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Selbstbestimmung

Kinder und Religion: Kommentar zu "Expertenrat"

Unter der Überschrift "Der Expertenrat zum Thema: Wie halte ich es mit der Religion?" präsentierte das Hamburger Abendblatt die folgenden Empfehlungen für Eltern:

Sie sollten, auch wenn sie konfessionslos sind, Kindern erlauben, in die Kirche zu gehen oder sich taufen zu lassen. Im Jugendalter ist Kirchenzugehörigkeit oft identitätsstiftend. Das sollte man fördern. Was sich verbietet, ist Fundamentalismus, egal vor welchem religiösen Hintergrund.

...

Eltern sollten nicht aufgrund des Glaubens auf dogmatischen Verhaltensvorschriften bestehen oder das Bild eines Gottes vermitteln, der alles kontrolliert und jede Sünde bestraft. Das löst bei Kindern das Gefühl aus, verfolgt zu werden.

Patientenverfügungsgesetz tritt zum 01.09.2009 in Kraft

Rudolf Ladwig

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang in Dritter Lesung mit 317 Ja-Stimmen gegen 233 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen über den Gesetzentwurf STÜNKER votiert und damit den Vorschlag dieser Abgeordnetengruppe als Paragraphen 1901a und 1904 ins BGB aufgenommen. Damit existiert eine neue rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen.

IBKA unterstützt Forderung nach Diskriminierungsverbot

Für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgestz - www.artikeldrei.de

Der IBKA unterstützt die Forderung nach einer Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG) um das Merkmal der sexuellen Ausrichtung. (16.07.2009)

Mexiko: Abtreibungsrecht liberalisiert - Kirchenvertreter schäumen

Das Parlament der mexikanischen Hauptstadt hat ein Gesetz beschlossen, das den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche legalisiert. Für die katholische Kirche ein Grund, die Befürworter der Regelung zu exkommunizieren und den Bürgermeister zum Tyrannen zu stempeln.

Nachtrag: Auf seiner Brasilienreise hatte Papst Benedikt die Exkommunikation von Politikern, die einer Legalisierung der Abtreibung den Weg ebnen, grundsätzlich für richtig erklärt. Obgleich sein Pressesprecher eilig hinzugefügt hatte, der Papst habe nicht die Absicht, jemanden zu exkommunizieren, trug ihm dies öffentliche Kritik ein. Bericht bei Focus Online (13.05.2007)

Politischer Leitfaden: 5. Selbstbestimmung

Die individuelle Selbstbestimmung hat unter den satzungsmäßigen Zielen des IBKA einen wichtigen Platz. Diese Selbstbestimmung findet ihre Grenzen in den Rechten anderer sowie in unserer Verantwortung vor künftigen Generationen.

Stimmen zu homosexuellen Lebensgemeinschaften

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Es sagte...

... Ingo Friedrich, CSU, zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften:

"Ein klares Nein ist christlicher als das ständige Verstehen von allem!" (taz, 4.7.00)

... der Landesbischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, zum gleichen Thema:

"Es kann nicht sinnvoll sein, alle Lebensgemeinschaften zu egalisieren und als Ehe zu bezeichnen." (taz, 4.7.00)

... der kurz danach verstorbene Erzbischof Dyba zur Gleichstellung Homosexueller:

Stellungnahme des IBKA zum Paragraph 218 StGB

Unter dem Eindruck des Memminger Abtreibungsurteils hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten folgende Erklärung verbreitet, die in verschiedenen Presseorganen publiziert wurde:

Das Memminger Urteil vom 5. Mai 1989 bedeutet einen weiteren Erfolg für die organisierte Rechte einschließlich ihrer katholischen Helfershelfer, vor allem in der Ordnungszelle Bayern. "Prozesse dieses Ausmaßes und mit dieser Härte geführt sind gegenwärtig wohl nur in der bayerischen Provinz möglich" (aus der Pressemitteilung von Pro Familia, Bundesverband, 6. Mai 1989).

Atheisten begrüßen päpstliche Entscheidung zur Schwangerenberatung

Presseerklärung vom 21.01.1998

Für freiwillige und weltanschaulich-religiös neutrale Beratung

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des römischen Pontifex, den katholischen Schwangerenberatungsstellen in Deutschland zu verbieten, Bescheinigungen für Schwangere auszustellen. Damit wird endlich der Weg frei für Ausbau und Neugründung säkularer, weltanschaulich und religiös neutraler Beratungsstellen im Interesse der ungewollt schwangeren Frauen.

Dybas Verbot als wegweisendes Signal für konsequentere Trennung von Staat und Kirche

Bundestagsabgeordnete fordert konfessionell unabhängige Schwangerschaftsberatung

Aus: MIZ 4/93

Die Entscheidung des Fuldaer Erzbischofs Johannes Dyba, in den kirchlichen Beratungsstellen der Diözese Fulda keine Beratungsbescheinigungen mehr ausstellen zu lassen, veranlaßte die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Weiler, sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung zu wenden.

Bundesverfassungsgericht zum §218 StGB

Ingrid Kaemmerer

Bundesverfassungsgericht zum § 218 StGB -
Entscheidung gegen den gesellschaftlichen Konsens

Aus: MIZ 3/93

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 218-Reform ist in der gesamten BRD auf heftige Empörung und großen Widerstand gestoßen. Und das hat vielfältige Gründe. Beim Lesen des Urteils wird man/frau immer wieder damit konfrontiert, in welchem Maß der Text mit unglaublicher Frauenverachtung durchsetzt ist.

Hier nur einige Zeilen dazu, wie die Richter über die Verantwortung der Frau denken: