NRW-Atheisten: Feiertagsgesetzgebung bevormundet Nichtreligiöse

Aktionen zum Karfreitag

Pressemitteilung vom 03.04.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen restriktive gesetzliche Regelungen an sogenannten „stillen Feiertagen“, wie etwa das Tanzverbot an Karfreitag. „Es gibt keine Rechtfertigung für ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Religionsausübung in keiner Weise stören. Es ist eine Bevormundung des nicht-religiösen Bevölkerungsanteils, per Feiertagsgesetz Ruhe, Besinnung und religiöse Andacht zu verordnen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Das ist in etwa so, als würde an einem „Tag der Vernunft“ den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt.“

Konfessionslosenverband trauert um Oswalt Kolle

Pressemitteilung vom 04.10.2010

"Oswalt Kolles Leben war seit den 1960er Jahren geprägt von seinem unermüdlichen Einsatz für sexuelle Selbstbestimmung", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

"Sexuelle Selbstbestimmung, wie wir sie heute kennen und leben, ist ein hohes Gut. Generationen von Menschen wurde sie im Namen verkorkster Moral- und Ehrvorstellungen vorenthalten. Hauptgegner der selbstbestimmten und aufgeklärten Sexualität waren und sind die Religionen mit ihren rigiden Keuschheits-, Moral- und Lustverhinderungsvorschriften. Oswalt Kolle hat auch den Kirchen gegenüber kein Blatt vor den Mund genommen. Sein Tod ist ein großer Verlust im Kampf um ein menschenfreundliches und lebensbejahendes Miteinander."

Ja zur Abschaffung der Wehrpflicht

Atheistenverband gegen jede Art von Zwangsdienst

Pressemitteilung vom 15.06.2010

Die aktuellen Pläne zur Abschaffung der Wehrpflicht stoßen beim Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) auf nachdrückliche Zustimmung. "Eine Abschaffung der Wehrpflicht ist überfällig", meint René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Ausschlaggebend für die Haltung des IBKA sind nicht finanz- oder militärpolitische, sondern rechtspolitische Erwägungen. "Ein verpflichtender Wehrdienst stellt einen Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte dar, für den es keine Rechtfertigung gibt", so Hartmann.

Der IBKA lehnt entsprechend auch die Einführung neuer Zwangsdienste, wie beispielsweise ein allgemeines soziales Pflichtjahr, ab.

Atheistenverband: Empörung über Overbeck verfehlt den Kern der Sache

Pressemitteilung vom 14.04.2010

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Haltung deutscher Politiker zum Themenkomplex Kirche und Homosexualität.

"Bischof Overbeck ist für seine herabsetzenden Äußerungen über Lesben und Schwule von Politikern zu Recht kritisiert worden. Diese Kritiker weigern sich aber zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bischof lediglich die Grundsätze der katholischen Kirche dargelegt hat", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann. Hiervon könne sich jeder leicht überzeugen, der den Katechismus der Katholischen Kirche zur Hand nimmt.

"Die Katholische Kirche wertet gelebte Homosexualität in ihren Grundsatzdokumenten eindeutig als Sünde und kann sich dabei auf die Bibel berufen. Indem diese unbequemen Tatsachen ausgeblendet werden, möchte man eine Wunschprojektion von Kirche und ein selektives Weichzeichnerbild der Bibel aufrechterhalten. Auf diese Weise sollen praktische Konsequenzen aus den inakzeptablen Positionen der Kirche vermieden werden", erklärte Hartmann.

Kinder und Religion: Kommentar zu "Expertenrat"

Unter der Überschrift "Der Expertenrat zum Thema: Wie halte ich es mit der Religion?" präsentierte das Hamburger Abendblatt die folgenden Empfehlungen für Eltern:

Sie sollten, auch wenn sie konfessionslos sind, Kindern erlauben, in die Kirche zu gehen oder sich taufen zu lassen. Im Jugendalter ist Kirchenzugehörigkeit oft identitätsstiftend. Das sollte man fördern. Was sich verbietet, ist Fundamentalismus, egal vor welchem religiösen Hintergrund.

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Eltern sollten nicht aufgrund des Glaubens auf dogmatischen Verhaltensvorschriften bestehen oder das Bild eines Gottes vermitteln, der alles kontrolliert und jede Sünde bestraft. Das löst bei Kindern das Gefühl aus, verfolgt zu werden.

Patientenverfügungsgesetz tritt zum 01.09.2009 in Kraft

Rudolf Ladwig

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang in Dritter Lesung mit 317 Ja-Stimmen gegen 233 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen über den Gesetzentwurf STÜNKER votiert und damit den Vorschlag dieser Abgeordnetengruppe als Paragraphen 1901a und 1904 ins BGB aufgenommen. Damit existiert eine neue rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen.