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Kirchenaustrittsgebühr

Beschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr gescheitert

Pressemitteilung vom 13.10.2009

Die vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützte Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist als unzulässig zurückgewiesen worden. "Es ist für uns natürlich enttäuschend, dass die Beschwerde gegen die Austrittsgebühr ohne weitere Begründung verworfen wurde", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Es bleibt aus unserer Sicht inakzeptabel, dass der Staat den Austritt aus der Kirche mit einer Gebühr erschwert, während der Eintritt kostenfrei ist."

Zeitungsartikel zu Kirchenaustrittsgebühr in Freiburg

Gleich nach Gründung des IBKA Regionalverbands Freiburg hat dieser am 14.1.2009 in einem Brief an den Oberbürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen diese aufgefordert, die Kirchenaustrittsgebühr in Freiburg in Höhe von 35,- Euro abzuschaffen oder zumindest zu verringern. Hierzu wurde auch eine Pressemitteilung verschickt. (Pressemitteilung(PDF))

7.1 Ich kann mir die Austrittsgebühr nicht leisten. Kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden?

In bestimmten Fällen kann aus sozialen Gründen von der Erhebung der Kirchenaustrittsgebühr abgesehen oder diese ermäßigt werden.

Um herauszufinden, ob die Möglichkeit der Ermäßigung oder des Erlasses der Kirchenaustrittsgebühr besteht, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Erfragen Sie telefonisch beim Sachbearbeiter der zuständigen Stelle (Amtsgericht oder Standesamt, siehe Frage 2) die Bedingungen für eine Ermäßigung und wie die Erfüllung der Bedingungen belegt werden muss.

    Die Erfahrung zeigt, dass die zuständigen Sachbearbeiter oft über die Möglichkeit der Ermäßigung oder des Erlasses nicht informiert sind und selbst rückfragen müssen.

Kirchenaustritt gebührenfrei für Schüler

Rainer Ponitka

26.04.2009

Seit Februar dauerte eine Beratung von religionsmündigen Schülern in NRW zum kostenfreien Kirchenaustritt an. Im April war es soweit: Wie durch die Gesetzeslage vorgegeben, traten die Schüler, die noch bei ihren Eltern wohnen, beim Amtsgericht kostenlos aus der Kirche aus; ohne einen Einkommensnachweis - geschweige denn, den der Eltern - beibringen zu müssen!

Kirchenaustrittsgebühr kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Pressemitteilung vom 02.12.2008

[English translation]

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen.

Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr

BESCHWERDE
gemäß Art. 9, 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention

des Herrn
Fabrice Witzke,
... - Beschwerdeführer -

gegen die
Bundesrepublik Deutschland,
v. d. d. Bundesregierung, 10117 Berlin

wegen: Art. 9 EuMRK

Namens und in Vollmacht des Beschwerdeführers wird beantragt,

festzustellen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland vom 02.07.2008, Geschäftszeichen 1 BvR 3006/07, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt,

Es wird weiter beantragt, die Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen,

NRW-Atheisten: Erlass der Kirchenaustrittsgebühr ist möglich

Die Justizverwaltungskostenordnung gilt auch für Kirchenaustritte

Pressemitteilung vom 26.08.2008

"Die bundesweit geltende Justizverwaltungskostenordnung sieht eine Ermäßigung und sogar den Erlass der Kirchenaustrittsgebühr aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kirchenaustrittswilligen vor.

NRW: Ermäßigung der Kirchenaustrittsgebühr

Am 20. August 2008 fragte der Landesvorstand NRW des IBKA den Staatssekretär im Justizministerium NRW Jan Söffing, wie Kirchenaustrittswillige über die Möglichkeit der Ermäßigung und des Erlasses der Kirchenaustrittsgebühr informiert werden. Die Anfrage wurde den in NRW für den Kirchenaustritt zuständigen Amtsgerichten zur Kenntnis gegeben.


Keine Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und sozial Schwache

Pressemitteilung vom 11.08.2008

Konfessionslosenverband fordert Aufklärung über Befreiungsmöglichkeiten

Als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kirchenaustrittsgebühr fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) eine verbesserte Aufklärung über die Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung. "Sozial Schwache und Jugendliche können bisher oft praktisch nicht aus der Kirche austreten, da sie selbst geringe Gebühren nicht aufbringen können und über Befreiungsmöglichkeiten nicht hinreichend aufgeklärt werden. Hier sehen wir dringenden Verbesserungsbedarf", sagte Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des IBKA.

Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr

Pressemitteilung vom 06.11.2007

30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.