BESCHWERDE
gemäß Art. 9, 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention
des Herrn
Fabrice Witzke,
... - Beschwerdeführer -
gegen die
Bundesrepublik Deutschland,
v. d. d. Bundesregierung, 10117 Berlin
wegen: Art. 9 EuMRK
Namens und in Vollmacht des Beschwerdeführers wird beantragt,
festzustellen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland vom 02.07.2008, Geschäftszeichen 1 BvR 3006/07, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt,
Es wird weiter beantragt, die Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen,