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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Pressemitteilung vom 21.03.2011
Als schweren Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche betrachtet es der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kruzifixe in Klassensälen für zulässig erklärt hat. Zugleich bekräftigt der IBKA seine Kritik am Schulkreuz.
"Kreuze in öffentlichen Schulen sind mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates unvereinbar und verletzen somit die Religions- und Weltanschauungsfreiheit", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates? Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist in der deutschen Politik und ganz besonders in der Union ein Tabuthema, sobald es um konkrete Konsequenzen geht.
Aygül Özkan, die sich gegen Kruzifixe in öffentlichen Schulen ausgesprochen hatte, hat sich schließlich für ihre Aussagen entschuldigt. Damit stand ihrer Vereidigung zur niedersächsischen Sozialministerin nichts mehr im Weg. Vorausgegangen waren dem wütende Angriffe ihrer Unions"freunde".
Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Kreuze in italienischen Schulen hat der IBKA Freiburg am 8.11.09 eine Pressemitteilung an die örtliche Presse der Region Freiburg verschickt. ( Download der PM (PDF) ). In der PM wird nochmals daran erinnert, daß durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 (16.5.95; I BvR 1087/91) ("Kruzifix-Urteil") Eltern oder erwachsene Schüler auch in unserer Region das Recht haben, Kreuze aus öffentlichen Unterrichtsräumen entfernen zu lassen.
Kruzifixe in Klassensälen staatlicher Schulen verstoßen gegen die Religionsfreiheit. Es ist ermutigend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies nun klargestellt hat.
Artikel beim hpd: Weltanschauungsfreiheit durchsetzen
Siehe auch: Kruzifix-Urteil: Drohungen und Einschüchterungen (hpd)
Nachtrag: Am 18. März hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Entscheidung revidiert.
Pressemitteilung vom 11.09.2007
Zur Forderung des CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla nach einem Anbringen von Kruzifixen in allen Schulen Deutschlands erklärt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA):
Die Forderung des CDU-Generalsekretärs steht im eklatanten Widerspruch zu der im Grundgesetz verankerten religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. In seinem Kruzifix-Urteil von 1995 stellte das Bundesverfassungsgericht klar: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art.4 1 GG.“
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002
Gleich zu Beginn des Jahres gab es ein Urteil, das Bayern in Aufruhr versetzte. Der Spiegel sprach gar von "Revolution".
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)
Aus: MIZ 1/92