Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Am 17. Dezember 2003 unterzeichne­ten das Land Hessen und die Landes­kirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unter­halt kirch­licher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertrag­liche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemelde­ten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.