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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Der offene Diskussionsabend mit Erich Katterfeld
fand am 17.11.2010 im InterCity Hotel in Freiburg statt.
Veranstalter war der IBKA Regionalverband Freiburg
Herr Erich Katterfeld, Lehrer für Naturwissenschaften an einem beruflichen Gymnasium in Lörrach, referierte über Situation und Gestaltung des Ethikunterrichts in den Schulen Baden-Württembergs. Zunächst erläuterte er seine Ansicht, dass Ethikkompetenz aus der Vernunft resultiert, aus Glauben hingegen Moral, Theologie predigt Moral, Vernunft lehrt Ethik. Dann verwies er auf die rechtliche Grundlage des Religionsunterrichtes, die sich aus dem Konkordat des Vatikans mit dem Hitlerregime (1933) herleitet, aber auch aus den Staatsverträgen, die die evangelische Kirche mit den einzelnen Bundesländern abgeschlossen hat. Badisches Konkordat bereits 1932, erneuert 2007 und einstimmig vom Landtag Baden-Württembergs angenommen.
Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Kreuze in italienischen Schulen hat der IBKA Freiburg am 8.11.09 eine Pressemitteilung an die örtliche Presse der Region Freiburg verschickt. ( Download der PM (PDF) ). In der PM wird nochmals daran erinnert, daß durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 (16.5.95; I BvR 1087/91) ("Kruzifix-Urteil") Eltern oder erwachsene Schüler auch in unserer Region das Recht haben, Kreuze aus öffentlichen Unterrichtsräumen entfernen zu lassen.
Anlässlich der Volksabstimmung zur Entscheidung über den dort bestehenden integrativen Ethikunterricht hat der IBKA Freiburg am 26.4. eine Pressemitteilung zur Situation in Baden-Württemberg verschickt. ( Download der PM (PDF) ).
„Die kindgemäße Glaubensvermittlung geschieht auf der Grundlage der biblischen Botschaft, wie sie sich ausprägt im kirchlichen Bekenntnis und in der kirchlichen Praxis. Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiterin diese Erziehungsziele bejaht und bereit ist, sie mit zu vollziehen...“
Soweit die Präambel der „Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen in den kirchlichen Kindertagesstätten der Erzdiözese Freiburg“
Und leider sind sehr viele Kindertagesstätten, besonders auch auf dem Lande, in kirchlicher Trägerschaft. Somit gilt für den überwiegenden Teil der ErzieherInnen obige Dienstordnung.