„Die kindgemäße Glaubensvermittlung geschieht auf der Grundlage der biblischen Botschaft, wie sie sich ausprägt im kirchlichen Bekenntnis und in der kirchlichen Praxis. Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiterin diese Erziehungsziele bejaht und bereit ist, sie mit zu vollziehen...“
Soweit die Präambel der „Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen in den kirchlichen Kindertagesstätten der Erzdiözese Freiburg“
Und leider sind sehr viele Kindertagesstätten, besonders auch auf dem Lande, in kirchlicher Trägerschaft. Somit gilt für den überwiegenden Teil der ErzieherInnen obige Dienstordnung.