Forderungen der AG Flucht und Asyl

Die AG Flucht und Asyl im IBKA sieht sich als Teil der Menschenrechtsbewegung, tritt aber besonders für konfessionslose Menschen ein – sowie für Menschen, deren Eintreten für eine Trennung von Religion und Politik zu einer Verfolgungssituation führt. Die AG skandalisiert die besondere Verfolgung Säkularer aufgrund der Missachtung der negativen Dimension der Religionsfreiheit.

Religion als Integrationsmittel zu nutzen, Flüchtlinge kulturalistisch Religionen zuzuschreiben und Religionsgemeinschaften als Ansprechpartner für diese festzuschreiben, ist das genaue Gegenteil einer modernen Gesellschaft und bestätigt die Vorurteile der europäischen Rechten sowie der Islamisten und Islamistinnen, für die es nur religiös-traditionell geprägte Kulturräume gibt.
Die Alternative hierzu ist eine klare Politik auf Basis gleicher Freiheitsrechte für alle Menschen im Rahmen einer säkularen Rechtsordnung und säkularer Infrastruktur.

Die AG betreut keine individuellen Asylfälle und bietet auch keine Beratung an. Wir verweisen hierzu auf vorhandene große Menschenrechtsorganisationen und auch die wichtige Unterstützung Geflohener vor Ort in Einrichtungen und späterer dezentraler Unterbringung.

Insofern fordert die AG in den folgenden Feldern elementare Rechte:

  • Dass das Recht auf Leben und der Schutz vor willkürlichem Freiheitsentzug oberste Priorität besitzen muss und Hauptaufgabe des Rechtes auf Asyl bleibt 

Flucht:

  • Das Recht auf Stellung eines Asylantrages ohne persönliche Anwesenheit
  • Die Beendigung der menschenverachtenden Praxis einer Festung Europas sowie des Ringes sicherer Drittstaaten
  • Die Schaffung sicherer Fluchtwege
  • Einen gemeinsamen europäischer Asylstatus

Asyl:

  • Eine umfassende Gewährung des Grundrechtes auf Asyl im Falle der Verletzung der Religionsfreiheit von Konfessionslosen und Atheisten; diese liegt für uns nur vor, wenn die negative Religionsfreiheit, das Recht zum Wechsel der Religionszugehörigkeit sowie die Formulierung von Religionskritik möglich sind
  • Die Gewährung des Rechtes auf Asyl im Falle der politischen Verfolgung von Menschen, die für säkulare Rechtsorientierung und eine Trennung von Staat und Religion eintreten
  • Die Erweiterung des Rechtes auf Asyl auf Menschen, die patriarchialen Familienstrukturen unterworfen werden, zwangsverheiratet werden oder nicht das Recht ausüben können, eine eigene sexuelle Identität zu wählen
  • Die Beseitigung der zugehörigen Fluchtursachen, insbesondere von Blutrache, Blasphemieparagraphen, Zwangsverheiratung, patriarchialen Familienstrukturen, kommunitaristischen Rechtssystemen, weiblicher Genitalbeschneidung, männlicher Beschneidung und aller Maßnahmen, die eine irreversible Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft schaffen
  • Die Erschwerung möglicher staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung durch Nichterfassung religions- und/oder geschlechtsspezifischer Daten.

Unterbringung:

  • Die Betreuung von Flüchtlingen durch konfessionell nicht gebundene Organisationen
  • Das Recht darauf, im Falle von Verfolgung aufgrund von Apostasie oder Areligiösität nicht zusammen mit Angehörigen der verfolgenden Religionsgemeinschaft untergebracht zu werden
  • Den Zugang zu Infrastruktur (Kommunikation, Mobilität, Sprachkurse)

Kinder:

  • Dass im Asylrecht das Wohl von Kindern maßgeblich sein soll und nicht von Elternrechten abgleitet werden kann
  • Dass die Möglichkeit, eine Religion zu wählen oder auch nicht zu wählen, nicht alleine vom Elternhaus bestimmt sein darf
  • Dass der Familiennachzug möglich sein soll, sofern dies im Wohl der Kinder liegt
  • Dass der Zugang zu einem Bildungssystem gewährleistet sein muss, in dem kritisches Denken, Wissen über politisches System und Gesellschaft, Kunst und Musik sowie die Grundlagen der Naturwissenschaften vermittelt werden

Integrationspolitik:

  • Die Vermittlung der Grundlagen des politischen Systems Europas sowie der Bundesrepublik Deutschlands
  • Die Vermittlung der Grundlagen auch der Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt, frühzeitige Beteiligung der Gewerkschaften am Integrationsprozess
  • klare säkulare Symbolik in allen Institutionen, die einen öffentlichen Auftrag der Integrationspolitik ausführen.

Exil:

  • Organisationsrecht auch für Flüchtlinge
  • das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Schengenraumes
  • Unterstützung der politischen Tätigkeit säkularer Exilanten und Exilantinnen

Datenschutzhinweis:

Die AG speichert keine personenbezogenen Daten und ist ein Debattenzusammenhang innerhalb des IBKA, der auf die besondere Situation verfolgter Säkularer hinweisen und hierfür sensibilisieren will.