Die (Ab-)Speisung der Vielen oder: von Fensterreden und tätiger Reue

Ursula Neumann

Aus der im Moment wahrlich reichen Auswahl an mea-culpa-Beteuerungen hoher und höchster Geistlichkeit habe ich nicht zufällig eine von Kardinal Woelki ausgewählt. Denn es geht um einen Fall aus seiner Diözese. Näherhin um den Unterschied zwischen Sagen und Tun:

Missbrauch: Kardinal Woelki predigt schweigend vor Bischöfen

Kirchliche Betriebe dürfen Konfessionslose nicht grundsätzlich ausschließen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.10.2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht mehr pauschal auf der Kirchenzugehörigkeit eines Bewerbers bestehen dürfen.

Die deutsche Rechtsprechung hat den Kirchen diese Form der Diskriminierung bisher erlaubt, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs war dies aber unhaltbar geworden. Das Urteil stellt insofern einen Meilenstein dar.

Siehe auch:

Päpstliches Eigentor

Ursula Neumann

Domradio Köln meldet am 26.09.18:

Papst Franziskus hat davor gewarnt, Fehlverhalten früherer Zeit ausschließlich nach heutigen Kriterien zu betrachten. Das gelte auch für den Umgang mit sexuellem Missbrauch…. In früheren Zeiten seien solche Vergehen überall verschwiegen worden; ‚auch in Familien, wo der Onkel die Nichte vergewaltigte, der Vater die Kinder - weil das eine riesengroße Schande war‘, so der Papst. So sei man leider im vergangenen Jahrhundert damit umgegangen.

NRW Atheisten gründen AK Neutralitätsgesetz

Pressemitteilung vom 6. September 2018

(Overath) Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.

„Ein grober Überblick der nordrhein-westfälischen Gesetze wie der Landesverfassung oder auch des Schulgesetzes ergibt, dass die christlichen Religionen gegenüber allen anderen Weltanschauungen privilegiert sind“, sagt Rainer Ponitka, Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. „Der IBKA sieht eine Neutralität des Staates erst gegeben, wenn weder Religionen noch Weltanschauungen eine besondere staatliche Begünstigung erfahren.“

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