Kirchenaustritt bald auch in NRW gebührenpflichtig?
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004
Der Deutsche Richterbund NRW hat einen Aktionsplan zur Entlastung der Justiz entworfen. Das Ziel: weniger Arbeit durch schlankere Verfahren. Zu den in der WAZ am 27.2.04 angeführten zentralen Punkten gehörte u.a. auch die Verlagerung des Kirchenaustritts vom Amtsgericht weg hin zur Zuständigkeit der Einwohnermeldeämter.