Einnahmen und Leistungen der Kirche

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Ende Dezember beklagte Bischof Lehmann mal wieder sinkende Einnahmen und sieht die sozialen Leistungen der Kirche in Gefahr. Darüber berichteten verschiedene Zeitungen am 27.12.99. Lehmann, der sogar den Rückzug aus dem Krankenhauswesen, welches überhaupt nicht von der Kirche finanziert wird, androhte, wird in der Rheinpfalz, Süddeutschen und Stuttgarter Zeitung wie folgt zitiert: "Scharf kritisierte Lehmann Menschen, die aus der Kirche austreten, aber deren Dienstleistungen nutzten. Wenn wohlhabende Bürger aus Steuergründen die Kirche verließen, ihre Kinder aber auf katholische Schulen schickten, halte er das für ‚moralisch ekelhaft‘". IBKA-Mitglied Fritz Köhler schrieb an die Zeitungen die passende Antwort:

Gieriger Klerus

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Auch die Zeitschrift FINANZtest ließ sich vom Jammern der Kirchen erbarmen und veröffentlichte 8/99 den Artikel "Kirchensteuer: Wen die Kirchen künftig zur Kasse bitten wollen". Der damalige Regionalbeauftragte des IBKA in Hessen, Rolf Heinrich, klärte die "Finanzexperten" über die Kirchenfinanzierung auf (veröffentlicht in FINANZtest 11/99):

Kirchgeldinitiative in NRW vorerst [!] gescheitert

Rudolf Ladwig

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Im Rundbrief September 1999 (Heidensteuer, S. 12) berichtete Matthias Krause über Versuche der evangelischen Kirche, in sämtlichen Bundesländern auf eine Änderung der jeweiligen Landeskirchensteuergesetze hinzuwirken. Überall sollte ein "Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe" neu eingeführt werden - so, wie ihnen dies politisch in bereits 11 Bundesländern gelang.

Kirchenaustrittsgebühren

Wie einige Bundesländer den Austritt erschweren

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Egal, ob in einem Bundesland das Amtsgericht den Kirchenaustritt gebührenfrei beurkundet, oder in einem anderen das Standesamt dafür eine Gebühr von den Austretenden erhebt, in jedem Fall werden staatliche Behörden benötigt, um eine Angelegenheit der Mitgliederverwaltung der Kirchen zu organisieren.

6. Steuern und Zuschüsse

Für die beiden großen christlichen Kirchen übernimmt der Staat das Eintreiben ihrer Mitgliedsbeiträge in Form der sogenannten Kirchensteuer - im Jahr 1992 über 17 Milliarden Mark! Vor allem diesem Umstand ist die große finanzielle Macht der Kirchen in Deutschland zuzuschreiben. Soweit es sich um Lohn- und GehaltsempfängerInnen handelt, müssen die ArbeitgeberInnen den Abrechnungs- und Buchungsaufwand für das Beitreiben dieser Kirchensteuer kostenlos für die Kirchen übernehmen. Das Verfassungsprinzip, daß niemand seine weltanschauliche Einstellung offenbaren muß, wird zugunsten der Kirchensteuerbeitreibung mißachtet. So erfahren die ArbeitgeberInnen die Konfessionszugehörigkeit ihrer MitarbeiterInnen bzw. Behörden das religiöse Bekenntnis der von ihnen verwalteten BürgerInnen.

Petition an den Niedersächsischen Landtag

Petition an den Niedersächsischen Landtag:
Bitte um Überprüfung des Gesetzes über Kirchenaustritt - Abschaffung der Gebühren

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

als Frau M. in Braunschweig aus der Kirche austreten wollte, erfuhr sie, daß sie dafür 40 DM Gebühren entrichten müsse, aufgrund eines Landesgesetzes. 40 DM sind viel Geld für eine Sozialhilfeempfängerin. Für sie wie für andere Bezieher niedriger Einkommen bedeutet eine solche Gebühr eine Härte. In einem Sozialstaat ist das Grund genug, darüber nachzudenken.

Pressemitteilung zur Kirchenfinanzierung

Pressemitteilung

Zu den für Morgen, Montag, den 18.1., anberaumten Gesprächen zwischen den Vetretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Bundesfinanzministerium über die Suche nach "Lösungsmöglichkeiten" für die "finanziellen Einbußen" der EKD durch die Unternehmenssteuerreform hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium Stellung genommen.