Zu einer Veranstaltung mit Dr. Theissen in Berlin

"Die haben für mich gebetet!"

Zu einer Veranstaltung mit Dr. Theissen in Berlin

Aus: MIZ 2/89

Am 5. Mai 1989 wurde der Gynäkologe Dr. Horst Theissen vom Landgericht in Memmingen (Bayern) zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und drei Jahren Berufsverbot verurteilt. In einem sieben Monate dauernden Schauprozeß in Memmingen mußten sich der Arzt und Hunderte seiner Patientinnen vor Staatsanwaltschaft und Richtern gegen die Anklage illegaler Schwangerschaftsabbrüche zur Wehr setzen. Sie waren zeitweise mittelalterlich anmutenden Dauerverhören und peinlichen Fragestellungen ausgesetzt. Gegen das Urteil haben Theissens Anwälte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Am 18. Juli 1989 erhielt Dr. Theissen Reisepaß und Personalausweis zurück, die zwei Jahre lang einbehalten worden waren. Einen Tag später sprach er auf Einladung des Allgemeinen Studenten-Ausschusses an der Hochschule der Künste in Westberlin. Alternative Liste, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, FrauenfrAKTION, Jungsozialistinnen in der SPD, Frauenzentrum, pro familia, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälte-Verein, SEW-Frauenkommission, Vereinigung Berliner Strafverteidiger, der Präsident der Ärztekammer Berlin, Huber, und andere hatten zu dieser Veranstaltung aufgerufen.

Brigitte Hoerster, Rechtsanwältin aus Augsburg und Verteidigerin einiger Frauen, die in Memmingen angeklagt waren, wartete zu Beginn mit vielen Details über den Verlauf des Mammutprozesses auf. Theissens Verteidiger hätten sich zunächst bedeckt und rein defensiv verhalten. Es hätte für die Angeklagten und ihre Verteidiger zu Beginn des Prozesses keine wesentliche Unterstützung gegeben. Erst durch Kontakte von pro familia zu Uta König von der Illustrierten stern sei es zu Solidaritätsbezeugungen und politischen Aktionen zugunsten der Angeklagten gekommen. In Bayern und Baden-Württemberg sei der ambulante Schwangerschaftsabbruch nicht gestattet. Dort würden viele Frauen auch nicht den Mut aufbringen, für drei oder vier Tage eine Klinik aufzusuchen. Sie hätten Angst, ins Gerede zu kommen. Da es in Memmingen nur eine katholische Beratungsstelle gebe, hätten sich die betroffenen Frauen niemandem anvertrauen wollen. Einige der angeklagten Frauen hätten vordem Selbstmord gestanden, durch die Belastungen seien Ehen zerbrochen.

Dr. Theissen, so Frau Hoerster weiter, habe lediglich versäumt, als Arzt die Notlagenindikation festzustellen. An diesem Punkt hätten Staatsanwaltschaft und Justiz eingegriffen und sich selbst angemaßt, darüber zu entscheiden, ob bei Hunderten von Frauen eine Notlagenindikation vorliege oder nicht. Das Ungesetzliche am Memminger Verfahren sei, daß Staatsanwaltschaft und Richter dem Arzt das Recht absprechen würden, über eine Notlagenindikation zu entscheiden. Die Moral einer bestimmten Gruppe solle zum allgemeinen Recht erhoben werden. Die angeklagten, zutiefst verunsicherten Frauen hätten gegen ihre Strafbefehle nichts unternommen Sie seien vom Gericht mehrmals in ehrverletzender Weise abgekanzelt worden. So habe ein Richter eine Angeklagte zu Beginn der Verhandlung ironisch gefragt, was sie "heute wieder erzählen" wolle. Das Gericht habe massiv darauf hingearbeitet, Frauen einzuschüchtern und das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandantinnen zu zerstören.

Im Memminger Urteil stehe, fuhr Brigitte Hoerster fort, wortwörtlich: "Falls Theissen Notlage feststellt, liegt in jedem Fall ein Mißbrauch vor, weil er es hätte gar nicht tun dürfen." Frau Hoerster sprach in diesem Zusammenhang von christlicher Vernebelung der Gehirne und klaren Rechtsbeugungen. In derartigen Fragen wie dem § 218 StGB gebe es in der BRD ein deutliches Nord-Süd-Gefälle. Im Süden werde das gesellschaftliche Leben von der katholischen Kirche bestimmt. Von vielen Frauen werde die katholische Moral verinnerlicht. Sie hätten wegen ihres Tuns Schuld- und Schamgefühle entwickelt, obwohl sie von der Richtigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs überzeugt gewesen seien. Eine solche Einstellung hätte es den meisten Frauen unmöglich gemacht, sich zu verteidigen. Dadurch sei zunächst überhaupt keine Solidarität unter den Betroffenen zustande gekommen.

Gabriele Federlin, eine in Memmingen angeklagte Frau, schilderte anschließend ihre persönlichen Erlebnisse. Sie sei eines Morgens in ihrem Naturkostladen von der Kriminalpolizei angerufen und mit der Anklage einer illegalen Abtreibung konfrontiert worden.

Schon am nächsten Tag hätte es in der Küche ihrer Wohnung einen ersten Verhörtermin mit der Kripo gegeben. Sie sei eine Stunde lang über intimste Dinge ausgefragt worden, ohne über ihre eigenen Rechte belehrt zu werden. Vor Gericht hätte sie als Angeklagte immer die reine Wahrheit gesagt, nichts als die reine Wahrheit, womit sich das Gericht aber seinerseits schwer getan habe. Sie sei verurteilt und in einer Berufungsverhandlung freigesprochen worden, worauf der Staatsanwalt wiederum Revision eingelegt hätte. "Da war es restlos aus mit meinem Vertrauen in die Justiz. Jetzt warte ich seit über einem Jahr auf die Entscheidung des Oberlandgerichts in München." Mit dem Aufruf, es werde keine Ruhe geben, bis der § 218 StGB nicht ersatzlos gestrichen sei, beendete Frau Federlin ihren Bericht.

Dr. Theissen klärte die Versammlung über zahlreiche "Ungeheuerlichkeiten und Gemeinheiten, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit passierten", auf. Erstmals in der Geschichte des § 218 sei von einem deutschen Gericht die ärztliche Notlagenindikation aufgehoben worden. "Die katholische Kirche stellt die Frau auf den Sockel der Mariengleichheit, will Frauen unbefleckt empfangen lassen." So sei eine Pfarrhaushälterin des Dekans bei ihm, Theissen, Patientin gewesen. Sie hätte mit dem Kirchenmann jeden Sonntag für ihn gebetet, allerdings ohne Erfolg. "Wir dachten, ihr lebt in einem modernen Industriestaat - bei uns hat die Kirche nicht mehr die Macht, den massiven Einfluß wie bei euch in der BRD", zitierte Theissen skandinavische Freunde.

Der § 218, so Theissen, sei eine Bankrotterklärung unserer Gesellschaft, das Zeichen unserer demokratischen Unmündigkeit. Wir hätten nichts aus unserer Geschichte gelernt - siehe Weimar und Bonn. Die Bilanz in Sachen § 218 sei niederschmetternd und verheerend. Frauen seien in menschenverachtender und schonungsloser Weise vom Memminger Gericht vorgeführt worden - Ausdruck eines "Roll back" der Intoleranz. Für die Befürworter des § 218 sei das Frauenbild noch immer von den drei großen "K", Kirche, Küche und Kinder, geprägt. Diese Gralshüter von Moral und Anstand, Moralisten von eigenen Gnaden, Politiker, Geistliche mit alleinseligmachendem Anspruch und Ärzte, die Patientinnen und Patienten wie Leibeigene behandelten, versuchten das Rad der Geschichte zurückzudrehen.

Auf die medizinische Situation eingehend, führte Dr. Theissen aus, daß insbesondere die Universitätsausbildung von angehenden Ärzten dürftig sei. In der Krankenhausausbildung werde man den praktischen Problemen nicht gerecht. Es sei das Dilemma der Medizin, daß sie Symptome und nicht Menschen behandle. In Bayern sei nicht nur ein ambulanter Schwangerschaftsabbruch nicht gestattet, er sei auch in Krankenhäusern praktisch undurchführbar. So werde Frauen das Trauma aufgebrannt, nur keinen Arzt mit dem Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch aufzusuchen. Politikern, Ärzten und Juristen ginge es immer nur um patriarchalisches, ökonomisches Machtdenken - seit Einführung des § 218 per Gesetz am 15. Mai 1871.

Zum Schluß forderte Dr. Theissen die Anwesenden auf, aus der Geschichte Konsequenzen zu ziehen. "Trauen wir den Frauen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu, dann müssen wir die Verantwortung über Ungeborene der Frau überlassen." Selbst die vom Gesetzgeber geforderte ärztliche Indikation gehe ihm zu weit. Jede Frau solle ohne Zwang sagen dürfen, ob sie ihr Kind austragen wolle oder nicht. Frauen gingen am verantwortungsvollsten mit dem Ungeborenen um. Ihre Entscheidung sei voll zu respektieren. "Laßt uns den Widerstand organisieren, den Politikern Feuer unter dem Arsch machen. Laßt uns an der Basis zu Aktionen kommen wie in der Friedensbewegung."

Anschließend gab die von der Alternativen Liste für den rot-grünen Berliner Senat nominierte und für Frauenfragen zuständige Senatorin Anne Klein bekannt, daß Berlin im Bundesrat einen Initiativantrag zur Abschaffung des § 218 StGB einbringen werde, selbst wenn dieser Vorstoß gegenwärtig noch keinen Erfolg hätte. Ellis Huber, AL-naher Berliner Ärztekammerpräsident, hieß Dr. Theissen und die eingeladenen Frauen in Berlin besonders herzlich willkommen. Er sicherte dem Gynäkologen zu, in Berlin jederzeit praktizieren zu dürfen.

Nach der Veranstaltung führten die IBKA-Mitglieder Dr. Ingrid Kaemmerer und Frank L. Schütte kürzere Gespräche mit Dr. Theissen. Sie äußerten den Wunsch, daß der Gynäkologe auch auf antiklerikalen Veranstaltungen und vor Atheisten sprechen möge. Theissen versprach, derartige Einladungen von Fall zu Fall zu prüfen. Er gab allerdings zu bedenken, daß er angesichts des noch nicht beendeten Memminger Verfahrens vorsichtig auftreten müsse, da bestimmte Aussagen sonst gegen ihn verwendet werden könnten.

Frank L. Schütte, Berlin