Im europäischen Irrgarten

Gunnar Schedel

Editorial aus MIZ 4/92

Wenn sich die Staaten der Europäischen Gemeinschaft in absehbarer Zeit zu einem Bundesstaat zusammenschließen werden, wird sich für viele Bereiche die Frage stellen, ob Rechtsnormen und Regelungen vereinheitlicht oder völlig im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundesstaates belassen werden. Die Unterschiede im Staatskirchenrecht sind allerdings so beträchtlich, daß es hier unwahrscheinlich erscheint, daß nicht zumindest ein Rahmen abgesteckt werden wird, innerhalb dessen nationale Besonderheiten geduldet werden. Diese Frage, inwieweit hier in Europaparlament und -bürokratie bereits Konzepte entwickelt worden sind und in welche Richtung denn diskutiert wird, erschien uns ein Schwerpunktthema wert.

Auf der Suche nach Informationen stellten wir sehr schnell fest, daß bei den humanistischen Verbänden kaum Kenntnisse darüber vorlagen, was auf uns Konfessionslose zukommt, wenn die europäische Integration fortschreitet. Anfragen bei Abgeordneten ergaben, daß - wenn überhaupt - vielleicht die Fraktionen im Europaparlament etwas zu diesem Thema sagen könnten. Doch auch hier erhielten wir nicht mehr als eine neue Telefonnummer. Sie wisse, ehrlich gesagt, zu diesem Bereich gar nichts räumte meine Gesprächspartnerin ein; sie glaube aber nicht, daß sich etwas ändern werde, zumindest nicht beiden Regelungen, die durch Konkordate abgedeckt sind. Das seien schließlich internationale Verträge und der Vatikan von sich aus kaum an Neuverhandlungen interessiert. Um genaueres zu erfahren, könnte ich ja beim Informationsbüro des Europaparlamentes anrufen. Doch auch dort konnte uns niemand weiterhelfen. Ob das denn etwas mit dem Binnenmarkt zu tun habe; darüber liege jede Menge Informationsmaterial vor, das uns umgehend zugeschickt werde. Und wenn wir damit nicht zufrieden seien, sollten wir uns mit der EG-Kommission in Verbindung setzen, die bei der ganzen Sache mit der europäischen Vereinigung federführend sei. Vielleicht ist das Bonner Büro der EG-Kommission tatsächlich die Stelle in der Euro-Bürokratie, an der die Fäden zusammenlaufen, so daß hier letztendlich alle, die Fragen zu Europa haben, landen. Denn während zwei Wochen gelang es uns nicht, über eine der beiden angegebenen Telefonnummern durchzukommen, es war dauernd besetzt; und auf eine schriftliche Anfrage ist noch keine Antwort eingetroffen.

Nun sitze ich hier, in der einen Hand eine astronomisch hohe Telefonrechnung, in der anderen eine Hochglanzbroschüre, die mir etwas verrät über die tierzüchterischen und genealogischen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel mit Equiden, über Reifenprofile und Kreditversicherungen. Nur über das zukünftige europäische Staatskirchenrecht habe ich nichts herausbekommen. Dabei besteht hier tatsächlich dringend Diskussionsbedarf; denn weder die Laizisten noch die Kirchen können europaweit eine einheitliche Position für oder gegen eine Angleichung der Staatskirchenrechte beziehen. Der katholische Episkopat in Frankreich hat aus seiner Sicht ebenso ein Interesse, daß sich der Status quo verändert, wie die Konfessionslosen in Deutschland. Doch während die einen auf Kirchensteuer, staatlichen Religionsunterricht und andere Privilegien schielen, von denen sie sich erhoffen, daß sie den Niedergang der Kirche bremsen, sehen die anderen eben jenes französische System einer strikten Trennung von Staat und Religion, die solche Privilegien ausschloß, als Modell eines europäischen Staatskirchenrechtes. Eine internationale Zusammenarbeit, die zur Formulierung gemeinsamer Ziele unterhalb der Ebene der Maximalforderungen führen könnte, ist bisher bei keiner der beiden Seiten in Sicht.

Vielleicht erklärt sich die Vorsicht aus der Unsicherheit, in welche Richtung die Diskussion gehen wird, wenn sie erst einmal losgetreten ist. Denn daß sich ein konsequent laizistisches Europa durchsetzen läßt, ist leider ebenso unwahrscheinlich, wie die Ausdehnung der deutschen Zustände. Aber gerade deshalb wäre eine verbesserte Kommunikation zwischen den europäischen Kirchenfreien und Atheisten wichtig, der Austausch der Erfahrungen im jeweiligen System. Ansonsten laufen wir Gefahr, daß uns ein Kompromiß untergejubelt wird, der sich als Mogelpackung herausstellen könnte. Um ein wenig zu diesem notwendigen Dialog beizutragen, weicht die MIZ für dieses Mal von ihrem Konzept ab, und räumt dem Schwerpunkt weniger Platz ein. Dafür beginnt in diesem Heft eine Serie, die das Verhältnis von Staat und Kirche, Gesellschaft und Religion in verschiedenen, zunächst europäischen Staaten behandelt. Wir beginnen mit einem Artikel über unser Nachbarland Osterreich, das zwar (noch) nicht Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft ist, im Staatskirchenrecht aber viele Parallelen zu Deutschland aufweist. Weitere Berichte voraussichtlich zu Irland, Italien und den Niederlanden werden folgen.