Dybas Verbot als wegweisendes Signal für konsequentere Trennung von Staat und Kirche

Bundestagsabgeordnete fordert konfessionell unabhängige Schwangerschaftsberatung

Aus: MIZ 4/93

Die Entscheidung des Fuldaer Erzbischofs Johannes Dyba, in den kirchlichen Beratungsstellen der Diözese Fulda keine Beratungsbescheinigungen mehr ausstellen zu lassen, veranlaßte die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Weiler, sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung zu wenden.

Die ebenfalls in Fulda beheimatete Politikerin wollte erfahren, wie die Bundesregierung auf das von Dyba ergangene Verbot reagiert und ob sie die Entscheidung zum Anlaß nehmen wird, künftig eine konfessionell und weltanschaulich unabhängige Schwangerschaftskonfliktberatung flächendeckend sicherzustellen. Unter Berufung auf das Karlsruher Urteil zum §218 wollte die Abgeordnete weiterhin wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung träfe, um der ihr vom Bundesverfassungsgericht mit zugewiesenen Verantwortung für das Beratungsverfahren in Schwangerschaftskonflikten gerecht zu werden.

Der Schritt Dybas ist nach Auffassung Weilers "zwar in der Art und Weise des Umgangs mit den kirchenabhängigen Mitarbeiterinnen schlimm", doch habe er auch "durchaus wegweisende Perspektiven". So zeige er konsequent die Problematik der Einbindung kirchlicher Instanzen in öffentliche, staatsbürgerliche Abläufe, die sich an überkonfessionellen Normen zu orientieren haben. Die Herauslösung der katholischen Beratungsstellen im Bistum Fulda aus den Regeln der öffentlichen Schwangerschaftsberatung sei so ein Signal für eine intensivere Debatte um eine angemessenere Trennung von Staat und Kirche. Dies müsse beispielsweise auch für die Kinderbetreuung überdacht werden. "Wenn bestimmte Teile der katholischen Kirche aus ihrer Überzeugung heraus bei bestimmten weltlichen Abläufen nicht mehr mitmachen zu können glauben, so müssen sie letztlich die Grenzziehung konsequent für alle Bereiche betreiben, auch für ihre Finanzierung", argumentiert Frau Weiler und kommt zu dem Schluß: "Da sollte Erzbischof Dyba auch Gewissenserforschung treiben, ob er das ihm von diesem Staat gezahlte Gehalt annehmen darf".

Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; wir werden sie aber zu gegebener Zeit abdrucken.