Die Grenzen eines alternativen Rundfunks

Norbert Dethof/Gunnar Schedel

Selbst im Offenen Kanal hat die Kirche ihre Finger

Aus: MIZ 3/94

Medienrevolutionäre beklagten es von Anfang an: Massenkommunikation tendiert dazu, "Einbahnstraßen"-Kommunikation zu sein. Das berieselte Publikum neigt immer stärker zur Passivität, läßt sich widerstandslos in die Rolle des Rezipienten drängen. Für die elektronischen Medien gilt dies offensichtlich noch mehr als für Druckschriften. Medienrevolutionäre suchten immer wieder nach Wegen aus diesem Dilemma. Eine der zentralen Ideen war die erstmals 1932 von Bertolt Brecht erhobene Forderung nach der Umgestaltung des Rundfunks von einem Distributions- zu einem Kommunikationsapparat.

Wenn mensch einer von der Anstalt für Kabelkommunikation herausgegebenen Broschüre trauen kann, sind wir dem Ziel einer dialogischen Massenkommunikation mit der Einrichtung der Offenen Kanäle ein bedeutendes Stück näher gekommen. Diese Offenen Kanäle sind "lokale oder regionale Sender, deren Fernseh- und Hörfunkprogramme nicht von bezahlten Mitarbeitern produziert und zusammengestellt werden, sondern aus Einzelbeiträgen von Bürgerinnen und Bürgern bestehen"1. Sie entstanden Mitte der 1980er Jahre im Zuge von Verkabelung und der Debatte um die Gestaltung des privaten Rundfunks und sollten "einen machtfreien Raum von Öffentlichkeit" abstecken2. Durch eine entsprechende Mediengesetzgebung wurde festgelegt, daß die privaten Fernseh- und Hörfunksender diesen Produktionen ihre Frequenzen zur Verfügung stellen und in ihrem Sendeschema feste Zeiten dafür ausweisen müssen.

Die Offenen Kanäle bieten interessierten Bürgern die kostenlose Nutzung der technischen Einrichtungen an und unterstützen die Produktion, ohne dabei inhaltliche oder formale Vorgaben zu machen. Die Leute können also in eigener Verantwortung Sendungen herstellen, die dann in der Reihenfolge des Eingangs gesendet werden3. Die Zugangsbedingungen sind an der medienpolitischen Idee ausgerichtet, Rundfunk in die demokratische Kultur einzubinden; jede Gruppe mit "kultureller Zielsetzung" hat das Recht, Beiträge einzureichen. Um zu gewährleisten, daß tatsächlich Bürger Rundfunk machen, sind Parteien, Kirchen und sonstige Personen des öffentlichen Rechts von der Teilnahme ausgeschlossen4.

Offene Kanäle sind mittlerweile in den meisten Bundesländern eingerichtet, teils werden sie von privatrechtlichen Trägervereinen, teils von einer eigenen öffentlich-rechtlichen Medienanstalt ausgerichtet. Wurden die Programme anfangs fast ausschließlich über Kabel verbreitet, können sie heute zumeist auch über Antenne empfangen werden, erreichen also potentiell ein größeres Publikum. Ihren Sendeplatz finden die Offenen Kanäle zwar im Rahmen des privaten Rundfunks, rechtlich zuständig ist jedoch letztlich die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Ein erstaunlich bürgernahes, unbürokratisches Konzept, das auf den ersten Blick dem selbstgesteckten Ziel gerecht zu werden scheint. Doch im Detail, da steckt der Teufel oder, um im Bilde zu bleiben, der lange Arm der Kirchen. Nachdem sowohl die Vorzensur durch ein Aufsichtsorgan à la Rundfunkrat als auch die direkte Beteiligung durch die Satzung der Offenen Kanäle ausgeschlossen war, verlegten sich die Kirchen darauf, den Produktionsapparat zu kontrollieren. Tatsächlich ist es ihnen durch diese Hintertür in einigen Regionen gelungen, das Programm des Bürgerfunks von unliebsamen Beiträgen freizuhalten.

Das Vorgehen ist völlig legal: da kaum jemand das technische Gerät hat, mit sendefähiger Qualität zu produzieren, wurden Bürgerfunkproduktionsstätten (Medienwerkstätten) eingerichtet, die über die entsprechenden Anlagen verfügen und sie, vertraglich geregelt, den Rundfunkvereinen oder interessierten Bürgern zur Verfügung stellen. In diese Lücke stießen die Kirchen, indem sie viele Medienwerkstätten in ihrer Trägerschaft aufbauten. Daß diese Einrichtungen selbstverständlich keine kirchenkritischen oder Beiträge, die wesentlichen Glaubensinhalten widersprechen, produzieren, liegt nahe. In einzelnen Fällen müssen sich Produktionsgruppen sogar schriftlich zu einer solchen Selbstzensur verpflichten. Da nach unseren Recherchen kirchliche Vereine z.B. in Nordrhein-Westfalen mehr als ein Drittel der Medienwerkstätten unterhalten, bedeutet dies schon eine beträchtliche Einschränkung.

Doch auch wenn eine Sendung produziert ist, heißt das noch lange nicht, daß sie gesendet wird - und schon gar nicht "ohne Filter"5. Denn die Konstruktion, den Bürgerfunk im Rahmen des Programms von Privatsendern laufen zu lassen, birgt auch ein strukturelles Problem. Da diese Sender sich allein aus Werbung finanzieren, ist das kommerzielle Interesse dem kommunikativen immer übergeordnet; im Kampf um die Quote und Werbeeinnahmen müssen "Irritationen" sowohl der Kunden als auch des (angenommenen) Publikums minimiert werden. In diesem Konzept ist der Offene Kanal ein Fremdkörper, wenn er tatsächlich als Möglichkeit kritischer Berichterstattung und Kommentierung genutzt wird. So kommt es immer häufiger vor, daß solche Beiträge unter Angabe mehr oder weniger fadenscheiniger Gründe nicht ausgestrahlt werden6. Die medienrechtlichen Regelungen nützen den so zensierten Einreichern leider gar nichts, denn der Rechtsanspruch besteht nicht gegenüber dem Sender, sondern gegenüber der entsprechenden Landesmedienanstalt. Auf eine Beschwerde hin prüft diese, ob die Ablehnung zurecht erfolgte und weist den Sender dann gegebenenfalls an, den Beitrag doch zu bringen. Die Bearbeitung kann freilich länger dauern und der Sender kann seinerseits Rechtsmittel gegen eine Anweisung der Behörde einlegen. Für Beiträge mit aktuellem Bezug bedeutet dies, daß der Sender über die Strategie einer gezielten Verzögerung eine konkrete Möglichkeit der Vorzensur hat; nicht der Bürger, sondern wieder die Chefredaktion bestimmt das Programm.

Medienrevolutionäre müssen also weiterhin auf einen "anderen" Rundfunk, ohne Filter und mit Bürgerbeteiligung warten. Die Offenen Kanäle entstanden zwar aus dieser Idee heraus, sind jedoch längst so zurechtgestutzt, daß sie auch nichts anderes bieten als die herkömmlichen privaten oder öffentlich-rechtlichen Sender. Vieldeutig heißt es in der bereits zitierten Werbebroschüre, daß "fast immer ... alles im Offenen Kanal möglich" sei. Die Lobby, für die "fast" das wichtigste Wort in diesem Satz ist, hat sich in weniger als zehn Jahren durchgesetzt.

Anmerkungen:


"Ohne Filter senden, was Sie wollen..."

Auch der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) versucht, den Bürgerfunk zu nutzen. Im Juli 1993 ging die erste Sendung, ein einstündiges Interview mit Peter Rath zum Thema Trennung von Staat und Kirche, über den Ather. Produziert hatten den Beitrag IBKA-Mitglieder aus Holzwickede, ausgestrahlt wurde er über Radio Do 91.2. Im November lief dann auf Antenne Unna eine zweiteilige Sendung, in der Karlheinz Deschner "die Notwendigkeit aus der Kirche auszutreten" begründete. Wenige Stunden vor der geplanten Ausstrahlung des nächsten Beitrags erreichte die Produktionsgruppe ein Anruf des Senders, in dem ihr mitgeteilt wurde, daß aufgrund technischer Probleme der Beitrag verschoben werden müsse. Seitdem ist keine Sendung des IBKA mehr über den Bürgerfunk gelaufen.

Denn für diese Sendung, die hauptsächlich aus Interviews, die auf der IBKA-Mitgliederversammlung gemacht wurden, bestand und sich u.a. mit den kirchlichen Finanzen und der Situation Konfessionsloser an der Schule beschäftigte, wurde kein neuer Termin angesetzt, alle weiteren abgelehnt. Einmal wurde auf technische Mängel verwiesen, dann bemängelt, daß der Beitrag zu wenig eigene Recherche aufweise. Dann störte die Berliner Adresse auf dem IBKA-Briefbogen, da so nicht zu erkennen wäre, wer denn die einreichende Gruppe sei. Einmal verhinderte die Angabe eines Buches als Quelle die Ausstrahlung (denn Werbung sei im Bürgerfunk verboten), ein anderes Mal wurde das Fehlen einer Quellenangabe zum Hindernis.

Da sich die Holzwickeder IBKA-Mitglieder des Verdachtes nicht erwehren konnten, daß es sich hier vielleicht doch um einen Akt politischer Zensur handeln könnte, legten sie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Landesanstalt für Rundfunk in Düsseldorf ein.

"Ohne Filter senden, was Sie wollen - ein Motto, mit dem offensichtlich doch nicht alle gemeint waren.


Zensur bei SAT 1

Der Privatsender SAT 1 hat am 7. Juni kurzfristig eine Würdigung Karlheinz Deschners, die bei KANAL 4 laufen sollte, abgesetzt. Der vom KAOS-Film-Team produzierte Beitrag verletze religiöse Gefühle Dritter, heißt es in der Begründung. Konkret beanstandet wurde ein satirischer Sketch der Kabarettistin Hilde Wackerhagen, der die Kirche als Unternehmen beleuchtet. Darüberhinaus entsprächen die Außerungen Deschners, in denen er dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker vorwirft, an der Produktion des Entlaubungsmittels Agent Orange und damit am Vietnamkrieg verdient zu haben, nicht "journalistischen Gepflogenheiten", da auch einem Kriegsgewinnler die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, eine "direkte Erwiderung" abzugeben. Nicht nur Peter Kleinert vom KAOS-Team fragte sich, warum dann genau dieselbe Sendung sechs Wochen vorher unbeanstandet auf der Frequenz von RTL lief.

KANAL 4, ein Zusammenschluß aus Anbietern des Offenen Kanals, bleibt zunächst nichts übrig, als zu protestieren. Die Aussichten auf Erfolg sollten dabei nicht überschätzt werden. Denn der Hintergrund der Zensuraffäre scheint eine Rüge zu sein, die die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz SAT 1 wegen eines vorangegangenen religionskritischen Beitrags im KANAL 4 erteilte. In einem Akt vorauseilenden Gehorsams setzte SAT 1 daraufhin den Deschner-Beitrag ab, "da er wesentlich deutlicher Kritik an der Kirche äußert" als in jenem vorangegangen Fall. Wenn aber der frequenzgebende Sender und das staatliche Kontrollorgan sich in der Unterdrückung bestimmter Inhalte einig sind, stößt die Idee des Offenen Kanals an ihre Grenzen.

Im kleineren Rahmen war der Film dann doch noch zu sehen. An der Universität Dortmund organisierte das IBKA-Beiratsmitglied Hermann Josef Schmidt eine Aufführung des Films mit anschließender Diskussion.