§ 166 - Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 1/95

"Blasphemisch, hetzerisch, geschmacklos, voller Fehler sowie demokratiefeindlich" - so beschreibt die Diözese Augsburg in einer Stellungnahme eine Fotomontage, die auf satirische Weise die Sexualvorstellungen des Papstes kritisiert. Eine solche Einschätzung von Seiten der Kirchen kann nicht verwundern, doch in jüngster Zeit schließen sich häufiger auch wieder Staatsanwaltschaften solchen Auffassungen an. Wer bisher allerdings nicht mitspielt, sind die Richter; obwohl die Zahl der Verfahren wegen "Beschimpfung eines Bekenntnisses" zugenommen hat, ist es noch zu keiner Verurteilung gekommen.

Wie fast immer, so sind es auch diesmal katholische Regionen, in denen sich die Justiz zum Helfershelfer kirchlicher Zensurwünsche macht.


Köln

Freispruch und Revision

Die Auseinandersetzung um die Comic-Figur Schwester Maria Theresia geht weiter. Zwar wurden die Angeklagten am 24.11.1994 vom Amtsgericht Köln freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil jedoch Revision beim Oberlandesgericht eingelegt.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Kunstdruck im Schaufenster der Kölner Bismarck-Galerie. Dieser zeigt die Nonne, wie sie einer am Kreuz hängenden Jesus-Figur lüstern in den Lendenschurz späht (vgl. MIZ 4/94). Obwohl die Staatsanwaltschaft zunächst selbst von der Erfolglosigkeit des Verfahrens ausging, wurde das Bild im April letzten Jahres beschlagnahmt und ein Prozeß angestrengt. Den beiden angeklagten Galeristen wurde vorgeworfen, mit dem Comic den "Kreuztod Christi auf das Niveau einer sexuellen Pose herabgewürdigt" zu haben, wofür die Staatsanwaltschaft eine "Verwarnung" beantragte. Der Prozeß endete jedoch mit einem glatten Freispruch.

Zu einem Debakel für die Vertreter der Anklage geriet die Urteilsbegründung. Denn das Gericht verneinte sowohl den Tatbestand der Beschimpfung als auch die Eignung des Bildes, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Tatsache, daß der Richter das wichtigste Argument gegen eine Verurteilung, die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit, gar nicht anzuführen brauchte, macht vollends deutlich, wie unbegründet die Klage war. Umso unverständlicher (zumindest aus juristischer Perspektive) erscheint es deshalb, daß die Staatsanwaltschaft angekündigt hat, in die Revision zu gehen.

Zu verstehen ist dieses Vorgehen nur, wenn mensch den § 166 StGB als Zensurinstrument begreift, das keineswegs irgendjemandes religiöse Empfindungen schützen soll, sondern ausschließlich dazu da ist, Kommunikation zu kontrollieren. Zu den Funktionen des Paragraphen gehört es auch, die Schere im Kopf in Gang zu bringen. Deshalb werden oft Äußerungen oder Bilder verfolgt, obwohl offensichtlich ist, daß die Prozesse durch alle Instanzen mit Freisprüchen enden werden. Denn ein schwebendes Verfahren bedeutet für die Angeklagten immer eine Belastung, so daß staatsanwalt hofft, daß sie es sich beim nächsten Mal gründlich überlegen werden, ob sie ihr Recht auf Meinungs- oder Kunstfreiheit in Anspruch nehmen.

Quellen: Kölner Stadtanzeiger vom 2.12.1994; Urteil des Amtsgerichts Köln 525 Ds 751/94.

Neuburg/Donau

Ermittlungsverfahren gegen Jusos

Gegen die Redaktion des in Form eines Flugblattes erscheinenden Juso-Magazins Morgen Rot wird wegen Verstoßes gegen den § 166 ermittelt. Auf der Titelseite der Januarausgabe sind unter der Überschrift "Sensation! Papst beim SM-Sex fotografiert!" zwei Fotomontagen zu sehen, die den Chef der katholischen Kirche beim verbotenen Liebesspiel zeigen. Im Innenteil beschäftigen sich die Autoren mit dem Finanzgebaren der beiden christlichen Großkirchen, kritisieren katholische Prachtentfaltung und die Haltung des Papstes zu Verhütungsmitteln. Als das Flugblatt Mitte Januar vor zwei Realschulen verteilt wurde, erstattete eine Elternbeiratsvorsitzende Anzeige (die Staatsanwaltschaft betonte allerdings, sie wäre auch von selbst aktiv geworden).

Die Jusos waren wohl selbst überrascht von der Heftigkeit des Sturms der Entrüstung, der in der Folge über sie hereinbrach. Die Presseerklärung der Diözese entrüstete sich über einen "bislang einmaligen Angriff", der Caritas-Vorsitzende meldete sich gegen dieses "absolut bodenlose" Machwerk zu Wort, ein Kommentator der Lokalzeitung faselte vom "Mißbrauch der Demokratie". Am aufgeregtesten jedoch waren die Reaktionen aus der eigenen Partei. Daß sich sämtliche Parteigremien von der Morgen Rot-Ausgabe distanzierten, mag unter parteitaktischen Gesichtspunkten noch verständlich sein, aber dann begann ein regelrechtes Haberfeldtreiben gegen zwei der Verfasser. Unter dem Druck der konservativen Öffentlichkeit, kündigte der SPD-Kreisvorsitzende Michael Kettner an, künftig müsse jede Publikation der Jusos vor der Veröffentlichung geprüft werden. Der Kreisvorstand der Jusos war bemüht, sich an die Spitze des Entrüstungssturms zu stellen und warf den Genossen vor, daß die "Mittel, mit denen der Papst und damit die katholische Kirche angegriffen werden, ... an übelste blasphemische Hetze" erinnern. Obwohl die beiden Autoren sich längst öffentlich entschuldigt und erklärt hatten, es habe ihnen ferngelegen, religiöse Gefühle zu verletzen, wurde ihr Ausschluß aus der Partei gefordert. Vom Inhalt des Flugblattes und davon, daß die Fotomontage lediglich der satirische Aufreißer sein sollte, war zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr die Rede (bezeichnend dafür war die Berichterstattung in der Lokalzeitung, die dreimal mit Papst-Porno titelte). Da durch die Veröffentlichung "schwerer Schaden für die Partei ... heraufbeschworen" worden sei, leitete die SPD schließlich zwei Parteiausschlußverfahren ein.

Quellen: Neuburger Rundschau vom 13.1., 17.1. und 20.1.1995.

Köln

Blasphemische Innenarchitektur

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gibt es aus Köln zu vermelden. Betroffen ist das Café Wojtyla, dessen Inneneinrichtung gegen den § 166 verstoßen soll. Geleitet wird die Untersuchung von demselben Staatsanwalt, der auch gegen die Bismarck-Galerie und die Stunk-Sitzung (vgl. MIZ 1/94) vorging.

Anläßlich der Eröffnung des Cafés war in einer Tageszeitung ein Bericht erschienen, der das neue Lokal vorstellte. Ein Gefängnisseelsorger fühlte sich durch die Beschreibung der Räumlichkeiten, ja allein durch die Existenz einer Kneipe mit jenem Namen so heftig erregt, daß er Anzeige erstattete. Daraufhin durchsuchte die Polizei zum Zwecke der Beweisaufnahme die Gaststätte. Sorgfältig wurden alle Einrichtungsgegenstände registriert, die ein corpus delicti darstellen könnten: ein Engelchen mit grünem Schamhaar, das im Eingangsraum schwebt; ein Beichtstuhl mit Anrufbeantworter; ungewöhnliche Madonnendarstellungen und eine Anzahl an Devotionalien; schließlich der Weg zur Toilette, der als Gang durch den Leib Christi gestaltet ist.

Unklar ist, inwieweit die Kirche bei den Kölner Verfahren direkt Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt hat, oder ob hier ein besonders devoter Staatsanwalt gewissermaßen vorauseilenden Gehorsam leistet.