§ 166 - Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 2/96

Das politische Klima in Deutschland wird rauher; in Zeiten, in denen der Sozialstaat systematisch zerschlagen wird und Atommülltransporte von tausenden von Polizisten durchgeprügelt werden, wäre es naiv zu erwarten, daß ausgerechnet die Meinungsfreiheit ungeschoren davonkäme. So wurden Mitte April über 1.000 Buchhandlungen durchsucht, zehn Buchtitel aus sechs Verlagen wurden bundesweit beschlagnahmt.

Betroffen waren vor allem Comics, darunter Werke von Walter Moers und Ralf König; neben Heften aus dem Alpha Verlag, gegen den sich die Polizeiaktion in erster Linie richtete, wurden auch Bücher von Eichborn, Rowohlt oder dem Taschenverlag eingezogen. Begründet wurde das Vorgehen, zu dem nach Aussage von Oberstaatsanwalts Peter Möckl nicht einmal eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen sei, mit einer Anzeige des 1993 gegründeten MUT e.V. Dieser "vom christlichen Gedankengut geprägte" Verein geht seitdem gegen Massentierhaltung, Sexualaufklärung und "Pornographie" vor, und unter letzterem Begriff seien auch die inkriminierten Comics wie Das Kondom des Grauens einzuordnen. Da keines der beschlagnahmten Werke indiziert ist, sprach sogar der Börsenverein des deutschen Buchhandels von Zensur.

Zu diesem Bild paßt, daß wir auch diesmal wenig erfreuliches in Sachen "Gotteslästerungsparagraph" vermelden können. Immer deutlicher zeichnet sich eine Verschärfung der Situation ab.


Trier

Aufführungsverbot bestätigt

Das Rock-Comical Das Maria-Syndrom bleibt weiterhin verboten. Eine Klage gegen das im Mai 1994 von der Stadt Trier ausgesprochene Verbot wurde, wie schon der seinerzeitige Eilantrag, vom Verwaltungsgericht Trier abgewiesen.

Damals hatte das Ordnungsamt die musikalische Religionssatire einen Tag vor der Aufführung unter Androhung eines Polizeieinsatzes untersagt, da verhindert werden müsse, daß durch die Verletzung religiöser Gefühle der öffentliche Friede gestört werde (siehe MIZ 3/94, S. 34f). Dagegen hatte der verhinderte Veranstalter, das Kulturzentrum TuFa, auf "Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ordnungsverfügung" geklagt. Obwohl nach Einschätzung aller BeobachterInnen der Prozeß kaum Anhaltspunkte für eine Gefährdung des öffentlichen Friedens ergab, bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Zensur.

Die Begleitumstände des Verfahrens legen es allerdings nahe, hier eine korrupte politische Justiz am Werke zu sehen. Denn das Urteil erging gerade noch rechtzeitig, um in der Schlußphase des rheinland-pfälzischen Wahlkampfes nocheinmal Stimmung im Sinne der Konservativen zu machen. So wurde es von der Pressestelle des Gerichts auch umgehend an die Medien gemeldet, die Kläger erfuhren von der Entscheidung aus der Presse. Die schriftliche Urteilsbegründung hingegen lag bis unmittelbar vor Drucklegung der MIZ nicht vor. Da die Absicht, Wahlkampfhilfe zu leisten, den Urteilsspruch allzu offensichtlich motiviert hat, dürfte er in der angekündigten Revision auch nur schwerlich Bestand haben.

Quellen: Trierischer Volksfreund vom 2.3. und 20.3.1996.


Deggendorf

Politkampagne gegen Juso

Gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der bayerischen JungsozialistInnen (Jusos), Florian Pronold, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen den § 166 StGB. Mehrere katholische Geistliche und Unionspolitiker hatten ihn angezeigt, da Pronold in einer landesweit erscheinenden Schülerzeitung in Anlehnung an die taz von einem "überflüssigen Lattengustl" gesprochen hatte.

Erschienen war das betreffende Heft der Brav da mit dem Titelthema "Bad Religion??" bereits im November 1995; mehrere Autoren setzten sich darin mit dem Kruzifix-Urteil und dem Religionsunterricht auseinander. Florian Pronold zielte mit seinem satirisch gehaltenen Artikel in erster Linie auf die Strategie der CSU, die Diskussion zu emotionalisieren, um politisch daraus Kapital schlagen zu können. Klagen gab es zunächst keine, auch als die Juso-Zeitung im Frühjahr in Straubing und Deggendorf verteilt wurde, kam es zu keinen außergewöhnlichen Reaktionen. Erst als ausgerechnet auf dem Bezirksparteitag der niederbayerischen SPD sich einige GenossInnen mit einer Distanzierungserklärung zu profilieren suchten, kam der Stein ins Rollen. Denn die konservative lokale Presse, die kirchlichen Funktionäre und christsoziale Kommunalpolitiker ließen sich die Vorlage nicht entgehen und schossen sich auf den jungen "Gotteslästerer" ein.

Was folgte war die Inszenierung einer politischen Kampagne, deren Ziel schon nach wenigen Tagen explizit formuliert war: Pronold solle sein bei der Kommunalwahl im März errungenes Stadtratsmandat nicht antreten, forderte die CS-Union in einer Presseerklärung und führte verräterischerweise zur Begründung nicht nur die "gotteslästerlichen Einlassungen", sondern auch die "unfairen scharfen SPD-Attacken im Wahlkampf" an, die Pronold als Wahlkampfleiter zu verantworten hatte. Die Aussicht, einen unliebsamen politischen Gegner ins Abseits zu stellen, war es der Koalition aus Stadträten und Stadtpfarrern wert, ein unter juristischen Gesichtspunkten völlig aussichtsloses Verfahren anzustrengen. Denn eine objektive Lektüre des gesamten Artikels hätte ergeben, daß bei aller Polemik sehr differenziert argumentiert wird, das Kreuz als ein für das Christentum "wichtiges Symbol" bezeichnet wird und die Formulierung vom "überflüssigen Latten-Gustl" in einem politischen Zusammenhang fällt - daß eine bewußte Verletzung religiöser Gefühle schon allein deshalb kaum vorliegen kann. Doch darum ging es auch gar nicht; unverkennbar deutlich wurde dies, als sich Pronold öffentlich "bei allen ehrlichen Christen, die sich durch den satirisch verwendeten Begriff gekränkt fühlen", entschuldigte. Denn von dieser Entschuldigung fühlten sich einige im christlichen Lager offensichtlich nicht angesprochen; im Gegenteil, Generalvikar Wilhelm Gegenfurtner, der bereits im letzten Jahr juristisch gegen die Comicfigur Kleines Arschloch vorgegangen war, sattelte noch einen drauf und stellte gleichfalls Strafanzeige, weil der Beitrag "massive Empörung in der Bevölkerung hervorgerufen" habe.

Doch obwohl sich in den Leserbriefspalten der lokalen Zeitungen der niederbayerische Fundamentalismus austoben durfte, erreichte die CS-Union ihr Ziel nicht. Zwar sprach die bayerische Parteivorsitzende Renate Schmidt von einer "inakzeptablen, pubertären Geschmacklosigkeit" und einige wenige Sozialdemokraten gingen auf Distanz, die Mehrheit der GenossInnen jedoch durchschaute die parteipolitisch motivierte Kampagne und stärkte Pronold den Rücken. Der politische Teil der "Affäre Pronold" ist damit zuende; inwieweit ein juristisches Nachspiel folgen wird, hängt wohl nicht zuletzt davon ab, wo die Ermittlungen geführt werden. Derzeit ermittelt noch die Staatsanwaltschaft Deggendorf, obwohl das Impressum der Zeitschrift München als Erscheinungsort ausweist.

Quellen: Brav da 1; Plattlinger Anzeiger vom 29.4.1996; Deggendorfer Zeitung vom 29.4., 30.4. und 2.5.1996; Passauer Neue Presse vom 30.4.1996; Süddeutsche Zeitung vom 4.5. und 9.5.1996.