Kirchliche Geldpumpe erneut in Betrieb

Roland Ebert

Großkirchen wollen wieder einmal die Geldbeutel von Konfessionsfreien anzapfen

Aus: MIZ 4/97

Im Main-Echo vom 5. Oktober 1997 steht zu lesen: "Eine schwere Finanzkrise und die nicht enden wollende Austrittswelle der Gläubigen macht den Kirchen in Deutschland das Leben schwer. Doch in der Not werden die Geistlichen immer erfinderischer. Mit immer neuen Ideen versuchen sie die von Arbeitslosigkeit und Kirchenaustritten geschlagenen Löcher im Etat zu stopfen, leere Kassen zu füllen und Gemeinde-Mitglieder zu binden."1 Die Autorin dieses Artikels zitiert in ihrem Beitrag die dpa-Mitteilung, daß die Kirchen 1997 rund 20 Prozent weniger Steuereinnahmen als 1996 hätten. Auf der Anfang November durchgeführten 9. Synode der EKD waren es in den westlichen Landeskirchen nur noch vier bis zehn Prozent und nur im Osten weit über zehn Prozent.2 Diese rührselige Nachricht besteht aus Schätzwerten, denn die genaue Abrechnung kann erst nach Eingang aller Kirchensteuern und Rückzahlung aller zuviel entrichteter Steuern durch die Finanzämter bis etwa Ende 1998 ermittelt werden. Doch dann hat das Argument wahrscheinlich ausgedient.

Einstweilen kann mit dem Argument der verminderten Steuereinnahmen Politik betrieben werden. Die Kirchen haben es schon immer verstanden, Gelder von Nichtmitgliedern und vor allem vom Staat zu erhalten. Allgemein bekannt sind zumindest dem Namen nach die Staatsleistungen aufgrund von Konkordaten mit dem Vatikan und den Kirchenverträgen mit den Landeskirchen. Weniger bekannt sind die Zahlungen aufgrund von alten Rechten. Darüber gibt es eine reichhaltige Literatur. Weniger allgemein bekannt sind die gegenwärtigen Versuche, Nichtmitglieder zur Kasse zu bitten. Dies soll hier ansatzweise aufgezeigt werden.

Kirchenaustritte sind keine neue Erscheinungen der 90er Jahre. Über Kompensationen für die verminderten Kirchensteuereinnahmen haben die Finanzexperten schon lange nachgedacht und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Laut einem Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz sollen in den Kirchenhaushalten versteckte Rücklagen für die Zeiten gebildet worden sein, in denen die Kirchensteuern nicht mehr so reichhaltig sprudelten.3 Ja, mit ihrem von katholischen Fachleuten geschätzten Vermögen von 80 bis 100 Milliarden DM ohne Sakralbauten und ohne religiöse Wertgegenstände sind sie abgesichert, denn "Die Kirche in Deutschland wird auch ohne Kirchensteuer überleben bis ans Ende der Welt." wie es Rudolf Hammerschmidt, der Pressereferent im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ausdrückte.4 Hier stellt sich die prinzipielle Frage: warum noch Kirchensteuer und, vor allem, warum Gelder von Staat und Nichtmitgliedern? Nachdem im Staate sowohl Kirchenmitglieder als Nichtmitglieder leben, sollen nachstehend die geforderten Abgaben getrennt betrachtet werden nach Kirchenfreien und alle Steuerzahler.

Versuche zum direkten Zugriff auf die Geldbörsen der Konfessionsfreien

  • Ende Juli 1987 erhielten 28.000 inzwischen konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger vom Kirchenamt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu Hamburg eine Aufforderung, sich zu ihrer Kirchenmitgliedschaft zu bekennen. In dem Anschreiben wurde angeführt, daß die Betroffenen zwar nicht bei den staatlichen Meldebehörden wohl aber in ihrer Gemeinde als Mitglied geführt würden. Die Kirchenleitung ginge daher von ihrer weiteren Mitgliedschaft aus. Falls jemand nicht hiergegen Einspruch erheben sollte, wäre er wieder kirchensteuerpflichtig. Die Kirche unterlag bei einem Rechtsstreit mit ihrem Begehren.5
  • 1992 verlagte die Herzberger Kirchengemeinde für die Bestattung eines Nichtmitgliedes auf ihrem Gelände die doppelte Friedhofsgebühr. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in Göttingen hat diesen "Andersgläubigenzuschlag" in einem Eilverfahren abgewiesen.6
  • Ende 1993 forderte das Bundesvorstandsmtglied der CDU Renner eine "Sozialabgabe" für Konfessionslose. "Der Staat sollte diese Gelder an bewährte subsidiäre Strukturen der Sozialarbeit weiterleiten" (Gemeint sind wohl die Kirchen.) Dieser Auffassung widersprach sogar Prälat Schätzler, Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.7
  • Bis 1995 berechnete die Evangelische Kirche in Westfalen die Kirchensteuer eines ausgetretenen Mitglieds auch für den Monat nach dem Kirchenaustritt. Nach einer Verordnung des Landes NRW von 1995 endet nunmehr die Kirchensteuerpflicht am Ende des Austrittsmonats.8
  • Die evangelische Kirchengemeinde Bassum bei Bremen verlangte von Konfirmanden, deren verdienender Elternteil aus der Kirche ausgetreten ist, eine Konfirmationsgebühr von 300 statt 30 DM. Das Landeskirchenamt mißbilligte die Entscheidung.9
  • Ende 1996 verlangte der Eichstätter Bischof Mixa ähnlich wie der bereits angeführte Renner eine "Austrittsbuße für Kirchenabtrünnige". Hierzu gab es nur starke öffentliche Kritik.10
  • Die beiden evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg verlangen ab 1998 sofern ein Ehepartner der Kirche angehört ein "besonderes Kirchgeld" von dem Nichtmitglied. Die Realisierung dieser Forderung ist nicht absehbar, da die Kirchen wegen des Steuergeheimnisses von den Finanzämtern keine Informationen über das Einkommen des nicht der Kirche angehörenden Partners erhalten dürfen.11

Wie aus den vorstehenden Beispielen hervorgeht, ist der direkte Zugriff der Kirchen auf die Brieftaschen der Konfessionsfreien nicht leicht möglich.

Versuche zum indirekten Zugriff auf die Geldbörsen der Kirchenfreien

Kirchenmitglieder und Kirchenfreie sind als Staatsbürger Steuerzahler bei Bund und Ländern. Einer Steuermark kann man nicht ansehen, von wem sie entrichtet worden ist. D. h. ein Staatszuschuß an die Kirchen wird von allen entrichtet. Aus diesem allgemeinen Steuertopf bedienen sich die Kirchen und gar nicht wenig.

  • In der ersten Hälfte von 1995 schlug der Sekretär der katholischen Bischofskonferenz Prälat Schätzler vor, der Staat solle auf seine Selbstkosten beim Kirchensteuereinzug verzichten, also auf 2,5 bis 4 Prozent des Kirchensteueraufkommens. Doch die Parteien reagierten nicht auf diesen Vorschlag.12
  • Im Mai 1995 bestätigte der katholische Finanzexperte und Generalvikar der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, daß für die Kirchen die fetten Jahre vorbei seien und man - außer bei der Seelsorge - zu sparen beabsichtige13, also bei Kindergärten, freien Schulen, Altenbetreuung usw. Ein wunder Punkt hierbei sind die Kindergärten. Laut Gesetz sind die Kommunen verpflichtet, bis 1996 für jedes Kind einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Wegen des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips ist der Staat verpflichtet, bei der Errichtung oder Erweiterung eines Kindergartens einem nichtstaatlichen Träger den Vorzug zu geben. Mitte 1997 waren 20.000 Kindergärten der Bundesrepublik unter kirchlicher Obhut (9.500 unter evangelischer Trägerschaft und 10.500 im Bereich der Caritas), aber es fehlten bundesweit immer noch 300.000 Kindergartenplätze, um der gesetzlichen Vorschrift genüge zu leisten.14 Dies ist für die Kirchen eine günstige Situation. Sie, die in vielen Landstrichen das Monopol haben, können nun den Kommunen Bedingungen stellen. Z. B. erklärte sich im Sommer 1994 "in Fröndenberg (Kreis Unna) die katholische Mariengemeinde entgegen einer früheren Zusage nur noch unter der Bedingung zum Aufbau einer zweiten Kindergartengruppe bereit, wenn die Kosten für diese Gruppe - genau wie zuvor in Schwerte und Menden - ganz von der Stadt getragen wird. Andernfalls werde man sich völlig als Träger zurückziehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt schon eine große Vorleistung erbracht. ... Die Stadt gab nach."15
  • Als im Sommer 1997 eine Änderung des Kindergartengesetzes vonr Nordrhein-Westfalen beraten wurde, erklärte das Erzbistum Köln, die größte der fünf katholischen Diözesen im Lande, "daß es sich in den nächsten Jahren aus der Regelversorgung an Kindergartenplätzen, für die ein Gesetzesanspruch besteht, stärker zurückziehen wollen. Langfristig sollen etwa 15.000 der 60.000 Kindergartenplätze gestrichen werden. Zum einen sollen die katholischen Kindergärten ihr katholisches Profil stärken, zum anderen will man sich stärker dort engagieren, wo die gesetzliche Regelung Lücken läßt."16 Dies ist eindeutig ein Versuch zur Einflußnahme auf die beabsichtigte Gesetzgebung im Düsseldorfer Landtag. Schon am 1. Oktober 1997 verkündete die FAZ: "Streit um Kindergartenfinanzierung beigelegt. Die Landesregierung in Düsseldorf gibt nach." Bisher hatten die beiden großen Kirchen gedrängt, ihren Trägeranteil von 27 % zu senken. Nun heißt es, es habe keine Festlegung über die Höhe des Trägeranteils der sogenannten reichen Träger (die Kirchen) gegeben. Es müsse mit SPD und der Landesregierung weiter verhandelt werden.17 Bis Redanktionsschluß lag noch kein endgültiges Ergebnis vor. Vermutlich wird die Lösung wie in Frankfurt am Main lauten: "Stadt wird Zuschuß an Kirchen erhöhen." "Allein die evangelische Kirche hatte bisher 2,8 Millionen Mark zusätzlich verlangt, um ihr Betreuungsangebot unvermindert aufrecht erhalten zu können." Der genaue Betrag müsse noch einvernehmlich ermittelt werden.18
  • Und in Bayern eröffnet sich ein neues Kampffeld. Kardinal Wetter, der Vorsitzende der Bayerischen Bischofskonferenz erklärte im September, daß die bayerischen Diözesen als Träger freier katholischer Schulen an ihre Grenzen gekommen sind.19 Und die Träger klagen: Von kirchlichen Orden geführte Schulen geraten immer stärker in finanzielle Bedrängnis.20

Logik der Erpressung

Untersuchen wir die Logik, nach der der Staat als Vertreter aller Bürger sich erpressen läßt.

In Nordrhein-Westfalen drohten die Kirchen, sich aus der Versorgung mit Kindergartenplätzen zurückzuziehen. Warum nimmt der hoch verschuldete Staat in Gestalt der Kommunen dieses Angebot nicht an, wenn er sowieso die meisten Kosten zu tragen hat?

In der Bundesrepublik gilt das Subsidiaritätsprinzip, wonach der Staat seine sozialen Aufgaben abgeben muß, wenn sich ein freier Träger dafür bereitfindet. Andererseits müssen nach einem Bundesgesetz ab 1996 genügend viele Kindergartenplätze für alle Kinder ab 3 Jahre durch die Kommungen zur Verfügung gestellt werden. Die staatlichen Stellen sind verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Somit müssen die Kommunen sowohl das Subsidiaritätsprinzip als auch das Recht auf einen Kindergartenplatz fördern. Bei der Ausführung ihres Gesetzesauftrages zur Bereitstellung von genügend vielen Kindergartenplätzen stehen sie somit in einem Zugzwang. Diese Notlage kann ein mächtiger freier Träger ausnutzen: Reduziert der Träger das Angebot an Kindergartenplätzen, so haftet die Kommune, weil sie den Rechtsanspruch der Kinder nicht durchsetzt. Öffnet sie einen eigenen Kindergarten als Konkurrenz zum freien Träger, dann verstößt sie gegen das Subsidiaritätsprinzip. Jeder Gesetzesverstoß einer Kommune kann politisch zur Mobilisierung der Wähler und zu Unruhe in den Ratsstuben benutzt werden. Z.B. kann die weiter oben zitierte Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur über die fehlenden 30.000 Kindergartenplätze zur Beunruhigung von Eltern führen. Hier wird nach dem Prinzip des holländischen Buchmachers (Dutch bookie) vorgegangen, das für seinen Anwender zur Geldpumpe wird. Dieses Prinzip beruht auf Präferenzen, die einen Kreisschluß bilden. Der Buchmacher fragt seinen Kunden: was ist dir von beiden lieber? Den Wunsch erfüllt er zu einem sehr geringen Preis. Dann fragt er den Kunden, was ist dir nun lieber, das was du gerade gewählt hast oder die Alternative dazu? Wenn sich der Kunde für diese Alternative entscheidet erhält er diese für wiederum einen kleinen Betrag. Nun frag der Buchmacher wieder: was ist dir lieber: das was du bereits hast oder das, was du nicht hast? Für diese Option zahlt der Kunde wiederum einen kleinen Betrag. Dieses Spiel läßt sich beliebig fortsetzen. Der Buchmacher erhält beliebig oft einen kleinen Betrag, der sich dann zu einer beliebig großen Summe aufsummiert. Ähnlich geht es dann in einem Stadtrat zu. Wenn die Frage lautet, "Wollt ihr den Kindergarten an einen freien Träger übertragen, auch wenn es etwas teuerer ist als in eigener Regie", dann muß zustimmend geantwortet werden, weil das Gesetz es so befiehlt. Wenn nun zu entscheiden ist, ob ein Träger mehr Geld haben will, weil er ansonsten seine Pflichten nicht ganz erfüllen könnte, dann muß wieder zugestimmt werden, weil das Recht aller Kinder auf einen Hortplatz gewährleistet werden muß. Nun kann man die Frage nach der Trägerschaft neu stellen und wird wieder eine Zustimmung an den alten geben müssen. Beim nächsten Male muß wieder der Zuschußerhöhung zugestimmt werden. Der angedeutete Kreislauf funktioniert wie die Geldpumpe beim Buchmacher. Allerdings unterliegen die Ratsherren und -damen einem Trugschluß, weil sie in ihrer Mehrheit das Prinzip nicht erkannt haben oder erkennen wollen.

Die Kirchen führen als Begründung für ihren sogenannten Rückzug die fallenden Einnahmen bei den Kirchensteuern an, obwohl sie sonst in Geld schwimmen. Dabei ist der Kirchensteueranteil der Finanzmittel der beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, mit 3 bis 5 Prozent recht bescheiden.21 Die Fehlbeträge müßten durch Umschichtungen in den Mutterkonzernen leicht auszugleichen sein. Nachdem nur wenige Leute den Finanzrahmen der Kirchen überblicken können, sind die Uninformierten genötigt, die vorgestellten Teilwahrheiten zu glauben. Die Teilwahrheit lautet dann z. B.: der örtliche Caritasverein erhält von der Diözese weniger Zuschuß als früher und muß selbst sehen, woher er sich die restlichen Mittel verschafft. Der Trugschluß besteht dann darin, daß Entscheidungen ohne Beachtung der Rahmenbedingungen getroffen werden.

Unter den Steuereinnahmen des Staates steigt der Anteil der Lohnsteuer kontinuierlich, während die Steuern aus Gewerbebetrieben fallen. D.h. es werden bei konstanten Steuerbeträgen immer mehr Lohnsteuern an die Kirchen transferiert. Nachdem die Zahl der Konfessionsfreien in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, wird von ihnen ein immer größerer Steueranteil getragen. Allein bei gleichbleibenden Staatsleistungen werden von Jahr zu Jahr steigende Steuersummen der Konfessionsfreien an die Kirchen übertragen. Bei steigender Staatsquote an den Kosten steigen die von den Konfessionsfreien übertragenen Steuergeldern im gleichen Verhältnis.

Dieser Zustand ist aus unserer Sicht unhaltbar. Das Subsidiaritätsprinzip müßte mit einer Verfassungsänderung ersatzlos gestrichen werden.

Anmerkungen:

1 Renate Frank: Kirchen mit neuen Ideen gegen Finanzarmut und Austrittswelle, in: Main-Echo Sonntag, 5. 10.1997.

2 Katharina Sperber: Evangelische Kirche setzt sich auf Diät, in Frankfurter Rundschau vom 4. 11. 1997.

3 MIZ 4/94, Internationale Rundschau, Meldung 2005.

4 MIZ 1/97, Meldung 2370.

5 MIZ 3/87, S. 20. zitiert nach Horst Herrmann: Die Kirchen und unser Geld, S. 117.

6 MIZ 1/94, Meldung 1887.

7 Göttinger Tagblatt v. 7.9.92, zitiert in MIZ 4/94, Meldung 1991.

8 rh: Eingeständnis oder Berechnung?, in: MIZ 3/95, S.34.

9 Kinzigtal Nachrichten v. 9.3.96, zitiert in: MIZ 3/95, Meldung 2268.

10 MIZ 4/96, Meldung 2331.

11 MIZ 3/97, Meldung 2462.

12 KNA v. 11.4.95, zitiert nach MIZ 3/95, Meldung 2131.

13 Weltbild v. 26.5.95, zitiert nach MIZ 3/95, Meldung 2138.

14 epd/kna: 300.000 Kindergartenplätze fehlen, in: Frankfurter Rundschau v. 31.7.1997.

15 MIZ 3/94, Meldung 1967.

16 P. S.: Düsseldorf plant Änderung des Kindergartengesetzes, in: FAZ Nr. 171 v. 26.7.1997.

17 P. S.: Streit um Kindergartenfinanzierung beigelegt, in: FAZ Nr. 228 v. 1.10.1997.

18 N. N.: Stadt wird Zuschuß an die Kirchen erhöhen, in: Frankfurter Rundschau v. 30.9.1997.

19 KNA: Die Kirche stößt an ihre Grenzen, in: SZ Nr. 216 v. 19.9.1997.

20 Monika Maier-Albang: Erst der Rotstift, dann die weiße Fahne, in: SZ Nr. 201 v. 2.9.1997.

21 Der Spiegel v. 10.1.94 zitiert nach MIZ 1/94, Meldung 1898.