Gemeinsame Erklärung

...zur Neuregelung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Verhältnis von Staat und Kirche im Rahmen des Vereinigungsprozesses der beiden deutschen Staaten

Aus: MIZ 2/90

Die Entwicklung zur staatlichen Einheit Deutschlands ist für uns Anlaß, die verfassungsrechtliche Stellung der Kirchen zu überdenken und die vom Gesetzgeber gewollte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit aller im Staatsgebiet lebenden Menschen zu garantieren. Diese Neuregelung fordern wir jetzt.

Staat und Kirche im vereinigten Deutschland

Aus: MIZ 1/90

In der seit einiger Zeit intensiv geführten Diskussion über die Verfassung des zu vereinigenden Deutschland ist die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche ausgespart worden. Auch die Ausführungen der Bundesverfassungsrichter Prof. Böckenförde und Prof. Grimm (Spiegel 10/1990) enthalten darüber kein Wort. Kürzlich hat aber Prof. A. von Campenhausen, als EKD-Kirchenexperte und als versierter Staatskirchenrechtler seit mehr als zwei Jahrzehnten anerkannt, im "Rheinischen Merkur - Christ und Welt" vom 9. März 1990 eine Verbesserung der Rechtslage für die Kirche in der DDR gefordert, diese jedoch mehr als zwiespältig begründet.