Münsteraner Atheisten demonstrieren gegen "1000 Kreuze Marsch"

Am 9. März 2013 fand in Münster zum wiederholten Mal der sogenannte "1000 Kreuze Marsch" christlich fundamentalistischer Lebensschützer statt. Die Lebensschützer setzen sich für ein Verbot von Abtreibung ein, die sie als Mord betrachten. Feministische und kirchenkritische Gruppierungen initiierten eine Gegendemonstration, mit der sie auf das rückwärtsgewandte und frauenfeindliche christliche Weltbild aufmerksam machten.

Artikel beim hpd

Demo

Mexiko: Abtreibungsrecht liberalisiert - Kirchenvertreter schäumen

Das Parlament der mexikanischen Hauptstadt hat ein Gesetz beschlossen, das den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche legalisiert. Für die katholische Kirche ein Grund, die Befürworter der Regelung zu exkommunizieren und den Bürgermeister zum Tyrannen zu stempeln.

Nachtrag: Auf seiner Brasilienreise hatte Papst Benedikt die Exkommunikation von Politikern, die einer Legalisierung der Abtreibung den Weg ebnen, grundsätzlich für richtig erklärt. Obgleich sein Pressesprecher eilig hinzugefügt hatte, der Papst habe nicht die Absicht, jemanden zu exkommunizieren, trug ihm dies öffentliche Kritik ein. Bericht bei Focus Online (13.05.2007)

Stellungnahme des IBKA zum Paragraph 218 StGB

Unter dem Eindruck des Memminger Abtreibungsurteils hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten folgende Erklärung verbreitet, die in verschiedenen Presseorganen publiziert wurde:

Das Memminger Urteil vom 5. Mai 1989 bedeutet einen weiteren Erfolg für die organisierte Rechte einschließlich ihrer katholischen Helfershelfer, vor allem in der Ordnungszelle Bayern. "Prozesse dieses Ausmaßes und mit dieser Härte geführt sind gegenwärtig wohl nur in der bayerischen Provinz möglich" (aus der Pressemitteilung von Pro Familia, Bundesverband, 6. Mai 1989).

Atheisten begrüßen päpstliche Entscheidung zur Schwangerenberatung

Presseerklärung vom 21.01.1998

Für freiwillige und weltanschaulich-religiös neutrale Beratung

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des römischen Pontifex, den katholischen Schwangerenberatungsstellen in Deutschland zu verbieten, Bescheinigungen für Schwangere auszustellen. Damit wird endlich der Weg frei für Ausbau und Neugründung säkularer, weltanschaulich und religiös neutraler Beratungsstellen im Interesse der ungewollt schwangeren Frauen.

Dybas Verbot als wegweisendes Signal für konsequentere Trennung von Staat und Kirche

Bundestagsabgeordnete fordert konfessionell unabhängige Schwangerschaftsberatung

Aus: MIZ 4/93

Die Entscheidung des Fuldaer Erzbischofs Johannes Dyba, in den kirchlichen Beratungsstellen der Diözese Fulda keine Beratungsbescheinigungen mehr ausstellen zu lassen, veranlaßte die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Weiler, sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung zu wenden.

Bundesverfassungsgericht zum § 218 StGB - Entscheidung gegen den gesellschaftlichen Konsens

Ingrid Kaemmerer

Aus: MIZ 3/93

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 218-Reform ist in der gesamten BRD auf heftige Empörung und großen Widerstand gestoßen. Und das hat vielfältige Gründe. Beim Lesen des Urteils wird man/frau immer wieder damit konfrontiert, in welchem Maß der Text mit unglaublicher Frauenverachtung durchsetzt ist.

Hier nur einige Zeilen dazu, wie die Richter über die Verantwortung der Frau denken:

IBKA unterstützt Forderung nach Volksabstimmung

Aus: MIZ 4/91

Voraussichtlich noch in diesem Jahr steht eine parlamentarische Entscheidung über § 218 StGB bevor, mit der die unterschiedlichen Rechtslagen in den alten und neuen Bundesländern vereinheitlicht werden.

Mit vielen Bundesbürgern sind wir der Ansicht, daß es auch heute nicht einem parlamentarischen Sonderausschuß vorbehalten bleiben kann, über die Abtreibungsfrage zu bestimmen.

Unsere Meinung zum § 218 StGB

Unsere Meinung zum § 218 StGB

Aus: MIZ 3-4/89

Die Reform des § 218 ist im Zuge der Emanzipationsbewegung der Frauen nur ein kleiner Schritt in Richtung der notwendigen Demokratisierung und zur Erfüllung der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau gewesen.

Wir betonen hier, daß Abtreibung noch immer strafgesetzlich verboten ist; die Reform regelt lediglich Ausnahmen von der Bestrafung über eine Indikationserstellung. Die betroffene Frau darf nicht eigenverantwortlich entscheiden, sondern ein Arzt bestätigt ihr per Indikation die Unzumutbarkeit der Schwangerschaft, ganz nach seiner persönlichen Einstellung.

Wir setzen uns als Konfessionslose und Atheisten für die ersatzlose Streichung des § 218 ein:

Zu einer Veranstaltung mit Dr. Theissen in Berlin

"Die haben für mich gebetet!"

Zu einer Veranstaltung mit Dr. Theissen in Berlin

Aus: MIZ 2/89

Am 5. Mai 1989 wurde der Gynäkologe Dr. Horst Theissen vom Landgericht in Memmingen (Bayern) zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und drei Jahren Berufsverbot verurteilt. In einem sieben Monate dauernden Schauprozeß in Memmingen mußten sich der Arzt und Hunderte seiner Patientinnen vor Staatsanwaltschaft und Richtern gegen die Anklage illegaler Schwangerschaftsabbrüche zur Wehr setzen. Sie waren zeitweise mittelalterlich anmutenden Dauerverhören und peinlichen Fragestellungen ausgesetzt. Gegen das Urteil haben Theissens Anwälte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Das Karlsruher Abtreibungsverbot und seine Hintergründe

Aus: MIZ 1/75

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen 218 wurde von der Bevölkerung gleichzeitig auch das Urteil über dieses Gericht gefällt. Empörung war zu vernehmen, deutlicher jedoch Mißachtung und Widerstand. Empörung wohl weniger über das Urteil selbst - wer machte sich schon Illusionen über die Haltung von CDU/CSU, der Kirchen und ihrer Helfershelfer - als durch die Begründung: Achtung vor dem keimenden Leben.