Neue Geldquellen

Aus: IBKA Rundbrief Mai 1998

In Zeiten knapper werdender Kirchensteuereinnahmen werden die Kirchen immer dreister, wenn es darum geht, Nichtmitglieder zur Kasse zu bitten.

Auch die Kirchen klagen derzeit über Finanznöte. Mitleid ist jedoch fehl am Platze. Wer, statt wie jeder andere Verein auch, Mitgliedsbeiträge zu erheben, seine Einnahmen an die Lohn- und Einkommensteuer seiner Mitglieder koppelt und jahrzehntelang von dem überproportionalen Wachstum dieser einkommensabhängigen Abgabe profitiert, der darf sich in Zeiten konjunktureller Flaute nicht beklagen.

Außerdem steht es den Kirchen ja frei, den Hebesatz für die Kirchensteuer zu erhöhen oder ein allgemeines Kirchgeld für diejenigen Mitglieder einzuführen, die keine Kirchensteuer zahlen.

Hiervor schrecken die Kirchen aber verständlicherweise zurück, weil dadurch gewiß viele Noch-Mitglieder zum Austritt veranlaßt würden.

Nun, die Amtskirchen wären nicht die Amtskirchen, würden sie die Gelegenheit der "Finanzmisere" nicht nutzen, um andere - Nichtmitglieder oder die Allgemeinheit - zur Kasse zu bitten.

So bemüht man sich mancherorts (wo dies noch möglich ist), die eigenen Zuschüsse zu den Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft weiter zu minimieren. Erfolge sind dabei zwar durchaus zu verzeichnen, allerdings stehen dem natürlich die mindestens ebenso leeren Kassen der Länder und Kommunen entgegen.

Weniger Widerstand (eigentlich fast gar keinen) leistete hingegen der baden-württembergische Landtag, als die evangelischen Landeskirchen im vergangenen Jahr darum baten, die Möglichkeit für ein sogenanntes "besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe" - treffender "Heidensteuer" genannt - zu schaffen.

Wie der Name bereits erahnen läßt, handelt es sich dabei letztlich um eine Besteuerung von Nichtmitgliedern, denn das ausschlaggebende Kriterium ist die Nicht-Kirchenmitgliedschaft einer anderen Person, falls diese gut verdient - nämlich des Ehepartners. Dies wird mehr schlecht als recht kaschiert durch den Umstand, daß die Steuer offiziell dem Kirchenmitglied abverlangt wird und ihr angeblich der "Lebensführungsaufwand" zugrundeliegt - denn diese Bemessungsgrundlage wird ja keineswegs für alle Mitglieder herangezogen, die keine Kirchensteuer zahlen, sondern eben nur für diejenigen, die einen gutverdienenden Partner haben, der keiner steuererhebenden Kirche angehört.

Und das nächste Ziel ist bereits anvisiert: Der Staat kassiert angeblich zuviel Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer.

Man muß hierbei vorausschicken, daß die Kirchen sich diesen Standpunkt noch nicht offiziell zu eigen gemacht haben. Allerdings werden Berichte über die angeblich zu hohe Gebühr seit Jahresbeginn so professionell in den Medien lanciert - katholische und evangelische ebenso wie "unabhängige" -, daß unschwer zu erkennen ist, daß hier die kirchliche "Medien-Maschine" in Gang gesetzt wurde.

So meldete dpa im Januar: "Deutsche Kirchen zahlen dem Staat zuviel Geld" - unter Berufung auf das Institut der deutschen Wirtschaft. Die dpa-Meldung bezog sich auf einen Artikel in der katholischen Bistumszeitung "Tag des Herrn" (Nr. 2 vom 11.1 1998). Im Nachhinein muß man feststellen, daß ausgerechnet das Bistumsblatt noch am sachgerechtesten über das Thema berichtet hat.

Die Argumentation geht folgendermaßen: Für den Einzug der Kirchensteuer behält der Staat eine Gebühr von 2 bis 4 Prozent ein. Diese Gebührensätze sind (in den alten Bundesländern) in den 50er und 60er Jahren festgelegt worden, als die Verwaltung noch "von Hand" erfolgte. Durch den Einsatz von Computern seien die Verwaltungskosten für den Steuereinzug aber längst gesunken; bei der Lohn- und Einkommensteuer betragen sie etwa 1,9 Prozent. Was darüber hinausginge, sei den Kirchen zuviel abverlangt.

Ausgehend von einer "angemessenen" Gebühr von 1,9 Prozent hatte nun ein "Experte" vom Institut der deutschen Wirtschaft ausgerechnet, daß allein die katholischen Bistümer jährlich über 100 Millionen Mark "zuviel" zahlten.

So einleuchtend diese Argumentation zunächst auch erscheint - sie ist völlig unbrauchbar!

Denn allein aus der Tatsache, daß der Verwaltungskostenanteil geringer geworden ist, läßt sich noch nicht schlußfolgern, daß die Kirchen jetzt zu viel zahlen - es sei denn, man belegt, daß die Gebührensätze seinerzeit angemessen waren. (Und wer sich ein wenig mit dem Verhältnis von Staat und Kirche befaßt hat, der wird dies zumindest nicht als selbstverständlich voraussetzen.)

Zudem ist der Kostenanteil bei der Verwaltung der Lohn- und Einkommensteuer völlig ungeeignet, um auf die Kirchensteuer übertragen zu werden. Denn mit 8 oder 9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer macht die Kirchensteuer nur einen Bruchteil von deren Volumen aus, zudem wird sie nur von etwa zwei Dritteln aller Steuerpflichtigen gezahlt. Die tatsächlichen Kosten für den Kirchensteuereinzug müßten demnach exakt denselben Bruchteil der Kosten bei der Einkommensteuer ausmachen, damit derselbe Gebührensatz gerechtfertigt wäre. Und selbst wenn, so wäre dies bloßer Zufall - keinesfalls ergibt sich automatisch der gleiche Anteil. Dies wird aber vorausgesetzt, wenn man einfach den Kostenanteil bei der Lohn- und Einkommensteuer überträgt.

Um den "korrekten" Gebührensatz zu erhalten, müßte man die tatsächlichen Kosten für den Kirchensteuereinzug ermitteln und deren Anteil am gesamten Kirchensteuervolumen bestimmen.

Daß dies nicht getan wird, legt nahe, daß es in Wirklichkeit nur darum geht, eine "einleuchtende" Argumentation dafür zu finden, die Einzugsgebühren zu senken und somit die Differenz - für beide Kirchen rechnet man mit rund 250 Millionen Mark - dem Steuerzahler aufzudrücken.

Denn: Ließe sich belegen, daß die Kosten tatsächlich so niedrig sind, wie behauptet, könnte man sich auf die Fakten berufen und bräuchte nicht auf die obige, unhaltbare Argumentation auszuweichen.

Sollten andererseits gar keine Informationen über die tatsächliche Höhe der Verwaltungskosten für die Kirchensteuer vorliegen, so darf man auch nicht behaupten, der Staat kassiere zuviel.

Im Moment verhandelt - offenbar als Versuchsballon - die Nordelbische Landeskirche mit dem Stadtstaat Hamburg (Gebühr: 4%) und dem Bundesland Schleswig-Holstein (3%). Wichard von Heyden, kirchlicher Finanzdezernent, will die Verhandlungen nicht an die Große Glocke hängen. Aber soviel kann er sagen: "1,5 Prozent stehen im Raum."

Matthias Krause