Der Kampf der Kirche um den Religionsunterricht

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001

Während in dem Prozess der Familie Neumann gegen den Zwangs-Ethikunterricht vom Gericht zumindest eine Gleichbehandlung des Faches mit dem Religionsunterricht gefordert wurde (siehe Festschrift zur Verleihung des Erwin-Fischer-Preises 2000, S. 16), hoben dessen ungeachtet Bischöfe und Theologieprofessoren bei einem Treffen in Mainz die besondere pädagogische Bedeutung des Religionsunterrichts gegenüber anderen wertorientierenden Schulfächern hervor. Sie betonten, der Religionsunterricht habe im Sinn von Artikel 7 (Abs. 2 und 3) des Grundgesetzes "Vorrang vor anderen wertorientierenden Fächern".

Immerhin geben die Kirchenfunktionäre zu, dass der Ethikunterricht einen legitimen Platz in der Schule habe. Aber - so gleich die Einschränkung - er sei mit dem Religionsunterricht weder in seiner Rechtsstellung noch inhaltlich gleichwertig. Insbesondere wurde auf den ethischen Pluralismus verwiesen, der eine klare Wertorientierung für die Schülerinnen und Schüler erschwere, dies vor allem auch dann, wenn die Ethik auf eine unverfügbare Letztbegründung verzichte. (Mainzer Bistumsnachrichten, 12.5.01)

Mit einem Brief an Eltern und Schüler laden die Kirchen des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam zur Entscheidung für den Religionsunterricht ein. Dabei wenden Sie sich auch an Konfessionslose. In ihrem Schreiben verweisen Bischof und Kirchenpräsident auf die grundlegende Bedeutung des Faches für die religiöse und ethische Bildung der Kinder und Jugendlichen. (Bistum Magdeburg, 4.5.01)

In Bremen haben Religionslehrer einen Aufruf herausgegeben, in dem sie über die bisherige Praxis des Landes schimpfen. Bremens öffentliche Schulen seien fast völlig "religionsunterrichtsfreie Zonen", so die Lehrer - und beschließen in ihrem Schreiben: "Das machen wir nicht mehr mit!"

Bemängelt wird u.a., dass die Kirchen keine Mitwirkungsrechte wie in anderen Bundesländern haben, dass das Fach "Biblische Geschichte" als einziges nicht benotet wird und dass Abmelder vom Religionsunterricht Freizeit statt Ersatzunterricht haben. (Aufruf vom 15.03.01)