Humanistische Union dokumentiert Verfassungsbruch in Brandenburg

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2001

Im Land Brandenburg gibt es - neben dem Disput um LER - einen Streit um Grundrechte, der die Verfassungsposition der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates betrifft und von bundesweiter Bedeutung ist. Es geht um Weltanschauungsunterricht. Hintergrund ist ein vom Brandenburger Bildungsministerium abgelehnter Antrag des Humanistischen Verbandes auf Durchführung eines Lebenskundeunterrichts zu gleichen Bedingungen, wie sie für den evangelischen Religionsunterricht gewährt werden. Rechtlich stützt sich der Humanistische Verband bei seinem Antrag auf das Grundgesetz und die Landesverfassung. Das GG schreibt die uneingeschränkte Gleichbehandlung von Weltanschauungs- mit Religionsgemeinschaften vor. Eine entsprechende Gleichbehandlungsklausel findet sich auch in der Brandenburger Landesverfassung.

Trotzdem lehnte das Bildungsministerium den Antrag des Verbandes mit der Begründung ab, es gäbe "zwar im Land Brandenburg grundsätzlich eine Gleichstellung der Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgemeinschaften, gemäß Art. 7 Abs. 3 des GG sind jedoch die Religionsgemeinschaften bei der Erteilung des Religionsunterrichtes privilegiert." (Wobei das Land doch in Sachen LER gerade die Anwendung des Art. 7 für Brandenburg pikanterweise ablehnte.)

Zu diesem Konflikt hat die Humanistische Union (HU) im Juni 2001 die ausführliche Dokumentation "Verfassungsbruch im Land Brandenburg. Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften an öffentlichen Schulen" herausgegeben. Die HU (trotz der Namensähnlichkeit nicht mit dem Humanistischen Verband verbunden) ist die älteste Bürgerrechtsorganisation der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 1961 gegründet, ist keiner Partei, Religion oder Weltanschauung verpflichtet und tritt u.a. für die Trennung von Staat und Kirche ein. Gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen gibt die HU seit fünf Jahren den "Grundrechte-Report" (Rowohlt Taschenbuch Verlag) zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland heraus.

Angesichts der grundrechtlichen Relevanz des oben dargestellten Falles hat sich die HU nun entschlossen, zur Aufklärung von Politik und Öffentlichkeit neben der Dokumentation das Thema "Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften an öffentlichen Schulen Brandenburgs" in die Planung für den "Grundrechte-Report" aufzunehmen. In der Dokumentation heißt es: "Ob im Grundrechte-Report 2002 schon davon berichtet werden kann, dass der Brandenburger Landtag oder ein Gericht die beschriebene Grundrechtsverletzung beendet hat, bleibt abzuwarten."

Die Dokumentation ist über die Bundesgeschäftsstelle der HU erhältlich: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. (030)204 502-56 (Fax: -57)
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