Staatskirchenvertrag in Bremen

Aus: IBKA Rundbrief August 2002

Als eines der letzten Bundesländer hat Bremen Anfang Mai 2002 erstmals das Verhältnis zu der ev. Kirche durch einen Staatskirchenvertrag geregelt. Was bisher auf freiwilliger Basis lief, wurde jetzt verbindlich festgelegt und wäre nur noch "im gegenseitigen Einvernehmen" zu ändern.

Die Unterzeichnung fand mit einem Festakt im Rathaus statt. Nach der Unterschrift stimmten alle Anwesenden unter Leitung (!) von Bürgermeister Henning Scherf, so berichtet der Weser Kurier, den christlichen Kanon "Dona nobis pacem" an. Scherf nannte den Vertrag "eine Struktur, in der wir uns verständigen können, unseren Glauben leben können". Hat der SPD-Mann während des Festaktes vergessen, dass er dort als Repräsentant des weltanschaulich-neutralen Staates einer pluralen Gesellschaft und nicht als evangelisches Kirchenmitglied fungieren sollte?

Der Vertrag selbst bringt nicht viel Neues, soll vor allem dafür sorgen, dass die traditionell gute Kooperation für alle Zukunft fast unabänderlich festgeschrieben wird. Der biblische Unterricht wird weiterhin - die bisherige Auslegung der "Bremer Klausel" fortschreibend - im Rahmen des Faches Geschichte erteilt. Der Staat schützt und fördert zudem die Jugendarbeit der Kirchen. Auch Einzelheiten zur Festsetzung und Erhebung von Kirchensteuern werden erstmals staatsvertraglich geregelt.