Religionsunterricht - Ethik und zurück

Merkwürdige Vorgänge an einer nordrhein-westfälischen Berufsschule

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

Zu Beginn dieses Schuljahres erfuhr der IBKA von einem absurden Vorgang an einer Berufsschule in Bottrop, Nordrhein-Westfalen. Dort stand in einer Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr zunächst Religionsunterricht auf dem Stundenplan, der nach Angaben der Klassenlehrerin - so berichtete eine Schülerin - für alle Jugendlichen verpflichtend wäre. Da sich in der Klasse aber auch Schülerinnen moslemischen Glaubens befinden - von den Konfessionsfreien war gar nicht die Rede -, ersetzte man den Religionsunterricht kurzerhand durch das Fach "Ethikunterricht / Lebenskunde"; wieder für alle verpflichtend. Man kann auch sagen, der Religionsunterricht wurde der Einfachheit halber umbenannt, denn Lehrkraft für den Ethikunterricht war die katholische Religionslehrerin.

Entsprechend ausgerichtet war teilweise auch der Unterricht. So wurden in einem Arbeitsblatt, das offensichtlich für den Religionsunterricht konzipiert ist, über den "Glauben an die Macht der Magie" u.a. folgende Fragen gestellt: Glauben Sie, dass es gegen das Erste Gebot ist, sich mit Okkultismus und Parapsychologie zu beschäftigen; dass Menschen an okkulte Sachen glauben, weil sie den Glauben an Gott verloren haben; dass der Mensch an etwas mehr glauben muss, als nur an das, was beweisbar ist?

Die ersten Proteste gegen diesen Unterricht gingen bald bei der Klassenlehrerin ein, teils von einer konfessionslosen Mutter, aber auch unter den moslemischen Eltern sorgte der Unterricht für Unruhe.

In NRW läuft nun aber seit einigen Jahren der Schulversuch "Praktische Philosophie" als Zwangs"ersatz"fach für den Religionsunterricht (Der Schulversuch wird in diesem Schuljahr beendet und das Fach soll per Gesetz eingeführt werden). An diesem Schulversuch nimmt die vorerwähnte Berufsschule nicht teil. Ein Fach namens "Ethikunterricht" - und ein entsprechendes Curriculum - gibt es in NRW auch nicht! Die Lehrkraft konnte sich also den Lehrplan für ihren (benoteten!) Unterricht selber stricken. Auch wird üblicherweise das Zwangs"ersatz"fach nur neben einem stattfindenden Religionsunterricht erteilt und zwar genau für die Schüler und Schülerinnen, die nicht am konfessionellen Unterricht teilnehmen. Keineswegs wäre dieses Ersatzfach ein Pflichtfach für alle Schüler. Zudem sind - laut Erlass des Kultusministeriums für den Schulversuch PP - Religionslehrkräfte ausdrücklich von der Erteilung des weltanschaulich neutralen Ersatzfaches ausgeschlossen.

(Nach der gesetzlichen Einführung sollen künftig jedoch auch Religionslehrkräfte das Fach PP unterrichten dürfen.)

Gründe genug also für den IBKA, beim Schulministerium nachzufragen, was es denn mit diesem merkwürdigen "Bottroper Modell" auf sich habe: "Da uns das Fach 'Ethik' in NRW unbekannt ist - wie die Schule auf Nachfrage erklärte, handelt es sich nicht etwa um den Schulversuch 'Praktische Philosophie' -, bitten wir um nähere Erläuterungen. Wir würden gerne das entsprechende Curriculum des Faches kennen lernen und möchten uns über das Verfahren und die Richtlinien zur Einrichtung des Faches als Ersatz für Religion informieren. Bitte teilen Sie uns auch mit, welche Qualifikation eine Lehrkraft für 'Ethik' aufweisen muss ... An wie vielen Schulen wurde das Modell 'Ethik statt Religionsunterricht' bisher eingeführt?" Wir baten um Erfahrungsberichte.

Während wir auf Antwort warteten, brachte eine konfessionslose Mutter das Thema in der Schulpflegschaftssitzung (Elternvertretung der Schule) zur Sprache. Der Direktor, der laut Klassenlehrerin den Ethikunterricht veranlasst haben sollte, gab sich verblüfft und ahnungslos. Er hätte wohl eine Anfrage vom Ministerium erhalten, aber diesem geantwortet, dass es keinen Ethikunterricht an seiner Schule gäbe. Nun sagte er aber zu, der Sache nachzugehen.

Nach einer Woche erhielt die Mutter einen Brief vom Direktor, in dem dieser "pädagogisch wertvoll" die Einführung eines Faches begründete, von dem er vorher gar nicht wusste, dass es dies an seiner Schule gab:

"Nach eingehender Prüfung stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: [...] Der Religionsunterricht entfällt in dieser Klasse, da eine heterogene Lerngruppe hinsichtlich der Religionszugehörigkeit und -nichtzugehörigkeit besteht." Wenn dies eine existente allgemeingültige Regel wäre, dürfte allerdings in Deutschland kaum noch Religionsunterricht stattfinden.

"[...] Gleichwohl halte ich es aus pädagogischen Gründen insbesondere für diese Zielgruppe Jugendlicher für notwendig, im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages sich mit Themen unserer Kultur und auch jugendspezifischen Themen der sozialen Auseinandersetzung zu befassen. Daher wurde für diese Klasse im Differenzierungsbereich ein Kurs eingerichtet, der als Ethik/Lebenskunde bezeichnet worden ist, um eine entsprechende o.g. Auseinandersetzung sowie Lernprozesse zu ermöglichen. Im Differenzierungsbereich sind keine verbindlichen Lehrpläne erforderlich, jedoch eine entsprechende didaktische Jahresplanung. Es ist richtig, dass diesen Unterricht Frau A. durchführt, die auch katholischen Religionsunterricht erteilt."

Welchen "Differenzierungsbereich" wird er meinen? Ein Differenzierungsbereich bietet grundsätzlich mehrere Fächer gleichwertig zur Wahl an. Das war hier nicht gegeben, 'Ethik' war das einzige und verpflichtend vorgegebene Fach. Zudem ist ein gleichwertiger Differenzierungsbereich mit expliziter Wahl zu Beginn des Schuljahres für den weltanschaulichen Bereich gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Direktor weiter: "Ich habe mich davon überzeugt, dass Frau A. keinen Religionsunterricht und keinen Glaubensunterricht in dieser Klasse durchführt, da dies wie oben angeführt die unterschiedliche Religionszugehörigkeit oder -nichtzugehörigkeit verletzen würde. Es darf in diesem Zusammenhang auf keinen Fall die Beschäftigung mit Normen und Vorstellungen christlicher oder anderer Religionen als Religionsunterricht interpretiert werden. Vielmehr geht es hier um z.B. bestimme Verhaltensweisen und kulturelle Eigenarten zu verstehen, um sie letztlich auch tolerieren zu können."

Immerhin: Den Schülern wurde nun die Teilnahme freigestellt, "da es sich um ein Wahlangebot handelt".

Mittlerweile waren zwei Wochen Herbstferien. Und danach ergab sich unversehens ein ganz neues Bild: Jetzt hieß das beanstandete Unterrichtsfach nicht mehr "Ethik", sondern schlicht wieder "Religionsunterricht" - merkwürdigerweise ohne Angabe der Konfession. Die Teilnahme wurde allen Schülern freigestellt und als Ersatzfach, das es in NRW ja nur im Schulversuch gibt, wurde nicht etwa "Praktische Philosophie", sondern "Englisch" angeboten. Ein erneuter Verstoß gegen die Richtlinien.

Kurz nach den Herbstferien erhielt der IBKA auch eine Antwort aus dem Ministerium: "[...] Ich habe die Bezirksregierung Münster als regional zuständige Fachaufsicht gebeten, der von Ihnen beschriebenen Situation nachzugehen und dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung zu dem Sachverhalt zu berichten. Aus der Stellungnahme ... ist ersichtlich, dass am Berufskolleg Bottrop in einer Vorklasse ... das Fach Religionslehre unterrichtet wird. Den Unterricht ... erteilt eine Lehrerin mit der Fakultas Katholische Religionslehre. [...] Die Unterrichtsbezeichnung 'Ethik' ist im Rahmen der Stundenplanerstellung irrtümlich erfolgt. Es handelt sich hierbei nicht um die Erprobung eines Modells, das neben dem Schulversuch 'Praktische Philosophie' eingeführt wurde, in welches Sie im Rahmen der Verbändebeteiligung einbezogen sind. [Das Ministerium hat 1997 u.a. die Kirchen und Religionslehrerverbände einbezogen, jedoch keinen Verband aus dem säkularen Spektrum. Der IBKA hatte sich halt unerbeten mit Stellungnahmen - außerhalb des geregelten Verfahrens - eingemischt: Stellungnahme des IBKA NRW] Hier geht es um das Fach 'Katholische Religionslehre'. In sofern danke ich für Ihr Schreiben, das die Bezirksregierung zum Anlass genommen hat, die Schule zu beraten und sicher zu stellen, dass diese unzutreffende Fachbezeichnung nicht weiter verwendet wird."

Mit anderen Worten: Es wurde also die ganze Zeit "Katholische Religion" unterrichtet - zunächst mit verpflichtender Teilnahme! -, der Unterricht wurde nur "irrtümlich" falsch bezeichnet. Zu dumm, dass der Direktor in seinem Schreiben genau das Gegenteil behauptete: Er habe sich ausdrücklich davon überzeugt, dass die Religionslehrerin keinen Glaubensunterricht durchführe...

Auf die Rückfrage ans Ministerium, ob denn Englisch als Pflichtersatzfach für den Religionsunterricht den Richtlinien entspräche, erhielten wir lediglich die Auskunft, dass bis auf eine moslemische Schülerin alle am katholischen Religionsunterricht freiwillig teilnähmen.

Offensichtlich war auch hier die Bezeichnung "Englisch" irrtümlich erfolgt. Tatsächlich handelt es sich um eine Freistunde.

Im Zuge der "Bildungsreform" wurde kürzlich in NRW eine größere "Autonomie der Schule" eingeführt. In deren Ausübung zeigen - wie zuvor gesehen - schon jetzt manche Schulen eine erstaunliche "Kreativität", Verfassungs- und Schulgesetzbestimmungen, bezüglich der weltanschaulichen Neutralität des Staates, faktisch zu unterlaufen. Da dies ohne Mitteilungen aus der Elternschaft für Verbände gar nicht erfahrbar ist, stellt derlei Praktik somit eine kaum öffentlich zu kontrollierende Gefahr dar.