Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!

Pressemitteilung des IBKA-Landesverbandes NRW vom 01.08.2007

Am kommenden Montag beginnt in Nordrhein Westfalen das Schuljahr 2007/2008 - an vielen Schulen mit einem Gottesdienst. Der Landesverband NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.) macht aus diesem Anlass darauf aufmerksam, dass auch für Konfessionsangehörige eine Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in keinem Fall Pflicht ist.

Kein Zwang zur Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht

IBKA-Landessprecher Rainer Ponitka beklagt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die erziehungsberechtigten Eltern häufig nicht darüber aufgeklärt würden, dass die Teilnahme am Schulgottesdienst freiwillig ist. Auch werde oft nicht darüber informiert, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht jederzeit möglich ist.

Rainer Ponitka: "Die verbreitete Nicht-Informationspolitik der staatlichen Schulen und Schulämter über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht widerspricht der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates, dessen Vertreter die Schulen sind. Sie stellt eine Irreführung der nichtgläubigen Schüler und ihrer Eltern sowie eine Missachtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.

Theologie im Biologieunterricht?

Laut FAZ hat sich die hessische Kultusministerin Wolff für einen "modernen Biologie-Unterricht" ausgesprochen, in dem auch theologische und philosophische Fragen eine Rolle spielen. Dabei sieht sie "erstaunliche Übereinstimmung" zwischen den Schöpfungserzählungen der Bibel und der wissenschaftlichen Theorie. Bei der Landtagsopposition stieß sie damit allerdings auf Ablehnung. (01.07.2007, ungültig gewordener Link entfernt am 16.09.2007)

Bildungsziel: Mythos statt Wissen!

Pressemitteilung vom 30.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" im NRW-Schulgesetz

Ein Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung beabsichtigt die folgende Neuformulierung für den §2 des Schulgesetzes: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung."

Politischer Leitfaden: 2. Jugend und Bildung

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ihre Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensgestaltung zu entwickeln. Geeignete Voraussetzungen zu schaffen, ist Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen.

Um die Fähigkeit zur weltanschaulichen und religiösen Selbstbestimmung zu entwickeln, brauchen junge Menschen die Möglichkeit, entsprechend ihrer geistigen Reife unterschiedliche Auffassungen kennen zu lernen, nicht nur die Auffassungen ihrer Eltern.

Fachtagung Anthroposophie und Waldorfpädagogik

Auf dem vom IBKA mitausge­richteten Kongress "Die ewige Wieder­kehr des Religiösen" war ein Unter­suchungsgegenstand die Waldorfpäda­gogik. Allein in Deutschland werden in mittlerweile 191 Schulen und vielen Vorschuleinrichtungen Kinder nach den okkulten Vorstellungen des Anthropo­sophie-Begründers Rudolf Steiner erzo­gen. Doch die Waldorfschulen sind nur ein Zweig des anthroposophischen Impe­riums. Auch in Landwirtschaft und Kosmetikindustrie, in Medizin und Heil­pädagogik gibt es anthroposophisch orientierte Höfe, Betriebe, Kliniken. Zahlreiche Verbindungen in die Politik (am bekanntesten: Bundesinnenminister Otto Schily) machen die Anthroposophen zur gegenwärtig einflussreichsten Eso­terik-Vereinigung.