NRW-Atheisten: Sozialstaat statt Charity

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2016

(Overath) Der Landesvorstand NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) sprach sich auf seiner konstituierenden Sitzung für eine Stärkung des Sozialstaates und gegen den Trend zu Charity- Systemen aus.

"Es ist eine originäre Aufgabe des Staates die sozialen Grundrechte seiner Bürger zu sichern und die entsprechende Infrastruktur in Eigenregie bereitzustellen. Künftig müssen Bildung, Mobilität und Kommunikation zusätzlich zu Lebensunterhalt und Gesundheitsfürsorge für alle Bürger gewährleistet sein", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

Es sei gerade zum Ende eines jeden Jahres zu beobachten, wie caritative Organisationen und andere private Hilfsprojekte ihre Spendenaufrufe zum Sichern der sozialen Infrastruktur verdoppeln um schliesslich sich selbst als edel, hilfreich und gut darzustellen.

Rechtstradition fortgesetzt

Corinna Gekeler

Aus: IBKA Rundbrief Winter 2014/2015

Im Oktober räumte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer katholischen Klinik ein derart weitreichendes Selbstbestimmungsrecht ein, das eine Wiederheirat als Kündigungsgrund zulässt. 2011 bewertete das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Grundrecht auf Privatleben des betroffenen Arztes höher als das kirchliche Recht auf Religionsfreiheit und hob die Kündigung auf. Es folgte damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in einem ähnlichen Fall eines Kirchenmusikers das Fehlen einer solchen Abwägung als Menschenrechtsverletzung bezeichnete.

Kirche als Arbeitgeberin

Vortragveranstaltung mit anschließender Publikumsdiskussion

Donnerstag, 10. Juli 2014
18:30 Uhr
Walpodenstraße 10
55116 Mainz

Die Kirchen sind der größte Arbeitgeber in Deutschland. Viele Bildungs- und Sozialeinrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft und werden zum aller größten Teil staatlich finanziert. Dennoch haben diese Arbeitgeber Sonderregeln, wie das kirchliche Arbeitsrecht. Dieses Arbeitsrecht diskriminiert Homosexuelle und Wiederverheiratete und untergräbt das Streikrecht und die betriebliche Mitbestimmung.

Konfessionslosenverband bedauert Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Pressemitteilung vom 26.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten bedauert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines Caritas-Mitarbeiters wegen dessen Kirchenaustritts für rechtmäßig erklärt hat.

"Das leider wenig überraschende Urteil bestätigt die herrschende Meinung, die aus dem sogenannten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht ein Recht kircheneigener Betriebe ableitet, die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer einzuschränken", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

NRW-Atheisten für weltanschaulich neutrale Krankenhäuser

Pressemitteilung vom 29.01.2013

(Overath) Zur Abweisung mehrerer Vergewaltigungsopfer in zwei Kölner Kliniken sagt Rainer Ponitka, NRW-Pressesprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA):
„Der Staat muss der Bevölkerung flächendeckend Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Auch kirchliche Träger handeln im Auftrag der gesamten Gesellschaft und dürfen keinesfalls aus religiösen Gründen medizinische Standards in Behandlung, Beratung und Medikation verweigern.“
Ponitka weiter: „ Anlässlich des Kölner Krankenhaus-Skandals bekräftigt der IBKA seine Forderung nach einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit weltanschaulich neutralen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge.“
Auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft seien durch die öffentliche Hand, Versicherungsbeiträge und Eigenleistungen der Patienten finanziert. So habe die Umsetzung der Forderung keine stärkere Belastung des Steuerzahlers zur Folge.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 1,64 MB

Konfessionslosenverband begrüßt Urteil zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen

Pressemitteilung vom 20. November 2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft begrüßt. Gleichzeitig fordert der IBKA, dem Betriebsverfassungsgesetz nun auch in der Frage der besonderen Loyalitätspflichten Geltung zu verschaffen. "Das Urteil des BAG ist ein Schritt in die richtige Richtung: Es schafft ein nicht mehr zu rechtfertigendes Kirchenprivileg ab", meint IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. "Aber nun muss es weitergehen. Den Beschäftigten werden neben dem Streikrecht weitere Grundrechte vorenthalten, weil die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Gleichbehandlungsgesetz Ausnahmeregelungen durchgesetzt haben. Auch da muss gelten: Gleiches Recht für alle."

Studie zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht

ARD-Politmagazin Panorama greift Ergebnisse auf – Konfessionslosenverband fordert politische Konsequenzen

Pressemitteilung vom 9. November 2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veröffentlicht heute auf seiner Webseite die Ergebnisse einer Studie zu Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts. Vorab hatte das ARD-Politmagazin Panorama bereits einige Details aufgegriffen und Studienleiterin Corinna Gekeler interviewt. „Die Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg. Und die Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen“, findet die Politologin. In ihrer Untersuchung stellt sie exklusiv 35 Fälle von direkt durch Diskriminierung Betroffenen vor und wertet zahlreiche weitere, bereits bekannt gewordene Fälle aus. Die Berichte belegen, wie die kirchlichen Sonderrechte Bewerbungsprozesse sowie Arbeitsalltag und Privatleben prägen.

Der Konfessionslosenverband fordert angesichts der dokumentierten Diskriminierung politische Konsequenzen. „Es ist höchste Zeit, dass die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien auch in Sozial- und Bildungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft umgesetzt werden“, sagte dazu IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. Die Studie habe auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Ausgrenzung konfessionsloser und andersgläubiger Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben werden könne.

Wie die Kirchen nicht nur Lesben und Schwule diskriminieren

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum kirchlichen ArbeitsUNrecht mit der SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier

Ingrid Matthäus-MaierDienstag, 20.11.2012, 19:30 Uhr
Uni 47057 Duisburg, Lotharstr. 65
Gebäude LF, Raum 030
Eintritt: frei

Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA). Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“. Zentrale Forderung der Kampagne ist es, „die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen zu gewährleisten“.

Katholisch operieren - evangelisch Fenster putzen?

Informations- und Diskussionsveranstaltung

Freitag, 23. November 2012, 17:00 Uhr
ver.di Gewerkschaftshaus, Universitätsstraße 76, 44789 Bochum

Eintritt: frei

Katholisch operieren - evangelisch Fenster putzen?

Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier
Sprecherin der Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" und langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

Das BAG-Urteil vom 20. November und seine Auswirkungen auf die weitere Arbeit für ver.di

Vortrag von Georg Güttner-Meyer
Gewerkschaftssekretär im ver.di Bundesfachbereich 3, zuständig für die Bereiche Kirchen und ihre Einrichtungen bei Caritas und Diakonie