Tatort Hamburg: Auf zum letzten Gefecht!

Pressemitteilung:

Die Kirchen sind dabei, die letzte Bastion des einzigen mehrheitlich konfessions­freien Bundeslandes im Westen einzunehmen - und Hamburg scheint zu fallen.

Nachdem in allen Neuen Bundesländern die Staatskirchen-Anpassung als West-Standard durchgesetzt wurde und 2002 das Bundesland Bremen als vorletztes Bundesland einen Staat-Kirche-Vertrag ab­schloss, ist jetzt Hamburg das letzte Objekt kirchlicher 'Begierde' nach ent­schwindender Besitzstandswahrung.

IBKA: Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren

Pressemitteilung vom 22.12.2004

Antidiskriminierungsgesetz

Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) bewertet den Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz(1) als völlig unzureichend. Erst ein Strafverfahren der EU konnte die Bundesregierung überhaupt verspätet bewegen, die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien endlich anzugehen, was auf Druck der Kirchen in der letzten Legislaturperiode noch gescheitert war. Entsprechend kirchenfreundlich ist der jetzige Entwurf ausgefallen. Die verbesserten Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen, beziehen sich im Gesetzentwurf lediglich auf Formen einer "offenen Diskriminierung". Ein "Ausländer unerwünscht"-Schild am Eingang einer Diskothek wäre demnach unzulässig, der faktische Nichteinlass - nach inhaltlich nicht explizit angegebenen Selektionskriterien durch den Türsteher - jedoch nicht.

Privilegien der Kirchen in Deutschland abschaffen!

1. Kirchensteuer

Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt aufgrund staatlicher Gesetze, meist durch die Finanzämter. Damit das möglich wird, sind alle Bürgerinnen und Bürger kraft staatlicher Gesetze gezwungen, ihr Bekenntnis den Gemeindebehörden, dem Finanzamt und dem Arbeitgeber zu offenbaren. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dieser Artikel kennt keinen sogenannten Gesetzesvorbehalt.

Regensburger Bischof verbietet säkularen Rechtsweg

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Neuerdings ist es katholischen Christen im Bistum Regensburg untersagt, "bei Streitigkeiten, die im Rahmen ... kirch­licher Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen". Zuwider­handlungen seien bei Kirchenmitarbeitern "Dienstvergehen", die mit einer "gerech­ten Strafe" geahndet würden. Diese neue Vorschrift wurde im Amtsblatt der Diöze­se Regensburg im November 2003 von Bischof Gerhard Ludwig Müller "Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391)" veröffentlicht.

Tanzen immer noch verboten!

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Im letzten Sommer berichteten Rund­brief und MIZ über eine Initiative in Baden-Württemberg, die mit einer Petition die Abschaf­fung des Ver­botes öf­fent­licher Tanzunterhaltungen an kirch­lichen Feier­tagen - und somit eine Änderung des Feiertagsgesetzes - erreichen will.

Im Februar wurde die Petition gegen das Tanzverbot beim Petitions­ausschluss des Landtages ein­gereicht, un­terstützt von einer Presse­meldung des Hotel- und Gast­stätten­verbandes und einer Stellung­nahme der Jungen Liberalen Baden-Württem­berg.

Zur Skandal-Rede von Martin Hohmann

Die "Gottlosen", die ihre religiösen Bindungen gekappt haben, sind verantwortlich für die Gräuel des 20. Jahrhunderts - dies ist die Pointe der mit antisemitischen Stereotypen gespickten Rede von Martin Hohmann.

Seine Diffamierung religionsloser Menschen verknüpfte Hohmann mit der Forderung nach einem Gottesbezug in der EU-Verfassung. Wer sich über die Mitverantwortung führender Vertreter des Christentums an den NS-Gräueln informieren will, dem sei der Aufsatz von Johannes Neumann Die Kirchen in Deutschland - 1945: Vorher und nachher empfohlen. (13.11.2003)