IBKA-Tagung 2008 in München

Religionskritik Zensiert

Grundrechte im Schatten der Götter

10.-12. Oktober 2008 im Oberangertheater

Freitag, 10. Oktober 2008

Pressekonferenz von bfg München und IBKA

Kleine Ausstellung gotteslästerlicher Karikaturen im Foyer des Oberanger­theaters während der gesamten Tagungsdauer.

Preisverleihung „Der freche Mario” – Blasphemie-Preis des bfg München

Samstag, 11. Oktober 2008

Preisverleihung „Gache Wurzn“ für Mut und Zivilcourage (bfg München)

Willkommensgruß durch die Betreiber des Oberangertheaters, Dietmar Holzapfel und Sepp Sattler, und durch Schirmherrn.

Laudatio durch Wolfram P. Kastner (Institut für Kunst und Forschung/bfg München)

Preisübergabe an Serdar Somuncu

Verleihung des IBKA-Preises „Sapio” 2008 an die Kabarettisten Shabana Rehman und Sigi Zimmerschied

Preisübergabe an Shabana Rehman

Preisverleihungsbegründung durch Arzu Toker (IBKA)

Laudatio für Shabana Rehman: Arzu Toker
Laudatio für Sigi Zimmerschied: Gerhard Haderer (österr. Karikaturist)

 

Sigi Zimmerschied

Veranstaltungsbericht: Zwei Preise und Gesang

Sonntag, 12. Oktober 2008

Offene Tagung

Dr. Roland Seim: Vortrag „Kruzifix! Blasphemie in der Popkultur“

Gunnar Schedel: Vortrag „Religionskritik gestern und heute“

Podiums-Diskussion „Grundrechte im Schatten der Götter“ (Veranstaltungsbericht)

Religionskritik Zensiert

Grundrechte im Schatten der Götter

Selbst wenn ein aufgehetzter Mob wegen ein paar Karikaturen, welche die Beteiligten gar nicht betrachten konnten, Botschaftsgebäude niederbrennt, dann scheint solch Furor doch weit weg.

Auch der Kirchenaustritt hat hier­zulande nicht die Ermordung zur Folge.

Neuerdings gibt es zudem eine mediale Debatte um die „Neuen Atheis­ten” an der sogar gelegentlich auch ausge­wiesene Nichtreligiöse beteiligt werden.

Leben wir also in Mitteleuropa in einer Region, wo Religionskritik sich ungehindert entfalten kann?

Bereits das bundesdeutsche Straf­gesetzbuch bildet die Grundlage für eine weitreichende Einschränkung der Meinungs­freiheit durch den Spezialpara­gra­phen 166. Dieser sieht nicht etwa für jene, die Gewalttaten ihrer Anhänger gegen Religionskritiker nicht ausreichend entgegentreten, eine Bestrafung vor, sondern prophylaktisch für die Reli­gionskritiker, deren Äußerungen bereits auch nur irgendwie geeignet scheinen, den Furor der Fanatiker ausreichend provo­zieren zu können. Die Existenz von Morddrohungen gegen Religionskritiker reicht aus, deren religionskritisches Werk zu verbieten. Faktisch ist damit das Faustrecht der Fanatiker legitimiert.

Der 166er wirkte auch noch nie in die Richtung, aufhetzende Bemerkungen von Religionsvertretern zu sanktionieren. Schon die schiere Existenz dieser Strafrechtsbestimmung entfaltet gele­gentlich eine Wirkung als „Schere im Kopf” bei Verlegern und Autoren.

Nachdem sowohl der Versuch, das Ferkelbuch strafrechtlich zu ahnden, als auch es indizieren zu lassen, gescheitert waren, begann ein untergesetzlicher Tugend­diskurs „so was macht man nicht!” und „Religion verdiene Respekt!”

Die 7451ste Widerlegung von Gottes­beweisen auf 1000 Seiten ist im Zeitalter elektronischer Massenmedien und flüchti­ger Aufmerksamkeitsspannen zumindest hierzulande nicht mehr der Stein des Anstoßes.

Bedroht fühlen sich manche Religiöse hingegen von Kritik, welche den Absur­ditäten von ideologischen Systemen mit Humor, Sarkasmus, Satire, Karikatur und Kabarett begegnet und als Teil der Alltagskultur auftritt.

Nirgends ist die Fallhöhe evidenter, als dort, wo es betont feierlich, rituell starr und dogmatisch zugeht und die religiöse Identität den angstbesetzten Zweifel bestenfalls als Läuterungsprozess mit pflichtgemäß konformistischem Aus­gang instrumentalisierend erlaubt.

Mit der Tagung wollen wir zeigen, wie irrationale Systeme sich gegen Kritik immunisieren und dazu sich auch der Staatsgewalt grundrechtsfeindlich bedie­nen; wie die subversive Kraft des Humors wirkt und wie sich daraus auch ein Umgang mit Religion ergibt, der sowohl in der Sache fundiert ist, als in der künstlerischen Form den Charme der Leichtigkeit hat.