Atheistenverband kritisiert Anklage gegen Blogger

Pressemitteilung vom 17.11.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen die Anklage eines Bloggers nach Paragraph 166 StGB wegen Äußerungen über die Römisch-Katholische Kirche.

"Auch zugespitzt formulierte Kritik an Institutionen muss in einer Demokratie hingenommen werden", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Ein Schutz gegen als überzogen oder verletzend empfundene Kritik steht nur Privatpersonen zu. Der besondere Schutz von Religionsgemeinschaften durch den § 166 StGB stellt eine vordemokratische Privilegierung dar. Der § 166 schränkt die Meinungsäußerung und den gesellschaftlichen Diskurs unzulässig ein. Er darf daher nicht länger angewendet, sondern muss abgeschafft werden."

"Religiöse und weltanschauliche Meinungsfreiheit"

13. und 14. März 2010 in Ludwigshafen

Veranstaltungsbericht (hpd)

Kennen Sie den § 166 StGB?

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungs-vereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Veranstaltung: Die Evangelikalen in den Medien

Samstag, 26. September 2009, 20:00 Uhr
Tagungshaus JH Köln-Deutz, Siegesstraße 5, Raum ‚Barcelona‘

Vortrag von Christoph Lammers mit anschließender Diskussion im Rahmen der IBKA-Mitgliederversammlung

Veranstaltungsbericht beim Humanistischen Pressedienst

Wenngleich nur etwa 1,5 Millionen Evangelikale in Deutschland leben, haben sich ihre Vertreter dennoch in den letzten Jahren mehr und mehr durch gezielte Tabubrüche öffentlich ins Gespräch gebracht. Dass die Medien dabei eine herausragende Bedeutung haben, steht außer Frage.

Irland stellt Gotteslästerung unter Strafe

Aus: IBKA Rundbrief September 2009

Das irische Parlament hat am 11. Juli mit einer Stimme Mehrheit ein Gesetz („Defamation Bill“) verabschiedet, das neben anderen Tatbeständen blasphemische Äußerungen unter Strafe stellt. Bis zu 25.000 Euro können dafür fällig werden. Weiterhin enthält das Gesetz Regelungen zur Auffindung und Beschlagnahme der beanstandeten Schriften oder Abbildungen.

Der irische Justizminister Dermot Ahern verteidigte das Gesetz mit Hinweis auf die irische Verfassung von 1937, nach der die Veröffentlichung von „gotteslästerlichem, umstürzlerischem oder unsittlichem Material“ strafbar sei.

UN-Menschenrechtsrat wird zum Kampf gegen Religionskritik missbraucht

Am 26. März 2009 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat auf Initiative Pakistans eine Resolution, die die "Diffamierung von Religionen" zur Menschenrechtsverletzung erklärt. Diese Resolution, die das "Recht" von Religionen, von Kritik verschont zu bleiben, zum Menschenrecht erklärt und so den Begriff der Menschenrechte auf den Kopf stellt, ist kein Einzelfall. Seit zehn Jahren versuchen islamische Staaten, die Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Religionskritik zu instrumentalisieren.

Evangelikale machen mobil gegen Autoren einer Schülerzeitung

Mit einer wütenden Kampagne reagierten evangelikale Medien auf einen kritischen Artikel in der Schülerzeitung "Q-Rage" über die christliche Eventveranstaltung "Christival". "Q-Rage" wird herausgegeben von der Initiative "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage", die unter anderem von der Bundeszentrale für politische Bildung finanziell unterstützt wird.

Die Kampagne zeigte Wirkung: Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale, distanzierte sich von dem Artikel und von Kritik an evangelikalen Gruppen. Deren Strategie, ihre inzwischen erhebliche Medienmacht einzusetzen, um sich der Kritik zu entziehen, scheint aufzugehen.

Artikel zum Thema:

Religionskritik nicht tabuisieren

Konfessionslosenverband begrüßt Freispruch für Ferkelbuch

Pressemitteilung vom 07.03.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt, dass die Bundesprüfstelle die Indizierung des Buches „Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ abgelehnt hat.

„Die Entscheidung gegen die Indizierung bedeutet leider kein Ende der Zensurversuche. Es gibt besorgniserregende Bestrebungen, Religionskritik gesellschaftlich zu tabuisieren“, sagte der Zweite Vorsitzende des IBKA, René Hartmann.