Tätigkeitsbericht 2019

Der IBKA ist Mitglied im Koordinationsrat säkularer Organisationen (KORSO), im hpd e.V., und in der Atheist Alliance International (AAI). Er gibt die Vierteljahreszeitschrift MIZ heraus und veröffentlicht einen Mitgliederrundbrief, von dem 2019 zwei Ausgaben erschienen. Er berät beim Austritt aus der Kirche sowie beim Thema Religion und Schule.

Der IBKA betrachtet kritisch die gesellschaftliche Rolle von Kirchen und religiösen Vereinigungen. In Bremen fand eine Veranstaltungsreihe zu Verbindungen von Evangelikalen und rechten Kreisen / AfD statt.

Trennung von Staat und Religion

Ein Schwerpunkt der Aktivitäten des IBKA ist der Einsatz die weltanschauliche Neutralität des Staates und die konsequente Trennung von Staat und Religion.

Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen zur Abschaffung der Staatsleistungen

Am 13. März 2020 haben FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt.

Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Bewegung in diese Angelegenheit kommt. Die Ablösung der Staatsleistungen ist lange überfällig. Zu kritisieren sind die hohen Ablösezahlungen, die der Entwurf vorsieht. Der IBKA ist der Auffassung, dass die Staatsleistungen ersatzlos abgeschafft werden müssen.

Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen hat den Gesetzentwurf kritisch gewürdigt.

Verbot geschäftsmäßiger Hilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt

In seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der § 217 StGB, der geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt, verfassungswidrig und damit unwirksam ist.

In seiner Begründung hat das Gericht deutlich gemacht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die freiwillige Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen.

Die im November 2015 beschlossene Fassung des § 217 hat dieses Recht missachtet. Es ist erfreulich, dass dies nun vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde.

Siehe auch:

GerDiA nimmt an Deutschen Antidiskriminierungstagen teil

Aktualisierte Homepage des Projekts wieder online

Vor sieben Jahren wurde die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), die von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) unterstützt wird, initiert. Die Kampagne wird nun als dauerhaftes Projekt weitergeführt und geht mit einem neuen und aktualisierten Webauftritt an den Start.

Konfessionslose wollen bekenntnisfreie Schulen

Pressemitteilung vom 27.11.2019

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen. „In bekenntnisfreien Schulen gibt es keinen konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Dies ermöglicht es, im Unterricht in neutraler Weise über verschiedene Religionen und Weltanschauungen zu informieren, ohne die Schülerinnen und Schüler nach Konfession zu trennen. Diese Trennung stellt einen Anachronismus dar. Darüber hinaus verstößt ein konfessionsgebundener Unterricht in öffentlichen Schulen gegen das Neutralitätsgebot.“

Atheistenverband: „Ein Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts“

Pressemitteilung vom 07.08.2019

Als Erfolg bewertet der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) den Vergleich zwischen der Agaplesion, Frankfurter Diakoniekliniken gGmbH und einem konfessionslosen Arzt. Dieser erhält 5000 Euro Entschädigung, da seine Bewerbung auf eine Stelle als Arzt aufgrund seiner Konfessionslosigkeit abgelehnt worden war. „Der IBKA sieht darin ein Schuldeingeständnis und einen Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

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