Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun erfreulicherweise klargestellt, dass es genügen muss, wenn "die Eltern Atheisten sind oder aus antireligiösen Auffassungen heraus nicht wünschen, daß ihr Kind in der Erziehung religiösen Einflüssen ausgesetzt werde". Bedauerlich ist, dass durch mehrere Instanzen geklagt werden musste, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für Atheisten gilt. Das Gesetz selbst, das nichtreligiöse Eltern in die Rolle von Querulanten drängt, hält das Gericht für verfassungskonform.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 21/1999 vom 21. April 1999. Siehe auch Internationale Rundschau der MIZ, Meldung 2726.