Arbeitsgericht zur Diakonie: Keine Betriebsräte

Das Mitarbeitervertretungsgesetz ist auch für alle diakonischen Einrichtungen verbindlich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) angestrengten Musterprozeß entschieden. Danach ist es nicht zulässig, daß einzelne Einrichtungen Betriebsräte wählen. Das Betriebsverfassungsgesetz sei nicht auf Religionsgemeinschaften und deren karitative und erzieherische Einrichtungen anzuwenden. Der Gesetzgeber habe den Kirchen sowie den ihnen angeschlossenen Organisationen ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht zuerkannt. Ein CJD-Sprecher begrüßte die Entscheidung. Sie garantiere die uneingeschränkte Umsetzung des biblischen Auftrags, den christlichen Glauben in Wort und Tat zu verkünden, so Direktor Hartmut Hühnerbein. Dies komme im EKD-Mitarbeitervertretungsgesetz zum Ausdruck, wonach den Mitarbeitervertretungen nur Mitglieder von Kirchen und Gemeinschaften angehören dürfen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angeschlossen sind. Dies entspreche der Auffassung, daß alle Mitarbeiter eine Dienstgemeinschaft bilden und strittige Fragen einvernehmlich lösen sollen. Mit rund 7500 Mitarbeitern die 91000 Jugendliche an über 150 Orten betreuen, gehört das CJD zu den größten nicht-staatlichen Einrichtungen der Bildungs- und Jugendsozialarbeit.

in: IDEA Spektrum. Nachrichten und Meinungen aus der evangelischen Welt.
Herausgeber: Informationsdienst der Evangelischen Allianz e.V.; Wetzlar Nr. 39, 24. September 1997, S. 12.


Bereitgestellt von Rudolf Ladwig.