Diskriminierung konfessionsloser Kinder

Der folgende Artikel aus dem Trierischen Volksfreund stellt ein seltenes Dokument dar, weil darin eine in den alten Bundesländern weit verbreitete Praxis deutlich wird:

"Hat er - bildlich - in ein Wespennest gestochen, der evangelische Gemeindepfarrer Wolfgang Struß aus meiner saarländischen Heimatgemeinde Neuweiler? Die Reaktionen lassen - fast - darauf schließen: Leserbriefe für und wider, Fernsehinterviews und Kommentare wechseln sich seit August bis heute ab. Was war geschehen? Diese Kirchengemeinde (1700 Mitglieder) unterhält seit etwa 30 Jahren einen zweigruppigen Kindergarten mit 50 Plätzen. [...] (Einen Rechtsanspruch für Dreijährige gibt es im Saarland - noch - nicht.) [...] Je Monat zahlt die Kirchengemeinde für jedes Kind 130 DM aus Kirchensteuermitteln hinzu.

Aus diesem Grund hat das Presbyterium [Gemeindekirchenrat] beschlossen, die Kinder, deren Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, ans Ende der Warteliste zu setzen. Die Eltern hätten sich schließlich durch ihren Kirchenaustritt der Solidargemeinschaft entzogen. Im Aufnahmefall - zur Zeit gibt es keine Warteliste [!] - bittet die Kirchengemeinde, die oben genannten Eltern, sich freiwillig an den Kosten der Kirchengemeinde zu beteiligen.

[...] Ist es "verwerflich", wenn Kirchensteuerzahler - in diesem Punkt - ein Vorrecht haben?

Joachim Haupenthal, Pfarrer Tawern"

(Trierischer Volksfreund 13.10.97)

Wie im Zitat dokumentiert, werden kirchliche Kindergärten zu rund 90 Prozent aus Geldern aller Steuerzahler finanziert - und in diesem Fall werden die Eltern auch noch zur Übernahme des Kirchenanteils genötigt! Demgegenüber fordert der IBKA primär, daß der Staat, also hier die Gemeinde, ihre sozialen Aufgaben erfüllen.

Aber was können wir in diesen Fällen tun? Das Beste wäre die Gründung einer Elterninitiative. Ist dies nicht möglich, so kann auf jeden Fall die IBKA-Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit Betroffenen vor Ort eine Presseerklärung verbreiten, um den Fall der überregionalen Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dies wäre immerhin ein Schritt, der viel zu selten versucht wird.