IBKA unterstützt Forderung nach Volksabstimmung

Aus: MIZ 4/91

Voraussichtlich noch in diesem Jahr steht eine parlamentarische Entscheidung über § 218 StGB bevor, mit der die unterschiedlichen Rechtslagen in den alten und neuen Bundesländern vereinheitlicht werden.

Mit vielen Bundesbürgern sind wir der Ansicht, daß es auch heute nicht einem parlamentarischen Sonderausschuß vorbehalten bleiben kann, über die Abtreibungsfrage zu bestimmen.

Entschieden wenden wir uns dagegen, daß eine kleine, aber einflußreiche, ideologisch geprägte Lobby versucht, den Bundesbürgern ihre Auffassung zur Abtreibungsfrage aufzuzwingen. Wir meinen, daß die mit einer Abtreibung verbundenen ethischen, sozialen oder psychologischen Fragen durchaus unterschiedlich beantwortet werden können. Eine öffentliche Diffamierung Andersdenkender und eine strafrechtliche Verfolgung können jedoch in keinem Fall eine angemessene Form der Auseinandersetzung sein.

Der IBKA - damals noch Bund der Konfessionslosen Berlin - hatte bereits 1975 eine Unterschriftenaktion Volksbegehren § 218 initiiert (siehe stern 11/1975, MIZ 1/1975), mit der die Parlamentarier aufgefordert wurden:

1. Im Bundestag baldmöglichst die verfassungsrechtliche Zulassung von Volksbegehren auf Bundesebene zu beschließen.

2. Einem Volksbegehren über § 218 StGB stattzugeben. Der für das Zustandekommen dieses Volksbegehrens maßgebende Text lautet: 'Der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate ist straffrei' (Fristenregelung).

Heute - über 15 Jahre später - sind diese Forderungen noch immer aktuell und notwendig. Schon auf der Mitgliederversammlung im Juni 1990 hatten wir die Abtreibungsfrage erneut diskutiert und die im Politischen Leitfaden des IBKA 1986 formulierte Haltung ausdrücklich bestätigt.

Darin wird nicht nur die ersatzlose Streichung des § 218 StGB gefordert, sondern auch eine umfassende öffentliche Aufklärung über Möglichkeiten wirksamer Geburtenkontrolle, die Einrichtung von neutralen Beratungsstellen für sexuelle Fragen sowie ein weltanschaulich neutraler Sexualkundeunterricht an den Schulen.

Der IBKA beschloß daher auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung in Fulda, die Forderung nach einer Volksabstimmung zum § 218 StGB und eine entsprechende Kampagne der Humanistischen Union zu unterstützen. Er rät seinen Mitgliedern, sich als IBKA-Mitglieder aktiv und finanziell an der Kampagne zu beteiligen.

[Der Aufruf der Humanistischen Union fordert die Aufnahme eines Satzes ins Grundgesetz, mit dem festgestellt wird, daß eine Frau das Recht hat, zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Dieser Satz entspricht einem Vorschlag für Art. 3a im Verfassungsentwurf des Kuratoriums für einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder (siehe auch Bericht in diesem Heft). Damit wird zunächst ein besonderes Grundrecht der Frau formuliert, das bei allen entsprechenden Gesetzgebungen zu berücksichtigen wäre.]