§166 StGB: Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 2/92

Erfreulich wenig gibt es zu vermelden, vor allem aus den neuen Bundesländern ist uns bisher kein Fall bekannt geworden. Nur ein von uns bereits als erledigt angesehenes Verfahren gegen die taz Berlin wurde wieder aufgewärmt. Interessant hieran ist, daß der inkriminierte Text in einem anderen Zusammenhang bereits einmal erschienen war. Erst jedoch das Medium Tageszeitung und die Kombination mit Bildmaterial veranlaßte die Staatsanwaltschaft zum Eingreifen. Es ging und geht also offensichtlich darum, bestimmte Texte einer breiteren Öffentlichkeit vorzuenthalten. Während einer Publikation in Fachkreisen nichts entgegensteht, ist die Veröffentlichung in einer DurchschnittsleserInnen ansprechenden Form oder in Medien mit großer Reichweite verboten.


Berlin:

Verfahren gegen taz-Redakteurin wiederaufgenommen

Pünktlich zum fünften Jahrestag des Vergehens hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein bereits eingestelltes §166-Verfahren gegen die für die damalige Osterausgabe der taz presserechtlich verantwortliche Redakteurin wieder aufgenommen. Am 18. April 1987 erschien unter dem Titel Gourmands und Gourmets - Gut abgehangen am Kreuz ist er allgegenwärtig ein illustrierter Artikel, dessen "Schmähcharakter" dem Staatsanwalt nach einem Hinweis des katholischen Bischöflichen Ordinariats Berlin sofort ins Auge sprang.

Christian Röthlingshöfer-Spiel hatte sich in dieser Studie mit "Theophagie", der "Gottfresserei", auseinandergesetzt, Elisabeth Kmölninger hatte drei Zeichnungen dazu geliefert. Der theologische Hintergrund dieser Frage ist die jahrhundertelang währende Auseinandersetzung, ob nun beim christlichen Abendmahl tatsächlich Fleisch und Blut von Gottsohn verzehrt werden oder ob die ganze Vampirstory symbolisch zu verstehen ist. Obwohl der wissenschaftliche Aufsatz bereits in den 1970ern in einem Sammelband unbeanstandet veröffentlicht worden war, kam es im Juli 1988 zur Hauptverhandlung vor dem Moabiter Schöffengericht, die mit einem Freispruch endete.

Die Staatsanwaltschaft beharrte freilich darauf, daß die Satire nicht unter dem Schutz des Rechtes auf freie Meinungsäußerung stehe, die Redakteurin Buße zu tun und zum Ausdruck derselben 70 Tagessätze zu 50 DM zu zahlen habe. Aus dem angestrengten Berufungsverfahren wurde damals jedoch nichts, wegen "geringer Schuld" kam es zur Einstellung. Zu Zeiten der rotgrünen Koalition blieb es auch dabei, hatte die Justizsenatorin Limbach bei Amtsantritt doch angekündigt, daß Bagatellverfahren mit politischem Hintergrund zur Entlastung der Berliner Justiz zu beenden seien. Zu Zeiten der großen Koalition besann staatsanwalt sich wieder auf die Erfordernisse von Recht und Ordnung und rollte den Fall wieder auf. Ein Prozeßtermin steht noch nicht fest.

Anmerkung:

Quelle: taz, 18.4.1992; vgl. MIZ 1/88 und MIZ 4/88