§ 166 StGB - Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 2/95

Verwunderliches gibt es diesmal über die neuesten Verfahren wegen Beschimpfung eines weltanschaulichen Bekenntnisses zu vermelden. Denn neben dem "Kleinen Arschloch", einer Comic-Figur des Zeichners Walter Moers, stehen die großen Bischöfe Joachim Reinelt (Dresden) und Johannes Dyba (Fulda) am Pranger. Damit richtet sich der "Gotteslästerungs"-Paragraph erstmals, seit der Ermittlungsausschuß seine Arbeit aufgenommen hat, bei der Mehrzahl der in den letzten drei Monaten bekanntgewordenen Fälle gegen Gottesmänner. Als weniger komisch ist die Tatsache zu bewerten, daß erstmals seit Jahren nun auch in der Bundesrepublik der § 166 wieder gegen einen "Promi" eingesetzt wird.


Frankfurt

Das kleine Arschloch am Pranger

Der im Frankfurter Eichborn Verlag 1992 erschienene Comic-Band Schöner leben mit dem Kleinen Arschloch - ein umfassender Ratgeber für alle Aspekte modernen menschlichen Daseins, mit zahlreichen Abbildungen und unter besonderer Berücksichtigung von Sex, Drogen & Alkohol ist dem Pfarrgemeinderat von Eschenbach ein Dorn im Auge. Zunächst wurde eine Unterschriftenaktion gegen das "gotteslästerliche Pamphlet" initiiert, dann kündigte Generalvikar Wilhelm Gegenfurtner an, gegen solchen "Schmutz" Anzeige wegen Volksverhetzung und Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses stellen zu wollen. Er wirft der Figur des Kinderbuchautors (Käptn Blaubär) und Karikaturisten Moers vor, sie mache Behinderte verächtlich und verletze religiöse Gefühle.

Das kleine Arschloch macht seinem Namen tatsächlich alle Ehre, ist für jede Gehässigkeit zu haben. Alles, aber auch wirklich alles kann zur Zielscheibe seiner bösartigen Kommentare werden. Die christliche Religion bleibt selbstverständlich nicht außen vor (wäre das nicht sogar geradezu diskriminierend?), sondern findet neben dem zentralen Thema Sex bei Moers reichlich Berücksichtigung. In "Schöner leben..." allerdings gibt es nur eine "gotteslästerliche" Stelle, die Anleitung zum Hostienschänden. Die Tatsache, daß Moers ein anerkannter Cartoonist ist und sein Comic Es ist ein Arschloch, Maria sogar den Max & Moritz-Preis 1993 erhielt, ficht die klerikalen Kämpfer gegen Schmutz und Schund nicht an. "Wir alle aber müssen uns wehren, damit das Religiöse und seine Achtung nicht zum Freiwild verklemmter Satiriker werden", schreibt Gegenfurtner im März und fordert, die "heilige Kuh" Satire endlich auf dem Altar des "im wahrsten Sinne des Wortes" Heiligen zu schlachten. In einem Nebensatz gibt der Generalvikar dann noch zu erkennen, wes Geistes Kind er ist, wenn er dem ZK der deutschen Katholiken empfiehlt, auf die "ewig gestrige" Forderung nach Aufhebung des Zölibats und die Unterstützung des Volksbegehrens Mehr Demokratie zu verzichten und sich dafür lieber mehr um geeignete Zensurmaßnahmen zu kümmern.

Im Eichborn Verlag sieht mensch das Ganze gelassen. Zwar kämen immer noch Protestschreiben, von der Staatsanwaltschaft läge hingegen noch nichts vor. Außerdem habe die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften Anfang Januar entschieden, das Buch nicht zu indizieren, da die "maßlose Übertreibung" ausschließe, daß Jugendliche die Texte als ernstgemeint mißverstehen könnten. "Es wäre noch zu früh Entwarnung zu geben", meint ein Verlagssprecher, aber kürzlich sei ein Einstellungsbescheid der Zürcher Staatsanwaltschaft auf seinen Schreibtisch geflattert, der ihn ein ähnliches Ergebnis auch für Deutschland erwarten läßt.

Daß die Auseinandersetzung um das Kleine Arschloch damit beendet sein werden, nimmt er freilich nicht an.

Quellen: Spiegel vom 8.1.1995; Rheinpfalz vom 13.1.1995; Mittelbayerische Zeitung vom 6.3.1995; SZ vom 9.3.1995.

Dresden

Den Spieß umgedreht

Der Bischof von Dresden, Joachim Reinelt, hat sich mit seiner Rede zum 50.Jahrestag der Zerstörung Dresdens eine Anzeige wegen Beschimpfung eines weltanschaulichen Bekenntnisses eingehandelt. Am 13.Februar hatte Reinelt bei einem Gedenkgottesdienst geäußert: "Wer Gott getötet hat, tut sich erschreckend leicht mit dem Töten von Menschen". Daraufhin stellte ein Atheist Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Dresden.

Nach zweiwöchiger Recherche wurde das Verfahren eingestellt. In seiner Begründung führte Staatsanwalt Respondek u.a. aus, daß eine Beleidigung nicht vorliegen könne, da die Atheisten - ähnlich wie "die Protestanten" oder "die Katholiken" - eine "nicht überschaubare Gruppe seien. Eine Beschimpfung eines weltanschaulichen Bekenntnisses liege ebenfalls nicht vor, "denn Atheismus als solcher ist allein noch keine Weltanschauung. Ein weltanschauliches Bekenntnis i.S.d. § 166 StGB ist ein solches, das die Sinndeutung der Welt im Ganzen und die Stellung des Menschen in ihr ohne religiösen Bezug zum Gegenstand hat, wie etwa der Marxismus, der Materialismus, der humanitäre Idealismus, die Existenzphilosophie oder die Anthroposophie [sic!]. Atheismus als solcher ist im Gegensatz zu diesen Weltanschauungen jedoch von der Leugnung der Existenz Gottes geprägt, ohne daß sich daraus zwingend Sinndeutungen der Welt im Ganzen oder die Stellung des Menschen in ihr ergäben". Und schließlich lebten wir in einer "laizistischen Gesellschaft", in der AtheistInnen ohnehin nicht befürchten müßten, diskriminiert zu werden oder Schmähungen ausgesetzt zu sein.

Neu an dieser Argumentation ist die Einschätzung, daß "Atheismus" in juristischer Betrachtung keine Weltanschauung ist. Das bedeutet, daß atheistische Weltanschauungen beschimpft werden dürfen, so lange mensch sie alle zusammen beschimpft und nicht einzeln benennt. Von einer Gegenprobe, ob diese Auffassung also auch für "Gottgläubigkeit" gilt, raten wir ab.

Quellen: Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden, AZ 304_Js_8807/95