Ursula und Johannes Neumann erhalten Erwin-Fischer-Preis

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2000

Der Erwin-Fischer-Preis wird im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung am 14. Oktober 2000 in Roßdorf erstmals vergeben. Mit dem Preis will der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) besondere Verdienste oder herausragenden Einsatz für die Trennung von Staat und Kirche, von Politik und Religion auszeichnen.

Der IBKA e.V. verleiht der Psychologin Ursula Neumann und dem Kirchenjuristen Prof. Dr. Johannes Neumann den Erwin-Fischer-Preis für ihre Lebensleistung und das Engagement gegen den Zwangsethikunterricht als "Ersatz"fach für konfessionellen Religionsunterricht. Zusammen mit ihrem Sohn Joachim sind sie im Land Baden-Württemberg den gerichtlichen Weg gegen die Teilnahmepflicht am Ersatzfach Ethik gegangen.

In diesem Verfahren ging es um folgende Fragen:

  1. Darf der Staat einen konfessionslosen Schüler zur Teilnahme an einem "Ersatzfach" für den Religionsunterricht verpflichten?
  2. Darf der Staat dieses "Ersatzfach" so gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler, die daran teilnehmen (müssen) gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Religionsunterricht benachteiligt werden?
  3. Darf der Staat unter Verletzung des Gebots zur weltanschaulichen Neutralität ein Schulfach einrichten, mit dem teils ausdrücklich erklärten, teils offensichtlichen Ziel, die Teilnehmerzahlen am Religionsunterricht zu stabilisieren?

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, jedoch die diskriminierende Praxis des Ethikunterrichts bemängelt und den Landesbehörden konkrete Verbesserungen vorgegeben. Die grundrechtlichen Fragen sind weiterhin unentschieden, da das Bundesverfassungsgericht die dort angestrengte Verfassungsklage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Der Preis soll in der Regel alle zwei Jahre vergeben werden.

Er ist benannt nach dem Anwalt Erwin Fischer (1904-1996), der als erster Jurist die enge Verflechtung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik auf der rechtlichen Ebene kritisierte und die Interessen von Konfessionslosen vor Gericht vertrat.

Erwin Fischer, geboren 1904 in Reutlingen, trat 1919 aus der Kirche aus. Von 1922-1925 studierte er Rechtswissenschaften in München, Hamburg und Berlin; seit 1930 war er in Berlin als Rechtsanwalt tätig, seit Oktober 1930 auch als Geschäftsführer der Deutschen Hochschule für Politik.

1933 wurde er aus diesem Amt entlassen, zudem wegen seiner SPD-Mitgliedschaft mit einem Vorlesungsverbot belegt. Während der Nazi-Zeit arbeitete er als Anwalt (u.a. vertrat er Paul Hindemith), 1942 wurde er eingezogen.

Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1945 ließ sich Erwin Fischer in Ulm als Anwalt nieder. Er gründete die "Gesellschaft für Bürgerrechte" und gehörte auch zu den Gründungsmitgliedern der Humanistischen Union (1961). 1993 wurde er von der HU mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet.

Als Anwalt führte er mehrere Verfahren, in denen es um die Verteidigung der Bürgerrechte, insbesondere von Konfessionslosen und Andersgläubigen ging. So brachte er 1959 die Verfassungsbeschwerde eines im sog. Rentenkonkubinat lebenden Paares vor das Bundesverfassungsgericht. 1965 erreichte er einen BVerfG-Beschluss, wonach die gesetzlichen Bestimmungen, welche die Kirchensteuer eines Angehörigen einer steuerberechtigten Religionsgesellschaft unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten bemessen und diesen für die Bezahlung in Anspruch nehmen, auch wenn dieser kein Mitglied der betreffenden Kirche ist, als verfassungswidrig einzustufen sind.

Mit seinem Buch "Trennung von Staat und Kirche", das 1964 erstmals erschien, formulierte er präzise seine Zielvorstellung einer modernen Gesellschaft, in der es keine Privilegien für bestimmte Religionsgemeinschaften mehr geben sollte. Damit wurde er zu einem der Vordenker für eine Reform des sog. Staatskirchenrechts - die bis heute nicht erfüllt ist.