Besonderes Kirchgeld und Kirchensteuer

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Neues gibt's in Sachen Kirchgeld aus NRW zu berichten. Nachdem die Koalition aus SPD und Grünen in der letzten Wahlperiode das Ansinnen der evangelischen Kirche auf Einführung des "besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe" abgelehnt hatte, drängt die Kirche seit Mitte Oktober erneut auf eine dementsprechende Gesetzesvorlage, um möglichst schnell bei den Partnern der Nicht-Mitglieder abzukassieren. Anvisiert wurde bereits der 1. Januar 2001, was sich aber wohl trotz mächtigem Druck der Lobbyisten auf die Parteien nicht verwirklichen lässt.

Die evangelische Kirche hat schon lange die Zusage des Ministerpräsidenten Clement. Und dieses Versprechen soll nun eingelöst werden.

Nach dem Gespräch mit Kirchenvertretern rechnete man in der SPD hinter den Kulissen damit, dass eine Mehrheit im Landtag zustande kommt. "Die Argumente der Kirchen sind einleuchtend", warb Fraktionschef Edgar Moron dafür. Für Moron hat es "mit Gerechtigkeit zu tun", wenn die Kirchen für Leistungen entschädigt werden, die sie im Wohlfahrtsbereich oder auch bei Taufen und Beerdigungen anbieten. Mit dem Kirchgeld wollen die Kirchen "mehr Steuergerechtigkeit" erreichen. Moron kündigte eine schnelle Entscheidung der SPD an, "so oder so", wie er sagte. Festlegen, ob eine Gesetzesvorlage der Koalition kommt, wollte im Oktober auch Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann noch nicht. Sie habe aber registriert, wie wichtig den Kirchen das Thema sei.

Etliche Abgeordnete der SPD und der Grünen sind allerdings gegen eine Gesetzesänderung zugunsten der Kirche. Die CDU ist zwar für die Einführung des Kirchgeldes, will aber nicht selber eine Gesetzesvorlage einbringen und so die Arbeit der Regierung erledigen - sehr zum Ärger der Kirche.

Insgesamt erwartet die evangelische Kirche Mehreinnahmen von 50 Mio. DM. Das besondere Kirchgeld wird bereits in vielen Bundesländern dort kassiert, wo der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin einer Ehe nicht Mitglied einer Kirchensteuer eintreibenden Gemeinschaft ist. Es berechnet sich aus den gemeinsam zu versteuernden Einkünften und beträgt etwa ein Drittel der normalen Kirchensteuer. Die Kirche argumentiert, dass dem geringer bzw. nicht verdienenden Kirchenmitglied ein Betrag vom gemeinsamen Lebensunterhalt zusteht und dieser auch für die Kirche zu versteuern sei. - Im umgekehrten Fall verzichtet die Kirche allerdings nicht auf einen Teil der Steuern, wenn der Nichtverdiener z.B. konfessionslos ist. Beim verdienenden Kirchenmitglied wird voll abkassiert, als ob das Gehalt ihm alleine zur Verfügung steht.


Nicht einverstanden ist die Nordelbische Kirche mit dem Urteil des Schleswiger Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das die unterschiedlichen Kirchensteuerhebesätze in Hamburg und Schleswig-Holstein untersagte (in Hamburg wird deshalb die Kirchensteuer ab Januar erhöht).

Das OVG ließ eine beantragte Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. Die Kirche legte dagegen Beschwerde ein. Begründung: Das OVG habe einen Verfahrensfehler begangen, indem es die kirchlichen Steuergesetze als "Satzungen" interpretiere. Kirchengesetze seien aber nicht mit Verordnungen anderer Körperschaften vergleichbar, sondern hätten "eine herausgehobene Stellung, die sie mit staatlichen Parlamentsgesetzen vergleichbar machen." Im Grundgesetz sei aber festgelegt, dass ein Gericht, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig halte, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes einholen müsse, nämlich die des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Beitragsordnung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge - sprich Kirchensteuer - Parlamentsgesetzen gleichzustellen, das schafft nur die Kirche ... und der ihr hörige Staat.


Die Kirchensteuer in Deutschland wird im Zuge der Steuerreform übrigens nicht so stark sinken wie die Einkommenssteuer. Die Bundestagspressestelle meldete im Oktober, die Kirchen hätten einer Regelung zugestimmt, nach der sich die Unternehmenssteuerreform nicht auf die Kirchensteuer auswirken soll.

Diese Regelung wurde übrigens von Kirchenvertretern selbst ausgearbeitet und den Politikern vorgeschlagen. Da war die Zustimmung der Kirchen nicht überraschend.


Die neuesten Kirchenmitgliedszahlen veröffentlichte das Statistischen Bundesamt im Jahrbuch 1998: 27,15 Millionen gehörten 1998 der römisch-katholischen Kirche an, 27,095 Millionen den evangelischen Landeskirchen. Beide Konfessionen schrumpfen weiter: Die Zahl der Katholiken sank in einem Jahr um 230.000, die Zahl der Protestanten gar um 300.000. Das sind insgesamt innerhalb eines Jahres 530.000 oder anders ausgedrückt: Jeden Tag verlieren die Kirchen 1443 Mitglieder.