Abwahl des Religionsunterrichts erschwert

Profilbildung in der gymnasialen Oberstufe in NRW

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

An den nordrhein-westfälischen Gymnasien wird ab dem nächsten Schuljahr in der Oberstufe die so genannte "Profilbildung" eingeführt.

Profile vernetzen systematisch unterschiedliche Lernbereiche, z.B. durch die Kombination von zwei Unterrichtsfächern. Je nach Entscheidung der Schule beziehen sich die Profilangebote auf den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe, mindestens aber auf die Jahrgangsstufen 12 und 13. Die Schulen sollen ihren Schülerinnen und Schülern ein möglichst differenziertes Angebot gleichwertiger Profile zur Wahl stellen. Die Belegung eines dieser Profile ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Nun hat das zuständige Schulministerium eine Handreichung mit einigen Kurzbeschreibungen von möglichen Profilen bereitgestellt. Ergänzend dazu wurde ausgerechnet eine ausführlichere Darstellung des Profils "Deutsch und katholische Religionslehre" ausgearbeitet.

Ein möglicher Hinweis darauf, dass - während Schulen und Lehrer noch mit Skepsis an die Neuerung z.B. der im "Profil" auch vorgesehenen und bisher ungebräuchlichen außerschulischen Veranstaltungsformen herangehen - den Kirchen sehr an einer Aufwertung des konfessionellen Religionsunterrichts gelegen ist. Der steht nämlich immer noch in NRW - zusammen mit Sport - ganz außerhalb der in drei Aufgabenfeldern zusammengefassten Schulfächer und würde durch eine organisatorisch-technische Profilbildung nunmehr zum übergreifenden Kombinationsmittel.

Zudem soll der Unterricht in den kombinierten Fächern inhaltlich aufeinander bezogen werden. Damit dürften bei einer Profilbildung mit konfessionellem Religionsunterricht sogar religiöse Themen und theologische Ansätze ihren sanften Einzug in andere Fächer erhalten, zumindest erlangen Lehrkräfte mit vocatio oder missio einen garantierten Einfluss auf die Gestaltung des im "Profil" befindlichen Fachunterrichtes von Nichtreligionslehrkräften.

Die SchülerInnen müssen das von ihnen zu Beginn der Oberstufe gewählte Profil bis zum Abitur beibehalten. Die Einbeziehung des Religionsunterrichts in das Projekt verstößt damit gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit, weil die jederzeitige Abwahl behindert wird.

Der IBKA Westfalen-Lippe hat deshalb beim Ministerium für Schule, Jugend und Kinder gegen die Einbeziehung der Fächer Religionsunterricht und Philosophie (als Zwangs"ersatz"fach für Religion) in mögliche Profile protestiert:

"... Der konfessionelle Religionsunterricht ist das einzige Lehrfach, das die SchülerInnen - aufgrund des Grundrechtes auf Religionsfreiheit - zu jedem Zeitpunkt abwählen können. Das Recht der Abwahl wurde in die NRW-Landesverfassung in Art. 14.4 aufgenommen. Die ASchO bekräftigt in den Verwaltungsvorschriften zu §11.3 ausdrücklich, dass 'die Befreiung ... nicht an bestimmte Termine gebunden werden' kann. Eine Ausnahme für die Oberstufe ist nicht vorgesehen.

Eine mögliche Einbeziehung der Religionslehre in eine Profilbildung verstößt gegen das Recht auf jederzeitige Abwahl und wäre somit verfassungswidrig! Hat ein Schüler oder eine Schülerin ein Profil gewählt, in dem das Fach Religionslehre mit einem weiteren Fach kombiniert ist, besteht keine Abwahlmöglichkeit mehr, da er bzw. sie dieses Profil bis zur 13. Klasse beibehalten muss.

Das Vorhergehende hat deutlich gemacht, dass weder der konfessionelle Religionsunterricht noch sein Zwangs'ersatz'fach Philosophie in das Projekt der Profilbildung mit einbezogen werden dürfen, ohne unweigerlich gegen die Landesverfassung, die Allgemeine Schulordnung des Landes NRW und vor allem gegen das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Religionsfreiheit zu verstoßen.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in NRW fordert Sie deshalb eindringlich auf, die ausgearbeitete Handreichung mit dem Beispiel eines Profils 'Deutsch - Katholische Religionslehre' zurückzuziehen und die Schulen schriftlich darauf hinzuweisen, dass sowohl der konfessionelle Religionsunterricht als auch das Fach Philosophie von der Profilbildung in der gymnasialen Oberstufe explizit ausgeschlossen sind."

Das Ministerium teilt unsere Ansicht jedoch nicht. Die Antwort ist recht kurz:

"Ihrer Auffassung, das Angebot eines Profils, das konfessionellen Religionsunterricht oder das Fach Philosophie einschließt, sei verfassungswidrig, ist Folgendes entgegenzuhalten:

- In Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft ist konfessioneller Religionsunterricht verpflichtend zu belegen. Hier wird das Profil vermutlich häufiger zur Anwendung kommen. [Das trifft in dem Spezialfall konfessioneller Privatschulen zu, gefragt worden war aber nach der Handhabung an den öffentlichen Schulen!]

- Eine Abwahl des Faches Religionslehre, auch im Rahmen von Profilen, ist weiterhin möglich. Dass sich aus der Abwahl des Faches ggf. Umwahlen ergeben, ist prinzipiell nicht zu vermeiden. In solchen Fällen sind Einzelfallregelungen im Interesse der Schülerinnen oder des Schülers zu treffen."

Wer sich ein wenig mit den bereits vorher sehr engen Vorgaben für die Oberstufe in NRW befasst hat, kann sich ausmalen, dass durch die Profilbildung eine Umwahl so gut wie ausgeschlossen ist und schon gar nicht jederzeit, also auch mitten im Schuljahr, realisierbar ist. Und selbst, wenn das Gymnasium eine "Einzelfallregelung" mit viel Mühe möglich machen sollte: Es bleibt ein unzumutbares Erschwernis, wenn bei Abwahl des Religionsunterrichtes weitere Fächer betroffen sind, die dann ebenfalls anders belegt werden müssen.

Bleibt der Weg, dass engagierte, religionskritische Eltern, Schüler- und LehrerInnen in den Gremien öffentlicher Schulen auf die angesprochene Problematik aufmerksam machen und darauf hinwirken, dass an "ihrer" Schule der Religionsunterricht nicht in die dortige Profilbildung mit einbezogen wird.