Kirchgeld erneut bestätigt

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2004

Immer wieder wird beim IBKA angefragt, ob es sinnvoll ist, gegen das Kirchgeld in glaubens­verschiedener Ehe zu klagen. Jetzt hat erneut ein Gericht eben diese kirchliche und von den Ländern mit Gesetzen legitimierte Praxis, beim Nichtmitglied für den Ehepartner zu kassieren, bestätigt. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte klar, dass keine Ver­stöße gegen Grundrechte erkennbar seien. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht schon 1965 festgelegt, dass die Kirchen nur ihre Mitglieder besteuern dür­ften. Maßstab für deren Leistungsfähigkeit sei aber ihr "Lebensführungsaufwand". Und der sei nun mal vom gemeinsamen Ehe-Einkommen abhängig. Diese Ausführungen übertrugen die Richter sodann auf das Kirchgeld.

Der IBKA empfiehlt in solchen Fällen also weiterhin den Kirchenaustritt des verbliebenen Mitgliedes.