Nein zu Gott im Grundgesetz!

Anderes Umfeld gebietet Verfassungsrevision

Erwin Fischer

Aus: MIZ 2/93

Seitdem Wolfgang Ullmann vor der Bonner Verfassungskommission beantragt hat, in der Verfassung auf "Gott" zu verzichten, weil er da nicht hingehört, ist Bewegung in die Auseinandersetzung zwischen Staat und Religion (Kirche) gekommen, zunächst weil dem berechtigten Antrag Ullmanns - "sinnvolle Rückbesinnung zum echten Christentum ohne Machtmonopol" - unsachlich und erkenntnislos entgegengetreten wurde, insbesondere soweit es sich um den evangelischen Kirchenpräses Jürgen Schmude (SPD) gehandelt hat. Gestört hat vor allem, daß Ullmann sich gegen die Privilegien für die großen Kirchen wendet, die sich aus der durch Art. 140 GG in das Grundgesetz eingefügten Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung vom 11. 8.1919 ergeben.

Konkurrenz im Supermarkt der Religionen

Gunnar Schedel

Editorial aus MIZ 1/93

Wer mit dem Zug nach Aschaffenburg kommt - vielleicht zum Seminar des Antiklerikalen Arbeitskreises über den §166 StGB -, dem fällt noch in der Passage von den Gleisen zum Bahnhofsgebäude eine Vitrine auf, die eine besondere Ware anpreist. Zwischen Zinngeschirr verspricht ein Plakat die Erweckung des "Inneren Lichtes", die über eine Würzburger Postfachadresse zu bekommen sei (leider ohne Preisschildchen).