Schleswig-Holstein weiterhin ohne Gottesbezug

Einen Gottesbezug wird es in der Verfassung Schleswig-Holsteins weiterhin nicht geben. Zwei entsprechende Anträge verfehlten im Landtag die erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Spiegel Online)

Im Oktober 2014 hatte der schleswig-holsteinische Landtag zahlreiche Änderungen der Verfassung beschlossen. Die Einfügung eines Gottesbezugs in die Präambel erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin wurde mit Unterstützung der Kirchen, aber auch von Juden und Muslimen eine Volksinitiative gestartet, um den Gottesbezug doch noch in die Verfassung zu bekommen.

Ein von Abgeordneten aus CDU und SPD unterstützter Antrag, für den sich besonders SPD-Fraktionschef Ralf Stegner stark gemacht hatte, verfehlte die Zweidrittelmehrheit um nur eine Stimme. FPD-Fraktionschef Kubicki hatte sich kritisch zu einem Gottesbezug geäußert. Eindeutig abgelehnt wurde der Gottesbezug von der Piratenfraktion und deren Sprecher Patrick Breyer.

Siehe auch:

(23.07.2016)

Weltanschauungsfreiheit in Flüchtlingsunterkünften sichern

Pressemitteilung vom 19.04.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert, die Weltanschauungsfreiheit für die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen.

"Es liegen Berichte vor, wonach sich nichtmuslimische Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Schikanen muslimischer Mitbewohner konfrontiert sahen. Hiervon sind auch nichtreligiöse Asylbewerber betroffen, denn auch solche gibt es unter den Flüchtlingen", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Martin Wagner, Landessprecher Hessen des IBKA, sagte: "Bisweilen sehen sich nichtreligiöse Asylbewerber gezwungen, zum Schein muslimische Gebete zu praktizieren oder sogar die Rolle des Vorbeters zu übernehmen."

Kirchenrepublik Deutschland

Wie groß ist die Lobbymacht der Kirchen?

Einladung zur Pressekonferenz am 10. November in Berlin

In vielen Bereichen beeinflussen die Kirchen maßgeblich den Lebensalltag – obwohl die größte Bevölkerungsgruppe keiner Religion mehr angehört und säkulare Einstellungen unter den Bürgerinnen und Bürgern vorherrschen. Eine soeben veröffentlichte Studie belegt, dass diese Machtstellung der Kirchen vor allem auf ihre umfangreiche Lobbyarbeit zurückzuführen ist. Denn keine Organisation und auch kein Wirtschaftsunternehmen setzt mehr Personal dafür ein, auf die Politik einzuwirken, als die beiden großen Kirchen. Sie sind wie keine andere gesellschaftliche Kraft in Gesetzgebungsprozesse eingebunden, ohne dass es dafür eine demokratische Legitimation gäbe.

Atheistenverband: Kein Gottesbezug in Landesverfassung

Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich

Pressemitteilung vom 20. Oktober 2015

(Kiel)„Die immer noch anhaltende Diskussion über die erstmalige Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist ein Rückschritt in die Zeit der Einheit von Thron und Altar.“ sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). „Die Werte unseres modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit fußen auf von Menschen geschlossenen Übereinkünften und sind gegen die Religionen erkämpft worden. Diese Errungenschaften nun einem außerweltlichen Wesen widmen zu wollen, ist nicht nur unredlich, sondern entmündigt die schleswig-holsteinischen Bürger in ihrer Verantwortung zum Erhalt eines föderalen Gemeinwesens, in dem Religion und Staat klar voneinander getrennt sein sollten.“

Auch die nun diskutierte Kompromissformel, in welcher nicht-religiöse Menschen berücksichtigt werden sollen, sei nicht hinnehmbar: „Die persönliche Angehörigkeit zu einem Glauben oder einer Weltanschauung ist eine reine Privatsache – egal ob es sich um Abgeordnete oder Wähler handelt. Der Staat, seine Verfassung und seine Organe haben sich in weltanschaulich/religiösen Fragen neutral zu verhalten.“

Demonstration gegen "60 Jahre Loccumer Vertrag"

Pressemitteilung vom 22.06.2015

Die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland werden am 23. Juni 2015 mit einem Festakt im Gästehaus der Landesregierung in Hannover das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages feiern.

Keinen Grund zum Feiern dieses Vertrages sehen hingegen die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), die giordano bruno stiftung (gbs) und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA). Sie fordern stattdessen die Landesregierung auf, die Privilegierung der Evangelischen Landeskirchen zu beenden und mit der Kirche in Verhandlungen über eine Auflösung des Vertrages zu treten.

Der derzeitige Zustand widerspricht (nicht nur in Niedersachsen) gröblich dem seit fast 96 Jahren bestehenden Verfassungsgebot in der Weimarer Reichsverfassung von 1919, erneuert in Artikel 140 des Grundgesetzes.

Die Veranstalter erinnern mit ihrer Demonstration an ihre *Kritik an den Staatskirchenverträgen*, die mit demokratischen Verfassungsprinzipien und der gebotenen Trennung von Staat und Kirche nicht vereinbar sind, weil

  • sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wurden,
  • sie unkündbar sind,
  • sie zahlreiche einseitige Sonderregelungen zugunsten der
    Religionsgemeinschaften enthalten.

Mit dem beigefügten Flugblatt "7 Forderungen zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften" werden die beteiligten Verbände auf das seit Jahrzehnten politisch ignorierte Verfassungsgebot aufmerksam machen. Diese Forderungen werden die DemonstrantInnen den Regierungs- und KirchenvertreterInnen sowie der Presse übergeben.

Eine Pressemappe liegt für Sie bereit.

Zu Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Johann-Albrecht Haupt/HU: Tel. 0511 - 5499853; jahauptSpamschutzBitteEntfernen@gmx.de
Gerhard Saborowski/HU: Tel. 0511 - 833219

Demonstration am 23. Juni 2015 in Hannover

Bericht über die Demonstration beim hpd

Die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland feierten am 23. Juni 2015 mit einem Festakt im Gästehaus der Landesregierung in Hannover das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages.

Keinen Grund zum Feiern dieses Vertrages sehen hingegen die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), die giordano bruno stiftung (gbs) und der Internantionale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Sie fordern stattdessen die Landesregierung auf, die Privilegierung der Evangelischen Landeskirchen zu beenden und mit der Kirche in Verhandlungen über eine Auflösung des Vertrages einzutreten. Der derzeitige Zustand widerspricht (nicht nur in Niedersachsen) gröblich dem seit fast 96 Jahren bestehenden Verfassungsgebot in der Weimarer Reichsverfassung von 1919, erneuert in Artikel 140 des Grundgesetzes.

Mit 7 Forderungen zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften machten die beteiligten Verbände bei ihrer Demonstration auf dieses Verfassungsgebot erneut aufmerksam.

Dienstag, 23. Juni 2015
ab 16.00 Uhr
Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung
Lüerstraße 5
30175 Hannover
Anfahrt

Dr. Ingeborg Wirries
Stellvertretende Sprecherin im IBKA-Landesverband Niedersachsen-Bremen