Bundespräsident Köhler zeichnet unkritisches Idealbild der Bibel

Pressemitteilung vom 10.12.2009

Kritik an den Aussagen von Bundespräsident Horst Köhler zur Bibel übt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Die Bibel ist ein vielschichtiges und in Teilen sogar inhumanes Buch", sagt Rudolf Ladwig, Zweiter Vorsitzender des IBKA. "Den Anspruch, auch in der heutigen Gesellschaft ethische Orientierung zu bieten, kann sie nicht einlösen."

Urteil zur Sonntagsöffnung: Im Zweifel für die Kirchen?

Dass Läden in Berlin an allen Adventssonntagen geöffnet haben dürfen, ging dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Es gab einer Klage der Kirchen statt und kippte die entsprechende Regelung im Berliner Ladenöffnungsgesetz.

Was aber gab den Kirchen die Berechtigung, gegen die Regelungen zum Sonntagseinkauf das Bundesverfassungsgericht anzurufen? Am Sonntagvormittag, an dem Gottesdienste üblicherweise stattfinden, müssen auch nach dem Berliner Gesetz die Geschäfte geschlossen bleiben. Eine Beeinträchtigung der Gottesdienste war somit ausgeschlossen. Dennoch wurde den Kirchen das Recht zugebilligt, einen weitergehenden Sonntagsschutz einzuklagen. Einen kritischen Kommentar zum Urteil veröffentlichte Jurist Gerhard Czermak beim hpd. (03.12.2009)

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» in der Schweiz

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 30.11.2009

In die Bundesverfassung der Schweiz wird nun gemäß der Volksabstimmung vom 29.11.2009 der Satz eingefügt: „Der Bau von Minaretten ist verboten.“ Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) bedauert dieses Abstimmungsergebnis und hält es als Maßnahme gegen fundamentalistische Strömungen für kontraproduktiv:

Tanzverbot zu Halloween - Lockerung in Sicht?

Das Fest Halloween ist in konservativen Kreisen nicht wohlgelitten. Schon dass es aus den USA importiert wurde, macht es vielen suspekt. Obendrein gilt es strengen Christen als "neuheidnisch".

2008 verschärfte der bayerische Landtag das Feiertagsgesetz so, dass das Tanz- und Vergnügungsverbot an "stillen" Feiertagen schon ab Mitternacht greift. Da Halloween unmittelbar an den katholischen Feiertag Allerheiligen grenzt, ist für Halloween-Fans in Bayern ab 0 Uhr Schluss mit lustig. Man müsse die Leute eben zwingen, die katholischen Feiertage ernst zu nehmen, zitiert die Süddeutsche Zeitung die Regierung von Oberbayern.

14. Wie sieht es mit dem Begräbnis aus, wenn ich ausgetreten bin?

Wegen des Begräbnisses muss man sich als Konfessionsloser keine besonderen Sorgen machen. Zwar könnte Konfessionslosen theoretisch eine Beerdigung auf einem kirchlichen Friedhof verweigert werden. In der Praxis ist uns allerdings noch kein derartiger Fall berichtet worden, und es stehen in jedem Fall kommunale Friedhöfe als Alternative zur Verfügung. Auf eine kirchliche Trauerfeier und einen Pfarrer bei der Beerdigung wird ein Konfessionsloser freilich in der Regel verzichten müssen, was viele sicher liebend gern tun. Wer jedoch seiner Beerdigung einen feierlichen Rahmen geben möchte, dem stehen nichtkirchliche Trauerredner zur Verfügung, und verschiedene Organisationen bieten weltliche Trauerfeiern an.

3. Wie geht der Austritt vor sich?

Wer aus der Kirche austreten möchte, sucht die betreffende Behörde auf, weist sich dort aus und erklärt den Austritt durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung. Die Behörde stellt dann eine Bescheinigung über den Austritt aus.

Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss anschließend die Lohnsteuerkarte entsprechend berichtigt werden. Dies geschieht durch die Behörde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

1. Warum überhaupt austreten?

Sehr viele Menschen sind der Kirche, in die sie einst zumeist ohne ihr Zutun hineingetauft wurden, gründlich entfremdet und nehmen am kirchlichen Leben nicht teil. Dennoch bleiben sie häufig Mitglied der Kirche, weil sie glauben, ihre Kirchensteuer werde zu einem bedeutenden Teil für soziale Zwecke verwendet. Dies ist ein Irrtum. Die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden fast ganz aus öffentlichen Steuermitteln finanziert oder von Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt. Nur ein kleiner Teil der Kirchensteuereinnahmen wird für öffentliche soziale Zwecke verwendet.

Veranstaltung: Kirchenprivilegien in Deutschland

"Den Seinen gibt’s der Herr vom Staat"

Referent: René Hartmann (IBKA)

Donnerstag, 28. Mai 2009 um 20:00 Uhr
KuBa (Kulturbahnhof) im Mörfelder Bahnhof

Veranstalter: Ku²Phi Verein zur Förderung von Kunst, Kultur und Philosophie

Thema im ersten Teil des Vortrags waren die finanziellen Privilegien der Kirche, speziell die Kirchensteuer und staatliche Subventionen. Anschließend ging es um Zensur im Namen der Religion und den Paragraphen 166 StGB, den „Gotteslästerungsparagraphen“. Neben einer Darlegung der Hintergründe wurden dem Publikum einige Abbildungen von Werken gezeigt, die wegen angeblicher Verletzung religiöse Gefühle für Unmut gesorgt hatten.