Kirche im Radio ein Quotenkiller

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Wie bringt man die Botschaft vom Glauben rüber, ohne Quotenmord zu begehen? Erster Grundsatz: Man darf nicht sofort auf Jesus kommen, und "Kirche" schon im Titel ist absolut tödlich. So kommen solche Titel von Verkündigungssendungen zustande: "Gedanken zum Auftanken" (christlicher Privatsender "Radio Paradiso"), "Feels like heaven" (Rockland Radio), "Von nix kommt nix" (Eins live, WDR). Damit haben sendungsbewusste Theologen schon ihre Probleme.

Der Kampf gegen die Zensur

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Um den Teilnehmern der letzten IBKA-Mitgliederversammlung ein Highlight zu bieten, das Spaß machte und gleichzeitig informierte, konnte Michael Schmidt-Salomon gewonnen werden, unter dem Thema "Heiliger Zwang und Politische Zensur" einen Vortrag zum Straftatbestand "Gotteslästerung" zu halten, gespickt mit Auszügen aus seinem verbotenen – aber trotzdem mittlerweile recht bekannten - Stück "Das Maria-Syndrom".

Juristische Schritte gegen Anthroposophie-kritisches Buch angedroht

Pressemitteilung des Alibri-Verlags

Nun doch: Erneut juristische Schritte gegen Anthroposophie-kritisches Buch angedroht

Knapp zwei Monate nach Erscheinen des Buches Waldorf Connection, das sich kritisch mit Rudolf Steiner, der von ihm begründeten Anthroposophie und der Waldorfschule auseinandersetzt, sieht sich der Verlag mit dem ersten Versuch konfrontiert, die Diskussion mit juristischen Mitteln zu unterbinden. Nachdem bereits das Schwarzbuch Anthroposophie der Autoren Guido und Michael Grandt (Ueberreuter, 1997) von den Anthroposophen vom Markt geklagt wurde, sind nun auch gegen ihr neues Werk rechtliche Schritte angedroht.

§ 166 StGB abschaffen!

Die Kampagne "Gegen Zensur" ist angelaufen

Aus: MIZ 1/98

Wer den Film Toto che visse due volte (Toto, der zweimal gelebt hat) sehen will, muß sich wohl noch etwas gedulden. In Deutschland ist der Streifen noch nicht angelaufen und in Italien hat ihn die Kommission zur Freigabe von Kinofilmen Anfang März erstmal verboten. Begründet wurde das Verdikt unter anderem mit dem Blasphemie-Vorwurf (in einer Szene wird Jesus nach der Kreuzigung von Mafiosi in Säure aufgelöst, in einer anderen werden sexuelle Aggressionen gegen Heiligenbilder gerichtet). Zwar ist diese Vorzensur-Kommission in Europa ziemlich einzigartig, aber die Indizierung dieses mit Filmfördermitteln ausgestatteten Werkes zeigt, daß die religiös motivierte Zensur auch am Ende des Jahrtausends noch quicklebendig ist.

Kirchenkritische Radiosendung verschoben

Wieviel Polemik darfs denn sein?

Wieder einmal: kirchenkritische Radiosendung verschoben

Aus: MIZ 4/97

Nachdem sich die Auseinandersetzung zwischen Bürgerfunkgruppen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und privaten Rundfunkstationen in Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahren hinzieht, ist nun auch in Niedersachsen der Versuch, eine selbstproduzierte kirchenkritische Radiosendung zur Ausstrahlung zu bringen, zumindest vorerst gescheitert. Auch wenn die Vorgänge im Detail nicht vergleichbar sind, ist dies ein weiterer Beleg dafür, daß kirchliche Interessensvertreter ein wachsames Auge darauf haben, damit Informationen über Kirche & Religion ein breites Publikum nicht ungefiltert erreichen.

Strukturelle Gewalt gegen Argumente

Privatradios blockieren Rundfunksendungen des IBKA

Aus: MIZ 1/97

AbonnentInnen dürfte der Untertitel bekannt vorkommen - tatsächlich hat die MIZ seit Herbst 1994 bereits mehrfach über die Auseinandersetzungen zweier Radiogruppen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) mit den Lokalsendern, die ihnen den Zugang zum "Bürgerfunk" verwehren, berichtet. Der Vorgang ist immer der gleiche: obwohl den Privatradios eine Zensur der Bürgerfunkbeiträge vom Landesrundfunkgesetz ausdrücklich untersagt ist, verweigern Antenne Unna und Radio Hagen unter Angabe fadenscheiniger formaler oder inhaltlicher Gründe die Ausstrahlung der vom IBKA eingereichten Sendungen. Da die Sender dabei immer offener erkennen lassen, daß es ihnen darum geht, kirchenkritischen Aussagen den Zugang zur Öffentlichkeit zu verwehren, und sie in ihrem Vorgehen zumindest teilweise von der Landesrundfunkanstalt (LfR) gedeckt werden, hat der Konflikt mittlerweile grundsätzliche Bedeutung gewonnen.

§ 166 - Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 1/97

Nun sieht es so aus, als würde der "Gotteslästerungsparagraph" in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Denn erstmals seit der Reform des § 166 StGB wurde eine Theateraufführung unter Berufung auf die "Gefährdung des öffentlichen Friedens" präventiv verboten, und das mittlerweile bereits in zweiter Instanz. Da die Karlsruher RichterInnen bislang die Kunstfreiheit zumeist vor den Begehrlichkeiten der ZensorInnen in Schutz genommen haben, könnte dem Verfahren eigentlich optimistisch entgegengesehen werden. Doch bleibt abzuwarten, inwieweit die Kampagne gegen das höchste deutsche Gericht nach dem Kruzifix-Urteil im Sommer 1995 Spuren hinterlassen hat.

IBKA zu Zensur im Fernsehen

Presseerklärung des IBKA vom 26.1.1997

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und AtheistInnen (IBKA) protestiert in aller Schärfe gegen die Absetzung der Sendung "Spott und Hohn fur Gott und Sohn", die am Sonntag, den 26.1.1997, um 17.30 Uhr in der ARD ausgestrahlt werden sollte.