Privilegien der Kirchen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Und wer sitzt in der ersten Reihe?

Die Privilegien der Kirchen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Aus: MIZ 3/94

Während sich Dyba, Kruse und Co. ihre Position bei den Privaten erst langsam erkämpfen mußten, saßen sie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon immer in der "ersten Reihe". Einer der explosivsten Beiträge der RTL-Serie "Der heiße Stuhl" war der Auftritt des MIZ-Begründers Frank Schütte, und bis sich Margarete Schreinemakers als treuergebene Katholikin outete, gingen auch bei SAT1 einige kirchenkritische Features über den Sender. Bei ARD und ZDF war die privilegierte Stellung der beiden christlichen Großkirchen hingegen von Anfang an institutionell festgeschrieben.

Über den Umgang mit einer Kirchen-Kritikerin im Saarland

Katrin Kraus/Thomas Geisen

Aus: MIZ 2/94

"Die Kirche ist ein Fremdkörper in unserem Staatsgefüge, sie ist hierarchisch strukturiert, frauenfeindlich, intolerant, autoritär. Deshalb bin ich dagegen, daß kirchlich orientierte und strukturierte Gesellschaften solch wichtige Bereiche unseres rechtsstaatlich-demokratischen Gemeinwesens dominieren und damit manipulieren. Eine solche Entwicklung kann ich nicht mittragen" ("Saarbrücker Zeitung" 13./14.3.93). Diese Stellungnahme von Evi Maringer, SPD-Mitglied im Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern (nördliches Saarland), war Ausgangspunkt einer massiven Hetzkampagne gegen ihre Person. Hier wurde deutlich, welch massivem Druck KirchenkritikerInnen ausgesetzt sind, auch wenn sie (noch) in der Kirche sind.

§166 StGB: Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 2/92

Erfreulich wenig gibt es zu vermelden, vor allem aus den neuen Bundesländern ist uns bisher kein Fall bekannt geworden. Nur ein von uns bereits als erledigt angesehenes Verfahren gegen die taz Berlin wurde wieder aufgewärmt. Interessant hieran ist, daß der inkriminierte Text in einem anderen Zusammenhang bereits einmal erschienen war. Erst jedoch das Medium Tageszeitung und die Kombination mit Bildmaterial veranlaßte die Staatsanwaltschaft zum Eingreifen. Es ging und geht also offensichtlich darum, bestimmte Texte einer breiteren Öffentlichkeit vorzuenthalten. Während einer Publikation in Fachkreisen nichts entgegensteht, ist die Veröffentlichung in einer DurchschnittsleserInnen ansprechenden Form oder in Medien mit großer Reichweite verboten.

Wie der katholische Orden Opus Dei seine Kritiker mundtot macht

Aus: MIZ 1/86

Am Nikolaustag, dem 6. Dezember 1985, bescherte das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels (Nr. 79) - Verbandsorgan der westdeutschen Verleger und Sortimenter - seinen Lesern auf Seite 3185 eine 34zeilige einspaltige Meldung unter der Rubrik "Vermischtes/Ticker": "Opus Dei: EV gegen Rororo?", zu Deutsch: Einstweilige Verfügung des Opus Dei gegen den Rowohlt-Verlag? Diese Meldung, die sinnigerweise neben einem anderen Einspalter: "Konfessioneller Medien-Rückzug" erschien, hatte folgenden Wortlaut: