Tätigkeitsbericht des IBKA 2016

Für den IBKA war im Berichtszeitraum wie schon zuvor die wichtigste Aufgabe, die Themen des IBKA in die Öffentlichkeit zu bringen. Dazu dienen neben WWW und Pressemitteilung auch die sog. sozialen Medien (Facebook, Twitter, Google+, YouTube). Daneben spielt auch die vom IBKA herausgegebene Vierteljahreszeitschrift MIZ eine wichtige Rolle.

Die Regionalverbände und korporativen Mitglieder des IBKA führten eine Reihe von lokalen Aktionen durch, um auf die Anliegen des IBKA aufmerksam zu machen.

In Schleswig-Holstein wandte sich der IBKA gegen den Versuch, einen Gottesbezug in die Landesverfassung aufzunehmen. Hierzu wurden alle Abgeordneten angeschrieben.

Der Landesverband Hessen nahm mit einem Vertreter an einer Sitzung der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Hessischen Verfassung“ teil und unterbreitete Änderungsvorschläge.

Der Exodus aus den Großkirchen hält weiterhin an. Bei den Parteien ist allerdings nicht viel davon zu bemerken, hieraus Konsequenzen zu ziehen. Eine Ausnahme waren kürzlich Bündnis 90/Die Grünen: Dort wurde von einer Kommission ein Papier „Weltanschauungen, Religionen und Staat“ erarbeitet, das einige aus säkularer Sicht bemerkenswerte Punkte enthält.

Am 4. April fand in Berlin ein Treffen säkularer Verbände mit dem Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen statt, auf dem den Verbänden das Papier vorgestellt wurde. René Hartmann nahm für den IBKA daran teil. Eine Stellungnahme zum Papier wurde auf der IBKA-Website und im Rundbrief veröffentlicht.

Der IBKA ist Mitglied im KORSO (Koordinationsrat säkularer Verbände). An der KORSO-Strategietagung im Sommer 2016 nahmen Vertreter des IBKA teil.

In einer Pressemitteilung vom 23.02.2016 wandte sich der IBKA gegen mehr Religion in der Entwicklungspolitik.

Angesichts des bevorstehenden Lutherjahres 2017 wandte sich der IBKA gegen eine unkritische Sicht auf Martin Luther. In einer Pressemitteilung vom 27.10.2016 forderte er die Umbenennung der Luther-Straßen.

In einer Pressemitteilung vom 07.12.2016 forderte der IBKA eine Änderung der Feiertagsgesetze, insbesondere die Aufhebung von Tanzverboten. Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts gab der IBKA eine Stellungnahme zum Verfahren betreffend das Verbot der Veranstaltung „Heidenspaß-Party“ des BfG München ab.

Zum Ende des Jahres 2016 zählte der IBKA etwa 1100 Mitglieder.

Im August 2016 erhielten die drei säkularen Organisationen GBS, IBKA und HVD einen gemeinsamen Sitz im Rundfunkrat des WDR zugesprochen. Mitglied des Rundfunkrates wird Ingrid Matthäus-Maier, der Stellvertreter ist Rainer Ponitka.

Der Düsseldorfer Auflärungsdienst und die Richard Dawkins Foundation Deutschland wurden als korporative Mitglieder aufgenommen.

Flucht, Asyl, Migration

Der IBKA erhielt im Berichtszeitraum etliche Anfragen von Atheisten aus islamischen Ländern, die sich dort einer Verfolgung ausgesetzt sehen. Die Möglichkeiten zur Hilfeleistung sind jedoch leider begrenzt; was die Situation außerhalb Deutschlands angeht, beschränken sie sich weitgehend auf die Mitwirkung in der Atheist Alliance International, in der der IBKA korporatives Mitglied ist. Bei Flüchtlingen, die sich schon in Deutschland befanden, konnte in Einzelfällen ein Kontakt zu anderen Organisationen vermittelt werden, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Um in Zukunft selbst besser Hilfe leisten zu können, wurde ein entsprechender Posten in den IBKA-Haushalt 2017 aufgenommen.

In einer Pressemitteilung vom 19.04.2016 forderte der IBKA, die Weltanschauungsfreiheit in Flüchtlingsunterkünften besser zu gewährleisten.

Angesichts des Mitgliederschwundes der Kirchen wird versucht, das bestehende System der Verflechtung von Staat und Kichen zu bewahren, indem islamische Gemeinschaften integriert werden. Dies kommt u. a. in einer Zunahme von Lehrstühlen für islamische Theologie (Religionspädagogik/Islamische Theologie) und einer Entwicklung hin zu islamischer Wohlfahrt (Stichwort: kultursensible Pflege) zum Ausdruck. Zu beobachten ist auch, dass Flüchtlinge aus islamischen Ländern pauschal als Muslime betrachtet werden (Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“). Im Rahmen der Kampagne „One Law for All“ werden diese Entwicklungen beobachtet und analysiert.

Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts gab der IBKA eine Stellungnahme zum Verfahren über die Verfassungsbeschwerde einer Kindergärtnerin zur Frage des islamischen Kopftuchs ab.

Schule

Mit Nachdruck tritt der IBKA ein für die weltanschauliche Neutralität der Schule. Auf diesem Gebiet ist eine eigene Arbeitsgemeinschaft (AG Schule) tätig. Diese erreichen immer wieder Anfragen von Schülern und Eltern, die sich mit religiös-weltanschaulicher Bevormundung konfrontiert sehen.

In einer Pressemitteilung vom 09.08.2016 forderte der IBKA, die Verhandlungen mit Ditib zum Islamunterricht zu beenden.

Selbstbestimmung

In einer gemeinsam mit anderen säkularen Organisationen herausgegebenen Erklärung des Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende äußerte sich der IBKA kritisch über im Dezember 2015 in Kraft getretenen Strafgesetzes zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.

2016 unterstützte der IBKA erneut den „Wordwide Day of Genital Mutilation“.