Internationale Rundschau der MIZ

Internationale Rundschau der MIZ rhartmann Fr, 2004-12-31 10:00
Internationales

Die Jahreszahlen beziehen sich i.d.R. auf das Erscheinungsjahr der MIZ-Ausgabe, in der die Meldungen erschienen sind.

1977 - Meldungen 1-40

1977 - Meldungen 1-40 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Deutschland

BRD

DDR

Osteuropa

CSSR

Jugoslawien

UdSSR

Ungarn

1977 - Meldungen 41-64

1977 - Meldungen 41-64 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

Frankreich

Schweiz

Spanien

Afrika

Südafrika

Lateinamerika

Argentinien

Nordamerika

USA

Asien

VR China

Vatikan

1977 - Meldungen 65-94

1977 - Meldungen 65-94 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Deutschland

BRD

DDR

Osteuropa

CSSR

Polen

UdSSR

1977 - Meldungen 95-124

1977 - Meldungen 95-124 rhartmann So, 2004-11-14 14:58

Westeuropa

Belgien

Frankreich

Italien

Niederlande

Österreich

Schweiz

Afrika

Ägypten

Saudi-Arabien

Senegal

Lateinamerika

Chile

Nordamerika

USA

Asien

Burma

VR China

In Stichworten

Europatag in Ottobeuren

Europa- Wahlen

KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad

Mission

Ökumene

Pfadfinder

Paulus-Gesellschaft

Unfehlbarkeit des Papstes

Vatikan

1978 - Meldungen 125-130

1978 - Meldungen 125-130 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Deutschland

BRD

DDR

1978 - Meldungen 131-141

1978 - Meldungen 131-141 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

Italien

Norwegen

Schweiz

Österreich

Lateinamerika

Brasilien

Asien

VR China

Vatikan

1978 - Meldungen 142-202

1978 - Meldungen 142-202 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Deutschland

BRD

DDR

Osteuropa

Bulgarien

Polen

UdSSR

Ungarn

Westeuropa

Frankreich

Italien

Österreich

Portugal

Schweiz

Spanien

Ägypten

Äquatorial-Guinea

Äquatorial-Guinea

Lateinamerika

Nordamerika

USA

Asien

VR China

In Stichworten

Mission

Weltkirche

Vatikan

1978 - Meldungen 250-272

1978 - Meldungen 250-272 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

England

Frankreich

Italien

Österreich

Portugal

Spanien

Afrika

Ägypten

Israel

Marokko

Sambia

Somalia

Tansania

Lateinamerika

Argentinien

Chile

Guayana

Peru

Asien und Ozeanien

VR China

Fidschi

Hongkong

In Stichworten

Dialog Marxisten-Christen

Künstliche Befruchtung

Weltkonferenz der Religionen

1979 - Meldungen 273-297

1979 - Meldungen 273-297 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Vatikan

Deutschland

BRD/Westberlin

DDR

Osteuropa

Albanien

1979 - Meldungen 298-306

1979 - Meldungen 298-306 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

Österreich

Schweiz

Vatikan

1979 - Meldungen 307-336

1979 - Meldungen 307-336 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

BRD/Westberlin

Italien

Schweiz

Nordamerika

USA

Asien und Ozeanien

VR China

Australien

Vatikan

Osteuropa

DDR

Polen

1979 - Meldungen 337-351

1979 - Meldungen 337-351 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

BRD/Westberlin

Schweden

1980 - Meldungen 352-363

1980 - Meldungen 352-363 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

Italien

Schweiz

Spanien

Lateinamerika

Argentinien

Vatikan

1980 - Meldungen 364-384

1980 - Meldungen 364-384 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

BRD/Westberlin

Italien

Österreich

Osteuropa

DDR

Jugoslawien

UdSSR

Afrika

Ägypten

Lateinamerika

Argentinien

Brasilien

Vorderasien

Iran

Asien

VR China

1981 - Meldungen 385-406

1981 - Meldungen 385-406 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Vatikan

Westeuropa

BRD

BRD/Westberlin

Italien

Österreich

Osteuropa

Polen

1981 - Meldungen 407-420

1981 - Meldungen 407-420 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

BRD/Westberlin

Großbritannien

Italien

Niederlande

Schweiz

1981 - Meldungen 421-430

1981 - Meldungen 421-430 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD/Westberlin

BRD

Frankreich

Italien

Spanien

Osteuropa

DDR

1981 - Meldungen 431-445

1981 - Meldungen 431-445 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

BRD/Westberlin

Osteuropa

CSSR

DDR

Polen

UdSSR

Asien

VR China

1981 - Meldungen 446-465

1981 - Meldungen 446-465 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Vatikan

Westeuropa

BRD

Das allerletzte

Stichwort NATO

Vatikan

1982 - Meldungen 466-482

1982 - Meldungen 466-482 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Westeuropa

BRD

Italien

Vatikan

1982 - Meldungen 483-500

1982 - Meldungen 483-500 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

BRD

Italien

BRD

BRD

BRD/Westberlin

Vatikan

1983 - Meldungen 501-504

1983 - Meldungen 501-504 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

BRD

BRD/Westberlin

1984 - Meldungen 505-532

1984 - Meldungen 505-532 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Vatikan

Frankreich

Italien

Polen

Nordamerika

Vereinigte Staaten

Vatikan

1984 - Meldungen 533-583

1984 - Meldungen 533-583 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Großbritannien

Malta

Portugal

Spanien

Rumänien

Afrika

Ägypten

Nordamerika

Vereinigte Staaten

Vatikan

1984 - Meldungen 584-615

1984 - Meldungen 584-615 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Großbritannien

Italien

1984 - Meldungen 610-662

1984 - Meldungen 610-662 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Vatikan

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Österreich

Frankreich

Großbritannien

Republik Irland

Schweden

Spanien

Jugoslawien

Griechenland

Afrika

Südafrika

Lateinamerika

Argentinien

Brasilien

Kuba

Nordamerika

USA

Vatikan

1984 - Meldungen 663-695

1984 - Meldungen 663-695 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Österreich

Schweiz

Niederlande

Belgien

Frankreich

Großbritannien

Finnland

Italien

Malte

Afrika

Südafrika

Asien

China

Nordamerika

USA

Kanada

Vatikan

1985 - Meldungen 696-714

1985 - Meldungen 696-714 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Vatikan

1985 - Meldungen 715-747

1985 - Meldungen 715-747 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Schweiz

Österreich

Niederlande

Frankreich

Republik Irland

Spanien

Asien

Philippinen

Afrika

Kenia

Südafrika

Lateinamerika

Kolumbien

Brasilien

Vatikan

1985 - Meldungen 748-776

1985 - Meldungen 748-776 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Schweiz

Belgien

Frankreich

Italien

Spanien

Großbritannien

Ungarn

Griechenland

Lateinamerika

Kuba

Nicaragua

1986 - Meldungen 777-866

1986 - Meldungen 777-866 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Republik Irland

Italien

Jugoslawien

Österreich

Schweden

Schweiz

Spanien

Tschechoslowakei

Vatikan

Afrika

Zaire

Asien

Iran

Israel

Japan

Nordamerika

USA

Lateinamerika

Argentinien

Chile

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Griechenland

Republik Irland

Italien

Malta

Niederlande

Schweden

Schweiz

Spanien

  • (844)

    Madrid. Die Niederlage des spanischen Klerus im Schulstreit mit der sozialistischen Regierung (vgl. MIZ 1/86, Meldung 771, und 2/86, Meldung 798) hat nicht nur zu internen Streitigkeiten und Schuldzuweisungen zwischen kirchlichen Schulverbänden und dem Episkopat geführt, sondern auch den Schulstreit zum Wahlkampfthema gemacht. Entgegen den Beschlüssen des spanischen Episkopats, sich jeder Parteinahme vor den Parlamentswahlen zu enthalten, nahmen die Bischöfe von Alicante und Avila gegen die Sozialisten Stellung - ohne Erfolg allerdings: Die Partei von Felipe Gonzales behielt ihre Parlamentsmehrheit. (Katholische Nachrichten Agentur, 29.5., 5. und 16.6.1986.)

Tschechoslowakei

Vatikan

Afrika

Kenia

Asien

Israel

Japan

Philippinen

Türkei

Nordamerika

USA

Lateinamerika

Argentinien

Nicaragua

1986 - Meldungen 867-907

1986 - Meldungen 867-907 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bulgarien

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Italien

Jugoslawien

Österreich

Schweiz

Vatikan

Afrika

Burundi

Südafrika

Asien

Bangladesch

Israel

Japan

Singapur

Philippinen

Australien

Nordamerika

USA

Lateinamerika

Argentinien

Chile

1986 - Meldungen 908-947

1986 - Meldungen 908-947 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Belgien

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Griechenland

Italien

Niederlande

Österreich

Schweiz

Spanien

Ungarn

Asien

Indien

Lateinamerika

Argentinien

Nordamerika

USA

Ozeanien

Neuseeland

1987 - Meldungen 948-973

1987 - Meldungen 948-973 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Italien

Malta

Niederlande

Portugal

Schweden

Spanien

Asien

Indien

Iran

Israel

Lateinamerika

Argentinien

Uruguay

Nordamerika

USA

1987 - Meldungen 974-1023

1987 - Meldungen 974-1023 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Italien

Österreich

Schweden

Schweiz

Vatikan

Asien

Philippinen

Lateinamerika

Chile

Nicaragua

Nordamerika

USA

Bundesrepublik Deutschland

Europa

Großbritannien

Italien

Österreich

Polen

Schweiz

Asien

Indien

Lateinamerika

Chile

Kolumbien

Nordamerika

USA

1988 - Meldungen 1024-1072

1988 - Meldungen 1024-1072 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien / England

Großbritannien / Schottland

Spanien

Österreich

Vatikan

Afrika

Burundi

Asien

Indien

Südkorea

Lateinamerika

Uruguay

Nordamerika

Kanada

USA

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Großbritannien

Asien

Bangladesh

Nordamerika

USA

1988 - Meldungen 1073-1101

1988 - Meldungen 1073-1101 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Polen

Österreich

Schweiz

Ungarn

Vatikan

Asien

Iran

Sri Lanka

Lateinamerika

Chile

Mexiko

Nordamerika

USA

1988 - Meldungen 1102-1140

1988 - Meldungen 1102-1140 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

Griechenland

Großbritannien

Irland

Italien

Niederlande

Polen

Sowjetunion

Spanien

Türkei

Vatikanstaat

Asien

Israel

Nordamerika

USA

Südamerika

Argentinien

1989 - Meldungen 1141-1204

1989 - Meldungen 1141-1204 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

DDR

Österreich

Frankreich

Belgien

Großbritannien

Norwegen

Polen

Jugoslawien

Schweiz

Sowjetunion

Italien

Afrika

Elfenbeinküste

Südafrika

Asien

Israel

Philippinen

Nord-Amerika

Vereinigte Staaten

Kanada

1989 - Meldungen 1205-1244

1989 - Meldungen 1205-1244 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

DDR

Österreich

Polen

Ungarn

Rumänien

Jugoslawien

Spanien

UdSSR

Vatikan-Staat

Asien

Jordanien

Türkei

Indien

Nord-Amerika

Vereinigte Staaten

1989 - Meldungen 1245-1268

1989 - Meldungen 1245-1268 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bundesrepublik Deutschland

DDR

Österreich

Schweiz

Spanien

Malta

1990 - Meldungen 1269-1297

1990 - Meldungen 1269-1297 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

Belgien

Großbritannien

Österreich

Polen

Portugal

Schweiz

Spanien

Tschechoslowakei

Ungarn

Nordamerika

USA

Lateinamerika

Mexiko

Nicaragua

Brasilien

Asien

Irak

1990 - Meldungen 1298-1328

1990 - Meldungen 1298-1328 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Polen

Schweiz

Spanien

UDSSR

Vatikan

Afrika

Elfenbeinküste

Lateinamerika

Mexiko

Asien

Türkei

Indonesien

Philippinen

Indien

Australien

1990 - Meldungen 1329-1358

1990 - Meldungen 1329-1358 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Frankreich

Österreich

Polen

Spanien

Vatikan

Nordamerika

Vereinigte Staaten

Lateinamerika

Peru

Asien

Philippinen

Indien

Japan

1991 - Meldungen 1359-1407

1991 - Meldungen 1359-1407 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Italien

Irland

Polen

Schweiz

Spanien

Tschechoslowakei

Vatikan

Nordamerika

Kanada

Vereinigte Staaten

Lateinamerika

Brasilien

Asien

Indonesien

Irak

  • (1403) Bagdad/Washington/Riad. Sowohl der Irak als auch die USA schürten vor und während des Golfkriegs in starkem Maße religiöse Emotionen.

    Präsident Bush rief den 3.Februar zu einem "nationalen Tag des Gebetes" aus, nachdem er einige Tage vorher in einer Rede vor Journalisten religiöser Rundfunksender den Kampf der von den USA angeführten Alliierten gegen den Irak als "gerechten Krieg" im Sinne der Doktrin des Kirchenlehrers Augustinus (aus dem 5.Jh.) bezeichnet hatte. Bei einem sogenannten "Gebetsfrühstück" hatte er bedauert, nicht schon eher klargemacht zu haben, daß Gott "unser Felsen und unsere Rettung" sei.

    Saddam Hussein, Chef der eigentlich strikt säkularen irakischen Baath-Partei, schlug schon vor dem Krieg islamische Töne an, um sich der Zustimmung der Moslems zu versichern. Auf einer Konferenz muslimischer Persönlichkeiten aus zahlreichen Ländern hatte er sich vorsorglich einige Monate vor der Kuwait-Invasion zum Heiligen Krieger des Islam proklamieren lassen.

    Nach Kriegsbeginn äußerten sich zahlreiche Vertreter verschiedenster Religionen jedoch verstimmt, weil beide Kriegsparteien den "Heiligen" bzw. "Gerechten Krieg" ohne jede Rücksprache mit den Religionsgemeinschaften proklamiert hatten.

    Besondere Probleme bekam die saudi-arabische Staatsführung, die einerseits gleichfalls den Heiligen Krieg ausrief, sich andererseits aber der Kritik frommer Moslems erwehren mußte, weil sie die ungläubigen westlichen Soldaten ins Land gelassen hatte. Die Saudis organisierten extra einen Theologen-Kongreß, auf dem sie sich von Hunderten von Religionsgelehrten bestätigen ließen, daß sie sich mit diesem Schritt auf dem rechten Weg des Islam befanden. (Frankfurter Allgemeine, 6.2.91; TAZ, 15.1.91)

Israel

Jemen

Afrika

Algerien

Sudan

1991 - Meldungen 1408-1468

1991 - Meldungen 1408-1468 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Albanien

Deutschland

Frankreich

Großbritannien

Irland

Italien

Jugoslawien

Polen

Schweiz

Spanien

Tschechoslowakei

UdSSR

Ungarn

Vatikan

Nordamerika

Kanada

Vereinigte Staaten

Lateinamerika

Guatemala

  • (1465) Guatemala City. In der Stichwahl um das guatemaltekische Präsidentenamt verlor überraschend der betont katholische Kandidat Jorge Carpio gegen den Außenseiter Jorge Serrano aus einer kleinen rechtsorientierten Partei. Der Sieger ist gleichzeitig Prediger und führendes Mitglied der Shadai-Kirche, einer der etwa 200 evangelikalen Sekten, die in Guatemala Fuß gefaßt hatten.

    Beobachter bringen diese Sensation mit dem ungeheuren Zulauf zu fundamentalistischen Splittergruppen in Verbindung, die vor allem in Elendsvierteln sowie in armen Dörfern besonders viele Kapellen und Gotteshäuser aus dem Boden stampfen. Das Geld hierzu stammt meist von Spenden reicher Brudergemeinden aus den USA.

    Der Zusammenhang ist offensichtlich: Einerseits wirbt die buntgemischte Schar von Wunderheilern, Fernsehpredigern, Wiedergeborenen und adretten Missionaren durchweg mit Heilsversprechen, predigt Glaube und Hoffnung als oberste Maxime und interpretiert Armut und Unterdrückung als Prüfung Gottes und Vorstufe zum Paradies. Andererseits fördert die US-Regierung solche Missionierung indirekt, seitdem der Rockefeller-Bericht für die Nixon-Administration 1969 feststellte: "Die katholische Kirche hat aufgehört, ein glaubwürdiger Verbündeter der USA und ein Garant der sozialen Stabilität zu sein." Auch die Reagan-Regierung bestätigte im Strategiepapier von Santa Fé 1980, die US-Außenpolitik müsse der katholischen Befreiungstheologie offensiv entgegentreten.

    Damit in Zusammenhang kam kurz danach erstmals ein "wiedergeborener" Christ, Rios Montt, durch einen Putsch an die Macht und prophezeite, bis zum Jahr 2000 werde das Land evangelikal sein. Nachdem er sich in einem "heiligen" Feldzug gegen das Böse jedoch als blutiger Schlächter erwies, mußte er sein Amt 1985 abgeben. Zur Wahl Ende 1990 wurde er als ehemaliger Putschist nicht mehr zugelassen, doch hatte er bereits die ganze Spitze von Armee und Verwaltung mit Sektenmitgliedern durchsetzt. Davon profitierte nun sein enger Berater Serrano. (Frankfurter Rundschau, 8. u. 18.1.91)

    Anm. MIZ-Red.: So verdienstvoll der helfende Einsatz vieler von den Befreiungstheologen inspirierten Sozialarbeiter in einigen mittelamerikanischen Staaten ist, so unstreitig bleibt dort allerdings auch die tiefe Kluft zwischen ihnen und den ungleich mächtigeren papsttreuen und konservativen Oberhirten, die politisch den Evangelikalen ähneln.

Peru

Asien

Israel

Australien

1991 - Meldungen 1469-1534

1991 - Meldungen 1469-1534 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Finnland

Frankreich

Großbritannien

Italien

Jugoslawien

Niederlande

Österreich

Polen

Rumänien

Schweden

Schweiz

Spanien

Tschechoslowakei

Ungarn

Vatikan

Nordamerika

Vereinigte Staaten

Lateinamerika

Brasilien

  • (1529) Brasilia/Rio de Janeiro. Der jüngste Papstbesuch geriet für den Pontifex zu einer einzigen Enttäuschung. Die Besucherzahlen bei Papstauftritten lagen erheblich unter denen von 1980. In Natal kamen statt der erwarteten 400.000 lediglich (kirchenoffiziell) 130.000 Schaulustige, in anderen Orten waren es sogar nur "Zehntausende". Umso stärker meldeten sich Kritiker von allen Seiten zu Wort.

    Die enormen Kosten von rund 25 Millionen Dollar, die das verarmte Land zu tragen hat, riefen weithin Unverständnis hervor. Allein die provisorische Zelt-Empore vor den Kuppeln des Parlaments in Brasilia (kurioserweise angefertigt von dem weltberühmten Architekten und unbeugsamen Altkommunisten Oscar Niemeyer, der sogar den Putsch gegen Gorbatschow begrüßte) kostete den Bundesdistrikt statt der veranschlagten 50.000 fast 400.000 Dollar.

    Vertreter der übriggebliebenen Indianer, die sich vehement gegen die Absicht der Kirche wandten, im kommenden Jahr den Beginn der Missionierung Amerikas zu feiern, wurden mit einer vorformulierten und abgelesenen Erklärung abgespeist, in der der Papst die Blutopfer der Indianer unerwähnt ließ, aber der "wertvollen und opferbereiten Missionare" gedachte. "Die Kolonisierung und Christianisierung Brasiliens überlebten schätzungsweise fünf Prozent der indianischen Urbevölkerung. Zur Zeit gibt es noch rund 230.000 Indianer in Brasilien." (Zitat SZ v. 18.10.91)

    Auch sozial engagierte Priester und Befreiungstheologen reagierten enttäuscht. Zwar mahnte Wojtyla eine Landreform an, verurteilte aber jede Besetzung von Ländereien. Unter keinem Vorwand sei es gerechtfertigt, jemandem Schaden zuzufügen oder Eigentum zu besetzen. (In Brasilien konzentrieren sich rund 60 % des Ackerlandes in den Händen von 2 % der Grundbesitzerfamilien.) In den Städten bekam das katholische Oberhaupt die Probleme nicht zu Gesicht: Während des Papstaufenthalts wurden die 300 Straßenkinder der Stadt Goiania kurzerhand eingesperrt. Die Priester wies der Pontifex an, sich aus der Politik herauszuhalten; die "Präferenz für soziale Probleme" erzeuge "fortschreitende Entleerung des Glaubensinhalts". Der sozial orientierte Bischof Casaldaldiga faßte die Vorbehalte weiter Teile der Bevölkerung zusammen: "Die Päpste gehen, aber die Armen bleiben". Der Theologe Boff sowie katholische europäische Missionsexperten hatten schon im Vorfeld der Visite betont, die Kirche sei mitschuld an den heutigen sozialen Verhältnissen in Lateinamerika, und angesichts der Verbrechen bei der Missionierung seien, so der Geschäftsführer des Missionswerks Adveniat, Prälat Spelthahn, in der Kirche keine Jubelfeiern, sondern Schuldbekenntnis und Reue angebracht.

    Von den rund 155 Millionen Einwohnern gelten offiziell rund 80 Prozent als katholisch; Brasilien gilt damit als das Land mit den meisten Katholiken. Zu einem negativeren Ergebnis kam der Präsident der nationalen katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Almeida, auf dem IV. Lateinamerikanischen Missionskongreß im Februar 1991 in Lima: "Im Jahre 1980 bekannten sich in Brasilien 82 Prozent zum Katholizismus, heute sind es nur noch 76,2 Prozent." Für die Jahrtausendwende sagt der konservative Bischof Kloppenburg einen katholischen Anteil von nur mehr 65 % voraus; 1940 waren es noch 95 %. Dagegen wachsen die aggressiven evangelikalen Sekten jährlich um 600.000 Mitglieder und zählen bereits zwischen 16 und 20 Millionen Anhänger. (Süddeutsche Zeitung, 9., 14., 15., 16., 17., 18., 21. u. 23.10.91; Frankfurter Rundschau, 9.9., 14. u. 15.10.91; KNA, 24.9.91; Augsburger Allgemeine, 26.10.91)

Paraguay

Afrika

Ägypten

Nigeria

Uganda

Asien

Philippinen

1991 - Meldungen 1535-1589

1991 - Meldungen 1535-1589 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Frankreich

Großbritannien

GUS

Italien

Jugoslawien

Österreich

Polen

Schweiz

Spanien

Tschechoslowakei

UdSSR

Vatikan

Nordamerika

Vereinigte Staaten

Lateinamerika

Brasilien

  • (1585) Rio de Janeiro. Am Rande des Papstbesuchs in Brasilien wurde publik, daß die Hälfte der 298 aktiven Bischöfe vom jetzigen Papst eingesetzt wurden, so daß die Reformer dort inzwischen deutlich in der Minderheit sind. Der FAZ-Korrespondent brachte die Situation der Kirche auf folgenden Nenner:

    "Die katholische Kirche hat viele idealistische, unruhige Geister verloren, die wesentlich dazu beitrugen, daß sie zur Opposition gegen die Militärdiktatur wurde. Ohne die Generäle läßt sich etwa der Erfolg der politisierten linken "Basisgemeinden" nicht begreifen. Die Politik wurde inzwischen wieder Sache der Parteien und Gewerkschaften. Die Kirche schrumpfte zur Gemeinschaft der Gläubigen. Durch die erzwungene Rückbesinnung auf die zentrale Mission der Kirche wird nun überdeutlich, wie klein der Kreis der praktizierenden Katholiken geworden ist." Die Befreiungstheologie existiere faktisch nur noch innerhalb kleiner Kreise engagierter kirchlicher Außenseiter.

    Die Ausgrenzung fortschrittlicher Priester führte jedoch zur Verschärfung des Priestermangels; 1988 gab es mit 13.892 Klerikern praktisch genausoviel wie 1970, obwohl die Gesamtbevölkerung um 50 Millionen zunahm (die der Katholiken allerdings in geringerem Maße). Auch das Ansehen des Klerus ist gesunken: Umfragen zufolge glaubt nur ein Prozent der Bevölkerung, daß der Zölibat eingehalten wird.

    Gegenüber dem ersten Papstbesuch 1980 ging die Zuschauerzahl bei der jetzigen Tournee von 50 auf 6 Millionen zurück. (Frankfurter Allgemeine, 12. u. 21.10.91; vgl. auch MIZ 4/91, Meldung 1529)

Kolumbien

Mexiko

Asien

Israel

Südkorea

1992 - Meldungen 1590-1627

1992 - Meldungen 1590-1627 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Frankreich

Irland

Italien

Jugoslawien

Österreich

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1992 - Meldungen 1628-1667

1992 - Meldungen 1628-1667 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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Anm. MIZ-Red.:

Anm. MIZ-Red.:

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1992 - Meldungen 1668-1733

1992 - Meldungen 1668-1733 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1993 - Meldungen 1734-1828

1993 - Meldungen 1734-1828 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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Israel

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Polen

  • (1820) Warschau. Nur 38 % der Polen haben sich für einen Religionsunterricht an Schulen ausgesprochen. 59 % waren der Auffassung, religiöse Unterweisung solle nur innerhalb der Pfarreien durchgeführt werden.

    Seit 1992 mußten die Schüler zwischen den Fächern Religion und Ethik wählen, was den vom Parlament ernannten Bürgerbeauftragten Zielinski auf den Plan rief, der in einer Verfassungsklage u.a. die Benotung des Religions- oder Ethikunterrichts, den Zwang zum Besuch eines Ersatzunterrichts in Ethik, die Bezahlung der Religionslehrer durch den Staat und die Anbringung religiöser Symbole im Klassenzimmer monierte.

    Kardinal Glemp kritisierte diese Verfassungsbeschwerde mit der Bemerkung, es sei "traurig und verletzend, daß die Religion vor den Verfassungsgerichtshof gezogen wird". Ferner stellte er einen Zusammenhang zu Angriffen auf die Kirche im Nationalsozialismus und im Kommunismus her. Zielinski warf Glemp daraufhin "Mißachtung des Verfassungsgerichts" und einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz vor. Anscheinend wolle die Kirche entscheiden, welches Urteil das Gericht im Streit um religiöse Angebote in der Schule zu fällen habe.

    Tatsächlich gab das Verfassungsgericht Zielinski in drei von acht Punkten recht: Eltern und Schüler brauchen keine Erklärung zu unterschreiben, wenn die Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen; sie müssen dann auch keinen Ethikunterricht besuchen. Und schließlich brauchen Religionslehrer auch keine bischöfliche Zulassung.

    Kardinal Glemps Vorgehen stieß auch in den eigenen Reihen auf Kritik. Weihbischof Pieronek mahnte, die polnische Kirche sei "zu wenig offen" und ängstige sich "vor nicht überprüften Lösungen". Manche Kräfte in der Kirche glaubten immer noch, man könne nur durch "Dekrete von oben" führen. (Sonntagszeitung der Diözese Augsburg, 29.5.93; KNA, 17. u. 22.4. u. 7.5.93)

  • (1821) Warschau. Nach 13jährigen Verhandlungen wurde das neue Konkordat zwischen Polen und dem "Heiligen Stuhl" (Vatikan) unterzeichnet, das noch vom neuen, aus den Wahlen vom 19.9.93 hervorgehenden polnischen Parlament gebilligt werden muß.

    Die Bestimmungen bestätigen grundsätzlich die Trennung von Staat und Kirche, doch soll die kirchliche Eheschließung die gleiche Rechtsgültigkeit wie die Zivilehe erhalten. Umstritten war die Teilnahme am Religionsunterricht an staatlichen Schulen, der weiterhin freiwillig bleibt. (Süddeutsche Zeitung, 29.7.93)

Schweiz

  • (1822) Bern. Die beiden letzten Volkszählungen zeigen, daß der Anteil der Konfessionslosen hat in der Schweiz zwischen 1980 und 1990 deutlich zugenommen hat.

    Während sich 1980 nur 241.551 Schweizer als konfessionslos bezeichneten (3,79 %), verdoppelte sich ihre Zahl binnen eines Jahrzehnts auf 510.927 Einwohner (7,43 %). Zusätzlich stieg die Zahl derer, die keine Angaben machten (und nach aller Erfahrung der Gruppe der Konfessionslosen hinzuzurechnen sind), von 69.097 (1,09 %) auf 101.899 (1,48 %), so daß über 600.000 Schweizer (rund 9 %) keiner Kirche oder Sekte angehören.

    Der Anteil der großen Kirchen nahm unterschiedlich ab. Die protestantische mußte einen Rückgang von 44,33 auf 39,98 % hinnehmen, die römisch-katholische verzeichnete nur eine geringe Einbuße (von 47,60 auf 46,15 %) und nahm absolut sogar leicht von 3,03 auf 3,17 Mio. Mitglieder zu; die Gesamt-Einwohnerzahl stieg allerdings wesentlich deutlicher von 6.365.960 auf 6.876.687. Der Anteil der gleichfalls privilegierten christkatholischen (=altkatholischen) Kirche sank rapide von 0,26 auf 0,17 %, während die Moslems von 0,89 auf 2,21 % zunahmen.

    Die absolute Hochburg der Konfessionslosen ist Basel, wo sie mit 34,51 % (+ 0,27 ohne Angabe) die Protestanten (32,10) und Katholiken (25,43) bereits übertreffen. Stark sind sie auch in Genf (18,97 + 5,02 %), Neuchatel (14,84 + 1,48 %) und Zürich vertreten, wo sie im Kanton allerdings nur auf 7,94 + 1,42 % kamen. Überdurchschnittlich repräsentiert sind Konfessionslose noch in den Kantonen Basel-Land (9,84 + 0,63 %), Schaffhausen (9,77 + 0,95 %) und Waadt (9,28 + 2,39 %). (MIZ-Eigenmeldung aufgrund einer ersten Übersicht des Schweizer Bundesamts für Statistik)

Anm. MIZ-Red.:

1. Die regionalen Angaben beziehen sich nur auf Kantone. Daher können von Städten noch keine Daten geliefert werden.

2. Die hohe Zahl von Austritten in Basel-Stadt und Basel-Land hängt auch mit dem dortigen Kirchensteuer-Einzugssystem zusammen: Dort zieht nicht der Staat ein, sondern die Beiträge werden vom Konto abgebucht und jährlich abgerechnet, weshalb die Summe deutlicher ins Auge sticht.

3. Seit 1990 stiegen auch in der Schweiz die Austrittszahlen deutlich an, so daß der Anteil der Konfessionslosen mittlerweile über 10 % liegt.

Tschechische Republik

Vatikan

Nordamerika

USA

1993 - Meldungen 1829-1878

1993 - Meldungen 1829-1878 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1993 - Meldungen 1879-1914

1993 - Meldungen 1879-1914 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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Deutschland

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Australien/Ozeanien

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1994 - Meldungen 1915-1947

1994 - Meldungen 1915-1947 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Großbritannien

  • (1938) Oxford. Die 1982 von dem Oxforder Professor David Barrett herausgegebene "Enzyklopädie über das Weltchristentum" belegt, daß die Säkularisierung im 20. Jahrhundert weltweit zugenommen hat. Dies ergab eine genaue Auswertung des Norweger Freidenkers Finngeir Hiorth.

    Zwischen 1900 und 1980 nahm der Anteil der "Nichtreligiösen", die dem agnostischen oder atheistischen Spektrum zuzuordnen sind, von 0,2 auf 20,8 % zu. Im gleichen Zeitraum blieben die vier großen Weltreligionen allerdings weitgehend stabil. Der christliche Anteil sank um 2,2 auf 32,2 %, der buddhistische von 7,8 auf 6,3 %; gleichzeitig nahmen der Islam von 12,4 auf 16,5 und der Hinduismus von 12,5 auf 13,3 % zu.

    Seit den 80er Jahren gehen die Verfasser allein in den westlichen Ländern von einem jährlichen Zuwachs der "Säkularisten" von 8,5 Millionen aus. Als besonders stark säkularisiert galten dort 1980 Schweden (28,7 %), Italien (16,2 %), Frankreich (15,6 %) und die Niederlande (12,1 %). Außerhalb der damals kommunistisch orientierten Staaten wiesen Japan (12,0 %) und vor allem Uruguay (35,1 %) den höchsten Anteil auf. In diesen südamerikanischen Land, das bereits früh eine klare Trennung von Staat und Kirche einführte, bekannten sich schon 1908 bei einer Volkszählung 37,2 % zu einer nichtreligiösen Weltanschauung. (Kristall 1/94)

    Anm. MIZ-Red.: Hiorth wies allerdings selbst auf zahlreiche Mängel in den Statistiken der Enzyklopädie hin. Schon der Begriff "secular" ist ungenau, weil die Grenzen zwischen Atheisten, Agnostikern und "Religiösen" sehr verschwommen sind. Zudem wurde 1900 die Gruppe der "Nichtreligiösen" fast nirgendwo gezielt erfaßt. Aber auch 1980 wurden sehr ungleiche Maßstäbe angewandt. In Schweden gehörten z.B. über 90 % der Einwohner der evangelischen (Staats-)Kirche an, so daß sich der o.a. Anteil der "secular" nur auf die Glaubensüberzeugung stützen kann. Dieselben Daten für Westdeutschland (4,6 %), Österreich (2,7 %) und die Schweiz (1,9 %) beruhten hingegen auf jenem Teil der Konfessionslosen, der dies bei den jeweils schon zehn Jahre zurückliegenden Volkszählungen von 1970 ausdrücklich angegeben hatte. Wie wir heute wissen, gab es in diesen drei Staaten 1980 etwa doppelt so viele Nichtglaubende wie in der Enzyklopädie ausgewiesen.

    Trotz allem ist diese Quelle nicht wertlos, doch wäre eine aktuellere Studie dringend nötig: Zumindest in den westlichen Industriestaaten verlief der Ablösungsprozeß von religiösen Mustern seit 1980 so rasch wie nie zuvor.

Italien

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Vatikan

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USA

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1994 - Meldungen 1948-1990

1994 - Meldungen 1948-1990 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

Anm. MIZ-Red.:

Anm. MIZ-Red.:

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Italien

Litauen

Österreich

Schweiz

Spanien

Vatikan

  • (1979) Vatikanstadt. Der Vatikan hätte im Unterschied zu den meisten deutschen Bischöfen keine Einwände, wenn der Pfingstmontag als Feiertag gestrichen würde. Dies versicherte Kardinal Ratzinger dem streng katholischen Bundesarbeitsminister Blüm telefonisch. (Welt am Sonntag, 14.2.94)

  • (1980) Vatikanstadt. Der Papst hat die Möglichkeit einer Priesterweihe für Frauen "endgültig" ausgeschlossen. In seinem apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis (Die Priesterweihe) heißt es wörtlich:

    "Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.

    Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (...), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."

    Um diese (an sich schon eindeutige) Aussage in ihrer Verbindlichkeit zu unterstreichen, fügte der Vatikan - entgegen aller üblicher Praxis bei Enzykliken - noch eine Erläuterung hinzu. Darin heißt es:

    "Indem das Apostolische Schreiben formell den endgültig verbindlichen Charakter dieser Lehre erklärt, der sich vom Willen Christi und von der Praxis der apostolischen Kirche ableitet, bestätigt es eine Gewißheit, die von der Kirche beständig aufrechterhalten und gelebt wurde. Es handelt sich also nicht um eine neue dogmatische Formulierung, sondern um eine vom ordentlichen päpstlichen Lehramt in endgültiger Weise gelehrte Doktrin, das heißt nicht eine Lehre, die als Vorsichtsmaßnahme getroffen wurde, auch nicht als die wahrscheinlichste Hypothese oder als einfache disziplinäre Verfügung, sondern als eine mit Sicherheit wahre Lehre. Da es sich also nicht um eine in Freiheit bestreitbare Angelegenheit handelt, verlangt diese Lehre immer die volle und bedingungslose Zustimmung der Gläubigen; das Gegenteil zu lehren käme einer Verführung ihres Gewissens zum Irrtum gleich.

    Niemand, also auch nicht die höchste Autorität der Kirche, kann diese Lehre außer acht lassen, ohne den Willen und das Beispiel Christi selbst sowie das Offenbarungsgeschehen zu verfälschen." (Frankfurter Rundschau, 31.5.94)

    Die Veröffentlichung sorgte in der katholischen Öffentlichkeit für ungewöhnlich erregte Diskussionen, die teils Enttäuschung, teils den Willen zu unbedingtem Gehorsam widerspiegelten. Auch Differenzen innerhalb der Theologenschaft wurden deutlich. Der äußerst konservative Kirchengeschichtler Brandmüller, Mitglied der päpstlichen Historikerkommission, vertrat unter Berufung auf Aussagen des II. Vatikanischen die Auffassung, daß die päpstliche Entscheidung als dogmatisch unfehlbar und letztgültig anzusehen sei. "Wer gegen eine endgültige Entscheidung des Papstes Protest erhebt, sollte sich in aller Ehrlichkeit die Frage nach seiner Zugehörigkeit zur kath. Kirche stellen."

    Zwei als relativ "liberal" geltende Kollegen erwiderten, dazu gebe das Papstwort noch keinen Anlaß, und ein päpstliches Rundschreiben könne kein Unfehlbarkeitsdokument sein. "Die Loyalität (zur Kirche, MIZ-Red.) wird nicht dadurch verletzt, eine offene Frage offenzuhalten." (Augsburger Allgemeine, 18. u. 25.6.94)

    Anm. MIZ-Red.: Für Nichtreligiöse ist hier unerheblich, welche Seite in diesem Streit die besseren Argumente hat. Daß sich die katholische Hierarchie auf keine innerkirchliche Diskussion einläßt, ist nicht neu und kann nur Ahnungslose überraschen; das Zitat von Kurienkardinal Ratzinger "Was bedeutende Geister entscheiden, braucht nicht begründet zu werden" (Süddeutsche Zeitung, 27./28.11.93) bestätigt nur die jahrtausendealte Tradition anti-aufklärerischen Denkens.

    Hier wird aber exemplarisch deutlich, daß die von der Amtskirche geschaffenen Normen von konservativen Hardlinern meist sehr genau wahrgenommen werden, während "Progressive" sie so einseitig und selektiv registrieren, daß sie mit den eigenen Vorstellungen vom gewünschten Zustand der Kirche gerade noch halbwegs in Einklang gebracht werden können. Wenn Worte noch einen Sinn haben, dann hat der Papst hier "kraft meines Amtes" eine (innerkatholisch) für alle Zeiten gültige Festlegung getroffen, die eindeutiger gar nicht mehr formuliert werden kann und an der objektiv nicht mehr herumzudeuteln ist.

    Daher ist eine Aussage generell richtig: Wer die Verbandssatzung oder das Grundsatzprogramm einer Organisation nicht anerkennen kann, muß konsequenterweise austreten. Das gilt umso mehr für eine Kirche, die laut "Satzung" jede Möglichkeit der "Satzungsänderung" durch die Mitgliederbasis (also die Nicht-Kleriker) oder auch nur deren Mitwirkung daran von vornherein ausschließt.

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1994 - Meldungen 1991-2020

1994 - Meldungen 1991-2020 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1994 - Meldungen 2021-2077

1994 - Meldungen 2021-2077 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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  • (2071) London. In einer ausführlichen Dokumentation entzauberte der angesehene britische Privatsender Channel Four den Mythos der in Indien lebenden albanischen Nonne Gonxha Bohaxhiu, die als "Mutter Teresa" international bekannt wurde.

    Im Gegensatz zu dem von ihr vermittelten Eindruck weile die Friedensnobelpreisträgerin von 1979, die sich 1980 von dem haitianischen Diktator "Baby Doc" Duvalier mit einem Orden auszeichnen ließ, nur selten in ihrem Heim in Kalkutta, sondern fliege um die Welt, um das Prestige ihres "Ordens der Barmherzigkeit" zu mehren. Eine medizinische Versorgung findet im "Heim für die sterbenden Armen" praktisch nicht statt. Der Autor Christopher Hitchens kritisierte, die Menschen, die sonst qualvoll auf der Straße sterben würden, sterben stattdessen qualvoll in Mutter Teresas Sterbehospiz. Hitchens fand heraus, daß die Nonne bei der Kampagne zur Steigerung des Spendenaufkommens mit einem US-Millionär zusammengearbeitet hat, der sein Vermögen mit Unterschlagung und Betrug aufgebaut hatte. Politisch sei sie eine "erbarmungslose Fundamentalistin", die sich als Symbolfigur "des rechten katholischen Flügels" präsentiere.

    Ein Ordensmitglied in London erklärte, man habe zwar von dem Filmvorhaben gewußt, werde aber nichts unternehmen als "beten für den Produzenten und für alle, die mitgewirkt haben." (Süddeutsche Zeitung, 10.11.94)

Israel

Philippinen

Sri Lanka

Türkei

Ozeanien

Australien

1995 - Meldungen 2078-2127

1995 - Meldungen 2078-2127 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1995 - Meldungen 2128-2174

1995 - Meldungen 2128-2174 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1995 - Meldungen 2175-2215 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

Europa

Deutschland

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Italien

Kroatien

  • (2200) Zagreb. Der katholische Bischof der Diözese Sibenik hat der Armee für die Einnahme der überwiegend von Serben bewohnten Krajina Dank und Anerkennung gezollt. Nach dem Einmarsch wurden über 100.000 nichtkatholische Einwohner vertrieben.

    Sein Amtsbruder Kardinal Kuharic bezeichnete die "Befreiung" der Krajina als gerechtfertigten Akt der Selbstverteidigung Kroatiens. Er berief sich ausdrücklich auf den neuen, vom Papst abgesegneten Weltkatechismus, wo die Bedingungen für einen "gerechten Krieg" aufgeführt sind; diese träfen auf sein Land zu.

    Der Ethiker Dietmar Mieth (Tübingen) wies diese Ansicht zurück: "Der gerechte Krieg ist eine Fiktion. ... Tatsächlich haben immer wieder kriegführende Staaten die Kriterien in ihrer Propaganda verwendet oder auch mißbraucht. Noch im Zweiten Weltkrieg haben Vertreter der katholischen und auch der evangelischen Kirche die deutsche Aggression in diesem Sinne qualifiziert." Zur Frage, ob "gerechter Krieg" nur eine Steigerungsform des "heiligen Kriegs" sei, meinte Mieth: "Die Wortverbindung "gerechter Krieg" erweckt den Eindruck, sozusagen mit Stolz der gerechten Sache zu dienen und in jedem Fall auf der richtigen Seite zu sein. ... Deshalb finde ich es sehr ungeschickt, wie der Papst den Begriff "gerechter Krieg" benutzt, und noch ungeschickter, wie Kardinal Kuharic ihn verwendet. Gerade in Ex-Jugoslawien steht "gerechter Krieg" in einer Tradition, die man mit dem zusammensehen kann, was "heiliger Krieg" mitunter gemeint hat. Das islamische Verständnis vom "heiligen Krieg" besagt ja zunächst einmal nichts anderes als eine Anstrengung im Dienst des Glaubens. Daraus schließt man, daß kriegerische Anstrengungen unter bestimmten Voraussetzungen gegen Andersgläubige erlaubt sein könnten. In Ex-Jugoslawien scheint es schwer, die Nationalität unabhängig von Glaubensfragen zu definieren. Wir dürfen nicht vergessen, daß solche Überlegungen des Islam und die Kreuzzüge der Christen in einem Zusammenhang stehen. In Ex-Jugoslawien darf man in der jetzigen Lage nicht übersehen, daß jede Berufung auf den "gerechten Krieg" auf den Glauben abfärbt. Da herrscht dann die Vorstellung, daß man zu der gerechten Partei gehört. Und die gerechte Partei ist im wesentlichen - wenigstens äußerlich - durch die Religionszugehörigkeit gekennzeichnet."

    Von solchen Mahnungen völlig unbeeindruckt zeigte sich der Bischof und frühere Moraltheologe Lehmann, der "unter Umständen" ein militärisches Eingreifen der NATO auf dem Balkan für notwendig hält. (KNA, 9., 10. u. 11.8.95)

Österreich

Polen

Schweden

  • (2206) Sigtuna. Die evangelisch-lutherische Kirche Schwedens stimmte auf ihrer jüngsten Synode mit Zweidrittelmehrheit für eine Trennung von Staat und Kirche, die mit Beginn des Jahres 2000 in Kraft treten wird und das 1527 von König Gustav Wasa geschaffene Staatskirchensystem ablöst. Damals stand der Monarch im Machtkampf mit der katholischen Kirche.

    Nur 15 % der Schweden lehnen laut Umfragen die Reform ab, und selbst nach Auffassung der führenden bürgerlichen Zeitung Göteborgs-Posten hat sich "das veraltete Staatskirchensystem selbst überlebt. Der schwedische Staat "benutzte die Kirche als effektives Machtinstrument und bestrafte die Abtrünnigen. Die Kluft zwischen dieser Funktion und der eigentlichen Botschaft konnte kaum größer sein." Nach Umfragen sind die Schweden noch weniger religiös als die meisten Mitteleuropäer. Nur 5 % der 7,6 Mio. Protestanten gehen sonntags in die Kirche.

    Dennoch wurde erst 1951 die Zwangsmitgliedschaft in der evangelischen Kirche abgeschafft und allen Schweden Religionsfreiheit gewährt. Das Personenstandsregister, von der Kirche jahrhundertelang auf Staatskosten geführt, ging erst 1991 an den Staat über, der seither eigene Einwohnermeldeämter führt.

    Was sich genau ändert, muß eine Kommission aus Vertretern von Staat und Kirche noch festlegen; danach richtet sich auch der Wortlaut der neuen Verfassung. Fest steht aber, daß ab 2000 nicht mehr der Reichstag das höchste kirchliche Organ sein und das Kirchenministerium aufgelöst wird. Außerdem wird die staatliche Kirchensteuer durch einen von den örtlichen Kirchengemeinden bestimmten Mitgliedsbeitrag ersetzt. Der Staat leistet dann nur noch Zuschüsse zu kulturhistorischen Bauten. (Neues Deutschland, 18.10.95)

    Anm. MIZ-Red.: In der Diskussion ist ein stark verringerter Friedhofs-Beitrag für Nichtmitglieder, sofern das kirchliche Monopol im Friedhofswesen bleibt; genannt wurden 0,4 % des Einkommens, während die Kirchensteuer bisher 0,85 plus jene 0,4 % ausmacht. Überdies soll nur noch als Kirchenmitglied geführt werden, wer (neben der Taufe als innerkirchliche Voraussetzung) ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit (in Schweden 16 Jahre) eine Beitrittserklärung ausfüllt.

    An Geldnot wird die schwedische Kirche aber auch künftig nicht leiden, wie der Spiegel bereits 1989 auflistete. Damals veranschlagten der Kirchenjurist Karlberg und das staatliche Vermessungsamt allein das Vermögen der im "Pfarrerlohnfonds" eingebrachten Stiftungen und Schenkungen aus früheren Jahrhunderten (vor allem verpachtete Bauernhöfe, vermietete Immobilien und ein riesiger Forstbestand von 3.750 qkm, also einer Fläche von 75 x 50 km) auf rund 4 Milliarden DM. Da die Rendite, aus der die Gehälter der Pfarrer mitfinanziert werden, nur bei knapp 3 % lag, sollte das Vermögen unter dem Dach einer (in der Landespresse als "Aktiengesellschaft schwedische Kirche" bezeichneten) Holding mit drei Konzerntöchtern zusammengefaßt werden: einem Forstunternehmen, das mit professionellem Management die Renditen verbessert, einem Agrarverwaltungsunternehmen, das weniger rentable Pachthöfe abstößt, und einem Finanzunternehmen, das die kirchlichen Wertpapiere wie eine Bank verwaltet. Karlberg dachte sogar an eine Einführung der neuen Kirchenunternehmen an der Börse; dieser Teil des Konzeptes wurde bisher aber nicht realisiert. Zusätzlich nahm die Staatskirche 1988 umgerechnet 2,4 Milliarden DM Kirchensteuern ein. (Der Spiegel, 28.8.89)

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1996 - Meldungen 2216-2255

1996 - Meldungen 2216-2255 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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  • (2242) Perchtoldsdorf/Niederösterreich. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Perchtoldsdorf demonstrierte, wie stark in Österreich Staat und Kirche noch miteinander verfilzt sind. Er bat die Gemeinderäte in einem offiziellen Schreiben "als Bürgermeister unserer Gemeinde" um die Teilnahme an der katholischen Fronleichnamsprozession, wobei er einen Einladungsbrief des Pfarrers gleich in Kopie beifügte.

    Eine Gemeinderätin äußerte brieflich ihr Befremden. "Es erscheint mir demokratiepolitisch und verfassungsmäßig bedenklich, wenn sie - ausdrücklich in Ihrer Eigenschaft als Bürgermeister - die gewählten Gemeindevertreter zur Teilnahme an einer rituellen Handlung einer bestimmten Religionsgemeinschaft auffordern." Sie wies darauf hin, daß "die öffentliche Bevorzugung einer bestimmten Religion" unzulässig sei. "Andersgläubige und konfessionsfreie Gemeinderäte sehen sich durch Ihr Schreiben einer Nötigung ausgesetzt." Sie forderte den Bürgermeister auf, die Einladungen zu religiösen Feiern künftig "den dafür zuständigen Religionsgemeinschaften zu überlassen" und "die verfassungsmäßig verankerte Trennung von Staat und Kirche" zu beachten.

    Obwohl es sich um ein privates Schreiben handelte, verlas es der Bürgermeister im Gemeinderat. Dies veranlaßte die regionale Wochenzeitung Niederösterreichische Nachrichten (nach außen als "unabhängig" firmierend, aber im Besitz jener Erzdiözese St. Pölten, die von dem extrem konservativen Bischof Krenn geleitet wird) zu einem tendenziösen Kommentar, in dem nicht etwa dem Bürgermeister, sondern der Gemeinderätin Verfassungsbruch vorgeworfen wurde.

    Eine groteske Fortsetzung entwickelte sich, als der örtliche Fremdenverkehrsverein (FVV) die Hausbesitzer entlang des Prozessionsweges aufforderte, "die Ehre die damit verbunden ist" zu würdigen, indem sie "Ihrem Haus jenes festliche Kleid geben, das diesem Tag angemessen ist. Durch einen Fahnenschmuck rundet sich das festliche Bild noch ab und gibt diesem Fest jenen Glanz den es verdient und dokumentiert so seinen Stellenwert im kirchlichen Jahresablauf." Für die "Neuanschaffung einer Fahne" - nicht etwa eine kirchliche, sondern mit den Staatsfarben - wurde wiederum auf die Gemeinde verwiesen. "Mit der Bitte um Ihr Verständnis, Ihr Mittun und gemeinsam ein schöne Fest zu gestalten" schloß die Aufforderung des FVV, dessen Vorsitzender mit dem Kirchenkalender offenbar weit besser vertraut ist als mit der deutschen Sprache. Die mitbetroffene gleichnamige Mutter der Gemeinderätin kritisierte in einer Antwort diese Parteinahme und schlug dem Adressaten eine Umbenennung in "Katholischer" FVV vor. Außerdem erinnerte sie, daß vor nicht gar so langer Zeit "mit ebensolchen Prozessionen ... massenhaft Hexen und Ketzer zum Scheiterhaufen geleitet wurden". Daher fand sie eine "Lichterkette zum Andenken an die vielen Opfer" der Kirche "angemessener". Das bischöfliche Wochenblatt kommentierte diese Antwort mit der Bemerkung "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm", vermochte aber sachlich ebensowenig auszusetzen wie zuvor am Schreiben der Tochter und veröffentlichte sogar eine längere Passage im Wortlaut. (MIZ-Eigenmeldung; Niederösterreichische Nachrichten, 28.6. u. 9.8.95; Kurier, 8.7.95)

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1996 - Meldungen 2256-2303

1996 - Meldungen 2256-2303 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1996 - Meldungen 2304-2347 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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  • (2332) Reims. Der Papstbesuch anläßlich der 1500-Jahr-Feier der Taufe des Frankenkönigs Chlodwig sorgte schon im Vorfeld für Ärger.

    Das Bezirksgericht in Chalons-sur-Saone verbot der Stadt Reims auf Antrag der örtlichen Sozialistischen Partei, für die technische Ausstattung des Papstgottesdienstes 450.000 DM aus Steuermitteln bereitzustellen, weil die Subvention im Zusammenhang mit einer religiösen Feier stehe und daher gegen die gesetzliche Trennung von Staat und Kirche verstoße. Dies hinderte die französische Staatsführung indes nicht, ihrerseits in die Taschen zu greifen. So blieb trotz aller Proteste ein Kostenanteil von umgerechnet über 7 Millionen DM bei den Steuerzahlern hängen. Dagegen protestierten insbesondere jene 2000 französischen Freidenker, die sich kurz vor der Papstvisite in Reims versammelten. Sie kritisierten, daß im Elsaß aufgrund eines 1801 mit Napoleon geschlossenen Konkordats noch immer 1.785 katholische Priester, 300 evangelische Pastoren und 25 Rabbiner vom Staat besoldet werden. Außerdem zahlte der Staat 1994 rund 34 Milliarden Francs (10 Mrd. DM) für die Gehälter von Lehrern an katholischen Schulen. Besonders die staatliche Finanzierung einer Straße zu dem vom Papst besuchten bretonischen Wallfahrtsort Ste. Anne-d'Auray (1500 Einwohner) mit 350 Millionen Francs (gut 100 Mio. DM) erregte Ärgernis.

    Ein weiterer Verbleib in Reims oder gar eine Demonstration wurde den Freidenkern verweigert; Auswärtige wurden bereits bei der Anreise ab einer bestimmten Autobahnausfahrt von der Polizei zum Versammlungslokal eskortiert und direkt nach der Veranstaltung auf gleichen Wege wieder herausgeleitet. In Paris, in Tours und in Valmy (wo 1792 die 1. Republik gegründet wurde) versammelten sich hingegen Zehntausende von Laizisten aus verschiedensten Organisationen, um gegen die staatliche Unterstützung des katholischen Werbefeldzugs zu protestieren. Dabei spielte auch die Absicht der Regierung eine Rolle, im Französisch-Unterricht der 6. Klasse die Behandlung von Bibeltexten vorzuschreiben. Verschiedene laizistische Organisationen riefen Ex-Katholiken dazu auf, ihre Streichung aus den kirchlichen Taufregistern zu beantragen. Allein in Reims vollzogen 60 Personen diesen Schritt; die Londoner Tageszeitung The Times schrieb von landesweit "mehreren hundert" Ausgetretenen.

    Auch der abgesetzte Bischof Gaillot kritisierte im Vorfeld die Ehrung Chlodwigs durch den Papst, weil das nur dem Traditionalismus und den Rechtsextremen Auftrieb gebe. Sozialistenchef Jospin, der Chirac 1995 bei der Präsidentenwahl nur knapp unterlegen war, hätte die Einladung eines deutschen Spitzenpolitikers als Ausdruck der historischen Gemeinsamkeiten für angebrachter gehalten.

    Lebhafte Unterstützung erhielt der Papstbesuch erwartungsgemäß von der politischen Rechten, besonders der Front National (FN), die den katholischen Charakter des Landes stets besonders betont. Nach einer Umfrage meinen 33% der praktizierenden Katholiken, die Positionen der FN sei mit dem christlichen Glauben vereinbar.

    Die Einstellung der Franzosen zum Papst ist zwar positiver als in Deutschland, hat sich in den letzten zehn Jahren aber deutlich verschlechtert: Nur noch 53% haben nach einer vom konservativen Figaro publizierten Umfrage eine eher positive Meinung, 1986 waren es noch 79%. Eine andere Untersuchung des Nachrichtenmagazins Le Point ergab, daß 67% den Papst für "rückschrittlich" halten; selbst unter den Katholiken meinten das noch 49%. Die meisten Franzosen ließ der Besuch indes kalt. Obwohl 48 der 58 Mio. Einwohner getauft sind, bezeichnen sich nur mehr 6 Mio. als praktizierende Christen. Auch bei Detailfragen läßt die Religiosität nach. So glauben 69% ausdrücklich nicht an die Existenz von Teufeln, nur noch 28% behaupten das Gegenteil. Selbst unter praktizierenden Christen folgt insoweit nur die Hälfte der Doktrin des Vatikan. (Augburger Allgemeine, 20.6.96; Frankfurter Allgemeine, 4.7.96; KNA, 14., 20. u. 24.9.96; Kinzigtal Nachrichten, 6.9.96; heute, 22.9.96; Sonntagszeitung, Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 22.9.96; Freidenker Schweiz, 11/96)

    Anm. MIZ: Fachleute sind sich schon seit längerem einig, daß die Taufe Chlodwigs keinesfalls 496 stattgefunden hat, sondern zwei oder drei Jahre später. Aber der jetzige Zeitpunkt schien dem Vatikan für seine Mission geeigneter.

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1996 - Meldungen 2348-2399 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

von Gerhard Rampp

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  • (2377) Vaduz. Die Stiftung "Prometh" ist auf eine naheliegende Idee gekommen, Wiedergeburts-Gläubigen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie bietet diesem Personenkreis an, sich künftig selbst zu beerben und das Geld bis zur Reinkarnation bei der Bank zu "parken".

    Interessenten müssen zu Lebzeiten einen Fragebogen mit persönlichen Angaben ausfüllen, der später als Identifikationsmerkmal dient. Wer glaubt, schon einmal gelebt zu haben, kann sich an die Stiftung wenden. Wenn drei "anerkannte Reinkarnationstherapeuten" feststellen, daß der "Wiedergänger" mit einer Person übereinstimmt, die vorher einbezahlt hat, soll er sein Kapital verzinst zurückerhalten. (Daß Mitarbeiter der Stiftung ihr Insiderwissen dazu benutzen können, sich oder Angehörige als Wiedergeborene von besuchten Anlegern auszugeben, ist allerdings keinesfalls auszuschließen, Anm. MIZ.) Die Mindesteinlage beträgt 200.000 DM. "Einige Privatleute, darunter Amerikaner und Japaner, hätten bereits Interesse angemeldet.

    Der Bayerische Anwaltsverein hält die Stiftung für rechtlich "vollkommen neu und ungesichert", zumal die Rechtsfähigkeit eines Menschen nach deutschem Recht mit dem Tod ende. "Keine Scharlatanerie, nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht möglich", urteilt hingegen der Schweizer Anwalt der Stiftung.

    Laut Umfragen glaubt mindestens jede(r) siebte Deutsche an die Wiedergeburt. Das bischöfliche Ordinariat Augsburg meinte dazu: "Nach christlichem Glauben ist so etwas absoluter Humbug. Jeder Mensch ist einzigartig und lebt nur einmal." (Süddeutsche Zeitung, 30.9.96)

    Anm. MIZ: Von "absolutem Humbug" zu sprechen, steht gerade Christen nicht zu. Zum einen glauben ausgerechnet die Kirchenmitglieder in weit höherem Maße als Konfessionsfreie an diese Spekulation, zum anderen ist die christliche Theorie von der Existenz einer menschlichen Seele, die zwar einen Anfang, aber kein Ende habe, logisch noch weit weniger nachvollziehbar als die Reinkarnationslehre.

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1997 - Meldungen 203-249 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1997 - Meldungen 2401-2446 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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1997 - Meldungen 2447-2485 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00

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  • (2482) Kairo/Luxor. Die biblische Geschichte, zusammengefaßt im sogenannten Alten Testament, erweist sich nach den neuesten Erkenntnissen von mehreren Archäologen und Ägyptologen immer mehr als Sammlung von Legenden und literarischen Erzählungen, die bestenfalls einen vagen historischen Kern aufweisen.

    Edgar Pusch vom Hildesheimer Pelizaeus-Museum stellte nach einem Jahrzehnt Grabungen in Pi-Ramesse (der Hauptstadt des Pharao Ramses II.) fest: "Den Exodus in der beschriebenen Form hat es nicht gegeben." In der Erzählung über den Auszug der Israeliten aus Ägypten habe sich die "jahrhundertelange Wanderung von Stämmen" im Raum Palästina "zur Geschichte des Exodus verdichtet". Auch für Rainer Stadelmann, Leiter des Deutschen Archäologischen Instituts in Kairo, gibt es "weder einen Hinweis, daß es einen Aufenthalt von israelitischen Stämmen in Ägypten gegeben hat, noch einen, daß es einen solchen Exodus gab." Seine Erklärung: "Möglicherweise gab es eine Großfamilie, die dann später im palästinensischen Raum mit anderen zusammengekommen ist und einen Städtebund bildete". Sein Kollege Manfred Bietak, Leiter des Österreichischen Archäologischen Instituts, ist in Luxor immerhin auf eine Spur gestoßen. Er fand Reste eines Hauses mit vier Räumen, das zwischen 1200 und 107 (vor unserer Zeitrechnung) aus Schilf und Lehm hergestellt wurde. Dort lebten vermutlich Kriegsgefangene, die für den Bau des Tempels von Ramses IV. eingesetzt wurden. Sie hatten den gleichen kulturellen Hintergrund wie die Urväter der Israeliten, die etwa zur gleichen Zeit das Land von Kanaa besiedelten.

    Noch aufsehenerregender sind die Entdeckungen des Ägyptologen Rolf Kraus. Nach Entzifferung diverser Funde ist sich der Wissenschaftler am Ägyptischen Museum in Berlin absolut sicher, daß Moses der Sohn Amenmesse des Pharao Sethos 11. war, der ihm 1204 den südlichen Teil des Reiches als "Vizekönig" überlassen hatte. Ein Jahr später putschte der 25jährige Sohn jedoch gegen Sethos, mußte aber nach längerem Kampf das Feld räumen. Noch mehr als diverse Ähnlichkeiten bei historischen Angaben fallen genealogische Übereinstimmungen auf. Laut Bibel war Moses der Sohn einer Pharaonentochter und heiratete später eine Nubierin. Sein Vater blieb zwar ungenannt, wohl aber wurde erwähnt, daß dessen Eltern untereinander im Verhältnis von Neffe und Tante verwandt waren. Genau dies trifft auch bei den Eltern von Sethos II. zu. Auch Amenmesse heiratete eine Prinzessin aus Kusch (Nubien) und mußte später fliehen.

    Zahlreiche Experten beurteilten diese Erkenntnisse als "einleuchtend" und "plausibel". Ohnehin steht heute so gut wie fest, daß die Autoren der "Fünf Bücher Mose" (Pentateuch) keineswegs Schreiber am Hofe des König David (um 1000 vor unserer Zeitrechnung) waren, sondern daß die Schriften erst nach der Eroberung Jerusalems durch die Babylonier (587) entstanden.

    Auch für eine militärische Eroberung von Kanaan, etwa durch die Schlacht vor Jericho oder die Vernichtung der Städte Ai und Hebron, konnten Archäologen nicht die geringste Spur im gesamten Raum Palästina ausmachen, obwohl mehrere Grabungsteams jahrzehntelang geforscht hatten. Der Tel Aviver Archäologe Israel Finkelstein geht davon aus, daß um 1200 nomadisierende Schafhirten von Transjordanien nach Palästina einzogen und Bergdörfer bauten, die mit den Städten der Kanaanitern in den Tälern nicht ins Gehege kamen.

    Auch ein Großreich von David, das laut Bibel vom Euphrat bis zum Mittelmeer gereicht habe, kann es nicht gegeben haben. Eine ethnische Einheit "Israel" läßt sich erst in römischer Zeit nachweisen. Zuvor gab es fast permanent rivalisierende Mini-Staaten und konkurrierende Stämme, die zudem ständig von mächtigeren Nachbarn unterjocht wurden: Bis 1000 wurde Palästina von Ägypten verwaltet, dann war es Kolonie im Neuassyrischeu Großreich. Anschließend wurde es von Babyloniern, Persern, Alexander dem Großen und schließlich den Römern besetzt.

    Selbst Theologen zogen daraus bereits ihre Konsequenz. Der Heidelberger Alttestamentler Bernd Diebner sieht in der Exodus-Story und der Mär vom Großreich Davids eine "Retrojektion eigener Großmachtträume in die Vergangenheit", redigiert von einem aus dem babylonischeu Exil zurückgekehrten Juden. Auch der Kopenhagener Alttestamentler Lernehe spricht von "Romanautoren", die in voller Absicht "elementarste geschichtliche Tatsachen oftmals und erheblich" verdreht hätten. Der Theologe Diebner kommt zu dem Fazit: "Das Alte Testament mutet wie ein Märchen an, als Geschichtsbuch ist es unbrauchbar." (Frankfurter Rundschau, 16.4.97; Der Spiegel, 23.6.97)

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1998 - Meldungen 2486-2524 rhartmann Do, 1998-12-31 09:00

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1998 - Meldungen 2525-2559 rhartmann Do, 1998-12-31 09:00

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1998 - Meldungen 2560-2588 rhartmann Do, 1998-12-31 09:00

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1998 - Meldungen 2589-2633 rhartmann Do, 1998-12-31 09:00

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  • (2620) Marya Bistrica/Zagreb. Papst Johannes Paul II. hat den kroatischen Kardinal und Nazikollaborateur Alojzije Stepinac seliggesprochen. Stepinac (1898-1960) hatte sich der jugoslawischen Regierung gegenüber geweigert, die katholische Bevölkerungsmehrheit der Kroaten aus der Obhut des Vatikan zu lösen. Er wurde 1946 wegen Landesverrat und Kollaboration mit den Faschisten verurteilt und inhaftiert.

    Kurz nach der Machtübernahme durch die Ustascha-Faschisten 1941 sorgte das katholische Krchenoberhaupt für einen engen Kontakt zwischen dem kroatischen Ustascha-Führer Ante Pavelic und dem Vatikan. Stepinac forderte seine katholischen Landsleute als Vorstand der Heiligen Kirche auf, das Marionetten-Regime und seinen Führer Pavelic nach Kräften zu unterstützen. 1942 bereits ernannte ihn der Vatikan zum obersten Militärseelsorger der Ustascha-Armee, die vor allem durch schreckliche Greueltaten an Nichtkatholiken bekannt geworden ist. Zwischen 1941 und 1945 kostete die rassistische und religiöse Verfolgung in Kroatien nach Minimalschätzungen 750.000 Serben, 60.000 Juden und 26.000 Zigeuner das Leben. 240.000 Serben wurden während des katholischen Kreuzzuges im unabhängigen Kroatien zum Katholizismus zwangsbekehrt. Junge Welt, 05.10.98)

    Selbst dem Vatikan dürften diese Erkenntnisse nicht verborgen geblieben sein, dennoch rechtfertigte Karo] Wojtyla die Seligsprechung von Stepinac. Der Kardinal habe am eigenen Leib die Grausamkeiten des kommunistischen Systems erfahren und sei nun im Gedächtnis seiner Landsleute mit der leuchtenden Auszeichnung des Märtyrertums verankert. (Main-Echo, 5.10.98)

    Anm. MIZ: Die Seligsprechung Stepinacs ist sicherlich einer der größten Skandale in der an Skandalen nicht unbedingt armen Amtszeit von Johannes Paul II. Selbst ihm dürfte es kaum gelingen, diese Ungeheuerlichkeit zu übertreffen. Oder unterschätzen wir ihn doch? Müssen wir vielleicht damit rechnen, daß Männer wie Franco und Mussolini, beides bekanntlich furchtlose Kämpfer wider den gottlosen Kommunismus, in den holden Kreis der Seligen aufgenommen werden? Für Franco würde zudem noch sprechen, daß er sich zeitlebens rührend um die Anliegen des seligen Opus Dei-Gründers Josemaria Escriva kümmerte. Ein idealer Kandidat also, oder was meinen Sie, Herr Wojtyla?

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  • (2633) Lome. Der westafrikanische Staat Togo hat ein Gesetz gegen die ritueile Genitalverstümmelung von Frauen erlassen. Es gebe keinerlei religiöse oder kulturelle Rechtfertigung für solch einen Eingriff. Das erklärte der Parlamentsausschuß für Menschenrechte in der Hauptstadt Lome. Von den moslemischen Frauen des Landes seien zwei Drittel von Genitalverstümmelungen betroffen. Das Strafmaß sieht Geldstrafen von umgerechnet 300 bis 3000 DM sowie Haftstrafen bis zu 10 Jahren vor. Nach Angaben der Vereinigten Nationen (UNO) werden pro Tag weltweit 6000 Mädchen Opfer von Genitalverstümmelungen. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 23.11.98, FAZ, 2.10.98)

1999 - Meldungen 2634-2670

1999 - Meldungen 2634-2670 rhartmann Fr, 1999-12-31 09:00

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  • (2664) Osama. Bin Laden rasselt wieder mit dem Säbel: Für ihn sei es eine "religiöse Pflicht" zu versuchen, Massenvernichtungswaffen in die Hände zu bekommen, erklärte der von den USA und Saudi-Arabien als Terrorist gesuchte Multimillionär.

    Vier Monate nachdem die USA einige seiner Lager in Afghanistan bombardierten, meldete sich der gegenwärtig meistgesuchte Terrorist der Welt damit zurück. "Amerikaner und Briten haben die Entscheidung ihrer Regierungen gebilligt, den Irak anzugreifen", erklärte der 41-jährige gegenüber einem pakistanischen Journalisten, der das Gespräch an einen US-Fernsehsender, eine arabische Tageszeitung und an das pakistanische Blatt "The News" weitergab. Moslems in aller Welt sollten deshalb "amerikanische und britische Interessen angreifen", verkündete der Sohn eines schwerreichen saudi-arabischen Bauunternehmers.

    Osama Bin Laden wird von Washington vorgeworfen, für zwei Bombenanschläge auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania im August verantwortlich zu sein, bei denen 250 Menschen ums Leben gekommen waren. Er bestritt jede Mitverantwortung, bedauere die Anschläge aber nicht und kenne einige der Hinterleute: "Das waren wahre Männer."

    Das Interview fand am Heiligen Abend in einem Zelt in der Wüste außerhalb der südafghanischen Stadt Kandahar, dem Sitz der radikal-islamischen Taliban-Milizen, statt. Mullah Mohammad Hassan Rehmani, der Gouverneur der Region, hatte erst wenige Tage vor dem Auftritt von Osama Bin Laden erklärt: "Osama Bin Laden ist unser Gast. Aber wir haben sichergestellt, daß er keine Terroraktionen planen und daß er keine öffentlichen Erklärungen abgeben wird."

    Die Taliban-Milizen, die mittlerweile rund 70 bis 80 Prozent des afghanischen Territoriums kontrollieren, sind untereinander über die Behandlung von Osama Bin Laden zerstritten. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 28.12.98)

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1999 - Meldungen 2671-2722 rhartmann Fr, 1999-12-31 09:00

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1999 - Meldungen 2723-2759 rhartmann Fr, 1999-12-31 09:00

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1999 - Meldungen 2760-2804 rhartmann Fr, 1999-12-31 09:00

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2000 - Meldungen 2805-2849 rhartmann So, 2000-12-31 09:00

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  • (2805) Frankfurt/Main. Der Religionsunterricht in Deutschland muss sich nach Ansicht von Erziehungswissenschaftlern anderen Glaubensgemeinschaften öffnen. Die Schulen dürften sich nicht länger der "multireligiösen Realität" in unserem Land verschließen, sagte der Frankfurter Theologe Prof. Hans-Günter Heimbrock. Er plädierte dafür, "religiöse und kulturelle Unterschiede in der Schule offensiv zum Thema zu machen", statt andere Glaubensrichtungen als das Christentum auszugrenzen. "Die Vielfalt der Religionen" sei im heutigen modernen Europa eine Realität. Zu Unrecht werde das als Hindernis für Verständigung und als Hemmschuh für die Ausbildung einer gemeinsamen Identität verstanden, sagte Heimbrock. Das führe dazu, dass das Thema Religion als Privatsache betrachtet und aus den Schulen verbannt werde. "Die oft befürchtete fundamentalistische Abschottung der religiösen Gemeinschaften voneinander wird damit erst recht gefördert", kritisierte er. Heimbrock plädierte stattdessen für "interreligiöses Lernen". Dabei sollen die Schüler ihren Glauben "anhand ihrer konkreten Lebenssituation" thematisieren. Statt theoretische Glaubensgrundsätze zu büffeln, sollen die Schüler selbst berichten, wie sie ihren Glauben wirklich leben. Ein entsprechendes Modellprojekt für Schulen im kulturell vielfältig besiedelten Rhein-Main-Gebiet wird zur Zeit am Fachbereich Evangelische Theologie der Goethe-Universität entwickelt. (Frankfurter Neue Presse, 11.10.1999)

  • (2806) Frankfurt/Main. Der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba hat die Medien in der Bundesrepublik scharf kritisiert. Im Hessischen Fernsehen warf der katholische Geistliche den Massenmedien vor, alle Anstrengungen der Kirche um Moral und Sitte nieder zu machen. In den letzten 20 Jahren sei die Kirche, immer wenn sie sich für sittliche Werte eingesetzt habe, von Zeitungen und Fernsehen lächerlich gemacht worden, sagte Dyba in der Diskussionssendung "3 zwei eins". Außerdem habe das Unterhaltungsfernsehen überwiegend bei den privaten TV-Sendern die "Schamgrenzen auf ein bisher unbekanntes Niveau abgesenkt", kritisierte der Erzbischof weiter. 95 Prozent der Spannungselemente im deutschen Fernsehen würden nicht aus christlichen Werten bezogen, sondern aus Gewalt, Untreue und Unzucht. (Frankfurter Rundschau, 18.12.99)

    Anm. MIZ: Zugegeben: Für Erotikfilme und Stripshows gibt die Bibel - abgesehen vom alttestamentarischen Hohelied Salomos und dem Schleiertanz Salomes- wenig her. Aber dass sich die medialen Gewaltdarstellungen nicht auf christliche Überlieferungen stützen können, wird doch niemand behaupten wollen. Im Gegenteil: Die Bibel ist so sehr von Mord- und Gewaltverherrlichung geprägt, dass nur die wenigsten Action- oder Horrorfilme hier mithalten können. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum die in der letzten Zeit im Kino angelaufenen Endzeitthriller (beispielsweise der Schwarzenegger-Streifen "End of days") auf christliche Apokalyptik zurückgreifen.

  • (2807) Berlin. Der Streit um den mit Bibelzitaten geführten Wahlkampf von Ekkehard Wruck, Kreisvorsitzender der CDU in Berlin-Wilmersdorf, hat ein Nachspiel. Er ist aus Protest gegen den Landesvorstand seiner Partei aus der CDU ausgetreten. Wruck kritisierte, dass der Landesvorstand seine Wahlplakate habe überkleben lassen, weil auf ihnen der Bibelspruch "Die Wurzel trägt dich" zu lesen war. "Es ist eine bewusste Kampagne der Berliner CDU-Spitze gegen mich geführt worden", sagte Wruck, der seit 20 Jahren für die Christdemokraten im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Die führenden Leute hätten offensichtlich auf atheistische Wähler geschielt, als sie den Spruch des Apostels Paulus überkleben ließen. Nachdem seine Wahlwerbung verdeckt worden war, hatte Wruck seinerseits wieder die alten Plakate anbringen lassen. Kurz vor Wahltermin verbreitete er dann ein zusätzliches mit der alttestamentlichen Aufschrift: "Oh Land, höre des Herrn Wort". Ergebnis: Am 10. Oktober fuhr er als Direktkandidat mit 52,7 Prozent der Stimmen 2,1 Prozentpunkte mehr ein als 1995. Sein Fraktionsvorsitzender Klaus Landowsky hatte ihm dagegen wegen der christlichen Wahlwerbung einen Stimmenanteil von 25 Prozent prophezeit.

    Die starke Wählerzustimmung ermutigt den 57-Jährigen, der evangelisches Kirchenmitglied ist und nach eigenen Angaben regelmäßig den Gottesdienst besucht, sein Mandat auch nach dem Parteiaustritt zu behalten. Anderslautende Forderungen von Generalsekretär Volker Liepelt und Fraktionschef Landowsky weist Wruck zurück. "Meine eigene Partei hat den Wahlkampf gegen mich geführt." Für den Rechtsanwalt und Notar ist die Kritik an seinem christlichen Bekenntnis im Wahlkampf unverständlich. "Was bedeutet der CDU noch das C in ihrem Namen?" In seiner Austrittserklärung an den CDU-Landesvorsitzenden Eberhard Diepgen geht Wruck nicht auf den vorangegangenen Streit ein. In den Mittelpunkt stellt er ein Lutherzitat, in dem es heißt, es sei besser, "im Unfrieden dieser Zeit verstoßen" als "in ewigem Unfrieden unter dem Zorn Gottes durch unerträgliche Qualen" zerrieben zu werden. (idea-online, 20.12.99)

    Anm. MIZ: Jedes Volk bekommt die Volksvertreter, die es verdient. Angesichts des Wahlkampferfolges von Wruck zeigt sich wieder einmal, dass - wie Gabor Koscics einmal feststellte - "die überwiegende Mehrheit der Menschen, die Anspruch auf die Mündigkeit erheben, den Ansprüchen, die die Mündigkeit an sie stellt, nicht gewachsen ist."

  • (2808) Berlin. In Berlin hat sich ein Aktionsbündnis gegen die Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion gebildet. Dem Zusammenschluß gehören etwa zwei Dutzend Verbände, Parteien und Einzelpersonen an, darunter die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Vertreter der SPD – u.a. Walter Momper – , der PDS, von Bündnis 90/Die Grünen, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie des Humanistischen Verbandes. In einem Aufruf plädieren die Mitglieder des Bündnisses für den Erhalt des "Berliner Modells" und damit für die "uneingeschränkte Freiwilligkeit des Religions-und Weltanschauungsunterrichts". So sei der kulturellen Vielfalt in der Hauptstadt am besten gedient. Das Bündnis plädiert im Einzelnen für die Beibehaltung der bisherigen Regelung und damit für die "Erhaltung der bewährten zeitgemäßen Trennung von Staat und Kirche im Bereich der öffentlichen Schulen Berlins". Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt der Stadt lasse es fraglich erscheinen, ob ein Wahlpflichtfach Religion "hinreichend zur Integration und zum wechselseitigen gegenseitigen Verständnis beitragen" könne, heißt es in dem Aufruf. Schließlich führen die Verfechter den Unterrichtsmangel ins Feld: Die schulische Grundversorgung müsse gesichert werden, bevor an die Einführung "kostenintensiver neuer Fächer" zu denken sei. Sowohl Böger als auch das Aktionsbündnis fordern nun einen "ergebnisoffenen Dialog" mit gesellschaftlichen Gruppen über die Zukunft des Religionsunterrichtes in Berlin. (Frankfurter Allgemeine, 23.12.99)

  • (2809) Darmstadt. Eine Bilanz der Prognosen für das Jahr 1999 zeigt, wie oft Hellseher im Dunkeln tappten. "Das Fazit ist ernüchternd", stellt das "Forum Parawissenschaften" mit Sitz bei Darmstadt fest, wenn es die Vorhersagen für das Jahr Revue passieren lässt. Im gesamten zu Ende gehenden Jahrzehnt hätten Deutschlands Prognostiker nicht gerade Höchstleistungen gezeigt, konstatierte Edgar Wunder, Sprecher des Forums. Der Soziologe und Astrologie-Kritiker präsentiert gemeinsam mit dem Freiburger Astrologen Peter Niehenke - ehemals Vorsitzender des Deutschen Astrologieverbands (DAV) - nackte Zahlen: Von 1990 bis 1999 hätten sich von 803 registrierten Prognosen nur 31 als richtig herausgestellt. Anders gesagt: Noch nicht einmal jede 25. Vorhersage traf ins Schwarze, 96 Prozent waren Nieten. Zu den Treffern zählen vor allem Wahlergebnisse, bei denen letztlich nur auf einen von jeweils zwei Kandidaten zu tippen war. Bei der Bundestagswahl 1994 sagte beispielsweise je die Hälfte der Seher einen Sieg des damaligen SPD-Kandidaten Rudolf Scharping, die andere die des damals amtierenden Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) voraus. Unabhängig vom Wahlausgang waren also 50 Prozent Trefferquote fällig. Dennoch überwog nach der Untersuchung des Forums bei den rund 200 beteiligten Wahrsagern, Hellsehern und Astrologen die Zahl der Fehlprognosen deutlich die der Treffer. Auch an Papst Johannes Paul II scheitern die Astrologen seit Jahren: Zwar hatte der "Heilige Vater" jüngst zu Beginn des Heiligen Jahres Schwierigkeiten, das goldene Tor im Vatikan zu öffnen - aber er lebt. Dabei steht die Prophezeiung "Der Papst stirbt" seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen auf der alljährlichen Themenliste der Hellseher. Die tatsächlich bedeutsamen und überraschenden Ereignisse kamen nicht in das Blickfeld der Hellseher: Weder mit dem Kosovo-Krieg, noch mit dem Rücktritt von Oskar Lafontaine oder dem CDU-Parteispendenskandal hatten sie gerechnet. (Schweriner Volkszeitung, 28.12.99)

  • (2810) Potsdam. Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise erst im Jahr 2001 über die Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene brandenburgische Lehrfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religion" (LER) entscheiden. "Wir bemühen uns, es noch in diesem Jahr zu schaffen. Ich halte es aber auch für möglich, dass eine Entscheidung erst 2001 fällt", sagte die Sprecherin des Karlsruher Gerichts, Uta Fölster. Der Grund sei, dass noch andere wichtige Verfahren anständen, erklärte Frau Fölster. (Berliner Morgenpost, 13.1.2000)

  • (2811) Merseburg. Katholische und evangelische Kirche haben ein Faschingsplakat der Fachhochschule Merseburg als blasphemisch kritisiert. Unter dem Titel "Bibelfasching 2000 - Wir nageln, was das Kreuz hält" ist darauf ein an ein Kreuz genageltes Paar beim Geschlechtsverkehr abgebildet. Das Plakat greife in "geradezu geschmackloser Weise Religion und Glaube von Menschen an", schreibt der Dechant von Halle, Reinhold Pfafferodt, in einem in Merseburg veröffentlichten Brief an die Fachhochschule. Als Christ sei er "zutiefst betroffen über eine derartige Blasphemie". Das Plakat mache deutlich, mit welcher Blindheit die Würde des Menschen und religiöse Gefühle verletzt würden. Die Superintendentin des Kirchenkreises Merseburg, Annette-Christine Lenk, erklärte, das Plakat zeuge von großer Armut im Hinblick auf religiöses Empfinden. Sie erwarte eine öffentliche Entschuldigung. Eine juristische Auseinandersetzung behalte sie sich vor. (Darmstädter Echo, 21.1.2000)

  • (2812) Köln. Enttäuscht und entsetzt reagierte die Deutsche Hospiz Stiftung auf die Vorstellung der neuen gemeinsamen Patientenverfügung der beiden Kirchen. Die lange Vorbereitung und die Schwierigkeit des Themas hätten mehr erwarten lassen. Neues Betreuungsrecht, Bundesärztekammer-Grundsätze und verfassungsrechtliche Aspekte sind nicht ausreichend berücksichtigt. Zentraler Kritikpunkt ist jedoch: Das Dokument schafft für die Betroffenen keine Sicherheit. Die Formulierungen sind so allgemein und schwammig, dass sie für keinen Arzt bindend sind, sondern nur ein "Autonomie-Placebo" darstellen, wie es in einem Gutachten des renommierten Kölner Verfassungsrechtlers Prof. Höfling heißt. Durch die anleitende Vorgabe wird der Betroffene zu dieser Unsicherheit bewußt hingeführt. Das ist Volksverdummung, nicht Hilfestellung. Eine Patientenverfügung muß möglichst genau die Situation beschreiben, um valide zu sein. (Deutsche Hospizstiftung, 18.10.99)

  • (2813) Hamburg. Einer der prominentesten Hamburger SPD-Politiker, der frühere Bundesfinanz- und Verteidigungsminister (1974 - 1982) Hans Apel und seine Frau Ingrid sind enttäuscht aus der evangelisch-lutherischen Kirche ausgetreten. "Besonders peinlich hat uns die Neigung der Nordelbischen Kirche berührt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen", sagte Hans Apel dem Hamburger Abendblatt. In einem Brief an das Abendblatt erklärte Apel die Motive für den Austritt. "Seit Jahren verfolgen wir mit wachsender Sorge, wie Tagespolitik und gesellschaftliche Trends zunehmend Einfluss auf das Handeln und das Erscheinungsbild von Nordelbien nehmen", heißt es da. "Die kirchliche Segnung von Pastor Jarchow und seines Weggefährten ist dafür nur ein letzter Beleg. Bis heute haben wir vergeblich auf eine Stellungnahme der Kirche gewartet. Das Maß ist voll. Meine Frau und ich treten aus." Hans Apel: "Große Probleme mit meiner Kirche bekam ich bereits als Verteidigungsminister, als mir viele Pastoren wegen meiner Unterstützung des NATO-Doppelbeschlusses mein Christsein bestritten. Auf dem Hamburger Kirchentag 1981 kam es dann zur Explosion: Teilnehmer bewarfen mich mit Schafsblut-Beuteln und faulen Eiern, um mich am Reden zu hindern." Seit Jahren hat das Ehepaar überlegt, "ob wir unsere beträchtlichen Kirchensteuerzahlungen weiterhin für die Irrungen in Nordelbien einsetzen dürfen". Seine Frau ergänzt: "Wir haben halbe Nächte über unseren Kirchenaustritt diskutiert. Er muss sein." (Hamburger Abendblatt, 4.11.99)

    Anm. MIZ: Trotz ihrer jetzigen Konfessionslosigkeit sind die Apels wohl keine potentiellen Mitstreiter für die Rechte der Konfessionslosen. Sie wollen bei den Freikirchen eine neue Heimat finden.

  • (2814) Wetzlar. Die wachsende Zahl von Erdbeben im vergangenen Jahr seien aus Sicht der Bibel Signale des kommenden Endes und des Gerichtes Gottes. Diese Ansicht vertritt der Leiter der Arbeitsgemeinschaft "Christen für Israel" (CFI), Fritz May (Wetzlar). Die Katastrophen seien für alle Menschen eine ernste Warnung, sich auf den "großen Tag Gottes" vorzubereiten. Die Bibel bezeuge, dass in der Zukunft Jerusalem und die ganze Welt von Erdbeben heimgesucht würden. Die Stadt liege in einem der gefährlichsten Erdbebengebiete der Welt, nämlich dem der Arava-Senke im syrisch-afrikanischen Graben, der sich von der Türkei bis nach Südafrika hinziehe. May erinnert daran, dass es wiederholt starke Erderschütterungen zu biblischer Zeit im Heiligen Land gegeben habe. Durch ein Erdbeben sei vermutlich auch die Essener-Siedlung von Qumran am Toten Meer um 31 nach Christus zerstört worden. Viele orthodoxe Juden und Christen hofften, so May, auf ein Zeichen Gottes, dass durch ein erneutes Beben auf ganz unpolitische Weise bald der islamische Felsendom in Jerusalem zerstört und an alter biblischer Stätte der Tempel wieder aufgebaut werde. In der Offenbarung des Johannes werde prophezeit, dass ein Zehntel der Stadt zerstört und 7.000 Menschen dabei umkommen würden. Danach werde Gott in Jerusalem einziehen, begleitet von seinen himmlischen Heerscharen. (idea-online, 4.11.99)

    Anm. MIZ: So, so, viele Christen und Juden "hoffen" also auf ein Erdbeben. Tote werden in Kauf genommen, Hauptsache "Gott" gibt ein Zeichen. Schön, dass die Inhumanität religiöser Überzeugungen manchmal so deutlich ans Tageslicht tritt.

  • (2815) Nürnberg. Polizeibeamte drangen im November letzten Jahres in das Privatzimmer einer iranischen Asylbewerberin ein und brachten sie in die Polizeiinspektion am Nürnberger Jakobsplatz. Dort forderten sie Roya Mosayebi auf, ein Kopftuch anzulegen. Als Frau Mosayebi sich weigerte und erklärte, sie werde nie mehr einen Schleier tragen, wurde die zierliche Frau von sechs PolizeibeamtInnen niedergerungen und auf einen Stuhl gezwungen. Frau Mosayebi wurde gewaltsam festgehalten, ein Kopftuch wurde angelegt. In dieser Aufmachung wurde die wegen der Demütigung und vor Schmerzen weinende Frau fotografiert. Roya Mosayebi erlitt eine Verletzung des linken Schultergelenkes, eine Zerrung der Rotatorenmanschette und Blutergüsse am rechten Oberarm. Die Polizeiaktion wurde durch die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg veranlasst. Frau Mosayebi war aufgefordert worden, vier Fotos mit Kopfbedeckung abzugeben, um diese zur Beschaffung von Heimreisedokumenten, die für eine Abschiebung der Familie Mosayebi benötigt werden, an die iranische Botschaft weiterzuleiten. Roya Mosayebi legte jedoch vier Fotos ohne Kopfbedeckung vor und ließ sich auch in der Folgezeit nicht zwingen, das Kopftuch anzulegen. Mindestens vier weitere Frauen erhielten ein derartiges Schreiben des Ausländeramtes.

    Roya Mosayebi war 1997 mit ihren beiden Söhnen nach Deutschland geflüchtet. Im Iran war sie durch die islamischen Sittenwächter verfolgt worden, die ihr als Frau unmoralisches (=unislamisches) Verhalten vorwarfen. Der fundamentalistische islamische Revolutionsrat im Iran zwingt den iranischen Frauen eine strikte Kleiderordnung auf, äußeres Symbol eines Systems, welches die Rechte der Frauen und das Recht auf Religionsfreiheit missachtet und mit brutalen Mitteln die islamistischen Gesetze durchsetzt. Die bayerischen Behörden setzen die Verfolgungsmassnahmen fort, indem sie Roya Mosayebi und weitere betroffene Frauen das Kopftuch mit Gewalt aufzwingt. (Pressemitteilung Karawanengruppe München, 15.11.99)

  • (2816) Berlin. Ein Honorarprofessor der Freien Universität Berlin hat gegen die Verleihung der Ehrendoktorwürde an den britischen Schriftsteller Salman Rushdie protestiert. Der Vizepräsident der Universität, Dieter Lenzen, wies im Beisein Rushdies die Kritik als "völlig inakzeptabel" zurück. Der namentlich nicht genannte Honorarprofessor hatte Parallelen zur Verunglimpfung der Juden in der NS-Zeit und den geistigen Vorbereitungen zum Holocaust gezogen. Rushdie wird von islamischen Fundamentalisten eine Verunglimpfung des Islams vorgeworfen. Der damalige iranische Revolutionsführer Ajatollah Chomeini hatte 1989 zur Ermordung Rushdies wegen dessen angeblich gotteslästerlichen Romans "Die satanischen Verse" aufgerufen. Die Freie Universität würde ihren Gründungsgedanken verraten, wenn sie sich nicht gerade dann für jemanden stark machen würde, der bedroht ist, sagte Lenzen. "Wir wollen aber in keiner Weise Angehörige der islamischen Religion beleidigen." Der Honorarprofessor, dessen Namen Lenzen unter Berufung auf das Briefgeheimnis nicht öffentlich nennen wollte, hatte in seinem Brief an den FU-Präsidenten Peter Gaehtgens gemeint, dass Deutschland schon einmal "durch seine Feindseligkeit gegen eine andere große Weltreligion und deren Duldung das größte denkbare Unglück für Millionen von deren Anhängern eingeleitet" habe. Lenzen nannte dies eine Entgleisung. Rushdie meinte auf einer unter großen Sicherheitsvorkehrungen abgehaltenen Pressekonferenz im Universitätsviertel vor Journalisten, dass sich seine Situation seit dem iranischen Todesurteil gegen ihn vor zehn Jahren zwar gebessert habe, "aber es ist noch nicht ganz vorbei". Man könne noch nicht ganz sicher sein, ob die iranische Regierung die volle Kontrolle über Extremisten habe. Es sei jetzt an der Bevölkerung Irans zu entscheiden, "ob sie mehr Zivilisation und Normalität will". (Spiegel online, 25.11.99)

  • (2817) Heilbronn. "Möge Allah diesen Ketzern Unglück bescheren", heißt es in einem per Internet verbreiteten Appell. "Im Namen des Erhabenen" wettert eine nicht namentlich bekannte, aber als radikal eingeschätzte Muslim-Organisation gegen "Corpus Christi", ein Stück des amerikanischen Dramatikers Terrence McNally, das am Heilbronner Theater im September seine deutsche Uraufführung erlebte. Seither bemühen sich vor allem fromme Christen um eine Absetzung des als blasphemisch verurteilten Treibens der 13 Schauspieler. Vor jeder Vorstellung postiert sich eine Mahnwache, mobilisiert von der Partei Bibeltreuer Christen. Die Mehrheit der Demonstranten, von denen etliche auch kleine Kinder mitbringen, kennen "Corpus Christi" nur vom Hörensagen. Während drinnen die Geschichte von Jesus Christus im modernen Rahmen einer schwulen Gemeinschaft im heutigen Amerika erzählt wird, singen draußen Gläubige drei Stunden lang kirchliche Lieder. Weil Intendant Klaus Wagner den Spielplan nicht ändern will und offensichtlich auch die Gebete um Erleuchtung der angeblich teuflischen Theaterleute nicht erhört wurden, suchen aufgebrachte Christen - die auch gerne Drohbriefe schreiben - Beistand bei weltlichen Juristen. Doch Strafanzeigen wegen Gotteslästerung und Beleidigung wurden ebenso abgelehnt wie Anträge auf Verbotsverfügungen. Weder Staatsanwälte noch Richter wollten sich als Zensoren aufspielen.

    Der Aufruhr, der auch Leserbriefspalten der Lokalpresse füllt, brachte dem Theater volle Ränge ein. "Wir sind immer ausverkauft", freut sich der Dramaturg James McDowell, "das Stück ist der absolute Renner." Wegen des großen Interesses wird "Corpus Christi" bis Februar verlängert. Weil sich jetzt Moslems mit den wütenden Christen solidarisieren, sieht sich die Polizei mit "einer anderen Dimension" konfrontiert. Im Internet wird dazu aufgefordert, "lauthals vor dem Theater" gegen das "höchst lästerliche Stück" zu protestieren, zumal das Abendmahl mit Prophet Isa (der arabische Name für Jesus) als "Saufgelage" gezeigt werde. Verschärft wird die Situation durch die Tatsache, dass der Autor Terrence McNally (61) nach der Aufführung in London von Scheich Omar Bakri Muhammed, einem Islam-Führer, für vogelfrei erklärt wurde, als er die Fatwa gegen ihn aussprach. Diese, schränkte er zynisch ein, solle "nur in islamischen Staaten vollstreckt" werden. Auch Schauspieler, die bei "Corpus Christi" in Heilbronn mitwirken, können ihres Lebens nicht mehr sicher sein. Es wurde einem Akteur anonym gedroht: "Wir werden dein Haus abbrennen." (Südwest Presse, 30.11.99)

  • (2818) Stuttgart/Hamm. Ein Ehepaar aus Sri Lanka will gegen das evangelische Hilfswerk "Brot für die Welt" (Stuttgart) klagen. Nach Angaben der katholischen Wochenzeitung "Neue Bildpost" (Hamm) wendet es sich gegen ein Werbeplakat, das seine beiden Kinder sowie zwei weitere Kinder als hungernde und zerlumpte Jugendliche aus der Dritten Welt darstellt. Das Plakat wurde von einer Fotoagentur in Mühlheim/Ruhr erstellt. Der Zeitung zufolge wußten die Eltern nicht, dass man die Fotos im Rahmen einer bundesweiten Plakataktion veröffentlichen werde. Trotz einer Zusage der Spendenorganisation, die Plakate aus dem Verkehr zu ziehen, würden sie zur Zeit in Leipzig neu geklebt. (idea, 7.9.99)

  • (2819) Wiesbaden. Katholische Priester müssen zölibatär, also ehelos leben und auf jede Sexualität verzichten - ob sie nun heterosexuell oder homosexuell sind. Deshalb seien homosexuelle Männer nicht von vornherein von der Priesterweihe ausgeschlossen, folgerte eine von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe.Der vor zwei Jahren gegründeten Arbeitsgruppe gehörten Mediziner, Theologen und Psychologen unter Vorsitz des Fuldaer Weihbischofs Johannes Kapp an. Allerdings kämen für das Priesteramt nur Männer in Betracht, deren geistliches Leben deutliche Anzeichen einer Berufung zum Priestertum aufweise, heißt es in ihrem Papier weiter. Außerdem müssten sie in "überzeugender Weise sexuelle, personale und geistliche Reife und Integration" zeigen und zur zölibatären Lebensweise "bereit und fähig" sein. Das Papier der Arbeitsgruppe ist zwar nur für den internen Gebrauch der Bischöfe gedacht, der Inhalt wurde aber jetzt durch Indiskretion bekannt. Vor drei Jahren hatte der Augsburger Pastoraltheologe Hanspeter Heinz die kirchliche Öffentlichkeit mit dem Hinweis aufgeschreckt, dass rund 20 Prozent der katholischen Priester und Priesteramtskandidaten homosexuell seien - eine Zahl, die der Arbeitskreis "Homosexuelle und Kirche" (HuK) noch viel höher einschätzt. Der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba, der auch für das Militär zuständig ist, warf Heinz seinerzeit vor, eine "publikumswirksame Beschimpfung des priesterlichen Standes" zu betreiben. Er selbst, so brüstete sich Dyba damals, weihe keine Homosexuellen, sondern nur Männer, die "das Zeug zu gesunden und guten Familienvätern" hätten. (Frankfurter Rundschau, 3.9.99)

    Anm. MIZ: Warum Priester das Zeug zu Familienvätern haben sollen, wenn sie eh nicht dürfen, wird wohl Dybas Geheimnis bleiben.

  • (2820) Coburg. Gegen einen katholischen Geistlichen aus dem Kreis Coburg hat der Staatsanwalt Anklage wegen sexuellen Missbrauchs erhoben. Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, sich in 13 Fällen an drei Kindern vergangen zu haben. Die mutmaßlichen Vergehen des Geistlichen aus Sonnefeld waren Weihnachten 1998 auf spektakuläre Weise bekannt geworden. Der Vater eines 9-jährigen Kindes trat vor Beginn der Messe an den Altar und beschuldigte den Priester, seinen Sohn mehrmals missbraucht zu haben. Daraufhin meldeten sich andere Familien. Sie sagten aus, der Geistliche habe Kinder belästigt, als er sie nach dem Gottesdienst nach Hause fuhr. Der Mann, der einschlägig vorbelastet ist, wurde daraufhin vom Religionsunterricht freigestellt. Im unterfränkischen Obernburg war er 1987 wegen eines ähnlichen Falles zu einer Geldbuße verurteilt worden.

    Der Priester streitet die Vorwürfe ab. Er zeigte den Vater des 9-Jährigen wegen übler Nachrede und Störung der Relgionsausübung an. Gegen einen mit dem Fall befassten Beamten beim Landratsamt stellte er Strafantrag wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 4.9.99)

Österreich

  • (2821) Wien. Der österreichische Bischof Kurt Krenn hat sich lobend über den Rechtspopulisten Jörg Haider geäußert, dessen Freiheitliche Partei (FPÖ) zur zweitstärksten politischen Kraft in Österreich aufgestiegen ist. "Ich stehe zu Leuten, die ich schätze - und ich schätze Jörg Haider", sagte er gegenüber dem Nachrichtenmagazin "profil". "Wenn Haider etwas Gutes bewegen kann, dann soll man ihn das auch tun lassen", erklärte Krenn, der die Diözese St. Pölten leitet. "Ich will nicht gegen Haider auftreten, das kommt gar nicht in Frage." Der Bischof wies auch die internationale Kritik am Rechtsruck in Österreich zurück. "Es kann nicht so sein, dass wir uns von allen möglichen Nicht Österreichern bestimmen lassen", sagte Krenn, der wegen seiner erzkonservativen Haltung auch innerkirchlich mehrfach scharf kritisiert wurde. (Neues Deutschland, 19.10.99)

  • (2822) Wien. Der weltanschaulich neutrale Staat kann nach Ansicht des Verfassungsrichters Paul Kirchhof nicht auf christliches Gedankengut verzichten. Entscheidungen in Fragen wie Schwangerenkonfliktberatung, Sterbehilfe oder Sonntagsschutz seien ohne Berücksichtigung religiöser Auffassungen wie die vom Menschen als Ebenbild Gottes kaum denkbar, sagte der Karlsruher Richter und Heidelberger Professor für Öffentliches Recht auf dem 10. Europäischen Theologenkongress in Wien. Eine Vertreibung des religiösen aus dem öffentlichen Leben stünde zudem im Widerspruch zur Verfassung, betonte der Jurist. Insbesondere der Begriff der Menschenwürde sei ohne religiöses Fundament kaum aufrechtzuerhalten. Als Beispiel nannte er den Gewissenskonflikt der Verfassungsrechtler im Streit um die Abtreibung. (Darmstädter Echo, 2.10.99)

    Anm. MIZ: Dass Rechtsprechung in einem pluralistisch geprägten Staat auf der Basis einer säkularen Ethik erfolgen kann und muss, scheint Kirchhof bisher nicht aufgegangen sein. Ob ein Mann, der solche Meinungen vertritt, dem Amt eines Verfassungsrichters gewachsen ist, darf bezweifelt werden.

Schweiz

  • (2823) Basel. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fährt grobes Geschütz auf. In einer Erklärung vom 12. Januar dieses Jahres wird dem in Luzern wohnenden emeritierten Tübinger Professor Herbert Haag öffentlich das Vertrauen entzogen. Grund für die geharnischte Reaktion der Schweizer Bischöfe ist Haags Artikel "Katholische Kirche: Verhungern einem Dogma zuliebe". Herbert Haag kommt in diesem Artikel zu dem Schluss, dass sich der Priesterstand nicht auf Jesus zurückführen lasse und dass zur Feier der Eucharistie die Mitwirkung eines geweihten Priesters nicht absolut notwendig sei: "Wir wissen heute", so Haags Begründung, "dass vom 1. bis zum 3. Jahrhundert der Vorsitz beim Herrenmahl nicht an eine Weihe gebunden war, dass vielmehr von der Gemeinde beauftragte Männer und Frauen dieser Feier vorstanden. Erst im 3. Jahrhundert kam die Vorstellung auf, es bedürfe für die Mahlfeier einer Weihe." Entsprechend handle es sich bei der kirchlichen Bestimmung, wonach für die "gültige" Eucharistiefeier ein Priester nötig ist, "keinesfalls um ein unaufgebbares Dogma". Auch angesichts des gravierenden Priestermangels in der katholischen Kirche forderte Haag, dass sich die Kirche eine neue Verfassung geben müsse, "wenn sie überleben will". Dass es für schweizerische Verhältnisse relativ unüblich ist, einen 85-jährigen Professor öffentlich abzukanzeln, war offenbar auch den Bischöfen klar. Als Rechtfertigung wird denn auch angeführt: "Als Bischöfe können wir es zudem nicht verantworten, unwidersprochen zuzusehen, wie das Volk Gottes desinformiert und in einer äusserst gefährlichen Weise indoktriniert wird." (Basler Zeitung, 14.1.2000)

  • (2824) Grenoble. Vier Jahre nach dem Tod von 16 Mitgliedern der Sekte "Orden des Sonnentempels" hat die französische Justiz ihre Ermittlungen zu dem Fall abgeschlossen. Wie ein Anwalt der Nebenkläger in Grenoble mitteilte, gehen die Untersuchungsrichter von einem kollektiven Selbstmord aus. Die Leichen der 16 Sektenangehörigen, darunter drei Kinder, waren am 16. Dezmber 1995 in einer schwer zugänglichen Waldlichtung des südfranzösischen Vercors-Massivs entdeckt worden. Der Fund der verkohlten Leichen hatte die Öffentlichkeit in Frankreich schockiert und eine landesweite Debatte über die Gefährdung durch Sekten ausgelöst. Nach den Erkenntnissen der Justiz erschossen zwei der Sonnentempler, ein Schweizer Architekt und ein französischer Polizist, ihre 14 Glaubensgenossen, übergossen deren Leichen mit Benzin und steckten sie in Brand. Danach erschossen sie sich selbst. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der am Ort des Dramas gefundene Kanister genügend Benzin enthielt, um die Toten zu verbrennen. Das war von den Angehörigen einiger Opfer bezweifelt worden, die davon ausgingen, dass noch andere Täter beteiligt waren. Die Sonnentempler haben ihren Hauptsitz in der Schweiz. Seit 1994 haben in Kanada, der Schweiz und Frankreich insgesamt 74 Mitglieder der Sekte Selbstmord begangen. (aol-newsbote, 1.11.99)

  • (2825) Genf. Was haben amerikanische Rabbiner, Mormonen, Baptisten, erzkonservative Katholiken und iranische Rechtsgelehrte gemeinsam? Eine ganze Menge, wie in dieser Woche auf dem "2. Weltkongress der Familien" in Genf sichtbar wird. In einem Luxushotel in der Schweizer Konferenzstadt schmieden 1 000 Juden, Christen und Moslems aus 70 Ländern über alle konfessionellen und politischen Grenzen hinweg eine Allianz, die den Slogan "Fundamentalisten aller Länder vereinigt Euch" haben könnte. Sie wollen bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen gemeinsam gegen Abtreibung, die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare und andere "unnatürliche Praktiken" vorgehen. Mit vereinten Kräften wollen sie außerdem gegen aufklärerischen Sexualunterricht in Schulen kämpfen. Rein optisch mutet der Genfer Schulterschluss von edel gewandeten europäischen Adeligen, Turban-tragenden Mullahs, sportlich gekleideten Hausfrauen, Amerikanern in Anzug und Bequem-Schuhen und Frauen mit schwarzem Kopftuch etwas merkwürdig an. Inhaltlich sind sie sich jedoch in den meisten Punkten einig. Lediglich bei den Themen Verhütung in der Ehe und Vielehe gibt es noch Differenzen. Alle Redner beklagen den Zerfall der Familie, vor allem in den westlichen Industrienationen. Die Selbstverwirklichung von Frauen im Beruf hat für sie keine Priorität. "Das größte Geschenk, dass eine Mutter der Gesellschaft machen kann, ist ein rechtschaffener Sohn oder eine anständige Tochter", betont Jehan Sadat, die Witwe des ermordeten ägyptischen Präsidenten Anwar Sadat, und erntet großen Applaus. Rabbi Michael Gold aus Florida wettert gegen Popsängerin Madonna und Schauspielerin Jodie Foster, weil sich beide Frauen entschieden haben, ihre Kinder ohne Vater aufzuziehen. Dies seien schlechte Beispiele für die amerikanische Jugend, meint er.

    Der Präsident des päpstlichen Rates für die Familie, Alfonso Kardinal Lopez Trujillo, ist für den Vatikan dabei. Rund die Hälfte der Kongress-Teilnehmer stammt aus den USA. "Hier trifft man sich auf neutralem Boden", meint der Amerikaner und Kongress-Hauptorganisator Allan Carlson zum Konferenzort. Ihm dankt auch die iranische Politikerin Fatemeh Hashemi, Tochter von Ex-Präsident Rafsandschani, für seinen unermüdlichen Einsatz im Dienste der Familie. Am Rednerpult zupft Hashemi erst einmal ihren Tschador zurecht, entschuldigt sich für ihr bescheidenes Englisch und beschwört dann in einem kurzen Vortrag die "Liebe und das Gefühl, dass ein Mensch nur von seiner Familie erhalten kann". Die längste Rede dieses Abends hält die australische Abtreibungs- Gegnerin Rita Joseph, die für ihre fundamentalistischen Positionen von den Anwesenden stehende Ovationen erhält. Für sie sind Verhütung und künstliche Befruchtung "abnormale und unnatürliche" Eingriffe in die göttliche Ordnung. Ein Abgesandter der iranischen Organisation für Kultur und islamische Beziehungen, wirkt da geradezu wie ein Liberaler, befürwortet er doch den Gebrauch von Verhütungsmitteln in der Ehe, "wenn dies aus sozio-ökonomischen Gründen sinnvoll erscheint".(aol-newsbote, 17.11.99)

Niederlande

  • (2826) Amsterdam. Die Vereinten Nationen haben nach Angaben des Amsterdamer Podium Verlages versucht, einen Text von Salman Rushdie zu zensieren. Rushdie hatte einen Beitrag für den Sammelband "Briefe für den sechsmilliardsten Weltbürger" geschrieben. Die Vereinten Nationen hätten nach Lektüre des Textes die Streichung einiger Passagen verlangt. Als der Verlag sich weigerte, habe sich die UNO von dem Buch distanziert und das bereits geschriebene Vorwort von UN-Generalsekretär Kofi Annan zurückgezogen, sagte Herausgeber Joost Nijsen. Rushdie habe zwar angeboten, den Text zu ändern. "Wir wollen aber nicht aus politischen Gründen einen literarischen Text verändern", so Nijsen.

    In den umstrittenen Textpassagen warnt der Autor vor Gefahren durch die Religion. "Die echten Religionskriege sind die Kriege, die Religionen gegen einfache Bürger in ihrem Einflussgebiet anzetteln. Es sind Kriege der Frommen gegen die vorwiegend wehrlosen Bürger. Amerikanische Fundamentalisten gegen Abtreibungsärzte, iranische Mullahs gegen die jüdische Minderheit in ihrem Land, Hindu-Fundamentalisten in Bombay gegen die immer ängstlicher werdenden Muslime in ihrer Stadt." Kritisiert wurde auch die Passage: "Selbst als die nicht-islamische Nato einen Krieg zu Gunsten der überwiegend muslimischen Kosovo-Albaner führte, dauerte es lange, bevor die muslimische Welt mit der humanitären Hilfe kam." Nijsen ist erstaunt über die Kritik. "Es sind alles unschuldige Sätze." Es sei schade, dass das Buch nun nicht wie geplant bei der Frankfurter Buchmesse an UN-Generalsekretär Annan übergeben werden könne. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 29.9.99)

Schweden

  • (2827) Stockholm. In Schweden wurde die Staatskirche 473 Jahre nach ihrer Einführung zum Jahreswechsel abgeschafft. Die Weichen zur Beendigung der Zwangsehe von Staat und Kirche hatte der Reichstag in Stockholm 1995 gestellt. Alle Parteien stimmten für eine entsprechende Neuregelung. Bereits 1996 war die in Schweden bisher mit der Geburt automatisch geltende Mitgliedschaft in der Staatskirche abgeschafft worden. Nach dem 1. Januar verlor die Kirche auch ihr Recht zur Eintreibung von Steuern. (Rhein-Zeitung, 30.12.99)

Großbritannien

  • (2828) London. In Großbritannien haben Christen dagegen protestiert, dass sich die meisten Radiostationen nach wie vor weigern, den jüngsten Song von Cliff Richard zu spielen. Sein "Milliennium-Gebet" – das Vaterunser gesungen zur Melodie des schottischen Volkslieds "Auld Lang Syne" - ist trotz des Boykotts auf Nummer 1 der Hitliste gelangt. Der Direktor der "Evangelischen Allianz" (EA), Joel Edwards (London), kritisierte das Verhalten vieler Sender als "Zensur". In einem Brief an die Leiter der Musikabteilungen von 115 Radiostationen verwies er darauf, dass sich die Medien sonst zu Recht gegen jede Art von Zensur stemmten; jetzt aber machten sie sich selbst dieses Verhaltens schuldig. Edwards: "Wenn diese Art der Zensur einer Radiostation in einem politischen Konflikt aufgezwungen würde, gäbe es eine Kampagne in den britischen Medien. Weil es sich aber gegen ein christliches Gebet in einem christlichen Land vor einem christlichen Jubiläum, nämlich dem zweitausendsten Geburtstag des Begründers, richtet, sehen manche diese Zensur nicht nur für akzeptabel, sondern sogar als moralische Pflicht an." Die Allianz repräsentiert über eine Million Christen in Großbritannien. Nicht nur Radiostationen, auch Cliff Richards Plattenfirma EMI hatte die Veröffentlichung der Platte verweigert. (Reformierte Presse, 22.12.99)

    Anm. MIZ: Nach Verlautbarungen aus kompetenten Kreisen soll das "Gebet" musikalisch so grauenvoll sein, dass selbst die konservative Times die Leserschaft vor dem mehr als kitschigen Gesingsang warnte. Jeder Hund müsse bei solcher Musik in der Küche aufheulen Das grauenhafte Video zum Song zeigt Sir Cliff Richard in zartrosigem Hemd vor den Schwarzweißbildern des Jahrtausends. Glücklich weinende Afrikanerkinder. Fröhlich behütete Bauarbeiter. Wunderschöne Autobahnauffahrten. Winkende Menschen auf der fallenden Mauer. Feldblumen sogar in Farbe. Cliff steht dumm lächelnd davor und schwingt seine Arme, als wolle er irgendwie seine Hände im Studio-Wind trocknen. Kurzum: Man sollte im Fall "Millennium-Prayer" wohl eher von gutem Geschmack der Radiosender sprechen anstatt von "Zensur".

  • (2829) London. Der zweithöchste Geistliche der anglikanischen Kirche Großbritanniens hat vorgeschlagen, dass der britische König künftig nicht mehr nur einen Eid auf den Schutz des protestantischen Glaubens ablegt. Auch das Verbot, eine Katholikin zu heiraten, sollte abgeschafft werden, sagte der Erzbischof von York, Hope. "Ich kann nicht einsehen, warum Mitglieder der königlichen Familie nicht heiraten dürfen, wen sie wollen." Ein 298 Jahre altes Gesetz untersagt den Königen die Heirat mit einer Katholikin. Die anglikanische Kirche hatte sich von der katholischen abgespalten, als Heinrich VIII. (1491-1547) sich weigerte, den Papst weiterhin als Oberhaupt der Kirche anzuerkennen. (Frankfurter Neue Presse, 27.12.99)

  • (2830) London. Hilflos mussten britische Mönche die nächtliche Randale eines Betrunkenen über sich ergehen lassen, denn wegen ihres Schweige-Gelübdes konnten sie ihn nicht zur Ordnung rufen. Wie die BBC berichtete, hatte der Fünfundfünfzigjährige die Mönche mit einer Solodarbietung der beliebtesten britischen Weihnachtslieder aus dem Schlaf gerissen. (Darmstädter Echo, 15.1.2000)

    Anm. MIZ: Selten so gelacht. Zum Glück gibt es hin und wieder doch Nachrichten, die uns mit dem kalten Universum versöhnen können...

Italien

  • (2831) Rom. Sündiges Rom: 150 Meter von den Mauern des Vatikans entfernt hat sich ein Sex-Shop eingenistet. Der Laden ist gut getarnt: Auf dem Türschild steht "Europa 92". Der 'vatikanische' Sex- Unternehmer Massimo freut sich über 30 Millionen Pilger, die im kommenden Jahr in Rom erwartet werden. "Frömmigkeit und Sex haben immer nebeneinander existiert. Zu unseren Kunden zählen etliche Priester und Vatikananagestellte", sagt ein Mitinhaber, der nur seinen Vornamen Massimo angeben wollte. Der "vatikanische" Sex-Shop liegt in der Via Vitelleschi, genau zwischen Petersdom und Engelsburg. Da die Pilgerbusse im Jubeljahr nicht an den Vatikan heranfahren dürfen, werden die Pilger durch die sündige Straße zum Papst marschieren müssen. Auch Prozessionen sollen am Sex-Shop vorbeiführen. Die römische Zeitung "Il Messagero": "Es gibt reichlich Flagellationsinstrumente zu kaufen. Aber die dienen wohl weniger der Erhebung des Geistes." (Berliner Morgenpost, 18.10.99)

  • (2832) Rom. Der Prozess gegen Giulio Andreotti, den langjährigen christdemokratischen Spitzenpolitiker und nach wie vor politisch und publizistisch aktiven Senator, war durch Angaben von reuigen Ex-Mafiosi ausgelöst worden. Die Staatsanwaltschaft glaubte, dem Angeklagten einen Einsatz für die Mafia und die Verbindung zu verschiedenen Mafia-Bossen nachgewiesen zu haben. Sie hatte eine Strafe von fünfzehn Jahren Haft, die Verteidigung dagegen Freispruch gefordert. Am Ende fehlten der fünften Straf-Sektion des Tribunals in der sizilianischen Hauptstadt Palermo die für eine Verurteilung nötigen ausreichenden und eindeutigen Beweise. Andreotti kam damit zu seinem zweiten Freispruch innerhalb von 29 Tagen. Das Verfahren werde als die "Ungerechtigkeit des Jahrhunderts" in Erinnerung bleiben, meinte Andreotti- Verteidigerin Giulia Bongiorno nach der Urteilsverkündung. Die junge Anwältin wollte nicht mehr vom "Prozess des Jahrhunderts" reden. Als solcher war das Verfahren oft bezeichnet worden, auch weil darin fünf Jahrzehnte christdemokratischer Herrschaft und die Verbindungen zwischen Politik und organisierter Kriminalität aufgearbeitet werden sollten. Der Vatikan und Politiker der einstigen Christdemokratischen Partei (DC) begrüssten das Urteil. Einer von ihnen, Rocco Buttiglione, heute Chef der kleinen italienischen CDU, meinte knapp: "Es ist auch ein Freispruch für die DC." Sein Freispruch machte Andreotti ausnahmsweise kurzfristig sprachlos, bevor er bekannte: "Ich kann eine gewisse Bewegung nicht verbergen." Er danke Gott, so der strenggläubige Katholik und enge Freund mehrerer Päpste, dass er diesen Tag noch habe erleben dürfen. (Baseler Zeitung, 25.10.99)

    Anm. MIZ: Nicht nur Andreotti war sprachlos, auch die meisten Prozessbeobachter. Dass Andreotti der "Garant" des Zusammenspiels zwischen Mafia und Politik gewesen sei, wisse jedes Kind, hatte Palermos Bürgermeister Leoluca Orlando schon vor einigen Jahren festgestellt. Bleich, wortkarg und geschlagen zogen die tüchtigen Staatsanwälte von dannen. Sie hatten den 21-fachen Minister und siebenfachen Ministerpräsidenten beschuldigt, einen "ruchlosen Pakt" mit dem organisierten Verbrechen eingegangen zu sein. Auf über einer Million Aktenseiten hatten die Ankläger Roberto Scarpinato und Guido Lo Forte mit ungewöhnlicher Akribie ein beeindruckendes Bild von der Vernetzung zwischen Politik und Kriminalität, zwischen der über Jahrzehnte regierenden Democrazia Cristiana, insbesondere von Andreottis Parteiflügel, und der sizilianischen Mafia-Variante Cosa Nostra zusammengetragen. Dass Andreotti trotz alledem freigesprochen wurde, hat er wohl weniger dem lieben Gott zu verdanken als der Tatsache, dass die Mafia auch heute noch einigen Einfluss auf den italienischen Staat hat und Andreotti anscheinend über ein gefährliches Wissen verfügt, das - sofern er auspacken würde - die politische Klasse in Italien bis ins Mark erschüttern würde

Vatikan

  • (2833) Vatikanstadt. Das Jubeljahr der katholischen Kirche hat mit Öffnung der Heiligen Pforte im Vatikan begonnen. Und damit der Rubel in den nächsten 371 Tagen auch ordentlich rollt, wurde das Großereignis in allen Medien herausragend gewürdigt. Nicht berichtet wurde in den Massenblättern von einer Aktion der Gruppe "Freie Christen für den Christus der Bergpredigt", darunter auch Deutsche. Die Kirchenkritiker verteilten während der Feierlichkeiten auf dem Petersplatz antiklerikale Informationsschriften - und wurden prompt verhaftet. Die Kriminalpolizei und sogar die Anti-Terror-Einheit waren sofort zur Stelle, rissen die Flugblätter an sich und durchsuchten die Hotelzimmer der Festgenommenen. Die Freien Christen beklagten die Ablasspraxis der katholischen Kirche und wiesen darauf hin, dass die Kirche für deren Verbrechen der vergangenen 2000 Jahre noch keine Wiedergutmachung und Entschädigung erbracht habe. Nach Aussage der verhinderten Protestler hatten die Polizisten später auf der Wache bekundet: "Der Inhalt [der Informationsschriften] entspricht zwar der Wahrheit, doch an einem Abend, an dem die ganze Welt nach Rom blickt, könnt ihr sowas nicht verteilen." (humanist.de, 28.12.99)

    Anm. MIZ: Der schöne Schein muss gewahrt bleiben und alle spielen mit: Kirche, Staat und Medien. Die Verbreitung von Wahrheit wird als Geschäftsschädigung empfunden. Keine gute Voraussetzungen für das unvollendete Projekt der Aufklärung...

Polen

  • (2834) Wroclaw. "Ein guter Titel in unglücklicher Zeit": Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Tageszeitung "Slowo Polskie" auf Seite 1 die Nachricht, dass Altbundeskanzler Helmut Kohl von der Päpstlichen Theologischen Fakultät zu Wroclaw mit der Würde eines "doctor honoris causa sacrae theologiae" geehrt wurde. Weitere Informationen in dieser Angelegenheit würden nicht erteilt, sagte ein anonymer Sprecher der Katholischen Hochschule. Tatsächlich verlautete in örtlichen und zentralen Medien kein einziges Wort mehr über den peinlichen Fall. Selbst die sozialistische "Trybuna" hatte nach Angaben ihres Wroclawer Korrespondenten "keinen Bedarf" an dem Thema. Das mag daran liegen, dass die "Dollaranleihe" der KPdSU an die PVAP 1989/90, die immer wieder vom politischen Gegner aufgerollt wird, seinerzeit auch per Koffer "von Hand zu Hand" abgewickelt wurde. Die bürgerliche Presse hat andere Gründe zum Schweigen. "Polens größter Freund" als Rechtsbrecher ist höchst unbequem. Der deutsche "demokratische Rechtsstaat" gilt hier schließlich als Vorbild an westlicher und christlicher Tugend. Die überregionalen Tageszeitungen mit eigenen Korrespondenten in Berlin haben zwar zurückhaltend über die Kohl-Affäre berichtet, doch vor Kommentaren hütete man sich wie der Teufel vor dem Weihwasser. Die Warschauer "Polityka", deren Autor Adam Krzeminski stets den Finger am deutschen Puls hält, begnügte sich am 8. Januar mit einer 14-Zeilen-Information.

    Die offensichtliche Zurückhaltung polnischer Medien geht keineswegs auf den Befehl irgendeines "Pressebüros" zurück. Diesmal war es Außenminister Bronislaw Geremek, der im Fernsehen die Richtung wies: "Wir in Polen wollen uns zu einem laufenden Verfahren, wie es die CDU-Geldaffäre ist, nicht äußern." Helmut Kohl werde in die Geschichte Deutschlands und Europas als "Kanzler der Einheit" eingehen und die Geldsache werde sein Bild kaum trüben. Außenamtssprecher Pawel Dobrowolski übernahm diese Interpretation: Das politische Gewicht Helmut Kohls für die deutsch-polnischen Beziehungen sei durchaus positiv, und das zähle vor allen anderen "Momenten". Zur Ehrendoktorwürde wolle er sich umso weniger äußern, als dies die innere Angelegenheit einer kirchlichen Hochschule ist.

    Dass "Slowo" die Sache dennoch aufgriff, liegt vielleicht an den Herausgebern: Im Unterschied zu den meisten Tageszeitungen, die fest in deutscher Hand sind, steckt dieses Blatt in norwegischer Tasche. Der Sejmabgeordnete Ryszard Wawryniewicz, führendes Mitglied der Christlich-Nationalen Vereinigung (ZChN), meinte in der Zeitung, die Kirche kenne die Gnade der Vergebung, und die solle man Herrn Kohl zukommen lassen. (Neues Deutschland, 11.1.2000)

  • (2835) Auschwitz. Der mit seiner Kampagne zum Errichten von Kreuzen an der Gedenkstätte des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz bekannt gewordene katholische Rechtsextremist Kazimierz Switon ist wegen Anstachelung zum Rassenhass verurteilt worden. Ein Gericht in Auschwitz verhängte über Switon eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 400 Zloty (180 Mark). (taz, 13.1.2000)

Russland

  • (2836) Moskau. Im Kreml, einer früheren Hochburg des Atheismus, spielt Religion inzwischen eine immer stärkere Rolle - vom Christentum über den Islam bis hin zur Astrologie. Von Beginn an setzte der amtierende Staatspräsident Wladimir Putin Zeichen religiöser Aufgeschlossenheit.

    Bei seinem Amtsantritt hatte er den Segen des Oberhauptes der Russisch-Orthodoxen Kirche, Patriarch Alexej II., empfangen. Am 7. Januar besuchte Putin einen orthodoxen Weihnachtsgottesdienst in der wiederaufgebauten, aber noch nicht ganz fertiggestellten Moskauer Christuskirche. 1931 hatte Stalin die frühere Kathedrale sprengen lassen. Der ökumenischen Nachrichtenagentur ENI zufolge formulierte Putin in einer Weihnachtsansprache: "Warum ist Christus in die Welt gekommen? - Um die Menschen von Krankheit, Not und Tod zu befreien. In diesem Sinne ist Weihnachten ein Fest der Hoffnung."

    Auch die Astrologie hat im Kreml großen Einfluß gewonnen. Ex-Präsident Jelzin habe täglich von Vize-Sicherheitschef Georgij Rogosin ein Horoskop erhalten, berichtet das in Düsseldorf erscheinende Handelsblatt. Nach Rogosins Angaben hätten die Sterndeutungen "Zar Boris" vor etlichen Katastrophen bewahrt. Die neuen "Kreml-Astrologen" berechneten genau, zu welcher Uhrzeit man politische Gespräche führe, von welcher Seite man den Saal betreten und wo man sich setzen solle. Nach Rogosins Ansicht sind die religiösen Voraussetzungen für die jetzige russische Führung günstig. Am 5. Februar beginne das "Jahr des Drachens". Das sei vorteilhaft für den am 7. Oktober 1952 geborenen Putin. Seinem kommunistischen Gegenspieler, dem 1944 im "Jahr des Affen" geborenen Genadij Sjuganow, tue hingegen das Drachenjahr nicht gut. (idea online, 13.1.2000)

    Anm. MIZ: Ob Russland auf diese Weise die Krise überwinden kann? Spätestens seit der astrologiegläubige Ronald Reagan sein Land an den Rand des Konkurses führte, sollte man wissen: Wer sich in der Politik auf die Macht der Sterne verläßt, ist von allen guten Geistern verlassen.

Jugoslawien

  • (2837) Kosovo. Im Kosovo geraten albanische Katholiken ins Visier islamischer Extremisten. Darauf hat der Koordinator des "Jesuit Refugee Service" für den Kosovo, Mate Jakovic, hingewiesen. Vor allem Familien, aus denen ein Priester stammt, würden bedrängt. So seien die Häuser der Angehörigen von zwei Franziskaner- Patres niedergebrannt worden. Jakovic berichtete ferner von Grabschändungen. In kirchlichen Kreisen wurde bereits seit Monaten vermutet, dass hinter der Fassade internationaler Schutztruppen islamistische Eiferer Nicht-Muslime terrorisierten. (ARD-Videotext, 14.1.2000)

Bulgarien

  • (2838) Sofia. Erstmals seit 1947 beschäftigt Bulgarien wieder orthodoxe Geistliche in den Strafanstalten. Die Priester wurden von Justizminister Wassil Gozew in zwölf Gefängnissen und einer Besserungsanstalt angestellt. In den Kapellen der Strafanstalten werden die Priester Abendgebete und feierliche Gottesdienste abhalten. Sie wollen die Gefangenen auch seelsorgerisch betreuen. (dpa, 2.9.99)

Türkei

  • (2839) Istanbul. Einer der führenden Rebellenkommandeure in Tschetschenien hat die Einführung des islamischen Rechts für den Kaukasus gefordert. "Das Volk im Kaukasus ist ein moslemisches Volk, und der Kaukasus ist ein Teil der islamischen Welt", sagte der Jordanier Emir Chattab in einem Interview mit dem privaten türkischen Fernsehsender NTV. Moslems brauchten das islamische Recht (Scharia).

    Russische Truppen waren im Herbst 99 in die abtrünnige Kaukasus-Republik Tschetschenien einmarschiert, um dort nach offizieller Darstellung internationale Terroristen zu vernichten. Die Islamistische Tugend-Partei (FP) in der Türkei hat Ministerpräsident Bülent Ecevit aufgefordert, seinen Besuch in Moskau abzusagen. FP-Abgeordnete Abdüllatif Sener bezeichnete das russische Vorgehen als Völkermord. Es finde ein Völkermord statt, doch kein islamisches Land erhebe die Stimme.

    Laut Chattab fehlt es den Rebellen im Moment an nichts. Die Moslems brauchten nur ihre Religion und den "Heiligen Krieg". Allerdings benötigten sie "Glaubenskämpfer", sagte der Rebellenkommandeur und rief die Moslems damit praktisch auf, sich dem Kampf anzuschließen. Es sei eine religiöse Pflicht für die Türken, dem moslemischen Volk zu helfen, "weil das türkische Volk den Menschen im Kaukasus am nächsten steht", sagte Chattab. Chattab war neben dem Feldkommandeur Schamil Bassajew einer der Anführer der moslemischen Rebellen, die im August letzten Jahres in die Tschetschenien benachbarte Republik Dagestan eingefallen waren und dort einen islamischen Gottesstaat ausrufen wollten. Russland sucht Chattab und Bassajew mit internationalem Haftbefehl. (aol-newsbote, 2.11.99)

  • (2840) Istanbul. Türkische Studentinnen haben eine neue "Mode" kreiert, um das Kopftuchverbot an Universitäten zu umgehen. Da die jungen Frauen mit Kopftuch nicht in die Hochschulen gelassen werden, tragen einige von ihnen nun einen Hut über dem Kopftuch. Sobald sie die Kontrollen am Eingang passiert haben, setzten sie die Hüte wieder ab. Vorbild der Studentinnen könnte nach einen Bericht der türkischen Zeitung "Sabah" die islamistische Abgeordnete Merve Kavakci sein. Die Politikerin der Tugend-Partei (FP), die im Mai 99 bei der feierlichen Vereidigung im Parlament ein Kopftuch getragen und damit einen Tumult ausgelöst hatte, trug bei ihrer Hochzeit eine ähnliche Kopftuch-Hut-Kreation. In der Türkei wird das Kopftuch-Tragen als politisches Symbol zu Gunsten eines orthodoxen Islamismus angesehen und ist daher in öffentlichen Einrichtungen nicht erlaubt. (aol-newsbote, 5.11.99)

Nordamerika

USA

  • (2841) Kansas. In Kansas kann Darwin ein Problem sein. Im Schulbezirk Topeka ist der Chemieprofessor Steve Angel für Schulisches zuständig und findet, man könne die Entwicklungstheorie nicht streichen, wenn man Naturwissenschaften lehren will. Eine neue Verordnung aber hat auf demokratischen christlich-fundamentalistischen Druck hin die Entwicklungstheorie aus den Curricula entfernt und an ihre Stelle die Schöpfungsgeschichte gestellt. Die Lehrer vor Ort sind irritiert. Ein Verleger hat aus einem Werk über die Geologie von Kansas vorsichtshalber schon einmal das erste Kapitel entfernen lassen; es handelt von frühen Fossilien, von denen man einige "von großer Bedeutung" (Encyclopaedia Britannica) im Millionen Jahre alten Boden des Bundesstaates gefunden hat. Der Verleger wollte es einfach vermeiden, jemanden durch diese Information zu beleidigen.

    Dafür besteht eine statistische Wahrscheinlichkeit. In den USA haben sich bei der letzten verfügbaren Umfrage, 1997, nicht weniger als 44 Prozent aller Befragten zur biblischen Version bekannt, Gott habe den Menschen vor höchstens 10 000 Jahren geschaffen. In Kansas glauben das möglicherweise noch mehr Bürger. Und von militanten Entwicklungstheoretikern ("Darwinisten") ist wenig bekannt. Unter denen, die die biblische Schöpfungsgeschichte sehr wörtlich nehmen ("Kreationisten"), gibt es sehr kämpferische Leute. Sie wurden in den USA "Fundamentalisten" genannt, bevor dieses Wort zur Bezeichnung von Menschen aus dem neuesten "Reich des Bösen" gewendet wurde. (Frankfurter Rundschau, 19.1.2000)

  • (2842) Fort Worth. Der Amokläufer, der am 15. September 99 sieben Teilnehmer eines Jugendgottesdienstes in Fort Worth (Texas) tötete und sich dann selbst erschoss, wurde wahrscheinlich von religiösem Wahn angetrieben. Der nach dem Tod seiner Eltern vereinsamte Larry Gene Ashbrook (47) habe vorher seine Wohnung demoliert, in der man religiöse und anti-religiöse Schriften gefunden habe, teilte die Polizei mit. "Es sieht nach einem sehr gestörten Mann aus, der - aus welchen Gründen auch immer - die Dämonen ruhig stellen wollte, die ihn nicht in Ruhe ließen", sagte FBI-Offizier Bob Garrity. Nach Ansicht von Gemeindepastor Al Meredith steckt hinter der Tat der "Fürst der Finsternis". Aber selbst der Teufel könne die Christen nicht an Gebet und Nächstenliebe hindern. "Nie zuvor waren wir stärker vereint, haben wir intensiver gebetet und mehr geliebt", sagte der Pastor in einem Gedenkgottesdienst. Die Bluttat rief weltweit Entsetzen hervor. Der Generalsekretär der Baptisten in Deutschland, Eckhart Schaefer, schrieb an die Gemeinde, die Opfer seien "moderne Märtyrer". US-Präsident Bill Clinton forderte schärfere Waffengesetze. Der Gouverneur von Texas, George W. Bush, sagte, letztlich seien für solche Bluttaten nicht unzureichende Waffengesetze verantwortlich, sondern eine "Welle des Bösen". Bush: "Wir beten für mehr Liebe in unserer Gesellschaft." (idea-online, 21.9.99)

  • (2843) Joliet. Ein Gericht im US-Bundesstaat Illionois hat eine in einem Krankenhaus als Seelsorgerin tätige Nonne zu 150 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil sie in den Toiletten rassistische Parolen auf die Wände gemalt hatte. Die Behörden teilten zu dem Vorfall mit, Schwester Dorothy T. (66) habe zu ihrem Treiben erklärt, sie habe eigentlich nur mal sehen wollen, wie das Krankenhaus auf Toilettensprüche wie: "Die weiße Rasse ist die überlegene Rasse" reagieren würde. Insgesamt fünf Badezimmer im Provena-Sankt-Josefs-Krankenhaus versah die Ordensschwester den Angaben zufolge mit rassistischen Parolen. Wegen dieser Aktivitäten wurde sie aus dem Krankenhausdienst entlassen. Außerdem muss sie zur Strafe einen 30-stündigen Sozialdienst ableisten. (taz, 6.11.99)

  • (2844) New York. Ein streng gläubiger Katholik hat in New York einen Anschlag auf ein umstrittenes Madonnenbild des Künstlers Chris Ofili verübt. Das Kunstwerk, das eine schwarze Jungfrau Maria darstellt, ist wegen pornografischer Anspielungen und der Verwendung von Elefantenkot in die Kritik geraten. Der 72-Jährige beschmierte Gesicht und Oberkörper der Madonnengestalt im Museum of Art mit weißer Farbe, bevor Sicherheitskräfte ihn festnahmen,berichtete die New York Times. Die Ehefrau des Täters gab später an, ihr Mann habe als streng gläubiger Katholik gegen "Gotteslästerung" protestieren wollen. (taz, 18.12.99)

Südamerika

Brasilien

  • (2845) Sao Paulo. Die New Yorker Börse hat eine Priesterin der afro-brasilianischen Candomble-Religion mit der spirituellen Reinigung des weltgrößten Finanzplatzes beauftragt. Um die bösen Geister zu vertreiben, zelebrierte Ilka da Silva insgesamt vier Reinigungsrituale an der Wall Street, wie die Zeitung "Folha de Sao Paulo" (Sonntagsausgabe) berichtete. Die Aura der Börse sei sehr schlecht gewesen, sagte die 56-Jährige. "Viel Konkurrenz und Neid." Um die Atmosphäre zu verbessern, habe sie Körbe mit aromatischen Kräutern aufgestellt, berichtete die Priesterin. "Ich habe nur das gemacht, was ich auch normalerweise in Brasilien mache." Da Silva lebt seit 1986 in New York. Über das brasilianische Konsulat, dem strengste Geheimhaltung auferlegt wurde, nahm der Direktor der Börse Kontakt mit der Priesterin auf. Ein Investor, der sein Büro an der Wall Street hat, bestätigte die Zeremonien, die die Börse seit 1997 veranstalten lasse. (aol-newsbote, 7.9.99)

Asien

Iran

  • (2846) Teheran. Ein iranisches Gericht hat nach Zeitungsberichten zwei Studenten wegen ihrer Rolle bei den Unruhen in Teheran im Juli 99 zum Tode verurteilt. Die Tageszeitung Fath berichtete unter Berufung auf eine Studentengruppe, die beiden Studenten namens Akbar Mohammadi und Ahmad Batebi hätten gegen den Islam Krieg geführt und müßten dies nach dem islamischen Gesetz der Scharia mit dem Tode büßen. Eine offizielle Bestätigung der Urteile gab es in Teheran nicht. (Frankfurter Rundschau, 26.12.99)

Israel

  • (2847) Jerusalem. Führende orthodoxe Rabbiner in Israel haben ihren Anhängern den Kontakt mit dem Internet verboten. In einem in Jerusalem veröffentlichten Aufruf heißt es, das Web stelle "eine schreckliche Gefahr" dar. Ein spezielles religiöses Gericht der Orthodoxen war vorher zu dem Schluss gekommen, das Internet führe Menschen in Versuchung und Sünde. Es bringe sie in Gefahr, ihren Trieben nachzugeben und "scheußliche Dinge" zu tun. Surfen sei "tausend Mal gefährlicher als fernsehen". Das Gericht nahm aber Rücksicht auf orthodoxe Juden, die während ihrer Arbeit auf das Internet angewiesen sind. Arbeitnehmer sollen die Benutzung auf ein Minimum beschränken und keinesfalls in ihrer Freizeit surfen. Die Rabbiner verboten außerdem, sich über den Computer oder an einem anderen Ort Filme anzusehen. Nach einem Bericht der israelischen Zeitung "Haaretz" waren die orthodoxen Rabbiner ursprünglich Computern und dem Internet wohlgesonnen. So haben Orthodoxe Websites im Internet eingerichtet oder benutzen das Thora Net. Doch seit einiger Zeit sehen die Rabbiner ihre Felle davonschwimmen. Ihnen sei "bittere Wahrheit" aufgegangenen, schreibt das Blatt. Sie befürchten jetzt, durch das Internet könnten viele Mitglieder zu starken weltlichen Einflüssen ausgesetzt sein. (heise.de, 7.1.2000)

    Anm. MIZ: Selig sind die, die arm im Geiste sind: Die Religionsgemeinschaften haben es in der heutigen Informationsgesellschaft offensichtlich immer schwerer, ihre Anhängerschaft für den Glauben ausreichend ungebildet zu halten.

Pakistan

  • (2848) Punjab. Mehrere hundert Frauen werden jedes Jahr in Pakistan allein aus Gründen der Ehre ihrer Familie oder ihres Stammes getötet. Darauf weist amnesty international in einem Bericht hin. Die Menschenrechtsorganisation deckt darin das Netz repressiver sozialer Normen und Traditionen auf, in dem Millionen pakistanischer Frauen gefangen sind. Schon der leiseste Verdacht, dass eine Frau "Schande" über ihre Familie gebracht habe, kann ihr zum Verhängnis werden. Täter sind häufig enge Familienmitglieder: Ehemänner, Väter, Mütter oder Brüder. Der pakistanische Staat unterstützt diese Praktiken und stellt sich meist auf die Seite der Mörder. "Tötungen um der Ehre willen werden in Pakistan mit der Tradition gerechtfertigt", so ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler. "Aber diese Traditionen wurden im Lauf der Zeit so verzerrt und korrumpiert, dass sie zu extremen Fällen des Mißbrauchs führen." Oft reicht schon ein Gerücht, das in einem Dorf kursiert und eine Frau der "Ehrverletzung" bezichtigt, dass die Frau umgebracht wird. Auslöser kann eine von der Familie nicht tolerierte Liebesbeziehung sein, der Versuch, einen Mann ihrer Wahl zu heiraten oder der Wunsch, sich scheiden zu lassen. Frauen leben in ständiger Angst, Opfer von "Ehr-Verbrechen" zu werden. Allein im Punjab wurden 1998 mindestens 286 Frauen aus diesem Grund umgebracht. Die Verbrechen geschehen oftmals mit der offenen Unterstützung des Staates. "Die Regierung ignoriert die Morde und unternimmt nichts, um sie zu untersuchen oder die Täter zu bestrafen", wie ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler erklärt. Die Polizei stellt sich bei solchen Straftaten fast immer auf die Seite der Männer. In den seltenen Fällen, in denen Täter verurteilt werden, kommen sie meist mit einer geringen Strafe davon. Dies geschieht, obwohl Pakistan die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnet hat. (amnesty international, 22.9.99)

Indonesien

  • (2849) Molukken. Weder der muslimische Fastenmonat Ramadan noch die christlichen Weihnachtstage konnten die Gewalt bremsen: Rund 500 Menschen starben allein in der letzten Dezemberwoche 1999 auf den indonesischen Molukken bei den schlimmsten Unruhen seit Jahrzehnten. Und kein Tag vergeht ohne neue Schreckensmeldungen: So gingen auf Seram aufgeputschte Banden aufeinander los. Ganze Dörfer gingen in Flammen auf, mindestens 17 Menschen kamen ums Leben, so ein Militärsprecher. Genaue Zahlen sind kaum zu erhalten - zu abgelegen sind die Orte der Molukken, die sich auf 86.000 Quadratkilometern verteilen. Über 180.000 Menschen flohen mittlerweile aus ihren Dörfern. Ein Gerücht, eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, ein Verkehrsunfall - geringste Anlässe reichen derzeit aus, um eine neue Mordwelle auszulösen.

    Immer lauter wird die Kritik an Regierung und Militär: Warum ist Jakarta unfähig, das Morden zu beenden? Bis Anfang letzten Jahres schienen Christen und Muslime auf den mehr als hundert Gewürzinseln rund 2.000 Kilometer östlich von Jakarta harmonisch zusammenzuleben. Anders als im Rest des Landes sind viele Molukken-Orte überwiegend christlich - Erbe der portugiesischen und holländischen Missionare, die einst mit den Händlern von Muskatnüssen und Gewürznelken kamen.

    Als die Gewalt vor einem Jahr begann und in Ambon erst Moscheen und Kirchen, dann Dörfer und Stadtviertel in Flammen aufgingen, waren Politiker und Militärs in Jakarta unvorbereitet. Inzwischen werfen Christen und Muslime Armee und Polizei vor, zugunsten der anderen Religionsgemeinschaft einzugreifen und Schutzgelder zu erpressen. Öffentliche Friedensgelöbnisse mit Politikern, Geistlichen und Uniformierten wurden - kaum waren sie ausgesprochen - wieder gebrochen. Auch ein Besuch von Präsident Abdurrahman Wahid und seiner Stellvertreterin Megawati Sukarnoputri im Dezember 99 half nicht, den "Wahnsinn" (Wahid) zu beenden. (taz, 5.1.2000)

2000 - Meldungen 2850-2882

2000 - Meldungen 2850-2882 rhartmann So, 2000-12-31 09:00

Europa

Deutschland

  • (2850) Würzburg. Die CSU darf sich nach einem Gerichtsurteil weiterhin "christlich" nennen. Das Landgericht Würzburg wies im Februar dieses Jahres eine Klage ab, mit der die Partei gezwungen werden sollte, den Begriff "christlich" künftig aus ihrem Namen zu streichen. Kläger waren drei ehemalige Theologen der katholischen und evangelischen Kirche, die der Gemeinschaft "Universelles Leben" nahestehen. Mit der Befürwortung der Nato-Angriffe auf Jugoslawien habe die Partei "Etikettenschwindel" betrieben. Eine christliche Partei, die sich für Kriegseinsätze ausspreche, dürfe sich nicht auf Jesus Christus berufen, der Gewaltlosigkeit gelehrt habe. Dazu stellte das Gericht fest, dass Persönlichkeitsrechte nur vom "Rechtsinhaber selbst" und nach dessen Tod von Personen wahrgenommen werden könnten, die nahe verwandt seien. (Frankfurter Rundschau, 26.1.00)

  • (2851) Kempten. Der Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerenkonfliktberatung hat die Situation der Gesellschaft für Familien und Sexualberatung Pro Familia in Bayern nicht verbessert. Noch immer kämpfen vier von sieben Pro-Familia-Beratungsstellen im Freistaat um eine staatliche Förderung. Die Anerkennung, schwangere Frauen in schwieriger Lebenssituation beraten zu dürfen, hat ihnen die Staatstregierung zwar erteilt. Doch auf eine entsprechende Finanzierung aus dem Topf des Sozialministeriums warten die Einrichtungen bislang vergeblich. "In Bayern wird mit zweierlei Maß gemessen. Die kirchlichen Beratungsstellen haben in der Vergangenheit ihre Förderung gleich erhalten", sagt Inge Waidelich, Landesvorsitzende von Pro Familia.

    Pro Familia hat im Sommer letzten Jahres beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage auf finanzielle Förderung eingereicht. Die Regierung von Schwaben hat bereits Abweisung der Klage beantragt. Die Begründung: Für die Einrichtung sei kein Bedarf vorhanden. Die staatlichen Gesundheitsämter in den Städten und Landkreisen des Allgäus garantierten bereits eine weltanschaulich neutrale Beratung. "In Wirklichkeit gibt es bei den Gesundheitsämtern kein eigens dafür ausgebildetes Personal", sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Heidi Lück. Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Hermann Geiger und dem Grünen-Abgeordneten Adi Sprinkart war Heidi Lück der Einladung gefolgt, mit Vertretern von Pro-Familia-Kempten die unbefriedigende Situation zu erörtern. Von den 19 schwäbischen CSU- Landtagsabgeordneten, die ebenfalls eingeladen waren, ließ sich keiner blicken. Einige hatten sich entschuldigt, andere überhaupt nicht reagiert. "Das sagt auch etwas über den Respekt, den man ihrer Arbeit bei der CSU entgegenbringt", betonte der Abgeordnete Sprinkart.

    Die Vertreter der Landtagsopposition raten Pro Familia, parallel zur Klage eine Petition an den Landtag zu richten. Das Ministerium müsse dann zu dem Widerspruch zwischen staatlicher Anerkennung einerseits und vorenthaltener Förderung andererseits Stellung nehmen. Ohnehin vermuten Abgeordnete und Pro Familia, dass Sozialministerin Barbara Stamm (CSU) bewusst auf Zeit spiele, um hinterher vorrangig die Beratungsstellen des katholischen Vereins "Donum Vitae", die sich erst noch etablieren müssten, fördern zu können. (SZ, 17.1.00)

  • (2852) Köln. Tod und Teufel droht den Kölnern, das scheint festzustehen. Um dies abzuwenden, übten sich die Oberhäupter beider Konfessionen in ökumenischem Schulterschluss: "Objekte des Gruselns" würden da auf dem Heumarkt ausgestellt, heißt es höchst alarmiert. "Um Voyeurismus zu bedienen, werden große Geschäfte gemacht", wettert der Evangelische Stadtkirchenverband. Laut Dompropst Bernhard Henrichs sei die Ausstellung ein "Angriff auf die menschliche Würde".

    Bereits seit dem 12. Februar wird mitten in Kölns Altstadt die Ausstellung "Körperwelten" gezeigt. Ein umstrittenes, aber auch höchst erfolgreiches Projekt des Heidelbergers Gunther von Hagens. Gezeigt werden nach einem von ihm entwickelten Verfahren präparierte Leichen. Plastinate, wie Hagens seine Objekte nennt, die er ausstellt, um "Aufklärung im besten Sinne zu betreiben". Die Kölner Kirchen sehen dies, wie zuvor schon ihre Mannheimer Glaubensbrüder, gänzlich anders. (Frankfurter Rundschau, 25.1.00)

  • (2853) Berlin. Ein Pflichtfach Religion, das benotet wird, soll es an Berliner Schulen nicht geben. Dies sei in der SPD nicht mehrheitsfähig, sagte die neue schulpolitische Sprecherin der Fraktion im Abgeordnetenhaus, Eveline Neumann. Als Kompromiss könne sie sich vorstellen, dass an den Schulen ein halbes Jahr lang ein konfessioneller Religionsunterricht angeboten werde. Im übrigen Halbjahr könnte dann "eine Wertevermittlung durch den Staat" erfolgen. Der jeweils verkürzte Unterrichts-Zeitraum hätte zur Folge, dass beide Fächer "nicht versetzungsrelevant" wären.

    Wie der SPD-Schulsenator Klaus Böger betonte auch Frau Neumann, dass vor einer Entscheidung über ein eventuelles Wahlpflichtfach Religion ein breiter Dialog stehen sollte, an dem auch die Kirchen beteiligt werden. Sie hoffe, dass bis Ende dieses Jahres eine Lösung gefunden werde. Ohne vorherige Zustimmung der Fraktion werde es keinen Gesetzentwurf geben. (Berliner Morgenpost, 10. 2.00)

  • (2854) Schwante. Erstmals verlegt eine buddhistische Gruppierung ihr Zentrum nach Brandenburg. Für 1,5 Mio. Mark erwarb die buddhistische Splittergruppe Dipankara des Mahayana-Buddhismus (in Deutschland insgesamt 600 Mitglieder) mit Hilfe des Finanzministeriums das im Stile des deutschen Reichstages errichtete Schloss Sommerswalde bei Schwante (Oberhavel). Die Buddhisten hatten den Zweitbewerber, eine Pension für altersgerechtes Wohnen, aus dem Rennen geworfen.

    Versuche religiöser Bewegungen, sich in Brandenburg anzusiedeln, gab es bereits mehrfach. So wollte die Transzendentale Meditation (TM) des indischen Begründers Maharishi Mahesh Yogi in der Stadt Rheinsberg ein Meditatives Zentrum errichten. Die Stadtverordneten verweigerten aber die Ansiedlung. In Sommerswalde liegt der Fall anders. "Wir ließen gerade wegen Rheinsberg prüfen, welcher Verein hinter dem Diapankra-Zentrum steht", sagte Martin Braun vom Finanzministerium. Vorbehalte habe es nicht gegeben. Auch der Bürgermeister von Schwante, Manfred Lehmann, hat keine Bedenken gegen die Ansiedlung. Viele Ortsansässige stünden dem Projekt einfach "wertneutral" gegenüber.

    Finanz-Staatssekretär Horst Mentrup schätzte bei der Urkundenübergabe den Verkauf als "erfreulichen Wertungserfolg" ein. Mentrup: "Von dem neuen Nutzer verspreche ich mir eine Bereicherung der kulturellen Vielfalt in der Region. Ich denke, dass von hier aus wichtige Impulse für den Dialog unterschiedlicher Kulturen ausgehen können."

    Das sehen die Kirchen ganz anders. Der Sektenbeauftragte der Berlin-Brandenburgischen Kirche, Thomas Gandow, wies in seiner Kritik darauf hin, dass Dipankara nicht einmal Mitglied der Buddhistischen Union Deutschlands (DBU) sei, des Dachverbands aller deutschen Buddhisten. Ihn habe gewundert, wie die Landesregierung "der Gemeinde etwas übergestülpt habe", ohne die Konsequenzen zu bedenken. Man müsse sich doch fragen, wo das Geld für Investitionen herkomme, da die Gruppe außer geringfügigen Spenden kaum über eigene Einnahmen verfügen könne. (Berliner Morgenpost, 3.2.00)

  • (2855) Würzburg. Kaum ein Jugendlicher bekennt sich vor der Klasse zum Christentum: "Das gilt als uncool", erfuhr der Diplom-Theologe Andreas Prokopf vom Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts an der Universität Würzburg. Bei Interviews mit 20 unterfränkischen Jugendlichen fand Prokopf heraus, dass einzelne Fragmente des traditionellen Christentums für die jungen Menschen noch immer wichtig sind. Völliges religiöses Desinteresse sei ihm in den jeweils rund 90 Minuten dauernden Tiefeninterviews nicht begegnet, erklärte Prokop: "Eine Abwendung von der Kirche ist nicht identisch mit Religionslosigkeit. Die Jugendlichen haben eine Theologie. Allerdings ist Religiosität für die Schülerinnen und Schüler zu einer Privatangelegenheit geworden". Diffuses christliches Traditionsgut werde ­ auf der Suche nach Antworten auf Existenzfragen ­ in das eigene Leben integriert.

    Relativ selten stoße man bei den Jugendlichen auf eine Vorliebe für Anthroposophie, Esoterik oder für die fernöstliche Religion. Laut Ziebertz gibt es in Franken kaum Jugendszenen, die sich geschlossen zu einer alternativen Religion oder einer ideologischen Heilslehre bekennen. Allerdings lasse sich ein Mix aus Christentum und der fernöstlichen Religion ausmachen: So wird der christliche Erlösungsglaube teilweise mit Wiedergeburtsvorstellungen verkoppelt.

    Die Situationsanalyse, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit rund 130000 Mark fördert, beruht auf der Hypothese, dass Religion bei Jugendlichen präsent ist, obwohl religiöse Bindungen zu schwinden scheinen. Nach einem Jahr Vorarbeit scheint sich außerdem abzuzeichnen, dass die wenigsten Jugendlichen vollkommen außerhalb der Kirche stehen ­ bestimmte christliche Inhalte, Symbole und Rituale werden als wichtig erachtet.

    Die Wissenschaftler hoffen, nach der Auswertung der 20 Tiefeninterviews in drei Jahren dem Religionsunterricht in Bayern neue Impulse geben zu können. Sie wollen auf religiöse Bedürfnisse Jugendlicher hinweisen, die bisher von Religionspädagogen kaum wahrgenommen wurden. Ebenso sollen jene Antworten aus dem Religionsunterricht als irrelevant entlarvt werden, hinter denen keine Fragen aus der Alltagswelt heutiger Jugendlicher stehen.(Main-Echo, 8.2.00)

  • (2856) Köln. In der katholischen Kirche Deutschlands geht der Streit um die Schwangerenkonfliktberatung weiter. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner wandte sich gegen die Pläne der Laienorganisation "Donum vitae", die künftig die Konfliktberatung fortsetzen will. Laien könne nicht gestattet sein, was Bischöfen und Priestern nicht erlaubt sei, sagte Meisner in Köln. In dieser wichtigen Frage könne es keine Doppelmoral geben. (Frankfurter Rundschau, 7.2.00)

  • (2857) Fürth. Wegen Beleidigung des früheren CSU-Vorsitzenden Theo Waigel muß der Lebensrechtler und promovierte evangelische Theologe Johannes Lerle (Erlangen) 1.000 Mark Strafe zahlen. Das Amtsgericht Fürth hatte ihn im Februar zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Mark verurteilt. Lerle hatte auf einem Flugblatt gegen die Tötung Ungeborener protestiert und dabei den ehemaligen Bundesfinanzminister mit Adolf Hitler

    verglichen. So wie Hitler befohlen habe, "Tötungskapazitäten" für die Ermordung von Juden bereitzustellen, habe Waigel im Bundestag für ein Gesetz gestimmt, das die Bundesländer zu einem ausreichenden Angebot an Abtreibungsmöglichkeiten verpflichte, hieß es auf Lerles Flugblatt.

    Bereits im September letzten Jahres wurde eine frühere Verurteilung Lerles zu einer Geldstrafe von 1.200 Mark rechtskräftig. Auf Flugblättern hatte er den auf Abtreibungen spezialisierten Nürnberger Frauenarzt Andreas Freudemann einen "Berufskiller" und "Folterknecht" genannt. Lerle selbst betrachtet die Verfahren als "Ketzerprozesse", da sie auf der wahrheitswidrigen Denkvoraussetzung beruhten, daß Embryonen keine Menschen seien. Beide Strafen will er daher nicht bezahlen.(idea online, 8.2.00)

  • (2858) Nürnberg. Ob eine Pfarrerin einen Muslim heiraten darf, beschäftigt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern. Ulrike Hink, Pfarrerin an der Auferstehungskirche in Nürnberg-Zerzabelshof, schloss im Dezember letzten Jahres vor einem Standesbeamten den Bund fürs Leben mit einem Anhänger des Islam. Laut einem Beschluß der Landessynode ist das zwar möglich, aber nur unter der Bedingung, dass sich das Paar auch vor einem Traualtar das Ja-Wort gibt und später die gemeinsamen Kinder taufen lässt. "Wir gehen davon aus, dass die kirchliche Trauung noch folgt", sagte Andreas Rickerl (München), Pressereferent der Landeskirche. Der Landeskirchenrat halte an dem Grundsatz fest, dass der Ehepartner eines Pfarrers evangelisch sein solle. Man habe das Paar gebeten, die kirchliche Trauung "baldmöglichst" nachzuholen. (idea online, 18.2.00)

    Anm. MIZ: Es bleibt alles beim Alten. Es wird nur soviel Relgionsfreiheit gewährt, wie man zeitgemäß muss. Die erwarteten Kinder werden schon im voraus religiös in Sippenhaft genommen.

  • (2859) Hannover. Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kommt eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare nicht in Frage. Auch die für die Ehe geltenden rechtlichen Bestimmungen dürften auf homosexuelle Partnerschaften nicht unterschiedslos angewandt werden, teilte das EKD-Kirchenamt in Hannover mit. "Neue gesetzliche Regelungen dürfen nicht auf Kosten der sozialen und rechtlichen Stellung der Ehe gehen", heißt es in der Stellungnahme.

    Eine Verbesserung des Rechtsschutzes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werde jedoch begrüßt. Nach Auffassung des Kirchenamtes ist es "ethisch geboten, Verlässlichkeit und Verantwortung im menschlichen Zusammenleben zu stärken". Dies gelte auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Im Blick auf rechtliche Regelungen für homosexuelle Paare sei jedoch "behutsames Vorgehen angebracht". Einzelheiten einer solchen Regelung seien "keine Glaubensfrage, sondern eine Frage der politischen und rechtlichen Vernunft". (Westfälische Allgemeine Zeitung, 21.2.00)

  • (2860) Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte Februar grünes Licht für Islam-Unterricht an den staatlichen Schulen in Berlin gegeben. Der Verein "Islamische Föderation" dürfe wie auch katholische oder evangelische Kirchen Religion anbieten, entschied der 6. Senat in der seit 20 Jahren dauernden Auseinandersetzung als letzte Instanz. Zuvor müssten jetzt nur noch die Lehrpläne geprüft werden. In Berlin gibt es laut Innenbehörde mindestens 30 000 Schüler islamischen Glaubens. (Az.:BVerwG 6 C 5.99)

    Der Verein wird wegen des Verdachts extremistischer Bestrebungen seit wenigen Wochen vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Land Berlin hatte ihm nicht den Status einer Religionsgemeinschaft zugebilligt und argumentiert, es handele sich dabei eher um eine politische oder kulturelle Gruppierung, nicht aber um eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Berliner Schulgesetzes. Der Verein hatte hingegen vor den Bundesrichtern eine religiöse Neutralität des Staates verlangt.

    Die "Islamische Föderation" war 1980 als Dachverband von zuletzt 25 Vereinen

    gegründet worden, unter anderem um Religionsunterricht an den Schulen anzubieten. Ein 1987 gestellter Antrag wurde 1994 abgelehnt. Anschließend ging der Fall vor die Gerichte.

    Berlin ist neben Bremen und Brandenburg das einzige Bundesland, in dem Religion nicht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen angeboten wird, sondern als Zusatzangebot in Verantwortung der Religionsgemeinschaften. Diese Ausnahme ist in der "Bremer Klausel" des Grundgesetzes für die Länder geregelt, die vor 1949 keine Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht kannten. Ein Sprecher des Gericht erklärte, aus diesem Grund sei das Urteil nicht direkt auf andere Länder übertragbar.(Nordwest-Zeitung, 24.2.00)

  • (2861) Stuttgart. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfe vehement zurückgewiesen. "Dies hat weder etwas mit unserem Lehrplan noch mit unserer Lehrerausbildung zu tun", sagte die Vorsitzende des Landesverbandes der freien Waldorfschulen, Gise Kayser-Gantner, in Stuttgart. Eine Umfrage an allen Schulen habe keine Anhaltspunkte für die Verbreitung rassistischen oder antisemitischen Gedankengutes oder Vorfälle in dieser Richtung ergeben. "Das ist nicht der Alltag in den Waldorfschulen", sagte sie.

    Damit reagierte sie auf die jüngsten Aussagen des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel. Spiegel hatte im Südwestfernsehen (SWR) gesagt, dass ihm seit etwa eineinhalb Jahren aus verschiedenen Städten von antisemitischen Vorfällen berichtet werde. Die Eltern, die ihm davon erzählt hätten, wollten anonym bleiben. Deshalb sei er noch nicht aktiv geworden. Er werde zunächst noch mehr Fakten sammeln.

    Kayser-Gantner wies darauf hin, dass die Waldorfschulen in Südafrika die ersten mit gemischten Klassen gewesen seien. Sie sagte, es könne sich bei der Fernseh-Darstellung lediglich um Ausnahmefälle gehandelt haben, die sich keinesfalls mit dem Programm der Schulen deckten. Der Begründer der Waldorfpädagogik Rudolf Steiner sei kein Rassist gewesen. Die in der "Report"-Sendung verbreiteten Zitate aus seinen Werken seien aus dem Zusammenhang gerissen worden. (NewsBote, 21.3.00)

    Anm. MIZ: Eine fadenscheinige Schutzbehauptung: Man muss bei Rudolf Steiner keine Zitate aus dem Zusammenhang reißen, um seinen eigentümlichen, esoterischen Rassismus bloßzustellen. Das wissen natürlich auch die Anthroposophen. Es ist bezeichnend, dass sie in keinen ihrer vielen Prozesse gegen kritische Journalisten, die Aussage, Steiner sei Rassist gewesen, zum Gegenstand der Anklage gemacht haben. Ein solcher Schuss wäre sicherlich nach hinten losgegangen... (vgl. hierzu Grandt, Guido und Michael: Die Waldorf Connection. S.204ff.)

  • (2862) Nürnberg/München. Als Asylbewerber abgelehnte Iranerinnen müssen sich für ihre Heimreisedokumente grundsätzlich mit Kopftuch fotografieren lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte die Beschwerden zweier Frauen aus Nürnberg gegen die Kopftuch-Anordnung ab. Es billigte damit zugleich das Vorgehen des Nürnberger Ausländeramtes, das den Iranerinnen im Falle der Weigerung eine zwangsweise Vorführung bei einem Fotografen angedroht hatte (Az.: 24 CS 00.12).

    Die Anwältin der Frauen, Gisela Seidler, kündigte an, sie wolle nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Frauen hatten sich auf das in Deutschland verfassungsrechtlich verbriefte Recht der Religionsfreiheit berufen. Nach Seidlers Auffassung verletzt der Kopftuchzwang auch die Würde ihrer Mandantinnen als Frauen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erkannte in der Kopftuch-Anordnung dagegen weder einen diskriminierenden Charakter noch eine Maßnahme zur Unterdrückung der Frau. Die Iranerinnen müssten nur für den kurzen Moment einer Fotoaufnahme und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Kopftuch anlegen. Damit werde keine religiöse Handlung im Sinne eines Glaubensbekenntnisses verlangt. "Anders wäre es, wenn eine Moslemin beispielsweise gezwungen würde, sich mit einem Kreuz fotografieren zu lassen, denn das Kreuz ist im Gegensatz zum Kopftuch ein eindeutig religiöses Glaubenssymbol", erläuterte VGH- Sprecher Peter Kissner. Zudem hätten sich die beiden betroffenen Frauen bisher selbst als Moslems bezeichnet. (NewsBote, 23.3.00)

    Anm. MIZ: So unterschiedlich (und interessegeleitet!) urteilen die Gerichte: Während das Bayerische Verwaltungsgericht nur das Kreuz und nicht das Kopftuch als religiöses Symbol einstuft, ist für das Verwaltungsgericht Stuttgart im Fall der Lehrerin Ludin das Kopftuch genauso ein religiöses Symbol wie das Kruzifix an der Wand. Wobei Stuttgart das am Hals getragene Kreuz offensichtlich überhaupt nicht als religiöses Symbol einstuft.

  • (2863) Köln. Drastische Strukturveränderungen in der katholischen Kirche hat der Kölner Stadtdechant Johannes Westhoff prognostiziert. In einem Vortrag vor der katholischen Hochschulgemeinde verwies er darauf, daß das die Kirche allmählich aushöhlende Problem der Mangel an Gläubigen sei. In Köln gingen nur noch durchschnittlich 10% der Katholiken zur sonntäglichen Messe, zudem seien die Besucher stark überaltert. Als Konsequenz daraus ergebe sich der Abschied von der Vorstellung der "Pfarrfamilie", wo der Pfarrer jedes Mitglied kennt, sowie die Notwendigkeit zur Konzentration. Von den derzeit 141 Pfarreien in Köln würden am Ende nur 46 bis 48 "Seelsorge-Bezirke" bleiben. Der Erzdiözese warf Westhoff vor, diesen unvermeidlichen Schrumpfungsprozeß nicht zentral zu steuern.

    (Kölner Stadt-Anzeiger, 24.3.00)

  • (2864) Berlin. Für die jungen Deutschen spielt Religion in ihrem Leben eine immer geringere Rolle. Gottesdienst und Beten werden im Leben der westdeutschen Jugendlichen zur Nebensache. In Ostdeutschland ist Religion angesichts der atheistischen Prägung ohnehin nur noch Sache einer kleinen Minderheit. Das sind Ergebnisse der Ende März in Berlin veröffentlichten Shell-Studie "Jugend 2000". Dazu wurden 4.546 deutsche und erstmals 648 ausländische Jugendliche - meist Italiener und Türken - im Alter von 15 bis 24 Jahren befragt. Je 33 Prozent der Befragten waren evangelisch und katholisch, sechs Prozent Moslems, drei Prozent andersgläubig. Jeder vierte Jugendliche ist konfessionslos. Fazit der Studie: Die Kirchen haben wenig Chancen, "in den bisherigen Formen Einfluß auf die junge Generation zu gewinnen." Private Glaubensüberzeugungen - etwa von einer höheren Macht - spielen bei den Jugendlichen eine weitaus größere Rolle als kirchliche Lehren. So ist ihr Vertrauen in die Kirchen auch gering: Sie rangieren zusammen mit den Parteien ganz unten. Deutsche Jugendliche lassen sich immer seltener im Gottesdienst sehen. Während im Westen 1991 noch 22 Prozent in die Kirche gingen, sind es jetzt 16 Prozent. Im Osten sank dieser Anteil von 10 auf 7 Prozent. Insgesamt besuchen 14 Prozent der deutschen und 23 Prozent der ausländischen Jugendlichen einen Gottesdienst (Türken: 35 Prozent). Ebenfalls rückläufig ist der Anteil der betenden Jugendlichen. Er schrumpfte bei den Westdeutschen von 39 Prozent (1991) auf 28 Prozent, in den neuen Bundesländern von 21 auf 11 Prozent.

    Während bei den jungen Deutschen 24 Prozent beten, sind es bei den Ausländern 44 Prozent. Zwei Prozent der jungen Deutschen lesen oft in der Bibel, 19 Prozent selten, 79 Prozent nie. Anders bei den jungen Muslimen: Bei ihnen lesen 41 Prozent häufig den Koran.

    (idea online, 31.3.00)

  • (2865) Heilbronn. Etwa 1000 Gegner des umstrittenen Theaterstücks "Corpus Christi" haben Anfang April in der Heilbronner Innenstadt gegen das nach ihrer Ansicht gotteslästerliche Bühnenwerk demonstriert. Von christlicher Nächstenliebe war bei den Protesten allerdings nicht viel zu spüren.

    Im Zuge der Demonstration kam es zu Handgreiflichkeiten gegen eine Gruppe von Homosexuellen und Mitgliedern der Aids-Hilfe, die für das Theaterstück Partei ergriffen. Ein Polizist, der zusammen mit anderen Beamten schlichtend eingriff, wurde durch den Biss eines syrisch-orthodoxen Christen an der Hand verletzt. Der Täter und zwei andere Demonstranten wurden vorübergehend festgenommen.

    An der Protest-Veranstaltung nahmen nach Polizeiangaben Mitglieder von drei christlichen Gruppen teil, die aus dem ganzen Bundesgebiet zum Teil mit Bussen angereist waren. In dem Theaterstück des amerikanischen Pulitzer-Preisträgers Terrence McNally, das in Heilbronn auf dem Programm steht, werden Jesus und seine Apostel unter anderem als trinkfreudige Homosexuelle dargestellt.

    Intendant Klaus Wagner hatte die Aufführung des Stückes bei der Demonstration verteidigen wollen. Sein Angebot sei allerdings von den Veranstaltern zurückgewiesen worden, teilte Theatersprecher James McDowell auf Anfrage mit. Als Wagner sich am Rande der Kundgebung einer Diskussion stellen wollte, mussten Polizisten einschreiten, um Rangeleien zu unterbinden. (spiegel online, 3.4.00; Heilbronner Stimme, 10.4.00)

  • (2866) Berlin. Bundespräsident Johannes Rau hat sich gegen immer wiederkehrende Forderungen gewandt, die Formel von der "Verantwortung vor Gott" aus der Präambel des Grundgesetzes zu streichen. Diese Mahnung sei unverzichtbar und zumutbar, sagte er. Es gehe dabei nicht um einen konfessionellen Gottesbegriff, denn auch Deutsche jüdischen und muslimischen Glaubens könnten sich hier angesprochen fühlen. Es sei an der Zeit, die Gemeinsamkeiten zwischen Christentum, Judentum und Islam zu entdecken. "Der beginnende Dialog der Religionen macht deutlich, dass Christen und Juden und Muslime von einem Gott reden, den wir aus unterschiedlicher Perspektive sehen", sagte der Bundespräsident.

    Nach Ansicht Raus wird das Multi-Religiöse zur Gefahr, wenn an die Stelle gewollter Toleranz religiöse Beliebigkeit trete. Das Kennenlernen verschiedener Weltreligionen könne das Leben bereichern. Der Bundespräsident unterstrich zugleich die Bedeutung der christlichen Botschaft. Sie müsse gerade in einer multikulturellen Welt klar ausgesprochen werden. "Ohne diese Botschaft wären wir alle ärmer, an wen oder was auch immer der einzelne glaubt", so Rau, der wegen seiner Bibelkenntnis auch als "Bruder Johannes" tituliert wird. (idea-online, 18.4.00)

    Anm. MIZ: Der Bundespräsident ist Präsident aller Deutschen, ob Christen, Juden oder Muslime. Dass es darüber hinaus auch Atheisten und Agnostiker gibt, ist ihm anscheinend völlig unbekannt...

Belgien

  • (2867) Brüssel. Brüsseler Kriminalbeamte durchsuchten am Neujahrstag Büros des Erzbistums Mecheln-Brüssel, der Schule St. Geneviève und die Privatwohnung des Priesters Robert Borremans. Borremans hatte 1994 seinen Posten als Pastor einer Brüsseler Gemeinde aufgeben müssen, weil er in den Verdacht geraten war, Kinder aus seiner Pfadfindergruppe sexuell missbraucht zu haben. Bis 1996 leitete er die Verwaltung der katholischen Schule St. Geneviève in Brüssel. Als in der Schulbilanz ein Loch von 700.000 belgischen Franc auftauchte, wurde Borremans abermals versetzt - in die Schatzkanzlei des Erzbistums. Der Erzbischof veranlasste damals eine interne Untersuchung, die ergab, dass Borremans Geld zwischen den Konten der Schule und des Erzbistums verschoben und dabei umgerechnet eine halbe Million Mark in seine Tasche geleitet hatte. An die belgischen Justizbehörden wurde dieses Ergebnis nicht weitergegeben.

    Kürzlich meldeten sich Zeugen, mit der Folge, dass die Ermittlungen gegen den Priester wieder aufgenommen wurden. In der Gemeinde, die Borremans 1994 verlassen musste, munkelt man, dass er mit dem Geld das Schweigen seiner Opfer erkauft habe.

    Bei der Durchsuchung von Borremans Wohnung stellte die Polizei Fotos sicher, die ihn nackt neben ebenfalls nackten Kindern zeigen. Die Polizei hofft, mit Hilfe der Fotos einige Opfer ausfindig zu machen. (taz, 28.1.00)

Großbritannien

  • (2868) London. Im Kampf um Gleichberechtigung gibt es leider immer wieder Rückschläge. In Großbritannien hat 1988 die Eiserne Lady und Pinochet-Freundin Margaret Thatcher ein Gesetz erlassen, das es Schulen und Stadtverwaltungen verbietet, homosexuelle und heterosexuelle Beziehungen auf eine Stufe zu stellen. Dieses Gesetz wollte Premierminister Blair jetzt endlich kippen, aber das Oberhaus hat ihm mit 210 gegen 165 Stimmen einen Strich durch die tolerante Rechnung gemacht: Beziehungen zwischen Homosexuellen dürfen im britischen Schulunterricht weiterhin nicht als gleichwertig dargestellt werden.

    Peter Tatchell, Schwulenverband "OutRage!" in Großbritannien, nennt das Abstimmungsergebnis ein "Votum für fortgesetzte Zensur und Homophobie an unseren Schulen". Der Oppositionsführer William Hague dagegen weiß, was britische Bürger wollen: "Die große Mehrheit der Eltern im ganzen Land wird mit einem Seufzer der Erleichterung reagieren." Eine Umfrage in Schottland gibt ihm Recht: 80 Prozent sind für den Paragraphen. Und was halten die Religiösen von Gleichberechtigung, von toleranter Erziehung der Jugend? Natürlich gar nichts. Der katholische Kardinal Thomas Winning verglich die "militante homosexuelle Lobby" mit der deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg. Und der britische Oberrabbi Jonathan Sacks warnte, Homosexualität sei "moralisch keineswegs gleichwertig". (humanist.de, 11.2.00)

Norwegen

  • (2869) Oslo. Nach den Moslems wollen nun auch die Atheisten in der norwegischen Hauptstadt Oslo ihr Bekenntnis öffentlich ausrufen. Als Antwort auf den moslemischen Gebetsruf "Gott ist groß" plant eine atheistische Gesellschaft wöchentlich bis zu zehn Mal "Gott gibt es nicht" oder Ausschnitte aus den allgemeinen Menschenrechten über Lautsprecher zu verkünden.

    Das Bürgermeisteramt hatte Anfang dieses Jahres den Moslems gestattet, von den Minaretten der achtzehn Moscheen in Oslo fünf Mal am Tag öffentlich zum Gebet aufzurufen, da der Ruf nicht gegen die Lärmschutzverordnung verstoße. Außerdem entspreche die Erlaubnis der in der norwegischen Verfassung garantierten Religionsfreiheit. Von den rund 500 000 Einwohnern der norwegischen Hauptstadt bekennen sich rund 36 000 zum Islam. (Frankfurter Rundschau, 27.3.00)

Italien

  • (2870) Rom. Der Vatikan ist "äußerst besorgt" wegen eines in Rom geplanten Welttreffens der Homosexuellen. Hintergrund seien mögliche Protestaktionen gegen Papst Johannes Paul II. mitten im Jubiläumsjahr der katholischen Kirche, berichtete die Zeitung "Il Messaggero". Zu dem Treffen "World Gay Pride" im Juni werden etwa eine Million Homosexuelle erwartet. "Jede Äußerung des Papstes zur Sexualmoral und zur Verteidigung der Familie wird von Homosexuellen-Gruppen stets öffentlich kritisiert", argumentiert der Vatikan laut "Messaggero". Roms Bürgermeister Rutelli verteidigte die Genehmigung der Veranstaltung. Auch Homosexuellen-Verbände müssten sich öffentlich äußern dürfen. (Frankfurer Neue Presse, 29.1.00)

Vatikan

  • (2871) Vatikanstadt. Nach Ansicht der päpstlichen Haustheologen, George Cottiers,

    wird es keine Rehabilitierung des vor 400 Jahren hingerichteten Renaissance Gelehrten

    Giordano Bruno geben. In einem in der katholischen Tageszeitung Avvenire veröffentlichten Interview sagte Cottier, Brunos Denken sei niemals katholisch gewesen. Das unterscheide ihn beispielsweise von dem ebenfalls auf dem Scheiterhaufen verbrannten Girolamo Savonarola, der möglicherweise selig gesprochen werden könnte.

    Von der Inquisition wegen schlimmster Ketzerei angeklagt wurde der Dichter und Philosoph Giordano Bruno insbesondere wegen seines materialistisch orientierten Pantheismus. Mit seiner Definition des Verhältnisses Gottes zur Welt zog er sich die Todfeindschaft der Kirche zu. Er wies die Ansicht zurück, daß Gott die Welt von außen, wie ein Roßlenker sein Gespann, regiere und lehrte, Gott stehe nicht über und außerhalb der Welt, sondern sei in der Welt, wirke als beseelendes Prinzip ihres Ganzen wie in jedem ihrer Teile. (Radio Vatikan, 1.-3.2.00; junge Welt, 17.2.00)

Polen

  • (2872) Lodz. Mit einem neuen Angebot will die katholische Kirche im polnischen Lodz "wilde Ehen" vor den Traualtar bringen. Um unverheirateten Paaren auf die Sprünge zu helfen, wollen die Bischöfe die Kosten für die Trauung übernehmen, obendrein bieten sie Hilfe bei Behördengängen. Bei Taufen will die Kirche sogar bei der Organisation einer Familienfeier behilflich sein.

    Um im "Heiligen Jahr" der katholischen Kirche die Zahl der Eheschließungen zu erhöhen, will sich die Kirche in Lodz besonders um diejenigen bemühen, die nach einer Scheidung mit einem neuen Partner zusammenleben. Dazu will sie sich in Rom für die Annullierung der alten Ehe einsetzen. Nach katholischem Recht spricht dann nichts mehr gegen eine neue kirchliche Trauung. In Lodz kommt laut Statistik eine Scheidung auf zwei neue Eheschließungen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 12.2.00)

Türkei

  • (2873) Istanbul. Der Storch hat ausgedient. Jedenfalls, wenn es nach dem Willen des türkischen Bildungsministeriums geht. Erstmals in der Geschichte der Türkei wird von diesem Jahr an in einigen Schulen des Landes Sexualkundeunterricht erteilt - unerhört in einem Land, das nach wie vor von religiös-konservativem Denken geprägt ist.

    Noch weiß niemand, wie die Türken auf die Neuerung reagieren werden. Sicherheitshalber soll der Sexualunterricht deshalb in einem Pilotprojekt auf wenige Schulen in der europäisierten Metropole Istanbul beschränkt bleiben und Jungen und Mädchen in getrennten Lehrstunden näher gebracht werden. Doch die Reform ist umstritten, noch bevor sie überhaupt begonnen hat.

    Dass in der Sexualkundestunde auch gleich über Drogenabhängigkeit und andere "schädliche Gewohnheiten" aufgeklärt werden soll, legt allerdings nahe, dass selbst das Bildungsministerium dem Thema nicht ganz unbefangen entgegentritt.

    Proteste strenggläubiger Moslems gegen das Pilotprojekt blieben bisher aus. Das Ziel des Bildungsministeriums, den Sexualkundeunterricht nach einer Pilotphase im mondänen Istanbul bis zum Jahr 2003 auf die ganze Türkei auszuweiten, scheint sehr ehrgeizig. Auf dem anatolischen Land gehen die jungen Mädchen noch verschleiert und werden von ihren Eltern verheiratet, oft genug ohne standesamtlichen Segen als Zweit- oder gar Drittehefrau. Familien lassen ihre Töchter nur ungern überhaupt die Schulpflicht erfüllen, weil sie dabei mit den "Knaben" zusammentreffen. (Stuttgarter Nachrichten, 17.2.00)

Nordamerika

USA

  • (2874) San Francisco. In Not geratende Musliminnen, die von ihren Ehemännern geschlagen oder missbraucht werden, wenden sich kaum um Hilfe nach außen, auch dann nicht, wenn sie in einem nicht-muslimischen Land, wie etwa Amerika, leben. Der Grund hierfür liegt im großen Einfluss, den die Religion auf das Leben der islamischen Frauen ausübt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die von Dena Saadat Hassouneh Phillips, Postdoktorandin für Pflegewissenschaft an der Oregon Health Sciences University, durchgeführt und am 28. Januar auf dem 11. Internationalen Kongress für Frauengesundheit in San Francisco vorgestellt wurde.

    Die Wissenschaftlerin fand heraus, dass die starken Bande von Ehre, Freundschaft und Identität, die der muslimischen Kultur eigen sind, die muslimischen Frauen oft davon abhalten, Hilfe außerhalb ihrer Gemeinschaft zu suchen. "Die Gemeinschaft ist für das soziale und geistliche Leben eines Muslims von zentraler Bedeutung", sagt Phillips. "Um einer Missbrauchssituation zu entkommen, müssten sich muslimische Frauen von ihrer Familie und ihrer Gemeinschaft distanzieren, was viele nicht zu tun wagen."

    Hinzu kommt, dass das Recht des Ehemannes, seine Frau zu schlagen, gewissermaßen im Koran verankert ist. Dort werden, wie Phillips erläutert, Schritte für den Ehemann aufgezeigt, die er gegen eine unbotmäßige Ehefrau unternehmen könne, dazu gehöre auch ein "leichtes" Schlagen der Ehefrau als Zeichen seiner Missbilligung. Die Rolle des Ehemanns als Zuchtmeister steht wiederum in enger Verbindung zur Wichtigkeit der Ehe im islamischen

    Kulturkreis. "Da die Ehe dem Propheten Mohammed zufolge gewissermaßen die Hälfte von jemandes Ehre ausmacht, hat sie eine enorme religiöse und kulturelle Bedeutung für muslimische Frauen", sagt Phillips. Eine Scheidung von einem gewalttätigen Ehemann sei für muslimische Frauen daher auch in den USA schwierig, da die Frauen in diesen Angelegenheiten auf ihre geistlichen Führer und Gelehrten hören. Diese entschieden oft gegen die Frauen, da sie mit dem Ehemann persönlich bekannt seien. (bild der wissenschaft, 2.2.00)

  • (2875) Utah. Im US-Bundesstaat Utah darf nach dem Willen des Repräsentantenhaus an den Schulen künftig als Verhütungsmethode nur noch Enthaltsamkeit gelehrt werden. Außerehelicher Sex gilt als kriminell. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 28.2.00)

  • (2876) New York/Hamburg. Der amerikanische Dramatiker Arthur Miller hat die Frömmelei der Präsidentschaftskandidaten im amerikanischen Wahlkampf hart kritisiert. In einem Interview mit dem Hamburger Magazin stern sagte der 84-Jaehrige, in Amerika seien Politik und Religion niemals getrennt gewesen. Neu sei "allerdings der nackte Missbrauch der Religion durch Politiker". Nicht einmal ein Rechter wie Eisenhower habe es gewagt, Gott zu instrumentalisieren. "Es gab den Konsens, dass es sich einfach nicht gehört, den eigenen Glauben im Wahlkampf zur Schau zu stellen. Jetzt ist auch diese Schamgrenze gefallen", sagte Miller dem stern. "Statt die eigenen Kinder vor die Kameras zu zerren, zeigt man neuerdings sein Gebetbuch her." (ots, 2.3.00)

Südamerika

Chile

  • (2877) Santiago de Chile. In Chile wird seit kurzem über die Einrichtung einer evangelischen Militärseelsorge nachgedacht. Die chilenischen Protestanten haben daher Beratung aus dem Ausland angefordert. Ende März besuchten zwei deutsche Seelsoger, der evangelische Militärdekan Peter Blaschke und Dekan Helmut Assmann, auf Einladung des chilenischen "Kommittees Evangelischer Organisationen" (COE) das südamerikanische Land. In Begleitung von COE-Repräsentanten trafen sie unter anderem Verteidigungsminister Mario Fernández und Staatssekretärin Carolina Tohá. Die sozialistische Politikerin, Tochter eines unter mysteriösen Umständen im Militärspital ums Leben gekommenen ehemaligen Ministers im Kabinett Allende, sprach vom geplanten Einzug protestantischer Pfarrer in die Kasernen als einem weiteren Schritt hin zu mehr Demokratie und Pluralismus in den Streitkräften.

    Kritiker sagen dem bis heute überwiegend pinochettreuen Militär Chiles nach, es führe weitgehend ein ideologisches Eigenleben, dessen integraler Bestandteil neben vor einem Jahrhundert importierten preußischen Tugenden ein äußerst konservativer Katholizismus sei. Während die offizielle römisch-katholische Kirche des Landes in der Zeit der Militärregierung auf Grund der Menschenrechtsverletzungen von der Junta abrückte, verhielt sich die katholische Militärseelsorge damals loyal zu ihr.

    Die von protestantischer Seite gesuchte und katholischerseits erst in letzter Minute bestätigte Unterredung mit dem römisch-katholischen Militärbischof General Pablo Lizana Riquelme diente dazu, einander zu versichern, daß die Bemühung der einen Kirche nicht auf Kosten der anderen gehen sollte. Lizana drückte seine Bereitschaft zu dauerhaftem konstruktiven

    Dialog in Sachen Militärseelsorge aus.

    Zwar wäre es ihm lieber, wenn alle Chilenen katholisch wären und blieben, aber er habe erkannt, daß der Feind nicht in anderen Christen zu suchen sei, sondern in Glaubens- und Werteverfall, in Konsumismus und Kirchenferne. Dagegen müssten die Gläubigen nun auch in der Truppe gemeinsam Zeugnis ablegen. (Reformierte Presse, 1.4.00)

Asien

Israel

  • (2878) Jerusalem. In eine prekäre Lage geriet der ultraorthodoxe israelische Religionsminister Jitzhak Cohen, denn er musste sich zu einer schlüpfrigen parlamentarischen Anfrage äußern. Das Rabbinat der Stadt Herzlia hat das für den Verkauf von Lebensmitteln in Israel unabdingbare Koscher-Zertifikat an eine als Körperaufstrich gedachte Schokocreme vergeben. Die Rabbiner dachten, es handele sich um eine ordinäre Frühstücksbeilage. Dieser Fauxpas veranlasste jetzt den weltlich eingestellten Abgeordneten Joseph Lapid dazu, nachzubohren: Die Zertifizierung dieser Körperglasur verstoße ja wohl gegen alle Glaubensregeln. "Wussten Sie denn nicht", so Lapid zu Cohen, "dass diese Milchschokolade über den ganzen Körper gestrichen wird?" Peinlich für den Oberhüter der Religion, denn gläubige Juden müssen den Verzehr von Milch und Fleisch strikt trennen. (humanist.de, 15.2.00)

  • (2879) Jerusalem. Zum Abschluss seiner Pilgerreise im Nahen Osten hat Johannes Paul II. erneut um Vergebung für die Judenverfolgungen in der Geschichte gebeten. Nach einem Gebet an der Klagemauer in Jerusalem hinterließ er nach jüdischem Brauch in den Mauerritzen eine schriftliche Bitte an Gott.

    Die Rede an der Klagemauer war das zweite bedeutende Zeichen der Aussöhnung mit den Juden auf der einwöchigen Pilgerreise des Papstes durch den Nahen Osten.

    Bereits zwei Tage zuvor hatte Johannes Paul II. beim Besuch des israelischen Holocaust-Mahnmals Jad Waschem tiefe Trauer über die Verbrechen der Christen an den Juden geäußert. Er ging aber nicht so weit, sich für das Verhalten der Kirche und des damaligen Papstes, Pius XII., zu entschuldigen. (Spiegel online, 26.3.00)

Philippinen

  • (2880) Manila. Viel Blut floss beim Karfreitags-Ritual im philippinischen San Fernando: Neun Gläubige ließen sich kreuzigen, andere peitschten sich blutig. Die katholische Kirche lehnt diese Art der Selbstkasteiung zwar offiziell ab, unternimmt aber nichts dagegen.

    Bei der Kreuzigung in San Fernando, 90 Kilometer nördlich von Manila, trieben Helfer sieben Zentimeter lange, zuvor in Alkohol getränkte Stahlnägel durch die bloßen Handflächen der Männer. Anschließend wurden die Holzkreuze in sengender Sonne aufgerichtet.

    Im selben Ort schlugen sich Büßer mit Peitschen, deren Enden mit Glasscherben versehen sind, die nackten Oberkörper blutig, um Abbitte zu leisten.

    Nach Angaben örtlicher Behörden locken die Selbstkasteiungen jedes Jahr mehr Gläubige an, darunter auch zunehmend Minderjährige. Ausländer dürfen seit 1997 nicht mehr daran teilnehmen. Damals hatte sich ein Japaner ans Kreuz schlagen lassen. Anschließend stellte sich allerdings heraus, dass die Szene in einem Pornofilm verwendet werden sollte. (Spiegel online, 17.04.00)

Afrika

Ägypten

  • (2881) Kairo. Papst Johannes Paul II. hat am ersten Tag seiner Ägypten-Reise im Februar religiös motivierte Gewalt als ein "Vergehen an Gott" scharf verurteilt. Es sei ein krasser Widerspruch, Gewalt und Konflikte im Namen der Religion zu unterstützen, sagte der 79-Jährige bei seiner Ankunft in Kairo.

    Während seiner 90. Auslandsreise besuchte der Papst eine der heiligsten biblischen Stätten, den Berg Sinai, wo Moses dem Alten Testament zufolge von Gott die Zehn Gebote erhielt. Auch wenn der Papst seinen Ägyptenbesuch als reine Pilgerfahrt apostrophiert hat, ist die Reise nicht unpolitisch. Die rund sechs Millionen Kopten im Land sind eine der ältesten Gemeinschaften der Christenheit. Sie erkennen den Papst zwar nicht als ihr Oberhaupt an, hoffen aber auf die Fürsprache des Gastes aus Rom bei ihren Bemühungen um Gleichberechtigung mit den 55 Millionen Moslems in Ägypten. Erst im Januar kamen bei Zusammenstößen zwischen Kopten und Moslems in Oberägypten 23 Menschen ums Leben. (Oberösterreich online, 25.2.00)

Nigeria

  • (2882) Nairobi. In Nordnigeria haben Straßenschlachten zwischen Christen und Moslems mindestens 25 Todesopfer gefordert. Auslöser der Krawalle war eine Demonstration gegen die Einführung des islamischen Strafrechts, das jetzt erstmals angewandt wurde.

    Mehrere zehntausend Christen in Kaduna haben mit einem Protestmarsch gegen die Scharia protestiert. Als drei Muslime es wagten, die Demonstranten zu stören, wurden sie von der Menge erschlagen, die Krawalle begannen. Mehrere Läden in der Innenstadt, die offensichtlich Muslimen gehören, wurden in Brand gesetzt. Das Militär, das zur Eindämmung des Religionsstreits eingesetzt wurde, konnte die Unruhen erst nach zwei Tagen unter Kontrolle bringen. Augenzeugen berichteten, die Straßen seien übersät mit Leichen.

    Die Christen zogen durch die Stadt und riefen Parolen, wonach Kaduna laizistisch bleibe. ,,Die Scharia kann irgendwo in Nordnigeria angewandt werden, aber nicht hier. Kaduna ist anders, die Bevölkerung ist gemischt'', begründete Festus Okoye, Sprecher der Menschenrechtsgruppe ,,Human Rights Monitor" in Kaduna, den ursprünglichen Sinn der Demonstration. Tatsächlich herrschte in Kaduna bisher eher ein liberales Klima.

    Kaduna, einer von 36 Bundesstaaten in Nigeria, zählt rund eine Million Einwohner, eine knappe Mehrheit davon ist muslimisch. Die Einführung des islamischen Strafrechts im Bundesstaat Zamfara Ende Januar hatte in Kaduna für hitzige Debatten gesorgt. Zamfara hatte sich ein strenges Strafrecht gegeben, das die Steinigung von Prostituierten und Ehebrechern, die Handamputation bei Dieben und die Kreuzigung von Raubmördern vorsah. Ein 18-Jähriger war in der Öffentlichkeit mit 100 Peitschenhieben bestraft worden, weil er vor der Ehe mit seiner 16-jährigen Freundin geschlafen hatte. Beide waren von einem islamischen Gericht für schuldig befunden worden, die Auspeitschung des Mädchens wurde ausgesetzt, bis es sich von einer Krankheit erholt hat.

    In Zamfara gilt die Scharia theoretisch nur für Muslime, praktisch sind die wenigen Christen dort ebenso von den muslimischen Vorschriften betroffen, etwa dem Alkoholverbot oder dem Verbot für Frauen, auf dem Sozius eines Motorrades mitzufahren. Auch andere nigerianische Bundesstaaten diskutieren die Einführung der Scharia. (Neue Züricher Zeitung, 23.2.2000; Stuttgarter Zeitung, 24.2.00)

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2000 - Meldungen 2883-2914 rhartmann So, 2000-12-31 09:00

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  • (2883) München. Die Bibel - das weltweit meistgelesene Buch – soll nach dem Willen zweier Rechtsanwälte aus Bayern auf den Index jugendgefährdender Schriften. Im Auftrag einiger Eltern minderjähriger Kinder hätten sie einen entsprechenden Antrag bei Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) eingereicht, teilten die Anwälte Christian Sailer und Gert-Joachim Hetzel aus Marktheidenfeld mit. Die Bibel gehöre auf den Index, solange sie "blutrünstige und menschenrechtswidrige Passagen" enthalte. "Sie predigt Völkermord, Rassismus, Judenfeindschaft, grausame Hinrichtungen von Ehebrechern und Homosexuellen, die Ermordung der eigenen Kinder und viele andere Perversitäten." Diese Forderung sei absurd, meinte dagegen Adelheid Utters-Adam, Sprecherin der katholischen Kirche in München. Wenn man die Bibel auf den Index setze, müssten auch jedes Geschichtsbuch und fast jede Ausgabe der Tageszeitungen auf den Index. (Frankfurter Rundschau, 2.8.00) Anm. MIZ: Was die Sprecherin der katholischen Kirche übersah: Im Unterschied zur Bibel verherrlichen Geschichtsbücher und Tageszeitungen in der Regeln nicht den Völkermord. Dennoch ist der Hintergrund des Verbotsbegehrens nicht ganz unproblematisch: Die beiden Anwälte Sailer und Hetzel sind für die urchristliche Sekte "Universelles Leben" tätig.

  • (2884) Karlsruhe. Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ulrich Fischer, hat sich für islamischen Religionsunterricht an Schulen ausgesprochen. Der Religionsunterricht für Muslime auf Basis des Grundgesetzes, der zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Gesellschaft 2000 in Baden-Württemberg gehört, sollte umgesetzt werden. Die Kirche der Zukunft muss nach Ansicht Fischers in der Gesellschaft das Glaubensthema wieder verstärkt ins Zentrum rücken. In einer zunehmend kirchenfernen Gesellschaft müsse die Kirche ihren Standpunkt überdenken und neue Formen ihrer Bildungsarbeit entwickeln. Vor allem dem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen komme bei der Vermittlung christlicher Religion und Kultur eine zentrale Bedeutung zu, sagte der Landesbischof. Wichtiger Beitrag des Religionsunterrichts sei es, Kindern und Jugendlichen den christlichen Glauben zur eigenen Sinnfindung und als Lebenshilfe anzubieten.
    Kirche und Staat seien in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels gefordert, "hilfreiche Rahmenbedingungen für religiöse Bildung'" zu schaffen, damit der Religionsunterricht seinen Bildungsauftrag erfüllen könne, so Fischer. Dazu müssten drei Forderungen der Zukunftskommission umgesetzt werden: die Einführung eines Religionsunterrichts für Muslime als Grundlage einer besseren überkonfessionellen Zusammenarbeit, die verstärkte ökumenische Zusammenarbeit im Bereich des Religionsunterrichts und die Entlastung der Kirchen durch angemessene (?!) Übernahme der Kosten des Religionsunterrichts durch den Staat. (Stuttgarter Nachrichten, 9.5.00)

  • (2885) Berlin. Das Bundesfamilienministerium hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften das Verbot des Buchs "Atlantis und das Rätsel der Eiszeitkunst" von Ernst Uehli beantragt. Der Schüler des Waldorf-Begründers Rudolf Steiner referiert darin Ideen des Urvaters der Anthroposophie. In dem Buch wird behauptet, die dunkle Hautfarbe der "Neger" komme von einem Zug von Menschen "unter Leitung des Merkur-Orakels nach Afrika". Die dortige Folge: "Das zu schwache Ich-Gefühl bewirkte, dass sie der Sonnenwirkung zu stark ausgesetzt waren und sich daher zu viel kohlenartige Bestandteile unter der Haut ablagerten." Trost für die weißen Angehörigen der "Jupiter-Rasse": "Der Europäer behält, auch in Afrika geboren, die weiße Farbe, aber nicht nur aus Vererbung, sondern aus seiner Ich-Anlage." Schlechter erging es laut Uehli und Steiner früheren Menschen, deren Ich-Gefühl so übertrieben stark entwickelt war, daß es sie "unter der Leitung des Saturn-Orakels" in den amerikanischen Westen verschlug. Die dortige Entstehung der "roten Rasse" sei so zu erklären: "Die Pigmentierung der Haut ist das physiologische Merkmal dieser Diskrepanz von zu starkem, nach außen drängendem Ich-Gefühl und unterliegendem Organismus." Daher seien die Indianer unter den "kosmischen Einfluß des Saturn" geraten, der "verhärtend auf das Drüsensystem" eingewirkt habe, weshalb die "Saturnrasse ... allmählich an Vergreisung zugrunde" gehe (und nicht etwa an der systematischen Ausrottung durch christliche Siedler und Missionare). Insgesamt kommt der Steiner-Schüler zu dem Ergebnis: "Der Keim zum Genie ist der arischen Rasse bereits in ihre atlantische Wiege gelegt worden."
    Staatssekretär Haupt sagte der ARD, Teile des Buches erfüllten "zweifelsfrei einen Sachverhalt, der unter den Begriff der Rassendiskriminierung fällt". Der Geschäftsführer des Bundes der Freien Waldorfschulen" findet die öffentliche Kritik hingegen überzogen, gab aber auf Nachfrage zu, manche (!) Sätze des Buches seien "einfach Unfug". Warum das 1936 erschienene Werk, das 1980 wieder aufgelegt wurde, von dem Bund auf eine Literaturliste gesetzt wurde und dort bis jetzt völlig unbeanstandet verblieb, mochte er nicht erklären. Da es aber "hinsichtlich der Ausführungen zur eiszeitlichen Kunst mittlerweile (!) überholt" sei, werde es nunmehr aus der Bücherliste gestrichen – auf der es sowieso nicht mehr lange hätte bleiben dürfen.
    Der Bund für Geistesfreiheit Bayern gab sich damit nicht zufrieden. Er forderte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auf, auch die anderen Werke von Uehli unter die Lupe zu nehmen, vor allem aber die Schriften seines Lehrmeisters Steiner. "Wenn schon der Bundesgeschäftsführer der Waldorfschulen einräumt, das beanstandete Buch enthalte eine "verkürzte und vereinfachte Darstellung aus dem Werk Steiners", dann ist zu fragen, ob die unverkürzte Originalversion von dessen immer wieder kritisierter Rassenlehre wirklich so viel besser ist. Auch wenn Steiner selbst kein Nazi war, kann ein Teil seines Gedankenguts zur willkommenen Rechtfertigung für rechtsextreme Aggressionen dienen." (Süddeutsche Zeitung, 15.7.00, Presseerklärung des bfg, 17.8.00)

  • (2886) München. Anlässlich der Sternwallfahrt aller bayerischen Diözesen am 1. Mai 2000 in Altötting bekräftigte Kultusstaatssekretär Karl Freller die Werteerziehung an Bayerns Schulen als eines der wichtigsten Bildungsziele. Einen auf Fortschritt ausgerichtete Gesellschaft könne nur dann bestehen, wenn die Menschen neben der Leistungsorientierung gemeinsame Normen des Zusammenlebens akzeptierten und Werte und Traditionen, die in Generationen gewachsen sind, erhalten blieben. Modernisierung dürfe die Menschen nicht entwurzeln und ihnen das Gefühl für Heimat und für ihre heimatlich geprägte Identität rauben. "Die Schule als wichtigste Erziehungsinstanz neben den Eltern trägt Verantwortung, junge Menschen bei der Wertorientierung zu unterstützen", so der Staatssekretär.
    Als ein bedeutsames Fach für die Werteerziehung bezeichnete Freller das Fach Religion. Die in der Bayerischen Verfassung genannten obersten Bildungsziele "Ehrfurcht vor Gott" (!), "Achtung vor religiöser Überzeugung" und "Bildung von Herz und Charakter" würden dort engagiert vermittelt. Dabei gehe es sowohl um die Auseinandersetzung mit Werten und Normen, die für die eigene Lebensgestaltung und das Zusammenleben der Menschen gültig seien, als auch um deren Ursprung, ihre Begründung und die Frage nach Ziel und Sinn des menschlichen Lebens. "In einer Zeit, in der weltanschauliche Konturen zunehmend verschwimmen, kann ein lebendiges Christentum Kindern und Jugendlichen einen festen Orientierungsrahmen anbieten." Staatssekretär Freller betonte, dass auch in der heutigen Zeit, in der oftmals ein Verlust des Glaubens und der Werte beklagt werde, viele Menschen Hoffnung und Stärkung in der Religion erfahren würden. In diesem Zusammenhang hob er die Bedeutung der Wallfahrten hervor, bei denen das religiöse Leben der Menschen sehr tief bewegend erlebt werden könne. (Pressedienst Kultusministerium Bayern, 10.5.00)

  • (2887) Köln. Die Kirchen haben ein medienrechtliches Verfahren einleiten lassen, um im Sat 1-Programm stärker berücksichtigt zu werden. Gleichwohl hoffe man aber noch auf einen "gütlichen Ausgleich", sagte Johanna Haberer, Rundfunkbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bis zum September 2000 bestehe ein "Druck zur Einigung", weil dann die für Sat 1 zuständige Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz (LPR) wieder über das Verfahren beraten wolle. Nach Angaben Haberers sind die Kirchen bei Sat 1 "immer weniger im Programm".Ulrich Fischer, Beauftragter der katholischen Kirche für Sat 1, beziffert die wöchentliche Präsenz der beiden Kirchen im Programm des Berliner Programmanbieters "auf zehn bis zwölf Minuten", die sich auf vorwiegend frühmorgens und spätabends ausgestrahlte Kleinformate wie "So gesehen" oder "Montag früh" verteilen. Der Rahmenvertrag mit Sat 1 aus dem Jahre 1988, auf den sich die beiden Kirchen berufen, sieht aber eine gemeinsame Sendezeit von bis zu 45 Minuten pro Woche vor.
    Beide Kirchen haben bei der LPR beantragt, "ein rechtsaufsichtliches Verfahren gegen Sat 1 wegen Nichtgewährung der Drittsenderechte einzuleiten und die sofortige Vollziehung der zu erwartenden Beanstandung anzuordnen". Nach Auskunft des LPR-Justiziars Rolf Platho geht es dabei auch um die Auslegung des Paragrafen 42 des Rundfunkstaatsvertrags, der die kommerziellen Fernsehsender verpflichtet, den Kirchen auf Wunsch "angemessene Sendezeiten" zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen.
    Sat 1 seinerseits hält die Vorwürfe zum Programm für unbegründet, da man unter den Privatsendern "absoluter Marktführer" bei der Verbreitung kirchlicher Sendungen sei, so Justiziar Lück. Lück stellte die Frage, ob es noch "zeitgemäß" sei, dass die Privatsender vom Gesetzgeber dazu verpflichtet würden, den Kirchen "angemessene Sendezeiten" einzuräumen. Bei Abschluss des Rahmenvertrags im Jahr 1988 habe eine "völlig andere Situation" geherrscht. Inzwischen gebe es mehr Frequenzen und die Kirchen könnten theoretisch "ihren eigenen Sender machen". Der Sat 1-Justiziar zeigte kein Verständnis dafür, dass sich die Kritik der Kirchen auf seinen Sender konzentriere und beispielsweise Pro 7 und RTL 2 nicht genannt würden. Wie die EKD-Rundfunkbeauftragte Haberer sagte, bestehe mit Pro 7 kein Rahmenvertrag. Beim anderen großen Sender, bei RTL, sei die kirchliche Präsenz "eher im Aufwind". (Frankfurter Rundschau, 2.8.00)

  • (2888) Düsseldorf/München. Ehebruch wird in der evangelischen Kirche offenbar kaum noch als so schwerwiegender Verstoß gegen das sechste Gebot angesehen, dass er Sanktionen nach sich zieht. Im Gegenteil: Wenn ein Pfarrer in einem solchen Fall "Kirchenzucht" übt, muss er mit Abberufung rechnen. Das wird an zwei unterschiedlichen Fällen aus Bayern und dem Rheinland deutlich. Eine Pfarrerin aus Bruckberg (Mittelfranken) darf im Amt bleiben, obwohl der Landeskirchenrat ihre Freundschaft zu einem verheirateten Mann als Dienstpflichtverletzung ansieht. Ein kirchliches Verwaltungsgericht entschied, dass die Gründe für eine Suspendierung der Pfarrerin nicht ausreichen. Der getrennt lebenden Theologin Renate Schindelbauer-Hartmann wird vorgeworfen, eine Beziehung zu einem verheirateten Diakon und Kirchenvorsteher zu unterhalten. Anders als die Pfarrerin, die weiter predigen und Ehen schließen darf, ergeht es ihrem Duisburger Kollegen Dietrich Reuter. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland gab in Düsseldorf bekannt, dass er aus seiner Kirchengemeinde Duisburg-Laar abberufen wird. Der Grund: Reuter hatte zusammen mit dem Presbyterium im vorigen Jahr zwei verheiratete Gemeindemitglieder vom Abendmahl ausgeschlossen, weil sie in einer außerehelichen Beziehung lebten und dies trotz mehrfacher Ermahnung fortsetzten. Obwohl das Landeskirchenamt den Ausschluss aufhob, weil er gegen die Kirchenordnung verstoße, blieb das Presbyterium hart. Daraufhin wurde Pfarrer Reuter im November letzten Jahres beurlaubt und die Auflösung des Presbyteriums eingeleitet. Reuter kündigte jetzt an, dass er gegen den Abberufungsbescheid Widerspruch einlegen werde. (idea-online, 16.05.00)

  • (2889) Karlsruhe. Flugblätter, auf denen Abtreibungen mit dem Massenmord der Nazis an den Juden verglichen werden, dürfen weiter vor Abtreibungskliniken verteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Äußerung sei ein durch die Meinungsfreiheit gedeckter "Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung". Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied des Vereins "Aktion Leben" 1997 Flugblätter mit der Aufschrift "Damals Holocaust, heute: Babycaust" verteilt. Durch die Gegenüberstellung des Kunstwortes "Babycaust" mit dem Holocaust werde in erster Linie zum Ausdruck gebracht, "dass es sich bei der heutigen Abtreibungspraxis ebenfalls um eine Massenvernichtung menschlichen Lebens handele", begründeten der 6. Zivilsenat sein Urteil. Der auf dem Flugblatt gezogene Vergleich möge zwar unangebracht sein, als Beitrag zur politischen Willensbildung "in einer die Öffentlichkeit sehr bewegenden, fundamentalen Frage" müsse diese Meinungsäußerung aber hingenommen werden (Az.: VI ZR 276/99). (Berliner Zeitung, 31.05.2000)

  • (2890) Hamburg. Die Schwangerenkonfliktberatung hatte kurz vor Beginn des diesjährigen Katholikentags im Juni neuen innerkirchlichen Streit ausgelöst. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Meyer, wies mit scharfen Worten Kritik des Kölner Kardinals Meisner an der Laien-Initiative zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Donum Vitae, zurück. Meisner hatte im "Rheinischen Merkur" die Konfliktberatung unter anderem der "Mitwirkung am Bösen" bezichtigt. Die Initiative dürfe sich "nicht katholisch nennen", denn sie folge nicht den Weisungen des Papstes. Donum Vitae (Geschenk des Lebens) "gefährdet die Einheit der Kirche in Deutschland", so Meisner.ZdK-Chef Meyer sagte: "Der Artikel ist eine erneute schwere Belastung des Friedens in der katholischen Kirche." Es sei abwegig, Frauen ihre Zugehörigkeit zur Kirche absprechen zu wollen, weil sie andere Frauen in Konfliktsituationen berieten. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 31.5.00)

  • (2891) Siegen. Kirchen können, wenn sie Einrichtungen in eigenständige Gesellschaften ausgliedern, nicht beliebig die Gehälter der Mitarbeiter reduzieren und sich dabei auf innerkirchliche Vereinbarungen berufen. Das Siegener Arbeitsgericht gab Anfang Juni Mitarbeitern der Siegerländer Diakonie Recht, deren Arbeitsplätze aus dem Kirchenkreis in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen waren. Die Mitarbeiter hätten - wenn es nach der Diakonie gegangen wäre - Gehaltseinbußen von bis zu 800 Mark im Monat hinnehmen müssen. Das Gericht entschied: Sie müssen es nicht hinnehmen. Die Kirchen könnten Tarifvertragsrecht und die Regelungen des Betriebsübergangs-Paragraphen 613 nicht durch innerkirchliches Recht ersetzen. Das Gehaltsniveau werde bei der Auslagerung durch den Paragraphen geschützt. Und: Die Gehaltsstrukturen in den Kirchen seien ohne Mitwirkung der Gewerkschaften entstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es in der letzten Instanz bestätigt wird, hat es grundsätzliche Bedeutung für die künftigen Tarifstrukturen in den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Anstalten des Öffentlichen Rechts anerkannt sind, und deren ausgelagerte Betriebseinheiten. (Westfalenpost, 6.6.00)

  • (2892) Fulda. Der umstrittene Erzbischof Dyba, der noch in den Wochen zuvor wegen seiner Äußerungen zur "Homo-Ehe" wieder in die Schlagzeilen geraten war, ist im Juli völlig unerwartet im Alter von 70 Jahren gestorben. Der als konservativ bekannte Oberhirte des Fuldaer Bistums war wegen seiner massiven Kritik an dem geplanten Gesetz zur rechtlichen Stellung homosexueller Partnerschaften unter Beschuss geraten. Der Bischof hatte unter anderem von "importierten Lustknaben" und einem "weiteren fatalen Schritt in die Degeneration" gesprochen. Wenige Tage vor seinem Tod hatte Dyba seinen Rücktritt als deutscher Militärbischof öffentlich verkündet und erklärt, er werde dieses Amt aber erst niederlegen, wenn ein Nachfolger ernannt worden sei. Der Diözesanbischof des Bistums Fulda wurde 1990 zum katholischen Militärbischof von Deutschland ernannt. Seither hat er deutsche Soldaten bei Manövern oder auch beim Einsatz im Kosovo besucht und an Soldatenwallfahrten in den französischen Pilgerort Lourdes teilgenommen.
    Dyba galt als äußerst konservativer und auch in den eigenen Reihen nicht unumstrittener Vertreter der katholischen Kirche. Mit seinen oft scharfen Äußerungen zu Fragen der Grundwerte und Moral polarisierte er die Gesellschaft wie kein anderer deutscher Bischof. Vor allem seine harsche Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen, die er als "Kinder-Holocaust" bezeichnete, und an homosexuellen Lebensgemeinschaften hatte immer wieder Empörung ausgelöst. Die deutschen Abtreibungsgesetze nannte der promovierte Jurist pervers. (Spiegel Online, 23.07.00)

  • (2893) Freiburg. Nachdem der mittlerweile verstorbene Fuldaer Bischof Dyba anläßlich der geplanten rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften das christliche Abendland gegen "importierte Lustknaben" verteidigen wollte, scheint nun Hetze gegen Homosexuelle in der gesamten christlichen Rechten Konjunktur zu haben: Mitte Juli verbreitete die fundamentalistische Partei Christliche Mitte (zur CM vgl. MIZ 4/94)in Freiburg eine Postwurfsendung "Nein zu Homosexualität". Darin wurden Homosexuelle u.a. als "Sklaven pervertierter Sexsucht" bezeichnet. Einer Briefträgerin der Deutschen Post AG, die die Verteilung ablehnte, drohten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn die Post konnte an der Hauswurfsendung zunächst nichts Verwerfliches finden. Solidarität fand die engagierte Zustellerin bei der Gewerkschaft, der örtlichen VVN und der Freiburger Linken Liste (LiLi). LiLi-Stadrat RA Michael Moos fand es schlicht "nicht nachvollziehbar, daß die Deutsche Post sich für eine derartige üble Hetze gegen Homosexuelle hergibt". Als die Freiburger Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen wegen Volksverhetzung auch die Räume der Deutschen Post AG durchsuchte und dabei über 10000 CM-Pamphlete beschlagnahmte, teilte der Konzern mit, auf die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen die couragierte Briefträgerin nun doch zu verzichten. (Neues Deutschland, 25.07.00; 2.08.00)

  • (2894) Bayreuth/Augsburg. Nach jahrelangem Tauziehen hat der Freistaat Bayern die Umwandlung der Bayreuther Fachakademie für evangelische Kirchenmusik in eine Fachhochschule genehmigt. Der Jahresetat für die nur 35 Schüler und sechs Professoren steigt dadurch um 200.000 auf 1,65 Mio. DM; der Staat trägt davon 80 Prozent. So winzig die Hochschule ist – unter den bundesweit 27 Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sind 22 sogar noch kleiner.Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) warf dem Freistaat nicht nur einen Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vor, sondern vor allem auch massive Verschwendung von Steuermitteln. Deshalb will er auch den Bund der Steuerzahler und die Landesrechnungshöfe einschalten. Die Ausbildung in Kirchenmusik, so der bfg, lasse sich problemlos in die bestehenden staatlichen Konservatorien integrieren. Wenn aber die Kirchen schon auf eigenen Ausbildungsstätten bestünden, sollten sie sie auch allein finanzieren. Erst recht kein Verständnis hat der bfg für die Vielzahl der kostenträchtigen Mini-Akademien. Eine Zusammenlegung auf einige wenige größere Anstalten spare Kosten und stelle auch kein Problem dar, weil viele Musiker sowieso weit von ihrer Heimat entfernt studierten. In Bayreuth kommt mehr als die Hälfte von außerhalb Bayerns, einige sogar aus dem Ausland. (Süddeutsche Zeitung, 21.6.00)

Österreich

  • (2895) Salzburg. Eine "bösartige Verdrehung der Geschichte" hat der Salzburger Weihbischof Andreas Laun dem im Mai in ARD und ORF 1 ausgestrahlten "Tatort" ["Rattenlinie"] vorgeworfen. Er protestiere schärfstens gegen die Behauptung, der Vatikan "habe Naziverbrechern absichtlich zu Flucht verholfen und Pius XII. hätte eine generelle Amnestie für diese Leute gefordert". Auch die Behauptung, dass nach der Statistik jeder Dritte im Kloster schwul sei, stelle eine "durch die Fakten nicht gedeckte Verleumdung" dar. Schließlich wirft Laun in seiner Erklärung den "Tatort"-Machern vor, die Muttergottes am Ende des Films verhöhnt zu haben. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.6.00)
    Anm. MIZ: Zur Erläuterung: Zum Schluss des Krimis stimmten die Kommissare Stoever und Brockmöller ihren üblichen Gesang an. Diesmal intonierten sie in der Kapelle des Klosters ein wunderschönes "Ave Maria" - herrlich überzogen, mit frömmelnd zum Himmel gerichtetem Schafsblick.

  • (2896) Wien. Noch bei der Volkszählung 1991 galt Österreich als katholisches Land, obwohl nur noch 6 der 7,8 Millionen Einwohner (=78 %) dieser Konfession angehörten. Schon damals rangierten die Konfessionsfreien mit rund 950.000 (=12,1 %) an zweiter Stelle vor den Protestanten und den Sonstigen, die mit gut 380.000 (=5,0 bzw. 4,9 %) zu den Minderheiten gehörten. Inzwischen verließen rund 350.000 Katholiken und 25.000 Protestanten ihre Kirche, während nur etwa 30.000 bzw. 5.000 eintraten. 1998 wurden mit 38.403 (r.k.) bzw. 2891 (ev.) Austritten die Höchststände von 1992 und 1993 erreicht und gegenüber 1997 ein Zuwachs von 6000 bzw. 200 erzielt. Neue Zahlen über die konfessionelle Verteilung der Bevölkerung werden erst nach der nächsten Volkszählung erwartet, aber die Anteile unter den 41.394 Brautpaaren des Jahres 1997 geben Aufschluß über die Veränderungen. Nur noch 72,2 % der Männer, aber noch 77 % der Bräute waren katholisch, während der Unterschied bei den Protestanten mit 4,7 bzw. 4,8 % minimal war. 16,4 % der Männer und 11,5 % der Frauen waren konfessionslos – ein umso bemerkenswerterer Anstieg, als viele Hochzeitspaare den Kirchenaustritt (aus Rücksicht auf die religiös oft recht dogmatische Verwandtschaft) bis nach der kirchlichen Trauung verschieben. (Quelle: Statistische Jahrbücher der Republik Österreich, 1998 und 1999/2000)

Großbritannien

  • (2897) London. Ein Baum, in dessen Ästen sich angeblich der Name Allahs in arabischer Schrift ausmachen lässt, ist in Großbritannien unter besonderen Schutz gestellt worden. Ein Insasse des North-Sea-Camp-Gefängnisses hatte britischen Zeitungsberichten zufolge von seinem Zellenfenster aus den eigenartigen Baumwuchs entdeckt und die Gefängnisleitung informiert. Die sicherte den Baum durch einen Zaun und rief dann einen Imam. Der bestätigte schließlich den Schriftzug. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 6.6.00)

  • (2898) London. Die Missionsabteilung der anglikanischen Kirche in Großbritannien sieht eine neue Chance, Kinder die Botschaft des Christentums näherzubringen. Die derzeit ungeheuer beliebten Pokemon-Figuren, auf japanische Zeichentricktierchen zurückgehendes elektronisches Spielzeug, zeigten in ihrem Verhalten angeblich "christliche Parallelen". Während die meisten Eltern in den Pokemons wohl nur ein Action-Spiel sehen, erkennt die Theologin Anne Richards ein Ringen um fundamentale Fragen nach Sein und Sinn. Da die Taschenmonster zudem gegen teuflische Kräfte kämpften, ihren Nächsten liebten und sich vom Bösen erlösten, könnten sie in der Missionsarbeit verwendet werden. (Süddeutsche Zeitung, 10.6.00)
    Anm. MIZ: Diese Meldung ist offenbar wirklich "echt", sie wurde über die Nachrichtenagentur dpa verbreitet und entstammt nicht der Satire-Zeitschrift Titanic.

Frankreich

  • (2899) Paris. Als François Mitterrand 1991 mit französischen Truppen in den Golfkrieg gegen Saddam Hussein eintreten wollte, befragte er die Sterne nach einem günstigen Tag. Genauer gesagt: Er rief bei der auch in Deutschland von einer Fernsehshow bekannten Astrologin Elizabeth Teissier an und fragte: "Ich muss intervenieren, welches ist Ihrer Meinung nach der beste Tag?" Starallüren bewegten die Tessier offenbar dazu, sich Bedenkzeit auszubitten und den Staatspräsidenten, der sie seit dem Vorjahr konsultierte, warten zu lassen. Die entscheidende Sitzung fand dann im Elysée-Palast statt. Der damalige Verteidigungsminister Jean-Pierre Chevènement nahm aus Protest bald darauf den Hut. Die Episode vom Eintritt Frankreichs in den Golfkrieg ist nur eine von vielen, die mit der Veröffentlichung von Tonbändern aus den Jahren 1990–1995 bekannt geworden sind. Mitterrand hatte es dem "Star der Sterne" Elizabeth Teissier erlaubt, Aufnahmen von den Unterhaltungen zu machen. Sie veröffentliche diese nun, sagte die Teissier, um Unterstellungen zu begegnen, dass ihre Beziehung zu Mitterand nicht nur rein beruflich gewesen sei.
    Die Tonbänder zeigen, dass Mitterrand die Sterne auch zu Hilfe rief, als seine Premierministerin Edith Cresson in Schwierigkeiten geriet, beim Putsch in Moskau und bei der Suche nach einem Datum für das Maastricht-Referendum, das dann knapp positiv ausfiel. In Paris wurde zugleich bekannt, dass andere Politiker ähnliche "Schrullen" haben. Zu ihnen soll Mitterrands Nachfolger im Elysee, Jacques Chirac, gehören. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass er wie Mitterrand die Astrologin Elizabeth Teissier zu Rate zieht. Die Gefahr wäre zu groß, dass sie auf Tonbandaufnahmen bestehen und über ihn gleichfalls ein Buch schreiben würde. (Nürnberger Nachrichten, 26.6.00)

Italien

  • (2900) Rom. Vor einem großen Vormarsch von Magiern und Satanischen Kulten hat die römisch-katholische Kirche Italiens gewarnt. Trotz vergleichsweise enger Kirchenbindung und hohem Gottesdienstbesuch würden 12 Millionen und damit ein Fünftel der Bevölkerung Italiens jährlich zumindest einmal pro Jahr einen Magier konsultieren, hieß es an einer Kirchenkonferenz in Assisi über "Aberglauben, Magie und Satanismus". Während die römische Kirche pro Jahr umgerechnet rund 750 Millionen Mark an Kirchensteuermitteln einnehme, beliefe sich die "Kasse der Lüge" auf über eine Milliarde Mark, erklärte Ennio Antonelli, Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz. Vor allem Werbung und stundenlange Fernseh-Auftritte im Privatfernsehen würden die "Magier und ihren Gewinn" groß machen, hieß es in italienischen Freitagszeitungen. Antonelli rief die Kirche zu Wachsamkeit gegenüber diesem Phänomen und zu einer lebendigen Verkündigung der christlichen Botschaft mit modernen Mitteln auf. (Reformierte Presse, 8.5.00).

  • (2901) Rom. Das im Juli stattgefundene Welttreffen der Homosexuellen in Rom sorgte in Italien für Wirbel und öffentlichen Streit. Überraschend zog Bürgermeister Francesco Rutelli seine Schirmherrschaft für die Parade "World Gay Pride" zurück. "Nicht jetzt und nicht in Rom", fordert der Präsident der italienischen Bischofskonferenz Camillo Ruini. Tatsächlich gehört Papst Johannes Paul II. wegen seiner konservativen Haltung in puncto Sexualmoral zu den Feindbildern der Lesben- und Schwulenszene. Der Vatikan fürchtet Provokationen im Homo-Umzug - und Ärger für die Tausenden Pilger, die zum Heiligen Jahr in Rom sind. Unbegründet sind die Bedenken wohl nicht. "Nicht aus Zufall" habe man das Treffen zum kirchlichen Jubeljahr nach Rom verlegt, sagte Franco Grillini, einer der führenden Köpfe der italienischen Homosexuellen-Bewegung. "Wir wollen damit auch gegen die Homophobie der Kirche protestieren." Bei früheren World-Gay-Paraden etwa in Paris hatten sich Lesben und Schwule als Mönche verkleidet und so auch auf homosexuelle Tendenzen bei katholischen Kirchenmännern angespielt. Offiziell gilt für die katholische Kirche Homosexualität zwar nicht mehr als Sünde, aber als "eine objektive Verwirrung, die moralische Beunruhigung hervorruft".
    Der populäre Mitte-Links-Bürgermeister Rutelli hatte sich noch vor wenigen Monaten demonstrativ hinter die Homosexuellen gestellt und das Treffen mit gut 300 000 Mark gefördert. Öffentlich begründete Rutelli den Rückzug von der Schirmherrschaft nun mit mangelnder Kooperation der Veranstalter mit den städtischen Behörden. Kritiker werfen ihm aber vor, er beuge sich nur dem Druck des Vatikans. Nun bemüht sich der Bürgermeister, zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Dagegen hatte Ministerpräsident Giuliano Amato kürzlich einen Aufschrei der Linken und der Grünen in der Regierung hervorgerufen, mit der Äußerung "Eine solche Veranstaltung im Heiligen Jahr finde ich unpassend." Er fügte fast bedauernd hinzu, dass man den Umzug in einer Demokratie nicht verbieten könne. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.6.00)

Vatikan

  • (2902) Vatikanstadt. Das Oberhaupt der katholischen Kirche sollte im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Das jedenfalls findet Johannes Paul II. Der Papst verfügte deshalb vor seinem Aufbruch nach Portugal, dass er sein Amt niederlegt, falls seine mentalen Fähigkeiten infolge einer Krankheit beeinträchtigt würden. Einem Bericht der portugiesischen Wochenzeitung "Expresso" zufolge hat der Papst eine entsprechende schriftliche Erklärung im Vatikan zurückgelassen. Das Blatt berief sich auf Informationen aus Kirchenkreisen im portugiesischen Wallfahrtsort Fatima. Diese Entscheidung sei in der Kirchengeschichte ohne Beispiel, berichtete "Expresso". Sie zeige, dass der Papst sich seiner zunehmenden körperlichen Schwäche bewusst sei. Der Geistliche Vitor Feytor Pinto von der Diözese in Lissabon sagte der Zeitung: "Die Reise nach Fatima ist die letzte Auslandsreise von Johannes Paul II." Der Vatikan habe alle weiteren Reisepläne für dieses Jahr annulliert. Die Reiseplanungen für das Jahr 2001 seien bis auf weiteres ausgesetzt worden. (Spiegel Online, 13.05.00)
    Anm. MIZ: Es ist zwar löblich, zu verlangen, dass der Papst im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein sollte, aber - Hand aufs Herz - kann man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte überhaupt Mitglied der katholischen Kirche sein?

Spanien

  • (2903) Madrid. Der Papst rief und die spanischen Internauten machten sich an die Arbeit: Seit letztem Sommer sucht der Heilige Vater einen Schutzpatron für das Internet. Er soll dem Surfer künftig in allen Lebenslagen behilflich sein. Wer, wenn nicht die Internet-Gemeinde in Europas katholischstem Land Spanien (weit über 90 Prozent der Bevölkerung), könnte den Heiligen finden? Die Kardinäle in Rom schlagen San Isidro de Sevilla vor. Schlechte Wahl, denn die Seite seiner Fangemeinde (http://usuarios.arnet.com) stürzte nach Bekanntgabe des Vorhabens mehrere Male ab. (Nürnberger Nachrichten, 12.5.00)

    Portugal

  • (2904) Fatima. Überraschend hat der Vatikan anlässlich des Papstbesuches im portugiesischen Marienwallfahrtsort Fatima das so genannte dritte Geheimnis von Fatima enthüllt und damit jahrzehntelangen Spekulationen ein Ende bereitet. Danach soll in dieser dritten Weissagung, die die Gottesmutter bei einer Erscheinung im Jahr 1917 zwei Hirtenkindern anvertraut haben soll, das Attentat auf Johannes Paul II. am 13. Mai 1981 auf dem Petersplatz in Rom vorhergesagt worden sein. Der Papst sprach die beiden Hirtenkinder, die zwei Jahre nach der Erscheinung im Alter von neun und elf Jahren an Lungenentzündung starben, in einer Messe in Fatima selig. Der Papst sei überzeugt, dass er sein Leben dem Wirken der Madonna von Fatima verdanke. Eine "mütterliche Hand" habe beim Attentat am 13. Mai 1981 die Kugeln geleitet und es dem Papst ermöglicht, "auf der Schwelle des Todes" inne zu halten.
    Wie der Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Angelo Sodano, sagte, ist in dem dritten Geheimnis von Fatima von einem "in weiß gekleideten Bischof" die Rede, "der von Schüssen getroffen - offenbar tot - zu Boden fällt". Das erste Geheimnis von Fatima wurde später als Vorhersage des Zweiten Weltkriegs und das zweite als Aufstieg und Fall des Kommunismus in Russland interpretiert. Während die beiden ersten veröffentlicht wurden, hüllte sich der Vatikan über das dritte Geheimnis über Jahrzehnte in Schweigen. Dies hat immer wieder zu wilden Spekulationen geführt. Eine davon war, dass das dritte Geheimnis die Vorhersage den Weltuntergang enthalte. (Junge Welt, 15.5.00)

Griechenland

  • (2905) Athen. In Griechenland hat die geplante Ausgabe von neuen Personalausweisen einen Streit zwischen der griechisch-orthodoxen Kirche und der Regierung in Athen ausgelöst. Nach dem Willen von Justizminister Michalis Stathopoulos soll der Vermerk über die Religionszugehörigkeit aus den neuen Ausweisen verschwinden. Das stößt bei der orthodoxen Kirche auf Protest. Regierungssprecher Dimitris Reppas erklärte, dass allein die Regierung für Entscheidungen zuständig sei, die den Staat betreffen. "Die Kirche kann ihre Ansichten äußern. Diese aber betreffen religiöse Themen", sagte der Minister. Das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche, Erzbischof Christodoulos, forderte ein Referendum über die Abschaffung des Religionsvermerks. "Dann werden wir sehen, was die Bevölkerung wirklich wünscht", sagte der Erzbischof. Die griechische Verfassung erkennt die orthodoxe Kirche als herrschende Religion an. Die Kirchenführer sagen, dass mit der Tilgung des Religionsvermerks das griechische Volk "seine Identität verlieren" werde. Griechen katholischen, jüdischen oder moslemischen Glaubens begrüßen dagegen die Absicht der sozialistischen Regierung. Die Ausgabe von neuen Ausweisen ist notwendig, weil der Beitritt Griechenlands zum Schengener Abkommens am 26. März dieses Jahres wirksam wurde. In den alten Ausweise waren alle Einträge nur in griechischer Schrift abgefasst. Die neuen Ausweise sollen auch mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. (Yahoo, 16.05.00)

Ukraine

  • (2906) Kiew. Strenggläubige in der Ukraine lehnen die Einführung von persönlichen Strichcodes in Personalausweisen als Teufelswerk ab. Magnetstreifen mit Identifikationsnummern seien Zeichen des Bösen, riefen etwa 100 Orthodoxe vor dem Parlament in Kiew. Der vor der Pleite stehende Staat hat seinen in Steuerangelegenheiten nachlässigen Bürgern den Strichcode im Ausweis aufgezwungen. Banken dürfen Konten nur einrichten, wenn Kunden ihre neue Identifikationsnummer vorzeigen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 31.5.00)

Nordamerika

Kanada

  • (2907) Toronto. Eine Anwaltskanzlei in Toronto hat eine Sammelanklage kanadischer Indianer gegen den Staat und die größten Kirchen des Landes angekündigt. Als Kompensation für das während ihrer Zeit in kirchlich betriebenen Internaten erlittene Elend fordern die Kläger zehn Milliarden kanadische Dollar. Die Klage soll nach Angabe der Kanzlei noch in diesem Jahr eingereicht werden. Die Anwälte vertreten mehr als 1000 Indianer, die in den Jahren von 1920 bis 1970 zum Besuch von Schulen gezwungen wurden. (Luxemburger Tageblatt, 21.06.00)

USA

  • (2908) New York. Delegierte aus 188 Ländern haben der Gewalt gegen Frauen den Kampf angesagt. Nach zähem Ringen einigte sich die UN-Frauenkonferenz "Frauen 2000" in New York auf eine Abschlusserklärung. Die Deklaration "Peking+5" wurde auf einer Sondersitzung der UN-Vollversammlung verabschiedet. Darin werden vor allem die bereits 1995 bei der Weltfrauenkonferenz in Peking formulierten Ziele bekräftigt. Alle beteiligten Regierungen sind aufgerufen, das Aktionsprogramm rascher zu verwirklichen.Die erhofften Fortschritte im Bereich der sexuellen Rechte, der Nicht-Diskriminierung von Lesben oder bei der Legalisierung der Abtreibung wurden allerdings nicht erreicht. Offizielle Stellungnahmen zu "heißen Eisen" wie der sexuellen Selbstbestimmung wurden vor allem durch Pakistan und andere islamische Staaten sowie den Vatikan und einige wenige katholische Staaten mit Polen an der Spitze verhindert. Dennoch gab es nach tagelangem Tauziehen zu einigen Problemen erweiterte gemeinsame Positionen: So gelten die rituellen Beschneidungen weiblicher Geschlechtsorgane, Zwangsheiraten und auch die "Morde aus Gründen der Ehre" erstmals als "Verletzung der Menschenrechte". Bisher war dabei nur von "schädlichen Praktiken" die Rede.
    Neu sind auch die Forderungen nach bezahlbaren Medikamenten und Behandlungen für HIV-Infizierte, nach scharfen Gesetzen gegen den Handel mit Frauen und Mädchen sowie nach Einführung von Quoten für die Gleichstellung von Frauen auf den Arbeitsmärkten. Gleiche Chancen für Mädchen in der Schulbildung sollen alle Regierungen bis 2005 durchsetzen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung,13.6.00)

  • (2909) Washington. Die Wahlen zur Schulaufsichtsbehörde im US-Bundesstaat Kansas brachten den Gegnern der Evolutionstheorie eine herbe Niederlage ein. Der ländliche Staat gilt als Hochburg der Verfechter der Schöpfungsgeschichte. In der Hauptstadt Topeka hatte die Schulaufsichtsbehörde vor einem Jahr beschlossen, dass Schulbezirke selbst entscheiden dürfen, ob Kinder etwas über Evolution lernen sollen. Nach den damaligen Richtlinien müssen der Urknall, Evolution der Arten und die Abstammung des Menschen im Naturkunde- und Biologieunterricht nicht mehr vorkommen.Es sei gut, wenn einzelne Schulen festlegten, was die Kinder über die Entstehung der Welt lernten, befand Linda Holloway, Chefin der Behörde. Jetzt hat sie ihren Posten verloren. Bei den republikanischen Vorwahlen unterlag sie zudem deutlich gegen eine Kandidatin, die die Richtlinien vom vergangenen Jahr aufheben will.
    In der neu besetzten Aufsichtsbehörde haben die Befürworter der Evolutionstheorie die Mehrheit. Der Streit hat der Republikanischen Partei in Kansas schwer zugesetzt. Führende Parteirepräsentanten beziehen unterschiedliche Positionen, und Konservative haben gedroht, nicht mehr für Evolutionsbefürworter zu stimmen. In den USA ist die Ansicht weit verbreitet, dass die biblische Schöpfungsgeschichte so viel Gewicht haben sollte wie die wissenschaftliche Evolutionstheorie. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage sind 79 Prozent der Ansicht, dass beides unterrichtet werden sollte. Die Schulbehörde von Georgia ordnete kürzlich an, dass Lehrer den Schülern "Respekt vor dem Schöpfer der Welt" beibringen sollten. In Alabama wird in Schulbüchern gewarnt, dass die Evolutionstheorie nicht bewiesen sei.
    Gegner der Evolutionstheorie bieten unterschiedliche Erklärungsmodelle an: Fundamentalistische Gruppen halten an der Bibel fest und behaupten steif und fest, dass Gott die Welt in sechs Tagen erschaffen habe. Andere Kirchen vertreten die Ansicht, dass ein allwissender Schöpfer vor Milliarden Jahren die Entstehung des Kosmos in die Wege geleitet habe. Beide Thesen sind als Lehrstoff verfassungsrechtlich problematisch. Einige Gerichte haben das Lehren der Schöpfungsgeschichte in sechs Tagen verboten. Die Bibel gehöre in die Kirche, hieß es. Staatliche Schulen dürften keine religiösen Inhalte vermitteln.
    Der Republikaner George W. Bush setzte sich im Präsidentschaftswahlkampf für das parallele Lehren von Evolution und Schöpfungsgeschichte ein. Der republikanische Abgeordnete Tom DeLay macht die Evolutionstheorie sogar für die Schießereien in Schulen verantwortlich. Wenn man den Kindern beibringe, dass sie vom Affen abstammten, sei es kein Wunder, wenn sie gewalttätig würden. (Frankfurter Rundschau, 3.8.00)
    Anm. MIZ: Make love - not war: Unsere nächsten biologischen Verwandten, die Bonobos, sind geradezu ein Wunder an Sanftmut. Statt brutalen Kriegen veranstalten sie in Konfliktsituationen sexuelle Gruppenorgien. Bessere Vorbilder könnten wir kaum finden...

  • (2910) Whitley City. Eine Tafel mit den "Zehn Geboten" im Gericht verletzt, so ein Urteil im US-Bundesstaat Kentucky, die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche. Gegen den Protest der Bevölkerung wurde die Tafel in Whitley City nun entfernt. Eine Bezirksrichterin hatte zuvor einer Klage der American Civil Liberties Union stattgegeben. Die Bürgerrechtsliga hatte erklärt, die öffentliche Zurschaustellung religiöser Symbole komme einer Förderung der Religion durch den Staat gleich. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 29.5.00)

  • (2911) Cleveland. Vor dem Hintergrund schwerer Auseinandersetzungen hat die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ihre Haltung zur Homosexualität bekräftigt. Es bleibt dabei: Homosexualität ist "unvereinbar mit christlicher Lehre". Bekennende und praktizierende Homosexuelle bleiben vom Pastorenamt ausgeschlossen.Geistliche dürfen auch keine Trauzeremonien für Schwule und Lesben Paare vornehmen. Auf der Generalkonferenz in Cleveland (USA) stimmten die 992 Delegierten, die 9,6 Millionen Kirchenmitglieder in den USA, Europa, Afrika und den Philippinen vertreten, mit überwältigender Mehrheit für diese Bestimmungen in der Kirchenordnung. Sie appellierten aber auch an die Gemeinden, "lesbische und schwule Mitglieder und Freunde nicht auszustoßen oder zu verurteilen". Vor der Abstimmung war es zu heftigen Demonstrationen zugunsten Homosexueller gekommen. Erstmals wurden Störer, darunter zwei Bischöfe, im Synodensaal von der Polizei festgenommen. Sie hatten sich einer Aufforderung des Vorsitzenden, Bischof Dan Solomon, widersetzt, den Raum zu verlassen.
    Unter den Demonstranten aus Interessengruppen von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen war auch Yolanda King, Tochter des 1968 ermordeten Bürgerrechtlers Martin Luther King, sowie einer seiner Weggefährten, James Lawson. Der methodistische Pastor sieht die Aktionen als Fortsetzung der Bürgerrechtsbewegung. Die politische und religiöse Rechte "dämonisiere" Homosexuelle ebenso wie man früher Schwarze als "unmoralisch" abgestempelt habe.
    Im Gegensatz dazu forderten besonders EmK-Delegierte aus Afrika, Homosexualität weiter als unvereinbar mit dem Glauben zu bezeichnen. Diese Position vertrat auch eine Gruppe von früheren Schwulen und Lesben in der EmK. Sie rief dazu auf, Homosexuellen auch seelsorgerlich zu helfen, von ihrer Neigung loszukommen. Grundsätzlich handele es sich für die Kirche hier nicht in erster Linie um eine Frage der Sexualität, sondern der Bibel. Andrea Garcanz, eine frühere Lesbe: "Wer sagt, dass Homosexualität biblisch in Ordnung ist, befindet sich nicht im Einklang mit der Heiligen Schrift." (idea-online, 12.05.00)

    Afrika

    Ägypten

  • (2912) Kairo. Erneut steht in Ägypten ein Schriftsteller wegen "Beleidigung des Islam" vor Gericht. Seit April sitzt Salah Eddine Mohsen in Untersuchungshaft, weil er im Selbstverlag ein Buch angeblich blasphemischen Inhalts herausgegeben hatte. Obwohl der Titel in einer Auflage von nur 500 Exemplaren erschienen war, wurden islamistische Extremisten auf Mohsen aufmerksam und forderten seine Verfolgung. Der ägyptische Staat, der zwar gegen militante Fundamentalisten mit größter Härte vorgeht, gibt solchen Angriffen auf angeblich blasphemische Literatur zunehmend nach, so dass auch Mohsen mit einer Verurteilung rechnen muß. Dadurch ist in Ägypten ein intellektuelles Klima entstanden, das von Angst geprägt ist. Kritische Werke werden von Verlagen kaum angenommen, weil die Zensur die Bücher erst nach dem Druck prüft. Religionskritische Aussagen sind dabei ein fast sicherer Verbotsgrund. (Kulturweltspiegel, 2.7.00)

Asien

Pakistan

  • (2913) Pasrur. In Pakistan sind zwei Christen wegen angeblicher Verleumdung des Islam und des Propheten Mohammed zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Die Brüder Rasheed und Saleem Masih aus dem Dorf Sabu Mohaal bei Pasrur (Provinz Punjab) waren am 2. Juni vorigen Jahres festgenommen worden. Ein moslemischer Eisverkäufer hatte sich geweigert, ihnen Eis zu servieren, weil die von ihnen benutzten Becher für Moslems verunreinigt würden. Später zeigte der Verkäufer die Brüder an, weil sie angeblich "böse Bemerkungen" gegen den Islam und Mohammed gemacht hätten.
    Nach dem Gotteslästerungsgesetz steht darauf die Todesstrafe. Der Richter verurteilte die Christen jedoch zu jeweils 25 Jahren Haft für die Beleidigung des Propheten und zehn Jahren für die Lästerung des Islam. Die Verteidiger haben inzwischen Revision beantragt. Rechtsanwalt Pervaiz Aslam Chaudhry will die Zuständigkeit des Gerichts anfechten; ferner gebe es "klare Widersprüche" in den Zeugenaussagen. In einer Moschee nahe dem Gericht waren Muslime aufgerufen worden, vor das Justizgebäude zu ziehen und die Todesstrafe zu verlangen. Nach dem Urteilsspruch feuerten Extremisten Freudensalven vor den Häusern der Verurteilten ab. Rasheed Masih (33) hat fünf Kinder, sein Bruder Saleem (29) drei. In Pakistan sind seit 1993 mehr als ein Dutzend Christen wegen angeblicher Lästerung des Islam vor Gericht gestellt worden. Von den etwa 130 Millionen Einwohnern sind 96 Prozent Muslime und jeweils zwei Prozent Buddhisten und Christen. (idea-online, 23.05.00)

Japan

  • (2914) Tokio. Der neue japanische Ministerpräsident Yoshiro Mori hat Japan als "Götterland" mit dem Kaiser als Mittelpunkt bezeichnet und sich damit massive Kritik eingehandelt. Vertreter der Opposition sprachen von einem Verstoß gegen das Demokratieprinzip und das Verfassungsgebot einer Trennung von Politik und Religion. Mori hatte die Äußerungen nach Medienberichten Mitte Mai vor einer Parlamentariergruppe von Anhängern der Shinto-Religion gemacht. Wie es hieß, erwägen die oppositionellen Demokraten nun ein Misstrauensvotum gegen Mori. Shinto ("Weg der Götter"), Japans ursprüngliche Religion, war vor und während der Zweiten Weltkrieges, als japanische Truppen in asiatische Länder einfielen, ein für alle verbindlicher Staatskult mit dem heiligen Kaiser als Mittelpunkt. Nach der Niederlage Japans musste der Kaiser (Tenno) auf seine Göttlichkeit verzichten. Die demokratische Nachkriegsverfassung vom 3. Mai 1947 schreibt dem Tenno nur noch "symbolische" Bedeutung zu.
    Einige Beobachter sahen hinter Moris Rede vor den Shinto-Anhängern den Versuch, mit Blick auf die am 25. Juni erwartete Parlamentswahl Stimmen bei religiösen Gruppen zu sammeln. Japan wird von der Komeito-Partei mitregiert, hinter der die neo-buddhistische Massenorganisation Soka Gakkai steht (die MIZ berichtete), die Kritiker totalitärer Tendenzen verdächtigen. Bereits durch die Regierungsbeteiligung der Komeito war der Regierung Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Politik und Religion vorgeworfen worden. ( Frankfurter Rundschau, 17.5.2000)

2000 - Meldungen 2915-2955

2000 - Meldungen 2915-2955 rhartmann So, 2000-12-31 09:00

Europa

Deutschland

  • (2915) Siegen. "Eine wesentliche Ursache rechtsextremer Gewalt ist die zunehmende Entchristlichung". Dieser Meinung ist zumindest der Vorsitzende der größten evangelischen Laienorganisation, des 300.000 Mitglieder zählenden Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes (Vereinigung Landeskirchlicher Gemeinschaften). Präses Christoph Morgner (Siegen) schreibt im Gnadauer Monatsblatt: "Je weniger Gottesfurcht in unserem Land herrscht, um so mehr versickert die Liebe und damit die Werte, die aus ihr erwachsen: Rücksicht auf Schwächere, Ehrfurcht vor dem Leben, Nächstenliebe, Respekt vor Andersdenkenden, Barmherzigkeit." Nach seiner Ansicht hat das SED-Regime zum jetzigen Ausbruch an Gewalt beigetragen: "Dass in der früheren DDR das Christliche madig gemacht und als hinterwäldlerisch verbrämt wurde, dass christliche Traditionen weithin ausgemerzt worden sind - auch durch den vorhergehenden Einfluss des Dritten Reiches - trägt nun böse Früchte." Deshalb sei das missionarische Engagement der Kirche vordringlich. Die Weitergabe der christlichen Botschaft wirke sich segensreich auf die innere Kultur in Deutschland aus. Fremdenfeindlichkeit und christlicher Glaube schlössen sich aus. (idea, 5.9.2000)
    Anm. MIZ: Angesichts der mittlerweile gut dokumentierten Kriminalgeschichte des Christentums könnte man meinen, dass eine solche argumentative Entgleisung nur Gelächter hervorrufen könne. Doch weit gefehlt! Die von Morgner bemühte Erklärung für den Rechtsextremismus findet begeisterte Abnehmer. Vor kurzem erkannte auch die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der neuen Länder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche, in der "systematischen Entchristianisierung der DDR" eine der Hauptursachen der Gewaltbereitschaft ostdeutscher Jugendlicher. "Die Kirchen kümmern sich um vieles, vernachlässigen aber ihre Hauptaufgabe, die Mission" betonte die 27 Jahre alte Politikerin bei einem Jugendlager des CVJM in Mötzow bei Potsdam. Uns fehlen die Worte...

  • (2916) Koblenz. Anscheinend leben konfessionslose Menschen nicht so gesund wie religiöse, sehen dafür aber ihr Sexleben positiver. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Körperkonzept von Anhängern der beiden großen Kirchen und Konfessionslosen untersuchte. Im Auftrag der Forschungsstelle Sexualwissenschaft der Universität Koblenz-Landau hatte das Emnid-Institut eine Studie mit 1.414 Menschen im Alter von 14 bis über 80 Jahren durchgeführt. Die religiös gebundenen Gruppen zeigten weniger Interesse an der Sexualität. Wie der Leiter der Forschungsstelle Prof. Norbert Kluge bestätigt, beeinflussen Sexualnormen das Liebesleben von Anhängern der Glaubensgemeinschaften nachhaltig. Deutliche Unterschiede gibt es auch, wenn es um den Konsum von Zigaretten, Alkohol und Kaffee geht. Bei den Konfessionslosen achten nur 63 Prozent darauf, möglichst wenig Genussmittel zu konsumieren, bei den konfessionsgebundenen Befragten waren es 71 Prozent bzw. 69 Prozent. (almeda.de, 13.9.00)

  • (2917) Berlin. Zur neuen Werbeanzeige der Bundesregierung "Kinder, Küche und Kirche sind out. -www ist in" erklärte der kirchenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Klaus Holetschek, die Anzeige zeige die wahre Geisteshaltung der Regierung. Mit sichtlicher Empörung stellte er fest: "Anstatt dafür zu sorgen, dass die wichtige Erziehungsarbeit, also die Arbeit der Mütter und Hausfrauen besser anerkannt und aufgewertet wird und die Kirchen in ihrer Arbeit der Wertevermittlung unterstützt werden, benutzt die Bundesregierung das Geld der Steuerzahler, um auf niedrigstem Niveau zu pöbeln." Schröder solle sich für sein Bundespresseamt entschuldigen und die Werbeanzeige zurückziehen." (Mitteilung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, 19.10.00)

  • (2918) Mainz. Die katholische Kirche in Deutschland stellt fünf Millionen Mark für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern bereit, die in katholischen Einrichtungen arbeiten mussten. Mit weiteren fünf Millionen will sie die Versöhnungsarbeit kirchlicher Organisationen fördern. Am Entschädigungsfonds der deutschen Wirtschaft und des Staats beteiligen sich die Katholiken nicht. Die katholische Kirche habe zwischen 1939 und 1945 Zwangsarbeiter beschäftigt, aber "in geringem Umfang", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann. Das hätten bisherige Recherchen ergeben. Eine Zahl wollte Lehmann nicht nennen. Er sagte nur, bezogen auf die 7,6 Millionen "ausländischer Arbeitskräfte" vom August 1944 erreiche die Zahl der in katholischen Einrichtungen Beschäftigten "wahrscheinlich nicht einmal die Ein-Promille-Grenze". Auch der mit den Nachforschungen beauftragte Direktor der Kommission für Zeitgeschichte, Karl-Joseph Hummel, sagte: "Beim gegenwärtigen Stand der Forschung kann man seriös mit Zahlen nicht handeln." Unbekannt ist auch, wie viele Menschen Anspruch auf Entschädigung durch die katholische Kirche haben werden. Man habe "keine Kenntnis vom Umfang des Personenkreises", sagte Lehmann. Er erwarte, dass die Suche nach Betroffenen zwei bis drei Jahre dauert. Organisatorisch soll die Caritas für die Entschädigung verantwortlich sein. (Frankfurter Rundschau, 30.8.00)

  • (2919) Mainz. Zum ersten Mal ist gegen einen deutschen katholischen Bischof öffentlich der Verdacht geäußert worden, unbefugt den sogenannten "Großen Exorzismus" (Dämonenaustreibung) vorgenommen zu haben. Dabei soll es in mindestens einem Fall zu Körperverletzung und massiven sexuellen Übergriffen gekommen sein. Diese schwerwiegenden Vorwürfe richten sich gegen den Weihbischof des Bistums Mainz, Franziskus Eisenbach (57). Der promovierte Theologe gilt als einer der bekanntesten Charismatiker, der auch unter Protestanten großes Ansehen genießt.
    Gegen Eisenbach hat ein Mainzer Professorenehepaar sowohl beim Papst und der römischen Bischofskongregation als auch bei der Staatsanwaltschaft in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Anzeige erstattet. Die wie Eisenbach charismatisch geprägte Professorin Anne Bäumer hatte sich, wie sie vor den Kameras des Hessischen Rundfunks bestätigte, 1999 dem Weihbischof anvertraut und war mit diesem eine intensive Zusammenarbeit bei "Befreiungs- und Heildiensten" eingegangen. Die Kooperation mündete sogar in die Herausgabe eines Buches über das Heilige Jahr 2000. Nach einem Exorzismus an Frau Bäumer und "etwa dreistündigem inquisitorischem Befragen" soll Eisenbach die ihm Anvertraute in einem Zustand der Lähmung zurückgelassen haben. "Sie fiel regelrecht in Siechtum", heißt es in der im Vatikan vorliegenden Anzeige. Im weiteren Verlauf der "Betreuung", die offensichtlich den Charakter eines "Abhängigkeitsverhältnisses" annahm, sei es wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen. Deshalb bezieht sich die Klageschrift vor den römischen Instanzen auch auf Verletzung des Zölibatgesetzes.
    Die Mainzer Bistumsleitung erklärte lediglich, die auf Initiative eines Mitglieds der katholischen Kirche entstandene und "beharrlich abgeforderte seelsorgerische Begleitung" habe zu einer persönlichen Nähe geführt, "die auf Initiative dieser Person auch körperliche Zuwendung umfasste". Eine solche Entwicklung einer seelsorgerischen Begleitung habe nicht die Billigung des Bischofs von Mainz gefunden. Er habe mit allem Nachdruck auf die Beendigung des Kontaktes zwischen dem Weihbischof und der Frau hingewirkt.
    Eine gravierende kirchenrechtliche Frage ist, ob der Weihbischof für die Ausübung des Exorzismus überhaupt die dafür vorgeschriebene ausdrückliche Erlaubnis des Ortsbischofs, Karl Lehmann, hatte. Dennoch wollen die Kläger wissen, ob Lehmann "das Tun des Weihbischofs geduldet hat". Da Eisenbach nach eigenen Aussagen seit etwa 20 Jahren derartige Befreiungsdienste und auch Exorzismen vorgenommen habe, scheine es unmöglich, dass Bischof Lehmann "dies in all den Jahren nicht erfahren hat". In Deutschland hatte 1976 der Fall der Studentin Anneliese Michel im unterfränkischen Klingenberg Aufsehen erregt. Mit Zustimmung des Würzburger Bischofs hatten zwei Priester der "besessenen Frau" ein Jahr lang den "Teufel" ausgetrieben. Sie starb, bis auf das Skelett abgemagert.
    Auf Betreiben der Deutschen Bischofskonferenz kam 1998 eine Neufassung der römischen Exorzismusbestimmungen zu Stande. Es wurde angeordnet, dass vor einem Exorzismus Medizin und Psychiatrie zum Zuge kommen müssen. (Die Welt, 17.09.00)

  • (2920) Kevelaer. Scharfe Kritik am Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, geäußert. Das ZdK führe sich immer mehr "als eine Art Gegen-Lehramt" gegen den Papst auf. Es habe in den vergangenen 20 Jahren nur wenige römische Lehrentscheide gegeben, denen "nicht prompt eine schroffe Gegenerklärung des ZdK" folgte, schreibt Ratzinger in einem von der Kevelaerer Topos-Verlagsgesellschaft veröffentlichten Buch zur Demokratie in der Kirche. Es dürfe in der Kirche nicht zwei Lehren geben. Ratzinger wörtlich: "Den sich abzeichnenden Dualismus sollte man nicht weiter wuchern lassen."
    In den vergangenen Monaten hatten auch der inzwischen gestorbene Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba und der Kölner Kardinal Joachim Meisner das ZdK hart kritisiert. Meisner hatte erklärt, Äußerungen des ZdK seien mitverantwortlich dafür, dass in der Bundesrepublik der Eindruck entstehen konnte, der Papst sei eine "der katholischen Kirche in Deutschland gegenüberstehende Größe, fast eine fremde ausländische Macht".
    Ratzinger warf dem ZdK darüber hinaus vor, Glauben und Politik unzulässig zu vermischen. Nahezu alle bekannteren Mitglieder des ZdK seien prominentere Politiker, die im ZdK nicht gegen Lösungen auftreten könnten, die sie zuvor als Politiker selber beschlossen hätten, schreibt der Kardinal unter Hinweis auf die Debatte um die Schwangerenkonfliktberatung. Das ZdK beschäftige sich mit innerkirchlichen Streitigkeiten, anstatt das Evangelium zu den Menschen zu bringen. (Westfalenpost, 14.09.2000)

  • (2921) Wiesbaden. Die seit rund zwei Jahren anstehende Entscheidung des hessischen Kultusministeriums, ob islamischer Religionsunterricht an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen eingeführt wird, verzögert sich weiter auf unbestimmte Zeit. Kultusministerin Karin Wolff (CDU) sieht noch "erheblichen Klärungs- und Informationsbedarf" bezüglich der 1998 gegründeten Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH), die den Antrag auf Erteilung des Konfessions-Fachs gestellt hatte und sowohl für die Auswahl der vom Land bezahlten Lehrer als auch für Inhalte und Form des Unterrichts offiziell mitverantwortlich wäre. Wolff bezieht sich auf ein offenbar kompliziertes Spektrum unter dem IRH-Dach, das von gemäßigten und aufgeschlossenen Gruppen und Nationalitäten bis hin zu extremistisch, fundamentalistisch orientierten Zirkeln reicht.Die Anerkennung der IRH als feste Religionsgemeinschaft und damit die Gleichbehandlung mit katholischer und evangelischer Kirche ist zwingende Voraussetzung, um das Fach islamische Religion zu etablieren. Das grundlegende Problem dabei: Der Islam ist keine einheitliche Lehre mit allgemeinverbindlichen Glaubensinhalten. Das Kultusministerium zitiert eine Expertise, die die IRH als "sunnitische Gruppierung mit dezidiert traditionalistischer Tendenz" einstuft, die Scharia-Normen äußerst eng und konservativ-dogmatisch auslege. Gegenüber andersdenkenden Muslimen zeige sie "geringe Dialogbereitschaft". Laut Wolff kommen zwei Gutachten zu dem Ergebnis, dass die IRH "keine Repräsentativität für den gegenwärtigen Islam beanspruchen kann". Eine große Kluft sieht die Ministerin auch noch zwischen den im Unterricht maßgebenden islamischen Glaubenssätzen und den verfassungsrechtlich verankerten Erziehungszielen. Als Beispiele nennt Wolff Religionsfreiheit, Toleranz, Verbot politischer Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit, Gleichberechtigung der Frauen. (Frankfurter Rundschau, 8.9.00)

  • (2922) Berlin. Der Kulturverein Anatolischer Aleviten will möglichst bald islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen anbieten. Sobald die Kölner Zentrale der Aleviten die Rahmenpläne für den Unterricht erstellt habe, würden die Unterlagen bei der Schulbehörde eingereicht. Die Aleviten können sich auch vorstellen, die Lehre des Koran parallel zur umstrittenen Islamischen Föderation anzubieten. Die Idee von Schul-Staatssekretaer Thomas Haertel (SPD), sich mit der Islamischen Föderation und den Islamischen Kulturzentren zu einigen, lehnen die Aleviten entschieden ab. Die Aleviten würden sich niemals mit den beiden Organisationen an einen Tisch setzen. Dies sei so, als ob sich Katholiken und Juden auf ein gemeinsames Jesusbild verständigen würden. Nach wie vor offen ist, ob und wann die Senatsschulverwaltung die eingereichten Rahmenpläne für einen Islam-Unterricht an Berliner Schulen genehmigt. Nach Angaben von Burhan Kesici von der Föderation seien lediglich noch "technische Probleme" zu klären. Dazu zählt Kesici unter anderem die Benotung. Schulsenator Klaus Boeger (SPD) hält sich bislang bedeckt. Die Prüfung der Rahmenpläne dauere an, sagte ein Sprecher der Schulverwaltung. (Berliner Zeitung, 18.9.00)

  • (2923) Frankfurt. Aus Zwang soll Freiwilligkeit werden. Das ist die Devise des Vereins zur Umwidmung der Kirchensteuer, der 1990 vor allem von katholischen, aber auch evangelischen Christen in Frankfurt am Main gegründet worden war und sich seither tapfer für die Schlachtung der "heiligen Kuh" Kirchensteuer einsetzt - obwohl sich zur Zeit keine Partei, ausgenommen Teile der Grünen, an dieses heiße Thema herantraut. Und die Kirchen zeigen angesichts der wieder rosigeren Einnahmen in den nächsten Jahren erst recht keine Bereitschaft, sich mit diesem Reizthema auseinander zu setzen.

    Auch ein 1992 eingereichter Antrag des Vereins bei der Verfassungskommission, die Abschaffung der Kirchensteuer politisch zu verankern, hatte keinerlei Erfolg. Dennoch glaubt die katholische Theologin Magdalene Bußmann aus Essen, Vorsitzende des Vereins zur Umwidmung der Kirchensteuer, dass langfristig die Kirchensteuer wackeln wird, "ganz einfach deshalb, weil die Kirchen ihr religiöses Monopol in der pluralistischen Gesellschaft verlieren werden". Diese Entwicklung sei schon heute zu beobachten.

    Für sinnvoller als die deutsche Kirchensteuerpflicht, noch dazu mit Hilfe des Staates eingetrieben, hält Bußmann eine Kultursteuer, wie sie in Italien und Spanien mit Erfolg eingeführt wurde. Dort können die Bürgerinnen und Bürger einen Teil ihrer Lohn- und Einkommenssteuer religiösen Institutionen ihrer Wahl zukommen lassen. "In diesem System hat auch die Kirche eine Chance", findet Bußmann, "allerdings muss sie mit ihren Angeboten konkurrenzfähig sein." Die Theologin freut sich darüber, dass der Dietrich-Bonhoeffer-Verein, ein Kreis kritischer Protestanten, die Idee der Kultursteuer ebenfalls in die politische Diskussion einbringen will, noch dazu mit dem weitergehenden Vorschlag, auch nichtkirchliche Initiativen und Bürgerbewegungen in den Kreis der möglichen Empfänger aufzunehmen. Beide Vereine wollen im Frühjahr kommenden Jahres mit einer großen Tagung auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Dazu gehört auch ihr Plädoyer für eine Kirchenfinanzierung auf freiwilliger Basis. (Frankfurter Rundschau, 22.9.00)

  • (2924) München. für einen Gottesbezug in der Präambel der Grundrechtscharta der Europäischen Union hat sich der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich ausgesprochen. Er vermisse in dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Charta "jeglichen Hinweis auf die Verantwortung vor Gott", schreibt Friedrich in einem Brief an den früheren Bundespräsidenten Roman Herzog. Dieser ist Vorsitzender eines Konvents zur Ausarbeitung der Grundrechtecharta. In dem Schreiben weist der Landesbischof darauf hin, dass in den Verfassungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten ein Gottbezug vorhanden sei. Warum dieser in einem derart wichtigen Dokument nun fehlen solle, sei ihm unverständlich. Durch einen Gottbezug in der Präambel könnte Friedrich zufolge kenntlich gemacht werden, "dass menschliche Fähigkeiten nicht das Maß aller Dinge seien". Außerdem werde durch eine solche Aussage staatliche Macht "vor Größenwahn und Vergötzung geschützt." In dem Schreiben dankt der Landesbischof aber auch für die Intention der Charta, die EU nicht bloß zu einer Wirtschafts-, sondern auch zu einer Wertegemeinschaft zusammenwachsen zu lassen. (Süddeutsche Zeitung, 15.9.00)

  • (2925) Hamburg. Die beiden großen christlichen Kirchen bitten ihre Mitglieder in Hamburg vom kommenden Jahr an stärker zur Kasse. Die Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche hob ohne Debatte den Steuersatz in Hamburg von acht auf neun Prozent an. Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Hamburg hatte den Aufschlag bereits eine Woche zuvor abgesegnet. Synoden-Präsidentin Elisabeth Lingner lobte die "historischen Beschlüsse", mit denen die Ungleichbehandlung im Norden endet. Bisher erhoben beide Kirchen nur in Schleswig-Holstein neun Prozent. Eine Welle von Austritten in Hamburg erwarte sie nicht, sagte Lingner. Sie schloss allerdings nicht aus, dass einige ohnehin "kirchenferne" Mitglieder austreten werden. (Hamburger Abendblatt, 25.9.00)

  • (2926) Köln. Wer sich Christ nennt, darf gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht unterstützen. Das meint zumindest der Erzbischof von Köln, Kardinal Meisner. Er forderte die Unionsparteien auf, das "C" im Namen zu streichen, wenn sie das "Anti-Ehe- und Familiengesetz" der SPD zur teilweisen Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften unterstützten: "Wenn die CDU da fällt, dann sollte sie das 'C' ablegen." CDU und CSU hätten ein "nebulöses christliches Menschenbild", das sich nicht am christlichen Gottesbild orientiere. (humanist.de, 7.10.00)
    Anm. MIZ: Wo er Recht hat, hat er Recht: Die "Homo-Ehe" verstößt eindeutig gegen "Gottes Wort", wie nachfolgendes Zitat eindrucksvoll belegt: "Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt, wie man bei einer Frau liegt, [dann] haben beide einen Greuel verübt. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen." (3. Mose, 18:22)

  • (2927) München. In seiner Talkshow mit dem Thema "Sanfte Medizin: Rückenschmerzen müssen nicht sein (Teil 2)" hatte Jürgen Fliege wissentlich einen "Heiler" ohne medizinische oder physiotherapeutische Qualifikationen auftreten lassen. Obwohl Fliege von der Kompetenzlosigkeit des "Ischiasheilers" Willi Seibert wusste, ließ er ihn seine Fähigkeiten an einem weiblichen Studiogast mit 30-jähriger Leidensgeschichte demonstrieren.
    Das Forum Kritische Psychologie erstattete Strafanzeige: gegen Willi Seibert wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz; gegen Jürgen Fliege und seine Produktionsgesellschaft Teletime, weil sie durch ihr Verhalten diesem Verstoß "Vorschub geleistet" hätten. Auf einer eigens aufgebauten Behandlungsliege hatte der "Heiler" mit dem Ellbogen und beachtlichem Kraftaufwand an neuralgischen Punkten am Rücken der Patientin herumgedrückt. Seibert ist freilich nicht nur zu solchen Eingriffen nicht befugt, er setzte die Patientin auch dem "enormen Risiko einer Verschlimmerung des Leidens aus", wie es in der Anzeige heißt. Dass die Patientin nach der "Behandlung" zunächst von einer Verbesserung sprach, ist laut Colin Goldner vom Forum Kritische Psychologie auf "Suggestion, Autosuggestion und den großen Druck" der öffentlichen Darbietung zurückzuführen - mögliche Risiken kamen in der Sendung nicht zur Sprache. Fliege, der selbst Pfarrer für "zuhörende Heiler" hält, hat Seibert offenbar abgenommen, was der als einzige Qualifikation angegeben hatte: Er sei eben "von Gott befähigt", Ischiasschmerzen zu heilen. (taz, 6.10.00)

Schweiz

  • (2928) Bern. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist von Opfern des kleriko-faschistischen Ustascha Regimes während des Zweiten Weltkriegs in Kroatien verklagt worden. Die Kläger erklärten, die Vatikanbank, die SNB und andere Banken hätten Geld, Silber und andere "Schätze" entgegen genommen. Sie fordern von der SNB Aufklärung über den Sachverhalt, eine Rückerstattung der Einlagen sowie Auskunft über Vatikan-Konten in der Schweiz. (Berner Zeitung 15.9.00)

  • (2929) Olten. Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) ist über die zunehmende Verfolgung christlicher und anderer religiöser Minderheiten in Indien besorgt. An der Delegiertenversammlung der in Olten referierte der Vorsitzende des "All India Christian Council" (AICC), Joseph D. Souza (Hyderabad), als Gast über die Lage der Christen in dem Subkontinent. Souza zeigte sich laut Communiqué überzeugt davon, dass die verschiedenen Übergriffe fundamentalistischer Hindus in der letzten Zeit auf Christen und ihre Einrichtungen nicht sporadischer Natur sind. Sie beruhten vielmehr auf dem Wunsch, aus dem laizistisch verfassten Indien ein Land zu machen, wo allein die oberen Kasten das Sagen haben sollen. Diesem Vorhaben stünden die Christen und andere religiöse Minderheiten wie Moslems, Buddhisten, Sikhs im Wege. In den letzten Jahrzehnten seien viele Inderinnen und Inder durch christliche Schulen ausgebildet worden, was dazu geführt habe, dass sie - ob inzwischen Christen geworden oder nicht - ihre Rechte im Staat wahrnehmen wollen, auch wenn sie aus niederen Kasten stammen.
    Der Referent geißelte den Rassismus, der sich im Kastenwesen äußert und erklärte, die wachsende Verfolgung habe auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen im Lande geführt. So seien im AICC die verschiedensten Kirchen und Organisationen von römisch-katholisch bis zu Pfingstgemeinden vertreten. Zudem werde das Gespräch mit moderaten Hindus und den Moslems gepflegt mit dem Ziel, die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Indien zu erhalten. Die Schweiz könne viel für Indien tun, meinte Souza, indem auf allen Ebenen von Politik und Außenhandel der Religionsfreiheit Beachtung geschenkt werde. (Reformierte Presse, 28.8.00)

Niederlande

  • (2930) Den Haag. Abgeordnete protestantischer Parteien in Hollands Parlament boykottierten den Gottesdienst vor der Thronrede von Königin Beatrix.. Sie störte, dass an dem Gottesdienst erstmals Muslime, Hindus und Juden teilnahmen. (WAZ, 13.9.00)

Belgien

  • (2931) Namur. Der belgische Pfarrer Louis André (62) muss für 30 Jahre ins Gefängnis, weil er mindestens 26 minderjährige Jungen und Mädchen sexuell missbraucht hat. Das Schwurgericht in Namur verurteilte den 62-Jährigen zur Höchststrafe. Er hatte seine Taten in einem Zeitraum von über 32 Jahren in verschiedenen Pfarreien begangen. Der Mann soll mindestens fünf Kinder vergewaltigt und 21 anderen sexuelle Gewalt angetan haben. Der ehemalige Pfarrer hatte sich im Prozess uneinsichtig gezeigt. "Wenn man den Kindern kein bisschen Liebe mehr geben kann, dann lohnt es sich nicht, sich mit ihnen zu beschäftigen", wurde er in der Presse zitiert. (WAZ, 27.10.00)

Großbritannien

  • (2932) London. Prinz Charles, britischer Thronfolger, kann sich auch einen Katholiken auf dem Thron vorstellen. Das enthüllte der ehemalige Chef der britischen Liberaldemokraten, Paddy Ashdown, in seinen Erinnerungen. Ein Gesetz von 1701 lässt nur Anglikaner als britische Könige zu. Charles sagte nach Ashdowns Angaben vor fünf Jahren in einem privaten Gespräch zu ihm: "Ich kann mir wirklich keinen Grund vorstellen, warum wir keinen Katholiken auf dem Thron haben sollten."
    Diese Äußerung wurde in der britischen Presse als brisante Stellungnahme gewertet. Staatsrechtler beschuldigten Ashdown, Charles mit seinen Enthüllungen in große Verlegenheit gebracht zu haben. Der britische Monarch ist gleichzeitig Oberhaupt der anglikanischen Kirche und führt den Titel "Verteidiger des Glaubens". Vor einiger Zeit hatte Charles bereits gesagt, er wolle eher ein "Verteidiger der Religionen" sein als der Interessenvertreter der Anglikaner. (Schwäbische Zeitung, 25.10.00)

  • (2933) London. Auch fast fünfhundert Jahre nach der Kirchentrennung zwischen Rom und London sind offensichtlich noch immer manche Ressentiments lebendig. So erklärte der Buckingham-Palast im Vorfeld des Besuchs von Königin Elizabeth II. im Vatikan, die Queen werde den Papst nicht als weltliches Oberhaupt der anglikanischen Staatskirche, sondern als Staatsoberhaupt besuchen. Ein gemeinsames Gebet werde ebenso wenig stattfinden, wie eine Vergebungsbitte im Namen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft für die Fehler der Vergangenheit, wie Kathpress meldet.
    Beide Seiten hätten nach Presseberichten zunächst ein gemeinsames Gebet befürwortet. Grund für den Verzicht sei die Sorge, "beharrende" Anglikaner und Katholiken in Großbritannien zu verstören, wenn die Frage nach der Rolle der Monarchin als Kirchenoberhaupt ins Spiel gebracht werde. (Spiegel online, 26.10.2000

Frankreich

  • (2934) Caen. Wegen sexueller Misshandlung von elf Jungen ist ein Geistlicher im französischen Caen zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 56-jährige ehemalige Pfarrer zwischen 1987 und 1996 an dem ihm anvertrauten Minderjährigen vergangen hat. 1998 hatte sich ein Opfer der Polizei offenbart. Die Staatsanwaltschaft hatte für den geständigen Angeklagten, den ein Gutachter als sexuell pervers beschrieb, zwölf Jahre Gefängnis gefordert. Der Geistliche hatte in dem Prozess ausgesagt, die Taten mehrfach gebeichtet zu haben. Der als Zeuge vernommene Erzbischof von Bayeux-Lisieux verweigerte vor Gericht die Aussage zu den Vorwürfen. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Nichtanzeige von Straftaten. (Yahoo.de, 6.10.00)

  • (2935) Nizza. Konservative katholische Priester sind in Südfrankreich zusammengekommen um gegen das "Satans-Fest" Halloween zu demonstrieren. Das Fest, bei dem Kinder als Geister, Hexen und Kobolde verkleidet von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu betteln, sei der Häßlichkeit, dem Satan und dem absolut Bösen gewidmet. Die Priester kritisierten zudem, dass die "direkt aus den USA importierten" Halloween-Parties kommerziell ausgenutzt würden und unmittelbar vor dem Allerheiligenfest stattfinden. "Sie können nicht alles vermischen, nur um Spaß zu haben", sagte ein Pfarrer. (Kurier, 26.10.00)

Italien

  • (2936) Neapel - Tausende Gläubige haben in der überfüllten Kathedrale von Neapel das "Blutwunder des Heiligen Januarius" gefeiert. Kardinal Michele Giordano hielt vor den Blicken der Zuschauer zwei Ampullen in die Höhe, in denen sich eine ansonsten feste Substanz angeblich zu einer roten Flüssigkeit verwandelt hatte. Zuvor hatten die Gläubigen eine Stunde lang für die Wiederholung des "Blutwunders" gebetet, das als gutes Omen für die Stadt gilt. In der Vergangenheit hatten die Neapolitaner oft tagelang auf die Verflüssigung warten müssen. In den Ampullen befindet sich kirchlicher Überlieferung zufolge Blut des Heiligen Januarius, der im Jahre 305 den Märtyrertod starb. Das "Wunder" wiederholt sich zwei Mal im Jahr, am 19. September und im Mai. (Aol-Newsbote, 9.9.00)

  • (2937) Rom. Es braucht nicht viel, um Menschen an Dämonen und Besessenheit glauben zu lassen. Durch eine Reihe schlicht anmutender Experimente konnte eine amerikanische Psychologin zeigen, wie leicht die Einstellungen und Erinnerungen von Menschen manipuliert werden können. Das Hauptexperiment wurde mit 200 Studenten in Italien durchgeführt. Die Studenten hielten Dämonenerzählungen für Ammenmärchen, bis sie einer so genannten "Plausibilitäts-Manipulation" unterzogen wurden: Sie erhielten Texte, von denen einige behaupteten, dass Dämonen und Besessene in Italien sogar recht häufig seien, und Kinder oft Zeugen solcher Ereignisse seien. Eine Woche später wurde allen erzählt, dass ihre Ängste auf eine als Kind miterlebte Besessenheit hindeuten könnten.
    Zum Schluss des Experimentes meinten viele der Studenten, dass Dämonen doch nicht so unglaublich seien. Jeder Fünfte glaubte sogar, als Kind eine Dämonen-Besessenheit miterlebt zu haben. Die Forscherin betont, dass das Annehmen fremder oder falscher Erinnerungen ein ganz normaler Prozess sei. Dies könne jedem passieren - nicht nur besonders anfälligen Personen. (WDR Radio, 17.10.00)

Vatikan

  • (2938) Vatikanstadt. Trotz scharfer internationaler Proteste hat Papst Johannes Paul II. seinen Amtsvorgänger Pius IX. selig gesprochen. Pius, der von 1846 bis 1878 amtierte, gilt als eine der umstrittensten Gestalten der jüngeren Kirchengeschichte. In Israel stieß die Würdigung auf scharfe Ablehnung. Sprecher jüdischer Organisationen warfen ihm Antisemitismus vor. Kirchenhistoriker kritisierten, Pius sei unbelehrbar konservativ gewesen und habe fortschrittliches Denken verdammt. In seiner Predigt wies Johannes Paul darauf hin, dass die Kirche mit einer Seligsprechung nicht "besondere historische Optionen" eines Kandidaten würdige, sondern zur Nachahmung und Verehrung von dessen Tugendhaftigkeit aufrufe. "Er wurde sehr geliebt, aber auch gehasst und verleumdet", sagte der Papst über Pius. Er sei ein Beispiel bedingungsloser Gläubigkeit gewesen. Zugleich war er der Urheber des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas, das er 1870 beim Ersten Vatikanischen Konzil gegen erhebliche Widerstände durchsetzte. Katholische Kirchenhistoriker des deutschen Sprachraums hatten einstimmig eine Resolution gegen die Seligsprechung von Pius verabschiedet. Er habe die Kirche als Bollwerk gegen die Moderne betrachtet und mit seinem 1864 veröffentlichten "Syllabus errorum" den Liberalismus verdammt. Zugleich habe er die alten Unterdrückungen der Juden im damaligen Kirchenstaat erneuert.
    "Für Juden passt die Seligsprechung einfach nicht mit den jüngsten Entschuldigungen der katholischen Kirche für früheren Antisemitismus zusammen", schrieb die Jerusalem Post. Erst im März hatte der jetzige Papst die Sünden der Kirche bei den Leiden der Juden beklagt. (Westfälische Nachrichten, 4.9.00)

  • (2939) Vatikanstadt. Der Vatikan hat bestätigt, dass Papst Johannes Paul II. den österreichischen Rechtspopulisten Jörg Haider empfangen wird. Der Landeshauptmann von Kärnten werde am 16. Dezember eine Audienz erhalten. Das südösterreichische Bundesland wird in diesem Jahr den großen Weihnachtsbaum auf dem Petersplatz stiften. Der Christbaum wird jedes Jahr von einem anderen Land gespendet; im vergangenen Jahr kam er aus Tschechien. Traditionsgemäß empfängt der Papst eine Delegation des jeweiligen Spender-Landes. Haider werde bei seinem Besuch von Abgeordneten und Kirchenvertretern begleitet, teilte der Vatikan weiter mit. In Italien ist Haider heftig umstritten: Während der Küstenort Jesolo ihn zum Ehrenbürger machte, hat Außenminister Lamberto Dini die österreichische Regierung aufgefordert, Haider in Zukunft an Reisen nach Italien zu hindern. (Berliner Zeitung, 25.8.00)

  • (2940) Vatikanstadt. Eigentlich sollten im Heiligen Jahr alle Personalfragen, vor allem an der Spitze der römisch-katholischen Kirche, unangetastet bleiben und auf Beginn des Jahres 2001 verschoben werden. Entgegen dieser Vorgabe ernannte Papst Johannes Paul II. Anfang September Erzbischof Giovanni Battista Re (66) zum neuen Präfekten der Bischofs-Kongregation. Er wird Nachfolger des brasilianischen Kardinals Lucas Moreira Neves (75), der an einer schweren Diabetes leidet. Re übernahm von Neves auch die Leitung der päpstlichen Lateinamerika-Kommission. Der enge Vertraute des Papstes soll schon bald Kardinal werden. In dieser Position wird er ausschlaggebend an der Wahl des neuen Papstes beteiligt sein. Kenner des Vatikans halten es sogar für möglich, dass Re selbst Chancen auf das höchste Amt der katholischen Kirche hat.
    Re zählt im Vatikan zu den konservativen Kräften der Kurie. Fast schon legendär ist seine Tüchtigkeit und sein Einsatz, mit dem er in den vergangenen elf Jahren als "Substitut" im vatikanischen Staatssekretariat arbeitete. Re, in Brescia (Norditalien) geboren, trat bereits 1963 in das Diplomatische Corps des Vatikans ein. Er arbeitete in Panama und in Iran, bevor er nach Rom zurückkehrte. In seiner Zeit als vatikanischer "Innenminister" erlangte er die Gunst des Papstes, weshalb eine Beförderung in der Vatikansspitze bereits seit längerem erwartet wurde. In seiner neuen Position nimmt Re die Schlüsselrolle bei der Berufung von Bischöfen in aller Welt ein, ein sehr wichtiges Amt im Vatikan. Auch Vorgänger Neves galt zeitweilig als eventueller Papst-Nachfolger. (Hamburger Abendblatt, 18.9.00)

Rußland

  • (2941) Moskau. Der russische Präsident Wladimir Putin hat sich in einem Interview als gläubiger Christ bekannt. "Mein Glaube gibt mir innere Ruhe", sagte er der französischen Tageszeitung Le Figaro. Die Zugehörigkeit zur russisch-orthodoxen Kirche sei für ihn eine Bereicherung. "Dadurch entsteht eine persönliche Beziehung zu meinem Volk und zu seiner Kultur", sagte der Staatschef. Putin erinnerte in dem Interview daran, dass die Ausübung der Religion in der Sowjetunion "nicht ungefährlich" gewesen sei. (Dolomiten, 27.10.00)

  • (2942) Moskau. In der Russisch-Orthodoxen Kirche, einer der größten der Welt, herrscht das Finanzchaos. Das berichtet das Ostkirchenforschungsinstitut Keston (Oxford). Es beruft sich auf eine unabhängige Studie unter dem Titel "Die dunklen Seiten der wirtschaftlichen Aktivitäten der Russisch-Orthodoxen Kirche". Danach versickern Kirchengelder in dunklen Kanälen, eine Kirchenmafia profitiere vom Verkauf unverzollter Zigaretten und türkischem Gold, und Schmiergeldzahlungen seien an der Tagesordnung. Das Moskauer Patriarchat müsse zugeben, dass ihm der vollständige Überblick fehle. Dessen Sprecher, Vsevolod Chaplin (Moskau), habe die Studie zwar als "größtenteils übertrieben" bezeichnet, aber eingeräumt, dass es zahlreiche Probleme gebe. Die Gemeinden, Klöster und Diözesen hätten nicht genügend Eigenmittel. Keston kritisiert, dass es der kirchlichen Finanzverwaltung an "Glasnost" (Offenheit) mangele. Weil die Verteilung von Kirchenmitteln nicht funktioniere, müßten die 76 Diözesen und rund 7.000 Gemeinden sehen, wie sie durch eigene kommerzielle Unternehmungen, etwa den Verkauf von selbst gebranntem Wodka oder Kerzen, an Geld kämen. Die Beiträge der Gemeindemitglieder überstiegen selten die Summe von etwa 2.600 Mark pro Jahr; daraus müßten sie unter anderem das Gehalt des Priesters und die Instandhaltung der Kirche zahlen. Wie zur Sowjetzeit seien "schwarze Kassen" weit verbreitet. (idea-online, 27.10.00)

  • (2943) Moskau. Der Betrieb der untergegangenen "Kursk" sowie der anderen russischen Atom-U-Boote wurde bzw. wird zu einem erheblichen Teil aus Spendengeldern der russisch-orthodoxen Kirche finanziert. Der Klerus sieht seinen Beitrag zur Vaterlandsverteidigung als wichtigen Teil seines christlichen Auftrags an. Zum einen erhofft er sich eine Verbesserung seines Images bei konservativen Bevölkerungskreisen, zum anderen zeigen sich Missionserfolge beim Militär. Ein hoher Marine-Offizier bezeichnete den christlichen Einfluß als förderlich für die Kampfmoral. In der "Kursk" hing das orthodoxe Kreuz genau an der Stelle, an der früher der rote Stern nebst Sichel und Hammer angebracht war. Den Untergang konnte es allerdings auch nicht verhindern ... (3Sat Auslandsjournal extra, 25.8.2000)

Rumänien

  • (2944) Iasi. In Rumänien ist eine 46-jährige Lehrerin aus dem Schuldienst entlassen worden, weil sie als angebliche "Braut Jesu" ein Jahr lang im Hochzeitskleid ihre Schüler unterrichtete. Florentina Caileanu sei in ihrer Schule in der nordwestrumänischen Stadt Iasi mehrmals wegen ihres Verhaltens ermahnt worden und trotzdem immer wieder im weißen Brautkleid zum Unterricht erschienen, sagte die Schulinspektorin des rumänischen Bildungsministeriums, Camelia Gavrila. Ihren kleinen Schülern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren erzählte die Junggesellin regelmäßig, sie sei "die Ehefrau von Jesus". Wegen der fortgesetzten Klagen von Eltern sah sich das Ministerium schließlich gezwungen, die Lehrerin zu entlassen. (Mittelbayerische Zeitung, 18.10.00)

Nordamerika

USA

  • (2945) New York. Abtreibungsgegnerinnen in den USA wollen einen neuen Weg einschlagen, um gegen Abtreibungskliniken vorzugehen. Ähnlich wie Raucher, die Tabakkonzerne mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe überziehen, wollen sie vor Gericht hohe Entschädigungen für Frauen erzwingen, die nach Schwangerschaftsabbrüchen psychische und körperliche Schäden erlitten haben. Die Amerikanische Lebens-Liga (ALL) verweist darauf, dass immer noch die Vorstellung vorherrsche, dass eine Abtreibung für die Frau relativ risikolos sei. Abtreibungskliniken klärten die Schwangeren kaum über mögliche Folgeschäden auf wie Selbstmordgedanken, Brustkrebs, Unfruchtbarkeit, Depressionen und Alkoholismus. Millionen Frauen könnten auf Wiedergutmachung klagen. Falls sie hohe Entschädigungen zugesprochen bekämen, würde dies eventuell das finanzielle Aus für einige Abtreibungskliniken bedeuten.
    Unterdessen hat eine wissenschaftliche Langzeitstudie, die der Amerikanischen Psychologischen Gesellschaft vorgelegt wurde, gezeigt, dass Frauen in den ersten sechs Jahren nach einem Schwangerschaftsabbruch etwa doppelt so oft seelisch erkranken wie Mütter, die ihr Kind zur Welt bringen. Dies treffe besonders auf Frauen mit geringem Einkommen zu, so die Autoren der Studie, die Psychologieprofessoren Priscilla Coleman und David Reardon. In den USA besteht seit einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts aus dem Jahr 1973 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch. (idea-online, 18.8.00)
    Anm. MIZ: Die Kunst der Sozialforschung besteht weniger im quantitativen Sammeln von Daten als in ihrer qualitativen Deutung. Auch im Fall der oben genannten Studie kann man leicht zu Fehldeutungen kommen. So werden Abtreibungsgegnerinnen gerne übersehen, dass die beschriebenen psychischen Probleme nicht zuletzt darauf zurückzuführen sind, dass den Frauen durch die massive Propaganda gegen den Schwangerschaftsabbruch ein schlechtes Gewissen eingeredet wurde. Außerdem: Würden die Frauen gezwungen, ihre Kinder ungewollt auszutragen, statt abzutreiben, würde hierdurch sicherlich auch die Zahl der seelisch erkrankten Mütter steigen. Kurzum: Die Studie kann kaum als Beleg für die Sinnhaftigkeit christlicher "Lebensschutz"-Kampagnen angeführt werden.

  • (2946) New York Wer der Bibel bisher Glauben geschenkt hat, dürfte die Welt nicht mehr verstehen: Ein internationales Forscherteam hat herausgefunden, dass unsere sprichwörtlichen Urahnen Adam und Eva sich nie begegnet sind. Das wird in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift Nature Genetics berichtet. Adam, der genetische Urvater vom Schlag des Homo sapiens sapiens, habe etwa 84.000 Jahre später gelebt als die genetische Eva. Seit längerem gehen Genforscher bereits davon aus, dass die weibliche Vererbungslinie auf eine Frau zurückzuführen ist, die vor 143.000 Jahren in Afrika lebte. Über unzählige Generationen soll sich ihr genetisches Profil weltweit ausgebreitet haben.
    Die weibliche Vererbungslinie wird anhand der Mitochondrien untersucht . Diese "Zellkraftwerke" werden nur von der Mutter weitergegeben und besitzen eigenes Erbgut. Dagegen beruht die weltweit vorherrschende Variante des männlichen Y-Chromosoms auf dem Erbgut eines Mannes, der erst vor rund 59.000 Jahren in Afrika zur Welt gekommen sein soll. Zu spät für ein Treffen mit Eva. Das ist das Ergebnis einer Genanalyse von mehr als 1000 Männern in 22 geografischen Regionen, die das Team um Peter Underhill von der Stanford Universität in Palo Alto, Kalifornien, in der Zeitschrift veröffentlichte. Die heute weltweit vorherrschenden Chromosomen der Menschen hätten sich demnach zu verschiedenen Zeiten entwickelt, so die Wissenschaftler. Die zur Zeit Evas verbreiteten Variationen des männlichen Geschlechtschromosoms wurden 84.000 Jahre später von der "Adam-Version" übertrumpft. (Spiegel-online, 31.10.00)

  • (2947) Washington. Politische Experten in Washington haben die religiösen Äußerungen von US-Senator Joseph Lieberman als "Spiel mit dem Feuer" bezeichnet. Als Lieberman auf einer Wahlveranstaltung für "eine wichtigere Rolle der Religion im öffentlichen Leben" plädierte, geriet er ins Kreuzfeuer der Kritik. Das verwunderte nicht sonderlich in einem Land, das (aufgrund der Vielfalt religiöser Überzeugungen) wie kaum ein zweites auf Trennung von Staat und Religion besteht. Noch heute darf in öffentlichen Schulen kein Gebet gesprochen werden. Ebenso wenig dürfen zur Weihnachtszeit Krippen oder andere christliche Embleme in oder vor öffentlichen Gebäuden gezeigt werden.

    Überraschend an der Kritik war, dass sie zuerst aus den eigenen Reihen kam, nämlich von der Anti-Defamation-League (ADL), einer jüdischen Organisation, die vehement gegen Antisemitismus kämpft. Sie warnte Lieberman davor, die "Religion zu politischen Zwecken zu missbrauchen". Lieberman musste erkennen, dass seine Wortwahl, wonach der "Verfall der moralischen Werte, besonders in der Pop-Kultur, durch eine Stärkung der Religion" aufgehalten werden müsse, nicht ganz glücklich und für viele Bürger beleidigend war. So wehrten sich neben der ADL eine ganze Reihe von Bürgerrechtsorganisationen, die darauf hinwiesen, dass es sehr viele Menschen mit einem strengen ethischen Verständnis und einer hohen Moral gebe, die in keiner Weise religiös seien und das eine nicht mit dem anderen gekoppelt werden dürfe. (Berliner Morgenpost, 4.9.00)

  • (2948) Rockford. Ein katholischer Priester richtete in einer Abtreibungsklinik in Rockford (US-Staat Illinois) schweren Schaden an. Der 32-Jährige fuhr mit seinem Auto in der Nacht durch die Eingangstür der Klinik und zerschlug dann mit einer Axt das Mobiliar im Flur, so die Polizei. Gestoppt wurde der Geistliche erst durch den Besitzer des Gebäudes, der Warnschüsse abfeuerte. "Er hätte meinen Kopf abgehackt, wäre ich nicht bewaffnet gewesen", sagte Gerald Webster. Der Priester wurde festgenommen und gegen Kaution wieder freigelassen. (WAZ, 2.10.00)

  • (2949) Oklahoma City. Eine Schülerin im US-Bundesstaat Oklahoma ist nach Angaben einer Bürgerrechtsbewegung wegen Hexerei vom Unterricht ausgeschlossen worden. Im Namen der Minderjährigen reichte die Organisation Klage ein. Der Konrektor ihrer Schule hatte die Disziplinarstrafe damit begründet, dass sie einen Lehrer verhext habe, so dass er schwer erkrankt sei. Der Vater der Zehntklässlerin äußerte sich entrüstet: "Ich kann kaum glauben, dass ich im Jahr 2000 vor Gericht ziehen muss, um meine Tochter vor Hexerei-Vorwürfen zu schützen." (WAZ, 30.10.00)

Afrika

Kenia

  • (2950) Nairobi. Über 50 ältere Männer sind im August in Westkenia überfallen und gewaltsam beschnitten worden. Unter den Opfern sei auch ein Geistlicher der Anglikanischen Kirche, meldete die Daily Nation in Nairobi. (WAZ, 29.8.00)

Uganda

  • (2951) Kampala. Gegen den Gebrauch von Kondomen als Schutz vor Aids hat sich der Apostolische Nuntius in Uganda, Erzbischof Christoph Pierre, ausgesprochen. Kondome böten keinen Schutz vor Ansteckung, sondern förderten sexuelle Freizügigkeit, so der Geistliche bei einem Gottesdienst. (WAZ, 21.8.00)

Asien

Indien

  • (2952) Delhi. Folter im "Heim der Nächstenliebe": Eine Nonne des Schwesterordens Missionaries of Charity, der von Mutter Teresa in der indischen Stadt Kalkutta gegründet wurde, hat die Hand eines siebenjährigen Mädchens auf einer heißen Platte verbrannt. Schwester Nirmala, die gegenwärtige Leiterin des in aller Welt aktiven Ordens, gab zu: "Schwester Francesca hat die zulässigen Grenzen überschritten." Die beschuldigte Ordensfrau stellte sich in Begleitung ihrer Chefin den Behörden und durfte nach Hinterlegung einer Kaution heimkehren. Eine Untersuchung des Ordens ergab nun, dass die Anklage stimmt. Schwester Francesca habe vier Mädchen bestrafen wollen, weil sie ihre Sachen gestohlen hätten. Der Orden versicherte, die Untersuchungen nicht behindern zu wollen. Der Prozess soll im Oktober stattfinden.

    Der Skandal kommt manchen Kreisen in Indien mehr als gelegen. Unter der Regierung des hindunationalistischen Premierministers Atal Bihari Vajpayee häufen sich Zwischenfälle, in denen Anhänger des Regierungschefs Christen überfallen und verprügeln. Hindunationalistische Gruppen beschuldigen Indiens Christen, die nur 2,3 Prozent der Bevölkerung ausmachen, gemeinsame Sache mit Terroristen und ominösen fremden Mächten zu machen. (Baseler Zeitung, 22.9.00)

Oman

  • (2953) Oman. Emanzipation in kleinen Schritten: Im islamischen Sultanat Oman können Frauen jetzt auch als Taxifahrerinnen arbeiten. Sie dürfen allerdings nur weibliche Fahrgäste befördern und nicht auf Kundensuche durch die Straßen fahren, sondern können nur direkt gerufen werden. (WAZ, 5.9.00)

Israel

  • (2954) Tel Aviv. Ein orthodoxer Jude ist in Tel Aviv unter dem Verdacht festgenommen worden, vier Prostituierte getötet und acht Bordelle angezündet zu haben. Er war auf frischer Tat ertappt worden, als er erneut ein Feuer legen wollte. Der 34-Jährige habe die Stadt "reinigen" wollen. (taz, 28.8.00)

China

  • (2955) Peking. Entgegen aller Proteste aus Peking hat Papst Johannes Paul II. in Rom 33 Missionare und 87 chinesische Katholiken heilig gesprochen. Die meisten von ihnen waren im Jahr 1900 während des sogenannten Boxer-Aufstands umgekommen, der sich gegen das Christentum und die westlichen Staaten richtete. China betrachtet den Aufstand als legitimen Widerstand gegen den europäischen Imperialismus. (WAZ, 2.10.00)

2001 - Meldungen 2956-2992

2001 - Meldungen 2956-2992 rhartmann Mo, 2001-12-31 09:00

Europa

Deutschland

  • (2956) Landau. Konfessionslose haben keine lockerere Einstellung zum Sex als Kirchengänger. Ihre sexuellen Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen stimmen weitgehend mit denen lose gebundener oder gleichgültiger Konfessioneller überein. Dies geht aus einer Studie der Landauer Universität hervor, die den Einfluss sexueller Vorschriften auf das Sexualleben untersuchte. Die Landauer Forschungsstelle für Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik hatte das Umfrageinstitut Emnid mit der Befragung von über 2400 Deutschen beauftragt. Obwohl Konfessionslose kaum oder gar nicht von sexuellen Normen einer Glaubensgemeinschaft beeinflusst seien, hätten sie ähnliche Werthaltungen entwickelt wie konfessionell Gebundene.

    Gravierende Unterschiede entdeckten die Forscher bei Anhängern anderer Religionen wie dem Islam. Beim Thema Homosexualität kennen die Gläubigen hier kein Pardon: Von Homosexuellen wird verlangt, dass sie ihre Neigung unterdrücken und "abtöten". Weigern sich die Homosexuellen, so sollen sie von der Gesellschaft isoliert werden. Mit dem Thema gleichgeschlechtliche Liebe tun sich aber selbst liberale Katholiken schwer, betonen die Forscher. Zwar sei nach deren Ansicht Homosexualität nicht unbedingt eine Sünde, aber "Identitätsstörung und Verirrung". (Thüringer Allgemeine, 11.1.01)

  • (2957) Karlsruhe. Die Erhebung eines Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe, das auf den Einkünften beider Ehegatten beruht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil ist das Finanzgericht Baden-Württemberg in Karlsruhe gekommen. Eheleute hatten gegen die Festsetzung eines Kirchgeldes in Höhe von 1200 Mark geklagt(AZ: 9K131/00). Die Ehefrau ist Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, während ihr Mann keiner steuerberechtigten Kirche angehört. Im Streitjahr 1998 erzielten beide Einkünfte und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bei der Berechnung des Kirchgeldes wurde nicht nur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch dasjenige des erheblich besser verdienenden Mannes einbezogen. Damit lag das evangelische Kirchgeld um mehr als die Hälfte höher als die auf das Einkommen der Ehefrau entfallende evangelische Kirchensteuer.
    Seit der Änderung des baden-württembergischen Kirchensteuergesetzes 1997 können die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im Land ein sogenanntes "besonderes Kirchgeld" erheben. Erfasst werden Gemeindemitglieder in glaubensverschiedenen Ehen, deren Partner keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört - sofern das gemeinsam zu versteuernde Einkommen des Paars bei mehr als 54000 Mark liegt. (Stuttgarter Nachrichten, 8.11.00)

  • (2958) Berlin. Einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen vor Beschimpfungen möchte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erreichen. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (14/4558) hat zum Ziel, eine einschlägige Vorschrift des Strafgesetzbuches (StGB, § 166) zu ändern. Nach dem Willen der Abgeordneten soll eine solche Beschimpfung künftig nicht erst dann strafbar sein, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielmehr soll bereits die Achtung des religiösen und weltanschaulichen Toleranzgebotes an sich und mittelbar hierdurch das religiöse Empfinden geschützt werden. Das Merkmal der Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, müsse in der StGB-Vorschrift deshalb gestrichen werden. Um eine Kollision mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungs- und Kunstfreiheit zu vermeiden, soll nach dem Willen der Union nicht schon jedes abfällige Werturteil als Beschimpfen eingestuft werden, sondern nur eine "durch Form und Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung".
    Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, die Norm im Strafgesetzbuch sei bislang in Rechtsprechung und Schrifttum in einer Weise ausgelegt worden, die den Schutz religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen nicht mehr hinreichend gewährleiste. Wie die Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit zeigten, nähmen die Angriffe insbesondere auf christliche Bekenntnisse an Schärfe und Intensität zu. Beispiele seien die "Heiligsprechung" eines Homosexuellen durch eine ehemalige Prostituierte im papstähnlichen Kleid bei einer Demonstration gegen den Papstbesuch in Berlin im Juni 1996 sowie Nacktaufnahmen auf einem Altar des Kölner Doms im Monat darauf. [Anm. MIZ: Die CDU/CSU-Fraktion unterschlägt in ihrer Pressemitteilung, dass der Fotograf, der die Nacktaufnahmen im Dom veranlasste, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.]
    Zahlreiche Spielfilme und Bühnenstücke ließen zunehmend jegliches Maß an Toleranz und Achtung vor der religiösen Überzeugung anderer vermissen, so die CDU/CSU weiter. Mit "Betroffenheit und Empörung" hätten viele Bürger und kirchliche Stellen auf derartige Angriffe reagiert und sich mit Strafanzeigen, Eingaben und Beschwerden an verantwortliche Stellen gewandt. Die zahlreichen Entscheidungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten, mit denen eine Strafverfolgung mit der Begründung abgelehnt worden sei, der öffentliche Friede sei nicht gestört, stoße bei den Betroffenen zunehmend auf Unverständnis. (Pressedienst des Bundestages, 14.11.00)
    Anm. MIZ: Mit der Gesetzesinitiative versucht die CDU/CSU-Fraktion das Rad der Geschichte hinter die Strafrechtsreform der Sechziger Jahre zurückzudrehen. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten protestierte entschieden gegen diesen fundamentalistisch anmutenden Versuch, die demokratischen Veränderungen im Zuge der Studentenbewegung ungeschehen zu machen. In der Tat: Auf der politischen Tagesordnung sollte nicht die Verschärfung, sondern die seit Jahren anstehende, ersatzlose Streichung dieses unseligen Zensurparagraphen stehen!

  • (2959) Düsseldorf/München. Da sich die Katholische Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenberatung (mit Schein) verabschiedet hat, erhalten deren Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ab Januar keine staatliche Förderung mehr. Dafür werden die Angebote von 'Donum Vitae', der katholischen Laien, anerkannt. Etwas anders sieht es in Bayern aus. Dort erhalten die Stellen zwar künftig keine Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten mehr. Die kirchlichen Beratungsstellen werden aber auch in Zukunft staatliche Mittel aus der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten, um mit direkten Zahlungen Schwangere in Not zu unterstützen. Unklar ist noch, wieviel Stiftungsmittel die Kirche künftig zur Verteilung bekommt. 1999 waren rund 35 Millionen Mark aus diesem Topf an bedürftige Mütter vergeben worden, davon wurde mit rund 16 Millionen knapp die Hälfte von den kirchlichen Beratungsstellen verteilt. Ein Teil dieser Mittel zumindest soll künftig zu den bayernweit 17 neuen Beratungsstellen der katholischen Laienorganisation 'Donum Vitae' umgeleitet werden.
    Dass die katholischen Beratungsstellen weiterhin unterstützt werden, liegt an einem bösen Brief Kardinal Ratzingers, der Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) gewarnt hat, der kirchlichen Schwangerenberatung auf finanziellem Wege den Boden zu entziehen. Ohne diese "Wohltaten", nämlich die kirchliche Verteilung staatlicher Hilfsgelder, so wurde befürchtet, würden nur noch wenige Frauen zur kirchlichen Beratung kommen. [Vor allem, wenn sich herumspricht, dass es keine kirchlichen, sondern staatliche Hilfen sind, die sie erhalten. Denn diese Hilfen könnten sie schließlich auch an anderen Stellen bekommen.] Ratzinger forderte sogar - anders als die bayerischen Oberhirten - auch künftig Personal- und Sachkostenzuschüsse. Dabei hatte er vor einer schwerwiegenden Störung im Verhältnis von Staat und Kirche gewarnt. (Kirchensteuer.de, 13.11.00)

  • (2960) Düsseldorf. Wegen des Aufrufs zum Mord an einem Gegenkalifen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den islamischen Fundamentalistenführer Metin Kaplan zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sah es nach mehr als neunmonatiger Verhandlungsdauer als erwiesen an, dass der selbsternannte "Kalif von Köln'' seine Anhänger im September 1996 zweimal "unmissverständlich'' zum Mord an seinem Berliner Rivalen Halil Ibrahim Sofu aufgefordert hatte. Sofu war im Mai 1997 von Unbekannten in Berlin-Wedding erschossen worden. Angesichts der Debatte um zunehmende Fremdenfeindlichkeit warnte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling vor Nachsicht gegenüber ausländischen Extremistengruppen. Auch der von Kaplan geleitete "Kalifatsstaat'' in Köln trüge dazu bei, "in wirren Köpfen eine extremistische Grundhaltung zu verfestigen''. Der Senat blieb mit seinem Urteil um fünf Monate unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. (Stuttgarter Zeitung, 16.11.00)

  • (2961) München. Die katholische Kirche darf sich auch künftig christlich nennen und auf Jesus von Nazareth berufen - das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden (Az.: 7 ZB 00.2659). Ein abtrünniger katholischer Priester hatte für den Gottessohn dessen "Persönlichkeitsschutz" eingeklagt. Angesichts der "blutigen Geschichte" der Kirche treibe diese mit der Bezeichnung christlich einen "Etikettenschwindel". Der Kläger sei nicht befugt, für Jesus Christus zu handeln, argumentierte der VGH. Ein "postmortales Persönlichkeitsrecht" stehe ihm entgegen seiner Auffassung "ersichtlich nicht zu". (Frankfurter Rundschau, 20.01.2001)

  • (2962) Köln. Katholische Kindergärten in Köln sollen nur noch so viele Plätze anbieten, wie es getaufte Kinder bis drei Jahre im Einzugsbereich der Einrichtung gibt. Dies kritisiert der Zentralverband der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der katholischen Kirche (ZKD) in einem Protestbrief an Generalvikar Norbert Feldhoff. Zusammen mit anderen Organisationen und Vereinen von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung KAB bis hin zur nicht-konfessionellen Kölner Eltern- und Kinder Selbsthilfe "Keks" fordert er die Kirche auf, von den Schließungsplänen Abschied zu nehmen. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: "In einer Zeit und Gesellschaft, die wesentlich von multikultureller und weltanschaulicher Offenheit geprägt sein sollte, müssen die katholischen Kindergärten ein Ort sein, wo Kinder unterschiedlicher Kultur, Rasse und Religion spielend lernen, dass man in dieser Gesellschaft gut zusammenleben kann." Laut ZKD sind bislang in Köln 61 Gruppen von den Schließungsplänen der Kirche betroffen. Allerdings seien erst in der Hälfte der Seelsorgebezirke die Sparauffordungen angekommen, so dass zu befürchten sei, dass insgesamt etwa 130 Gruppen bedroht seien. Das entspricht etwa 3000 Kindergartenplätzen. (Kölnische Rundschau, 14.11.00)

  • (2963) München. Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist Pflicht. Das Verwaltungsgericht München wies damit die Klage eines Vaters ab, der seine Kinder ausschließlich "im Sinne christlicher Wertvorstellungen" erziehen lassen will. Sexualkunde verletze die kindliche Unschuld, da sie Schamlosigkeit, Verhütungsmittel und Sex mit wechselnden Partnern bejahe. Das Gericht wies hingegen auf die Rechtsprechung der Obergerichte hin, wonach es bei Sexualkunde keine Abmeldemöglichkeit gebe (AZ: M 3 K 99.1892). (Süddeutsche Zeitung, 14.7.2000)

  • (2964) Hamburg. Das bisher in Hamburg erschienene evangelische "Sonntagsblatt", früher als "Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt" bekannt, hat sein Erscheinen eingestellt, lebt aber dennoch weiter. Nachdem die Auflage der Wochenzeitung in den letzten Jahren von einst 143.000 auf unter 20.000 verkaufte Exemplare reduziert wurde, lehnte die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) die weitere Subventionierung mit jährlich neun Millionen Mark ab. Nun erscheint eine Nachfolge-Ausgabe unter dem Titel "Chrisma" einmal monatlich als kostenlose Beilage diverser Zeitungen, u.a. der Süddeutschen Zeitung. Die Auflage beträgt nun 1,3 Millionen, die Herstellungskosten tragen die Zeitungen selbst – und mithin deren Leser. (Süddeutsche Zeitung, u.a. 14.10.2000)

  • (2965) Berlin. Trotz der Einbußen durch die Steuerreform wird das Kirchensteueraufkommen wachsen. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU zukommen ließ. Danach werden die Kirchen im Jahre 2006 DM 20 Milliarden einnehmen gegenüber 17.29 Mrd. in diesem Jahr. Ohne das Steuersenkungsgesetz hätte der Zuwachs 3,34 Milliarden betragen. (Umwidmung von Kirchensteuern, Info 21; Zeitzeichen 11/2000)

  • (2966) Karlsruhe. Die Zeugen Jehovas haben im Streit um ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Der zweite Senat kam zu der Auffassung, dass die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas begründet sei, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin der Religionsgemeinschaft die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts drei Jahre zuvor verweigert hatte, weil sie ihren Mitgliedern die Teilnahme an Wahlen verbiete und weil sie es an "Staatsloyalität" fehlen lasse.
    Diese Begründung genügte dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht. Von einer Religionsgemeinschaft könne und müsse zwar "Rechtstreue" verlangt werden, aber keine besondere "Loyalität" zum Staat - zumal das ein vager Begriff sei. Eine Religionsgemeinschaft dürfe den Staat, wie es die Zeugen Jehovas tun, sogar als "Bestandteil der Welt Satans" ansehen, wenn sie den Staat nur in ihrem tatsächlichen Verhalten akzeptiere. Was die "Enthaltsamkeit gegenüber staatlichen Wahlen" angehe, so sei dies noch keine gravierende Verletzung des Demokratieprinzips. Schließlich gebe es nach dem Grundgesetz keine Wahlpflicht, sondern nur die Erwartung einer Wahlteilnahme. Im Übrigen strebten die Zeugen Jehovas keine andere Staatsform als die Demokratie an. Sie verfolgten im Gegenteil einen "apolitischen Lebensentwurf". Man könne zwar bei einer Gesamtbetrachtung die Ablehnung staatlicher Wahlen berücksichtigen - für sich allein könne daraus nicht auf eine Gefährdung des Demokratieprinzips geschlossen werden.
    Zugleich stellte Karlsruhe aber neue Hürden auf. Insbesondere wird es im weiteren Anerkennungsverfahren um die Kindererziehung und um austrittswillige Mitglieder gehen. Das Verfassungsgericht verlangt von einer Körperschaft, dass sie den staatlichen Schutz von Grundrechten gewährleistet. Bisher sei offen geblieben, ob die empfohlenen Erziehungspraktiken - im Erziehungsbuch "Stock und Rute" werden "ein paar feste Klapse" durchaus für wirksam erklärt - das Wohl der Kinder beeinträchtigen und ob Mitglieder mit Zwang oder anderen zu missbilligenden Mitteln in der Gemeinschaft festgehalten werden.
    Allgemein verlangt Karlsruhe für die staatliche Anerkennung als Körperschaft in erster Linie "Rechtstreue" - schon wegen der damit verbundenen Privilegien und besonderen Machtmittel. Eine Körperschaft müsse gewährleisten: die Beachtung fundamentaler Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaat und Demokratie, die Wahrung der Grundrechte Dritter und die Nichtgefährdung des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts. Das Ganze fordere von den Behörden und Gerichten eine "komplexe Prognose" und eine "typisierende Gesamtbetrachtung".
    In einem Punkt legte sich der Zweite Senat fest: Die von der Verfassung geforderte "Gewähr der Dauer" einer Gemeinschaft sei bei den Zeugen Jehovas nicht zu bezweifeln. Zwar glaubten diese an ein bevorstehendes Ende der Welt und hätten bereits einige Male den Weltuntergang vorhergesagt. Aber zum einen habe das den Mitgliederbestand nicht beeinträchtigt, und zum anderen dürfe sie der religiös neutrale Staat nicht beim Wort nehmen. (Az: 2 BvR1500/97)
    Der Prozessbevollmächtigte der Zeugen, Hermann Weber, sprach von einem "grundlegenden Urteil zum Staatskirchenrecht". Er zeigte sich optimistisch über eine künftige Anerkennung. Demgegenüber kündigte Wolf-Dietrich Patermann für den Berliner Wissenschaftssenat an, seine Behörde werde jetzt Fälle von Gewalt gegen Kinder und von Druck auf Austrittswillige vorlegen.(Süddeutche Zeitung, 20.12.00)

  • (2967) Limburg. Der Limburger Bischof und seine Widersacher im Vatikan haben sich über das zukünftige Verfahren in der Schwangerschaftskonfliktberatung geeinigt. Theoretisch darf das Bistum Limburg im Unterschied zu den anderen 26 deutschen Bistümern mit einer Frist bis Jahresende weiterhin den umstrittenen Schein ausstellen, den Rat suchende Frauen bekanntermaßen für eine legale Abtreibung benötigen. Andererseits gilt das nur, solange die Frauen auf die Ausstellung eines Beratungsnachweises von sich aus verzichten.
    Wie das? Bischof Kamphaus löst diese einmalige katholische Dialektik in seiner heutigen Erklärung ganz einfach auf: Das Bistum Limburg werde der Bitte des Papstes entsprechend die Präsenz der Kirche in der Beratung noch verstärken. Diese verstärkte beratende Präsenz kann aber nichts anderes bedeuten, als dass der Druck vom Bischof weg an die Hilfe suchenden Frauen weitergegeben wird.
    Die sollen mit einer Schwindelpackung weiter bei der Stange gehalten werden. Das Beratungsgespräch in Limburg sieht demnach zukünftig, auf den Punkt gebracht, etwa so aus: Sie wollen abtreiben und einen Schein? Genau solche Frauen wollen wir erreichen! Den Schein können Sie auch haben, aber nur theoretisch! Sie sollten am besten darauf verzichten, dann können wir auch weiterhin mit päpstlicher Genehmigung theoretisch solche Scheine ausstellen...! Die Beraterinnen im Bistum Limburg müssen den Frauen also fortan ihren Wunsch ausreden, so will es der jetzige Kompromiss mit dem Papst und darum muss der Bischof auch nicht zurücktreten.
    Ob das noch im Sinne der staatlichen Konfliktberatung ist, und die Beratungsstellen in Limburg mit Steuergeldern weiterfinanziert werden können, ist da nur eine Nebenfrage. Ob die neue Regelung der Glaubwürdigkeit der Kirche dient, werden zuerst die betroffenen Frauen entscheiden, die die verstärkte Präsenz der Kirche zu spüren bekommen. (Spiegel online, 22.01.01)

  • (2968) Bonn. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner fordert von den Katholiken den Verzicht auf künstliche Empfängnisverhütung. Die deutschen Bischöfe müssten die "Königsteiner Erklärung" von 1968 korrigieren, die den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel für die Gläubigen "gewissermaßen legitimiert" habe, betont Meisner in einem Interview der Wochenzeitung Rheinischer Merkur. Diese Erklärung, die die Bischöfe als Reaktion auf die Enzyklika "Humanae Vitae" von Papst Paul VI. verabschiedet hatten, stehe "am Anfang einer Kausalkette", die "dem Leben nicht förderlich war", unterstreicht der Kölner Erzbischof. Meisner fordert zugleich eine neue Debatte über die Abtreibungsregelungen. Wenn Deutschland therapeutisches Klonen ablehne, könne man die Abtreibung auch nicht weiter "so leichtfertig regeln". (Frankfurter Rundschau, 10.01.01)

  • (2969) Bonn/Hamburg. Deutschland soll voraussichtlich noch im Herbst einen Bibel-Fernsehkanal bekommen. Ein Sprecher der in Bonn gegründeten Bibel TV-Stiftung sagte, in dem über digitalen Satelliten ausgestrahlten Programm sollten vorwiegend Bibelfilme ausgestrahlt werden. Hinter dem Sender stehe der Bonner Verleger Norman Rentrop, der auch die Anteilsmehrheit halte. Entgegen einem Bericht der "Bild"-Zeitung wollen sich die evangelische und katholische Kirche in Deutschland allerdings nicht an dem Sender beteiligen. Das Blatt hatte gemeldet, dass neben Rentrop auch die großen Kirchen beteiligt seien. Dem widersprachen die Rundfunktbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johanna Haberer, und ein Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Haberer sagte der Nachrichtenagentur AFP, sie sehe das Projekt zwar "mit großer Sympathie". Die EKD habe aber eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und beteilige sich grundsätzlich nicht an privatrechtlichen Programmen. (Kieler Nachrichten, 11.01.01)
    Anm. MIZ: Man kann die großen Kirchen verstehen: Warum für etwas möglicherweise viel Geld bezahlen, was man es über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch umsonst bekommt...

  • (2970) Berlin. Die Bundesvorsitzende der CDU Angela Merkel bekannte sich in ihrer Antwort auf ein Anschreiben der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) offen dazu, auch die Nichtchristen der christliche Auslegung von Ethik zu unterwerfen. Zwar lehnte sie ab, "durch den Einsatz moderner Intensivtherapie erlöschendes Leben unter Umständen sogar qualvoll und gegen den Willen des Kranken zu verlängern." Gleich danach schränkte sie aber ein: "Nach christlichem Verständnis ist uns das Leben von Gott zu eigener Verantwortung in die Hand gelegt worden. Eigenverantwortlichkeit bedeutet jedoch nicht, daß der Mensch willkürlich darüber verfügen kann und verfügen darf. Das Leben kann deshalb nie zur freien Disposition des Sterbenden stehen." Damit begründete sie ihre Ablehnung jeglicher aktiver Sterbehilfe: "Eine auch nur teilweise Legalisierung der aktiven Sterbehilfe könnte zu dem Schluß führen, der Mensch dürfe über menschliches Leben verfügen." (Schreiben an die DGHS vom 28.8.2000, dokumentiert in: Humanes Leben; Humanes Sterben, 4/2000)

  • (2971) Berlin/Fulda. Abtreibungsgegner haben die Berufung der SPD-Sozialpolitikerin Ulla Schmidt zur neuen Bundesgesundheitsministerin scharf kritisiert. "In ihrer bisherigen parlamentarischen Arbeit hat Frau Schmidt wenig Sensibilität für Fragen des Lebensschutzes gezeigt", erklärte die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (AlfA), die Ärztin Claudia Kaminski (Fulda). So habe sich die Politikerin in der Debatte um die Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung Anfang der neunziger Jahre vehement für eine Fristenregelung eingesetzt. Da das Gesundheitsressort auch für das geplante Fortpflanzungsmedizingesetz verantwortlich sei, lasse die Berufung Schmidts das Schlimmste befürchten. "Nach den unglaublichen Äußerungen des neuen Staatsministers für Kultur, Julian Nida-Rümelin, ist diese Personalie ein weiterer Schlag gegen den Lebensschutz", so Kaminski. 
    In einem Beitrag für den Berliner "Tagesspiegel" hatte der Minister Embryonen jegliche Menschenwürde abgesprochen. Die AlfA-Vorsitzende forderte den Bundestag zu erhöhter Wachsamkeit auf, da die Bundesregierung im Begriff stehe, den Grundkonsens der Demokraten aufzukündigen. An die Bundestagsabgeordneten appellierte Kaminski: "Lassen Sie nicht zu, dass das Lebensrecht Ungeborener weiter missachtet wird. Folgen Sie dem Auftrag des Grundgesetzes, das allen ein Recht auf Leben garantiert." (idea-online, 11.1.01)

Niederlande

  • (2972) Den Haag. Ärzteorganisationen und Kirchen in Deutschland halten die Entscheidung der Niederlande für falsch, die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zu erlauben. Dies stehe "in krassem Widerspruch zu den ethischen Prinzipien des Arztberufes", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Nach Ansicht der Evangelischen Kirche in Deutschland überschreiten die Niederlande Grenzen, "die aus christlicher Sicht nicht überschritten werden dürfen". Die Deutsche Bischofskonferenz nannte die niederländische Regelung "alarmierend für ganz Europa". Der Vatikan rief dazu auf, die Niederlande zu isolieren. (Rhein-Zeitung, 30.11.00)

Luxemburg

  • (2973) Luxemburg. In Büros und an sonstigen Arbeitsplätzen in der Europäischen Union soll in Zukunft der Grundsatz der Gleichberechtigung gelten. Die europäischen Arbeits- und Sozialminister einigten sich in Luxemburg auf eine neue EU-Richtlinie, die Diskriminierungen aus Gründen der Weltanschauung oder der Religion, der sexuellen Orientierung, der Behinderung oder des Alters verhindern will. EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou sprach von einem "historischen Augenblick". Die Einigung habe gezeigt, dass Europa nicht nur eine Union des Geldes sei, sondern auch eine Gemeinschaft der Werte. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gilt eine Frist von drei Jahren.
    Die Verhandlungen über die Richtlinie seien bis zum Schluss schwierig gewesen, sagte die Kommissarin. Umstritten war vor allem die Frage, wann eine Ungleichbehandlung aus religiösen Motiven gerechtfertigt ist. Der Vertreter der irischen Regierung hatte sich dafür eingesetzt, dass die Kirchen in ihren Schulen oder Krankenhäusern auch außerhalb des seelsorgerischen Personals darauf bestehen dürfen, nur Angehörige der eigenen Religion zu beschäftigen, zum Beispiel auch als Mathematiklehrer oder als Gärtner.
    Die Luxemburger Einigung besagt, dass Ausnahmen zulässig sind, wenn es das "religiöse Ethos" der Einrichtung erfordert. Was das genau bedeutet, blieb unklar. EU-Kommissarin Diamantopoulou legte den Text der Richtlinie so aus, dass etwa ein Mathematiklehrer in einer katholischen Schule die Religion seines Arbeitgebers "respektieren", ihr aber nicht angehören müsse. Keine Ausnahmen gebe es bei der sexuellen Orientierung eines Mitarbeiters, sagte die Kommissarin. Das bedeute, dass etwa die katholische Kirche niemanden benachteiligen dürfe, nur weil er homosexuell ist. (Süddeutsche Zeitung, 19.10.00)

Österreich

  • (2974) Salzburg. Nur "unter äußerst großem Druck" hatte der wegen Konzelebration (einer nach dem Kirchengesetz verbotenen konfessionellen Eucharistiefeier) in Ungnade gefallene Pfarrer Hausberger der Erklärung zugestimmt, die ihm Erzbischof Georg Eder im Zusammenhang mit der Suspendierung abgerungen hatte. Dies betonte der Geistliche bei der Klausurtagung des Priestervereines der Erzdiözese. Er habe mit seiner Konzelebration mit einem methodistischen Pfarrer gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, aber nicht die Liebe verletzt. Anders als in der Erklärung von ihm unterzeichnet, sehe er darin "für Glaube und Einheit der Kirche" keine Gefahr, "noch dazu wo uns die gemeinsame Eucharistiefeier mit allen christlichen Kirchen als Ziel vor Augen steht." Hausbergers Suspendierung wurde nach der verlangten Erklärung aufgehoben. (Salzburger Nachrichten, 10.1.01)

Schweiz

  • (2975) Zürich. Der Vorschlag für die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche von Justizdirektor Markus Notter bringt eine starke Entflechtung zwischen dem Staat und den von ihm anerkannten Kirchen, ohne dass ihr öffentlich-rechtlicher Charakter aufgehoben würde. Der Staat reduziert seinen gesetzgeberischen Zugriff auf die Kirchen auf ein Minimum; für die drei staatlich anerkannten Kirchen genügt ihm noch ein gemeinsames Kirchengesetz mit bloß 23 Paragrafen.
    Vor allem soll das neue Kirchengesetz die Finanzierung der Kirchen auf eine neue Basis stellen. Zwar bleiben neben den Steuern der Mitglieder auch die Kirchensteuern der Unternehmen und die staatlichen Zuschüsse. Der Staat bezahlt aber nicht mehr auf Grund von historischen Ansprüchen der Kirchen, sondern für Leistungen, die im allgemeinen Interesse erbracht werden. Die gleiche Begründung gilt auch für die Kirchensteuern der Unternehmen, bei denen sogar explizit festgehalten wird, dass sie nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen.
    Die beiden großen Landeskirchen des Kantons, die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche, zeigten sich in ihren ersten Stellungnahmen vorsichtig, jedoch ist ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf gewiss, denn an dem Vorschlag für die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche haben sie selbst mitgearbeitet.
    Reformbedarf im Verhältnis zwischen Staat und Kirchen hatte sich vor fünf Jahren im Zusammenhang mit der - vom Volk abgelehnten - Initiative für die vollständige Trennung von Staat und Kirchen gezeigt. Die jetzige Vorlage nimmt die damaligen Anliegen auf. Insbesondere das Festhalten an der Kirchensteuer für juristische Personen dürfte allerdings Widerstand hervorrufen; die Steuer ist seit langem umstritten.
    Ein Volksentscheid soll noch vor dem Frühling 2003 stattfinden. Wenn die Stimmberechtigten zustimmen, soll die Neuordnung Mitte 2006 in Kraft treten. (TagesAnzeiger, 13.1.01)

Großbritannien

  • (2976) London. An einer renommierten Londoner Schule soll es zu sexuellen Misshandlungen von Schülern durch einen katholischen Priester gekommen sein. Die Lehranstalt wird auch von den beiden ältesten Söhne Tony Blairs besucht. Zwei Schüler riefen die Telefonseelsorge an. Polizei und Sozialdienste haben Ermittlungen eingeleitet. Sie hätten die Befürchtung geäußert, möglicherweise mit dem HIV- Virus infiziert zu sein. Der früher an der Schule tätige Priester David Martin war 1998 im Alter von 44 Jahren an Aids gestorben. (kurier, 5.12.00)

  • (2977) London. Als erstes Land der Europäischen Union (EU) hat Großbritannien das Klonen von bis zu zwei Wochen alten Embryos für therapeutische Zwecke legalisiert. Nach einer kontroversen Diskussion, in der die Kirchenvertreter gegen die Entscheidung protestierten, stimmte auch das Oberhaus (House of Lords) einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.
    Das Klonen von Menschen zu "Zwecken der Reproduktion" soll auch künftig streng verboten bleiben. Die Lords setzten sich mit einer Mehrheit von 120 Stimmen auch über Bedenken hinweg, die hohe Kirchenvertreter in der zweiten Kammer geltend gemacht hatten. Anhänger der Klonforschung begrüßten die "weitsichtige" Entscheidung der Lords.
    Die Lords hatten sich mit 212 gegen 92 Stimmen für die Forschung mit Stammzellen ausgesprochen. Zuvor hatten die im Oberhaus sitzenden Vertreter der anglikanischen und römisch-katholischen Kirche sowie Persönlichkeiten aus den Glaubensgemeinschaften von Juden und Moslems sich in einem gemeinsamen Appell für eine Verschiebung der Forschung ausgesprochen. Sie unterstützen damit einen von dem parteilosen Lord Alton eingebrachten Antrag, der jedoch abgelehnt wurde. (Walsroder Zeitung, 25.1.01)

Spanien

  • (2978) Madrid. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes darf sich die Vereinigungskirche (Mun-Sekte) in Spanien als religiöse Körperschaft registrieren lassen. Damit revidierten die Richter die Entscheidungen der unteren Gerichtsebene sowie der spanischen Regierung. Die von Kritikern als totalitär eingeschätzten Sekte um den koreanischen Religionsführer Sun Myung Mun war die Einschreibung seit 1973 untersagt. Sie soll in Spanien nur 200 Mitglieder umfassen. (Süddeutsche Zeitung, 1.3.01)

Italien

  • (2979) Rom. Der Vatikan hat das seit kurzem im italienischen Handel befindliche Medikament Norvedo, eine "Pille danach", scharf verurteilt und Ärzte sowie Apotheker dazu aufgerufen, aus Gewissensgründen die Verbreitung dieses Präparats zu verhindern. Das kirchliche Nein ist in einer Erklärung der von Johannes Paul II. gegründeten Päpstlichen Akademie für das Leben enthalten. Die "Pille danach" sei nichts anderes als eine , "chemisch verursachte Abtreibung". Alle Personen, die zur Verbreitung des Medikamentes beitragen sowie die Frauen, die es einnehmen, laden dem Vatikan zufolge schwere moralische Schuld auf sich. Indirekt droht die vatikanische Erklärung diesem Personenkreis mit der Exkommunizierung.
    Die Stellungnahme hat in Italien leidenschaftliche Auseinandersetzungen ausgelöst. Ein Großteil der Öffentlichkeit teilt die Auffassung der Kirche nicht oder hält die päpstliche Intervention sogar für eine "Attacke auf den laizistischen Staat". Nach Auffassung vieler von den Medien befragter Mediziner wirkt die Pille Norvedo wie ein Verhütungsmittel. Die Ministerin für soziale Solidarität, Livia Turco, betonte: Dies Medikament ,"ist nicht dasselbe wie die Pille RU 486, die nur in den USA verkauft wird und eine Abtreibung auslöst". (Badische Zeitung, 2.11.00)

  • (2980) Rom. In Italien ist es künftig nicht mehr strafbar, die katholische Religion zu verunglimpfen. Das höchste Gericht des überwiegend katholischen Landes erklärte eine entsprechende strafrechtliche Bestimmung für ungesetzlich. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts hatte das Strafgesetz das Prinzip der Religionsfreiheit und -gleichheit verletzt. Der italienische Staat sei säkular und müsse in Religionsfragen unparteiisch sein. Bislang konnten Schimpfkanonaden gegen den Katholizismus mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden. Zu Verurteilungen kam es aber nur äußerst selten. Schon 1983 hat der Katholizismus seine noch aus Italiens faschistischer Ära stammende offizielle Stellung als einzige Staatsreligion verloren. (Rheinpfalz, 21.11.00)

Vatikan

  • (2981) Vatikanstadt. Der Vatikan hat die vom Bundestag beschlossene "Homo-Ehe" kritisiert. Solche Gesetze entstellten "das göttliche Projekt der Ehe". In einem Leitartikel der Vatikan-Zeitung "L'Osservatore Romano" schrieb der Moraltheologe Giano Convetti außerdem, derartige Gesetze beschädigten die Familie und hätten negative Auswirkungen auf Gesellschaft und künftige Generationen. Die katholische Kirche erachte die Familie als einen Eckpfeiler der Gesellschaft, schrieb Concetti in dem Artikel mit der Überschrift: "Es ist nicht hinnehmbar, eine 'moralische Verirrung' zu legalisieren". Es sei falsch, irgendeinen Ersatz für die Familie zu schaffen. (Spiegel online, 12.11.00)

Griechenland

  • (2982) Athen. Der Athener Börse soll jetzt göttliche Hilfe zu einem neuen Aufschwung verhelfen: Das Oberhaupt der griechisch orthodoxen Kirche, Erzbischof Christodoulos, rief alle Gläubigen dazu auf, gemeinsam mit ihm für die "Rettung der Opfer des Index-Sturzes" zu beten. Das berichtete der griechische Rundfunk. Der Börsenindex in der griechischen Hauptstadt (XAA) war in den vergangenen Monaten von etwa 5.500 auf rund 3.000 Punkte gefallen. (Kurier, 29.01.01)

Türkei

  • (2983) Ankara. In der Türkei hat ein Verbotsverfahren gegen die islamistische Tugendpartei begonnen. Generalstaatsanwalt Savas will die Hauptopposition des Landes verbieten. Er ist der Ansicht, sie sei eine Fortführung der 1998 verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei. (taz,13.12.00)

Polen

  • (2984) Warschau. Ein polnischer Priester kritisierte in seiner Sonntagspredigt in Breslau die Harry Potter-Kinderbücher der britischen Bestseller-Autorin Joanne K. Rowling als "heidnisch". Wie die Zeitung "Gazeta Wyborcza" berichtete, sollten die Abenteuer des kleinen Zauberlehrlings nach Ansicht des Pfarrers der St.-Augustin-Gemeinde im südwestpolnischen Breslau von Kindern nicht gelesen werden. In seiner Sonntagspredigt sagte der Geistliche, die Romane gaukelten den Lesern vor, "die Welt würde von übernatürlichen Kräften regiert" und "alle Probleme könnten mit Magie gelöst werden". In den Geschichten würden "heidnische Praktiken" beschrieben, denen sich jeder Katholik widersetzen müsse. (Kurier, 6.2.01)

Nordamerika

USA

  • (2985) Washington. Als unerhörtes Beispiel religiöser Diskriminierung hat die internationale Scientology-Organisation eine Vereinbarung zwischen der deutschen Bundesregierung und dem Software- Konzern Microsoft bezeichnet. Diese sieht die Möglichkeit vor, die von der Firma eines US- Scientologen hergestellte Funktion «Diskeeper» aus dem «Windows 2000»-Programm von Microsoft zu entfernen.
    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war aufgefordert worden, die Sicherheit von Windows 2000 und «Diskeeper» wegen des Scientology-Hintergrundes zu überprüfen. "Sollen nicht- katholische Amerikaner jetzt Mercedes-Autos boykottieren, weil sie von Katholiken in Stuttgart gebaut werden?" heißt es rhetorisch in der Scientology- Erklärung. (Remscheider GA, 7.11.00)

  • (2986) New York. Im Sexualkundeunterricht an der Lane Technical High School bedienen sich beschäftigte Lehrkrafte recht fragwürdiger Lehrmethoden: Ein halbes Dutzend Schüler kauen Käsekräcker, spucken den zermalmten Brei in Wassergläser und vermischen die trübe Flüssigkeit. Lehrerin Griska Gray kommentiert: "Das passiert mit Körperflüssigkeiten beim Geschlechtsverkehr." Angewidert sind sich die Viertklässler einig: Sex muss etwas ziemlich Ekeliges sein, Enthaltsamkeit - wie von Mrs. Gray gepriesen - die einzig richtige Entscheidung.
    "Just say no" (Sag einfach Nein) ist ein Slogan, den die Abstinenzbefürworter unter den Sexualerziehern von Anti-Drogen-Kampagnen übernommen haben. Enthaltsamkeit bis zur Ehe ist die Lektion, die an immer mehr amerikanischen Schulen gelehrt wird. Bereits 23 Prozent der Sekundarstufenlehrer geben an, ihren Schülern Abstinenz als einzig wirksame Methode zur Schwangerschaftsverhütung beizubringen. 1988 waren es noch zwei Prozent. Auch die Zahl der Elternverbände, Schulpolitiker und Mediziner, die "Just say no" unterstützen, nimmt stetig zu. Besonders seit konservative Republikaner in einem wenig wahrgenommenen Gesetzeszusatz des "Wellfare Reform Act" die ehemals 60 Millionen Dollar (etwa 120 Millionen Mark) staatliche Unterstützung für Sexualerziehung zur Enthaltsamkeit auf 437 Millionen Dollar (etwa 874 Millionen Mark) aufgestockt haben. Mit einer Ausschlussklausel: Programme, welche die Nutzung von Kondomen oder anderen Empfängnisverhütungsmitteln zur Vermeidung von Schwangerschaften, Geschlechtskrankheiten oder etwa Aids propagieren, erhalten keine Zuschüsse mehr aus diesem Topf.
    "Wir stecken mitten in einem riesigen Kulturkampf", sagt Sarah S. Brown, Direktorin der Nationalen Kampagne zur Vermeidung von Teenagerschwangerschaften. "Hier geht es um Glaubensfragen, nicht um Wissenschaft." Drei Studien, welche die Enthaltsamkeitskampagnen evaluiert haben, seien zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den Zeitpunkt der ersten sexuellen Erfahrungen amerikanischer Teenager keinesfalls hinauszögerten. Im Gegenteil: 1999 lag in den eher konservativen USA das Durchschnittsalter für das "erste Mal" bei 16 Jahren, in den eher als liberal geltenden Niederlanden dagegen erst bei siebzehneinhalb, wie das holländische Institut für Soziosexuelle Forschung herausfand. Außerdem gibt es in den USA im Vergleich zu anderen westlichen Industrieländern auch eine mehr als doppelt so hohe Rate von Teenagerschwangerschaften. (Welt, 4.1.01)

  • (2987) Washington. Als "Säule der Moral und Stimme der Unterdrückten" haben Mitglieder des US-Senats und des Repräsentantenhauses Johannes Paul II. im Vatikan die höchste Ehrung des Parlaments in Washington, die Goldmedaille des Kongresses, überreicht. Die Delegation wurde vom republikanischen Abgeordneten Dennis Hastert angeführt, der derzeit "Speaker" im Repräsentantenhaus ist. Hastert begründete die Verleihung mit den historischen Verdiensten des Papstes im 20. Jahrhundert. Der Parlamentspräsident verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass Johannes Paul II. auch im neuen Jahrhundert seinen Einfluss geltend machen werde.
    Frühere Träger der nur selten verliehenen Medaille waren u.a. Winston Churchill, Mutter Teresa von Kalkutta und der evangelikale Prediger Billy Graham. In seiner Dankesrede an die Parlamentarier sagte Johannes Paul II., er nehme die Ehrung an als Zeichen dafür, dass die Gesetzgeber in den USA "die Wichtigkeit der Verteidigung der Menschenwürde ohne Kompromisse" respektieren. (Kurier, 10.01.01)

  • (2988) Washington. US-Präsident George W. Bush will soziale Programme religiöser Gruppen mit Milliarden Dollar fördern. Nach Angaben der "New York Times" wollte Bush für den neuen Posten eines Koordinators für religiöse Programme den Universitätsprofessor John Dilulio ernennen. Der Plan, der ein zentrales Thema im Wahlkampf von Bush war, sieht vor, dass religiöse Gruppen soziale Dienste wie Gefängnisleitungen, Drogenberatung und Kinderbetreuung übernehmen. Sie würden dafür Steuergelder erhalten, um die verschiedene Gruppen aber konkurrieren müssten. Bush plant Treffen mit Vertretern mehrerer religiöser Gruppen, um seine Idee vorzustellen. Kritiker befürchten, dass damit die Trennung zwischen Staat und Kirche aufgehoben wird.
    Bushs Pläne haben die Säkularisten in den USA in Rage gebracht. "Er denkt, er wäre gleichzeitig zum nationalen Pastor und zum Präsidenten gewählt worden", schimpft Barry Lynn von der Interessengruppe für die Trennung von Kirche und Staat. "Eine Kirche, die in einer Gemeinde einen Dienst aufbaut, hat durch und durch religiöse Ziele, und damit haben wir ein verheerendes Verfassungsproblem."
    Darüber hinaus soll John Ashcroft, der Rechtsanwalt, Gospel-Sänger und erklärter Abtreibungsgegner neuer Justizminister werden. Er ist die umstrittenste Kabinettsentscheidung Bushs. Die Ashcroft-Gegner sehen in dem Senator aus Missouri die Inkarnation eines religiösen Fanatikers, der statt Gesetzen seine eigenen Überzeugungen durchpauken werde. Sie werfen ihm Rassismus und Vorurteile gegen Frauen und Homosexuelle vor. (Kurier, 29.01.01; NewsBote, 30.01.01)

Afrika

Nigeria

  • (2989) Abuja. Seit Anfang 2000 herrscht in Zamfara, einem Bundesstaat im Norden der Republik Nigeria, islamisches Recht. Im Januar 2001 wurde ein 17-jähriges Mädchen wegen "vorehelichen Geschlechtsverkehrs" zu einer Strafe von 100 Peitschenhieben verurteilt. Das Mädchen, Bariya Ibrahima Magazu, war im März 2000 von drei Nachbarn vergewaltigt worden - dies der voreheliche Geschlechtsverkehr -, woraufhin sie schwanger wurde. Sie brachte im Dezember 2000 das Kind eines der Vergewaltiger zur Welt. Die während der Schwangerschaft Bariyas ausgesetzte Strafe wurde kurz nach der Entbindung vollzogen. Die Regierung in Abuja bestätigte den Vorfall; desgleichen weitere Strafen nach islamischem Recht: einem Dieb sei die Hand abgehackt worden, zahllose Frauen säßen im Gefängnis, weil sie sich auf der Straße mit Männern unterhalten hätten. (Süddeutsche Zeitung, 26.1.2001)

Kenia

  • (2990) Iten. Zwei 15 und 17 Jahre alte Schwestern aus dem Distrikt Iten in Nordkenia sind von zu Hause geflohen, um der rituellen Beschneidung zu entgehen. Die beiden wurden von einer Menschenrechtsorganisation aufgenommen und klagten gegen ihren Vater. Ein Amtsrichter gab ihnen Recht und untersagte in diesem Falle die Genitalverstümmelung für alle Zukunft.
    Es war das erste Mal, dass Kinder vor Gericht gegen die Eltern gewonnen hätten, sagt der Kenianer Samson Radeny von der US-Gesundheitsorganisation Path in Nairobi. Jedes Jahr in den Weihnachtsferien seien Hunderte von Mädchen in Kenia vor der sexuellen Verstümmelung auf der Flucht, sie retteten sich zu Verwandten, Kirchen oder in die Stadt. Die Mädchen wüßten genau, was wenige Monate nach dem schmerzhaften Ritual und einer Feier mit Geschenken auf sie warte, sagt Radeny: "Sie müssen die Schule verlassen und werden früh mit einem Mann verheiratet, den ihre Eltern ausgewählt haben." Beschneidung und Frühverheiratung im Alter von zwölf oder 13 Jahren sind gerade bei den Massai noch Tradition. Mehr und mehr begreifen die Mädchen aber, dass der Abbruch der Schulausbildung ihnen schadet. "Sie wissen, dass Bildung ihr Schlüssel zum Erfolg ist", sagt Radeny. (Frankfurter Rundschau, 16.12.00)

Kongo

  • (2991) Brazzaville. Beim Versuch, wie Jesus über das Wasser zu laufen, ist ein Prediger im Fluss Kongo ertrunken. Wie das staatliche Radio der Republik Kongo berichtet, war der 42-jährige selbsternannte Prophet "Azarias" vor seiner Gemeinde ins Wasser gestiegen und nach fünf Schritten von einem Strudel mitgerissen worden. Seinen Ertrinkenskampf missverstanden die ekstatisch singenden Gläubigen als segnende Gesten. (ARD-Videotext, 13.12.00)

Asien

Thailand

  • (2992) Bangkok. Thailands Mönche bringen mit Sexskandalen und ausschweifendem Lebensstil den Buddhismus in Verruf. Als 30 Mönche des Wat Tha Chang wie üblich mit ihren Bettelschalen auszogen, um Lebensmittel bei den Bewohnern des nahegelegenen Dorfes zu sammeln, gab es statt Almosen Prügel. Im zu 95 Prozent buddhistischen Thailand grenzen die Schläge für die Bettelmönche an eine Revolution. Anlass des Aufruhrs: Thammathorn Wanchai, der Abt des Klosters, war ein paar Tage zuvor ertappt worden, als er die Nacht mit zwei Damen in einem Privathaus in Bangkok verbrachte. In einer Offiziersuniform und mit Perücke getarnt ließ Wanchai sich in seiner Mercedes-Limousine zu feuchtfröhlichen Festen in Karaokebars chauffieren. Bei einer Durchsuchung seiner "Liebeslaube" in Bangkok fanden die Behörden zu allem Überfluss nicht nur Kondome und Reizunterwäsche, sondern auch pornographisches Material. Zu den 227 Eiden, die Wanchai vor Amtsantritt ablegte, gehörte aber der Schwur, intimem Kontakt zu Frauen zu entsagen - und auch dem Alkohol.
    Die "Sexeskapaden", so eine Tageszeitung in der Hauptstadt Bangkok, des 43-jährigen Mönchs versetzten Thailand in helle Aufregung. Denn kaum eine Woche zuvor hatte bereits Phra Pativetviset, der wichtigste Abt in Bangkok, sein Amt niederlegen müssen. Er war während einer Razzia um Haaresbreite der Festnahme in einem zweifelhaften Etablissement entkommen.
    Die beiden Sexskandale fügen sich in eine Reihe von Affären des thailändischen Klerus. Vor einigen Jahren fiel ein Mönch auf, der tote Säuglinge siedete, weil das so gewonnene Öl angeblich magische Kräfte verlieh. Ein anderer Glaubensbruder wurde der Nekrophilie in den Leichenkammern seines Klosters überführt. Erst im September brüstete sich ein weiterer Mönch in einer Zeitung mit einer seltenen Sammlung von 60 teuren Mercedes-Oldies.
    Dieser leichtfertige Umgang mit dem Geld erzürnt die Thais: Für viele Gläubige gehören beim "Wai Phra", dem Opfer für ein Kloster, auch Geldspenden zur Routine. Traditionell zählt diese Investition in den Glauben als eine Art "Versicherung für die Zukunft". Die Tageszeitung "The Nation" fürchtet nun angesichts der "Symbole der Dekadenz" um den Bestand des Buddhismus: "Der Niedergang scheint unaufhaltsam." (WAZ, 7.11.00)

2001 - Meldungen 2993-3032

2001 - Meldungen 2993-3032 rhartmann Mo, 2001-12-31 09:00

Europa

Deutschland

  • (2993) Tübingen. Die Kirche sollte sich mehr mit Dämonen auseinander setzen. Das haben die Dozenten des Tübinger Albrecht-Bengel-Studienhauses gefordert. Im Gegensatz zur Gesellschaft, die sich zunehmend für übernatürliche Phänomene interessiere, schweige die Kirche böse Mächte weitgehend tot, hieß es bei einem Studientag. Der Rektor dieser studienbegleitenden Ausbildungsstätte für Theologen, Rolf Hille, sagte, an vielen Fakultäten herrsche die Ansicht, Dämonen seien Fabelgestalten. Mit der Verharmlosung widergöttlicher Mächte bewiesen die Theologen schlechte Bibelkenntnis und nähmen der christlichen Verkündigung ihre Zuspitzung. "Der aufgeklärte Spott über Teufel und Dämonen hat dem Glauben an Gottes Macht den letzten Ernst genommen. So wurde ein Vakuum erzeugt, in das der Aberglaube einströmt", kritisierte Hille. Umfragen zeigten, dass die Unkenntnis über Teufel, Götzen und Dämonen weit verbreitet sei. Besonders Jugendliche wendeten sich Wahrsagerei und Horoskopen zu, nähmen an spiritistischen Sitzungen teil und ließen sich von Satanisten zu schwarzen Messen einladen, ohne die Hintergründe zu kennen. Studienleiter Hartmut Schmid sagte, die Bibel warne vor heidnischen Göttern und okkulten Mächten. Statt dessen lade sie ein, im Gebet den direkten Kontakt zu Gott zu suchen. (idea-online, 22.5.01)

  • (2994) München. Die katholische Kirche in Bayern hat übermütigen Fußballspielern, Fans und Journalisten die gelbe Karte gezeigt. Das "Gerede vom Fußball-Gott" müsse beendet werden, befand der bayerische Sportprälat Karl-Heinz Summerer in München, der seit fast 30 Jahren Beauftragter für Kirche und Sport im Freistaat ist.. Das Beschwören eines "Fußball-Gottes" verstoße gegen das erste Gebot, das Gotteslästerung verbiete.

    "Ab heute glaube ich nicht mehr an den Fußball-Gott!", hatte Rudi Assauer, allmächtiger Manager von FC Schalke 04, am Ende des dramatischen Finales der Fußball-Bundesliga gestöhnt. Der Fußball-Gott ist Bayer!, meldeten die Zeitungen. Die katholische Kirche im Fußball-Land Bayern lief sofort Sturm gegen solche ungebührliche Rede. Sportprälat Summerer bemängelte das Bemühen des Fußball-Gotts, der mal den einen, dann den anderen zur Seite stehe, als ganz und gar unangebracht. Er ermahnte die Aktiven, Funktionäre, Journalisten und Politiker eindringlich: Man sollte den Ball auf dem grünen Rasen lassen und nicht in den Himmel heben. (Münchener Merkur, 23.5.01)

    Anm. MIZ: Die Assauersche Präzisierung des Theodizee-Problems (Wie kann ein gütiger und allmächtiger Gott existieren, wenn Bayern Meister wird?) führte leider nicht dazu, dass der Bau einer Kappelle im neuen Gelsenkirchner Fußball-Tempel gestoppt wurde. Ab nächster Saison werden sich ein katholischer und protestantischer Priester um die seelischen Nöte der Schalke-Fans kümmern...

  • (2995) Untertürkheim. Eine evangelische Kirchengemeinde hat vorerst verhindert, dass es in Untertürkheim wieder eine  Albert Dulk-Straße gibt. Auf Initiative der SPD-Gemeinderatsfraktion hin sollte ein Fußgängerweg nach dem Freidenker, der lange in Untertürkheim lebte, benannt werden. Da dieser jedoch als Verbindung zwischen alter und neuer Gartenstadtkirche genutzt wird, protestierte der Kirchengemeinderat dagegen. In einem Brief an den Untertürkheimer Bezirksbeirat wurde dieser aufgefordert, nach einer Alternative zu suchen. Hinter vorgehaltener Hand war zu hören, die Kirchenfunktionäre sähen die Benennung des Weges vor ihrer Gotteshaustür nach dem Freigeist und Begründer der ersten freireligiösen Gemeinde in Deutschland (vgl. MIZ 1/96) als gewisse Zumutung an. Der Bezirksbeirat gab daraufhin dem Drängen nach und verzichtete auf die Straßenumbenennung. (Stuttgarter Zeitung 23.5.01)

  • (2996) Rottweil. Weil sich die Hausmeisterin eines kirchlichen Gebäudes auf ihrer Website als Hexe bezeichnet und sich vor dem Treppenaufgang des katholischen Kindergartens als solche hat ablichten lassen, hat die katholische Kirchengemeinde Rottweil eine arbeitsrechtliche Abmahnung durch einen Rechtsanwalt veranlasst. Im Zusammenhang mit dem mit Ihnen abgeschlossenen Dienstvertrag ist auch Bezug genommen auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist, heißt es in dem anwaltlichen Schreiben. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Website zur Auflösung des Dienstvertrages führen kann. (heise.de, 21.3.01)

  • (2997) Augsburg. Papst Johannes Paul II. hat in einem Mahnbrief an die deutschen Kardinäle Missbräuche im deutschen Katholizismus kritisiert. Trotz vieler lehramtlicher Klarstellungen gebe es „weiterhin Vorfälle in Liturgie, Predigt, Katechese und Gemeindeleitung, die nicht mit den lehrmäßigen und disziplinären Vorgaben der Kirche übereinstimmen“. Die Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz, Martina Höhns, bestätigte, das Schreiben sei an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann gegangen. Auch die anderen acht deutschen Kardinäle erhielten den Brief. Darin werden die Kardinäle aufgefordert, der Ökumene eine „noch bessere Orientierung“ zu geben - auf der Grundlage der Erklärung „Dominus Jesus“. Die umstrittene Erklärung betont den Vorrang der katholischen Kirche vor anderen Glaubensgemeinschaften. Das Papst-Schreiben ist auf der jüngsten Vollversammlung in Augsburg allen deutschen Bischöfen per Kopie zugegangen, ohne dass es zu einer Aussprache über den Text gekommen ist. (Berliner Zeitung, 13.3.01)

  • (2998) München. Als erstes Bundesland bietet Bayern in einem Pilotprojekt ab dem Schuljahr 2001/2002 islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an. Das fördere die Integration und wahre zugleich die religiöse Identität, sagte Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) in München. Derzeit nähmen ein Drittel aller türkischen Schüler am islamischen Religionsunterricht auf Türkisch teil. Der Unterricht auf Deutsch soll von erfahrenen Lehrern nach den Richtlinien erteilt werden, die vom bayerischen mit dem türkischen Schulministerium erarbeitet wurden. Das Pilotprojekt startet im September in den ersten Klassen von fünf Grundschulen. (Frankfurter Rundschau, 18.5.01)

  • (2999) Frankfurt. Die fristlose Kündigung eines „tempelunwürdig“ gewordenen Hausmeisters der „Mormonen“-Kirche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter wiesen damit in zweiter Instanz die Klage des Hausmeisters zurück, ließen jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Nach der handgreiflichen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau wurde dem Hausmeister von dem zuständigen Bischof der Tempelschein entzogen. Denn eine Misshandlung gilt als schweres Vergehen. Damit hatte der Mann keinen Zutritt mehr zu seinem Arbeitsplatz. Die Kirche verwies auf eine Bestimmung im Arbeitsvertrag, wonach bei einem Entzug des Tempelscheines außerordentlich gekündigt werden dürfe.

    Der klagende Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, dass ihm der Tempelschein zu Unrecht entzogen worden sei und wandte sich gegen die Kündigung. Die Richter wiesen im Urteil jedoch auf das im Grundgesetz gewährte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hin. Vor diesem Hintergrund könne ein ordentliches Gericht nicht die „Schwere und Tragweite eines Loyalitätsverstoßes“ kirchlicher Mitarbeiter überprüfen. Mit dem Entzug des Tempelscheines und dem damit verbundenen Hausverbot am Arbeitsplatz hätten die formalen Voraussetzungen für eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen. Hinweise auf eine willkürliche Behandlung des Arbeitnehmers oder einen Verstoß gegen die guten Sitten seien nicht erkennbar, so die Richter. (Frankfurter Rundschau, 7.5.2001)

  • (3000) Karlsruhe. Die umstrittene Glaubensgemeinschaft „Universelles Leben“ muss sich nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin „kritische Wertungen durch die Kirchen“ gefallen lassen. Die Kirchen dürfen dem Urteil zufolge andere Glaubensgemeinschaften beobachten und auch vor ihnen warnen. Das Gericht wies damit eine Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft zurück, die sich durch Beobachtungen der Sektenbeauftragten der Kirchen verfolgt gesehen hatte. (Berliner Zeitung, 19.4.01)

  • (3001) Siegen. Das Arbeitsgericht Siegen hat die fristlose Kündigung einer Krankenschwester, die in einem Krankenhaus der Diakonie angestellt ist, aufgehoben. Die Frau hatte auf einer Abteilungsfeier zusammen mit einem Assistenzarzt zu vorgerückter Stunde die Kollegen und Kolleginnen mit einem „table dance“-Striptease unterhalten. Daraufhin waren beide fristlos gekündigt worden, da ein solches Freizeitvergnügen nicht mit christlichen Moralvorstellungen vereinbar sei. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sind jedoch arbeitsvertraglich verpflichtet, auch ihr Privatleben an den Vorstellungen der Kirche auszurichten. Das Arbeitsgericht Siegen (AZ 3 CA 1358/00) hat Anfang März entschieden, dass die Strip-Einlage im Kollegenkreis nicht als so gravierend anzusehen sei, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Mit einer Abmahnung sei das Verhalten der Krankenschwester hinreichend geahndet. Die Entlassung des Arztes war bereits in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt worden; der Mann hat mittlerweile einen neuen Arbeitsplatz gefunden. (Westfalenpost, 10.3.01)

  • (3002) Soest. Die Zahl der in Deutschland lebenden Moslems ist innerhalb eines Jahres um 160 000 angestiegen. Damit bekennen sich derzeit 3,2 Millionen Menschen in Deutschland zum Islam, wie das Zentralinstitut Islam Archiv in Soest mitteilte. 520 000 (16 Prozent) davon hatten einen deutschen Pass, wovon 11200 deutschstämmig waren. Die Zahl der moslemischen Kinder belief sich am Stichtag 1. März auf 840000. Von ihnen besuchten sieben Prozent die von den Moscheen eingerichteten Korankurse.

    Wie die einmal jährlich vorgenommene Umfrage weiter ergab, ist die Zahl derer, die Koran und Grundgesetz für vereinbar halten, von 36 Prozent auf 52 Prozent gestiegen. 87 Prozent der befragten Moslems befürworten die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen. In Deutschland gibt es derzeit 70 klassische Moscheen und 2204 Gebetshäuser. 32 Moscheen stehen den Angaben zufolge vor der Fertigstellung. (Frankfurter Rundschau, 21.4.01)

  • (3003) Berlin. Zwischen dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Andreas Nachama, und dem Initiator der Anatomie-Ausstellung „Körperwelten“, Gunther von Hagens, ist ein offener Streit ausgebrochen. Hagens wandte sich jetzt gegen Äußerungen Nachamas, die Schau sei möglicherweise die „logische Konsequenz dessen, was im 20. Jahrhundert schon passiert ist - da wurde kein Halt gemacht vor lebenden Menschen, da wurden menschliche Körper millionenfach von Mördern zu Asche verbrannt oder zu Seife verarbeitet, aus menschlicher Haut Lampenschirme hergestellt“.

    In einem Offenen Brief an Nachama verwahrt sich Hagens gegen einen inhaltlichen Zusammenhang seiner gegenwärtig in Berlin zu sehenden Ausstellung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten. Nachamas Äußerungen beruhten auf Unkenntnis der Ausstellungswirklichkeit und gefährdeten „den Ruf der Jüdischen Gemeinde als ernst zu nehmende moralische Institution“. Die Ausstellung sei keine Folge, sondern „der Kontrast zum Horror des Massenmords und der Leichenberge in deutschen Konzentrationslagern“, meint Hagens in seiner Stellungnahme. „Damals wurden Menschen selektiert und ermordet, heute stellen sich Menschen ganz bewusst nach ihrem Tod in den Dienst gesundheitlicher Aufklärung.“ Eine Unterstellung geistiger Verwandtschaft zwischen dem menschenverachtenden Terror des Naziregimes und bisher sechs Millionen Besuchern der Ausstellung in vier Ländern sei „grobe Publikumsbeschimpfung und beleidigend“. Nachamas Logik folgend, müssten auch die anatomischen Dauerpräparate in Universitäten bestattet werden. (Frankfurter Rundschau, 22.3.2001)

  • (3004) Düsseldorf. Das Land NRW stockt seine Finanzhilfen für die jüdischen Gemeinden auf. Vor allem der Zuzug jüdischer Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion hatte die Mitgliederzahl seit 1992 von 7500 auf heute 24 000 anwachsen lassen. Statt bisher 5 Mio DM pro Jahr sollen die Gemeinden deshalb 6 Mio in 2001, 7,5 Mio in 2002 und 10 Mio DM in 2003 erhalten. Ministerpräsident Clement (SPD) und die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden in NRW unterzeichneten den geänderten Staatsvertrag. (WAZ, 26.4.01)

    Anm. MIZ: Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit jüdisch-stämmige Einwanderer, die oftmals mit dem jüdischen Glauben nie in Berührung gekommen sind, den religiösen Gemeinden in Deutschland einverleibt und als Mitglieder gezählt werden.

  • (3005) Berlin. Manchmal muten politische Versuche, traditionell gewachsenen Zeremonien das Wasser abzugraben, ziemlich lächerlich an. Beim Stichwort „Jugendweihe“ wurde das in den zurückliegenden Monaten erneut deutlich. Da hatten tapfere politische Hinterbänkler, denen zumeist eine pathologische Abneigung gegen alles, was mit dem Begriff „DDR“ zusammenhängt, nachgesagt wird, Anfang Januar in Berlin einen neuen Verein gegründet. „Maiglocke“, so dessen Name, soll als Alternative zu den Jugendweihen „bürgerliche Feiern“ mit christlichen Bezügen veranstalten und sich an Eltern und Jugendliche wenden, die mit den Jugendfeiern unzufrieden seien, hieß es dazu aus Gründerkreisen.

    Noch immer entschieden sich nach Angaben des Maiglocke-Mitbegründers Günther Nooke 60 Prozent der 14jährigen Ostdeutschen für die Jugendweihe und nur 15 bis 16 Prozent für die Konfirmation. Der Rest feiere den Eintritt ins Erwachsenwerden überhaupt nicht. Dies ist dem CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren „Bürgerbewegten“ Nooke offensichtlich unangenehm. Denn er und ein Teil seiner Gründer-Kollegen halten nach wie vor die Jugendweihen für eine DDR-Erfindung. Demzufolge, so der Schluß der Maiglocke-Fans, müsse man etwas dagegen tun. Nookes Mitkämpfer, wie der SPD-Allzwecktheologe Richard Schröder und der Bündnisgrüne Werner Schulz, sehen deshalb in ihrem Angebot eine tolle Initiative. An vier Kursnachmittagen sollen den jungen Leuten demokratische Werte und festliche Traditionen vermittelt werden. Auf dem Programm würde zudem ein Kirchenbesuch und ein Gespräch mit dem Pfarrer sowie eine Wochenendfahrt zu einem Umwelt- oder Sozialprojekt oder einer Gedenkstätte stehen, hieß es vage zu den Inhalten der Antijugendweiheveranstaltung. Kritiker sehen das als eine Art „Konfirmation light“, dem die tatsächliche Sinngebung fehlt. Lediglich mit einer Antihaltung werden die Initiatoren von Maiglocke Probleme haben, den traditionellen Jugendfeiern das Wasser abzugraben. (junge Welt, 21.2.01)

  • (3006) Karlsruhe. Im Prozess um den behördlich angeordneten Kopftuchzwang gegen zwei iranische Asylbewerberinnen wird das Bundesverfassungsgericht kein Urteil verkünden. Das Verfahren sei erledigt, weil die beiden Frauen Ende Januar in die Vereinigten Staaten ausgereist seien. Damit bestehe kein Rechtsschutzinteresse mehr.

    Der Zweite Senat hatte am 21. November über die Verfassungsbeschwerde der 36-Jährigen und ihrer 16-jährigen Tochter verhandelt. Das Nürnberger Ausländeramt hatte verfügt, die abgelehnten Asylbewerberinnen zwangsweise mit Kopftuch fotografieren zu lassen, um eine Abschiebung zu ermöglichen. Der Iran lässt Frauen nur einreisen, wenn ihre Papiere ein Bild mit Kopftuch enthalten. Die Frauen rügten eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit. (Frankfurter Rundschau, 17.2.2001)

  • (3007) Altötting. Mit einer Hochglanzbroschüre voller Horrorszenarien sind die Marienkinder in Altötting in Erscheinung getreten: Flugblätter „extremistischer Gruppen“ seien im Wallfahrtsort Altötting fast an der Tagesordnung, sagte Pfarrer Wilhelm Probst. Selten aber derart absurd anmutende: „Das Tier der Apokalypse ist der Computer“, warnt die Broschüre. Mittels einer komplizierten Rechnung glauben die Marienkinder bewiesen zu haben, dass „der Computer“ für die Zahl „666“, sprich: „den Satan“, stehe und der Weltuntergang nun nicht mehr lange auf sich warten ließe.

    1983 gründete sich die Psychosekte in Mindelheim. Ihre Lehre bezeichnet sie selbst als katholisch, sie lehnt jedoch die Hand- und Stehkommunion und das „unselige Buch ,Gotteslob`“ ab. Auch gegen die kirchliche Erneuerung durch das 2. Vatikanische Konzil in den 60er Jahren stellt sie sich. Der Gründer der Sekte, Josef Zanker, hielt sich für die Stimme Mariens. Zu Prügelgewalt, Terror und sexuellem Missbrauch sah er sich - besonders in betrunkenem Zustand - genötigt, „um die Dämonen (in den Marienkindern) zu schwächen“. Nach einer schweren Prügelei spaltete sich 1993 ein Teil der Marienkinder unter dem ehemaligen katholischen Priester Johann Bauer ab. Der Geistliche kehrte ein Jahr später zur Mutterkirche zurück. Josef Zanker starb im Februar dieses Jahres. Seitdem ist über die Führung der Sekte nichts Konkretes bekannt.

    Die Marienkinder betreiben die Spedition AVE für Omnibusfahrten und Kühltransporte. Mit Dumpingpreisen überbieten sie das örtliche Angebot. „Die Sektenmitglieder werden für ein Taschengeld ausgebeutet“, mutmaßt der Augsburger Sektenbeauftragte Hubert Kohle. Zudem kursieren Gerüchte, ein größeres Wirtschaftsunternehmen sei Geldgeber. Denn die Herstellung der Hochglanzbroschüren kostet einiges und erfordert zudem den Einsatz moderner Technik - sprich: des „teuflischen Computers“. (Passauer Neue Presse, 23.3.01)

  • (3008) Bonn. „Neue Wege in der Jugendarbeit“ waren das Thema eines deutsch-britischen Kirchentreffens vom 4.bis 9.April in Bonn. Die Delegationen unter der Leitung des EKD-Ratsvorsitzenden Manfred Kock und des anglikanischen Bischofs von Coventry, Colin Bennetts, tauschten Anregungen für die Weitergabe des Glaubens an die nächste Generation aus. Ihrer Meinung nach sollten Handys, Modeartikel und Technopartys zunehmend zu Trägern religiöser Botschaften werden, mit denen Jugendliche erreicht werden könnten. Die Evangelische Jugend Hannover führte wenige Wochen später prompt den ersten Jugendgottesdienst via SMS in Deutschland durch. Am 3. Mai, 9.00 Uhr verschicken die Initiatoren die erste SMS zum "Start in den Tag"; in der Zeit von 17.00 bis 17.30 Uhr erhielten die Teilnehmer des Online-Gottesdienstes fünf SMS-Nachrichten inklusive Bibeltext, Predigt, Fürbitte und Segen. (ARD-Videotext, 26.3.01, Netzzeitung, 3.5.01)

  • (3009) Frankfurt. Die Kosten des Evangelischen Kirchentags im Juni 2001 in Frankfurt am Main werden zur Zeit mit 22 Mio Mark veranschlagt. Das Land Hessen steuert dazu 5,1 Mio bei und die Stadt Frankfurt knapp 4 Mio. Damit wird der Kirchentag mit ca. 9 Mio DM aus öffentlichen Steuergeldern finanziert. (Frankfurter Rundschau, 8.3.2001)

  • (3010) München. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber erwägt, gegen das neue niederländische Sterbehilfegesetz, das unter bestimmten Umständen die aktive Sterbehilfe erlaubt, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Nach einem Treffen mit Vertretern der evangelischen Kirche verlautbarte der CSU-Vorsitzende dies Ende April gegenüber der Presse. Das Gesetz verstoße nach seiner Auffassung gegen die europäische Grundrechtscharta. Auch könne nicht verhindert werden, dass im Zuge der Freizügigkeit in der Europäischen Union Methoden zur Sterbehilfe nach Deutschland kämen. (Frankfurter Rundschau, 26.4.01)

    Anm. MIZ: Beobachter sehen in Stoibers zuletzt häufiger werdenden Profilierungsbemühungen auf dem Feld der Außenpolitik ein Indiz für dessen Ambitionen auf die Kanzlerkandidatur. Dass ausgerechnet der bayerische Ministerpräsident, der sich ansonsten als vehementer Vertreter föderalistischer Strukturen gibt, einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines anderen EU-Mitgliedsstaates plant, zeigt, dass der Mann ein überaus „pragmatisches“ Verhältnis zu politischen Positionen hat.

  • (3011) München. Der Deutsche Orden, der sich in den 90er Jahren rund 120 soziale Einrichtungen, vorwiegend im Bereich der Krankenpflege und der Altenhilfe einverleibt hat, steckt in einer tiefen Finanzklemme. Während er noch im Juli 2000 seinen Jahresumsatz und sein Vermögen mit jeweils 500 Millionen DM angegeben hatte, bestehen heute Verbindlichkeiten von etwa 50 Millionen DM, für die neben der Kirche auch der Freistaat Bayern einspringen musste.

    Grund dafür war die vorzeitige und unter illegalen Umständen zustande gekommene Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - allem Anschein nach auf Drängen seines prominentesten Mitglieds, des Ministerpräsidenten Stoiber, der den Status eines „Familiar“ in dessen Laienorganisation, dem Deutschherrenbund, innehat. Da derartige Körperschaften nicht Konkurs gehen können, musste nun der Freistaat mit öffentlichen Steuermitteln einspringen.

    In einer Landtagsdebatte forderte der SPD-Landtagsabgeordnete Schieder die Rücknahme der Anerkennung als Körperschaft, die Bayern als einziges Bundesland gewährt hatte. Der Bund fuer Geistesfreiheit Bayern wies darauf hin, dass die Verleihung unter falschen Voraussetzungen erfolgt sei, weil der Orden zwar 300 Mitglieder angegeben habe, in Wirklichkeit aber mehr als die Hälfte nur „Karteileichen“ waren, die inzwischen vom Orden selbst gestrichen wurden. Außerdem habe das Kultusministerium in diesem Ausnahmefall nur 200 Mitglieder verlangt, während bei anderen sich neu bewerbenden Gemeinschaften eine Mitgliederzahl von 12.000 zur Voraussetzung des Körperschaftsstatus gemacht werde. Selbst wenn diese Hürde von einem Promille der Bevölkerung als rechtlich fragwürdig einzustufen sei, so der bfg, müsse sich der Freistaat Bayern zumindest an seine eigenen Regeln halten.

    Inzwischen wurden Querverbindungen zu einer weiteren wegen krimineller Machenschaften in die Schlagzeilen geratenen Kirchenorganisation aufgedeckt: Die Deutsch Ordens Hospitalwerke (DOH) erhielten ihr Startkapital von der dubiosen Caritas-Trägergesellschaft Trier (CTT), deren Geschaeftsführer Doerfert kürzlich wegen Untreue zu sieben Jahren und drei Monaten Gefaengnis verurteilt wurde. Sein Caritas-Kollege Veit, gleichfalls wegen Untreue in die Schusslinie der Justiz geraten, ist seit Mitte 2000 Finanzchef des Deutschen Ordens. (Süddeutsche Zeitung, 15.2.01; Humanes Leben - Humanes Sterben 2/2001, S. 22; Freigeistige Rundschau, April 2001)

Niederlande

  • (3012) Amsterdam. Der niederländische Kardinal Adrianus Simonis hat der Regierung in Den Haag vorgeworfen, die Religion systematisch aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Die Regierung mache die Trennung von Staat und Kirche zum Dogma, erklärte der Kardinal in einem Interview in der Tageszeitung „De Volkskrant“. Glaube und Kirche bestünden für die Regierung nicht mehr. Die Kirche werde auf diese Weise völlig bedeutungslos gemacht. Simonis beklagte auch, dass in den von der Regierung geschriebenen Thronreden der Königin die Religion nicht mehr vorkomme. Dagegen übernehme die Regierung die Aufgaben der Gesellschaft beim Bestimmen von Werten und Normen. (Darmstädter Echo, 10.3.2001)

    Anm. MIZ: Die von Simonis kritisierte Verbannung der Religion aus dem Bereich der Politik hat dazu geführt, dass die Niederländer heute die unumstrittenen Vorreiter bürgerlicher Freiheitsrechte in Europa sind. Ob Homosexuellen-Ehe, Sterbehilfe oder Drogenfreigabe - die Niederlande sind sowohl Deutschland als auch den anderen europäischen Ländern stets einen Schritt voraus...

Schweiz

  • (3013) Fribourg. Für rückhaltlose Aufklärung bei von Priestern begangenen Sexualdelikten hat sich der Bischof von Lausanne, Genf und Fribourg, Bernard Genoud, ausgesprochen. Geistliche, die sexuelle Verfehlungen begangen hätten, dürften nicht zwischen den Diözesen und Ordensgemeinschaften hin und her geschoben werden, sagte der Bischof der Fribourger Zeitung „La Liberte“. Wenn ein Ordensoberer einen Pädophilen einer anderen Gemeinschaft „unterjubelt“, ohne dass Maßnahmen getroffen werden, dann sei das unanständig. (ARD-Videotext, 6.4.01)

Großbritannien

  • (3014) Birmingham. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch will England alle Priester der katholischen Kirche von der Polizei überprüfen lassen. Die von der Kirche selbst beauftragte Kommission unter Leitung des früheren Berufungsrichters Lord Nolan schlug ferner vor, eine landesweite Datenbank mit Informationen über alle Priesteramtskandidaten anzulegen.

    Dadurch übernehme jedes erwachsene Kirchenmitglied die Verantwortung, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen, hieß es in Nolans Bericht weiter. Zudem soll die katholische Kirche aufgefordert werden, eine nationale Stelle zum Schutz von Kindern zu schaffen. In jeder Gemeinde müsse es einen Vertreter für Kinderschutz geben.

    Der Erzbischof von Birmingham, Vincent Nichols, unterstützte die Forderungen in einem BBC-Interview. Die Kirche müsse jeden sorgfältig prüfen, der sich um das Priesteramt bewerbe, sagte Nichols. Zwischen 1995 und 1999 wurden in England und Wales 21 der insgesamt 5600 katholischen Priester wegen Vergehen gegen Kinder verurteilt. (Focus, 17.04.01)

  • (3015) London. Königin Elizabeth II. ist nach Ansicht einer schottischen protestantischen Kirche für den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien verantwortlich. Auch die Überschwemmungen und Zugunglücke der jüngsten Zeit gingen auf das Konto der Queen, weil diese im Oktober 2000 zu Papst Johannes Paul II. in den Vatikan gereist sei, meldete die britische Presse unter Berufung auf ein Schreiben von Kirchensekretär John MacLeod. Der Besuch beim „Antichristen“ habe die an das Alte Testament erinnernden Strafen über das Land gebracht. (Berliner Zeitung, 13.3.01)

Frankreich

  • (3016) Pau. Eine 38-jährige Deutsche und ihr französischer Ehemann sind in Frankreich zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt worden, weil die beiden Sekten-Mitglieder ihr kleines Kind sterben ließen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden ihren mit einem Herzfehler geborenen Sohn entgegen der Empfehlung der Ärzte nicht operieren ließen. Der kleine Raphael starb 1997 im Alter von 18 Monaten.

    Die Deutsche und ihr 40-jähriger Mann gehören der Sekte „Tabithas Place“ an, die in den USA gegründet wurde. Die Mitglieder befolgen die Gebote der Bibel wortwörtlich. Die Gruppe hat in den USA einige hundert Anhänger und einen Ableger mit etwa 100 Mitgliedern im südfranzösischen Departement Pyrenées-Atlantiques. In Pau sind weitere 19 Mitglieder der Sekte angeklagt, weil sie ihre Kinder nicht einschulen und nicht impfen lassen. (Kurier, 23.3.2001)

  • (3017) Caen. Erstmals in Frankreich muss sich ein katholischer Bischof vor einer Strafkammer verantworten. Die Staatsanwaltschaft von Caen wirft dem Bischof der Diözese Bayeux-Lisieux, Pierre Pican, vor, einen pädophilen Pfarrer trotz Kenntnis der Straftaten nicht angezeigt zu haben. Mehrere Familien der Opfer hatten im Januar vergangenen Jahres gegen den Bischof Anzeige erstattet. Ein Gericht hatte den pädophilen Geistlichen wegen sexuellen Missbrauchs von elf Jugendlichen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Bischof war damals als Zeuge geladen, hatte aber nicht ausgesagt. (Stuttgarter Nachrichten, 24.02.01)

Italien

  • (3018) Rom. Ein katholischer Priester in Italien hat mit einer drastischen Wahlempfehlung seine Schäfchen gegen sich aufgebracht. Wer bei den Parlamentswahlen am 13. Mai für das regierende Mitte-Links-Bündnis stimme, werde exkommuniziert und komme in die Hölle. Dies predigte Don Lino Dragu von der Kanzel seiner Pfarrkirche in Civitavecchia bei Rom. In einem Brief an die Lokalpresse forderten einige Gemeindemitglieder daraufhin, dass der Bischof der Diözese als Vorgesetzter des Priesters einschreiten und den parteipolitischen Predigten ein Ende setzen sollte. "Diesmal hat er die Grenze überschritten", kritisierten die Gläubigen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Don Lino für Unmut gesorgt - mit einem Gedenkgottesdienst zu Ehren des faschistischen Diktators Benito Mussolini. (News.ch, 28.4.01)

  • (3019) Rom. Zwischen der italienischen Regierung und dem Vatikan ist ein offener Streit um die angebliche Elektrosmog-Gefährdung von Menschen durch die Sendeanlagen von Radio Vatikan entbrannt. Ein Papst-Sprecher wies ein Ultimatum des Umweltministeriums zurück. Darin hatte der italienische Umweltminister Bordon angedroht, den Sendeanlagen den Strom abzudrehen, wenn es zu keiner Lösung innerhalb von zwei Wochen käme. Im Umfeld der Antennen von Radio Vatikan sollen vermehrt Leukämie-Erkrankungen festgestellt worden sein, die durch Elektrosmog verursacht sein könnten.

    Der Antennenwald, der die Frohe Botschaft in 37 Sprachen rund um die Welt schickt, liegt in ländlicher Gegend, einen Steinwurf vom idyllischen Bracciano-See entfernt. Seit längerem schon sollen sich seltsame Dinge im Schatten der rund 100 Meter hohen Sendemasten zutragen. Wenn manche Einwohner ihren Kühlschrank öffnen, ertönt die Stimme von Radio Vatikan. Andere berichten, schon wenn sie ihr Ohr an die Heizungsrohre in ihren Wohnungen halten, können sie die himmlischen Sphärengesänge der Kirchenfunker hören. Und wenn der kleine Vorortzug den mysteriösen Ort gut 20 Kilometer vor Rom passiert, dann gehen wie von Geisterhand entzündet plötzlich die Lichter in den Abteilen an - auch am hellen Tag.

    Ins Rollen kam die Affäre erst durch Klagen von Anwohnern, es gebe unter ihnen deutlich mehr Leukämiekranke als anderswo. Bereits vor einem Jahr präsentierte ein Arzt im Städtchen Cesano eine eigene Statistik. Demnach gibt es 30 Prozent mehr Leukämiefälle als sonst üblich. Anwohner schrieben einen Protestbrief an den Papst und appellierten an ihn, sie „von dem unsichtbaren Übel zu befreien“. Radio Vatikan, so die Bitte, möge sich einen anderen Platz für seine 30 Riesen-Antennen suchen.

    Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation stehe eine fundierte Studie über den Elektrosmog und die Leukämiehäufigkeit in dem Gebiet noch aus. Aber es herrsche ohne Zweifel eine „extreme Situation“, die Sendeanlagen seien von einer ganz ungewöhnlichen Stärke. „Ein einmaliges System, das in alle Welt senden kann.“

    Während sich die Experten über Emissionswerte streiten, ist aus der Angelegenheit ein politischer Fall geworden. Feinsinnig machte der Vatikan die Behörden darauf aufmerksam, dass sich der Antennenwald auf exterritorialem Gebiet befinde - der italienische Staat also gar kein Recht habe, tätig zu werden. Dies wiederum brachte den italienischen Umweltminister Bordon in Rage. „Das wäre ja, als wenn die Leute in einer Botschaft gefährliche Dinge aus dem Fenster werfen, die die Gesundheit der Bewohner gefährden.“ (ARD-Videotext, 18.3.01, Mainpost, 7.4.01)

    Vatikan

  • (3020) Vatikanstadt. Der Heilige Stuhl hat bestätigt, dass in Afrika Nonnen von Pfarrern oder Missionaren vergewaltigt worden sind. ,,Das Problem ist bekannt'', erklärte der Pressesprecher Navarro Valls. Aber man dürfe wegen einiger ,,negativer Fälle'' nicht die ,,oft heldenhafte christliche Treue der Mehrheit der Ordensleute vergessen''. Ein Bericht über die sexuellen Übergriffe war von dem US-Magazin ,,National Catholic Reporter'' gedruckt worden; die angesehene römische Tageszeitung „La Repubblica“ übernahm die Angaben. Der Artikel stützte sich auf einen Report, den zwei amerikanische Nonnen dem Vatikan 1995 vorgelegt hatten. Darin ist zum Beispiel von einem Priester die Rede, der eine geschwängerte Ordensfrau zur Abtreibung drängte; die Nonne starb, woraufhin der Geistliche die Trauerfeier zelebrierte.

    ,,Repubblica'' spricht von hunderten von Fällen sexueller Ausbeutung. Priester und Missionare vor allem in Afrika sollen katholische Ordensschwestern belästigen, zum Sex nötigen oder gar vergewaltigen. Wenn die Opfer schwanger würden, zwängen Kirchenmänner sie teilweise zur Abtreibung. Bereits 1995 habe die Kongregation für die Ordensberufe entsprechende Berichte erhalten. Diese seien aber unter Verschluss gehalten worden. „Die Anklagen (der Frauen) sind präzise und mit Namen und Vornamen unterschrieben“, schreibt das Blatt.

    „Es ist wie ein Schlag in den Magen. Es wird von sexuell ausgebeuteten Schwestern berichtet, die von Priestern und Missionaren verführt oder vergewaltigt werden“, heißt es unter Berufung auf Vatikan-Archive. „Es passiert häufig, dass Priester die Schwestern auffordern, die Pille zu nehmen“, schreibt Vatikan-Experte Marco Politi. „Es passiert aber auch, dass in einer Ordensgemeinschaft an einem Ort 20 Schwestern schwanger sind.“

    „Ordensschwestern sind von Priestern finanziell abhängig, die im Gegenzug sexuelle Dienstleistungen fordern können“, berichtet eine Ordensschwestern „Repubblica“ zufolge. Derartige sexuelle Übergriffe gebe es aber auch in Brasilien, Kolumbien, Indien, den Philippinen und sogar in Italien und Irland. (Spiegel-Online, 20.3.01, Stuttgarter Zeitung, 22.03.01)

Griechenland

  • (3021) Athen. Eine „Pilgerfahrt auf den Spuren des Apostels Paulus“ wird Papst Johannes Paul II. nach Griechenland, Syrien und Malta führen. Eigentlich hätte die Reise schon im Jubiläumsjahr 2000 stattfinden sollen, doch der Widerstand der griechisch-orthodoxen Kirche hatte den Besuch bisher vereitelt. Wäre es nach der griechischen Kirche gegangen, würde die Pilgerfahrt des katholischen Kirchenoberhauptes auch jetzt nicht stattfinden. Erst die Einladung des Papstes durch Staatspräsident Kostis Stefanopoulos zwang Erzbischof Christodoulos, den Gast zähneknirschend zu akzeptieren.

    Besonders herzlich wird der Empfang kaum ausfallen. Bei den drei Begegnungen zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Athen und ganz Griechenland steht kein einziges gemeinsames Gebet auf dem Programm. In einem Interview für das italienische Fernsehen formulierte Christodoulos forsch seine Erwartungen an den Papst. Er erhoffe sich von Johannes Paul II. „ein Wort der Selbstkritik und ein Wort der Liebe, vor allem für die Griechisch-Orthodoxen“, sagte der Erzbischof. Höhepunkt des Athen-Aufenthalts soll ein gemeinsamer Besuch des Areopags sein, jener Ort, an dem der Apostel Paulus sich predigend an die wenig interessierten Athener gewandt hatte. Besonders hier fürchten die Sicherheitskräfte Störaktionen der Gegner des Besuchs, die bereits drei Gebetstreffen gegen den Papst veranstaltet haben. Vor allem jene 500 000 ultrakonservativen Orthodoxen, die sich 1930 von der griechisch-orthodoxen Kirche abgespalten haben und die am Julianischen Kalender festhalten, wehren sich gegen den Besuch. (Berliner Zeitung, 4.5.01)

    Polen

  • (3022) Warschau. Ein katholischer Priester ist in Polen wegen sexuellen Missbrauchs zweier zwölfjähriger Jungen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Es handelte sich um eines der ersten derartigen Verfahren gegen einen Kleriker im katholisch geprägten Polen. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt; die Identität des Priesters wurde nicht bekannt. Nach einem Bericht der polnischen Nachrichtenagentur PAP war der 36-Jährige in allen Punkten geständig. Der Missbrauch wurde im vergangenen Jahr aufgedeckt, als einer der Jungen mit Alkoholvergiftung von einem Gottesdienst nach Hause kam. Im Krankenhaus berichtete er, der Priester habe ihm den Alkohol aufgenötigt, pornografische Filme gezeigt und ihn anschließend missbraucht. (Kurier, 06.04.01)

  • (3023) Warschau. In Polen hat die katholische Kirche ein historisches Signal für die Aussöhnung mit den Juden gesetzt. Die Bischöfe des Landes entschuldigten sich erstmals offiziell für das an den polnischen Juden begangene Unrecht. Auslöser dieses Schritts waren die Enthüllungen des polnischen Historikers Jan Gross, der nachwies, dass das Massaker an den jüdischen Einwohnern des Ortes Jedwabne im Nordosten des Landes im Juli 1941 von ihren katholischen Nachbarn begangen wurde. Das Buch von Gross hat in Polen eine heftige Debatte um die Rolle von Polen als Helfer der NS-Besatzer ausgelöst. (Bayrischer Rundfunk, 27.05.01)

    Russland

  • (3024) Moskau. Der wegen seiner provokanten Bühnenschau berüchtigte US-Sänger Marilyn Manson ist der russisch-orthodoxen Kirche nicht geheuer. Der Sänger sei „eine extrem unmoralische und zynische Persönlichkeit, die viele satanische Symbole, Worte und Bilder verwendet“, sagte ein Kirchensprecher. Daher solle das bereits ausverkaufte Konzert in Moskau abgesagt werden. Solche Veranstaltungen stellten eine Beleidigung für religiöse und nationale Gefühle dar. „Noch besser wäre es, wenn die Behörden in Zukunft alle Konzerte dieser Art untersagten, auch wenn sie Geld einbringen“, fügte Wsewolod Tschaplin hinzu.

    Marilyn Manson selbst, der gerne grell geschminkt und in Lack und Leder auftritt, verteidigte sich in einem Interview mit der russischen Wirtschaftszeitung „Kommersant“: Wenn er auf der Bühne stehe, lasse er sich gehen. Außerdem hätten alle Musiker sexuelle Elemente in ihren Bühnenauftritten. „Aber meine Kostüme sind mit mehr Phantasie gemacht als die meiner Kollegen.“ (Mittelbayerische Zeitung, 24.2.01)

Nordamerika

USA

  • (3025) Indianapolis. Wegen Steuerschulden hat die Regierung im US-Bundesstaat Indiana eine Baptistenkirche enteignet. Mehr als 150 Polizeibeamte beschlagnahmten in Indianapolis im Auftrag des Finanzministeriums das gesamte Eigentum der Kirche. Das Gebäude der etwa 2000 Mitglieder zählenden Kirche „Baptist Temple“ soll jetzt versteigert werden, um die sechs Millionen Dollar Steuerschulden der Gemeinde zu tilgen.

    Der Pastor und vier Kirchenmitglieder hätten bei der Polizeiaktion hinausgetragen werden müssen, hieß es. Der unabhängige „Baptist Temple“ zahlt aus religiösen Gründen schon seit 1984 keine Steuern mehr. Kirchenvertreter begründeten ihren Steuerboykott damit, dass sie als Christen unter der Oberhoheit Gottes stünden und dem Staat nichts schuldeten. Kirchen in den USA sind von den meisten Steuern befreit, müssen aber ihren Angestellten die Einkommenssteuer vom Lohn abziehen und Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung leisten. (Darmstädter Echo, 17.2.01)

Afrika

Ghana

  • (3026) Accra. Seinen festen Glauben an ein Zaubermittel zum Schutz vor Gewehrkugeln hat einem jungen Mann in Ghana das Leben gekostet. Zwei Wochen lang hatte er die Anweisungen eines Magiers befolgt und sich mit Kräutern eingerieben. Als er einen Freund bat, die Wirkung zu testen, tötete ihn der Schuss des Freundes. (ARD-Videotext, 16.03.01).

Asien

Israel

  • (3027) Nazareth. Die Christen im Heiligen Land haben den israelischen Ministerpräsidenten Sharon aufgefordert, die Genehmigung für den Moscheebau in Nazareth zurückzunehmen. Ein islamisches Gebetshaus direkt neben der Verkündigungs-Basilika wäre Anlass für einen Dauerstreit, heißt es in einem Brief des Franziskaner-Kustos Giovanni Battistelli an den israelischen Regierungschef. Das christliche Gotteshaus geriete durch das Projekt in einen „Belagerungszustand“, der freie Zugang zu den Heiligen Stätten wäre gefährdet. (ARD-Videotext, 8.4.01)

  • (3028) Jerusalem. Über Ostern soll in der Grabeskirche eine „blutende Christus-Ikone“ entdeckt worden sein. Am Karfreitag, heißt es, hätten Pilger das Phänomen erstmals bemerkt, wonach auf einer Darstellung der Auspeitschung Christi durch römische Soldaten den Schienbeinen des Gemarterten in regelmäßigen Abständen Blut wie aus einer frischen Wunde entströme. „Namentlich nicht genannte Jerusalemer Kirchenführer“ sollen schon von einem „Osterwunder“ gesprochen haben, auch der Vatikan sei bereits informiert.

    Pater Angelo von den Franziskanern freilich, der jeden Tag 20 Meter von dem Bild entfernt eine Etage höher vor dem Golgothafelsen eine Messe liest, hat von der ganzen Geschichte noch nie gehört. Und ein griechischer Mönch, der vor dem heiligen Grab Wache hält, lächelt nur dezent. An der Sache sei nichts dran, meint er überlegen, außer in den Köpfen der Russen, Griechen und Rumänen, die hier immer wieder Ikonen mit Parfüm besprühen und dann in die Knie gingen, wenn sich danach die Farbe auflöse. (Welt, 30.04.01)

Indien

  • (3029) Delhi. Auf Drängen eines Hindupriesters müssen alle Bürger der Stadt Palwal im Norden Indiens zu Vegetariern worden. Der Stadtrat beschloss, alle 100 Metzgereien, die vor allem von Moslems betrieben werden, zu schließen. Palwal hat 150 000 Einwohner und liegt südlich von Delhi. „Ich habe darunter gelitten, Metzgereien zu sehen. So etwas ist nicht richtig“, sagte der Priester Kamla zur Begründung seiner Initiative. Die Restaurants der Stadt dürfen von nun an nur noch vegetarische Gerichte servieren.

    Die Bürger befürchten nun Zusammenstöße zwischen Hindus und Moslems, da der Islam das Schlachten von Tieren nicht verbietet und moslemische Metzger in Palwal arbeitslos geworden sind. „Bislang haben Hindus und Moslems hier friedlich zusammengelebt, aber nun kann alles passieren“, sagte ein Einwohner Palwals. Von den mehr als eine Milliarde Indern sind 82 Prozent Hindus und zwölf Prozent Moslems. Wegen der Gewaltlosigkeit, die .der Hinduismus lehrt, leben viele Hindus vegetarisch. Kaum ein Hindu würde Rindfleisch essen, da Kühe als heilig gelten. Geflügel, Ziege und Lamm stehen mittlerweile aber auch auf der Speisekarte eines großen Teils der Hindufamilien. Sie essen Fleisch jedoch vorzugsweise in Restaurants und bereiten es nicht zu Hause zu. (Neues Deutschland, 30.3.01)

Iran

  • (3030) Teheran/Berlin. Amnesty international hat vor der Reise des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse in den Iran eindringlich an den Politiker appelliert, die Menschenrechte bei seinen Gesprächen mit der iranischen Führung zur Priorität zu machen. „Die Meinungsfreiheit ist im Iran nicht gewährleistet“, kritisiert Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international. „Wolfgang Thierse soll sich bei seinen Gesprächspartnern für die Freilassung der sieben gewaltlosen politischen Gefangenen einsetzen, die nach dem Besuch einer Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung im letzten Jahr verhaftet und am 13. Januar 2001 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.“

    Unter ihnen ist der Journalist Akbar Ganji, dessen Recherchen zu Morden an Regimegegnern vor zwei Jahren die Beteiligung des iranischen Geheimdienstes aufdeckte. Er erhielt 10 Jahre Haft für die „Beleidigung des Ayatollah Khomeini“ und die „Verbreitung von Propaganda gegen das islamische System“. In der Haft während des Prozesses wurde er Berichten zufolge von Wachpersonal getreten und geschlagen und in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Anwalt gehalten. Auch der Dolmetscher Saeed Sadr wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen den Dolmetscher und Übersetzer Khalil Rostamkhani wurden neun Jahre, gegen den Chefredakteur der inzwischen verbotenen Zeitschrift „Iran-e-Farda“ Ezzotollah Sahabi vier Jahre Haft verhängt. Ebenfalls vierjährige Haftstrafen erhielten die beiden Frauen- und Menschenrechtlerinnen Mehrangiz Kar und Shahla Lahiji. Über Anklagen gegen Mehrangiz Kar wegen „Verstoßes gegen die islamische Kleiderordnung“ steht ein Gerichtsurteil noch aus. Der Aufenthaltsort des zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten Studentenvertreters Ali Afshari ist zur Zeit weder seiner Familie noch seinem Anwalt bekannt. amnesty international betrachtet alle sieben Verurteilten als gewaltlose politische Gefangene, die nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.

    Besonders besorgt ist amnesty international über das Justizsystem im Iran. In den ersten drei Wochen dieses Jahres wurde mit 12 offiziell belegten Hinrichtungen ein deutlicher Anstieg der Vollstreckung von Todesurteilen verzeichnet. Viele Tatbestände, die bis zur Todesstrafe führen können, sind im Strafgesetzbuch nur vage umschrieben. Die Richter sind gleichzeitig Ankläger - damit ist eine unabhängige Rechtssprechung nicht möglich. Die Prozesse vor Sondergerichten und sogenannten Revolutionsgerichten finden häufig im Schnellverfahren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach wie vor werden im Iran Körperstrafen wie Auspeitschen oder Amputationen von Gliedmaßen vollstreckt. Barbara Lochbihler: „Der deutsche Bundestagspräsident muss die Gespräche im Iran nutzen, um gegen diesen eindeutigen Verstoß gegen das Verbot der Folter und grausamer oder unmenschlicher Strafen zu protestieren und eine unabhängige Justiz nach internationalen Standards anzumahnen.“ (amnesty international, 5.4.01)

      (3031) Teheran. Die von Konservativen kontrollierte iranische Justiz hat den Reformern einen weiteren Schlag versetzt. Mehr als 30 Oppositionelle oder Anhänger des reformorientierten Staatspräsidenten Mohammed Chatami wurden nach Oppositionsangaben festgenommen, unter ihnen zwei frühere Minister. Die meisten Festgenommenen stammen aus dem Umfeld der Partei Iranische Befreiungsbewegung. Sie wurde von Mehdi Basargan gegründet, dem ersten Regierungschef nach dem Sturz des Schahs 1979.

      Die Chatami nahe stehende Partei ist zwar verboten, ihre politischen Aktivitäten wie die Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen wurden bislang jedoch toleriert. Nun wurde offiziell Anklage gegen den Direktor der reformorientierten Regierungszeitung „Iran“, Hossein Sijai, erhoben. Er wird unter anderem der „Diffamierung“ und „Verbreitung von lügnerischen Artikeln“ beschuldigt.

      Das Teheraner Revolutionsgericht sprach von mehreren Verhaftungen wegen geplanter „Umsturzversuche“, ohne zunächst die Zahl oder Namen der Festgenommenen zu nennen. Zu den Verhafteten zählten der frühere Teheraner Bürgermeister Mohammad Tavassoli, ein einflussreiches Mitglied der Iranischen Befreiungsbewegung, Chosro Mansurian, der bekannte Oppositionelle Fasllolah Salavati aus Isfahan sowie die früheren Minister für Inneres und Justiz unter Basargan, Haschem Sabaghian und Achmad Sadr.

      Am 9. Juni finden in Iran Präsidentschaftswahlen statt. Staatschef Chatami hat bislang offen gelassen, ob er sich um eine zweite Amtszeit bewerben will. Die Konservativen um den geistlichen Führer Irans, Ayatollah Ali Chamenei, hintertreiben Chatamis reformorientierte Politik durch Verhaftungen und Verurteilungen vor allem von Journalisten. Innerhalb eines Jahres wurden in Iran 17 Tageszeitungen und rund zwanzig weitere Publikationen verboten. (Freie Presse, 8.4.01)

    Afghanistan

    • (3032) Islamabad. Die Kennzeichnungspflicht für Hindus in Afghanistan ist international scharf verurteilt worden. Die Anordnung, nach der Hindus eine gelbe Markierung auf der Kleidung tragen müssen, stelle eine schwere Verletzung der Menschenrechte dar, erklärte UN-Generalsekretär Kofi Annan in New York. Sie rufe Erinnerungen an die schlimmsten Diskriminierungen von Menschen in der Geschichte wach.

      Die radikalislamische Taliban-Führung Afghanistans hatte zuvor bestätigt, dass Angehörige der Hindu-Minderheit künftig ein gelbes Kennzeichen auf der Brust tragen müssen. Mullah Abdul Hannan Himmat vom Informationsministerium in Kabul sagte, auf diese Weise könne die Religions- und Sittenpolizei die afghanischen Hindus von Moslems unterscheiden. Männliche Moslems müssen Bärte und Turbane tragen, Frauen sich von Kopf bis Fuß verschleiern. Außerdem sind fünf Gebete am Tag vorgeschrieben. Die Sittenpolizei verprügelt Menschen auf offener Straße, die dagegen verstoßen. Das Abzeichen für Hindus kennzeichnet daher nicht nur diese Minderheit: Männer ohne Bart oder Turban, die kein Zeichen tragen, sind damit als rebellische Moslems zu erkennen.

      UN-Generalsekretär Annan rief die Taliban auf, die von der Religions- und Sittenpolizei gewollte Kennzeichnung der Hindus nicht zu erlauben. Die Taliban-Regierung müsse sich auf die Linderung der Leiden der afghanischen Bevölkerung und auf die Herstellung von Frieden und Sicherheit konzentrieren. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, und UNESCO-Generaldirektor Koichiro Matsuura bezeichneten die Taliban- Anordnung als „ein Rückfall in die dunkelsten Epochen der Menschheits-Geschichte“. In ihrer in Paris veröffentlichten gemeinsamen Erklärung hieß es weiter: „Ähnliche Praktiken in der Vergangenheit, von Nazi-Deutschland in den dreißiger Jahren bis Ruanda in den frühen neunziger Jahren, haben zu den fürchterlichsten Verbrechen geführt.“

      Frankreichs Außenministerium kritisierte die Maßnahme der Taliban ebenfalls scharf. Auch in Indien wurde das Vorgehen der Taliban mit dem Judenstern unter den Nazis in Deutschland verglichen. Die USA verurteilten die Maßnahme als „die jüngste in einer Serie von himmelschreienden Unterdrückungen“. (Mittelbadische Presse, 24.5.01)

    2001 - Meldungen 3033-3055

    2001 - Meldungen 3033-3055 rhartmann Mo, 2001-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3033) Mannheim. Moslemische Lehrerinnen mit Kopftuch haben in Baden-Württemberg keine Chance auf Einstellung in den Schuldienst. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Berufungsklage der Lehrerin Fereshta Ludin ab. Sie hatte sich unter Verweis auf Religionsfreiheit geweigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen und war deshalb nicht ins Beamtenverhältnis übernommen worden. Die Richter urteilten, dass bei Lehrern die staatliche Neutralitätspflicht Vorrang vor Religionsfreiheit hat. Der Kölner Zentralrat der Muslime kritisierte das Urteil als „Berufsverbot“.

      In erster Instanz hatte bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart zu Gunsten des Oberschulamts Stuttgarts gegen Ludin entschieden. Ludin sagte nach der Urteilsverkündung, das Kopftuch sei kein Symbol religiöser Unterdrückung von Frauen. Sie wolle auch nicht für den Islam werben. Einziger Grund für das Tragen des Kopftuchs sei die „Bedeckung ihrer Reize“ vor Männern, sagte die 28 Jahre alte, in Afghanistan geborene Deutsche. Nun müsse sie nach Berlin „auswandern“, wo sie als Lehrerin an einer islamischen Schule arbeiten könne. Ludins Anwalt sagte, er werde möglicherweise bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Die Richter betonten dagegen das Recht von Schülern und Eltern auf Freiheit von religiöser Beeinflussung. Auch könne das Tragen eines Kopftuchs die friedliche Koexistenz der Religionen an den Schulen beeinträchtigen. (Az.: 4 S 1439/00) (Berliner Zeitung, 27.6.01)

    • (3034) Berlin. Zwei bayerische evangelische Kirchenvertreter haben Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Kreuz für sein Büro im neuen Kanzleramt gespendet. Dekan Michael Wehrwein (Lohr am Main) und der Landessynodale Fritz Schroth (Bischofsheim) sandten es dem Kanzler zu. In ihrem Begleitbrief heißt es: „Da wir wissen, dass Sie evangelischer Christ sind, möchten wir als Zeichen der Verbundenheit Ihnen für Ihre Arbeitsräume ein Kreuz als Zeichen des christlichen Glaubens und der Solidarität Gottes mit dieser Welt, als Zeichen der Erlösung und Hoffnung für diese Welt überreichen.“ Die beiden Kirchenvertreter bedauern, dass der Einzug in das Amt ohne kirchliche Beteiligung stattfand. In Bayern sei es „eine Selbstverständlichkeit, dass auch öffentliche Gebäude und Arbeitsräume mit einer kurzen Segenshandlung in Dienst genommen werden“. Dies sei „keineswegs bayerische Folklore, sondern Ausdruck des Wissens um die Notwendigkeit von Gottes Segen für alles Tun und der Abhängigkeit von ihm.“ (idea-online, 29.5.01)

    • (3035) München. Im Münchner Kirchengemeindeamt (KGA), der Verwaltung sämtlicher evangelischer Gemeinden der Stadt, herrschen nach Einschätzung von Mitarbeitern „menschenverachtende“ Zustände. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf einen vertraulichen Brief der Mitarbeitervertretung an den Stadtdekan Hans Dieter Strack. In dem Brief heißt es, im KGA herrsche ein Klima der Einschüchterung. Amtsleiter Bruno Müller lasse eine „unfassbare menschenverachtende Vorverurteilung spüren“. Einige der Kollegen seien „aufgrund der geschilderten Umstände bereits psychisch angeschlagen“. Differenzen gibt es offensichtlich auch in der Leitung des Amtes. So wird die Stellvertreterin des Amtschefs, Renate Kux, am 1. Juli ins landeskirchliche Rechnungsprüfungsamt wechseln. Der Wechsel der bei den Mitarbeitern beliebten Finanz-Expertin sei allerdings mit „keinerlei Schuldzuweisung“ verbunden.. Hintergrund: Das Kirchengemeindeamt war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, weil durch Fehlbuchungen das Vermögen von angeblich 32 Millionen Mark auf sieben Millionen Mark geschrumpft war. (Süddeutsche Zeitung, 11.6.01)

    • (3036) Bremen. Die Evangelische und die Katholische Kirche in Bremen sind gegen Islamkunde im Rahmen des Biblischen Geschichtsunterrichtes in den Schulen. Das erklärte der theologische Repräsentant der Bremischen evangelischen Kirche, Pastor Louis-Ferdinand von Zobeltitz. Er verwies auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen: Nach der Bremer Landesverfassung findet in Bremer Schulen ein Angebot „Biblische Geschichte“ statt, dieses Fach soll auf allgemein christlicher Grundlage konfessionell ungebunden unterrichtet werden. Da könnten auch nichtchristliche Schüler und Schülerinnen hingehen. Der Unterricht finde zwar „auf allgemein christlicher Grundlage“ statt, müsse aber so gestaltet werden, dass andere religiöse Identitäten respektiert werden.

      Es gibt Vorüberlegungen, ob außerhalb des normalen Unterrichtsangebotes islamischer Religionsunterricht in Form von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften angeboten werden kann. Die beiden Kirchen bezeichnen ihre Haltung zu diesem Vorschlag als „abwartend“. Diese Angebote dürften „nicht ausschließlich religionskundlich orientiert“ sein und auch nicht „von den islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet werden“. Möglicherweise hätten die christlichen Kirchen aber nichts dagegen, wenn solche AGs von „religionspädagogisch ausgebildeten Muslimen“ angeboten würden, betonte von Zobeltitz. (taz, 28.06.01)

    • (3037) Mainz. Die brisante Akte „Mainz“ auf dem Schreibtisch von Kurienkardinal Joseph Ratzinger (74) wächst von Monat zu Monat um einige Zentimeter. Der Präfekt der römischen Glaubenskongregation ist oberster Ermittler (und vermutlich auch Richter) in der bizarren Affäre um Weihbischof Franziskus Eisenbach (58), die seit Mitte September 2000 die weltliche wie die kirchliche Justiz auf Trab hält und über Mainz hinaus für Schlagzeilen sorgt. Der Doktor der Theologie Eisenbach wird von der Professorin Anne Bäumer beschuldigt, an ihr und an weiteren Personen einen Großen Exorzismus vorgenommen zu haben. Es spielen auch Sex-Vorwürfe eine Rolle, die vom Bischöflichen Ordinariat sibyllinisch mit „körperlicher Nähe und Zuwendung“ umschrieben wurden.

      Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Weihbischof, unter anderem wegen Verdachts der Körperverletzung, wurden von der Mainzer Staatsanwaltschaft eingestellt - sie zog die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin in Zweifel. Dagegen hat der Anwalt der Professorin, Helmut Jipp (Hamburg), bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der Jurist vermutet ein Zusammenspiel zwischen Justiz und Bistum.

      Der Exorzismus-Vorwurf wiegt in der öffentlichen Wahrnehmung allerdings schwerer als die mögliche strafrechtliche Seite der Angelegenheit. Denn der feierliche oder Große Exorzismus, eine rituelle Verbannung böser Mächte aus Personen oder Gegenständen, darf nach dem katholischen Kirchenrecht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Ortsbischofs praktiziert werden. In der Vergangenheit war es mehrmals zu Todesfällen gekommen, in Deutschland zuletzt 1976 beim Exorzismus an einer Studentin im unterfränkischen Klingenberg. Der zuständige Bischof ist Kardinal Karl Lehmann, Doktorvater und Freund des Beschuldigten seit mehr als 30 Jahren. „Wir gehen davon aus, dass Kardinal Lehmann von den Großen Exorzismen wusste“, sagt Anwalt Jipp. „Absurd“, entgegnet ein Sprecher des Mainzer Ordinariats: „Es gab keinen Großen Exorzismus.“

      Lehmann hatte schon im Herbst 2000 beteuert, der Weihbischof sei niemals mit einem solchen Ansinnen an ihn herangetreten. Allerdings ist in Mainz auch davon die Rede, dass Lehmann nie so genau gewusst habe, was sein Adlatus gerade mache. Hat der charismatisch-umtriebige Eisenbach, der über enge Verbindungen zu innerkirchlichen Sektierergruppen verfügt, als Spezialist für „Befreiungsdienste“ gilt und offenbar von seiner spirituellen Sendung überzeugt ist, eventuell auf eigene Faust gehandelt?

      In Mainz hat sich jedenfalls eine weitere Exorzismus-Zeugin gemeldet. Und die Anzeigeerstatterin hält eine ganze Liste mit Namen parat, die die Vorgänge angeblich bestätigen können. Ihr Ehemann, ebenfalls Professor an der Mainzer Universität, ging mit dem Hinweis an die Öffentlichkeit: „Es gab die Exorzismen, sogar in unserem Haus.“ Der so belastete Weihbischof weigert sich, „auf Anraten der Anwälte“, detailliert Stellung zu nehmen. Er lässt über die Bistumsleitung pauschal erklären, die Vorwürfe seien falsch. Franziskus Eisenbach soll bis zur Klärung der Causa nicht in der Öffentlichkeit auftreten. Was Rom mit ihm vorhat, wird man frühestens im Herbst erfahren. Bis dahin, so hofft man, werde Kardinal Ratzinger die Akte zugeklappt und seine Entscheidung der Bischofskongregation mitgeteilt haben; ihr gehört auch Kardinal Lehmann an. (Welt, 13.7.01)

    • (3038) Karlsruhe. Die Gegner des Schulfachs „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) gaben sich vor der Verhandlung im Bundesverfassungsgericht siegesgewiss. Zur Entscheidung steht die Stellung des Religionsunterrichts und die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg. Es geht auch um die Befürchtung der Religionsgemeinschaften, das Modell LER könne den verfassten Status der Kirchen ändern.

      „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Rechtsposition bestätigt wird“, sagt Steffen Reiche (SPD), Bildungsminister im beklagten Land. Er hat gleich fünf Gegner, die überzeugt sind, mit Karlsruhe den Brandenburger Türspalt schließen zu können: Berlin-Brandenburgs Evangelische Kirche, die katholischen Bistümer Berlin, Görlitz, Magdeburg, evangelische sowie katholische Eltern und 297 CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete. Sie fordern das ordentliche Lehrfach Religion, zumindest gleichberechtigt mit LER.

      Brandenburg beruft sich auf Artikel 141 Grundgesetz, der Ausnahmen zulässt, wenn ein Land vor 1949 eine andere Regelung hatte. 1996 wurde LER nach Erprobung schrittweise Pflichtfach. Die Kirchen können in eigener Verantwortung Religion in Schulräumen anbieten; die katholische Kirche verzichtete. Von LER müssen Eltern ihre Kinder ziemlich aufwendig abmelden, über 14 Jahre alte Schüler sich selbst. 77 Prozent der Siebtklässler nehmen jetzt an LER teil, 3,7 Prozent besuchen Religion, außerhalb der Stundentafel. Karlsruhe muss nun klären, ob der Zugriff des 1952 in der DDR aufgelösten Landes auf Artikel 141 zu billigen oder es als neues Land anzusehen ist. Das Urteil, das noch vor Jahresende erfolgen soll,  wird auch Grundsätzliches zum Religionsunterricht sagen. (Frankfurter Rundschau, 24.6.01)

    • (3039) Stuttgart. Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nach einem von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Auftrag gegebenen Gutachten zulässig. Im Hinblick auf mögliche Streiks in dem Bereich sagte ver.di-Chef Frank Bsirske in Stuttgart, eine riesige Gruppe von Arbeitnehmern werde innerhalb der Kirche um ihre verfassungsmäßigen Rechte gebracht. Die Kirchen mit ihren 1,2 Millionen Beschäftigten seien der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. „Jetzt sind die Kirchen am Zug.“

      Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichter Jürgen Kühling kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitskämpfe, die die Evangelische und Katholische Kirche ihren Beschäftigten verweigern wollen, von dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Koalitionsfreiheit abgedeckt seien. Auch im öffentlichen Dienst dürfe für die Tarifforderung gestreikt werden. In ver.di sind rund 80.000 kirchliche Mitarbeiter organisiert. Kühling sagte, obwohl das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, ebenfalls Verfassungsrang habe, dürften diese sich nicht „über die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung hinwegsetzen.“

      Das Gutachten weist ausdrücklich darauf hin, dass der so genannte „Dritte Weg zur Entgeltfindung“ bei den Kirchen kein Ersatz für den weitgehenden Verlust der Koalitionsfreiheit der Beschäftigten sei. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie ist den Angaben zufolge paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt und entscheidet mit qualifizierter Mehrheit. Kommt keine Entscheidung zu Stande entscheidet eine Schiedskommission. Kühling sprach in diesem Zusammenhang von einem „unerträglichen Zwangsschlichtungsverfahren“. (Kieler Nachrichten, 1.6.01)

    Österreich

    • (3040) Wien. Ein österreichischer Abt hat in einer Predigt vor Firmlingen das „Gemeinschaftsgefühl“ im Dritten Reich gelobt. „Ein Volk, ein Reich, ein Führer und wir sind damals marschiert“, sagte der 70-jährige Abt des Stiftes Kremsmünster in Oberösterreich, Oddo Bergmair, nach einem Bericht des österreichischen Nachrichtenmagazins Format. Der hohe katholische Würdenträger hat seine Aussagen gegenüber dem Magazin verteidigt. „Bei einer Predigt sage ich alles, wie ich es mir denke. Ich habe betont, heute ist alles Individualismus und damals war es Gemeinschaft und die Jugend war begeistert. Nur sind die Ziele falsch.“ Bergmair kritisierte, dass nur die negativen Seiten des Nationalsozialismus aufgezählt würden. „Über die Nazis darf man schimpfen, da ist alles schlecht“, bedauerte er. Er habe in seiner Predigt lediglich das Gemeinschaftsgefühl hervorheben wollen. (Newsbote, 10.6.01)

    Großbritannien

    • (3041) London. Ein britisches Gericht hat einem wegen Pädophilie verurteilten Mann die Teilnahme an Gottesdiensten ohne vorherige polizeiliche Genehmigung untersagt. Außerdem seien dem 34-Jährigen jegliche Kontakte zu Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, wie die Londoner Tageszeitung The Times unter Berufung auf einen Polizeisprecher berichtete. Der Mann, der gerade eine 18-monatige Gefängnisstrafe abgesessen hat, stelle nach wie vor eine große Gefahr dar. Er hatte zwei Minderjährige, die er durch seine Pfarrgemeinde kennen gelernt hatte, missbraucht. Zuvor war er wegen sexueller Übergriffe auf zwei Kinder eines Priesters ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Britische Menschenrechtsgruppen kritisierten die richterliche Anordnung und werteten sie als Einschränkung der Menschenrechte des Betroffenen. (Frankfurter Rundschau, 7.6.01)

    Irland

    • (3042) Dublin. Ein 14jähriges irisches Mädchen bekam Hautausschlag, nachdem es sich mit dem Weihwasser der örtlichen Kirche an der Stirn bekreuzigt hatte. Sie glaubte nicht an ein Wunder, sondern beschloss, der Sache im Rahmen des Irish-Young-Scientist-Wettbewerbs auf den Grund zu gehen. Zusammen mit zwei Gleichaltrigen fand sie im Wasser etwa einen halben Zentimeter lange, grüne Würmer sowie deren Eier. Drei Jahre vorher waren junge Wissenschaftler im gleichen Wettbewerb schon auf Coli-Bakterien, Staphylokokken, Hefen und Schimmelpilze in Weihwasser gestoßen. In Dublin mussten vor zwei Jahren Weihwassergefäße aus einigen Kirchen entfernt werden, weil Drogenabhängige ihre Spritzen darin gespült hatten.(bild der wissenschaft, 9/2001)

    Polen

    • (3043) Warschau. Nach monatelangen Debatten hat sich Präsident Alexander Kwasniewski am 60. Jahrestag des Pogroms von Jedwabne öffentlich bei den Angehörigen der von ihren polnischen Nachbarn ermordeten Juden entschuldigt. Doch nicht nur viele Bewohner des Ortes, sondern auch kirchliche Würdenträger blieben der Feier fern. An Deutlichkeit ließ die mit Spannung erwartete Rede des polnischen Präsidenten nichts zu wünschen übrig. Es gebe „keine Zweifel“, dass Polen in Jedwabne von Polen ermordet worden seien, betonte Kwasniewski: ,,Es war ein Verbrechen, für das es keine Entschuldigung gibt. Ich entschuldige mich persönlich, als polnischer Staatsbürger und Präsident Polens.“

      Wie schwer manchen Polen der offene Umgang mit den dunklen Kapiteln der eigenen Geschichte und mit antisemitischen Vorbehalten fällt, zeigte die Gedenkfeier in Jedwabne. Die meisten Bewohner des Ortes, aber auch führende Vertreter der katholischen Kirche und des konservativen Regierungsbündnisses AWS, waren der vom Fernsehen übertragenen Trauerfeier ferngeblieben. Er habe schon in einem Gedenkgottesdienst im Mai für die Toten von Jedwabne gebetet, ließ Kardinal Jozef Glemp mitteilen. Ortspriester Edward Orlowski wollte den Tag in aller Ruhe zu Hause verbringen: „Die Deutschen waren für das Massaker verantwortlich. Warum sollten wir uns entschuldigen?“ (Frankfurter Rundschau, 11.7.01)

    Tschechien

    • (3044) Prag. Der tschechische Ministerpräsident Milos Zeman (CSSD) hat sich öffentlich zum Atheismus bekannt. „Mein Gott ist in Auschwitz gestorben“, erklärte er der tschechischen Tageszeitung „Mlada Frona Dnes“. Als Teenager zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr habe er noch an Gott geglaubt. Nachdem er aber erfahren habe, was in dem Konzentrationslager der Nationalsozialisten geschehen sei, könne er nicht mehr glauben, dass Gott existiere, betonte der 56 Jahre alte Sozialdemokrat. Er glaube nicht, dass ein barmherziger Gott so etwas zulassen konnte. Bislang habe er über solche Fragen noch nie in der Öffentlichkeit gesprochen. (Darmstädter Echo, 30.6.01)

    Griechenland

    • (3045) Athen. Das höchste griechische Verwaltungsgericht hat in letzter Instanz den Religionsvermerk in griechischen Ausweisen für verfassungswidrig erklärt. Damit setzte sich die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Kostas Simitis gegen die griechisch-orthodoxe Kirche durch. Das Thema hatte für eine monatelange öffentliche Kontroverse in Griechenland gesorgt. Die Kirche rief mehrfach die Gläubigen zu Demonstrationen auf und sammelte rund drei Millionen Unterschriften gegen das Gesetz. (Berliner Zeitung, 29.6.01)

    Ukraine

    • (3046) Kiew. Papst Johannes Paul II. hat zum Auftakt seiner fünftägigen Reise in die Ukraine die Orthodoxie um Vergebung für Fehler und Irrtümer der Vergangenheit und Gegenwart gebeten. „Mögen sich die Irrtümer der Vergangenheit in der Zukunft nicht wiederholen“, sagte er bei seiner Ankunft im Flughafen von Kiew, wo ihn Staatspräsident Leonid Kutschma begrüßte. Zugleich bot der Papst den Orthodoxen die Bereitschaft der katholischen Kirche zur Vergebung für erlittenes Unrecht an. Die Erinnerung der Vergangenheit dürfe nicht den Weg zu gegenseitigem Verständnis, zu Brüderlichkeit und Zusammenarbeit bremsen.

      Kurz vor der Ankunft des Papstes hatte das Oberhaupt der dem Moskauer Patriarchat unterstehenden orthodoxen Mehrheitskirche der Ukraine, Metropolit Wolodymyr, endgültig ein Treffen abgesagt. Der Moskauer Patriarch Alexi II. erklärte, der Besuch des Papstes beruhige die Spannungen zwischen den Konfessionen in der Ukraine nicht, sondern verschärfe die Lage. Die orthodoxe Kirche wirft der katholischen unter anderem Missionierungsversuche in traditionell orthodoxen Ländern vor. Zuvor hatten rund 3000 orthodoxe Christen in Kiew gegen den Papstbesuch demonstriert.

      Bereits bei seinem Griechenland-Besuch im vergangenen Mai hatte Johannes Paul II. die Orthodoxen um Vergebung gebeten für katholische Verfehlungen, insbesondere in der Zeit der Kreuzzüge. Er komme als Pilger des Friedens und der Brüderlichkeit, unterstrich der Papst in seiner Begrüßungsrede in Kiew. Es gehe ihm keineswegs um Proselytismus, um das Abwerben von Gläubigen anderer Kirchen. Vielmehr sei er gekommen, um den Glauben zu bezeugen und die Glaubenstreue und den Mut zu würdigen, den die Ukrainer auch in der Verfolgung und unter vielen Leiden bewahrt hätten. Ausdrücklich verwies Johannes Paul II. auch auf den friedlichen und unblutigen Übergang des Landes zur Unabhängigkeit. .

      Der Moskauer Patriarch Alexi hatte noch einmal scharfe Kritik am Papstbesuch geäußert. Mit der Visite unterstütze Johannes Paul II. den „barbarischen Nationalismus“ der ukrainischen Katholiken, sagte er dem staatlichen russischen Fernsehsender RTR. Da die Orthodoxie der Ukraine innerhalb der Weltorthodoxie der Jurisdiktion Moskaus zugeordnet sei und die Orthodoxie die Mehrheit unter den Christen des Landes stelle, hätte es seiner Zustimmung zu dem päpstlichen Besuch bedurft, betonte der Patriarch.(Vorarlberg online, 25.6.01)

    Türkei

    • (3047) Istanbul. Eigentlich ist es nur ein Stück Stoff – doch es scheint, als hätte das Kopftuch der türkischen Politikerin Merve Kavakci die Hauptrolle beim Verbot derislamistischen Tugend-Partei (FP) gespielt. Die Istanbuler FP-Abgeordnete Kavakci war im Mai 1999 bei der feierlichen Vereidigung im Parlament mit Kopftuch erschienen und hatte damit einen Tumult ausgelöst. Vor allem die Demokratische Linkspartei (DSP) von Ministerpräsident Bülent Ecevit hatte den Auftritt als Verstoß gegen die laizistische Grundordnung verstanden. Kavakci konnte ihren Eid nicht ablegen und verlor in Folge des „Kopftuch-Skandals“ ihr Mandat. Außerdem wurde ihr – weil sie ohne Erlaubnis der türkischen Behörden die US-Staatsbürgerschaft angenommen hatte – die türkische Staatsbürgerschaft entzogen. Im Verbots-Verfahren gegen die Hauptopposition des Landes hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Kopftuch-Auftritt als „Sabotageakt“ der Islamisten verstanden. Das Verfassungsgericht stimmte der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt zu und verbot die Tugend-Partei wegen anti-laizistischer Aktivitäten. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Politikverbot unter anderem gegen Kavakci und Ilicak. Ilicaks Hauptvergehen ist, dass sie sich in Reden und in Zeitungskolumnen mehrfach für Kavakci und für eine Lockerung des Kopftuch-Verbotes in Universitäten ausgesprochen hatte. Dabei entspricht Ilicak selbst so gar nicht dem Klischee einer islamischen Fundamentalistin. Die 1944 geborene Politikerin studierte in Lausanne, trägt kein Kopftuch, geht auf Partys und trinkt Wein. „Die Istanbuler Politikerin und Journalistin Ilicak ist eine der wichtigsten Stimmen der Opposition in diesem Land und ein Albtraum für die Regierungsparteien“, schrieb Ilnur Cevik in der „Turkish Daily News“.

      Mit ihrer Kritik an der weit verbreiteten Korruption eckte sie immer wieder an. Wenn in Kürze ihre Immunität aufgehoben werden wird, werden insgesamt elf Verfahren – unter anderem wegen Beleidigung des Militärs – gegen die Politikerin und Journalistin beginnen. Eigentlich müsste eine Politikerin wie Ilicak, die dem reformistischen Flügel innerhalb der FP angehörte, ein positives Beispiel für eine moderne, islamisch orientierte Politikerin sein. Doch auf Grund des Politikverbotes wirkt es jetzt fälschlicherweise so, als sei sie eine der führenden Fundamentalistinnen des Landes. Dabei fühlen sich die meisten FP-Politiker dem Westen näher als dem Iran. „Früher haben sich die Islamisten gegen den Westen gewandt, inzwischen haben sie begonnen, sich beim Westen über die Türkei zu beschweren“, schreibt der bekannte Kolumnist Mehmet Ali Birand. (Weser Kurier, 25.6.01)

    • (3048) Istanbul. Wegen pro-islamischer Äußerungen hat die Staatsanwaltschaft in Istanbul gegen den Chef der neu gegründeten türkischen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AK Partei), Recep Tayyip Erdogan, Ermittlungen eingeleitet. Gleichzeitig forderte die Anklage des Kassationsgerichtshofes das türkische Verfassungsgericht auf, dem früheren islamistischen Bürgermeister von Istanbul die politische Betätigung vorübergehend zu verbieten. Umfragen zufolge würde die AK Partei bei Wahlen als stärkste Partei hervorgehen. Auslöser für die Ermittlungen der türkischen Staatsanwaltschaft war die Fernsehausstrahlung einer Rede des Politikers aus dem Jahre 1994. Damals sagte Recep Tayyip Erdogan bei der Eröffnung eines Parteibüros der inzwischen verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei (RP): „Entweder ist man säkular, oder man ist Moslem. Es ist nicht möglich, beides gleichzeitig zu sein.'' (Stuttgarter Zeitung , 22.8.01)

    Nordamerika

    USA

    • (3049) New York. Ein heftiger Streit über die Teilnahme von Homosexuellen-Vertretern hat am ersten Tag der Aids-Sonderkonferenz der Vereinten Nationen in New York eine offene Debatte über die Immunschwächekrankheit behindert. Elf islamische Länder protestierten in der Vollversammlung dagegen, die einzige Vertreterin von Schwulen und Lesben teilnehmen zu lassen. Nach zweieinhalbstündiger hitziger Debatte unterstützten schließlich 62 Mitgliederstaaten einen Vorschlag Kanadas, Karyn Kaplan von der Internationalen Schwulen- und Lesben-Menschenrechtskommission an einem der vier Runden Tische zu beteiligen. 30 Länder enthielten sich, die meisten islamischen Staaten boykottierten die Abstimmung. Die Debatte machte die anhaltende Tabuisierung von Aids und Sexualität deutlich, die schon im Vorfeld der Konferenz eine Einigung auf eine gemeinsame Abschlusserklärung verhindert hatte. Nach Angaben von Diplomaten lehnten mehrere moslemische Staaten die Erwähnung von Homosexuellen, Drogenabhängigen und Prostituierten in dem offiziellen Abschlussdokument ab. (Berliner Zeitung, 27.6.01)

    • (3050) Los Angeles. Die katholische Kirche in Südkalifornien zahlt einem ehemaligen Schüler wegen sexueller Belästigung durch einen Priester eine Entschädigung in Höhe von 5,2 Millionen Dollar (5,7 Millionen Euro/11 Millionen Mark). Nach US-Medienberichten will die Erzdiözese von Orange County mit dieser Rekordsumme den Rechtsstreit eines 28-jährigen Klägers gegen einen ehemaligen Priester außergerichtlich beilegen. Die Kirche erklärte sich außerdem bereit, sich bei den Opfern sexueller Belästigung zu entschuldigen, Geistliche besser zu überwachen, Anschuldigungen gründlicher zu untersuchen und Missbrauchten mehr Hilfe zu gewähren.

      Ryan DiMaria behauptete in seiner Klage, dass er als Schüler von dem Priester Michael Harris wiederholt sexuell belästigt wurde Vier ehemalige Mitschüler, die ebenfalls angaben, sexuell missbraucht worden zu sein, untermauerten die Anschuldigungen gegen den katholischen Lehrer. Harris, der 1994 aus dem Kirchendienst entlassen wurde, hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Der ehemalige Schüler hatte die Erzdiözese verklagt, weil sie angeblich über die Machenschaften des Priesters Bescheid wusste, aber nichts dagegen unternahm. Die Kirche wies diese Vorwürfe zurück. (Newsbote, 22.8.2001)

    • (3051) Chicago. Religiöse Zweifel und Ängste sind gesundheitsschädigend und können das Leben kranker Menschen verkürzen. Das meinen US-Forscher entdeckt zu haben. Psychologen von der Bowling Green Universität in Ohio befragten 596 ältere und kranke Menschen, ob sie sich „von Gott verlassen“ fühlten und glaubten, dass ihre Krankheit eine Strafe „des Teufels“ sei. Zwei Jahre nach der Umfrage an US-Kliniken versuchte das Team um Kenneth Pargament von der Bowling Green Universität in Ohio, mit den gleichen Patienten wieder Kontakt aufzunehmen. Dabei stellten sie fest, dass weitaus mehr Patienten in der Gruppe der religiösen Zweifler gestorben waren als in der Gruppe jener, die sich mit den Fragen nicht identifizieren konnten. Von früheren Untersuchungen sei bereits bekannt, dass gläubige Menschen im allgemeinen länger leben. (Frankfurter Rundschau, 15.08.2001)

      Anm. MIZ: Wieder einmal: Trau keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht! Wer sich „von Gott verlassen“ und vom „Teufel“ bestraft fühlt, muss durchaus als gottgläubig bezeichnet werden und ist keinesfalls ungläubig. Schließlich kann man sich nur von jemandem verlassen fühlen, dessen Existenz man prinzipell annimmt.

    Kanada

    • (3052) Oakville. Ein wegen eines Scientology-kritischen Postings verurteilter US-Bürger hat in Kanada politisches Asyl beantragt. Der Scientology-Kritiker Keith Henson war im April von einem Bezirksgericht im kalifornischen Riverside County zu einer Haftstrafe von 200 Tagen verurteilt worden, weil er angeblich im Usenet eine Bombendrohung gegen Scientologen veröffentlicht hat. Dabei wurde ihm ein kurzer Satz zum Verhängnis, den er als Antwort auf ein Posting in der Newsgroup alt.religion.scientology unter der Überschrift „Re: 'Gold Base' French-German ICBM/Tom Cruise Missle Coordinates“ eingetippt hatte: „Modern weapons are accurate to a matter of a few tens of yards.“ (Moderne Waffen treffen mit einer Genauigkeit von wenigen Zentimetern) Das kalifornische Gericht sah darin den Beweis für die Henson unterstellte Bombendrohung. Zudem wurde dem 58-Jährigen zur Last gelegt, an einer Demonstration vor den Golden Era Studios der Scientology-Sekte im Osten von Los Angeles teilgenommen zu haben. Wie Hensons Ehefrau Arel Lucas einer kanadischen Lokalzeitung sagte, protestiert Henson seit fünf Jahren gegen die Scientology-Sekte und hält sie für ein kriminelles Syndikat. Scientology habe es deshalb auf ihren Mann abgesehen und für die Anzeige gesorgt.

      Das Gericht wertete Hensons Teilnahme an der Demonstration als Störung einer Religionsgemeinschaft. Dies sei ein hate crime, das in Kalifornien bestraft wird Der Verurteilung hatte sich Henson durch Flucht nach Kanada entzogen. Dort war er auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Oakville in Begleitung seines Freundes Gregg Hagglund, eines „Freedom of Speech“-Aktivisten, verhaftet worden. Hagglund hält das Strafverfahren gegen Keith Henson für einen Bruch des erstens Zusatzes zur amerikanischen Verfassung, der die Redefreiheit garantiert. Vorerst bleibt der Scientology-Gegner allerdings noch in kanadischer Haft. Dies hat nach Angaben seiner Ehefrau gestern ein Richter bei einem Haftprüfungstermin entschieden. Die Haft in Kanada wird damit begründet, dass Henson den Behörden bei der Einreise seine Verurteilung in den USA verschwiegen hat. (heise.de, 1.6.01)

    Afrika

    Ruanda

    • (3053) Sovu/Brüssel. Sieben Jahre nach dem Völkermord an bis zu einer Million Menschen in Ruanda hat ein belgisches Gericht zwei Nonnen und zwei weitere Angeklagte schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Die zwölf Geschworenen entschieden nach elfstündigen Beratungen, dass die Angeklagten an den Massakern von 1994 beteiligt waren. Die beiden katholischen Ordensschwestern Consolata Mukangango, genannt Schwester Gertrude, und Julienne Mukabutera (Schwester Maria Kisito) sollen maßgeblich an den Massakern im Kloster von Sovu teilgenommen haben. Die beiden Nonnen müssen für 15 beziehungsweise zwölf Jahre in Haft. Während des achtwöchigen Prozesses in Brüssel kamen unbeschreibliche Ereignisse des Völkermordes zur Sprache. 7000 Opfer soll allein das Mai-Massaker im Kloster von Sovu gefordert haben. 500 bis 700 von ihnen sind nach Zeugenberichten in einer Garage verbrannt. Schwester Gertrude, die Oberin der Benediktiner-Abtei, und Schwester Maria Kisito sollen Kanister voller Benzin herangeschleppt haben, um das Feuer zu entfachen. „Schmutz“ - mit diesem Ausdruck soll Schwester Gertrude die Opfer von Sovu bezeichnet haben. Es waren Angehörige der Minderheit der Tutsi, Familienmitglieder von Schwestern und Personal des Klosters, die in der Abtei Zuflucht suchten vor den Hutu-Angreifern. Die beiden Nonnen fanden kurz nach den Massakern Unterschlupf in einem belgischen Ardennen-Kloster. (WAZ, 9.6.01)

    Asien

    Afghanistan

    • (3054) Kabul. Vierundzwanzig Mitarbeiter der in Deutschland ansässigen Hilfsorganisation Shelter Now International wurden Anfang August von den herrschenden Taliban verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, in dem überwiegend moslemischen Land für das Christentum missioniert zu haben.. Nach Angaben der Taliban wurden den verhafteten Ausländern eine große Menge an christlichen Büchern, Kassetten und Disketten abgenommen, was beweise, dass sie in dem islamischen Land das Christentum propagierten. Die westlichen Staaten und die Vereinten Nationen haben den Taliban Verletzung internationalen Rechts vorgeworfen.

      Die Verhaftungen folgten auf Monate immer schlechter werdender Beziehungen zwischen den Taliban, die ihre strenge Lesart des Islams durchsetzen wollen, und ausländischen Hilfsorganisationen. Diese helfen Afghanen, die unter den mehr als zwei Jahrzehnten Krieg und einer verheerenden Dürre leiden. Die Taliban hatten 1996 die afghanische Regierung gestürzt und kontrollieren inzwischen etwa 95 Prozent des Landes. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen Religionsstaates. In diesem Jahr begann die Taliban-Regierung, die Spuren konkurrierender Religionen auszulöschen. So zerstörten sie trotz internationaler Appelle und Kritik die berühmten Buddha-Statuen von Bamijan. (Spiegel-online 8.8.2001)

    Taiwan

    • (3055) Tainan- Süßlich duftender Weihrauch, der in vielen Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu rituellen Zwecken verbrannt wird, kann der Gesundheit schaden. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher aus Taiwan nach der Auswertung von Luftproben. Die Luftschadstoffe können dabei ein höheres Niveau erreichen, als im Straßenverkehr. „Es gibt ein potentielles Krebsrisiko. Wir können aber noch nicht sagen, wie gefährlich es ist. Trotzdem hoffen wir, dass Weihrauch Trost spendet, ohne zugleich körperliche Beschwerden zu verursachen“, sagt Ta Chang Lin von der National Cheng Kung University in Tainan. Wie das Wissenschaftsmagazin „New Scientist“ berichtet, maßen Lin und sein Team in einem Tempel in Tainan 45-mal höhere Benzo(a)pyren-Konzentrationen als in Wohnungen von Rauchern. Benzo(a)pyren entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material und wird auch mit Kfz-Abgasen freigesetzt. Der Stoff gilt als krebserregend. Die im Tempel gemessenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) waren 19-mal höher als im Freien und leicht erhöht gegenüber den Messdaten einer Straßenkreuzung. Der Gehalt an Schwebestäuben war im Tempel dreimal so hoch wie im Straßenverkehr.

      „Aufgrund des schlechten Luftaustauschs im Tempel und des ständigen Abbrennens von Weihrauch, waren wir von den Ergebnissen nicht überrascht“, sagt Lin. „Die PAK-Konzentration im Tempel hing davon ab, wieviel Besucher pro Tag kamen. Während Zeremonien wurden Hunderte von Weihrauchstäbchen angezündet“. Die Forscher befürchten, dass die Gesundheit der Angestellten des Tempels leiden könnte. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, wie sich die hohen Schadstoffmengen auf die menschliche Lunge auswirken. (wissenschaft-aktuell, 3.8.2001)

    2001 - Meldungen 3056-3094

    2001 - Meldungen 3056-3094 rhartmann Mo, 2001-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3056) Berlin. Nach den Anschlägen vom 11. September legte Bundesinnenminister Otto Schily im Eilverfahren mehrere Vorschläge zur Unterstützung des so genannten „Kampfes gegen den Terrorismus“ vor. Vor allem von der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht erhofft sich der Minister für die Zukunft positive Wirkungen. Schily hatte die Änderung schon vor dem Anschlag in den USA angekündigt. Ziel des neuen Gesetzes sei es, verfassungsfeindliche, fundamentalistische und extremistische Gruppen wirksamer bekämpfen zu können [vgl. hierzu die Kritik von Johannes Neumann in dieser MIZ]. Bisher schützte Paragraf 2 des Vereinsgesetzes „Religionsgemeinschaften und Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“ generell; Verbote nach Paragraf 3 Vereinsgesetz waren für sie nicht zulässig.

      Schily kritisierte, dass eine immer stärker wachsende, extremistische Szene innerhalb des Islams den Deckmantel religiöser Betätigung für verfassungsfeindliche und extremistische Propaganda gegen die deutsche Verfassungsordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung nutze. Dem solle mit der Streichung des Religionsprivilegs entgegengewirkt werden.

      Vor seiner Gesetzesinitiative hatte sich Schily die Zustimmung der christlichen Kirchen gesichert. Diese konnten der Änderung leicht gutheißen, da sie als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ von der Veränderung des Vereinsrechts überhaupt nicht betroffen sind. Zwar fürchteten sie einen leichten Ansehensverlust der Religion im Allgemeinen, sprachen aber dem Staat nicht das Recht ab, das Privileg zu streichen. Im Gegenteil: Wer das religiöse Anliegen politisch oder wirtschaftlich missbrauche, sei ohnehin keine Religionsgemeinschaft, meinten Funktionäre des Kirchenbüros in Berlin. (Frankfurter Rundschau, 18.9.01)

      Anm. MIZ: Welche Religionsgemeinschaft hat „das religiöse Anliegen“ nicht „politisch oder wirtschaftlich missbraucht“? Würde man diesen Satz ernstnehmen, dürften sich die beiden christlichen Großkirchen wohl kaum noch als Religionsgemeinschaften bezeichnen.

    • (3057) Berlin. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird erstmals an zwei Berliner Grundschulen der Koran gelehrt. Die umstrittene Islamische Föderation darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes an der Kreuzberger Fichtelgebirge-Grundschule und an der Weddinger Rudolf-Wissell-Grundschule unterrichten. Damit sind alle Versuche von Schulsenator Klaus Böger (SPD) gescheitert, die Föderation nicht in die staatlichen Schulen zu lassen. Böger hatte dem Gericht schriftlich zugesichert, die „technischen Voraussetzungen für einen Religionsunterricht der Antragstellerin“ zu schaffen. „Aus bildungspolitischer Sicht bedauere ich die Gerichtsentscheidung“, sagte Böger. Seine Behörde prüfe, ob Beschwerde eingelegt werden könne.

      Das Gericht begründet seine einstweilige Anordnung damit, dass der Schulbehörde nicht die Befugnis zustehe, die inhaltliche Konzeption des Unterrichtes zu prüfen. Wie mehrfach berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar 2000 der Föderation Recht auf Islamunterricht gegeben und von Böger gefordert, das Urteil „unverzüglich“ umzusetzen. Der Senator hatte dennoch die eingereichten Rahmenpläne insgesamt viermal abgelehnt. Nach Ansicht der Schulbehörde sind Prinzipien der Verfassung - wie die Gleichstellung von Mann und Frau - nicht eindeutig beachtet worden.

      Die Föderation wollte gegen Böger ein Zwangsgeld von 200 000 Mark erwirken. „Erst diese Androhung und der weitere Druck durch die Entscheidung des Gerichtes hat Böger zum Einlenken gezwungen“, sagte Burhan Kesici von der Föderation. „Anders als in fast allen anderen Bundesländern ist Religionsunterricht nach dem Berliner Schulgesetz kein Pflichtfach, die Teilnahme am jeweiligen Religionsunterricht ist von einer freiwilligen Anmeldung abhängig“, schreiben die Richter in ihrer Begründung. Deshalb unterliege in diesem Fall die Koranlehre „der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“. Eine Grenze sieht das Gericht nur, wenn im Unterricht „in vollem Umfang oder doch hinsichtlich tragender Prinzipien“ von staatlichen Bildungszielen abgewichen werde und die Lehrer eine Art „Gegenunterricht“ veranstalteten. Solche Anhaltspunkte seien aber nicht zu erkennen. Zudem würden auch christliche Kirchen in Einzelfragen darauf bestehen, bei einem unausweichlichen Konflikt den Glaubensgeboten mehr zu gehorchen als weltlichen Geboten. Ohnehin bewege sich eine „gegebene Verfassungslage im Spannungsfeld gesellschaftlicher Auseinandersetzungen“.

      Der Sprecher des Türkischen Bundes, Safter Cinar, bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hingegen als „unerträglich“. Es müsse alles getan werden, verfassungsfeindliches Gedankentum aus Schulen fern zu halten. (Berliner Zeitung, 30.8.01)

    • (3058) Potsdam. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Brandenburg pocht weiterhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um das Unterrichtsfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER). Obwohl sich die Kirchen unter bestimmten Voraussetzungen kompromissbereit zeigten, werde nach Ansicht der Gewerkschaft nur mit einem Richterspruch Rechtssicherheit geschaffen. Ansonsten schwele der Rechtsstreit zwischen den Kirchen und CDU sowie dem Land weiter. Auch die wünschenswerte Entwicklung von LER hin zu einem durchgängigen Fach von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II benötige eindeutige Rechtsverhältnisse. Die GEW schloss sich damit der Auffassung von PDS und Teilen der SPD an, die vor einem „faulen Kompromiss“ im LER-Verfassungsstreit warnten und der Vergleichslösung des Gerichts nicht zustimmen wollten. Die Position der Brandenburger CDU, den Vergleichsvorschlag anzunehmen, um auf diesem Weg eine Gleichwertigkeit von LER und Religionsunterricht zu erreichen, kritisierte die GEW als „unredlich“. Die Union wisse sehr wohl, dass es in Brandenburg nur ein „begrenztes Interesse“ gebe für ein ordentliches Schulfach Religion. Die Gewerkschaft sprach sich dafür aus, dass Religion wie bisher als freiwilliger Unterricht in der Verantwortung der Kirchen bleibe, demnach LER als ordentliches Schulfach nicht gleichgestellt werde. Die Kirchen hätten jetzt schon eine „faire Chance“, ihre Angebote zu unterbreiten. (Lausitzer Rundschau , 29.9.01)

    • (3059) Trier. Ein als Diakon verkleideter Hochstapler ist in Trier aufgeflogen. Der 54-Jährige soll Ehen geschlossen, Kinder getauft und Urkunden gefälscht haben, wie Oberstaatsanwalt Georg Jüngling in Trier mitteilte. Der Schwindel flog nach Darstellung des Bistums Trier auf, als der gelernte Krankenpfleger aus Trier mit Diakonschärpe das neue Domizil des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in seiner Heimatstadt segnete und sein Foto in der Zeitung auftauchte. Der Mann gab sich den Berichten zufolge auch als Chirurg aus. Außerdem soll er nach einem Gottesdienst mit einer Kollekte getürmt sein. (Stuttgarter Nachrichten, 24.8.01)

    • (3060) Wilhelmshaven. Der Bundesverband der Pfarrer hat die Personalpolitik der evangelischen Kirchen scharf kritisiert. Angesichts eines sich abzeichnenden Pfarrermangels hätten nur wenige Landeskirchen „geschickt und zukunftsweisend“ vorgesorgt, erklärte der Vorsitzende des „Bundesverbandes der Vereine evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer“, Klaus Weber, auf der Mitgliederversammlung in Wilhelmshaven. Während Mitte der 80er Jahre noch 11 000 junge Menschen Theologie studierten, seien zur Zeit bundesweit nur noch 3 500 Studenten auf den Kandidatenlisten der Kirchen eingetragen. Das seien 2.000 weniger als noch vor fünf Jahren.. (Berliner Zeitung, 30.9.01)

    • (3061) Köln. Knapp 500 Zwangsarbeiter, meist Frauen aus Osteuropa, mussten während des Zweiten Weltkriegs für 100 kirchliche Einrichtungen des Erzbistums Köln arbeiten. Das ermittelte das Historische Archiv des Erzbistums bislang nach einem Jahr Suche. Bei über 200 Zwangsarbeiterinnen konnte der Name nicht ermittelt werden. Nur 22 Menschen erhielten bisher eine Entschädigung von je 5000 Mark bewilligt. Nach Einschätzung des Zwangsarbeiterbeauftragten des Erzbistums, Ulrich Helbach, wird die Zahl der ermittelten Zwangsarbeiter im Dienst der katholischen Kirche im Rheinland trotz weiterer Bemühungen nicht mehr wesentlich ansteigen. (Bonner Rundschau, 29.8.01)

    • (3062) Koblenz. Wer als Ausländer nach Deutschland zieht und sich bei den Behörden zu einer christlichen Konfession bekennt, muss auch Kirchensteuern zahlen. Ob er getauft sei oder nicht, spiele dabei keine Rolle, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem in Koblenz veröffentlichten Urteil. (Az.: 6 A 10237/01.OVG). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines aus Hongkong stammenden Steuerpflichtigen ab. Der Kläger hatte bei seiner Einreise der Meldebehörde und in den späteren Jahren auch in seiner Einkommensteuererklärung jeweils angegeben, er sei römisch- katholisch. Später klagte er mit der Begründung, er sei nicht getauft worden, gegen die jahrelange Heranziehung zur Kirchensteuer. Das OVG ließ dieses Argument nicht gelten. Der Kläger müsse vielmehr seine Selbstauskunft gegen sich gelten lassen. So lange er keine Korrektur des Melderegisters erwirke, bleibe er kirchensteuerpflichtig. (kiz-online, 10.9.01)

    • (3063) Essen. Trotz aller Kirchenskepsis und Tendenzen zur Säkularisierung prägt ein christlich anmutender Volksglaube als gemeinschaftliches Kulturgut die Seelenlage der Deutschen in Ost und West. Zu dem Ergebnis kommt zumindest eine Studie des Kölner Rheingold-Instituts für Markt- und Medienanalyse über die Frage „Wie halten es die Deutschen mit dem Glauben?“ Die Daten waren im Auftrag der überkonfessionellen Projekt-Agentur ProChrist in Essen, Dortmund, Leipzig, Halle und Stuttgart unter aktiven, inaktiven und Nicht-Kirchenmitgliedern erhoben worden und wurden in Leipzig und Essen vorgestellt. [Anm. MIZ: Traue keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht!) Unabhängig von der Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften findet sich in allen Regionen ein Volksglaube, der das Verhalten im Alltag wesentlich mitbestimmt. Dies gelte sowohl für Menschen, die sich als gläubig oder kirchennah bezeichnen, als auch für jene, die erklären, mit Glauben und Kirche nichts zu tun zu haben.

      Die Forscher machten vier Grundtypen aus. Den Volksglauben, der zwar diffus sei, aber eine große Bedeutung für die Lebensführung habe. Ihn zeichne jenseits von amtskirchlichen Lehren eine Ein-Gott-Vorstellung, ein Jenseits-Prinzip, die Sinnfrage, die Orientierung von Moral und Ethik an den Normen der Zehn Gebote, ein Belohnungsprinzip und die Hoffnung auf eine „unerwartete Verrechnung“ guter Werke aus. Weitere Typen seien der vom Willen gesteuerte „intentionale Atheist“, der Sucher nach einer sozialen Gemeinde, in der man nicht bibelfromm und kirchentreu sei, sich aber treffen und Gutes tun könne sowie der Gläubige, der seine Gemeinde als Vertreterin Gottes ansieht.

      An Jesus Christus interessiere mehr die menschliche als die göttliche Seite - er wird eher als „der beste Mensch“ denn als Sohn Gottes und Erlöser gesehen. An ihm beeindruckten die Befragten Mut und Konsequenz, Selbstlosigkeit bis hin zur Aufopferung und sein Handeln im direkten Umfeld und im konkreten Einzelfall. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 30.10.01)

    • (3064) Karlsruhe. Ein muslimischer Metzger und die Bundesregierung haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe das in Deutschland praktizierte Schächtverbot von Tieren als zu weitgehend kritisiert. Insbesondere nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1995 wird Muslimen zunehmend die Ausnahmegenehmigung entzogen, Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten. Ein muslimischer Metzger aus dem Raum Gießen, der das Geschäft bereits von seinem Vater übernahm, sieht dadurch seine Religions- und Berufsfreiheit verletzt. Das Urteil des Ersten Senats wird Anfang 2002 erwartet. Nach dem Gang der mündlichen Anhörung wird eine Lockerung der rigiden deutschen Praxis erwartet.

      Ein Teil der Muslime und Juden isst aus religiöser Überzeugung nur Fleisch, das von Tieren stammt, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Das Schächten ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz aber nur erlaubt, wenn die Religion die Schlachtungsart zwingend vorschreibt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist das im Islam nicht der Fall. Die Rechtsprechung führte dazu, dass dem muslimischen Metzger 1996 die Ausnahmegenehmigung nach Jahren entzogen wurde. Jüdische Gemeinden, deren Religion ebenfalls den Verzehr geschächteten Fleisches vorschreibt, erhalten dagegen weiterhin die Genehmigung. Nach Ansicht der Prozessvertreter eine Diskriminierung.

      Auch der Vertreter der Bundesregierung, Professor Gerhard Robbers, machte bei der Anhörung in Karlsruhe deutlich, dass die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Grundrechte eingreife. Das Gebot religiöser Toleranz verlange, dass sich Angehörige einer Glaubensgemeinschaft „mit Lebensmitteln versorgen können“. Robbers betonte, dass das Schächten von Tieren bei sachgerechter Durchführung unter Gesichtspunkten des Tierschutzes „noch akzeptabel“ sei. (Frankfurter Rundschau, 07.11.01)

    • (3065) Düsseldorf. An nordrhein-westfälischen Schulen wird es keinen Islam-Unterricht als ordentliches Lehrfach geben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine entsprechende Klage des Zentralrats der Muslime in Deutschland und des Islamrates ab. Bei den Klägern handele es sich nicht um Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Daher stehe ihnen der Anspruch auf Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach nicht zu, begründeten die Richter die Entscheidung. Dem Staat stehe kein Ansprechpartner gegenüber, der die Grundsätze der islamischen Religionsgemeinschaften verbindlich vertreten könne. (Frankfurter Rundschau, 03.11.2001)

    • (3066) München. Zwei Tage vor der Deutschland-Premiere des Harry-Potter-Films hat der CSU-Abgeordnete Benno Zierer eine Verschiebung des Kinostarts gefordert. „Am besten wäre es, den Film in Deutschland nicht zu zeigen, bis wir wissen, welche Auswirkungen er in anderen Ländern hat“, sagte Zierer. Für Sechsjährige sei „so viel Okkultismus gefährlich“. Sie seien „religiös nicht gefestigt und glauben alles, was sie sehen“. Zierer forderte Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) auf, entschieden einzuschreiten. (Rheinpfalz, 20.11.01)

    • (3067) Amberg. Dass katholische Nonnen durchaus zu extremen Reaktionen neigen können, musste das bayrische Kultusministerium unlängst erleben. Erst rissen die Schulschwestern aus Auerbach (Kreis Amberg) alle Seiten zur Sexualkunde aus den Biologiebüchern ihrer Schüler heraus. Dann, als sie Gegenwind bekamen, gaben sie das Unterrichten ganz auf.

      Wie das Landratsamt in Amberg mitteilte, werden die Nonnen ab kommendem Schuljahr nicht mehr unterrichten. Ob die Klosterschule als staatliche Realschule fortgeführt werden kann oder die 280 Kinder auf andere Schulen verteilt werden, ist vorerst offen.

      Die Schwestern hatten entgegen dem bayerischen Lehrplan keine Sexualkunde unterrichtet, Schülern die Biologiebücher weggenommen und Tanzen als Werk des Teufels gegeißelt. Das Kultusministerium hatte die Zustände als untragbar kritisiert und die Ablösung der Schulleitung verlangt. Der völlige Rückzug des Ordens habe aber alle Beteiligten überrascht, sagte der Sprecher des Landrats. (Spiegel online, 22.11.01)

    Österreich

    • (3068) Wien. Neue „wissenschaftliche Kenntnisse“ hat der Salzburger Weihbischof Andreas Laun nach eigenem Bekunden seinem reaktionären Weltbild hinzugefügt. So meinte er in einem Interview, dass Homosexuelle wegen der größeren Gefahr von Geschlechtskrankheiten eine um 20 bis 30 Jahre kürzere Lebenserwartung haben. Dies habe „mit Aids, Hepatitis und anderen Schwulenkrankheiten“ zu tun. Selbstverständlich habe diese Einschätzung nichts mit seiner persönlichen Meinung zu tun, sondern sei eine „Frage der Fakten und der Wissenschaftlichkeit und Objektivität“. Seine arg logische Schlussfolgerung: Es ergebe sich „daraus die Verantwortung für Staat und Gesetzgeber, dem auch Rechnung zu tragen durch einen entsprechend erhöhten Jugendschutz“. (Rosa Antifa Wien, 1.9.01)

    Frankreich

    • (3069) Aix-en-Provence/Caen. Im südfranzösischen Aix-en-Provence ist ein 67-jähriger Priester zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, weil er den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in seinem Pfarrhaus geduldet hatte. Das Gericht setzte drei der fünf Jahre zur Bewährung aus. Ein Freund des Priesters, der den sexuellen Missbrauch verübt hatte, war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Die Presse, 5.9.01)

      Ebenfalls verurteilt wurde ein nordfranzösischer Bischof, weil er einen pädophilen Pfarrer nicht anzeigte. Der Priester hatte die Tat gebeichtet, doch sein Bischof deckte ihn. Der Priester René Bissey war im Oktober wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung Minderjähriger in elf Fällen zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl der Bischof davon wusste, hatte er seinen Untergebenen nicht angezeigt. Drei Monate auf Bewährung, so das Urteil des Strafgerichts im nordfranzösischen Caen. Der Bischof habe durch sein Schweigen Mitverantwortung dafür, dass Bissey von seinen Taten nicht abließ, so der Staatsanwalt. Unabhängig vom Beichtgeheimnis sind Geistliche in Frankreich verpflichtet, den Missbrauch von Jugendlichen unter 15 Jahren anzuzeigen. (Netzzeitung, 5.9.01)

    • (3070) Castellane. Die Polizei hat im südostfranzösischen Castellane eine 33 Meter hohe Statue der so genannten Mandarom-Sekte gesprengt. Die Behörden setzten dabei schwere Steinbrecher ein, da die Figur mit Beton von mehr als einem Meter Dicke ummantelt war. Die Statue war ohne Baugenehmigung errichtet worden und stellte den 1998 gestorbenen Guru der Sekte dar. Im Gegensatz zum „kosmoplanetären Messias“ wurden die sonstigen Bauten der Sekte geschont, darunter eine 22 Meter hohe Buddha- und eine 17 Meter hohe Christus-Figur.

      150 Polizeibeamte waren auf das Gelände vorgedrungen und hatten die schwierige Sprengung vorbereitet. Dabei stiessen sie zuerst auf den Widerstand eines Mandarom-Anhängers, der sich an die Statue gekettet hatte. Die Sekte gilt in französischen Justizkreisen als gefährlich. Sie hat nach eigenen Angaben weltweit 400 Anhänger. Der ehemalige französische Finanzbeamte Gilbert Bourdin gründete sie 1967. Die Anhänger der Sekte wollen die Welt vor ihrer Selbstzerstörung retten und sie vor „extra-terrestrischen bösen Kräften“ schützen. (news.ch, 6.9.01)

    Großbritannien

    • (3071) London. Der britische Starkomiker Rowan Atkinson (Mr. Bean) hat gegen die neuen Bestimmungen zum Verbot der Religionshetze protestiert. Nach den in dem Anti-Terror-Gesetz enthaltenen Paragraphen müsse jeder, der in Zukunft religiöse Witze mache, „wohl mit Gefängnisstrafen rechnen“, erklärte Atkinson in einem in der Times veröffentlichten Leserbrief. Mehrere religiöse Organisationen hatten nach Terroranschlägen vom 11. September darauf hingewirkt, dass in den neuen Anti-Terror-Gesetzen auch die Aufstachelung zu religiös oder rassistisch motiviertem Hass bestraft werden kann.

      Atkinson führte aus, es gäbe überhaupt kein Thema, über das man keine Scherze machen dürfe. Allein das Publikum müsse entscheiden, welche Gags zulässig sind und welche nicht, schrieb er in einer zornigen Abrechnung. Immerhin habe er einen großen Teil seines beruflichen Lebens damit verbracht, sich über diverse Figuren seines christlichen Hintergrundes lustig zu machen, schreibt Atkinson, der „es sich einfach nicht vorstellen kann, dass ich dafür in Zukunft bestraft werde“.

      Der Vorstoß des Komikers löste eine lebhafte Diskussion aus. Zahlreiche Kabarettisten und Comedy-Stars stellten sich an die Seite von Rowan Atkinson und teilten seine Befürchtung. Für den Filmklassiker „Das Leben des Brian“, der sich recht respektlos mit dem Leben von Jesus Christus beschäftigte, wanderten die Komiker von „Monty Python“ wohl in Zukunft alle in den Knast, meinte Atkinson.

      Das britische Innenministerium wies die Befürchtungen sowie die Forderungen nach Milderung zurück. Man habe keine Pläne, in Zukunft Komiker bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen zu Rate zu ziehen, gab ein Sprecher des Ministeriums bekannt. (Frankfurter Rundschau, 17.10.01)

    • (3072) London. Jetzt ist es offiziell: Die Jedi-Ritter aus dem Science-Fiction-Epos Star Wars tauchen in der Bevölkerungsstatistik von Grossbritannien als Religion auf.

      „Verfalle nicht der dunklen Seite der Macht“: So etwa könnte man das Leitmotiv des altehrwürdigen Obi-Wan Kenobi und der anderen Jedi-Ritter bezeichnen. Die Anhänger der fiktiven Lehre von Macher George Lucas sind so zahlreich, dass sie es - per E-Mail mobilisiert von eifrigen Jedi-Fundis - zum offiziellen Eintrag als Religion bei der Volkszählung 2001 geschafft haben.

      Eine genügende Anzahl von Einträgen - vermutlich über 10 000 - hat es möglich gemacht: In der britischen Einwohnerstatistik tauchen die Jedi-Ritter unter der Kennziffer 896 als Religionsgemeinschaft auf. Dieser Eintrag bedeutet allerdings nicht, dass die Jedi in Grossbritannien den Status als offiziell anerkannte Religion haben. Aber immerhin: Bei der nächsten Volkszählung wird im Fragebogen „Jedi“ als Religion zum Ankreuzen aufgeführt werden. Genaue Zahlen wollte ein Sprecher des Statistischen Amtes nicht nennen, aber es seien genug, um daraus eine eigene statistische Gruppe zu machen. Näheres werde erst bei der Veröffentlichung der Ergebnisse im Herbst kommenden Jahres zu erfahren sein. (Westdeutsche Zeitung, 11.10.01)

    • (3073) London. Die Welt ist schlecht, die Kinder wollen einfach nicht gehorchen. Deshalb hat sich eine Vereinigung Christlicher Schulen zu einer pädagogischen Reform der ganz besonderen Art entschlossen. Vor einem Londoner Gericht klagt man auf Wiedereinführung der Prügelstrafe. Vor zwei Jahren hatte die britische Regierung das vollständige Verbot einer Erziehungsmaßnahme durchgesetzt, die auf der Insel als „Corporal Punishment“ bekannt ist. Mit einem speziellen Gerät, meist einem widerstandsfähigen Lineal, zuweilen aber auch einem Bambusstock, wurden Verstöße gegen die Schulordnung durch Schläge auf Hand, Beine oder Hinterteil geahndet. An den staatlichen Schulen war die Erlaubnis für die körperliche Züchtigung bereits 1986 außer Kraft gesetzt worden. Die Privatschulen, die angesichts des desolaten öffentlichen Systems in England eine wichtige Rolle spielen, verteidigten die Prügelstrafe jedoch hartnäckig bis zum Jahre 1999. Nach dem Verbot fühlte man sich in seinem Erziehungsauftrag endgültig allein gelassen. Es handele sich doch um eine „liebevolle, von Gott gegebene Disziplinierung“ argumentiert der Direktor der „Christian Fellowship School“ in Liverpool, der im Auftrag von rund 50 Privatschulen den Musterprozess vor dem Londoner High Court führt.

      Pro Jahr müssen an dieser Schule 1920 Pfund (rund 6200 Mark) an Schulgeld entrichtet werden, und dafür könnten Eltern und Kinder „die Festlegung von moralischen Grenzen“ erwarten, erklärte Direktor Philip Williamson. Seit dem Verbot der Prügelstrafe aber sei ein beklagenswerter Niedergang der Disziplin zu beobachten. Das „Corporal Punishment“ unterläge strengen Regeln, behauptet der Pädagoge. So würden zum Beispiel nur Jungen über 12 mit einem Lineal verprügelt, das auch mindestens zehn Zentimeter breit sein müsse. Mädchen dürften nur von einem weiblichen Mitglied des Lehrkörpers bestraft werden, und das nicht mit einem Stock, sondern mit einem Lederriemen, durch einen Schlag auf die Hand, nicht auf Beine oder Hinterteil. Nach Berichten englischer Medien wird die Klage auf Wiedereinführung der Prügelstrafe von vielen Eltern unterstützt. Man habe die Christliche Schule in Liverpool wegen ihrer besonders konsequenten Haltung ausgesucht, sagte Karen McGlynn der Times. Die vierfache Mutter ist von der positiven Wirkung der Prügelstrafe überzeugt. Man dürfe die Züchtigung natürlich erst als letztes Mittel einsetzen. Der englische Kinderschutzbund zeigte sich dagegen entsetzt. Kinder sollten den gleichen Schutz vor körperlichen Angriffen genießen wie Erwachsene, forderte ein Sprecher. (Bremer Nachrichten, 3.11.01)

    • (3074) Oxford. Der Bischof von Oxford hat ein Fußballfeld exorziert, auf dem ein böser Fluch zu ruhen schien. Wie das britische Boulevardblatt Sun berichtete, schritt Richard Harries nach einer Niederlagenserie von Oxford United auf das Feld des Klubs, besprenkelte es mit Weihwasser, sprach zwei Gebete und bat den Allmächtigen: „Schütze diesen Ort vor allem Bösen.“ Oxford United hatte auf dem Feld in einem fast 50 Millionen Mark teuren Stadion einen diabolischen Saisonauftakt erlebt. In 17 Spielen musste der Drittligaverein 13 Niederlagen hinnehmen. Der Trainer hatte daraufhin erklärt, an ihm liege es nicht: Zigeuner hätten das Spielfeld verflucht, weil sie für den Bau des neuen Stadions ihre Wohnwagen hätten wegfahren müssen. Nach dem Einsatz des Bischofs erklärte Klub-Präsident Firoz Kassam: „Wenn wir jetzt wieder verlieren, kann der Trainer nicht mehr den Zigeunern die Schuld geben.“(Focus, 7.11.01)

    Nordirland

    • (3075) Belfast. Fanatische Protestanten haben in der nordirischen Hauptstadt Belfast eine Brandbombe in die Richtung von katholischen Schulmädchen geworfen. Zwei Polizisten wurden dadurch verletzt. Unter den etwa 100 Kindern und ihren Eltern brach Panik aus. Eine Frau fiel in Ohnmacht und wurde ins Krankenhaus gebracht. Kinder wurden nicht verletzt. Zu dem Anschlag bekannten sich die „Red Hand Defenders“, ein Codename für pro-britische, protestantische Terrorgruppen wie die Ulster Defence Association. Die Polizei nahm eine Person fest.

      Es war der dritte Tag in Folge, an dem Hunderte von schwer bewaffneten Soldaten und Polizisten den Schulweg der katholischen Kinder durch ein protestantisches Gebiet in Nord-Belfast sichern mussten. Auch diesmal wurden die vier bis elf Jahre alten Mädchen wieder beschimpft und mit Steinen beworfen. In der Nacht zuvor waren bei Straßenkämpfen in Belfast nach Angaben der Polizei 15 Brandbomben und 250 Molotow-Cocktails gezündet worden. 41 Polizisten und zwei Soldaten wurden verletzt, vier Autos brannten aus. Politiker beider Seiten bemühten sich, eine Lösung für den immer hitzigeren Konflikt um den Schulweg der katholischen Mädchen zu finden.

      Die örtlichen Protestanten bestanden darauf, dass die Kinder nicht durch ihr Wohngebiet zur Grundschule „Heiliges Kreuz“ ziehen. Sie fühlten sich dadurch „bedroht“. Die Kinder könnten auch einen anderen Weg nehmen. (Mitteldeutsche Zeitung, 5.9.01)

    Niederlande

    • (3076) Den Haag. Richterinnen und Justizbeamtinnen in den Niederlanden dürfen bei Gerichtsverhandlungen kein Kopftuch als Zeichen ihrer religiösen Überzeugung tragen. Darauf hat Justizminister Korthals in einer schriftlichen Antwort auf Anfragen von Parlamentsabgeordneten hingewiesen. Er kündigte ein Gesetz an, in dem die Kleidungsvorschriften für Gerichtspersonal ausdrücklich festgelegt werden sollen. (Neue Züricher Zeitung, 1.9.01)

    Italien

    • (3077) Rom. Der italienische EU-Minister Rocco Buttiglione hat eine Einschränkung des liberalen Abtreibungsgesetzes in seinem Land gefordert. Eine entsprechende Gesetzesänderung könne jedes Jahr das Leben von 10.000 Babies retten, sagte Buttiglione in Rom. Unter anderem sollten Frauen, die sich gegen eine Abtreibung entscheiden, ein Jahr lang 500 Euro (rund eine Million Lire) pro Monat erhalten. Für den Fall, dass sich sein Reformvorschlag im Parlament nicht durchsetzt, kündigte Buttiglione seinen Rücktritt an. (Dolomiten, 24.8.01)

    Vatikan

    • (3078) Vatikanstadt. Das Wunder, das für die Seligsprechung der vor knapp vier Jahren gestorbenen Mutter Teresa von Kalkutta benötigt wird, steht fest. Es handele sich um die unerklärliche Genesung einer 30-jährigen Inderin von einem Tumor im Unterleib und von schwerer Tuberkulose. Die verheiratete Frau und Mutter von zwei Kindern war vor drei Jahren von Schwestern vom Orden der Mutter Teresa gepflegt worden. Sie hätten ihr am 5. September 1998, dem ersten Todestag der Ordensgründerin, ein Medaillon aufgelegt, das mit dem Leichnam von Mutter Teresa in Berührung gekommen war. In der folgenden Nacht seien sowohl der Tumor als auch die Tuberkulose verschwunden. Die Ärzte hätten danach keinen Rückfall festgestellt. Wie aus Kreisen des Vatikans bekannt wurde, tritt Papst Johannes Paul II. dafür ein, dass Mutter Teresa möglichst rasch zu den Ehren der Altäre erhoben wird. (Frankfurter Rundschau, 29.8.01)

    • (3079) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. ist mit einem mit 100.000 Dollar (212.000 Mark) dotierten internationalen Friedenspreis ausgezeichnet worden. Das Oberhaupt der katholischen Kirche erhielt die Auszeichnung der Stiftung „Verzeihen“ in seiner Sommerresidenz Castelgandolfo nahe Rom. Der Papst kündigte an, er wolle das Preisgeld für wohltätige Zwecke stiften. Johannes Paul II. ist der erste Träger der neu geschaffenen Auszeichnung. Der Preis wurde zum Andenken an Papst Cölestin V. geschaffen, der im 13. Jahrhundert Oberhaupt der katholischen Kirche war. (Mittelbayerische Zeitung, 23.8.01)

      Anm. MIZ: Colestin V. war der erste Papst, der freiwillig abdankte. Ob hinter der Preisvergabe die Hoffnung steht, Johannes Paul II. könne es seinem Vorgänger gleichtun?

    • (3080) Vatikanstadt. Nach heftigem Streit mit den italienischen Behörden [vgl. IR-Meldung 3019] stellt Radio Vatikan auf einen umweltfreundlichen Sendebetrieb um. Ab September werde ein Teil der Sendungen über Satellit anstatt wie bisher über starke Mittelwelle-Sender ausgestrahlt werden. Umweltschützer hatten über die extrem hohe Strahlenbelastung durch Elektrosmog für die Bevölkerung durch die Mittelwelle-Sendeanlage in Cesano bei Rom geklagt, von der bisher die kirchlichen Programme in alle Welt ausgestrahlt wurden. Die italienischen Behörden hatten daraufhin dem Vatikan mit Stromabschaltungen, der Umweltminister gar mit Rücktritt gedroht. (taz, 29.8.01)

    • (3081) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. will laut italienischen Zeitungsberichten den Opus-Dei-Gründer Josemaria Escriva de Balaguer heilig sprechen. Anlass könnte Escrivas 100. Geburtstag sein, der sich am 9. Januar 2002 jährt, heißt es in den Berichten. Der spanische Priester hatte 1928 die weltweit tätige und sehr umstrittene erzkonservative katholische Organisation Opus Dei gegründet. Er lebte von 1902 bis 1975 und wurde bereits 1992 selig gesprochen.

      Damit der Papst diese Auszeichnung gewährt, muss der Betroffene ein Wunder vollbracht haben. Bei seiner Seligsprechung wurde angerechnet, dass eine todkranke Karmeliter-Nonne 1976 wieder geheilt wurde, nachdem Mitglieder ihrer Familie darum gebetet hatten, dass Josemaria der Kranken hilft. (Netzzeitung, 2.10.01)

    • (3082) Vatikanstadt. Novum in der Geschichte der katholischen Kirche: Der Papst hat ein Ehepaar selig gesprochen. Sie hätten Ehe und Familie „heldenhaft“ [!!] gelebt. Der Papst segnete die Italiener Luigi und Maria Beltrame Quattrocchi als Vorbilder für „christliche Spiritualität, die Ehe und Familie heldenhaft gelebt hätten“. Formal manifestiert sich die Vorbildlichkeit darin, dass das Ehepaar vier Kinder hatte, von denen drei dem Klerus beitraten. Eine ihrer zwei Töchter wurde Nonne, die zwei Söhne wurden zu Priestern geweiht. Die Eltern heirateten 1905 und verbrachten ihr ganzes Leben in Rom. Unter Berufung auf die Söhne berichteten Zeitungen, das Paar habe sich nach rund 20 Jahren entschieden, in getrennten Betten zu schlafen und habe die restlichen 26 Ehejahre wie Bruder und Schwester zusammengelebt. Ob das für die Seligsprechung ausschlaggebend war, war nicht auszumachen. (Spiegel online, 22.10.01)

    Spanien

    • (3083) Madrid. Weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet hat, ist eine Religionslehrerin in Spanien entlassen worden. Resurreccion Galera wurde vom Bistum Almeria gekündigt, weil die Bischöfe in ihrer Ehe einen Verstoß gegen die christliche Moral sehen. Für den Religionsunterricht sei sie nicht mehr geeignet. Die 36-Jährige und ihr deutscher Ehemann kündigten Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung an. Gewerkschaften und Elternverbände warfen der Kirche unzulässige Einmischung in das Erziehungswesen vor. Für Bischof Jose Gea Escolano ist der Fall klar: „Ein Mitglied der Taliban könnte auch keine Lektionen in Demokratie erteilen.'' (Stuttgarter Nachrichten, 5.9.01)

    Griechenland

    • (3084) Moudrous. Schlafstörungen, Krankheiten, Pechstränen: Seit Jahrhunderten kämpfen Menschen aus Moudros angeblich mit einem „Unsegen“. Viele Einwohner der griechischen Hafenstadt auf der Nordägäis-Insel Limnos hoffen nun auf Besserung. Seit 300 Jahren sind sie in Griechenland als „Die Verdammten“ bekannt. Ein religiöser Akt von Mönchen aus der autonomen Mönchsrepublik Berg Athos verschafft ihnen nun eine neue Perspektive. Die Mönche hoben einen Unsegen auf, eine mildere Form des Fluches, den orthodoxe Vorgänger vor rund 300 Jahren über die Menschen in der Hafenstadt, ihre Kinder und Kindeskinder verhängt hatten. Ganz umsonst war diese Erlösung allerdings nicht. Umgerechnet rund 14.280 Mark hätten die Inselbewohner zusammengelegt und an die Mönche übergeben, berichtete der griechische Rundfunk. Dafür rechnen die Menschen in Moudros mit mehr Glück und weniger Krankheiten. Auch Einschlafprobleme sollen nun ohne Unsegen nur noch Teil der Stadtgeschichte sein. (Netzzeitung, 25.8.01)

    • (3085) Athen. Mehr als drei Millionen Griechen haben in einer Unterschriftensammlung der orthodoxen Landeskirche eine Volksabstimmung über einen Religionsvermerk in den staatlichen Personalausweisen gefordert. Die Griechen sollen dazu befragt werden, ob die Religionszugehörigkeit im Personalausweis auf freiwilliger Basis eingetragen werden soll oder nicht. Die griechische Verfassung kennt jedoch keine obligatorische Volksabstimmung auf Grund eines derartigen Volksbegehrens. Die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Costas Simitis hatte Anfang des Jahres auf Druck der EU den Religionsvermerk in den Personalausweisen abgeschafft, da die Eintragung die Menschenrechte verletze. Die orthodoxe Landeskirche meint hingegen, dadurch werde die „Identität der Griechen gefährdet“ [vgl. IR-Meldung 3045] (Wiener Zeitung, 29.08.01)

    Nordamerika

    USA

    • (3089) Washington. Islamexperten haben kritisiert, dass US-Präsident George W. Bush nach den Terroranschlägen vom 11. September betont hat, einen „Kreuzzug gegen das Böse“ führen zu wollen. Diese Wortwahl könne auch gemäßigte Moslems gegen die USA aufbringen. Die Regierung dürfe keinesfalls andeuten, sie wolle einen Heiligen Krieg gegen den Islam beginnen. „Mit diesen Worten rekrutieren Terroristen ihre Leute; sie sagen, die Christen sind auf einem Kreuzzug gegen den Islam“, erklärte Yvonne Haddad, Professorin für Islamgeschichte in Washington. „Das ist für ihre Ohren so schlimm, wie wenn wir den Begriff Dschihad hören.“ Der Direktor des Rates für Amerikanisch-Islamische Beziehungen, Joshua Salaam, erklärte, viele Menschen glaubten, die USA wollten den Islam auf jeden Fall bekämpfen: „Wir müssen vorsichtig sein, welche Worte wir wählen.“

      Bush schien die Botschaft verstanden zu haben und bezeichnete fortan den Islam als eine „Religion des Friedens“. Durch die jüngsten Attentate seien die grundlegenden Prinzipien des Islam verletzt worden, sagte er nach dem Besuch des Islam-Zentrums in Washington. Damit wollte er offenbar ein Zeichen dafür setzen, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Terror-Anschlaegen und dem Islam besteht.

      In den vorangegangenen Tagen hatte es in den USA zahlreiche Übergriffe gegen Moslems gegeben. Das FBI ermittelte nach eigenen Angaben in über 40 Fällen. (Frankfurter Rundschau, 19.9.01)

    • (3090) Salt Lake City. Der wegen „Vielweiberei“ verurteilte Mormone Tom Green muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Ein Gericht im amerikanischen Bundesstaat Utah verurteilte den mit fünf Frauen verheirateten 53-Jährigen außerdem zur Rückzahlung von unrechtmäßig erworbener Sozialhilfe in Höhe von knapp 170.000 DM. Gegen Green läuft noch ein Verfahren wegen Vergewaltigung, da seine erste Frau Linda mit 13 Jahren ihr erstes Kind bekam. Zurzeit ist sie zum siebten Mal schwanger. Ein Viertel seiner Geldstrafe bezahlte Green noch im Gericht mit einem Scheck. Er lebt mit der Großfamilie in der abgelegenen Ortschaft Partoun. Vor Prozessbeginn übertrug er seinem 14-jährigen Sohn Melvin die Verantwortung für die Familie während seiner Abwesenheit. (Stuttgarter Zeitung, 27.8.01)

    Australien

    Australien

    • (3091) Sydney. Die Ehescheidung sollte nach Ansicht des Erzbischofs von Sydney, George Pell (60), durch Steuernachteile sowie Geldbußen für den „schuldigen Teil“ bestraft werden. „Warum sollte die Ehe der einzige Vertrag sein, den die Leute ungestraft brechen können?“, so Pell. Die Regierung in Canberra rief der erst im Mai in sein Amt eingeführte Erzbischof dazu auf, „sich endlich aufzuraffen und für den Schutz der Familie auch ungewöhnliche Wege zu beschreiten“. So forderte der in der Öffentlichkeit bereits sehr umstrittene Erzbischof außer der Geldstrafe für „schuldig Geschiedene“ auch einen nach Jahren gestaffelten Steuernachlass für „Marathon-Ehen“ mit vielen Kindern. „Wir könnten die Rentenhöhe an die Zahl der Kinder eines Ehepaares koppeln oder ihren Steuersatz jeweils um ein Prozent pro Ehejahr und pro Kind unter 18 Jahren senken“, schlug der Geistliche vor. Wie in den „goldenen 50er Jahren“, in denen die Männer arbeiten gingen und die Frauen zu Hause blieben, sollte das Steuersystem gezielt wieder die Ganztags-Mutter begünstigen, forderte Pell. Seine Thesen riefen allerdings sofort mehrere Kritiker auf den Plan. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 25.8.01)

    Asien

    Israel

    • (3092) Elat. Nach dem Anschlag auf das New Yorker World Trade Center und der nicht abreißenden Kette von Selbstmordattentaten in Jerusalem und Umgebung, wurden die israelische Polizei und Armee in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Zumindest in einem Fall hatten die leidgeprüften Ordnungshüter Israels Anlass zum Lachen. Mit Besorgnis hatte man festgestellt, dass ein Flugzeug im Tiefflug Kreise über der Stadt Elat zog. Doch noch bevor die Luftwaffe aufsteigen konnte, landete die Maschine wohlbehalten auf der Erde. Zur Verwunderung der Polizei entstieg dem Flieger ein Rabbiner mit Hühnerkäfigen. Wie sich herausstellte, war er in die Lüfte gestiegen, um die Bewohner der Stadt am Tag vor dem jüdischen Versöhnungsfest von Sünden zu befreien. Angeblich kann nach jüdischer Überlieferung die Sünde eines Menschen auf ein Huhn übertragen werden. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 27.9.01)

    Pakistan

    • (3093) Bahawalpur. Bei einem Überfall auf eine Kirche im Osten Pakistans haben bewaffnete Unbekannte mindestens 16 Menschen getötet. Nach Polizeiangaben rasten sechs Männer während eines protestantischen Gottesdienstes auf Motorrädern in die Kirche in einem Wohngebiet der Stadt Bahawalpur und eröffneten mit Maschinengewehren das Feuer auf die Menschen. Unter den Toten sind laut Augenzeugen ein Pastor sowie ein Polizist, der die Kirche bewachen sollte. Mehrere Gläubige wurden verletzt. Zu der Tat bekannte sich bislang niemand. Der Polizeichef von Bahawalpur sagte, möglicherweise sei der Überfall eine Antwort auf die US-Luftangriffe gegen Afghanistan. Militante Moslems hatten seit Beginn der Bombardements teilweise gewalttätig gegen die USA protestiert und sich solidarisch mit den Taliban erklärt. Wie der Polizeichef weiter sagte, könnte es sich aber auch um einen „normalen terroristischen Akt“ handeln. Die Vorsteherin des katholischen Klosters in der Stadt sagte, dass die meisten Opfer des Überfalls Protestanten waren, die sich die katholische Kirche mit den Katholiken am Ort teilen. Vermutlich habe das Massaker Katholiken gegolten, die gemäß der alten Uhrzeit in dem Gotteshaus hätten sein müssen und zahlreicher gewesen wären. Wegen der Zeitumstellung seien aber die evangelischen Kirchgänger dort gewesen.

      Nach den Terroranschlägen vom 11. September hatte die christliche Gemeinde um Polizeischutz gebeten, weil sie Übergriffe durch radikale Moslems fürchtete. Daraufhin wurde ihr ein Beamter zugewiesen. Die große Mehrheit der Pakistaner sind Moslems, nur rund zwei Prozent sind Christen. Zwischen Christen und Moslems kam es in der Vergangenheit schon häufig zu Spannungen.(Rheinpfalz, 28.10.01)

    Indien

    • (3094) Kaschmir. Moslemische Frauen im nordindischen Bundesstaat Kaschmir sollen nur noch von Kopf bis Fuß verhüllt in die Öffentlichkeit. Eine mysteriöse Organisation will mit Säureangriffen auf unverhüllte Frauen ihrer unpopulären Forderung Nachdruck verleihen.

      Im Zentrum von Srinagar waren zwei Mädchen von Fundamentalisten mit Säure beworfen worden, weil sie ihr Gesicht nicht verhüllt hatten und zudem Make-up trugen. Mit diesem Attentat wollte eine bis dahin unbekannte islamisch-fundamentalistische Organisation mit dem Namen Lashkar-e-Jabbar ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Demnach sollen sich im mehrheitlich moslemischen Kaschmir alle Moslemfrauen in der Öffentlichkeit von Kopf bis Fuß verhüllen oder zumindest ein Kopftuch tragen. Von weiblichen Angehörigen der religiösen Minderheiten wird verlangt, sie sollten sich klar als Nicht-Moslems zu erkennen geben. Von den Sikh-Frauen wird erwartet, dass sie einen orangefarbenen Schal tragen.

      Hindu-Frauen sollen sich durch Bindis, einen roten Punkt auf der Stirn, als Nicht-Moslems ausweisen, um vor Säureattentaten verschont zu bleiben.

      Diese Verhüllungs-Forderungen sind in Kaschmir äußerst unpopulär. Selbst die militanten Organisationen und Parteien, die für ein unabhängiges Kaschmir oder dessen Anschluss an Pakistan eintreten, verurteilten das Vorgehen der Lashkar-e-Jabbar. „Derlei Ziele können nur durch Überzeugungsarbeit und nicht mit Gewalt erreicht werden.“ Mit diesen Worten wird Syed Ali Shan Geelani zitiert, der Vorsitzende der separatistischen Dachorganisation Hurriat. Er forderte - wie andere führende Moslems - die Hintermänner der Lashkar-e-Jabbar auf, den über ihrer Identität ruhenden Schleier zu lüften. Einige der militanten Separatisten befürchten gar, dass sich dieses Verhüllungsgebot nicht eigentlich gegen die kaschmirischen Frauen, sondern gegen den kaschmirischen Unabhängigkeitskampf richtet. Sie fordern darum die Lashkar-e-Jabbar auf, statt sich um Kleidervorschriften zu kümmern, sich dem Kampf für ein unabhängiges Kaschmir anzuschließen. Ganz anders sieht das die indische Armee. Auf ihrer Website ist im Zusammenhang mit den militanten Separatisten von der „Talibanisierung Kaschmirs“ die Rede.

      Nur eine Organisation unterstützte bisher die Verhüllungs-Forderungen: Es handelt sich um die militante islamische Frauenorganisation Duktharan-e-Milat. Sie hatte schon früher die Anwendung einer strengen Kleidervorschrift gefordert. Ihr Aufruf aber fand wenig Beachtung. Deshalb, so glauben viele Kaschmiris, könnte sich auch diese Organisation hinter dem Schleier von Lashkar-e-Jabbar verbergen. (Frankfurter Rundschau. 13.9.2001)

    2002 - Meldungen 3095-3126

    2002 - Meldungen 3095-3126 rhartmann Di, 2002-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3095) München. In der Finanzaffäre des Deutschen Ordens will die SPD Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) ins Kreuzverhör nehmen. Stoiber solle vor den geplanten Untersuchungsausschuss des Landtags geladen werden, teilte die SPD-Fraktion mit. Die SPD hat dazu einen Katalog mit 33 Fragen an die Landtagsfraktionen von CSU und Grünen übergeben. Der Deutsche Orden hatte sich in den neunziger Jahren in einen Konzern verwandelt und dabei Schulden in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro angehäuft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Verdächtige wegen Untreueverdachts und anderer Delikte.

      Prüfen wollen die Sozialdemokraten vor allem die "Doppelrolle" von "Ordensritter" Edmund Stoiber, der als Laienmitglied zu dessen Förderung verpflichtet sei und als Regierungschef Einfluss auf die Verleihung der Körperschaftsrechte genommen habe. "Stoiber ist eine zentrale Figur", sagte der SPD-Wirtschaftsexperte Heinz Kaiser. Die Sozialdemokraten verwahrten sich gleichzeitig gegen den Vorwurf, mit dem Untersuchungsausschuss Wahlkampf zu betreiben. "Seit die Finanzprobleme des Ordens im November 2000 offenkundig wurden, drängen wir auf Aufklärung und haben sie im Landtag nicht bekommen", sagte Kaiser. Auch Stoiber sei seither "abgetaucht".

      Sozial- und Kultusministerium sowie die CSU-Landtagsfraktion wiesen die Kritik zurück, während die Landtags-Grünen ihre Unterstützung für den Untersuchungsausschuss bekundeten. Der Deutsche Orden war im Jahr 1998 vom ursprünglichen Stammsitz in Hessen nach Bayern umgezogen. In Hessen war der Orden lediglich ein Verein, in Bayern verlieh ihm das Kultusministerium 1998 den privilegierten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit dem unter anderem steuerliche Vorteile verknüpft sind. (Süddeutsche Zeitung, 23.2.02)

    • (3096) Hamm. Ein Moslem darf während seiner Arbeitszeit nicht ohne das Einverständnis des Arbeitgebers Gebets-pausen einlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht für Nordrhein-Westfalen in Hamm entschieden. Ein türkischer Arbeiter aus Ennigerloh (Kreis Warendorf) war abgemahnt worden, weil er sich während der Arbeitszeit ungefragt gen Mekka wandte, um seiner Gebetspflicht als Moslem nachzukommen. Dies hätte er nach Ansicht des Gerichts auf die offiziellen Pausen verschieben müssen. Unter Berufung auf den Islamrat in Köln argumentierten die Richter der 5. Kammer in Hamm, die Religion erlaube für die täglichen Gebete zeitliche Spielräume. Das Beten könne zum Teil über mehrere Stunden verschoben werden. Deshalb sei das Einverständnis des Arbeitgebers für Gebetspausen in der Arbeitszeit unumgänglich gewesen (Az.: 5 Sa 1782/01).

      Der Türke war am 11. Januar 2001 laut Gericht von Vorgesetzten im Verpackungslager des Betriebes bei rituellen Waschungen und anschließenden Gebeten angetroffen worden. Er räumte ein, die etwa sechs Minuten langen Gebetspausen schon seit sechs Jahren während der Arbeitszeit einzulegen. Er sei als Moslem zu den Gebeten verpflichtet. In den Wintermonaten fielen die vorgeschriebenen und nach islamischer Tradition am Sonnenstand orientierten Gebetszeiten in die Arbeitszeit, hatte er argumentiert. Er habe dafür auf Kaffee- oder Zigarettenpausen verzichtet und stets in Absprache mit seinen Kollegen gehandelt. Die ausgesprochen Abmahnungen sollten daher aus seiner Personalakte entfernt werden. Mit dieser Argumentation war der Moslem bereits in erster Instanz gescheitert. Nun wies das Landesarbeitsgericht auch die Berufung zurück, ließ jedoch eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. (Westfalenpost, 26.2.02)

    • (3097) Berlin. Im Streit um den Religionsunterricht und das Schulfach LER setzt das Bundesverfassungsgericht weiter auf eine Verständigung der Konfliktparteien. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hatte im Dezember eine Aufwertung des konfessionellen Religionsunterrichts in Brandenburg vorgeschlagen. Zugleich regten die Richter an, Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) als einziges weltanschauliches Pflichtfach zu erhalten. Das Gericht geht davon aus, dass Brandenburgs Landesregierung "auf der Grundlage einer Verständigung" einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt. Das Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben bereits einen Entwurf des neuen Schulgesetzes fertig gestellt. (tagesspiegel, 8.2.02)

    • (3098) Berlin. Mehr Transparenz in Geldfragen hat der Politikwissenschaftler Carsten Frerk von den Kirchen gefordert. Der Hamburger stellte seine Studie vor, die erstmals seit dreißig Jahren einen umfassenden Überblick über die Vermögensverhältnisse von katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland geben soll. Nach dreijähriger Fleißarbeit beziffert Frerk den Finanzbestand der beiden großen Kirchen auf die gewaltige Summe von 500 Milliarden Euro. Da darin auch Kirchengebäude enthalten sind, die nicht verkäuflich wären, ist das theoretisch "kapitalisierbare" Vermögen geringer: Frerk geht von 327 Milliarden Euro in Geld- und Sachwerten aus.

      Die Kirchen können die Zahlen weder bestätigen noch korrigieren: Sie haben wenig Überblick über ihr Vermögen, dessen Träger tausende Kirchengemeinden, Landeskirchen und Bistümer sowie Ein-zelorganisationen sind, etwa Altenheimstiftungen und die Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor. Zwar erstellen die Protestanten in großen zeitlichen Abständen Gesamtaufstellungen, die letzte datiert aber von 1984, eine aktuelle ist noch in Arbeit.

      Frerk will nun "ein stärkeres Bekenntnis" der Kirchen zu ihrem wirtschaftlichen Gewicht hören. Er findet es ärgerlich, wenn in der Öffentlichkeit der undifferenzierte Eindruck entstehe, "die Kirchen seien arm dran". Diskussionen wünscht sich der konfessionslose Hamburger mit Blick auf die "intensiven finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche". So solle klarer gemacht werden, dass Militärseelsorge, Religionsunterricht, christliche Kindergärten oder Sozialarbeit von Caritas und Diakonie zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Mitteln refinanziert werden. Und in Zeiten, in denen sich der Staat aus der Finanzierung sozialer Aufgaben zurückziehe, müssten die Kirchen in die Bresche springen - stärker als bisher mit ihrem eigenen Geld. (Frankfurter Rundschau, 8.2.02)

    • (3099) Dortmund. Durch die Fusion zur KD Bank eG (Die Bank für Kirche und Diakonie) mit der neuen Zentrale in Dortmund wollen die Bank für Kirche und Diakonie (Duisburg) und die Ev. Darlehens-Genossenschaft Münster e.G. ab 2003 zu einer der größten deutschen Kirchenbanken wachsen. Die neue Bank hat 162 Mitarbeiter. Das Institut, das 2003 die Geschäfte am neuen Hauptsitz aufnimmt, kommt auf eine Bilanzsumme von 3,78 Mrd. Euro. (WAZ, 30.1.02)

    • (3100) Kassel/Mainz. Die umstrittene Broschüre Kraft zum Leben soll nicht mehr im Fernsehen beworben werden. Bei den Spots für das Buch der amerikanischen Arthur-S.-DeMoss-Stiftung handele es sich um religiöse und weltanschauliche Werbung, die in Deutschland verboten sei, begründete die Gemeinsame Stelle Werbung der Landesmedienanstalten ihre Empfehlung. Eine weitere Ausstrahlung der mit Prominenten wie dem Fußballer Paulo Sergio, dem Golfer Bernhard Langer und dem Sänger Cliff Richard besetzten Spots solle unterbunden werden. Die Gemeinsame Stelle der Landesmedienanstalten gibt im Bereich Werbung Handlungsempfehlungen für die zulassenden Medienaufsichtsbehörden. Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle in Kassel, Wolfgang Thaenert, sagte, "das Werbeverbot soll verhindern, dass Sendezeit gekauft oder genutzt wird, um außerhalb des redaktionellen Programms für bestimmte inhaltliche Positionen zu werben". Die Rundfunksender seien verpflichtet, die Vielfalt und Ausgewogenheit der Programme zu beachten. "Ideelle Werbung würde diesem Gebot zuwiderlaufen", sagte Thaenert.

      Die Arthur-S.-DeMoss-Stiftung wird seit längerem auch in Amerika kritisiert. In der ARD-Sendung Report bezeichnete Rob Boston von der Bürgerrechtsorganisation Americans United for Separation of Church and State die Stiftung als "intolerant, dogmatisch und fundamentalistisch". Es sei bekannt, dass sie rechte Gruppen unterstütze, "die ganz offensichtlich die Rechte der Frauen in der Gesellschaft beschneiden und Homosexualität als Verbrechen brandmarken wollen, das die Todesstrafe nach sich ziehen kann". (taz, 4.1.02; Berliner Zeitung, 9.1.02)

      Anm. MIZ: Das Verbot der DeMoss-Werbekampagne ist in Anbetracht der starken medialen Präsenz der beiden Großkirchen in Deutschland rechtlich alles andere als unbedenklich. Dennoch trifft es nicht unbedingt wehrlose Opfer: Mit einem Vermögen von rund 500 Million Dollar ist die DeMoss Foundation die Nummer 98 der reichsten amerikanischen Stiftungen überhaupt. Das Geld stammt aus dem Vermögen des 1979 verstorbenen Versicherungsunternehmers Arthur DeMoss. Seine Witwe Nancy und zeitweise bis zu sieben Familienmitglieder leiten die Stiftung, die mit Millionenspenden und eigenen Aktionen seit Jahren den erbitterten Kampf der christlichen Rechten gegen Abtreibung und Homosexualität unterstützt. Sogar an die christlichen Fundamentalisten der Plymouth Rock Foundation, die sich für die Einführung "biblischen Rechts" in den USA einsetzt, flossen nach Informationen der amerikanischen Zeitung Palm Beach Post großzügige Summen. Zudem wurde bekannt, dass Mark DeMoss, Sohn von Nancy DeMoss und lange Zeit einer der führenden Funktionäre der Stiftung, unter anderem als Medienvertreter für den erzkonservativen Priester Jerry Falwell arbeitete, der Homosexuellen, Ungläubigen und Feministinnen eine Mitschuld an den Terroranschlägen auf New York und das Pentagon gegeben hatte. Welche Verfehlung die DeMoss-Funktionäre allerdings begangen haben, die dazu führte, dass der "liebe Gott" das bundesdeutsche Verbot des Kraft zum Leben-Filmchens zuließ, entzieht sich leider unserer Kenntnis?

    • (3101) Bonn/Hannover. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen aufgerufen. Nur ein funktionierender Betriebsrat könne die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft wirksam wahrnehmen, heißt es in einer in Bonn und Hannover veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und des Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock. Die von der Globalisierung und dem Wandel zu einer Wissensgesellschaft ausgehenden Veränderungen böten vielfältige Chancen für Arbeitnehmer und Betriebe, erklärten die beiden Bischöfe. Mit ihrem hohen persönlichen Einsatz leisteten die Betriebsräte nicht nur einen "unverzichtbaren Beitrag zum innerbetrieblichen Frieden und Fortschritt, sondern darüber hinaus auch einen wichtigen zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Dienst". (Frankfurter Rundschau, 10.1.02)

      Anm. MIZ: Starke Worte, doch was steckt dahinter? Nichts als heiße Luft, meint die Webredaktion von www.kirchensteuer.de, die den Aufruf der Kirchen mit vollem Recht als "besonders dreiste Fensterpredigt" bezeichnete, da sie in ihren eigenen Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur rechtlich schlechter gestellte Mitarbeitervertretungen zulassen und ihren Angestellten wichtige Arbeitnehmerrechte verweigern. (www.kirchensteuer.de, 11.1.02)

    • (3102) Kiel. Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden. Dieser Praxis hat nun der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht erklärte aufgrund der Klage eines Vaters von vier Kindern in einem Revisionsverfahren diesen Teil des Erlasses des Kieler Bildungsministeriums für unzulässig und hob ein gegenteiliges Urteil erster Instanz auf (7.12.2001, Az.: 3 L 6/00). Es bezog sich dabei auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.7.1998 zum Ethik-unterricht, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz erkannt hatte, wenn als Ersatz für den Religionsunterricht eine nicht gleichwertige "zweitklassige Beschäftigungstherapie" zur Pflicht gemacht würde.

      Nun brauchen Eltern und Schüler nur noch einen Unterricht zu akzeptieren, der gleichwertige Inhalte behandelt. Schülerinnen und Schüler "sind im Falle ihrer Abmeldung vom Religionsunterricht nur verpflichtet, stattdessen an einem anderen gleichwertigen Unterricht - soweit angeboten - teilzunehmen". Wenn Philosophie oder Ethik nicht erteilt werden können, haben sie unterrichtsfrei.

      Damit ging eine fünfjährige Auseinandersetzung des jetzt 62-jährigen Architekten mit Schulen, Schulbehörden und Bildungsministerium zu Ende. Nach seiner Meinung ergibt sich nun für diese daraus die Verpflichtung, die Unterrichtsversorgung für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler zu verbessern oder den Religionsunterricht so in die Randstunden zu legen, dass ohne Nachteile ausgewichen werden kann. (Presseerklärung des Klägers Sigmar Salzburg, 2.1.02)

    • (3103) Köln. Auf scharfe Ablehnung der Handwerkskammer stoßen die Überlegungen der evangelischen Kirche, ein kircheneigenes Bestattungsunternehmen zu gründen. "Der Kirche ist es als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersagt, sich privatwirtschaftlich zu betätigen", erklärte Ortwin Weltrich, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kammer. "Für die Kirche gilt hier kein anderes Recht als für die Kommunen und andere öffentliche Unternehmen."

      Weltrich weist darauf hin, dass allein in Köln 70 Bestatterfirmen - meist Familienbetriebe - mit rund 500 Mitarbeitern "in einem intensiven Wettbewerb stehen" und sieht Arbeitsplätze durch die Überlegungen der Kirche gefährdet. Diese dürfe ihr Privileg der Kirchensteuer nicht "zu einem Konkurrenzkampf mit der Privatwirtschaft" einsetzen. Da auch viele Bestatter Kirchensteuer zahlten, kämen sie in die Situation, mit ihrem Geld den eigenen Mitbewerber zu finanzieren. (Kölner Stadtanzeiger, 25.1.02)

      Anm. MIZ: In vielen Bereichen sind der Kirche zugehörige Unternehmungen längst wirtschaftlich tätig. Dazu wurden entsprechende GmbHs oder andere Formen gewählt. Weniger durch die Kirchensteuer - denn die fließt nicht direkt in die Wirtschaftsbetriebe -, als durch die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes haben die kirchlichen Unternehmen hier Wettbewerbsvorteile.

    • (3104) Lüneburg/Minden. Die Beratungsstellen der katholischen Kirche für Schwangere haben ohne die Ausgabe von Beratungsscheinen kein Anrecht auf staatliche Förderung. Das entschieden jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und das Verwaltungsgericht Minden in zwei Prozessen. Nachdem auf Anordnung der Kirchenleitungen die Beratungsstellen seit Anfang 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellen, hatten die staatlichen Stellen deren Anerkennung verweigert und die Zuschüsse eingestellt. Dagegen klagten wiederum zahlreiche Beratungsstellen. Die Scheine sind Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung.

      Eine Beratung, die für die Schwangeren keine Bescheinigung ausstelle, sei keine Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des Gesetzes, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Die Beratung müsse ergebnisoffen geführt werden, um der Schwangeren eine eigene verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Lehne die Beratungsstelle die Ausgabe einer Bescheinigung nach erfolgter Beratung ab, verliere sie ihren gesetzgeberischen Zweck. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden lehnte mit einer entsprechenden Begründung die Klagen dreier Ortsverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen ab. (Az.: OVG Lüneburg 11 MA 3363/01, VG Minden 7 K 27/01, 7 K 72/01, 7 K 555/01) (Frankfurter Rundschau, 25.1.02)

    • (3105) München. Das neue Kruzifix-Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ist bei der Staatsregierung und der CSU auf heftige Kritik gestoßen. Kultusministerin Monika Hohlmeier warf dem erfolgreichen Kläger Konrad Riggenmann vor, er habe sich "ohne Toleranz und Rücksicht auf die Gemeinschaft gegen die große Mehrheit gestellt". Der 49-jährige Volksschullehrer aus Pfaffenhofen a.d.Roth hatte nach einem mehrjährigen Rechtsstreit erzwungen, dass in seinen Klassenzimmern die Kreuze abgehängt werden müssen. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel forderte den Lehrer auf, das Unterrichten aufzugeben.

      Riggenmann hatte in dem Kruzifix einen Angriff auf seine Religionsfreiheit gesehen. Seine Abneigung dagegen begründete er unter anderem damit, dass im Zeichen des Kreuzes seit dem Tod Jesu 13 Millionen Juden ermordet worden seien. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Klage statt, verwies zugleich aber darauf, dass man damit keine Grundsatz-entscheidung gefällt habe.

      Manfred Rothenberger, der Direktor der Pfaffenhofener Volksschule, will das Kruzifix im Zimmer von Riggenmanns Klasse 8a nun abhängen. Auch in den Räumen, in denen der Lehrer vertretungsweise Unterricht gibt, werden die Kruzifixe entfernt. "Das werden wir erst mal üben müssen", sagte Rothenberger, der selbst Religionslehrer ist und an Kreuzen in Klassenzimmern nichts auszusetzen hat.

      Kultusministerin Hohlmeier bezeichnete die Entscheidung des VGH als sehr problematisch. Es handle sich dabei jedoch um einen "atypischen Einzelfall". Sie habe keinen Grund anzunehmen, dass nun auch andere bayerische Lehrer ihre "befremdlichen Auffassungen rücksichtslos gegen Schüler und Eltern durchsetzen wollten". Bisher gebe es gerade einmal zehn Fälle, in denen Eltern die Abnahme von Kreuzen erzwungen hätten.

      Goppel hingegen sprach von einem Präzedenzfall. Die Verfassung werde ausgehebelt, "wenn dies Schule macht". Nach dem Urteil müsse das Kultusministerium den klagenden Lehrer auffordern, seinen Unterricht abzugeben: "Wenn der Mann Beamter bleiben will, muss er raus aus dem Unterricht. Dafür ist er nicht geeignet." Ein Lehrer dürfe die Liebe zum Unterricht nicht dem eigenen Gewissen unterordnen.

      Der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück wollte dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung bemessen. "Es schaffte keine neue Rechtssituation", sagte er. Die Kirchen müssten sich aber darauf einstellen, dass der Begründungszwang für christliche Positionen immer stärker werde. Der Münchner Domdekan und Leiter des katholischen Schulkommissariats, Ernst Blöckl, warf Riggenmann eine absurde und völlig fehlgeleitete Interpretation des Kreuzes vor. Es sei keinesfalls eine "Pfahlwurzel des Antijudaismus", sondern stehe vielmehr für Erlösung, Hingabe und Versöhnung. Er verwies auch darauf, dass gemäß der Bayerischen Verfassung der Unterricht an den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse auszurichten sei. Bei den Grünen allerdings stieß das Urteil auf Zustimmung. "Die Krokodilstränen von Staatsregierung und CSU sind scheinheilig", sagte Christine Stahl, die Vorsitzende der Landtagsfraktion. Die Landtagsmehrheit habe es mit ihrem Kruzifix-Gesetz selbst zu verantworten, dass einzelne ihre Gewissensnöte in Aufsehen erregenden Prozessen begründen müssten. Der SPD-Landesvorsitzende Wolfgang Hoderlein hingegen zeigte sich erstaunt über die Gerichtsentscheidung: Offensichtlich werde der Gewissensfreiheit des Einzelnen Vorrang vor der kulturell-religiösen Prägung des Staates und seiner Verfassung eingeräumt. In der Praxis werde das jedoch ein Ausnahmefall bleiben. (Süddeutsche Zeitung, 4.1.02)

      Anm. MIZ: Wollen wir hoffen, dass sich der - wie es scheint - reichlich traditionsblinde SPD-Mann hier irrt (siehe hierzu auch die nachfolgende Meldung). Wir empfehlen den um das kulturelle Erbe besorgten bayerischen Politikern einen Blick in Riggenmanns vorzügliches Buch Kruzifix und Holocaust. Über die erfolgreichste Gewaltdarstellung der Weltgeschichte. Vor dem Hintergrund dieser Argumentation wird die immer wieder strapazierte Formel von der "kulturell-religiösen Prägung des Staates" doppelt problematisch. Es bleibt dabei: Die Trennung von Staat und Weltanschauung ist die entscheidende Grundvoraussetzung für jede offene Gesellschaft. Sie sollte bundesweit gelten - selbstverständlich auch in Bayern?

    • (3106) Neu-Ulm. Ein Akt mit symbolischem Charakter: Der Neu-Ulmer Volksschullehrer Gerhard Rauch hängte im Januar das Kreuz in seinem Klassenzimmer ab, der zuständige Hausmeister kurze Zeit später wieder auf. Rauch will nicht mehr unter dem Kruzifix unterrichten. Für den 53-jährigen Atheisten ist das Kreuz ein Symbol der Intoleranz. Außerdem beruft er sich auf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. Diese müsse auch die Ablehnung von Religion mit einschließen. Ermutigt fühlte sich Rauch vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das dem Pfaffenhofener Lehrer Konrad Riggenmann Recht gab.

      "Herr Rauch muss schriftlich beantragen, was er sich wünscht", erklärte Rektor Roland Denninger, der erst aus der Zeitung von der Abhäng-Aktion des Lehrers erfahren hatte. "Bis eine Entscheidung gefallen ist, bleibt das Kreuz hängen." Selbstverständlich ist Gerhard Rauch klar, dass er sich mit seinem Einsatz für Weltanschauungsfreiheit Probleme einhandelt. "Wenn man den Ärger nicht in Kauf nimmt, hat man bald keine Rechte mehr", sagt er. Deshalb steht für ihn fest, dass er nicht nachgeben werde. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, werde er eben vor Gericht gehen. Von dem Erfolg ist er überzeugt: "Ich bin hundertprozentig zuversichtlich." (Augsburger Allgemeine, 13.1.02)

    Österreich

    • (3107) Salzburg. Der Vorstoß von FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Schöppl, die im neuen Kinderbetreuungsgesetz vorgesehene "verpflichtende Anbringung eines Kruzifixes in öffentlichen Kindergärten" aufzuheben, stößt bei Volkspartei und Katholischer Kirche auf Ablehnung. Das Kreuz sei "ein Sinnbild für die christlich-abendländische Kultur", erklärte Wilhelm Rieder vom Katechetischen Amt der Erzdiözese Salzburg. Die Kirche sei von dem FP-Ansinnen "überrascht", so Rieder, immerhin habe ja die Bundespartei sehr vehement für die Kreuze in Schulen plädiert. Ähnlich argumentiert auch die ÖVP. Deren Landtagsabgeordneter Michael Neureiter will das Kreuz ebenfalls als Symbol "christlich-abendländischer Werte" verstanden wissen. Die "kulturkämpferischen Urtöne" Schöppls seien fehl am Platz. Dieser hatte von einer "Zwangsmissionierung von Kindergartenkindern" gesprochen, will aber erst dann gegen die Bestimmung aktiv werden, "wenn es konkrete Probleme gibt". (Der Standard, 28.2.02)

    • (3108) Ried. Wegen Missbrauchs von minderjährigen Ministranten wurde in Ried im Innkreis (Oberösterreich) ein Pfarrer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Geistliche hatte schon zuvor in einem Schreiben die Übergriffe im Pfarrhof gestanden und als "abscheulich" bezeichnet. Aus generalpräventiven Gründen dürfe bei derartigen Übergriffen keine teilbedingte Strafe ausgesprochen werden, sagte der vorsitzende Richter. Der Pfarrer erbat Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Fünf Opfern wurde Schmerzensgeld zwischen 1000 und 2500 Euro zugesprochen. (Der Standard, 8.1.02)

    Frankreich

    • (3109) Paris. Das Plakat zum Film Der Stellvertreter hat Klagen seitens der Katholischen Kirche provoziert. Es zeigt ein Kruzifix in Hakenkreuz-Form. Das Plakat des Films sei ein "Zeichen der damaligen Zeit" gewesen, sagte der griechische Regisseur Constantin Costa-Gavras (69) der französischen Tageszeitung Le Figaro. In der Nazizeit hätten deutsche Kirchenvertreter nun einmal beide Abzeichen getragen, das sei gut dokumentiert. Der kürzlich auf der Berlinale unter dem internationalen Titel Amen vorgestellte, auf das berühmte Buch von Rolf Hochhut zurückgehende Streifen kommt erst am 30. Mai in Deutschland in die Kinos. (Hier allerdings unter dem Hochhutschen Originaltitel Der Stellvertreter.)

      In Frankreich lief der Film, in dem der katholischen Kirche und vor allem Papst Pius XII. Schweigen zum Holocaust vorgehalten wird, bereits an. Die Gerichtsklage einer katholischen Vereinigung (Agrif) gegen das Plakat des italienischen Fotografen Oliviero Toscani, der auch schon umstrittene Anzeigen der Firma Benetton fotografiert hatte, war in der vorangegangenen Woche gescheitert. Die Vereinigung hatte eine "Verletzung religiöser Gefühle" geltend gemacht. In der Interpretation des Gerichts zeuge das Plakat "von dem Willen, das Hakenkreuz zu zerbrechen". Nur eine verengende Interpretation der Botschaft des Plakats könne es als einen Angriff auf die Religion missverstehen, argumentierte das Gericht. Es verwies auf das Schuldbekenntnis des französischen Episkopats vom 30. September 1997, in dem bedauert wurde, dass "die Kirche durch ihr Schweigen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zugelassen hat". Nach Ansicht der Deutschen Bischofskonferenz stellt das Plakat eine "grobe Verleumdung und Geschichtsklitterung" dar. Zum Abschluss ihrer Frühjahrskonferenz hatten die Oberhirten erklärt: "Die vielen Menschen, die auch aus dem Bereich der katholischen Kirche im Kampf gegen den Nationalsozialismus ihr Leben eingesetzt und verloren haben, müssen sich im Nachhinein verhöhnt vorkommen." (Rheinpfalz, 27.2.02)

    Großbritannien

    • (3110) London. Geistliche der Anglikanischen Kirche in Großbritannien wollen sich künftig mit Tae Kwon Do gegen körperliche Angriffe verteidigen. Nach einem Bericht der Times bietet die zuständige Gewerkschaft MFS das koreanische Kampfsporttraining an. Es sei eine "traurige Tatsache" dass anglikanische Geistliche häufiger angegriffen würden als Ärzte oder Gefängniswärter, hieß es von Seiten der Gewerkschaft. Dabei gehe es manchmal um so lapidare Dinge wie Ärger darüber, dass der gewünschte Trauungstermin schon vergeben ist. (Die Welt, 17.12.01)

    Irland

    • (3111) Dublin. Die katholischen Orden in Irland wollen Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Heimen mit insgesamt 128 Millionen Euro entschädigen. Die irische Regierung wird die restlichen Mittel der auf bis zu 500 Millionen Euro geschätzten Entschädigungssumme bereitstellen. Eine entsprechende Übereinkunft sei von der dafür zuständigen Staat-Kirche-Kommission erzielt worden, teilte Erziehungsminister Michael Woods in Dublin mit. Gleichzeitig habe die Regierung zugesagt, keine weiteren Forderungen gegen die Orden zulassen zu wollen. (ARD Videotext, 4.2.02)

    Italien

    • (3112) Rom. Papst Johannes Paul II. hat alle Anwälte und Richter zu einem Boykott von Scheidungen aufgerufen. Ehescheidungen seien eine "eiternde Wunde", die die Gesellschaft zerstörten. Der Papst erklärte, seine mahnenden Worte bezögen sich auf alle Scheidungen, nicht nur auf die von Katholiken. Die Unauflöslichkeit der Ehe sei Teil der göttlichen Ordnung und gelte für jeden. Wer als Anwalt oder Richter an Scheidungsverfahren teilnehme, kollaboriere mit dem Bösen. Stattdessen sollten sie sich bemühen, die Eheleute zu versöhnen.

      Der Boykottaufruf aus dem Vatikan rief einen Sturm der Entrüstung bei der Mehrheit der Politiker in Italien hervor. Die Radikale Partei bezeichnete den Standpunkt des Papstes als "fundamentalistisch". "Der Papst macht einen großen Fehler. Das hier ist immer noch ein laizistischer Staat - trotz des Vatikans", heiß es in einer Erklärung. (Kölnische Rundschau, 29.1.02)

    Vatikan

    • (3113) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. hat dem katholischen Geistlichen und Exorzisten Gabriele Amorth zufolge drei Teufelsaustreibungen vorgenommen. Zuletzt sei dies im September 2001 geschehen. Die erste Austreibung habe der Papst 1982 vorgenommen. "Dieses Mädchen rollte auf dem Boden herum. Die Leute im Vatikan hatten so etwas noch nie gesehen. Für uns Exorzisten ist das alltäglich", behauptete Amorth. Johannes Paul II. habe an zwei weiteren Austreibungen teilgenommen, um die Bedeutung der Zeremonie zu unterstreichen. "Er wollte ein Zeichen setzen, dass wir wieder Exorzismen bei denen vornehmen müssen, die von Dämonen besessen sind." Die 20-jährige Frau, bei der im September die Austreibung vorgenommen worden sei, werde immer noch behandelt, sagte Amorth. "Es ist ein sehr ernster Fall. Eine Serie von Flüchen."

      Amorth zufolge kann die Besessenheit verschiedene Formen annehmen. "Ich habe viel seltsame Dinge gesehen, Objekte wie Nägel wurden ausgespuckt. Der Teufel sagte einer Frau, dass er sie zwingen würde, ein Transistor-Radio auszu-spucken und sehe da, sie fing an, Stücke eines Radio-Transistors auszuspucken. Ich habe Levitationen gesehen, und eine Kraft so stark, dass sechs oder acht Männer benötig wurden, um die Person ruhig zu halten", sagte er. "Solche Dinge sind selten, aber sie kommen vor." (Kölnische Rundschau, 18.2.02)

      Anm. MIZ: Seltsamerweise scheint die Anwesenheit von unbefangenen Wissenschaftlern den Teufel enorm zu besänftigen. Zumindest konnten niemals irgendwelche Phänomene bestätigt werden, die nicht auf wissenschaftliche Weise weit besser hätten erklärt werden können (beispielsweise durch die Diagnose psychischer bzw. hirnorganischer Störungen wie Schizophrenie oder Epilepsie).

    • (3114) Vatikanstadt. Der Vatikan will schärfer als bisher gegen den sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester vorgehen. Dazu hat Papst Johannes Paul II. alle Bischöfe in der Welt angewiesen, künftig alle Verdachtsfälle direkt dem Vatikan zu melden. Die innerkirchlichen Ermittlungen soll die päpstliche Glaubens-Behörde unter ihrem Vorsitzenden Kardinal Joseph Ratzinger zentral führen. Ratzinger hat außerdem die Aufgabe, genaue Richtlinien zu erarbeiten, wie die Diözesen mit Pädophilen unter Priestern und Ordensleuten umgehen sollen.

      Damit reagiere der Papst auf sich häufende Skandale, berichteten italienische Zeitungen. Er habe sich entschlossen, endlich offensiv gegen das Tabuthema vorzugehen. Mit diesen Maßnahmen wolle man "nicht nur dazu beitragen, Verbrechen zu verhindern, sondern auch durch notwendige Sanktionen die Heiligkeit des Priesteramtes zu schützen", meinte Ratzinger den Angaben zufolge.

      Vor allem in den USA deckten Medien kürzlich mehrere Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche auf. Schlagzeilen machte zudem der Fall des französischen Bischofs Pierre Pican, den ein Zivilgericht zu drei Monaten Haft verurteilte, weil er einen pädophilen Priester deckte. Auch in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren mehrmals Kirchenleute verurteilt. In der österreichischen Kirche löste in den 90er Jahren der Fall des ehemaligen Wiener Erzbischofs, Kardinal Hans-Hermann Groer, eine Krise aus: Er hatte sich als Religionslehrer an Kindern vergangen.

      Die Maßnahmen des Vatikans berühren nicht das Vorgehen von Zivilgerichten gegen Verdächtige. Sie sehen außerdem vor, dass künftig auch sexuelle Vergehen gegen Jugendliche bis zu 18 Jahren von der Kirche verfolgt werden; bisher lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Allerdings würden keine genauen Strafen festgelegt, hieß es in Rom. Kritiker hatten immer wieder moniert, dass Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester von der römisch-katholischen Kirche vertuscht würden. Häufig seien Priester in der Vergangenheit lediglich ermahnt oder versetzt worden. (dpa, 9.1.02)

      Anm. MIZ: Der IBKA kritisierte an der vatikanischen Erklärung zu Recht, dass der Papst sich mehr Sorgen um die "Gnade des Weiheamts" mache als um die Opfer. Es fehle an einer Vorsorge zum Schutze von potentiellen Opfern, die an den Ursachen ansetze. Zu diesen Ursachen zählten die repressive Sexualmoral der Katholischen Kirche und das Zölibat. Priester, denen akzeptable Formen der Sexualität untersagt seien, kämen hierdurch leichter in Versuchung, ihre Sexualität in inakzeptabler Weise auszuleben.

    Spanien

    • (3115) Madrid. José Mantero ist Priester. In einem Interview mit der Schwulenzeitschrift Zero hat er sich als erster Geistlicher in Spanien offen zu seiner Homosexualität bekannt. Das Outing löste in der spanischen Kirche einen Skandal aus, und zwar nicht nur, weil José Mantero schwul ist. Der 39-Jährige hat zudem eingeräumt, er halte sich seit Jahren auch nicht an das Zölibat. "Ich danke Gott, schwul zu sein, weil mir das die Fähigkeit zum Lieben gegeben hat", sagte er in dem Zero-Interview.

      Danach ist Pfarrer Mantero erst einmal aus seinem Dorf Valverde del Camino in Andalusien in der westandalusischen Provinz Huelva nach Madrid gereist - um dem Medienrummel zu entgehen. Doch der Bannstrahl der Kirche traf ihn auch dort. Die spanische Bischofskonferenz habe Mantero von seinem Dienst als Priester suspendiert, berichtet die spanische Zeitung El Pais. Die Begründung des zuständigen Bischofs Ignacio Noguer Carmona: "Wer das Gelöbnis des Zölibats bricht und damit gegen heilige Prinzipien der Kirche verstößt, kann kein Priesteramt ausüben."

      Bereits kurz nach dem Erscheinen des Interviews hatte der Sprecher der spanischen Bischofskonferenz, Juan José Asenjo, erklärt: "Die Kirche akzeptiert die Praxis der Homosexualität nicht, sie hält sie für eine Sünde und eine moralische Verwirrung." Und bald fand sich auch ein Bischof, Gea Escolano aus dem traditionell konservativen Galizien, der zu schärferen Worten griff: "Eine Homosexueller ist nicht normal, er hat einen Fehler in seiner Natur." Ganz so wie Blinde oder Taubstumme, befand der Bischof. Viele in Spanien sind über solche Worte empört.

      In ganz Spanien machen sich Laienverbände, Homosexuellengruppen und Politiker für den rebellischen Priester stark. Auch aus der katholischen Kirche kommt Kritik. Der Theologe Enrique Miret Magdalena sagt, selbst der Vatikan gehe nicht so streng mit seinen schwulen Priestern um. Die Zeitung El Mundo schreibt: "Mantero ist das Opfer des machistischen, intoleranten und reaktionären Spaniens."

      Am weitesten ist bisher Carlos Alberto Biendicho gegangen. Der Sprecher der "Schwulen Plattform" der regierenden konservativen Volkspartei (PP) erzählte, er selbst habe in seiner Zeit auf dem Priesterseminar Anfang der achtziger Jahre mit drei Kollegen sexuellen Kontakt gehabt, aus denen mittlerweile Bischöfe geworden seien. "Wenn einer von diesen dreien gegen Mantero vorgehen sollte, werde ich seinen Namen nennen", kündigte Politiker Biendicho an. (Berliner Zeitung, 8.2.02)

    Tschechien

    • (3116) Prag. Der Prager Erzbischof, Kardinal Miloslav Vlk, wirft der sozialdemokratischen Minderheitsregierung vor, sie wolle die Kirchen zum "Kleingärtnerverein" degradieren und aus dem öffentlichen Leben verdrängen. Grund für die scharfe Auseinandersetzung ist das vom Abgeordnetenhaus beschlossene neue Gesetz über die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dies sieht unter anderem vor, dass bei der Bildung von kirchlichen Institutionen und Sozialeinrichtungen von Caritas und Diakonie künftig nicht mehr die Kirchen, sondern der Staat das letzte Wort haben soll. Demzufolge erhalten diese den Status einer juristischen Person erst durch die Eintragung beim Innenministerium - allerdings rückwirkend zum Tag der Gründung.

      Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um eine Formalität. Doch gerade in dieser Frage sind die tschechischen Kirchen, denen - anders als in der früheren DDR - zu kommunistischer Zeit jegliche soziale Arbeit in der Gesellschaft untersagt war, äußerst empfindlich. Sie sehen erneut Anzeichen für die Einschränkung ihrer Souveränität. Das Gesetz sei ein deutlicher Schritt zurück hinter die 1989 erlangte Freiheit und erinnere an den Umgang mit den Kirchen unter dem kommunistischen Regime, sagt der Vorsitzende der Tschechischen katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jan Graubner.

      Kulturminister Pavel Dostal verteidigt dagegen die neue Verfahrensweise. Kirchenrecht könne nicht über die staatliche Rechtsordnung gestellt werden, betont er. Am bisherigen Stellenwert der kirchlichen Sozialeinrichtungen in der Gesellschaft werde sich trotzdem nichts ändern.

      Der Streit zwischen Staat und Kirchen in Tschechien zieht sich schon seit zwölf Jahren hin. Die Tschechische Republik ist das einzige Land im ehemaligen Ostblock, in dem das Verhältnis zwischen Kirche und Staat noch nicht verfassungsrechtlich geregelt ist. Somit hängen die Kirchen nach einem Gesetz von 1949 bis heute am finanziellen Tropf des Staates, die Pfarrer bekommen ihren Sold vom Kulturministerium.

      Für die Eigenständigkeit fehlt den Kirchen die materielle Basis. Die Einführung einer Kirchensteuer zur Finanzierung ihrer Arbeit lehnen die Kirchen jedoch ab, denn es fehlt ihnen an finanzkräftigen Mitgliedern. Tschechien gilt als eines der am stärksten säkularisierten Länder in Mittelosteuropa. Der jüngsten Volkszählung zufolge sind nur etwa 30 Prozent der Bevölkerung katholisch, die Mitglieder der anderen christlichen Kirchen machen knapp fünf Prozent aus. (Süddeutsche Zeitung, 17.12.01)

    Mazedonien

    • (3117) Skopje. Der Besuch des Militärbischofs Mixa bei den deutschen Truppen in Mazedonien hatte gerade erst begonnen, da begab sich Hochwürden am zweiten Weihnachtsfeiertag auf eine ganz andere Mission. Ohne Begleitung ließ sich der 60-jährige Oberhirte der bayerischen Diözese Eichstätt am Bischofssitz seines Amtskollegen Joakim Herbut in Skopje absetzen, und als Walter Mixa am nächsten Morgen die Privatgemächer Herbuts im ersten Stock verließ, trug er 400.090 Mark, größtenteils in Tausenderscheinen, bei sich.

      Als Zollbeamte drei Tage später auf dem Flughafen Skopje die Aktentasche des Bischofs aufmachten, beschlagnahmten sie zwei Kuverts mit Geld - wegen Verstoßes gegen das mazedonische Devisengesetz. Mixa war nun in Erklärungsnot, woher das Geld stammte. Während deutsche Kirchenoberen zunächst noch den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit breiten wollen, stellte sich bald heraus: Mixa war offenbar mit Geld aus einer grauen Kasse des Bischofs von Skopje unterwegs. Eine peinliche Affäre, die auch den Ambitionen des ehrgeizigen Kirchenfürsten Mixa schadet, Nachfolger des Münchner Kardinals Friedrich Wetter zu werden.

      Während in deutschen Kirchenkreisen schon über "Mixa Bargeld" gejuxt wird, hätte vor allem Skopjes Bischof Herbut offenbar Grund zur Beichte: Einnahmequellen hatte er in den vergangenen Jahren wohl weit mehr, als bislang bekannt. So zahlte das katholische Osteuropahilfswerk Renovabis eifrig Summen in Mark an Herbuts Bistum, etwa für den Bau einer Kirche in der Stadt Ohrid (200.000 Mark) oder als "Unterhaltshilfe für Seminaristen" (50.000 Mark im Jahr), außerdem Zuschüsse für ein "Pastoralzentrum", ein "Begegnungszentrum" oder als Existenzhilfe für Priester. Auch die deutsche Caritas fördert viele Projekte wie etwa den Bau einer Schule im Bistum.

      Offensichtlich rechnete die Kirche so ab, dass von den Spendenflüssen am Jahresende 400.000 Mark in bar übrig blieben. "Das Geld stammt aus einer ganzen Reihe von Spendenfonds", bestätigte man im Bischofshaus von Skopje dem Spiegel hinter vorgehaltener Hand. Dieser inoffizielle Bischofsschatz musste nun wegen der Euro-Einführung im neuen Jahr umgewandelt werden, um nicht wertlos zu werden. Doch beim "Umrubeln" in den Wechselstuben von Skopje wäre durch einen schlechten Kurs und hohe Gebühren zu viel Geld verloren gegangen; auf einem kircheneigenen Konto wären die Devisen sogar in schnöde Dinare umgestellt worden. Ein Geldbote musste also her, der - illegal - die Scheine diskret ins Ausland schaffte. Dumm nur, dass "Mixa Bargeld" den Job vermasselte? (Der Spiegel 5/2002)

    Nordamerika

    USA

    • (3118) Louisiana. Ein Berufungsgericht im US-Staat Louisiana hat das dort erlaubte Schulgebet als verfassungswidrig bezeichnet und damit der Klage einer Mutter gegen das obligatorische Gebet zum Unterrichtsbeginn stattgegeben. Kürzlich hatte das Oberste US-Gericht Schulgebete unter Bedingungen zugelassen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 14.12.01)

    • (3119) Alamogordo/New Mexiko. Mehrere hundert christliche Fundamentalisten trafen sich in der Kleinstadt Alamogordo im südlichen New Mexiko, um einer Predigt des Priesters Jack Brock zu lauschen. Dessen biblischer Zorn galt vor allem einem Werk, dem Kinder-Bestseller Harry Potter. "Potter ist ein Teufel und er zerstört die Menschen", rief der Anführer der radikalen Christ Community Church seiner Gemeinde zu, während er einen Potter-Band in die Höhe hielt: "Hinter diesem unschuldigen Gesicht sitzt die Kraft satanischer Dunkelheit." Er habe zwar keines der Potter-Bücher gelesen, gab Brock zu verstehen, dennoch habe er ihren Inhalt studiert. Der sei Hexenwerk, Satanszeug und Anleitung zur Zauberei.

      Anschließend warfen die Versammelten mehrere dutzend Potter-Bücher auf einen Scheiterhaufen. Auch andere Werke, die den Gottesfürchtigen als Teufelszeug galten, flogen in die Flammen, darunter Werke des Bestseller-Autors Steven King. Nicht auf den Scheiterhaufen, sondern in eine Mülltonne warfen die erzürnten Gemeindemitglieder CDs und Videos, darunter das Disney-Werk Schneewittchen. Brock hatte seine Gemeinde aufgefordert, alles aus ihren Häusern zu verbannen, was die Kommunikation mit Gott stören könne.

      Gegenüber des Gottesdienstes hatten sich hunderte Stadt-Einwohner zu einer Gegendemonstration versammelt. Sie begleiteten den Gottesdienst mit Protestgesängen gegen die Verbrennung von Büchern und hielten Zeichen in die Höhe wie: "Hitler - Bin Laden - Pastor Brock". (Der Spiegel, 31.12.01)

    Lateinamerika

    Brasilien

    • (3120) Rio de Janeiro. Ein deutscher Franziskanermönch und ein Touristenpaar aus Deutschland sind in Brasilien wegen Kindesmissbrauchs festgenommen worden. Sie seien beim sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Jungen ertappt worden, teilte die Polizei des nordöstlichen Bundeslandes Bahia mit. Der Ordensbruder sowie die beiden Touristen seien am Tatort in einer Touristenherberge nahe der Gemeinde Rio de Contas in Bahia nach einer Anzeige der Mutter des Jungen dingfest gemacht worden. Sie hätten die Szenen des Missbrauchs mit zwei Digitalkameras aufgenommen, hieß es. [Die Namen der Personen wurden nachträglich gestrichen, Anm. der Webredaktion]

      Bei der Festnahme der drei Deutschen seien Fotos und Filmmaterial mit "unglaublich obszönen Szenen" sichergestellt worden, erklärte die zuständige Kommissarin Marinalva Rocha ohne Angaben von Einzelheiten. Sie sagte, man wolle die Festgenommenen nun wegen Sittlichkeitsverbrechen und Kindermissbrauchs vor Gericht bringen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in Brasilien mit Freiheitsentzug zwischen einem und vier Jahren bestraft.

      Der Ordensmann arbeitete nach Medienangaben in seiner Gemeinde in der Provinzhauptstadt Joao Pessoa im nordöstlichen Land Paraiba seit vielen Jahren mit Kindern ärmerer Familien. Negativ aufgefallen war er bislang nicht. (Mannheimer Morgen, 13.1.02)

    Asien

    Saudi-Arabien

    • (3121) Riad/Kairo. Ein Richter aus Saudi-Arabien hat wegen angeblicher Gotteslästerung die Todesstrafe für die bekannte tunesische Sängerin Dhikra Mohammed gefordert. Vermeintliches Vergehen: Sie soll ihre eigenen Erfahrungen im Leben mit den Schwierigkeiten des Propheten Mohammed bei der Verbreitung des Islam verglichen haben. Dieser Vergleich sei "blasphemisch" erklärte Scheich Ibrahim al-Hodeiri vom "Großen Gericht" in der saudischen Hauptstadt Riad.

      Nach Angaben der arabischen Tageszeitung al-Hayat bezog sich der Scheich dabei auf Äußerungen, die Dhikra Mohammed bei einer Pressekonferenz in Katar gemacht hatte. Dort war die Tunesierin zusammen mit anderen arabischen Künstlern aufgetreten. Die Sängerin habe sich so ausgedrückt, "als sei sie selbst von Gott gesandt", wetterte der Scheich. Sollte sie keine Reue zeigen, so habe sie den Tod verdient.

      Bei den Worten des saudischen Scheichs handele es sich allerdings nicht um eine Fatwa (islamisches Rechtsgutachten), wie sie einst über den aus Indien stammenden Schriftsteller Salman Rushdie wegen seiner Satanischen Verse verhängt wurde. Die Sängerin könnte aber wegen des "Skandals" nach Einschätzung arabischer Beobachter künftig Probleme bei der Einreise in islamische Länder bekommen und möglicherweise sogar von Fanatikern angegriffen werden. (Spiegel-online, 7.2.02)

    Afrika

    Tansania

    • (3122) Arusha. Ein katholischer Priester, dem der UN-Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen in Ruanda im Jahr 1994 vorwirft, hat sich nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Internews dem Tribunal in Tansania gestellt. Die Staatsanwaltschaft in Arusha klagt Athanase Seromba an, an der Ermordung von 2000 Angehörigen des Tutsi-Volkes beteiligt gewesen zu sein. Seromba äußerte in einem Brief, der in der Kirchenzeitung Toscana Oggi (Toscana Heute) veröffentlicht worden war, er habe nichts Falsches getan. Seromba war kurz zuvor aus Italien nach Afrika zurückgekehrt, wo er seit 1997 im Exil gelebt hatte. (Stuttgarter Zeitung, 8.2.02)

    Nigeria

    • (3123) Lagos. Mit Plänen für einen "Kreuzzug" löst ein umstrittener deutscher Prediger in Nigeria Unruhe aus. Trotz gewaltsamer Proteste von Moslems genehmigten die Behörden des südwestlichen Bundesstaates Osun das Missionierungsvorhaben von Reinhard Bonnke. Der Prediger will auf einer fünftägigen Tour durch den Süden Nigerias für seine Vorstellung des Christentums werben. Aus Protest zerstörten aufgebrachte Moslems der Polizei zufolge elf Kirchen. Die Unruhen gelten als ungewöhnlich: Der Südwesten Nigerias, der von der Volksgruppe der Yoruba dominiert wird, ist traditionell von religiöser Toleranz geprägt. Christen und Moslems sind dort gleichermaßen vertreten. Der Gouverneur von Osun kündigte an, die Provinzregierung werde für Sicherheit und Ordnung sorgen. Als Bonnke vor zehn Jahren in Kano im Norden Nigerias zu einem "Kreuzzug" rüstete, starben Hunderte. Bonnke verfolgt laut Webseite seiner Organisation Christus für alle Nationen seit 25 Jahren eine Mission zur "Rettung Afrikas". Der Kontinent müsse durch das "Blut Jesu Christi reingewaschen" werden. (Frankfurter Rundschau, 3.12.01)

    • (3124) Lagos. Bei religiös motivierten Auseinandersetzungen sind in der nigerianischen Millionenstadt Lagos mindestens 55 Menschen getötet worden. Wie ein Mitarbeiter des nigerianischen Roten Kreuzes im örtlichen Radio sagte, befürchteten die Helfer noch mehr Opfer, da sie in dem betroffenen Stadtteil bislang nicht überall Zugang hätten. Mindestens 200 Menschen seien verletzt worden, 57 schwer. Wie das Rote Kreuz weiter mitteilte, wurden mehr als 200 Häuser niedergebrannt und über 1.000 Familien obdachlos. Die nigerianische Armee habe Soldaten in den Stadtteil entsandt, um die Kämpfe zu beenden, sagte eine Armeesprecher. (news.ch, 6.2.02)

    Kenia

    • (3125) Nairobi. Die Genitalverstümmelung von Mädchen, die jünger als 17 Jahre sind, ist fortan im ostafrikanischen Kenia verboten. "Jedem, der bei der Beschneidung eines jüngeren Mädchens erwischt wird, droht das Gefängnis", sagte Präsident Daniel Arap Moi in seiner Ansprache zum Unabhängigkeitstag in der Hauptstadt Nairobi. "Mädchen, die älter sind, sollen die freie Wahl haben. Wehren sie sich aber gegen die Beschneidung, soll das Gesetz sie schützen." Die Änderung ist Bestandteil eines neuen Kinder- und Jugendgesetzes in Kenia. Bislang stand dort keine Strafe auf die Ausübung des schmerzhaften und gefährlichen Rituals, bei dem Frauen und Mädchen Teile ihrer primären Geschlechtsorgane abgeschnitten werden. Nach einer drei Jahre alten Studie sind 38 Prozent aller Kenianerinnen zwischen 15 und 49 Jahren beschnitten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass 130 Millionen Frauen in 28 Ländern verstümmelt sind. (Frankfurter Rundschau, 14.12.01)

    Australien

    Australien

    • (3126) Sydney. Sein Mangel an Respekt gegenüber dem Weihnachtsmann hat einem australischen Grundschullehrer seinen Job gekostet. Nach einem Bericht der Zeitung Sunday Herald Sun wurde dem Mann seine Lehr-Erlaubnis an der Schule von Corowa (Neu-Süd-Wales) entzogen, weil er seiner Klasse erzählte, der Nikolaus sei eine Erfindung. Freimütig soll der Lehrer den Kindern weiter erklärt haben, die Geschenke unter dem Christbaum stammten in Wirklichkeit von den Eltern. "Es war unangemessen, das zu sagen - ein unglücklicher Vorfall", zitierte die Zeitung den Leiter der zuständigen Schulbehörde. "Wenn ein Kind an den Weihnachtsmann glaubt und das auch seine Eltern wollen, hat niemand das Recht, diese Vorstellung zu zerstören." Eine Mutter sagte, ihre kleinen Söhne seien verwirrt und ärgerlich, seit Vater und Mutter als Lügner dargestellt worden seien. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 3.12.01)

    2002 - Meldungen 3127-3155

    2002 - Meldungen 3127-3155 rhartmann Di, 2002-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3127) Würzburg. Eine künftige Verfassung der Europäischen Union soll mit einer Anrufung Gottes beginnen. Das haben das deutsche Komitee zur Seligsprechung Robert Schumans und die Gesellschaft zur Förderung der Europäischen Einigung aus christlicher Verantwortung bei ihrer Plenarsitzung in Würzburg gefordert. Damit solle deutlich werden, dass die Mitgliedsstaaten der EU sich der Wurzeln ihrer 3000 Jahre alten Kultur bewusst seien und ihren Umgang mit der Schöpfung vor Gott verantworten. Hans August Lücker, Exekutiv-Präsident des Schuman-Komitees und früherer Vizepräsident des EU-Parlaments, wird den Beschluss persönlich dem Präsident des EU-Verfassungskonvents, Valery Giscard d'Estaing, überreichen.

      Das Seligsprechungsverfahren für Schuman befindet sich nach Angaben des Komitees in seiner entscheidenden Phase. Noch im Herbst sollen die vollständigen Unterlagen nach Rom gesandt werden. Zum Jahresende 2004 könne eine Entscheidung erwartet werden, sagte Lücker, der selbst bereits vor zwei Jahren 7.000 Seiten Bild- und Textdokumente zum Lebenswerk des europäischen Politikers im Vatikan eingereicht hat.

      Schuman war französischer Ministerpräsident, Außenminister und Präsident des Europäischen Parlaments. Papst Johannes Paul II. hat ihn als "authentischen Christen, zugleich außergewöhnlich fähigen Staatsmann und ewiges Vorbild für alle Verantwortlichen am Aufbau Europas" bezeichnet. Das Komitee zur Seligsprechung Robert Schumans wurde 1991 in Würzburg gegründet und umfasst rund 75 Persönlichkeiten aus Politik und Kultur. Präsident ist der Augsburger Bischof Viktor Josef Dammertz. (www.religion.orf.at, 1.5.02)

    • (3128) Bonn/Hannover. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben das Bundestags-Mehrheitsvotum gegen eine Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz religiöser Gruppen und Überzeugungen bedauert. "Es wäre eine Klarstellung gewesen. Wir bedauern, dass es nicht dazu kommt", sagte EKD-Sprecher Thomas Krüger der dpa in Hannover. Die EKD hoffe darauf, dass die bestehenden Gesetzestexte strenger angewandt werden.

      Ähnlich äußerte sich die katholische Kirche. "Wir bedauern, dass es nicht zu einem besseren Schutz gekommen ist", sagte Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin. Es sei zu hoffen, dass in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternommen werde, zumal Union und FDP hier Handlungsbedarf sähen. CDU und CSU waren im Bundestag mit einem Gesetzesentwurf gescheitert, durch den eine Regelung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte, wonach eine Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Bekenntnissen erst strafbar ist, wenn dadurch der öffentlichen Frieden gefährdet wird. SPD, Grüne und PDS hatten dagegen gestimmt.

      "Die Beleidigung von Religion sei aus EKD-Sicht eine klare Störung des öffentlichen Friedens", sagte Krüger. "Sie fördert Intoleranz und vermittelt den gläubigen Menschen den Eindruck, dass ihre Religion nicht respektiert wird. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Jahr 1996 mit diesem Tenor habe die richtigen Maßstäbe gesetzt. (AOL-NewsBote, 16.4.02)

      Anm. MIZ: Bei der von der EKD gelobten richterlichen Entscheidung handelt es sich um ein Urteil aus dem sog. Maria-Syndrom-Verfahren. Dem Autor des Stücks, MIZ-Redakteur Michael Schmidt-Salomon, wurde zur Last gelegt, durch seine satirische Aufarbeitung des Marienkults den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Als zentraler Beleg für diese Behauptung diente die Feststellung, dass Schmidt-Salomon Morddrohungen von beleidigten christlichen Fundamentalisten erhalten hatte. Eine skandalöse Umdrehung des Täter-Opfer-Verhältnisses (vgl. hierzu: Reinsdorf, Clara und Paul [Hrsg.]: Zensur im Namen des Herrn. Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen. Alibri. Aschaffenburg 1997).

    • (3129) Essen. Katholische Pfarrer, Diakone und Professoren an Priesterseminaren müssen auch im Bistum Essen künftig einen Treueid ablegen. Sie schwören dabei mit der Hand auf den Evangelien beispielsweise der Möglichkeit einer Frauenpriesterweihe ab. Über zehn Jahre lag der Eid auf Eis: Als eine der letzten deutschen Diözesen setzt das Bistum Essen den von Rom geforderten Treueschwur in Kraft. Wie es im Bistum heißt, wollte der im Mai scheidende Ruhrbischof "die Sache noch erledigen" und seinen Nachfolger nicht gleich mit einem Malus starten lassen. Denn unter den Geistlichen sind die drei Zusätze zum großen Glaubensbekenntnis, die künftig bei Amtseinführungen, Amtswechseln, Weihen und Beförderungen zu leisten sind, umstritten. Der Priesterrat des Ruhrbistums empfand sie "als Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Amtsträgern" und fragte sich, "ob diese Vorgehensweise der richtige Weg zum richtigen Zeitpunkt" ist. Die drei Zusätze verpflichten Klerus und Theologen, auch solchen kirchlichen Lehren vorbehaltlos und unwiderruflich zuzustimmen, die nicht als Dogmen definiert sind. Dazu gehören etwa die Verwerflichkeit der Euthanasie, die sittliche Verwerflichkeit bestimmter Methoden der Empfängnisverhütung - und die Unmöglichkeit der Priesterweihe der Frauen. Um diesen Punkt war es gerade ruhig geworden in den Kirchen. "Jetzt kommt das alles wieder hoch", stöhnt man bei der Bischofskonferenz.

      Mit Eiden ist die Kirche sparsam - aus gutem Grund. Zuletzt wurde 1910 der Anti-Modernisteneid neu eingeführt und 1967 wieder abgeschafft. Wenn es nun zum Schwur kommt, empfinden manche Priester das als "Verfestigung", andere als "unnötig", ein weiterer hätte "ein ungutes Gefühl, wenn ich vor der Entscheidung stünde, so einen umfassenden Eid abzulegen". Pater Dominik Kitta, Kirchenrechtler und Vizeoffizial des Bistums: "Glücklich ist kaum einer darüber." Noch deutlicher wird der Tübinger Dogmatiker Peter Hünermann: "Unsittlich" nennt er die Einforderung des Eides. "Mit der Verpflichtung der Theologen und des Klerus, diesen Amtseid abzulegen, überschreiten die kirchlichen Autoritäten die ihnen gegebenen Kompetenzen in schwerwiegender Weise". (WAZ, 17.4.02)

    • (3130) Augsburg. Weil er seine beiden Töchter sexuell missbraucht haben soll, ist ein evangelischer Pfarrer aus Augsburg vom Dienst suspendiert worden. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen. Die Übergriffe des Geistlichen sollen sich bereits 1988 zugetragen haben, als seine Töchter zehn und neun Jahre alt waren. Bekannt wurden sie aber erst jetzt im Rahmen polizeilicher Ermittlungen in einem ganz anderen Fall: Im Mai 2001 war ein 42-jähriger Wachmann in Gersthofen (Kreis Augsburg) von einem Freund erschossen worden - angeblich auf ausdrücklichen Wunsch des 42-Jährigen hin. Bei den Todesschüssen dabei war die heute 23-jährige Pfarrerstochter. Als sie zu dem Vorfall befragt wurde, machte sie psychische Probleme geltend. Und die seien auf den sexuellen Missbrauch durch ihren Vater zurückzuführen.

      Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Geistlichen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf. Der Pfarrer teilte dies der Landeskirche mit. Anfang November 2001 wurde er mit seinem Einverständnis vom Amt entbunden. Eine Suspendierung sei noch keine Schuldfeststellung, betonte die evangelisch-lutherische Landeskirche, die einen entsprechenden Bericht der Zeitung bestätigte. Allerdings seien die Vorwürfe gegen den Pfarrer "sehr ernst" zu nehmen. "Kirchenmitglieder und Öffentlichkeit können sich darauf verlassen, dass wir alles dazu beitragen, um die Vorwürfe aufzuklären und die notwendigen disziplinarrechtlichen Konsequenzen ziehen", sagte Oberkirchenrat Franz Peschke, Personalreferent der Landeskirche. Allerdings sei man dabei auf die Staatsanwaltschaft angewiesen. (Augsburger Allgemeine, 8.1.02)

    • (3131) München. Der Vorsitzende des Münchner Diözesanrats der Katholiken, Alois Baumgartner, hat die Kirchenmitglieder dazu aufgerufen, Kontakte zur Initiative Kirche von unten (IKvu) abzubrechen. Es bestehe "keine Legitimation mehr, sie als innerkirchlichen Gesprächspartner zu akzeptieren", sagte Baumgartner bei der Vollversammlung des Diözesanrats in Bad Tölz. Die IKvu beteilige sich an einer Aktionsgruppe "Trennung von Kirche und Staat", die dafür eintrete, alle Kreuze aus öffentlichen Schulen zu entfernen. Die Organisation habe in den Gemeinden keinen Rückhalt mehr. Deshalb sollte auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Versuche aufgeben, die IKvu in die Katholikentage einzubinden. Die Gruppe sei keine Initiative von unten, sondern eine "heruntergekommene Initiative". (Süddeutsche Zeitung, 10.3.02)

    • (3132) Hannover. Das Zusammenwachsen der Europäischen Union könnte die Sonderrechte der Kirchen in Deutschland gefährden. "Ein Frontalangriff auf das deutsche Staatskirchenrecht ist zwar nicht zu befürchten, doch es könnte von den Flanken her in die Zange genommen werden." Diese Überzeugung äußerte der Juraprofessor Michael Brenner (Jena) bei einem Rechtssymposion der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das Ende April in Hannover stattfand. Sorgen macht deutschen Kirchenrechtlern Artikel 13 (Antidiskriminierungsmaßnahmen) aus dem 1997 geschlossenen Amsterdamer Vertrag. Unklar ist beispielsweise, ob ein evangelisches Krankenhaus auch künftig nicht-evangelische Bewerber für eine Arbeitsstelle abweisen kann. Harald Schliemann (Erfurt), Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, empfiehlt Kirchen, Diakonie und Caritas, von allen Mitarbeitern die Zugehörigkeit zu einer Kirche zu fordern. Der Einzug der Kirchensteuer über die Finanzämter ist nach Ansicht mehrerer Redner nicht bedroht, da dies vom Grundgesetz geschützt sei. Der frühere Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof (Heidelberg) hat keine Sorge, dass über das Antidiskriminierungsgebot die katholische Kirche gezwungen werden könnte, Frauen zum Priesteramt zuzulassen: "Die Kirche ist 2.000 Jahre alt, Europa als Rechtsgemeinschaft 50 Jahre - diesen Kampf wird Europa verlieren." (idea online, 30.4.02)

      Anm. MIZ: Ein seltsames Demokratie- und Rechtsverständnis: Als ob der Verweis auf den Herrschaftserfolg der Kirche genügen würde, um notwendige demokratische Reformen zu verhindern! Das Beispiel zeigt, wie notwendig es ist, dass die Konfessionslosen die vielfältigen Bestrebungen um eine Privilegierung der Kirchen im Rahmen der Europäischen Union nicht aus den Augen verlieren dürfen.

    • (3133) München: Das bayerische Kultusministerium zieht Konsequenzen aus dem Skandal um die Auerbacher Schulschwestern. Den acht Ordensfrauen, die an der Grund- und Hauptschule beschäftigt sind, wird zum Schuljahresende gekündigt. Staatliche Lehrer sollen sie ersetzen. Nach den Schlagzeilen um zensierte Biologiebücher im vergangenen Jahr hatten zahlreiche Eltern an der Grund- und Hauptschule Alarm geschlagen, weil die Nonnen die Kinder mit Erzählungen von Teufel, Todsünden und Höllenqualen eingeschüchtert hätten. Wie das Kultusministerium mitteilte, konnten die Ordensschwestern die Vorwürfe nicht ausräumen. (br-online, 15.4.02)

    • (3134) Mainz. Der Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach, dem die Professorin Anne Bäumer-Schleinkofer Missbrauch eines seelsorgerischen Betreuungsverhältnisses vorgeworfen hatte (siehe IR-Meldung 3037), ist zurückgetreten. Einen kirchlichen Strafprozess gegen den Weihbischof gibt es nicht, auch keine Amtsenthebung oder Absetzung. Vielmehr verzichtet der Weihbischof auf sein Amt, weil der Vatikan ihn genau darum gebeten hatte. Dies ist das merkwürdige Ende einer Geschichte, die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte: Anne Bäumer-Schleinkofer hatte den Weihbischof im September 2000 bei der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung im Rahmen eines seelsorgerischen Betreuungsverhältnisses angezeigt. Zugleich hatte sie beim Vatikan Anzeige eingereicht und Eisenbach vorgeworfen, das Zölibatsversprechen gebrochen, das Beichtgeheimnis verletzt und eine Teufelsaustreibung vorgenommen zu haben. Das Bistum wies die Vorwürfe zurück, räumte aber "körperliche Zuwendung" durch Eisenbach ein.

      Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Verfahren ein. Und nun der angeordnete Rücktritt. Die römischen Kongregationen für Glaubenslehre und für die Bischöfe erklärten, der Rücktritt sei nicht als Schuldeingeständnis zu werten, sondern sei "wegen des Wohls der Kirche und der Klarheit ihres Zeugnisses" erfolgt. Der Mainzer Bischof Kardinal Lehmann sprach dagegen von einer "eigentümlichen dialektischen Struktur". Er meinte damit offenbar, dass Rom zwar einen kirchlichen Strafprozess für unangemessen hält, dennoch auf Rücktritt pochte. Lehmann kündigte an, er werde Eisenbach eine neue seelsorgliche Aufgabe übertragen. (WAZ, 16.4.02)

    • (3135) Sievernich. Die Frau soll Mitte 30 sein und Melanie heißen. Sie will nicht im Rampenlicht stehen, scheut Interviews und lehnt es ab, fotografiert zu werden. Doch jeden zweiten Montag im Monat steht sie im Mittelpunkt hunderter Gläubiger aus ganz Deutschland. Sie reisen in die Voreifel, um mit dieser Frau in dem kleinen Kirchlein von Sievernich (Kreis Düren) zu beten. Der als tief gläubig beschriebenen Frau erscheint beim Gebet angeblich die Gottesmutter Maria und spricht zu ihr. Zuletzt drängten sich 1000 Menschen in dem 450-Seelen-Dorf. "Das geht jetzt seit Oktober so", erzählt eine Bewohnerin, keineswegs genervt, und deutet auf die Straße vor ihrem Einfamilienhaus: "Die Leute parken hier ihre Autos und ziehen dann quietschfidel mit ihren Campingstühlchen zur Kirche. Denn sie wissen, dass sie eh keinen Platz mehr bekommen." Dann quillt die Ansammlung der Pilger nach Schilderungen der Dorfbewohner aus der kleinen Backstein-Kirche St. Johann-Baptist durch die Holztüre auf den angrenzenden Friedhof.

      Meistens seien es Auswärtige. "Die Leute hier sind eher zurückhaltend", erzählt eine Bewohnerin. Die Frau mit dem scheinbar guten Draht zu Maria kenne sie nicht - "die ist nicht von hier". Die dürftige Nachrichtenlage über die angeblichen Marienerscheinungen ist Nährboden für bunte Spekulationen. Von der schwebenden Maria neben dem Altar ist die Rede, von einer Lichterscheinung wird geschrieben, von Wunderheilungen, die die "Auserwählte" durch ihre Gebete vollbracht haben soll.

      Auf der Suche nach Fakten und Deutung landen Medienleute und Gläubige in diesen Tagen beim Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfragen des Bistums Aachen, Hermann-Josef Beckers. Das Bistum nehme die Schilderungen über die angeblichen Marienerscheinungen ernst, sagt er. Die Frau sei glaubwürdig. Ob die Erscheinung selbst wahr sei, könne man nicht sagen und werde zurzeit auch nicht geprüft. Die Inhalte der so genannten Privatoffenbarung seien aber keineswegs neu. Die Aufforderung zum Gebet oder zum Frieden entspräche kirchlichen Lehren. "Offenbar ist das so vergessen, so verschüttet, dass es für manche Menschen erschütternd ist, wenn es jemand sagt", versucht er eine Erklärung für die Ergriffenheit der Pilger von Sievernich zu geben. (Frankfurter Rundschau, 18.4.02)

    • (3136) München. Für die Amtskirche ist es ein absurdes Theater und eine Anmaßung: Fünf katholische Frauen aus Bayern wollen sich im Sommer zusammen mit einigen Österreicherinnen an einem unbekannten Ort heimlich zu Priesterinnen weihen lassen.  Die Antwort aus dem Münchner Ordinariat ist deutlich: "Solche Weihen sind nach katholischen Verständnis nicht nur irregulär, sondern ungültig", betont Pressesprecher Winfried Röhmel. Das Kirchenrecht befinde: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." Dies entspreche nach katholischer Auffassung der apostolischen Tradition, und auch der Papst habe dies ausdrücklich bekräftigt.

      "Wir sind nicht die Feinde des Papstes", stellt Gisela Forster, eine der hoffnungsvollen Priesterinnen in spe, auf Anfrage fest. Die promovierte Philosophin, Kunsterzieherin und diplomierte Architektin, die mit einem früheren Benediktinerpater verheiratet ist, sieht es theologisch als nicht gerechtfertig an, dass Frauen vom Priesteramt ausgeschlossen sind. Seit rund drei Jahren bereiteten sich die Frauen bei heimlichen Treffen in Linz und Passau auf die Weihe vor. Die Initiative sei von der österreichischen Lehrerin Christine Mayr-Lumetzberger (Linz) ausgegangen. Knapp ein Dutzend Frauen mit theologischen Vorkenntnissen aus Bayern und Österreich treffen sich seither alle zwei Monate und werden nach eigenen Angaben von Theologen unterrichtet. "Dieser handstreichartige Vorgang ist völlig deplatziert", meint der Pressesprecher des Münchner Bischofs. Damit würden nur fundamentalistische Gegenpositionen provoziert. Zudem sei es kontraproduktiv, weil die Kirche seit 20 Jahren einen Weg eingeschlagen habe, der die Frauen maßgeblich an der Gestaltung von Kirche und Gesellschaft beteilige. Sollten die Frauen aber auf ihrem Priesteramt beharren, sei das als "Amtsanmaßung" zu werten und müsse im Einzelfall auf seine Konsequenzen hin überprüft werden. Das Wort "Exkommunikation" will er nicht in den Mund nehmen: "Man muss aufpassen, dass man nicht mit Kanonen auf Spätzinnen schießt." (Münchener Merkur, 8.2.02)

    • (3137) Frankfurt. Der Druck der Wirtschaft auf allgemein bildende Fächer wie Religion oder Sport an Berufsschulen nimmt immer mehr zu. Diese Einschätzung vertritt der katholische Berufsschul-Pfarrer Wolfgang Steinmetz. Daher sei auf Dauer die Vermittlung sozialer Kompetenz in den berufsbildenden Schulen gefährdet. "Wir spüren Gegenwind", sagt Pfarrer Steinmetz. Handwerk und Industrie hätten "kein großes Interesse an Fächern, die nicht direkt mit dem Beruf zu tun haben". Der Einfluss der Wirtschaft auf die Gestaltung des Unterrichts an Berufsschulen habe zugenommen. So sei immer wieder zu beobachten, dass Lehrer, die Fachkunde und Religion unterrichten, "in den anderen Fächern eingesetzt werden". Pfarrer Steinmetz ist als einziger Vollzeitlehrer für katholische Religion an Berufsschulen tätig; er unterrichtet 24 Klassen. Peter Eberhard, Leiter des katholischen Amtes für Religionspädagogik, berichtet von einem "totalen Ausfall auf weiten, weiten Strecken". Im Schuljahr 1999/2000 habe 60 Prozent des Religionsunterrichts nicht stattgefunden. Neuere Zahlen lägen nicht vor, weil diese von den staatlichen Stellen erst mit ein bis zwei Jahren Verzögerung geliefert würden. Ein Grund für den Niedergang des Religionsunterrichts in den Berufsschulen sei, so Eberhard, "der dramatische Rückgang an Lehrern". Dafür sei auch das Land verantwortlich, weil nur an der TU Darmstadt Berufsschullehrer für Religion ausgebildet würden. Derzeit sind für die 29.000 Schüler an berufsbildenden Schulen in Frankfurt 30 katholische und 14 evangelische Reli-Lehrer im Einsatz. Hinzu kommen zehn katholische und 22 evangelische Pädagogen mit Staatsexamen, die Fachkunde und Religion geben. Im Staatlichen Schulamt betont Sprecher Rolf Hahn, Religion sei und bleibe "ein versetzungsrelevantes Pflichtfach". Wer es abwähle, müsse am Ethikunterricht teilnehmen. Allerdings, so räumt Hahn ein, könne Ethik "nur begrenzt angeboten werden". Der Rückgang des Fachs Religion habe auch damit zu tun, dass immer mehr Berufsschüler volljährig seien und das Abitur in der Tasche hätten. "Die können sich von dem Fach befreien lassen", so Hahn. Daher werde die für Berufsschulen geltende "Messzahl" von 30 Schülern je Klasse, mit der der Lehrerbedarf ermittelt wird, im Fach Religion oft nicht erreicht.

      Für die evangelische Kirche betont Karin Frindte-Baumann, Leiterin des religionspädagogischen Amtes, die Bedeutung des Religionsunterrichts an Berufsschulen: "Nirgendwo sonst kommen wir in Kontakt zu diesen jungen Leuten." Aus diesem Grund seien vier Berufsschul-Pfarrerstellen mit einem "zusätzlichen Dienstauftrag schulische Seelsorge" versehen. Der Dienstauftrag sieht zusätzlich vor, dass die Theologen 18 statt 24 Stunden Unterricht geben und in der restlichen Zeit Angebote zu seelsorgerlichen Gesprächen machen. (Frankfurter Rundschau, 5.3.02)

    • (3138) Köln. Das umstrittene Theaterstück "Corpus Christi" darf auch weiterhin auf Kölner Bühnen gespielt werden. Die Ermittlungen gegen Terrence McNallys Drama sind eingestellt worden. Das Kölner Erzbistum hatte Strafanzeige gestellt, da in dem Stück Jesus und seine Jünger als trinkfreudige Homosexuelle dargestellt werden. "In dem Stück wird der Glaube aber nicht so weit herab gesetzt, dass eine Bestrafung möglich ist", sagte Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt der dpa in Köln. Ermittler hätten sich eine der Aufführungen angesehen und seien zu dem Schluss gekommen, dass der Inhalt durch die Kunstfreiheit gedeckt sei.

      Der Kölner Kardinal Joachim Meisner und Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) hatten sich öffentlich gegen "Corpus Christi" ausgesprochen. Wie auch in anderen Städten führte die Aufführung in Köln zu Protesten Gläubiger. Frank Müller-Sendino vom Theaterhaus Köln reagierte erleichtert auf die Verfahrens-Einstellung: "Wir hatten befürchtet, dass wir das Stück absetzen müssen oder hohe Prozesskosten auf uns zu kommen könnten." Das Stück, das im vergangenen Oktober in Köln seine Premiere feierte hatte bis Anfang April rund 9000 Zuschauer angelockt. (Rheinische Post, 15.4.02)

    • (3139) München. Eine evangelische Gemeinde im bayerischen Aschaffenburg muss aus Lärmschutzgründen ihre Kirchenglocken künftig leiser läuten lassen. Ein entsprechendes Urteil hat eine Nachbarin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erstritten (Az. 22 B 99.338). Das bisherige Glockengetöse sei der Frau, deren Wohnung nur zwölf Meter von dem Turm entfernt ist, auf Dauer nicht zuzumuten, heißt es in dem Urteil. Die Kirchengemeinde St. Lukas wurde demnach verpflichtet, bis Januar 2004 entweder den Geräuschpegel zu senken oder für die Wohnung der Klägerin Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren. Ansonsten dürften die Glocken nicht länger geläutet werden. Der VGH hob damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg auf. (NRZ, 7.3.02)

      Anm. MIZ: Leider handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Es geht um einen Kirchturmneubau, der entgegen den Plänen erstellt wurde. Ansonsten stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass wegen der Religionsfreiheit sich die Kirchenglocken nicht an die Lärmschutzgrenzwerte halten müssen.

    • (3140) Limburg. Als letzte Diözese in Deutschland muss auch das Bistum Limburg aus der staatlichen Schwangeren-Konfliktberatung aussteigen. Bischof Franz Kamphaus bleibt aber im Amt. Den Ausstieg aus der gesetzlichen Schwangerenberatung soll auf Weisung von Papst Johannes Paul II. der Limburger Weihbischof Gerhard Pieschl so zügig wie möglich organisieren, wie Kamphaus mitteilte. Kamphaus hatte als einziger katholischer Oberhirte auch nach Ablauf einer Frist Ende 2001 gegen den Willen des Papstes an der Konfliktberatung festgehalten. Damit stellten die zwölf Beratungsstellen im Bistum weiterhin die für eine straffreie Abtreibung benötigten Scheine aus. Die anderen Bischöfe waren bereits zum Jahresende 2000 aus dem staatlichen System ausgestiegen.

      Der Limburger Weihbischof Gerhard Pieschl, der im Auftrag des Papstes das Bistum aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung führen soll, ist dort seit 1978 Weihbischof. Mitte Februar hatte der Geistliche auf der Deutschen Bischofskonferenz in Stuttgart das Amt eines Koadjutors abgelehnt: "Jemand, der in so tiefer Solidarität mit dem Bischof steht, kann das nicht machen." Jetzt ist Pieschl Weihbischof mit Sondervollmachten. Als Koadjutor hätte er die gleichen Aufgaben, aber zusätzlich das Recht der Nachfolge für Bischof Franz Kamphaus erhalten. (Frankfurter Neue Presse, 9.3.02)

    • (3141) Trier. Wie findet man heraus, ob ein Asylbewerber mit einem Pass der Sowjetunion Armenier oder Aserbaidschaner ist? In der Trierer Ausländerbehörde versuchte ein Sachbearbeiter dieses Problem dadurch zu lösen, dass er mit dem Flüchtling zur Toilette ging - zur Penisbeschau. Im Dezember wurde der 35-jährige Ali G. in der Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Passbeschaffung und Flugabschiebung Mitarbeitern des armenischen Konsulats vorgeführt. Sie sollten herausfinden, ob G. Armenier ist und daher eine Rücknahmeverpflichtung Armeniens besteht. Sein Mandant sei zunächst in verschiedenen Sprachen unter anderem nach seiner Religionszugehörigkeit befragt worden, berichtet der Wiesbadener Rechtsanwalt Eberhard Kunz. 94 Prozent der Armenier sind Christen, nur 6 Prozent Muslime.

      Nach einem Gespräch zwischen Sachbearbeiter und Konsulatsvertretern, das sein Mandant nicht verstanden habe, habe ein Polizist G. zur Toilette geführt. Dort habe der Sachbearbeiter geprüft, ob G. beschnitten und somit kein Christ sei. Kunz dazu: "Das sind menschenunwürdige Zustände." Der Ausländerrechtsanwalt hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter gestellt. In der Clearingstelle versteht man die Aufregung nicht. Ein Fehlverhalten seines Mitarbeiters will der Leiter Dietmar Martini-Emden nicht erkennen. Der Angestellte sei "gebeten" worden, mit G. zur Toilette zu gehen, "damit dieser ihm dort eine Beschneidung nachweisen könne", antwortete Martini-Emden auf einen Beschwerdebrief von Kunz. "Inwieweit dies möglicherweise ein freiwilliges Beweisangebot von Herrn G. war - wofür spricht, dass keinerlei zusätzliche Aufforderung erfolgen musste - oder ob dies von ihm verlangt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis", so Martini-Emden. "Praktiken dieser Art nicht mit allen Mitteln zu verhindern, deutet auf eine kaum glaubliche Unsensibilität in einem Land hin, in dem die Feststellung einer Beschneidung vor einigen Jahrzehnten eine tödliche Bedrohung dargestellt hätte", wirft Pro Asyl nun der Behörde vor und fordert sofortige disziplinarrechtliche Konsequenzen. Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, kritisiert das Verfahren. Es sei "ebenso untauglich wie unsachgemäß zur Feststellung der Staatsangehörigkeit", sagte sie. Ali G., dessen ­Asylantrag im Herbst 2000 abgelehnt wurde, kann übrigens vorerst in Deutschland bleiben. Nachdem der Trierer Sachbearbeiter den armenischen Konsulatsvertretern berichtete, was er gesehen hatte, war für die der Fall erledigt: Ali G. ist beschnitten, also Muslim und somit nach armenischer Logik kein Armenier. Da allerdings auch Aserbaidschan und Russland ihn bisher nicht haben wollen, wird Ali G. erst mal weiterhin in Rheinland-Pfalz geduldet. (taz, 6.2.02)

    Österreich

    • (3142) Linz. Die Kirchenbänke bleiben zwar zunehmend leer, die Österreicher sind aber weiterhin ein religiös geprägtes Volk. Das ist zumindest das Ergebnis einer Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstitutes IMAS. Demnach ist der Stellenwert des christlichen Glaubens als Erziehungsziel für die Menschen seit nahezu drei Jahrzehnten konstant. Die Zahl jener Landsleute, die an ein Leben nach dem Tod glauben, sei in diesem Zeitraum sogar gestiegen, so die Meinungsforscher. In der Zeit von November bis Dezember 2001 interviewte das Meinungsforschungsinstitut eine statistisch repräsentative Gruppe von 1000 Personen über 16 Jahren. Die Fragen bezogen sich unter anderem auf den Kirchenbesuch, die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften und den Glauben an ein Leben nach dem Tod.

      Beinahe keine Überraschung mehr ist das Ergebnis in Hinblick auf den Kirchenbesuch: Nur mehr 14 Prozent der Gesamtbevölkerung - das entspricht etwa 930.000 Personen - besuchen regelmäßig den Gottesdienst. In den 70er Jahren lag dieser Anteil noch deutlich höher, nämlich bei einem Viertel. Dem gegenüber ist der Anteil der absoluten "Gottesdienstverweigerer" von 21 Prozent im Jahr 1973 auf 28 Prozent gestiegen. Besonders eifrige Kirchenbesucher sind - der Umfrage zufolge - Landwirte und Selbstständige, Personen mit einfacher Bildung, ältere Personen und ÖVP-Wähler. In kleinen Gemeinden (unter 5000 Einwohner) sind deutlich mehr Kirchgänger anzutreffen als in den Städten, generell sitzen Sonntags mehr Frauen als Männer in den Kirchenbänken. Im Bundesdurchschnitt haben Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Nase vorn. Besonders deutlich bekommt die römisch-katholische Kirche den Schwund der Gläubigen zu spüren. Bekannten sich im Jahr 1981 noch 88 Prozent der Österreicher zum katholischen Glauben, so taten das 2001 nur mehr 78 Prozent.

      Die Evangelische Kirche konnte dagegen die Zahl ihrer Schäfchen - etwa fünf Prozent der Bevölkerung - halten. Trotz der zunehmenden Zahl der "Kirchenmuffel" ist es den Österreichern wichtig, ihren Kindern christliche Wertvorstellungen zu vermitteln. 36 Prozent bezeichnen "Frömmigkeit und christlichen Glauben" als wichtiges Erziehungsziel. Diese Zahl ist seit 30 Jahren konstant.

      Ebenfalls dem Wandel der Zeit getrotzt hat der Glaube an ein Leben nach dem Tod. Glaubten 1981 nur 39 Prozent an ein Dasein im Jenseits, so sind es nun 42 Prozent. Erwartungsgemäß hoch ist der Anteil unter den regelmäßigen Kirchenbesuchern - er liegt bei 75 Prozent. Aber immerhin noch gut 40 Prozent derer, die nur selten zur Messe gehen, und auch 28 Prozent der "Gottesdienstverweigerer" glauben an ein Leben nach dem Tod. (Dolomiten online, 6.2.02)

    • (3143) Wien. Polizeieinsatz im Verlag sowie diverse Drohungen - der Streit um das Buch Das Leben des Jesus vom Karikaturisten Gerhard Haderer eskaliert. Auch der Handel hat bereits reagiert. In vielen Kärntner Buchhandlungen wurden Haderers Karikaturen in die hinteren Regale verbannt. In Wien ist die Lage noch ruhig. Im Gespräch mit dem Standard wehrt sich der Karikaturist und wirft den katholischen Bischöfen Demokratiegefährdung vor: "Es ist demokratiegefährdend, wenn man sich von höchster kirchlicher Stelle anmaßt, gegen die Freiheit der Kunst und das Recht auf freie Meinungsäußerung aufzutreten." Zu den bei der Staatsanwaltschaft liegenden Anzeigen wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" sagt er: "Kommt es zu einer staatsanwaltlichen Aktion, was ich nicht glaube, werde ich mich sicher nicht entschuldigen. Da gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof." (Der Standard, 26.3.02)

    Frankreich

    • (3144) Paris. Der (mittlerweile durch den Regierungswechsel nicht mehr im Amt befindliche) französische Bildungsminister Jack Lang hat eine Werte-Kommission für die staatlichen Schulen des Landes eingesetzt. Die 19 Mitglieder des Gremiums sollen jetzt Vorschläge machen, wie die Schulen verstärkt auf die menschlichen Grundwerte hinweisen könnten. Nach Meinung des Ministers zeigen die jüngsten Ereignisse die Notwendigkeit, den Menschen wieder einen "vernünftigen und respektvollen Zugang zur Religion" zu erschließen. Auf Grund der Trennungsgesetze von 1905 gibt es in Frankreich an staatlichen Schulen keinen Religionsunterricht. (Dolomiten online, 6.2.02)

    Niederlande

    • (3145) Amsterdam. Weil ein von ihm angekündigtes Wunder ausblieb, ist der niederländische Wirtschaftswissenschaftler Frans Rutten von seinen Ämtern beim Institut für Katholische Information für die Niederlande und Flandern (IKI NV) zurückgetreten. Rutten hatte mit rund 200 meist kranken und behinderten Pilgern aus den Niederlanden und Belgien eine Wallfahrt ins spanische Dorf Garabandal unternommen, weil er dort ein Wunder und Heilungen erwartete. Vier jungen Mädchen soll dort 1961 die Gottesmutter Maria erschienen sein. Er habe sich wohl geirrt, bleibe aber bei seinem persönlichen Glauben, sagte Rutten. (Frankfurter Rundschau, 18.4.02)

    Italien

    • (3146) Messina. Die Statue des selig gesprochenen Padre Pio in der sizilianischen Stadt Messina weint keine blutigen Tränen. Offenbar hat sich ein drogenabhängiger Jugendlicher einen Scherz erlaubt. Eine Frau hatte anonym die Redaktion einer Zeitung angerufen und von dem Geständnis ihres 17-jährigen Sohnes berichtet, wonach er eigenes Blut auf die Bronzestatue gespritzt hat. Tausende Gläubige waren zu der Statue des Padre Pio gepilgert. Viele glaubten an ein Wunder und wischten die rötliche Flüssigkeit von der Statue ab. Eine Untersuchung der Polizei hatte zuvor ergeben, dass es sich tatsächlich um menschliches Blut handelte. Der Erzbischof von Messina, Giovanni Marra, hatte stets zur Vorsicht gemahnt. In der Vergangenheit hatten sich "weinende Statuen" mehrfach als Schwindel herausgestellt. Padre Pio wird von Millionen Italienern verehrt und ist am 16. Juni von Papst Johannes Paul II. in Rom heilig gesprochen worden. (Kölnische Rundschau, 9.3.02)

    Vatikan

    • (3147) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. hat überraschend die Öffnung der vatikanischen Geheimarchive über die Beziehungen zu Deutschland während der Amtszeit von Pius XI. zwischen 1922 und 1939 angeordnet. Die Akten würden von 2003 an zugänglich sein, teilte der Vatikan mit. Mit der Öffnung dieser Archive wolle der Papst "ungerechte Spekulationen" über die Haltung des Heiligen Stuhles zum Holocaust beenden.

      Nach Angaben des Vatikans sollen auch die Geheimakten zu Deutschland aus der Zeit des Pontifikats von Pius XII. möglichst rasch zugänglich gemacht werden, sobald alle Dokumente aus der Amtszeit von Pius XI. aufgearbeitet worden sind. Dies werde noch rund drei Jahre dauern. Die Akten sollen vor allem den Seligsprechungsprozess von Papst Pius XII., der von 1939 bis 1958 amtierte, voranbringen. Historiker werfen Pius XII. vor, Nationalsozialismus und Judenverfolgung nie offen verurteilt zu haben. Kirchenhistoriker Giovanni Miccoli warnte vor übertriebenen Erwartungen. Die wesentlichen Dokumente seien in Deutschland bereits veröffentlicht worden, sagte er. (Frankfurter Rundschau, 18.2.02)

    • (3148) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. ermahnte Katholiken nachdrücklich zur Einzelbeichte und erteilte anderen Formen des Sündenbekenntnisses eine klare Absage. Im für alle Gläubigen verbindlichen Apostolischen Schreiben "Misericordia Dei" ("Barmherzigkeit Gottes"), das vom deutschen Kurienkardinal Joseph Ratzinger vorgestellt wurde, beklagt der Pontifex die "Krise des Bußsakraments, die sich besonders in einigen Gebieten der Welt zeigt". Beobachter werteten dies als klare Kritik vor allem an Katholiken in Ländern wie Deutschland, wo nur noch wenige Menschen regelmäßig zur Beichte gehen. Die Gläubigen seien verpflichtet, gegenüber einem Priester "alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden" zu bekennen, betonte Johannes Paul II. Zugleich lehnte er jede Form des kollektiven Sündenbekenntnisses und des Sündennachlasses (Absolution) ohne vorherige Einzelbeichte ab. Es müsse auch "jede Praxis missbilligt werden, die die Beichte auf ein allgemeines oder auf das Bekenntnis nur einer oder mehrerer für gewichtiger gehaltener Sünden beschränkt". Deshalb sollten nicht nur schwere, sondern auch so genannte lässliche Sünden bei der Beichte bekannt werden. (Bonner Rundschau, 3.5.02)

      Anm. MIZ: Die Ermahnung des Papstes ist sowohl theologisch als auch marktstrategisch wohl begründet. Schließlich ist das Geschäft mit Sünde und Vergebung das eigentliche Geheimnis des theologischen Erfolgs.

    Spanien

    • (3149) Madrid. Spaniens Bischöfe haben ein neues Vorbild für ihre Schäfchen gefunden: Isabel von Kastilien. Die vor 498 Jahren gestorbene spanische Königin sei "ein Modell für die christlichen Frauen, mit missionarischem Geist, mitfühlend und selbstlos, aufopfernd im Dienst und in der Regierung des Volkes" gewesen, finden die Popen. Deshalb müsse sie heilig gesprochen werden.

      Die 1451 geborene Isabel I. von Kastilien und León war zusammen mit ihrem Mann, König Fernando von Aragón, die Gründerin des spanischen Nationalstaates. Nach jahrelangem Krieg besiegten die Truppen aus dem Norden der iberischen Halbinsel den Süden, der 800 Jahren lang von arabischen Fürstenhäusern regiert war. Diese christliche "Reconquista" endete am 1. Januar 1492 mit dem Fall von Granada. Ein Dekret machte den Sieg perfekt. Juden und Muslime bekamen drei Monate, um zum katholischen Glauben überzutreten - oder das Land zu verlassen. Wer diese Möglichkeiten nicht wahrnahm und weiterhin als "ungläubig" galt, dessen nahm sich die Inquisition an. Bis zu ihrem Tod 1504 kannte Isabel die Katholische nur ein Ziel: Spanien und damit die Religion auszubreiten. Nach der Entdeckung Amerikas durch den vom spanischen Hof ausgerüsteten Christopher Columbus am 12. Oktober 1492 rissen die Expeditionen über den Atlantik nicht mehr ab. Mit Schwert und Feuer wurde der richtige Glaube gepredigt und ganz nebenbei die Reichtümer der Einheimischen nach Spanien verschifft. Als "eine außerordentliche Figur in der Evangelisierung Amerikas" lobt die Bischofskonferenz Isabel I. dafür. Die offizielle katholische Kirche Spaniens verehrt Isabel I. auch für ihre karitativen Werke. So gründete sie Feldlazarette, in denen die Soldaten ihres Kreuzzuges gegen die Ungläubigen behandelt wurden. Unerschütterlich im Glauben, betete sie jeden Tag mehrere Stunden. Als ihr Vater Enrique IV. sie gegen ihren Willen mit einem älteren Adligen verheirate wollte, flehte sie die ganze Nacht Gott an. Mit Erfolg: Der künftige Bräutigam verstarb überraschend.

      Nicht alle wollen jetzt den Vorbildcharakter Isabels und ihre Heiligsprechung nachvollziehen: "Sie ist es nicht wert auf den Altar gehoben zu werden", beschwert sich der Sprecher der jüdischen Gemeinde Spaniens, Carlos Schorr. Fortschrittliche Christen und die Vertreter der Muslime schließen sich ihm an. Selbst 25 Prozent der Bischöfe stimmten gegen die Wiederaufnahme des bereits 1953 unter Diktator Franco gestellten und 1972 zu den Akten verwiesenen Antrags an den Vatikan.

      Ihnen gilt Isabel die Katholische als Mutter der religiösen Intoleranz, die Spaniens Geschichte prägt. In den Jahren der Franco-Diktatur wurde die umstrittene Königin als Volksheldin verehrt. Spanien unterzeichnete ein Abkommen mit dem Vatikan und war fortan die "geistige Reserve des Westens": "La Cátolica" war die Standarte. Isabels Anhänger haben seit 1953 Millionen von Heiligenbildchen mit dem Konterfei der Königin verteilen lassen. Mit ihm zwischen den gefalteten Händen beten sie: "Allmächtiger Vater, der du in deiner unendlichen Barmherzigkeit Isabel die Katholische als ein Vorbild für junge Ehefrauen, Mütter, politische Führer und Regierungschefs schufst, schenke uns die Gnade, ihre unvergängliche Majestät in ihrer Heiligsprechung geehrt zu sehen. Amen." (taz, 5.3.02)

    • (3150) Madrid. Die katholische Kirche in Spanien hat wieder mit einem Sexskandal zu kämpfen. Zu Beginn des Jahres hatte sich ein Priester im Internet verliebt und die Kirche verlassen, um zu heiraten. Ein anderer Priester war wegen seiner Beteiligung an einem Kinderporno-Ring festgenommen worden, ein dritter gestand, seit Jahrzehnten ein homosexuelles Doppelleben geführt zu haben. Nun hat zu allem Übel ein weiterer homosexueller Priester seine Gemeinde im südspanischen Nerja verlassen, nachdem sein ehemaliger Liebhaber ein Sexvideo von ihnen beiden in Umlauf gebracht hatte. Der Bischof von Malaga, Eladio Ocana Serrano, in dessen Zuständigkeit Nerja fällt, erklärte, der Priester habe sein Fehlverhalten eingestanden und die Hilfe der Kirche akzeptiert, um sich zu verändern. Derzeit sei er in einem Kloster, "um zu beten und nachzudenken". (WAZ, 29.4.02)

    Serbien

    • (3151) Belgrad. Deutliche Kritik an der Gleichsetzung von Orthodoxie und Nationalität in Serbien übte der katholische Erzbischof von Belgrad, Stanislav Hocevar, bei einem Vortrag in Wien. Die auf den heiligen Sava zurückgeführte Gleichsetzung von Serbentum und orthodoxem Glauben gehe so weit, dass ungetaufte Serben bekennen: "Ich bin ein atheistischer Orthodoxer."

      Die "zu stark vertretene nationale Dimension im Glauben und in der Kirche" sei ein "Vorstoß zum gröbsten Atheismus", meinte Erzbischof Hocevar, der einen "Abschied von der nationalen Kirche" forderte. Ohne eine "bereinigte Orthodoxie" und "mehr katholischen Sinn für das Transzendentale und die Gemeinschaft" könne es auch keinen realistischen Dialog der Christen mit dem Judentum und mit dem Islam geben. Hocevar wörtlich: "Die Orthodoxie hat mehr Erfahrung mit dem Islam, der Katholizismus hingegen mehr Verständnis für den Islam." Der Vorsitzende der Historikerkommission von "Pro Oriente" für Südosteuropa, Alois Mosser, kritisierte die "Mystifizierung des Nationalstaates". Wörtlich sagte Mosser: "Aus der Sicht der Glaubensgemeinschaften und Kirchen bedeutete die Entwicklung der Nationalstaaten letztlich Säkularisierung und Laisierung. Der Nationalismus wurde selbst zur Religion." (Dolomiten, 13.3.02)

    Nordamerika

    U.S.A

    • (3152) Palm Beach. Der katholische Bischof der US-Diözese Palm Beach in Florida ist 25 Jahre nach dem sexuellen Missbrauch eines Teenagers zurückgetreten. "Ich bin beschämt und traurig und verlegen", sagte Anthony O'Connell (63) in Palm Beach. O'Connell hatte 1999 Bischof Joseph Keith Symons abgelöst, der ebenfalls wegen Kindesmissbrauchs zurückgetreten war. Zeitungen in Florida hatten den Fall aufgedeckt, der den Bischof zum Rücktritt zwang. Ein heute 40-jähriger ehemaliger Klosterschüler war von O'Connell als 13-Jähriger sexuell missbraucht worden. Christopher Dixon hatte sich an O'Connell gewandt, damals Direktor der Schule im Bundesstaat Missouri, nachdem andere Priester sich an ihm vergangen hatten. Er wurde zunächst Priester, legte das Amt aber später nieder. 1996 reichte er Klage ein. Die Kirche wendete die Klage seinerzeit mit einer außergerichtlichen Vereinbarung ab. Sie zahlte dem Kläger 125 000 Dollar (etwa 130.000 Euro) und verlangte Schweigen, berichtete die New York Times. Der Vatikan war nach Angaben der Diözese von Missouri, die den Vergleich aushandelte, nie informiert worden.

      O'Connells Fall ist der jüngste in einer Serie von Skandalen, die die katholische Kirche in den USA seit Januar erschüttert. Mehr als 25 Priester sind nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs zurückgetreten oder des Amtes enthoben worden. Ex-Priester John Geoghan, der mit Wissen seiner Vorgesetzten im Großraum Boston zahllose Kinder missbraucht hatte, wurde jahrzehntelang von Gemeinde zu Gemeinde versetzt. Mitte Februar wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. (Westfälische Rundschau, 10.3.02)

    • (3153) Missouri. Mit einer Klage vor einem Gericht im US-Bundesstaat Missouri haben Anwälte die katholische Kirche in den USA mit der Mafia verglichen. Sie reichten eine Klage gegen katholische Priester wegen sexuellen Missbrauchs ein, die sich auf ein Bundesgesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beruft. Innerhalb der Hierarchie der katholischen Kirche habe es eine "Verschwörung" des Schweigens gegeben, um Priester zu schützen, die Kinder missbrauchten, heißt es in der Klage. (netcologne-ticker, 23.3.02)

    • (3154) Washington. Nach einer Skandalserie in den eigenen Reihen hat Kardinal Theodore Edgar McCarrick angekündigt, die katholische Kirche in den USA werde "mit aller Schärfe" den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester aufnehmen. Vorausgegangen war ein zweitägiges Krisengespräch, zu dem der Erzbischof von Washington in den Vatikan einbestellt worden war. Papst Johannes Paul II. und die amerikanischen Kardinäle einigten sich offenbar darauf, dass Geistliche in derartigen Fällen künftig entlassen werden. Nach Abschluss ihres Krisentreffens haben die amerikanischen Kardinäle ihr Fehlverhalten in dem Skandal öffentlich bedauert.

      Aus Vatikankreisen verlautete, die amerikanische Kirche habe sich auf eine Linie der "Null-Toleranz" geeinigt. Vor dem Zugang zum Priesteramt solle es psychologische Untersuchungen geben. Zudem wolle man in den US-Diözesen "Überwachungs-Kommissionen" aus Priestern und Laien bilden. Amerikanische Medien berichteten, bei dem "Krisengipfel" sei auch die Ehelosigkeit für Priester (Zölibat) zur Sprache gekommen und die Frage, ob Homosexuelle für das Priesteramt geeignet sind. Der Papst hatte allerdings bereits klargestellt, am Zölibat dürfe nicht gerüttelt werden. Ungewiss scheint die Zukunft des Erzbischofs von Boston, Kardinal Bernard Francis Law, der über Jahre hinweg Fälle von Kindermissbrauch vertuscht haben soll. (Nordwestzeitung, 25.4.02)

    Asien

    Iran

    • (3155) Teheran. Aus Zorn über den Tod von Palästinensern bei israelischen Militäraktionen hat ein hoher iranischer Geistlicher für den Tod von US-Präsident George W. Bush und des israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon gebetet. Bei seinem Gebet anlässlich des schiitischen Feiertags Eid al-Ghadir sagte Ayatollah Ahmed Dschannati, die Menschen, die in Palästina Muslime töteten, scherten sich nicht darum, ob Eid al-Ghadir, Freitag oder Samstag sei. "Oh Gott, schenke bei dieser Gelegenheit unseren schmerzerfüllten Herzen Glück. Wenn dies dadurch möglich ist, Scharon oder Bush den Tod zu bringen, so tue es in jeder Form, die dir angemessen erscheint", betete Ayatollah Dschannati weiter. Der für seine extremistische Gesinnung bekannte Dschannati ist Chef des so genannten Wächterrats, des obersten Entscheidungsgremiums der Islamischen Republik Iran. (Spiegel online, 2.3.02)

    2002 - Meldungen 3156-3183

    2002 - Meldungen 3156-3183 rhartmann Di, 2002-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3156) Dortmund. Ein Austritt aus der Kirche bewahrt Arbeitslose nicht vor dem Abzug der Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Prozess, den eine arbeits- und konfessionslose Ingenieurin gegen die Kirchensteuerabzüge des Arbeitsamtes angestrengt hatte (Az.: S 5 AL 264/01). Solange die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer noch Kirchensteuern zahle, müssen sie als "üblich anfallende Entgeltabzüge" bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden, erklärte das Sozialgericht. Konfessionslosigkeit spiele bei der Berechnung der Abzüge keine Rolle, da pauschal "übliche Abzüge" berücksichtigt würden. Im Jahr 1999 sei mit 57 Prozent die Mehrheit der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig gewesen. Für die strittigen Jahre 2001 und 2002 lagen noch keine Zahlen vor. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass bei gleich bleibendem Trend jährlich drei Prozent aller Arbeitnehmer aus der Kirche austreten würden. Damit könne man noch immer von einer Mehrheit ausgehen. Zumindest für dieses Jahr müssten Arbeitslose noch den Kirchensteuerhebesatz hinnehmen.

      Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas eine Berufung zugelassen. "Das Verhältnis der Kirchensteuerzahler zu den Nicht-Zahlern nähert sich einem Grenzwert, bei dem es fraglich erscheint, ob noch von einer überwiegenden Mehrheit der kirchensteuerzahlenden Arbeitnehmer auszugehen sei", sagte ein Sprecher. (Aol-Newsbote, 5.8.02)

    • (3157) München/Vatikan. Unbeeindruckt vom Widerstand der katholischen Kirche ließen sich sieben Frauen zu Priesterinnen weihen [vgl. MIZ-Meldung 3136]. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner bezeichnete die Weihe der Frauen als "ebensolchen Unsinn wie der Wunsch von Männern, Kinder gebären zu können". Die Kirche habe von Christus keine Vollmacht, Frauen zum priesterlichen Dienst zuzulassen. Kardinal Joseph Ratzinger setzte daraufhin den Frauen in einem Schreiben ein Ultimatum. Bis zum 22. Juli sollten sie Reue zeigen und die Gläubigen "für das verursachte Ärgernis um Verzeihung bitten". Ihre Weihe sei ein "schwerer Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche". Frauen könnten nicht zu Priestern geweiht werden, und die Gläubigen müssten sich an diese "endgültige Entscheidung" halten.

      Die Frauen sahen das jedoch ganz anders: Sie beharrten auf ihren Anspruch, das Priesteramt ausüben zu wollen. "Wir sind nicht vom Glauben abgefallen, wir haben keinen Irrglauben verbreitet, wir sind nicht abtrünnig geworden", hieß es im Antwortschreiben an das erzbischöfliche Ordinariat in München. Daraufhin sprach Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom die Exkommunikation aus. Die Sprecherin der Priesterinnen, Gisela Forster, erklärte, sie würde diese Entscheidung nicht widerstandslos hinnehmen. Sie wollten alle kirchenrechtlichen Schritte gegen die Exkommunikation unternehmen. Der Kardinal schloss nicht aus, dass die Exkommunikation wieder aufgehoben werden könnte. "Die Kongregation vertraut darauf, dass die Genannten, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, zur Einsicht gelangen und den Weg zurückfinden zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche, die sie durch ihr Handeln verletzt haben", erklärte er. (Spiegel online, 5.8.02)

    • (3158) Berlin. Die katholische Kirche sollte sich nach Ansicht des Kirchenexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Hermann Kues (CDU), nicht in einzelne politische Personalfragen einmischen. Im Streit über die CDU-Politikerin Katherina Reiche sei es für die Partei und die Kirchen wichtig, inhaltlich klar Position zu beziehen, sagte Kues. Die Union müsse weiterhin an der Förderung von Ehe und Familie festhalten. Kues hält es für falsch, über den Status von Reiche als unverheiratete Mutter zu diskutieren. Reiche, die im Wahlkampfteam von Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) für Familienpolitik zuständig ist, habe gesagt, dass sie Familie und Ehe unterstützen wolle. So stehe es auch im Wahlprogramm der Union. "Dass sie selbst ein anderes Modell lebt, ist Teil unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit. Das gibt es so auch in den Kirchen und Kirchengemeinden", sagte Kues.

      Die Kritik von Kardinal Joachim Meisner an der Berufung von Katherina Reiche in das Wahlkampfteam der Union stößt in der Bevölkerung auf wenig Zustimmung. Darauf verwies die Forschungsgruppe Wahlen unter Hinweis auf das jüngste ZDF-Politbarometer. 52 Prozent der Befragten hielten Stoibers Entscheidung, die unverheiratete Mutter Reiche als Verantwortliche für Familienpolitik in sein Wahlkampfteam aufzunehmen, für richtig. Nur 15 Prozent fanden die Entscheidung nicht richtig, 29 Prozent war es egal, und drei Prozent wollten sich dazu nicht äußern. (Frankfurter Rundschau, 16.7.02)

    • (3159) Erfurt. Am Weimarer Sophien- und Hufelandklinikum (SHK) wird es künftig keinen Betriebsrat geben. Das entschied in letzter Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG). Es schloss sich damit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes vom 25. Januar 2001 an. Auch der 7. Senat des BAG war der Meinung, dass das in Form einer gemeinnützigen GmbH betriebene Krankenhaus eine kirchliche Einrichtung ist, in der das Betriebsverfassungsgesetz nicht zulässig sei. Die Folge daraus: Auch die Wahl eines Betriebsrates ist nicht möglich.

      Damit folgte das Gericht den Argumenten der Kirche. Denn eigentlich halten Stadt und die Sophienhaus GmbH die Gesellschaftsanteile am Klinikum zu je 50 Prozent. In der Begründung des 7. Senats heißt es aber, dass "der Betrieb des Krankenhauses (...) auf die Verwirklichung eines christlichen Auftrags gerichtet" ist.

      Der Rechtsstreit begann Februar 2000: Damals wollte die ÖTV die Betriebsratswahl vorbereiten. Die Geschäftsführung untersagte dies und zog sich in den arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen auf die Position zurück, dass die SHK die "satzungsmäßigen Zwecke, Aufgaben und Ziele" des Diakonischen Werkes zu fördern habe und somit an die Weisungen der Kirche gebunden sei. Und damit sei staatliches Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen.

      Die Entscheidung des BAG ist pikant, da zwei Drittel der über 850 Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums konfessionslos sind. Die Belegschaft befürchtet nach Worten von Frank Ziegler, der sich als Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) für einen Betriebsrat stark gemacht hat, künftig "eine Einschränkung ihrer Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten". Denn nunmehr gilt am SHK zweifelsfrei das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche. "In ihrer grenzenlosen Offenheit hat die Stadt ihre Anteile damals verschenkt", kritisierte Ziegler.

      Kritisch wird es dann, wenn im Jahre 2006 die so genannte ACK-Klausel greift. Danach dürfen nur Frauen oder Männer in die MAV gewählt werden, die einer Kirche angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zugehörig ist. Ziegler kritisierte, dass die Richter die Realitäten in der Klinik verkennen. Künftig werde die Demokratie an den Toren der Klinik enden. (Thüringische Landeszeitung, 31.7.02)

    • (3160) Karlsruhe. Die Bundesregierung darf religiöse Vereinigungen oder weltanschauliche Bewegungen grundsätzlich als "Sekte" oder "Jugendreligion" bezeichnen. Diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen wie "destruktiv" und "pseudoreligiös" seien dagegen nicht mit der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss zu staatlichen Informationen im religiös-weltanschaulichen Bereich. (Az.: 1 BvR 670/91) Vereine der Meditationsbewegung "Osho" hatten von der Bundesregierung gefordert, nicht als "Sekte", "Jugendsekte", "Jugendreligion" "Psychosekte" oder als "destruktiv" und "pseudoreligiös" bezeichnet zu werden. Zwischen den Jahren 1979 und 1984 erhob die Regierung gegen die Bewegung zudem den Vorwurf der Manipulation von Mitgliedern. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde der Vereinigung nun zum Teil statt und hob ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen auf. Die Bezeichnung der Osho-Bewegung als "Sekte", "Jugendsekte", "Jugendreligion" und "Psychosekte" sei verfassungsrechtlich zwar "bedenkensfrei", so der Erste Senat. Die Kennzeichnung als "destruktiv" und "pseudoreligiös" sowie der Manipulationsvorwurf genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen dagegen nicht. Solche Äußerungen seien nur gerechtfertigt, wenn sie durch gewichtige oder konkrete Tatsachen gestützt würden. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall daher an das Oberverwaltungsgericht NRW zurück. Insgesamt biete das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit keinen Schutz dagegen, dass sich der Staat kritisch mit umstrittenen Vereinigungen auseinander setzt, hieß es. (Pressemitteilung der EKD, 31.7.02)

    • (3161) Traunstein. In Bayern hat es offenbar keine Satanisten-Morde an Kindern gegeben. Nach knapp einem halben Jahr hat die Staatsanwaltschaft Traunstein jetzt ihre Ermittlungen gegen vier Beschuldigte aus den Kreisen Altötting und Rottal-Inn eingestellt. Die Aussagen zweier Zeuginnen, wonach die Ermordung mehrerer Kinder und Jugendlicher bei satanistischen Ritualen in den Jahren 1965 bis 1980 als Verkehrsunfälle oder Selbstmorde getarnt worden seien, erwiesen sich als falsch. Das ergab eine umfangreiche Auswertung unter anderem von alten Krankenhausakten. Die Zeuginnen hätten vermutlich nicht bewusst die Unwahrheit gesagt, sondern möglicherweise nur Gerüchte und Verleumdungen für bare Münze genommen, so die Staatsanwaltschaft. (Süddeutsche Zeitung, 26.7.02)

    • (3162) Frankfurt/Main. Wer als Säugling getauft wird, soll damit nicht länger automatisch für ein staatliches Kirchensteuereinzugsverfahren vereinnahmt werden. Das fordert ein "Initiativkreis Kirchensteuerreform", der am 6. Juli in Frankfurt am Main gegründet wurde. Die Taufe als religiöser Akt und die Beitragspflicht müssten voneinander getrennt werden, heißt es in einer Mitteilung der Initiative, die sich als "überkonfessioneller Arbeitskreis beim Dietrich-Bonhoeffer-Verein" (Wiesbaden) versteht. Nach Ansicht der Initiative sollte die Kirche ihren Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten anbieten, wie sie ihre Beitragspflicht erfüllen können. Der Bonhoeffer-Verein unter Vorsitz von Pfarrer Karl Martin befürwortet eine neue Form der Gemeinwohlfinanzierung, das "Bürgerguthaben", das nicht nur den Kirchen, sondern allen kulturellen, sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen soll. (idea-online, 9.7.02)

    • (3163) Frankfurt/Main. Der Evangelische Pressedienst (epd) revidiert die Darstellung seiner Geschichte während des Dritten Reichs. Anders als bisher dargestellt, habe es 1937 kein Verbot für die protestantische Nachrichtenagentur gegeben, berichtete Chefredakteur Thomas Schiller in Frankfurt. Der Dienst sei bis 1941 erschienen und habe im Ton den gleichgeschalteten Medien entsprochen. Zu dieser bitteren Erkenntnis sei epd in eigenen Recherchen gekommen. Anstoß dazu habe im vergangenen Jahr der frühere epd-Chefredakteur Hans Hafenbrack gegeben, der zur Zeit die Geschichte der Agentur seit ihrer Gründung 1910 erforscht. Die bisher nie angezweifelte und nie überprüfte "Verbotslegende" hatte nach dem Zweiten Weltkrieg der damalige Chefredakteur Focko Lüpsen (1898-1977) aufgestellt, der schon von 1933 bis 1941 für die Agentur verantwortlich war. Dass die Behauptung Lüpsens bis heute unwidersprochen blieb, sei ein Beispiel dafür, "wie Fälschung durch pures Abschreiben in die Wissenschaft kommt", sagte Volker Lilienthal, Redakteur beim Fachdienst epd medien. Lüpsen erhielt 1947 von den britischen Besatzungsbehörden mehrere Lizenzen für Publikationen, unter anderem für den epd, an dessen Spitze er bis 1968 arbeitete.

      Bei seinen einjährigen Recherchen in verschiedenen Archiven habe er keinen Hinweis auf ein Verbot gefunden, sondern den Beweis für die ununterbrochene Erscheinungsweise der epd-Dienste, sagte Lilienthal. Niemandem sei dies bisher aufgefallen, obwohl das Material allgemein zugänglich sei. Der Inhalt der epd-Dienste sei während des NS-Regimes nicht erkennbar neutral gewesen, geschweige denn regimekritisch, sagte Lilienthal. Der Dienst habe sich unter anderem zum Kriegsbeginn an der "geistigen Mobilmachung" beteiligt. Die Einstellung 1941 habe vermutlich keinen politischen Grund gehabt, sondern könnte auf die Papierrationierung im Rahmen der NS-Kriegswirtschaft zurückzuführen sein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse sei die Agentur ihren Kunden und der Kirche schuldig, sagte Schiller. Die kirchengeschichtliche Einordnung stehe noch aus, auch seien viele Fragen noch unbeantwortet - etwa, ob es für die Lizenz nach dem Krieg keine Alternative als die "Legende des Verbots" gegeben habe oder ob Lüpsen allein dafür verantwortlich war.

      Der epd ist die älteste deutsche Nachrichtenagentur und beliefert Tageszeitungen, Rundfunk und Internet-Dienste mit Nachrichten und Hintergründen. Die Zentralredaktion hat ihren Sitz in Frankfurt, acht Landesdienste liefern regionale Berichterstattung. Bundesweit sind rund 80 Redakteure bei dem von der evangelischen Kirche getragenen Unternehmen fest angestellt. (Aol-Newsbote, 24.6.02)

    • (3164) Hannover. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat für ihre Militärseelsorge neue Regelungen verabredet. Danach können Seelsorger in der Bundeswehr in Zukunft auch in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. Bisher galt dies nur als Sonderregelung für die neuen Bundesländer. Um die zukünftige Gestaltung der Seelsorge in der Bundeswehr gab es eine jahrelange innerkirchliche Debatte. Die östlichen Glied-kirchen weigerten sich nach der Wende, den 1957 geschlossenen Vertrag über die Militärseelsorge zu übernehmen, weil sie befürchten, dass der Staat zu viel Einfluss auf die Seelsorge nehmen könnte. Vertreter der EKD und des Bundesverteidigungsministeriums unterschrieben jetzt eine für beide Seiten verbindliche Auslegung des 1957 geschlossenen Vertrags, in der diese Bedenken keine Rolle mehr spielen: "Die EKD sieht keine Veranlassung, den Staatsvertrag insgesamt neu zu verhandeln, da er die Unabhängigkeit der Seelsorge und kirchlichen Verkündigung und Lehre von staatlichen Einfluss garantiert", teilte die EKD mit. "Wir hoffen nun, dass die östlichen Gliedkirchen die neue Auslegung des Vertrages übernehmen werden", sagte Wolfgang Wild von der EKD. Diskutiert werden sollen die neuen Absprachen auf der EKD-Synode im November. (Aol-Newsbote, 13.6.02)

    • (3165) Berlin. Für die "strikte Trennung von Staat und Kirche" hat sich PDS-Chefin Gabi Zimmer ausgesprochen. Dabei sei schulischer Religionsunterricht für ihre Partei kein Tabu, sagte Zimmer in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur in Berlin. Staat und Kirchen sollten zudem verhandeln, wie die Kirchen ohne die bisher übliche Form der Kirchensteuer Geld für ihre sozialen und kulturellen Aufgaben bekommen könnten.

      Trotz "politisch völlig konträrer Ausgangspunkte" sieht die PDS- Vorsitzende bei Kirchenvertretern Toleranz und Akzeptanz und "eine neue politische Kultur" gegenüber ihrer Partei. Zimmer sprach von Gemeinsamkeiten ihrer Partei mit der katholischen Kirche in vielen Bereichen der Politik. Eine "sehr große Nähe" gebe es etwa bei der Frage nach der Würde des Menschen. Sie zeigte Verständnis dafür, dass Christen in der früheren DDR die PDS und deren programmatische Erneuerung ablehnten. Auch im Umfeld müssten diejenigen einen Lernprozess durchmachen, die meinten, "sich praktisch über Christen erheben zu können". Nie wieder dürfe es passieren, dass Menschenrechte geteilt und gegeneinander gesetzt werden. Nähe zwischen PDS und Kirche sieht die Parteichefin unter anderem bei der Ausländerpolitik, der Bio-ethik und der Entwicklungspolitik. So mahnte sie, bei Zuwanderung müsse zuerst der Zuflucht suchende Mensch und nicht der Arbeitsmarkt gesehen werden. Deshalb müsse die Frage des Asyls neu gestellt werden, wobei die illegal in Deutschland lebenden Flüchtlinge legalisiert werden sollten. (Süddeutsche Zeitung, 9.7.02)

    • (3166) Landau. Religiöse Sexualnormen wie das Verbot von Homosexualität oder vorehelichem Geschlechtsverkehr sind einer Studie zufolge für jeden fünften Deutschen von Bedeutung. Das geht aus einer Studie der Landauer Forschungsstelle für Sexualwissenschaft hervor, für die 2405 Deutsche im Alter von 14 bis 92 Jahren befragt wurden. Danach werden solche Vorschriften vor allem von Menschen mit enger Beziehung zu ihrer Glaubensgemeinschaft respektiert. Bei konfessionslosen und religiös lose gebundenen Menschen sei zu beobachten, dass die starren Kirchennormen von humanistischen, romantischen und individuellen Wertvorstellungen ersetzt würden, schrieben die Forscher. Teilweise entstehe aber auch ein "Werte-Vakuum", in dem alles erlaubt sei. "Es scheint, als würden sich heute viele Menschen an den "Resten" ehemals mächtiger, aber unbarmherziger Sexualnormen orientieren, wobei die feindseligen und intoleranten Aspekte dieser Sexualnormen ausgeklammert werden." Insgesamt stimmten 21,1 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass sie stark von sexuellen Grundsätzen ihrer Glaubensgemeinschaft beeinflusst seien. Auf 78,9 Prozent traf die Aussage "kaum" zu. Im Vergleich der neuen mit den alten Bundesländern zeigt sich laut Studie, dass religiöse Sexualvorschriften im Westen eine größere Rolle spielen. Während dort knapp ein Viertel der Befragten (24,4 Prozent) angibt, dass Vorschriften der Glaubensgemeinschaft eine Rolle spielten, sind es im Osten lediglich 11,3 Prozent. Die größte Rolle spielen die Sexualvorschriften bei einem Vergleich der alten Länder in Schleswig-Holstein. Dort stimmte knapp die Hälfte der Befragten (46,3 Prozent) der Aussage zu, dass solche Vorschriften sie beeinflussten. In Rheinland-Pfalz fiel die Zustimmung am niedrigsten aus (12,5 Prozent). Bei den fünf neuen Ländern liegt Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zustimmung von 19,1 Prozent an der Spitze, das Schlusslicht bildet Brandenburg (3,0 Prozent). Bei der Betrachtung der verschiedenen Altersgruppen zeigt sich, dass die 30- bis 39-Jährigen den geringsten Einfluss der Normen verspüren. Nur 16,2 Prozent aus dieser Gruppe fühlen sich von den Vorschriften beeinflusst, während es bei den 60- bis 92-Jährigen 31,5 Prozent sind. Verwitwete sehen sich stärker von den Vorschriften beeinflusst (30,5 Prozent) als Geschiedene (14,1). Bei den Menschen mit engem Verhältnis zu einer Glaubensgemeinschaft stimmt mehr als die Hälfte (57,5 Prozent) der Aussage zu, dass religiöse Normen ihr Sexualverhalten beeinflussen. Von denen, die ihrer Glaubensgemeinschaft ablehnend gegenüber stehen, ist es immerhin noch jeder vierte (25). Auch für jeden fünften der nur lose gebundenen oder religiös gleichgültigen Menschen haben die Werte Bedeutung (21,5 beziehungsweise 20,7). (Aol-Newsbote, 28.5.02)

    • (3167) Bremen. Als eines der letzten Bundesländer hat Bremen erstmals das Verhältnis zu den evangelischen Kirchen verbindlich geregelt. Beide Seiten unterzeichneten im Bremer Rathaus einen Staat-Kirche-Vertrag, in dem die Zusammenarbeit von Staat und Kirche festgeschrieben wird. Der Vertrag regelt unter anderem Bremens Verpflichtungen für biblischen Geschichtsunterricht an öffentlichen Schulen. Der Staat schützt und fördert zudem die Jugendarbeit der Kirchen. (Nordwest-Zeitung, 3.5.02)

      Anm. MIZ: Wie der Weser Kurier berichtete, stimmten nach der Unterzeichnung der Vertrags, der inhaltlich wenig Neues bringt und die bisherige Auslegung der sog. "Bremer Klausel" weiterführt, die Anwesenden unter Leitung von Bürgermeister Henning Scherf  den christlichen Kanon "Dona nobis pacem" an (Schlussvers des Agnus Dei: "Lamm Gottes, du nimmst hinweg die Sünde der Welt, gib uns deinen Frieden."). Der feierliche Festakt schien Scherf so überwältigt zu haben, dass er vergaß, dass er dort als Repräsentant eines weltanschaulich neutralen Staates agieren sollte - und nicht als bekennendes Mitglied der evangelischen Kirche.

    • (3168) Hannover. Das umstrittene Opus Dei (Werk Gottes) gewinnt nach Meinung des Fachautors Peter Hertel in der katholischen Weltkirche zunehmend an Macht. Vor allem im Kardinalskollegium, das den nächsten Papst wählt, sei der Einfluss der theologisch konservativen Priester- und Laienorganisation stark gewachsen, sagte Hertel in Hannover bei der Vorstellung seines neues Buches "Schleichende Übernahme: Josemaria Escrivà, sein Opus Dei und die Macht im Vatikan" (Verlagsgesellschaft Publik-Forum, Oberursel). Auch wenn nur ein Kardinal der Organisation angehöre, so gäben sich doch 21 der derzeit 124 Papstwähler offen als Freunde des Opus Dei zu erkennen. 30 weitere ließen intern keinen Zweifel an ihrer Vorliebe für das Werk. Papst Johannes Paul II. will den Gründer des Opus Dei, den spanischen Priester Josemaria Escrivà (1902-1975), am 6. Oktober heilig sprechen. "Das Opus Dei wird weltweit Schlagzeilen machen und mit dieser Veranstaltung dem Vatikan und der Welt vor Augen führen, wer die stärksten Bataillone in der katholischen Kirche und die Macht hat, sie generalstabsmäßig nach Rom zu führen", meinte der in Ronnenberg bei Hannover lebende Theologe und Journalist, der bereits zuvor zwei Bücher über das Opus Dei verfasste. Von den knapp 85.000 Mitgliedern des Werkes in etwa 80 Ländern seien gut 2000 Kleriker, darunter ein Kardinal und 16 Bischöfe. Escrivà gründete das Opus Dei 1928 in Madrid. Die Mitglieder verfolgen das Ziel einer "Heiligung des Alltags": Sie sollen ihr Leben und ihre Arbeit ganz in den Dienst Gottes stellen, Gesellschaft und Staat "christianisieren". Außerdem gibt es strenge Gehorsams- und Bußregeln für die Mitglieder. (Aol-Newsbote, 8.5.02)

    • (3169) Berlin. Moslemische Lehrerinnen an Grund- und Hauptschulen dürfen das Kopftuch nicht im Unterricht tragen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin (Az.: BVerwG 2 C 21.01). Es bestätigte damit die Auffassung des Oberschulamts Stuttgart. Dieses hatte es 1998 abgelehnt, die Klägerin, die aus Afghanistan stammt und 1995 eingebürgert wurde, als Beamtin in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen (vgl. MIZ-Meldung 3033). Auch in Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht im März entsprechend entschieden. "Die Pflicht zu strikter Neutralität im Bereich der staatlichen Schule wird verletzt, wenn eine Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch trägt", urteilten die Bundesrichter. Das Kopftuch sei ein deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion, selbst wenn seine Trägerin keinerlei missionarische Absicht damit verfolge und das Kopftuch nur aus eigener Glaubensüberzeugung trage. Wegen der Vorbildfunktion, die eine Lehrerin an Grund- und Hauptschulen ausübe, dürfe sie den in ihrer Persönlichkeit noch nicht gefestigten Schülern keine bestimmte Glaubensüberzeugung ständig und unübersehbar vor Augen führen. In der immer mehr von multikulturellen Einflüssen geprägten Gesellschaft gelte das Gebot der Neutralität gegenüber unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen in staatlichen Pflichteinrichtungen umso mehr, sagte der Vorsitzende Richter des zweiten Senats, Peter Silberkuhl. Jeder Schüler habe auf Grund seiner Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion, auch in Gestalt eines Symbols, ausgesetzt zu werden. Auch die Eltern religionsunmündiger Schüler könnten verlangen, dass der Staat sich in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral verhält. Silberkuhl wies darauf hin, dass gerade Kinder im Grundschulalter mental noch relativ leicht zu beeinflussen seien. Ein Kopftuch, das symbolisch eine religiöse Überzeugung ausdrücke, könnte durchaus so wirken. "Für ein islamisches Kopftuch gilt nichts anderes als für jedes andere religiöse Symbol auch."

      Die 30-jährige Lehrerin Fereshta Ludin, die 1998 ihr zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg ablegte, unterrichtet zur Zeit an einer islamischen Grundschule in Berlin-Kreuzberg. Sie zeigte sich bestürzt über das Urteil, ließ aber offen, ob sie Verfassungsbeschwerde einlegen will. "Ich hoffe, dass das Urteil nicht zu einer Diskriminierungswelle führt", sagte sie anschließend. Sie betonte, dass für sie das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit eine Selbstverständlichkeit sei. "Ich bedecke damit meine Reize." Der Sprecher des Stuttgarter Oberschulamts, Stefan Reip, begrüßte die Entscheidung. Der Anwalt der Lehrerin, Hansjörg Melchinger, sagte in der Verhandlung: "Es kommt nicht darauf an, was die Lehrerin auf dem Kopf hat, sondern was sie im Kopf hat." Der Tübinger Professor für Öffentliches Recht, Ferdinand Kirchhof, der das Land Baden-Württemberg vertrat, sagte: "Ein bisschen Kopftuch, das geht in diesem Fall nicht." Auch für den Bundesvertreter, Prof. Hans-Dietrich Weiß, stand fest: "Das Kopftuch ist ein Symbol". Gewiss werde Lehrern keine absolute Neutralität in weltanschaulichen Fragen abverlangt. "Auch dem Bundespräsidenten ist es erlaubt, aus seinem christlichen Herzen keine Mördergrube zu machen." Doch mit dem Tragen eines Kopftuchs verlasse die Klägerin die Grenze der gelockerten Neutralitätspflicht. Der Fall sei vergleichbar mit der Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Ist der staatliche Unterricht unter dem Kreuz verwehrt, muss es auch verwehrt sein, staatlichen Unterricht unter dem Shador zu betreiben." (Aol-Newsbote, 4.7.02)

      Anm. MIZ: Ein Urteil, das der weltanschaulichen Neutralität des Staates geschuldet ist, oder eines, das im Geiste eines christlichen Kulturkampfes gefällt wurde? Nimmt man die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Maßstab, ist auch das über der Kleidung getragene Kreuz an der Halskette einer Lehrerin nicht mehr tabu. Ob die Richter diese Konsequenz ihres Urteils bedacht oder gar bezweckt haben, darf bezweifelt werden.

    • (3170) Neu-Ulm. Der Neu-Ulmer Hauptschullehrer Gerhard Rauch hat Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben, um das Kruzifix aus seinem Klassenzimmer entfernen zu lassen. Alle Versuche einer gütlichen Einigung mit dem Schulleiter bzw. dem Staatlichen Schulamt waren zuvor gescheitert. Rauch unterrichtete im Schuljahr 2001/02 in einer 6. Hauptschulklasse der Erich-Kästner-Schule Neu-Ulm/Ludwigsfeld. Der 53-jährige Pädagoge sieht sich selbst ausdrücklich als Atheist. Seine Klage richtet sich u.a. gegen die bayerische Praxis, das Kreuz in den Unterrichtsräumen der Volksschulen zu belassen, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1995 dies für verfassungswidrig erklärt hatte: "Das Kreuzsymbol hat unabhängig von einem etwa möglichen nur kulturellen Verständnis untrennbar immer auch die Bedeutung eines religiösen Symbols (mit welchem Detailverständnis auch immer). Die religiöse Bedeutung des Kreuzsymbols konnte somit nicht durch den Landesgesetzgeber einfach wegdefiniert werden." Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung ist frühestens im September 2002 zu rechnen. (Pressemitteilung G.R., 19.7.02)

    Österreich

    • (3171) Burgenland. Der evangelische Militärseelsorger des Burgenlandes trat aufgrund seiner Verwicklung in eine "Pornoaffäre" von seinen Ämtern zurück. Die Bilder im Sexmagazin ÖKM zeigten den evangelischen Militärseelsorger, Oberpfarrer Geza Molnar, in eindeutigen Stellungen mit einer blonden Partnerin. In einer Stellungnahme gegenüber dem ORF sprach Molnar von einem fatalen Fehler: "Ich habe da vor einiger Zeit große, machomäßige Dummheiten hinter mir. Gott sei Dank habe ich nie jemanden geschädigt und wir waren immer alle freiwillig dabei. Ich will niemanden da hineinziehen und schädigen. Deshalb war es für mich eine Selbstverständlichkeit, mich aus meinen bisherigen beruflichen Funktionen und Institutionen vollkommen zurückzuziehen."

      Geza Molnar war seit 1990 evangelischer Pfarrer. Seine Aufgaben als Militärpfarrer werden zunächst Militärpfarrer aus anderen Bundesländern übernehmen. (ORF-Online, 1.6.02)

    Frankreich

    • (3172) Paris. Die französische Tageszeitung Le Monde ist bislang in religiösen Fragen nicht besonders aufgefallen - nun wird der Verlag 30-Prozent-Gesellschafter der katholischen Publications de la vie catholique, die unter anderem die Zeitschriften Telerama und La Vie herausgeben. Le Monde wird sich auch an der Geschäftsführung beteiligen und hat die Charta der akquirierten Gruppe unterschrieben, die als Hauptziel die Verbreitung christlicher Zeitschriften vorsieht. (Süddeutsche Zeitung, 24.7.02)

    Großbritannien

    • (3173) London. Die anglikanische Kirche von England hat einen Milliardenbetrag an der Börse verloren. Vor allem durch den starken Kursverfall in den vergangenen sechs Monaten büßte sie nach eigenen Angaben ein Viertel ihres Vermögens ein. Nach einem Bericht der Zeitung The Guardian beträgt die Summe umgerechnet etwa 1,3 Milliarden Euro. Die Finanzberater der Kirchenleitung hatten den Angaben zufolge vor allem in Telekommunikations-, Technologie- und pharmazeutische Unternehmen investiert, die in Großbritannien wie überall in der Welt dramatische Einbußen hinnehmen mussten. Besonders der Kursverfall des Handy-Herstellers Vodafone habe die anglikanische Kirche schwer getroffen, berichtete die Zeitung.

      Ein Sprecher der Kirche bestätigte hohe Verluste, dementierte jedoch, dass sich die Finanzen der Kirche in einer Krise befänden: "Der Markt ist im Moment am Boden. Aber nur, weil sich der Wert der Aktien verringert hat, heißt das noch lange nicht, dass auch die Dividenden im Keller sind."

      Bereits vor zehn Jahren hatte die anglikanische Kirche 800 Millionen Pfund, umgerechnet 1,3 Milliarden Euro, durch Missmanagement und Immobilienspeku-lation verloren. Eines der Hauptprobleme der Kirche ist es nun, die Pensionsansprüche von Priestern im Ruhestand zu finanzieren. In einigen Regionen veräußert sie bereits Besitztümer. So verkauft das Bistum Durham Werke des spanischen Malers Francisco de Zurbarán aus dem 17. Jahrhundert, die im Amtssitz des Bischofs hängen. Dadurch sollen 32 Millionen Euro erwirtschaftet werden. (Süddeutsche Zeitung, 30.7.02)

    • (3174) London. Gläubige Katholiken leiden einer Studie zufolge häufiger unter Zwangsneurosen als weniger religiöse Menschen. Menschen, die in einem tiefgläubigen Umfeld aufgewachsen sind, seien öfter von dieser Störung betroffen, berichtete BBC online unter Berufung auf eine Untersuchung der Universität Parma. "Als Religion betont der Katholizismus die persönliche Schuld des Gläubigen", sagte der Psychiater Ian Hancock. Ein solcher Einfluss könne verstärkend auf jemanden wirken, "der ohnehin schon sehr anfällig dafür ist, sich ständig für alles die Schuld zu geben". Die Forscher betonen, ihre Studie beweise nicht, dass religiöse Erziehung von Kindern später zu Zwangsneurosen führen könne. Es sei ebenso möglich, dass Neurotiker sich von einer religiösen Lebensweise angesprochen fühlten. (Frankfurter Rundschau, 31.5.02)

      Anm. MIZ: Die relativierende Feststellung Hancocks ist sicherlich empirisch korrekt. Dennoch dürfte der Befund, "dass Neurotiker sich von einer religiösen Lebensweise angesprochen fühlten", kaum zu einer Imageverbesserung der katholischen Kirche beitragen.

    Russland

    • (3175) Moskau. Rund 70 Jahre nach der Enteignung durch die Sowjets soll Russlands Kirche ihr Land wiederbekommen: Das russische Oberhaus will durchsetzen, dass die Orthodoxe Kirche ihren nach der Oktoberrevolution enteigneten Grundbesitz zurückerhält. Senator Iwan Starikow jedenfalls sagte den Zeitungen Iswestija und Gasjeta, man müsse der Kirche "so viel Land zurückgeben, wie sie fordert." Ein Sprecher des Patriarchats der Russisch-Orthodoxen Kirche in Moskau winkte aber auf Anfrage der SZ ab: "Uns geht es nicht um die Rückgabe des gesamten Landes. Wir wollen nur das Eigentum an jenen Ländereien, die derzeit von den Kirchen und Klöstern genutzt werden."

      Senator Starikow, Sprecher der Landwirtschaftskommission, denkt offenbar weiter. Er erhofft sich durch "die Rückgabe" einen Aufschwung der geplagten Landwirtschaft. Auf den Ländereien könne die Kirche "ökologisch unbelastete landwirtschaftliche Produkte" anbauen. Zudem könne sie die Landwirtschaft mit Sozialprogrammen für Arbeitslose, Alkoholiker oder Drogensüchtige verbinden.

      Die orthodoxe Kirche, eine der Hauptstützen des Zarenregimes, war nach der Revolution enteignet worden. In den dreißiger Jahren wurde die Enteignung umgesetzt. Auch viele Kirchen wurden von den Sowjets zerstört, geplündert oder zweck-entfremdet: als Lagerhäuser oder öffentliche Toiletten. Die Kirche hatte vor 1917 über riesige Ländereien verfügt. Nach Angaben des Patriarchatssprechers Wiktor Maluchin waren es drei Millionen Hektar Land. Nach dem Untergang der UdSSR wurden Kirchen, Klöster und Teile der Ländereien zurückgegeben. Der Sprecher des Patriarchates betonte aber, dass dieses Land weiter staatliches Eigentum sei. Es sei dem Patriarchat lediglich "zur Nutzung" überlassen worden. "Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern wir nun das Eigentum an diesem Grund und Boden, der von Kirchen und Klöstern genutzt wird", sagte er. Mehr Land indes wolle man gar nicht: Die Kirche sei nicht an einer vollständigen Rückgabe interessiert, "weil wir nach den Jahrzehnten des Atheismus gar nicht das Personal haben, solche riesigen Ländereien zu bewirtschaften". Ebenso wichtig: Die Kirche, die in Russland heute wieder eng mit dem Staat verbunden ist, will das Eigentum zurück, ohne dass dies mit der Feststellung verbunden ist, die Enteignungen seien illegal gewesen. Hintergrund ist, dass eine allgemeine Rechtswidrigkeit der Enteignungen neue Forderungen an den Staat nach sich ziehen dürfte, etwa der enteigneten Adeligen.

      Senator Starikow hat die Kirchenbesitzdebatte vor dem Hintergrund der Landreform losgetreten. Präsident Wladimir Putin hat die Reformgesetze nun unterzeichnet. Sie erlauben von 2003 an den Erwerb landwirtschaftlicher Böden durch Privatpersonen. Zudem ermöglichen sie die Lösung des Kirchenland-Problems. "Früher gab es kein in sich einheitliches Gesetz über den Grundbesitz - die einzelnen Gesetze widersprachen sich", so Starikow. Er fügte hinzu, auch alle anderen "traditionellen" Religionsgemeinschaften Russlands sollten enteigneten Besitz zurück-erhalten - "das sind die Juden, die Muslime, die Katholiken und die Buddhisten". (Süddeutsche Zeitung, 26.7.02)

    Nordamerika

    U.S.A

    • (3176) Washington. Staat und Kirche sind nach der amerikanischen Verfassung getrennt. In den Köpfen der Amerikaner sind Gott und Vaterland aber untrennbar miteinander verbunden. Davon zeugt die nationale Entrüstung über eine kalifornische Gerichtsentscheidung zum Fahneneid, die quer durchs Land wogte. Eine Richterkammer des U.S. Court of Appeals for the Ninth District, das bekannt ist für seine liberalen Rechtsansichten, entschied, dass das Gebot der Trennung von Staat und Kirche verletzt sei, wenn die Schüler zu Beginn des Unterrichts den Fahneneid sprächen. Zwei der drei Richter stoßen sich an der Formulierung "eine Nation unter Gott", als die Amerika in dem Treuegelöbnis beschrieben wird, das Millionen amerikanischer Schulkinder zu Unterrichtsbeginn sprechen.

      "Lächerlich" sei diese Entscheidung, ließ Präsident Bush wissen. "Traurig und absurd" und "einfach verrückt" lauteten die Kommentare führender Politiker beider Parteien in Washington. Die Empörung war so groß, dass Sitzungen im Kongress unterbrochen werden mussten. Während der Senat eine Resolution zur Beibehaltung des Fahneneides in seiner gegenwärtigen Fassung verabschiedete, versammelten sich Dutzende von Mitgliedern des Repräsentantenhauses vor dem Kapitol, sprachen mit lauter Stimme das Treuegelöbnis und sangen "God Bless America".

      Der Kläger, ein Atheist, der nicht will, dass seine Tochter mitanhören muss, wie ihre Grundschulklasse den Vereinigten Staaten als "Nation unter Gott" die Treue gelobt, versicherte im Fernsehen, er sei ebenfalls Patriot, wenngleich kein religiöser. Aufgebrachte Eiferer überhäuften die Familie des Klägers dennoch mit Beschimpfungen und selbst Drohungen. Die Stimmen jener, die den Richterspruch aus Kalifornien gutheißen, sind bislang nur schwach zu hören. Aber einige Verfassungsrechtler sprechen von einer "gut begründeten" Entscheidung, die in der "Logik der Verfassung" liege.

      In etwa der Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten ist das Treuegelöbnis zu Unterrichtsbeginn gesetzlich vorgeschrieben, in anderen nur empfohlen. Der durch die Terroranschläge vom 11. September neu belebte Wunsch nach patriotischer Symbolik hat zudem in einigen Bundesländern neue Gesetzesinitiativen zum Fahneneid hervorgebracht. Doch nicht immer enthielt das Treuegelöbnis die umstrittene Bezugnahme auf Gott. Erst 1954, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, entschied der Kongress, die Worte "eine Nation unter Gott" hinzuzufügen, um die Unterschiede des amerikanischen Werteverständnisses gegenüber dem kommunistischen deutlich zu machen.

      Dem kalifornischen Berufungsrichter zufolge ist diese politische Absicht jedoch nicht mit der Trennung von Staat und Kirche vereinbar. Das Trennungsgebot verbiete staatliche Unterstützung für Religion auf Kosten des Atheismus. Die Bekundung, Amerika sei eine "Nation unter Gott", widerspreche der Verfassung genau so, wie wenn es hieße, Amerika sei eine Nation "unter Jesus", "unter Vishnu", "unter Zeus" oder auch eine Nation "unter keinem Gott". Die Richter lassen auch nicht gelten, dass die kalifornischen Schüler nicht gezwungen sind, den Fahneneid zu sprechen. Grundschulkinder seien leicht zu beeinflussen. Ob die Entscheidung Bestand haben wird, die für neun Bundesstaaten im Westen gelten würde, gilt jedoch als fraglich. Zunächst könnte das Berufungsgericht selbst sie verwerfen, denn bislang hat nur eine Kammer entschieden. Und dann könnte sich womöglich auch der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten damit befassen. Eine Entscheidung des Supreme Court unmittelbar zum Fahneneid gibt es bislang nicht. Das Gebot der Trennung von Kirche und Staat hat die obersten Richter aber schon oft beschäftigt. Für verfassungswidrig erklärten sie Gebete im Schulunterricht, auch wenn diese freiwillig seien. Dagegen soll es amerikanischen Gemeinden nach Meinung der Richtermehrheit grundsätzlich erlaubt sein, zur Weihnachtszeit Krippen aufzustellen, da das Weihnachtsfest mitsamt seinen Symbolen inzwischen auch säkularen Charakter habe. In anderen Entscheidungen, in denen sich die Frage nach der Zulässigkeit religiösen Handelns und religiöser Symbole im öffentlichen Leben stellte, argumentierten die Richter ebenfalls, dass sich die religiöse Bedeutung abgeschliffen habe. So argumentiert auch der kalifornische Richter, der den Fahneneid mit dem Gottesbezug im Gegensatz zu den beiden anderen Richtern des Berufungsgerichts für verfassungsmäßig hält. Wenn der Supreme Court den Streit entscheiden sollte, dann steht womöglich auch eine Zeremonie in seinem eigenen Haus zur Debatte: Denn jede Sitzung wird mit den Worten "God save the United States and this Honorable Court" eröffnet. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.6.02)

    • (3177) Washington/Hannover. Nach monatelangem Tauziehen ist es jetzt beschlossene Sache: Die Regierung Bush entschied, die finanzielle Unterstützung des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) in diesem Jahr ganz zu streichen. "Die Entscheidung der Regierung Bush ist ein Sieg des erzkonservativen Fundamentalismus gegen die Menschlichkeit", kritisierte der Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW), Dr. Hans Fleisch, den Beschluss. "Damit haben sich die reaktionären, aufklärungs- und frauenfeindlichen Kräfte in der Regierung Bush durchgesetzt."

      Zwar hatte der US-Kongress bereits im Herbst letzten Jahres 34 Millionen US-Dollar für UNPFA bewilligt. Doch auf Druck konservativer Lobbygruppen hatte Präsident George W. Bush die Auszahlung der bereits bewilligten Gelder gestoppt. Obwohl der Vorwurf, UNFPA würde in China Abtreibungen und Zwangssterilisationen tolerieren, inzwischen von einer von der US-Regierung entsandten Kommission widerlegt wurde, sind die Gelder nun vollständig gestrichen worden. Auch UNFPA-Direktorin Thoraya Obaid bedauerte die Entscheidung der US-Regierung und warnte vor den Folgen der fehlenden Unterstützung. "Mit diesen 34 Millionen US-Dollar könnten zwei Millionen ungewollte Schwangerschaften und 77.000 Fälle von Säuglings- und Kindersterblichkeit verhindert werden", so Obaid. "Aufgrund dieser Entscheidung werden Frauen und Kinder sterben."

      Nach Ansicht der DSW sind jetzt vor allem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert, ihre finanzielle Unterstützung für UNFPA zu erhöhen. "Entscheidend ist auch, dass die EU beim kommenden Erdgipfel in Johannesburg weiterhin darauf dringt, dass das Thema Bevölkerungswachstum und freiwillige Familienplanung nicht in den Hintergrund gerät", so Fleisch. "Dies wäre sonst ein weiterer Sieg der erzkonservativen Kräfte." (Presseerklärung der DSW)

    • (3178) Los Angeles. Über 20 Jahre hatte der Rechtsstreit zwischen Scientology und dem früheren Mitglied der Sekte, ­Lawrence Wollersheim, gedauert. Um der Angelegenheit ein Ende zu bereit, griff die Organisation jetzt tief in die Tasche. Der 53-jährige Wollersheim hatte Scientology 1980 verklagt. Unter anderem warf er der Organisation vor, ihn an den Rand des Wahnsinns getrieben zu haben. Scientology-Vertreter hinterlegten bei einem Gericht in Los Angeles einen Scheck in Höhe von 8.674.843 Dollar mit der Begründung, sie wollten die Angelegenheit nun endgültig abschließen. Ein Geschworenengericht hatte Wollersheim 1986 eine Entschädigung in Höhe von 30 Millionen Dollar zugesprochen. Die Summe wurde später in einer Berufungsverhandlung auf 2,5 Millionen Dollar reduziert. (Der Spiegel,11.5.02)

    • (3179) Boston. Tausende US-Katholiken haben sich zusammengeschlossen, um die Macht der Bischöfe zu beschränken. Sie schmiedeten bei einem Treffen in Boston Pläne, wie der Kirche die Kontrolle über das Geld der Gläubigen entzogen werden kann. Nach den Skandalen um Bischöfe und Priester der katholischen Kirche in den USA, denen Kindesmissbrauch vorgeworfen wird, wollen die Gläubigen mehr Einfluss und mehr Demokratie durchsetzen. Ein Ziel der Gruppe mit dem Namen Voice of the Faithful (Stimme der Gläubigen) ist es, den Katholiken mehr Mitsprache in ihrer Kirche zu verschaffen. Das will die Gruppe nun über den Zugriff auf die Kirchenfinanzen erreichen. "Wir sind 99,9 Prozent der Kirche und 100 Prozent des Geldes", sagte Jim Muller, einer der Gründer der Gruppe. Die Gruppe um Muller traf sich erstmals im Januar und hat nach eigenen Angaben inzwischen 20.000 Mitglieder in mehreren Ländern. An dem Treffen in Boston nahmen 4000 Menschen teil.

      Der Skandal um Kindesmissbrauch zeige "die ungezügelte Abhängigkeit" der Kirchenhierarchie von Macht, sagte Pastor Thomas Doyle. "Heute holen wir uns das wieder, was man uns weggenommen hat. Wir sind im Jahr 2002, nicht 1302." Joe Hickey, ein Teilnehmer aus New York, bekannte, er sei als Kind von einem Priester missbraucht worden. Niemand habe etwas davon wissen wollen. Sein Vorschlag gegen das Verschweigen und Vertuschen lautete: "Wenn man ihnen ihr Geld wegnimmt, werden sie zuhören. So einfach ist das."

      Die Gruppe diskutierte auch alternative Formen der Kirchenfinanzierung. In den USA gibt es keine Kirchensteuer. Nun will die Gruppe Wege finden, wie den Bischöfen die Kontrolle über die Spenden der Gläubigen entzogen werden kann. Seit Januar, als die katholische Kirche in den USA wegen des Falls eines pädokriminellen Priesters in die Krise stürzte, sind vier Bischöfe und mehr als 250 Priester von ihrem Amt zurückgetreten oder suspendiert worden. (Netzzeitung.de, 21.7.02)

    • (3180) Milwaukee. Milwaukees zurückgetretener Erzbischof Rembert Weakland (75) hat den sexuellen Missbrauch eines Mannes eingeräumt und sich öffentlich für seine Sünden entschuldigt. Vor mehreren hundert Gläubigen sagte er , er bedauere seine Vergehen und bekenne seine Verantwortung für die "sündige Natur seiner Beziehungen" zu dem Mann. Er entschuldige sich für alles, was er ihm angetan habe.

      Weakland hatte am 24. Mai nach dem Vorwurf, einen jungen Mann sexuell missbraucht zu haben, seinen Rücktritt erklärt. Der Erzbischof hatte dabei seine Unschuld beteuert, aber die Zahlung einer Geldsumme an das mutmaßliche Opfer Paul Marcoux bestätigt. Der heute 53-jährige Marcoux hatte im US-Sender ABC erklärt, Weakland habe ihn vor 20 Jahren sexuell missbraucht. 1998 habe ihm die Erzdiözese gegen ein Schweigeversprechen umgerechnet 450.000 Euro gezahlt. Derzeit liegen allein in der Erzdiözese Boston rund 450 Missbrauchsklagen vor. (Frankfurter Rundschau, 3.6.02)

    Lateinamerika

    Paraguay

    • (3181) Asuncion. Statt ins Gefängnis hat eine Richterin in Paraguay einen Vergewaltiger in die Kirche geschickt. Wegen des Missbrauchs seiner minderjährigen Schwägerin muss Jose Vega zwei Jahre lang eine Stunde pro Woche zum katholischen Religionsunterricht gehen, wie die Zeitung La Nacion berichtete.

      Ein Vertreter der Kirchengemeinde von Ita nahe der Hauptstadt Asuncion soll die regelmäßige Teilnahme kontrollieren. Auf diese Weise könne sich Vega weiter um seine drei Kinder kümmern, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf die ungewöhnliche Strafe. Vega hatte seine Schwägerin vor zwei Jahren vergewaltigt, dabei geschwängert, und mit dem Tode bedroht. Das Urteil verpflichtet ihn auch dazu, das Kind der Schwägerin in seiner Familie aufzunehmen. (religion.orf.at, 24.5.02)

      Anm. MIZ: Ob dieses Urteil angesichts der aktuellen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche (siehe u.a. die beiden vorangegangenen Meldungen) besonders weise war, sei einmal dahingestellt. Schließlich schickt man einen Alkoholiker auch nicht zum Entzug in den Schnapsladen?

    Asien

    Iran

    • (3182) Teheran. Iranische Schülerinnen und Lehrerinnen müssen ihr Haupt künftig während der Schulstunden nicht mehr bedecken. Das Bildungsministerium des Landes will die islamische Kleiderordnung in Mädchenschulen abschaffen, wie die Zeitung Siassat Ruz berichtete. Die Schulgebäude sind laut dem Bericht jedoch mit verspiegelten Fenstern ausgestattet worden, damit die Mädchen und Frauen nicht von Männern gesehen werden können. Pläne für eine Neuregelung der Kleidervorschriften lagen bereits seit dem Jahr 2000 im Bildungsministerium. Fundamentalisten waren dagegen Sturm gelaufen. Im islamischen Iran müssen Mädchen ab dem Alter von neun Jahren in der Öffentlichkeit ein langes Gewand und ein Kopftuch tragen. (Focus, 3.8.02)

    Israel

    • (3183) Jerusalem. Vertreter der zwei linken Parlamentsfraktionen protestieren gegen das "Tal-Gesetz", das eine Kommission unter dem Vorsitz des früheren Richters Zvi Tal in den letzten zwei Jahren verfasst hatte. Es erlaubt ultra-orthodoxen Religionsstudenten, in ihren "Jeschivot" (Religionsschulen), weiterhin die Torah studieren zu dürfen - ohne den Grundwehrdienst ableisten zu müssen. Premierminister Ariel Scharon hatte nach der Abstimmung gesagt, er habe "schweren Herzens" dafür gestimmt, schließlich blicke er selbst auf eine Karriere in der Armee zurück. Doch das Zähneknirschen Scharons war halbherzig: Hätte er nicht für die Ausnahmeregelung gestimmt, hätten seine ultra-orthodoxen Koalitionspartner die Regierung verlassen. Nach dem Rücktritt zweier Minister kann sich Scharon eine weitere Erosion der großen Koalition nicht leisten.

      Im mehrheitlich weltlich orientierten Israel wurde das Tal-Gesetz als sozial ungerecht empfunden. Die Demonstranten in Tel Hashomer wie auch Leitartikler der Tageszeitung Haaretz etwa sehen in der Ausnahmeregelung für die Jeschiva-Studenten eine gesellschaftliche Spaltung. Das neue Gesetz erlaubt es Jeschiva-Studenten, deren Torah-Studien vom Staat finanziert werden, selbst zu entscheiden, ob sie Militärdienst oder eine Art Zivildienst ableisten oder ob sie ihre Religionsstudien fortsetzen wollen. Die Studenten und ihre Rabbiner-Mentoren argumentieren, sie trügen durch ihr Studium genauso zur israelischen Gesellschaft bei wie Armee-Angehörige. Das Torah-Studium garantiere Israel die Verbundenheit zu Gott und dessen Schutz für das jüdische Volk.

      Bislang war die Rechtslage nicht eindeutig. Vor zwei Jahren jedoch entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Parlament einen Gesetzesentwurf verabschieden müsse, der die Ausnahme von Jeschiva-Studenten am Militärdienst gesetzlich legalisiere. Bisher basierte die Regelung auf einer verbalen Vereinbarung aus Staatsgründungszeiten, wonach Religionsstudenten selbst entscheiden dürften, ob sie in die Armee wollten oder nicht. Staatsgründer David Ben-Gurion hatte diese Vereinbarung getroffen und 1948 gerade mal 400 Jeschiva-Studenten erlaubt, nicht in die Armee gehen zu müssen. Er konnte damals nicht absehen, dass es im Jahre 2002 mehrere zehntausend Religionsstudenten geben werde. (Süddeutsche Zeitung, 31.7.02)

    2002 - Meldungen 3184-3221

    2002 - Meldungen 3184-3221 rhartmann Di, 2002-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3184) Berlin. Das Vertrauen in die Kirchen ist in Deutschland auf einem stark absteigenden Ast. Das berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf eine Umfrage des Gallup-Instituts, die im Auftrag des Weltwirtschaftsforums in Davos vorgenommen wurde. Danach belegen die Kirchen unter den 17 großen öffentlichen Institutionen in der Bundesrepublik den letzten Platz, was das Vertrauen zu ihnen angeht. Parlament und Großunternehmen rangierten am Tabellenende nur knapp davor, hieß es. Die Umfrage unter Deutschen war Teil einer groß angelegten Untersuchung in 47 Ländern. Dem Blatt zufolge kommentierten die Auftraggeber die Ergebnisse mit der Erklärung: "Das Vertrauen in viele Schlüsselinstitutionen ist auf kritische Größenverhältnisse gesunken". Die jetzt erstmals veröffentlichten Ergebnisse für Deutschland deuteten auf eine massive Verschiebung von Autoritäten hin, schreibt die Zeitung. Während das Vertrauen in Polizei und Armee hoch oder zumindest vorhanden sei, schnitten die Kirchen in Deutschland am schlechtesten ab. Weltweit kommen die Kirchen allerdings auf einen guten vierten Platz. 36 Prozent der Deutschen hingegen sagen, sie hätten "nicht viel" Vertrauen, 38 Prozent haben "gar kein" Vertrauen in die Religionsgemeinschaften. (Rheinische Post, 11.11.02, Die Welt, 11.11.02)

      In einer Presseerklärung forderte der Internationale Bund der Konfessionslosen (IBKA) angesichts der deutlichen Ergebnisse der Gallup-Unmfrage endlich die längst überfällige Trennung von Staat und Kirche in Deutschland zu verwirklichen. Es sei eine Zumutung, wenn Konfessionslose mit ihren Steuergeldern kirchliche Krankenhäuser, Kindergärten und Altenheime mitfinanzieren müssten, wo sie zum Dank dafür grundsätzlich abgewiesen werden, wenn sie sich um eine Arbeitsstelle bewerben. Ebenso sei es nicht hinzunehmen, dass Steuergelder für einen Religionsunterricht ausgegeben werden, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werde. Ein solcher Unterricht habe an einer staatlichen Schule ebenso wenig zu suchen wie parteipolitische Werbung.

    • (3185) München. Kardinal Faulhaber bleibt Ehrenbürger der Stadt München. Nachdem ein Antrag der Bündnisgrünen vom März 2002, in dem gefordert wurde, dem katholischen Würdenträger die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen und der nach ihm benannten Straße einen neuen Namen zu geben, seinerzeit bis zur Erschließung von dessen Nachlass zurückgestellt wurde, ist er Anfang Oktober mit den Stimmen von SPD, CSU, ÖDP und der Republikaner abgelehnt worden. Gestützt auf eine Ausarbeitung des Stadtarchivs wurde die Sache im Verwaltungs- und Personalausschuss und eine Woche später im Stadtrat diskutiert. Nach Auffassung des zuständigen Referenten lagen keine Erkenntnisse über eine etwaige Nähe des Kardinals zum NS-Regime vor; die Mehrheit schloss sich dieser Einschätzung an. Stadträtin Brigitte Wolf (PDS) betonte in einer Gegenstellungnahme, dass der Kardinal sehr wohl Kontakte zur NS-Spitze gepflegt habe, so bei seinem von der Öffentlichkeit stark beachteten Besuch bei  Hitler auf dem Obersalzberg 1936, und zu vielen der damals allgemein bekannten Verbrechen geschwiegen habe. Einer Ehrenbürgerschaft sei solches Verhalten nicht würdig gewesen. In der Münchner Presse wurde gemutmaßt, die SPD und Oberbürgermeister Ude hätten das Thema mit Blick auf die katholische Wählerschaft vom Tisch haben wollen. (Antifaschistische Nachrichten, 24.10.02)

    • (3186) Berlin/Bonn. Die Kündigungsdrohung für Beschäftigte katholischer Einrichtungen, die eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen, hat scharfe Proteste ausgelöst. Die Grünen nannten die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz "ein Dokument der Diskriminierung und Scheinheiligkeit". Der Lesben- und Schwulenverband LSVD erklärte, die Bischöfe hätten mit der Ankündigung ihr wahres Gesicht gezeigt. Am Vortag hatten Medien eine entsprechende Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz verbreitet. In der Erklärung vom Juni stellen die Bischöfe fest, dass das Eingehen einer Homo-Ehe gegen das kirchliche Arbeitsrecht verstoße. Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob katholisch oder nicht katholisch, verstießen dadurch gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten. Das neue Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft widerspreche der Auffassung der katholischen Kirche über Ehe und Familie. Die Bischöfe verweisen weiter auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Demnach sei in einem solchen Fall grundsätzlich eine Kündigung gerechtfertigt. Volker Beck und Christa Nickels von der Grünen-Bundestagsfraktion forderten die katholische Kirche auf, die Gesetze anzuerkennen. Für Homosexuelle mit bestimmten sozialen Berufsausbildungen komme die Regelung faktisch einem Berufsverbot gleich. Die Erklärung mache auch moralisch keinen Sinn, da ein homosexueller Mensch, der in keiner offiziellen Partnerschaft lebe, nicht loyaler sei als einer, der dies öffentlich mache. Man wolle aber mit der Kirche und ihren Verbänden den Dialog suchen. LSVD-Sprecher Manfred Bruns sagte, die Bischöfe wollten offensichtlich lesbische und schwule Mitarbeiter wie "ansteckende Kranke" aussondern. Er kritisierte, dass das kirchliche Arbeitsrecht nicht nur bei Mitarbeitern im Verkündigungsdienst gelte, sondern auch für Beschäftigte in den Einrichtungen der Caritas, in katholischen Kindergärten, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Privatschulen oder Kirchenzeitungen. Diese Sozialarbeit finanzierten die Kirchen "nicht mit ihren Kirchensteuereinnahmen, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Mitteln". Der Staat müsse deshalb die Beachtung der arbeits- und beamtenrechtlichen Diskriminierungsverbote zur Auflage machen. Der Sprecher des Bistums Limburg, Michael Wittekind, sagte, die Erklärung sei auf der Linie dessen, was die Bischöfe immer gesagt hätten. Es gebe ein eigenständiges Arbeitsrecht für die Kirche, und die Mitarbeiter wüssten, dass sie sich daran zu halten haben. Bereits im Juli habe das Bischöfliche Ordinariat Limburg in einem Schreiben alle Mitarbeiter ausdrücklich auf die Regelung hingewiesen. In anderen Bistümern werde ebenso verfahren, da die Erklärung der Bischofskonferenz einstimmig und bindend sei.

      Ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hatten bis Anfang August bundesweit insgesamt rund 4.400 Paare eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen. Bei den Diözesen und dem Caritas-Verband ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Kirchenmitarbeiter die Homo-Ehe einging. Offen ist, ob es einen strikten Kündigungsautomatismus gibt. Das Dienstrecht schließt die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung bei schwerwiegenden Loyalitätsverstößen aus, wenn es sich um pastoral, katechetisch oder leitend tätige Mitarbeiter und jene handelt, die eine kirchliche Lehrbefugnis, die so genannte Missio canonica, haben. (Berliner Zeitung, 9.8.02)

    • (3187) Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen erneut bestätigt. Nach dem Urteil des 2. Senats haben staatliche Gerichte nicht das Recht, die Rechtmäßigkeit von kirchlichen Personal-entscheidungen zu überprüfen (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 23.01). Im konkreten Fall habe ein Wormser Pfarrer gegen die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau geklagt. Die Kirche habe seine Amtsführung bemängelt und ihn deshalb in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Der Pfarrer wollte gegen diese Entscheidung vorgehen. Nach Auffassung des Gerichts gehört jedoch das kirchliche Amtsrecht und insbesondere das Dienstrecht zum Kernbereich der Kirche. Und dieser sei vom Selbstverwaltungsrecht der Kirchen im Grundgesetz besonders geschützt. Eine Einmischung des Staates sei von der Verfassung nicht vorgesehen, um damit die freie Entfaltung der Kirche zu gewährleisten, begründete das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil. Zugriff auf Entscheidungen der Kirche habe der Staat nur bei Gesetzen, die jede Person und nicht den ureigenen Bereich der Kirche beträfen. Dazu gehörten beispielsweise strafrechtliche Belange. Personalentscheidungen seien aber eng an die Glaubensüberzeugung geknüpft. Damit gehörten sie zum inneren Bereich. Werde von diesem Grundsatz abgewichen, ermögliche dies einen Übergriff des Staates auf die Kirche, sagte der Vorsitzende Richter, Peter Silberkuhl, in seiner Urteilsbegründung. Zunehmende Bedenken gegen das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen könnten nur der Gesetzgeber und eine Änderung der Verfassung lösen. Auf der bestehenden Gesetzesgrundlage könne ein Pfarrer vor staatlichen Gerichten keinen Rechtsschutz erlangen.

      Damit blieb das Bundesverwaltungsgericht bei seiner bisherigen Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hatte. Auch die Karlsruher Richter hatten 1998 das im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kirchen betont. Im Gegensatz dazu hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz im vorliegenden Fall grundsätzlich den Weg zu einem staatlichen Verwaltungsgericht geöffnet. Hintergrund war, dass der Kläger die Verletzung fundamentaler Rechtsgrundsätze bei den erfolglosen Verfahren vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht geltend gemacht hatte. So sei ihm nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden. Dies war in der Verhandlung von der Evangelischen Kirche eingeräumt worden. Dennoch schließt sich nach dem jetzigen Leipziger Urteil eine Einmischung eines staatlichen Gerichts aus. (Wormser Zeitung, 31.10.02)

    • (3188) Berlin. In Diensten der Kirchen stehen rund 1,3 Millionen Menschen - ohne Streikrecht, ohne Betriebsräte und mit ungewöhnlichen Loyalitätspflichten. Der Ex-Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling will das ändern. Als Vorstand der Humanistischen Union organisierte Kühling zum ersten Mal die "Berliner Gespräche zu Staat, Religion und Weltanschauung", Thema der Zusammenkunft: "Die Kirche und ihr Arbeitsrecht". Bisher haben Gesetzgeber und Gerichte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stets höher gewertet als entgegenstehende Rechte anderer. So darf die Kirche Beschäftigte entlassen, wenn sie aus der Kirche austreten, homosexuell sind, einen Geschiedenen heiraten oder Leserbriefe schreiben, die mit der kirchlichen Abtreibungspolitik nicht konform gehen. Wenn es nach Axel von Campenhausen, dem führenden deutschen Staatskirchenrechtler, ginge, soll sich der Staat auch künftig aus den inneren Angelegenheiten der Kirche heraushalten. "Wer Frauen als Priester will, soll evangelisch werden - aber nicht das bewährte Verhältnis von Staat und Kirche in Frage stellen", sagte er in Berlin.

      Der Streit entzündete sich allerdings weniger an den rund 36.000 Geistlichen in Deutschland, sondern vielmehr an den über eine Million Beschäftigten in den Sozialeinrichtungen von Diakonie und Caritas. (taz, 4.11.02)

    • (3189) Himmelkron. Erstmals seit 80 Jahren sind Beschäftigte des evangelischen Diakonischen Werks in den Streik getreten. Sie protestierten in Himmelkron nicht nur gegen die einseitige Arbeits- und Entlohnungspolitik ihres Arbeitgebers, sondern auch gegen ihre deutlich geringeren Rechte als Arbeitnehmer. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, forderte die Diakonie auf, endlich in Tarifverhandlungen einzutreten, damit vor allem die Geringverdienenden im Kirchendienst eine menschenwürdige Entlohnung erhalten. Er kündigte auch eine Auseinandersetzung um die kirchlichen Sonderrechte an: "Möglicherweise wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Autonomierecht der Kirchen höher zu bewerten ist als das im Grundgesetz verankerte Streikrecht." Der Rektor des bayerischen Diakonischen Werks beharrte hingegen darauf, dass das Kirchenrecht der Diakonie nicht erlaube, in Tarifverhandlungen einzutreten. Inzwischen sind die meisten kirchlichen Einrichtungen dazu übergegangen, die Gewerkschaften auszusperren (SüddeutscheZeitung, 18.10.02)

    • (3190) Fulda. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat schwere Vorwürfe gegen katholische Institutionen und Gremien erhoben. "Manche unserer Einrichtungen verdunkeln den katholischen Glauben", sagte Meisner bei der Bischofskonferenz in Fulda. Der kaum versteckte Angriff auf die Arbeit kirchlicher Verbände empörte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Bei der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe beklagte der Erzbischof, in die Kirche habe ein "selbst gezimmerter, ideologischer Glaube" Einzug gehalten, der nur noch dem Namen nach katholisch sei. Würde in einem Pisa-Test das Glaubenswissen der Katholiken untersucht, würde das Resultat noch schlechter ausfallen als die Schulstudie. In seiner Predigt ging Meisner auch Mitarbeiter katholischer Einrichtungen und Helfer in der Gemeinde hart an: Er habe von Kindergärtnerinnen gehört, die noch nicht zum katholischen Glauben gefunden hätten - das könne nicht gut gehen.

      "Blinde können doch nicht Führer von Blinden sein", sagte Meisner mit Blick auf die Kindererziehung. Er rechnete zudem mit katholischen Verbänden ab. Die Kirche drohe "vor lauter Strukturen, Statuten, Sekretariaten und Kommissionen" zur reinen Organisation zu erstarren. Die Apparate seien oft so mächtig, dass sich die Bischöfe "machtlos" fühlten und "gute Miene zum bösen Spiel machen". Das ZdK, das höchste Laiengremium, wertete die Predigt als Frontalangriff und warf dem Kardinal vor, den Dialog mit den Laien zu verweigern. Laut ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer hat Meisner die Predigt gegenüber einer am Vorabend verbreiteten schriftlichen Fassung entschärft. In der ursprünglichen Version habe der Kardinal massiv ausdrücklich das ZdK, den Bund der Deutschen Katholischen Jugend, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung sowie katholische Politiker angegriffen und den Verantwortlichen geringes Glaubenswissen attestiert. In dieser Hinsicht könnten sie es aber "getrost" mit dem Erzbischof aufnehmen, so Meyer. Ohne die Arbeit der Laien sei die Kirche eine "bedeutungslose Sekte". (Frankfurter Rundschau, 27.9.02, Berliner Zeitung, 26.9.02)

      Anm. MIZ: Das Argument des ZdK-Präsidenten ist schlichtweg falsch. Die Kirche kommt schon heute recht gut ohne eine nennenswerte Zahl von Gläubigen und engagierter Laien aus. Es müsste vielmehr heißen: Ohne die (u.a. durch das Reichskonkordat mit Hitler errungenen) staatlichen Privilegien wäre die Kirche (in Deutschland) eine "bedeutungslose Sekte". Kardinal Meisner hingegen muss zugute gehalten werden, dass er die christliche Botschaft noch Ernst zu nehmen scheint. In der Tat hat das in Deutschland weit verbreitete "Weichfilterchristentum" mit dem eigentlichen Glauben nur noch den Namen gemein. Das mag zwar vorteilhaft für die Gesellschaft sein, verdunkelt aber durchaus die Wahrnehmung des authentischen christlichen Glaubens, der längst nicht so harmlos ist, wie er uns von der großen Schar freundlich-zotteliger Religionslehrer verkauft wird.

    • (3191) Fulda. Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen einen härteren Kurs im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche einschlagen. Sie vereinbarten bei ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda gemeinsame Leitlinien, nach denen künftig jede Anzeige und jeder Verdacht gegen einen Priester umgehend geprüft werden soll. Bei einem erwiesenen sexuellen Vergehen soll gegen den Täter eine Kirchenstrafe bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt werden. Den Opfern wollen die Bischöfe umfangreiche Hilfsangebote machen. Zugleich drückten sie ihr "Bedauern" über vergangene Versäumnisse in diesem Bereich aus.

      Im Vorfeld der Bischofskonferenz hatten zwei Bischöfe, Joachim Meisner aus Köln und Reinhard Lettmann aus Münster, noch Zweifel an der Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens geäußert. Doch der öffentliche Druck war seit dem Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle in den USA zu Beginn des Jahres so stark angewachsen, dass auch die deutschen Bischöfe sich zu dem Thema verhalten mussten. Die Initiative Kirche von unten schaltete im Juni ein Nottelefon und erfuhr seither von 27 verjährten und aktuellen Fällen, die bislang unbekannt waren - was darauf hindeutet, dass das ganze Ausmaß noch lange nicht bekannt ist. Kardinal Lehmann hingegen sprach bis in die jüngste Vergangenheit gerne von "einigen" oder "wenigen" Fällen.

      Im April wurde zunächst eine Arbeitsgruppe eingerichtet, doch bereits im Sommer wurde deutlich, dass das Thema so schnell nicht aus den Schlagzeilen verschwinden würde. Bereits im Juli schwante Lehmann, dass mit weiteren Enthüllungen gerechnet werden muss. Der Schock sitze besonders tief, weil es doch gerade die katholische Kirche sei, die "stets für Ordnung [sic!] in den sexuellen Beziehungen eintritt". Nun hat die Bischofskonferenz gewissermaßen die Notbremse gezogens und sich zu klaren Worten durchgerungen. Im Vorwort der Leitlinien räumen die Bischöfe ein, dass in der Vergangenheit "häufig unangemessen reagiert" worden sei auf Anzeigen von Missbrauch - freilich nicht aus bösem Willen, sondern "aus fehlenden Kenntnissen über die näheren Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs". (Frankfurter Rundschau, 28.9.02)

    • (3192) Berlin. Drei Jahre nach ihrer Gründung hat sich die katholische Beratungsorganisation Donum Vitae bundesweit etabliert, aber die Lücke, die nach dem Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung entstanden war, noch nicht ganz schließen können. "Unsere Beratung wird angenommen", sagte die Vorsitzende von Donum Vitae, Rita Waschbüsch, in Berlin. Im ersten Halbjahr 2002 sprachen die 201 Beraterinnen des Vereins, der vornehmlich von katholischen Laien getragen wird, mit 14.400 schwangeren Frauen. 6600 von ihnen kamen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung, erwogen also, die Schwangerschaft abzubrechen. Die Zahl der ausgegebenen Beratungsscheine wurde laut Donum Vitae nicht erfasst. Waschbüsch forderte mehrere Bundesländer auf, Beratungsstellen finanziell stärker zu unterstützen. Während Thüringen und Bayern die Kosten fast vollständig übernähmen, seien es etwa in Schleswig-Holstein, Hessen oder Niedersachsen maximal 25 Prozent. Zudem plädierte die Donum Vitae-Vorsitzende dafür, Schwangere besser zu beraten, bei deren ungeborenen Kindern eine Behinderung festgestellt wurde. Die Regelung, wonach es den Ärzten überlassen bleibt, den Frauen eine zusätzliche psychosoziale Beratung zu empfehlen, sei zu unverbindlich.

      1999 war die katholische Kirche auf Druck des Vatikan aus dem System der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgeschert. Die Caritas und der Sozialdienst Katholischer Frauen stellen seitdem keinen Beratungsschein mehr aus, der als Voraussetzung für eine Abtreibung vorgelegt werden muss. Vor dem Ausstieg hatten katholische Stellen jährlich 20.000 Frauen in Schwangerschaftskonflikten beraten. Donum Vitae ist mittlerweile in 150 Orten vertreten. (Frankfurter Rundschau, 2./3.10.02)

    • (3193) Schweinfurt. Eine böse Überraschung erlebte in Schweinfurt die Mieterin einer Wohnung, die im Besitz einer katholischen Kirchenstiftung ist. Als sie beim Vorsitzenden der Kirchenstiftung einige in der Wohnung aufgetretene Mängel rügte - unter anderem regnete es in die Wohnung herein - und um Abhilfe bat, bekam sie zunächst drei Monate lang keine Antwort. Als sie den Mieterverein einschaltete, musste sie feststellen, dass es mit der Nächstenliebe des kirchlichen Vermieters schnell vorbei war. Die Kirchenstiftung berief sich nämlich darauf, dass ihre Mietverträge nur dann wirksam seien, wenn sie von der Aufsichtsbehörde (in diesem Fall dem Bischöflichen Ordinariat in Würzburg) genehmigt worden wären. Die Mieterin war jedoch von einer solchen Klausel nie informiert worden. Das Ordinariat beschied jedoch kühl: "Eine nachträgliche Genehmigung des Mietvertrags kommt wegen der jüngsten Vorkommnisse (gemeint war die Mängelrüge der Mieterin) nicht in Betracht." Stattdessen wurde die Mieterin zum Auszug aufgefordert. Dabei berief sich die Kirche auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken aus dem Jahr 1966. Das OLG hatte nämlich entschieden, dass ein Mieter, der mit einer Kirchenstiftung einen Mietvertrag abschließt, wissen muss, dass dieser von der Stiftungsaufsicht erst noch zu genehmigen ist und er daher selbst bei langjährigen Mietverhältnissen schutzlos ist, wenn die Stiftung später wegen der fehlenden Zustimmung auf die Unwirksamkeit des Vertrags pocht. Obwohl fraglich war, ob das Schweinfurter Amtsgericht dieser Auffassung angesichts der veränderten weltanschaulichen Situation folgen würde, schlossen die Parteien angesichts der unsicheren Rechtslage einen Räumungsvergleich. Der Anwalt des Mietervereins will auf diese versteckte Falle künftig stärker achten: "Allein in der Diözese Würzburg gibt es rund 600 kirchliche Stiftungen. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, wie oft solche Fälle vorkommen". Auf Unwissen der Stiftungsvorstände könne man sich auf kirchlicher Seite nicht herausreden, weil nach seiner Kenntnis auf internen Seminaren durchaus auf die Genehmigungspflicht hingewiesen werde. (MieterZeitung, August 2002)

    • (3194) München. Gläubigerbanken und Kirchenvertreter haben sich über die Grundzüge einer Sanierung des Deutschen Ordens offenbar geeinigt. Demnach leistet die katholische Kirche einen Zuschuss von 20 Millionen Euro (also gerade mal ein Zehntel der mutmaßlichen Schuldenlast), außerdem hat der Orden seine Krankenhäuser verkauft. Die Bankenvertreter verzichteten dem Vernehmen nach auf etwa ein Drittel ihrer Forderungen. Streit gab es aber über die restlichen 28 Einrichtungen des Deutschen Ordens. Die grüne Haushaltsexpertin Kellner forderte deren Übernahme durch verlässlichere Träger, was auch im Interesse der Beschäftigten liege. Die CSU zeigte sich hingegen zuversichtlich, dass der Orden die restlichen Schulden noch zurückzahlen kann. Zu Details wollte sie jedoch unter Hinweis auf das Bank- und Geschäftsgeheimnis keine Auskunft geben.

      Heinz Kaiser (SPD), der das Geschäftsgebaren des Deutschen Ordens von Anfang an sehr genau unter die Lupe genommen und auch nach Stoibers Rolle im Ordens-Skandal gefragt hatte, bezweifelte, ob mit den Tagessätzen in den beim Deutschen Orden verbliebenen Altenheimen überhaupt Gewinne zu erzielen seien. Immerhin habe der Orden aus Geldmangel schon seit Jahren keine Investitionen mehr in seinen Einrichtungen getätigt. Außerdem bestehe ein hohes Prozessrisiko, das überhaupt nicht im Sanierungsplan berücksichtigt worden sei. Immerhin ließ die CSU durch Stimmenthaltung einen SPD-Antrag passieren, dass auch zwei Bischöfe als Zeugen vor den Landtags-Untersuchungsausschuss geladen werden, obwohl dies laut CSU nicht der "Würde des Bischofsamtes" gerecht werde. (Süddeutsche Zeitung, 5.6., 23.6. u. 11.7.02).

      Die Freigeistige Rundschau kommentierte: Selbst wenn der Staat nicht direkt zur Kasse gebeten wird, trägt er indirekt einen erheblichen Teil der Lasten, weil die Banken ihre Ausfälle von der Steuer absetzen und den Fiskus damit etwa zur Hälfte beteiligen. Und offenbar geht die Staatsregierung davon aus, dass die Tagessätze in den Seniorenheimen von vornherein so kalkuliert werden, dass dort Gewinne gemacht werden. Genau dies ist aber unzulässig. Der Seniorenschutzbund ist gut beraten, künftig den Altenheimen des Deutschen Ordens  genau auf die Finger zu sehen.

    • (3195) Karlsruhe. Religiöse Eltern sind mit dem Versuch gescheitert, den Kompromiss um das Schulfach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER) zu Fall zu bringen. Nach dem Vergleichsvorschlag des Bundesverfassungsgerichts bleibt LER staatliches Pflichtfach, doch wird auch der konfessionelle Religionsunterricht aufgewertet: Er wird benotet, doch sind die Zensuren nicht relevant für Versetzung und Abschluss (Aktenzeichen: 1 BvQ 25/02 - Beschluss vom 28.7.2002). Dies kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der LER-Kompromiss nur noch wenig mit dem ursprünglichen Fach zu tun hat. (taz, 19.12.01; Süddeutsche Zeitung, 2.8.02)

    • (3196) Düsseldorf. Das Land NRW plant als erstes Bundesland eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes. Unter anderem sollen der Friedhofs- und der Sargzwang aufgehoben werden. Nach dem Gesetzentwurf dürften Urnen auf Wunsch des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt werden, solange Familienangehörige da sind. Auch das Ausstreuen der Asche auf Ausstreuwiesen soll möglich werden. Wohlgemerkt: Dies alles sind Alternativen, niemandem wird vorgeschrieben, dass er seine sterblichen Überreste nicht wie gehabt auf dem Friedhof - in Sarg oder Urne - bestatten darf. Trotzdem laufen die Kirchen Sturm gegen diese Änderung, die von vielen Menschen gewünscht wird. Sie warnen vor einem Verfall der Bestattungskultur, fürchten wohl, dass sie auch hier nicht mehr gebraucht werden. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Kock, ließ sich dabei in einem Tagesschau-Interview zu einem besonders wahnwitzigen Vergleich hinreißen: "Wir brauchen eine Gedenkkultur. Wir müssen nicht die Leute verschwinden lassen. Das Verschwinden lassen, das spurlose Entsorgen erinnert an Krematorien in unheiligen Zeiten, in denen Menschen zu Millionen vergast worden sind, und damit man sie nicht mehr auffindet, wurden sie verstreut." (Tagesschau, 1.11.02, humanist.de, 11.11.02)

    • (3197) Bad Endbach/Wommelshausen. Im nordhessischen Wommelshausen wird der Vater eines fünfjährigen Kindes vor Gericht ziehen, um zu gewährleisten, dass sein Sohn im kommunalen Kindergarten nicht länger beten muss. Nach dem "Erziehungskonzept" des Wommelshausener Kindergartens werden Tischgebete, christliche Feste und biblische Geschichten in die Arbeit integriert. Gerechtfertigt wird dies mit einem Hinweis darauf, dass die überwiegende Mehrheit der 800 Einwohner "christlich gebunden" seien. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) geht in einer Stellungsnahme noch weiter und behauptet, nur wer die Chance bekomme, im Tischgebet "die Dankbarkeit für das tägliche Brot" zu lernen, werde später auch ein soziales Bewusstsein entwickeln können [sic!!]. Dies sei Teil der kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft. (epd-online, 29.10.02)

      Anm. MIZ: Angenommen, die Wommelshausener Eltern hätten tatsächlich mehrheitlich den Wunsch, dass ihre Kinder im Kindergarten religiös indoktriniert werden (was durchaus noch zu bezweifeln ist), so sollte man ihnen anraten, sich um den Aufbau eines kirchlich oder privat getragenen Kindergartens mit frei gewählter religiöser Propaganda zu bemühen. Kommunale Kindergärten hingegen unterliegen anderen rechtlichen Bestimmungen. Sie müssen weltanschaulich neutral sein, selbst dann, wenn die örtliche Eltern-Mehrheit gerne ein erzieherisches Programm verwirklicht sähe, das Minderheitsinteressen von vornherein ausschließt.

    • (3198) Düsseldorf. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat eine muslimische Referendarin von einer Hauptschule im Stadtteil Garath an eine Grundschule in Neuss versetzt. Die Lehramtsanwärterin, die aus einer türkischen Familie stammt und einen deutschen Pass besitzt, hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen. Das führte zu Elternprotesten und Unruhe im Kollegium. An der alten Schule sei eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Wegen der Monopolstellung bei der Lehrerausbildung sei man verpflichtet, die junge Frau bis zum Ende ihres Referendariats zu beschäftigen. An der Neusser Grundschule habe man die Muslimin ohne Vorbehalte aufgenommen. Das NRW-Schulministerium vertritt die Auffassung, dass ein Kopftuch im Unterricht nicht ausreicht, um eine Beamtin aus dem Schuldienst zu entlassen. Es seien schwerwiegendere Gründe, wie zum Beispiel politische und religiöse Indoktrination, notwendig. Demnächst werde das Bundesverfassungsgericht in der strittigen Frage ein Urteil fällen, sagte eine Ministeriums-Sprecherin. (Süddeutsche Zeitung, 13.11.02)

    • (3199) Bergkamen. Im Falle des sog. "Kopftuchstreits von Bergkamen" kamen die Konfliktparteien des Dortmunder Arbeitsgerichtes zu keiner gütlichen Einigung. Die muslimische Kindergärtnerin Selma Gümüs stellte unmissverständlich klar, dass sie auf ihre Kopfbedeckung auch in Zukunft nicht verzichten werde. In diesem Fall, erwiderte Karl Peter Sikora, Sachgebietsleiter Personal bei der Stadt Bergkamen, werde man Frau Gümüs nicht wieder im Kindergarten arbeiten lassen.

      Der Kopftuchstreit beschäftigt die Stadt seit Anfang des Jahres. Da nämlich erschien Gümüs, seit 1996 in der Bergkamener Vorschulerziehung tätig, plötzlich mit Kopftuch zur Arbeit im Kindergarten. Als gläubige Muslimin lebe sie nach dem Koran, und der verlange von einer Frau, sich zu bedecken. Das sei ihr unbenommen, erwiderte Sikora, nur eben nicht während der Arbeit als Gruppenleiterin im Kindergarten. Das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen verstoße gegen das Neutralitätsgebot, egal ob es sich um ein Kopftuch oder - wie von Gümüs ersatzweise angeboten - um eine Art Strohhut handele. Sikora berief sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuches in staatlichen Einrichtungen untersagte. Nach zwei Abmahnungen war Gümüs im Sommer dieses Jahres gekündigt worden.

      Erboste Eltern hatten der Stadt daraufhin Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen. Ein Vorwurf, den Sikora nicht stehen lassen wollte. Mit Vorbehalten gegen den Islam, so der Sachgebietsleiter, habe diese Kündigung nichts zu tun. "Wir würden auch keine Nonne in ihrer Tracht in einem städtischen Kindergarten arbeiten lassen." Gümüs' Anwalt Kaya Gercek hält dagegen, dass "im Kindergarten ja auch christliche Weihnachtslieder gesungen" würden. Eine Entscheidung wird für Januar 2003 erwartet. (NRZ, 16.10.2002)

    • (3200) Bremen. Auch Bremen hat seinen ersten Kopftuch-Fall. In den Sommerferien hatte die Schulbehörde angeordnet, dass eine Lehramtsstudentin aus Bremerhaven ihr vorgeschriebenes Praktikum nicht antreten dürfe - es sei denn, sie nehme während des Unterrichts ihr Kopftuch ab. Diese Verfügung löste jetzt auf der Bremer Islam-Woche Irritationen auf höchster Ebene aus.

      Bürgermeister Henning Scherf will sich nun persönlich dafür einsetzen, dass die angehende Deutsch- und Geografielehrerin ihre Ausbildung auch mit Kopftuch fortsetzen darf. Darauf hatte in den vergangenen Wochen auch die Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Immigration, Marieluise Beck, in einem längeren Schriftwechsel mit der Bremer Bildungsbehörde gepocht. Beck, die durchaus auch problematische Aspekte im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches sieht, hatte im Falle der Bremerhavenerin auf das Ausbildungsmonopol des Staates hingewiesen. Der Fall der 21-Jährigen sei nicht mit dem der ausgebildeten religiösen Lehrerin Fereshta Ludin zu vergleichen. Deren Klage auf Einstellung als Beamtin war vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden.

      Bildungssenator Willi Lemke hatte Marieluise Beck entgegengehalten, durch das Tragen eines religiösen Symbols werde zumindest indirekt ein Einfluss ausgeübt, um so mehr noch, als eine erwachsene Lehrerin für die Schüler auch eine gewisse Vorbildfunktion habe. Dies widerspreche aber der Neutralitätspflicht des Staates. Aufgrund des noch ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der anstehenden Diskussionen in den Gremien der nächsten Kultusministerkonferenz bezeichnete Lemke seine bisherige Haltung zu dem aktuellen Fall jedoch als "vorläufig". Oberschulrat Werner Wilker, der zugleich bei der Behörde als Referent für die Förderung von Unterricht für Migranten zuständig ist, deutete nun eine vorläufige Lösung an. "Die örtliche Schulbehörde in Bremerhaven darf so entscheiden. Wenn aber die junge Studentin zu uns kommen würde, wäre ich bereit, ihr bei der Suche nach einer Schule in Bremen zu helfen." Voraussetzung sei jedoch, dass das Kopftuch nicht in missionarischer Absicht getragen werde. (Weser-Kurier, 4.11.02)

    • (3201) München. Die evangelische Kirche hat der Stadt München angeboten, eine städtische Schule zu übernehmen und als kirchlich geprägte Einrichtung weiterzuführen. Während die Schulreferentin Weiß-Söllner die Offerte angesichts der städtischen Finanznot "wohlwollend" prüfen will, sind die Betroffenen skeptisch. Die Überführung in kirchliche Trägerschaft bedeutet nämlich, dass alle nicht konfessionszugehörigen Beschäftigten entweder in die Kirche eintreten oder an eine andere Schule wechseln müssen. Da sie städtische Angestellte oder Beamte bleiben, steht noch gar nicht fest, ob sich die Stadt wirklich so viel einspart. Pikanterweise handelt es sich bei dem Objekt der kirchlichen Begierde ausgerechnet um ein Gymnasium, das nach dem marxistisch-atheistischen Schriftsteller Bertolt Brecht benannt ist. (Wahrscheinlich würde der "arme B.B." im Grabe rotieren, wenn er von der christlichen Übernahme erfahren würde!) Die Schülerinnen des Gymnasiums überlegen sich bereits Texte für Demo-Transparente und die Eltern planen eine groß angelegte Unterschriften-Aktion. Ganz so einfach, wie die Kirche sich das gedacht hat, dürfte die Übernahme kaum vonstatten gehen. (Süddeutsche Zeitung, 2.8.02 und 14.11.02)

      Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die evangelische Kirche eine Notlage der Stadt ausnutzen wolle, die sie in der Vergangenheit selbst verschärft habe, indem sie z.B. für Kindergärten oder für Kirchentage freiwillige Zuschüsse der Kommune gefordert (und erhalten) habe, deren Folgen nunmehr die Stadt offenbar nicht mehr bewältigen könne. Außerdem kritisierte der bfg das Millionengeschenk an die Israelitische Kultusgemeinde beim Bau von deren Zentrum am Jakobsplatz, zu dem die Stadt nicht - und schon gar nicht in der Höhe von 40 Millionen DM - verpflichtet gewesen wäre. Nun solle die Stadt zuerst einmal alle freiwilligen Zuschüsse an die sehr viel reicheren Kirchen einstellen, ehe sie ihre sozialen Verpflichtungen meistbietend versteigere.

    • (3202) München. Auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen sie noch nicht, aber es könnte bald dazu kommen: katholische Priester. Ganze drei Priesterweihen verzeichnete die Erzdiözese München 2002, in ganz Bayern sind es 31 einschließlich der Ordensgeistlichen. Das ist die niedrigste Zahl seit 50 Jahren. Die Kirche sucht die Schuld dafür nicht in einem verfehlten Gesamtkonzept (z.B. fehlende demokratische Strukturen) oder in unmenschlichen Vorschriften (z.B. Zölibat), sondern in dem "berufungsfeindlichen Klima der Gesellschaft". (dpa, 24.6.02, SZ, 28.6.02)

    • (3203) Karlsruhe/Kiel. Die Nordelbische Kirche ist im langjährigen Kirchensteuerstreit endgültig unterlegen und muss nun rund 5000 Mitgliedern zügig ein Prozent der gezahlten Kirchensteuer zurückerstatten. Die Kirche hatte die Auszahlung bisher verweigert, weil man ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe abwarten wollte. Doch das Gericht hat die Annahme der kirchlichen Beschwerde abgelehnt (Az: 2 BvR 443/01). Gleichzeitig stellten die Karlsruher Richter fest, dass die Kirche bei ihrer Steuerfestsetzung an das Grundgesetz gebunden ist - eine Aussage, die der Kirche nun wohl weitere Klagen bescheren wird. Der Streit begann 1993, als Elfriede Reth aus Schönwalde gegen die Kirchensteuer vor Gericht zog. Begründung: Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, dass Mitglieder in Hamburg acht Prozent Kirchensteuer, Schleswig-Holsteiner neun Prozent zahlen müssten. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht in Berlin gaben Elfriede Reth Recht und stellten fest, dass jedem, der einen rechtskräftigen Widerspruch gegen die ungleiche Kirchensteuer einlege, rückwirkend bis zum Jahr 1994 das zuviel gezahlte Prozent zurückerstattet werden müsse. Rund 5000 Schäfchen sollen daraufhin Widerspruch eingelegt haben. Die Kirche glich daraufhin zwar den Hamburger Steuersatz an den schleswig-holsteinischen an, bearbeitete die Widersprüche aber nicht: Das müsse warten, bis die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht entschieden sei.

      Es stellte sich nun heraus, dass die Kirche sich möglicherweise mit ihrem Gang nach Karlsruhe selbst einen Bärendienst erweisen hat. Nicht nur, dass das BVG die Beschwerde nicht angenommen hat und damit die Kirche endgültig zur Auszahlung von einer sechsstelligen Eurosumme gezwungen ist. Die Richter schrieben der Kirche auch ins Stammbuch, dass sie an die Grundrechte gebunden ist und die Kirchensteuer den Rang einer Satzung habe. Das beflügelt nun die Steuer-Kritiker: Nach ihrer Ansicht war die gesamte Kirchensteuer von 1977 bis Ende 2000 rechtswidrig. Deshalb müsse die gesamte Steuer und nicht nur ein Prozent zurückgezahlt werden. Die Kirche muss sich jetzt auf eine erneute Runde durch die Verwaltungsgerichte einstellen, die sie möglicherweise wesentlich teurer zu stehen kommt als das jetzige Urteil. (Kieler Nachrichten, 18.9.02)

    • (3204) Bonn. Angesichts der Auslands-einsätze der Bundeswehr klagt die evangelische Kirche über "Personalprobleme". Die Zahl der Pfarrstellen sei trotz der größeren Belastung durch die steigende Zahl von Einsätzen der Bundeswehr außerhalb Deutschlands nicht erhöht worden, sagte der Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr, Erhard Knauer, in Bonn. Im Inland könne die seelsorgerische Betreuung der Soldaten durch die Zusammenarbeit mit den zivilen Pfarrgemeinden gewährleistet werden. Dieses Modell löse jedoch nicht das Problem der geistlichen Fürsorge bei Auslandseinsätzen. Gerade dort aber brauchten die Soldaten dringend einen Ansprechpartner, sagte Knauer. Angesichts der zunehmenden Zahl der Bundeswehr-Einsätze im Ausland und einer möglichen Ausweitung der Einsatzmöglichkeit im Inneren stoße die evangelische Militärseelsorge "personell an eine logische Grenze". Zwar sinke bei den Soldaten - wie in der gesamten Gesellschaft - das Interesse an der Kirche. Doch zeige sich gerade bei Kriseneinsätzen wie jüngst in den ostdeutschen Hochwassergebieten, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Seelsorger für die Soldaten der Bundeswehr sei. (dpa, 5.9.2002)

      Anm. MIZ: Angesichts des geringen Vertrauens, das die Kirche bei den Menschen genießt (siehe Meldung 3184), sollten sich die politisch Verantwortlichen überlegen, die Militärseelsorge ganz abzuschaffen, anstatt sie - wie von der evangelischen Kirche hier mit Blick auf die staatlichen Geldtöpfe gefordert - weiter auszubauen. Professionelle Psychologen sollten ohnehin weit besser in der Lage sein, Soldaten in Krisensituationen zu beraten, als Priester, die sich um eine metaphysische "Seele" sorgen, die nach dem Stand der Wissenschaft überhaupt nicht existiert.

    Österreich

    • (3205) Wien. Die Zahl der Katholiken nimmt in Österreich weiter ab. Machten bei der Volkszählung 1991 noch rund 78 Prozent ihr Kreuzchen bei "römisch-katholisch", waren es bei der Volkszählung 2001 nur mehr 73,6 Prozent. Auch die evangelische Kirche ist geschrumpft, sie bleibt aber weiterhin die zweitstärkste Religion vor dem Islam. Die eigentlich zweitstärkste Gruppe ist mittlerweile die der Personen "ohne Bekenntnis" (12 Prozent). Diese neuesten Daten der Volkszählung 2001 gab Johann Ladstätter von der Statistik Austria bekannt.

      In absoluten Zahlen leben 5,92 Millionen Katholiken in Österreich. Zehn Jahre zuvor waren es noch 6,08 Millionen. Mit dem Rückgang setzt sich ein jahrzehntelanger Trend fort. Vor 30 Jahren gaben noch 87,4 Prozent an, Katholiken zu sein. 1981 waren es immerhin noch 84,3 Prozent. Die Anhängerschaft der evangelischen Kirche hat sich von 5,0 Prozent im Jahr 1991 auf nunmehr 4,7 Prozent verringert. Die Zahl der Muslime hat sich hingegen in der letzten Dekade mehr als verdoppelt. Sie stieg von 2 Prozent im Jahr 1991 auf 4,2 Prozent an, was 338.000 Personen entspricht. Den Anstieg bei den Muslimen führt Ladstätter auch auf die höhere Bekenntnisfreudigkeit bei den in Österreich lebenden Türken zurück. Stark angewachsen ist auch die Gruppe der Menschen "ohne Bekenntnis". Es handelt sich mittlerweile um fast eine Million Personen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg von 1991-2001 von 8,6 auf 12 Prozent.

      In Wien liegt der Katholikenanteil erstmals sogar unter 50 Prozent. Zehn Jahre zuvor lag er noch bei über 57 Prozent. 25,6 Prozent gaben in der Bundeshauptstadt an, ohne Bekenntnis zu sein. Die zweitstärkste Religion in Wien ist mit 7,8 Prozent der Islam. Der Rückgang bei den Katholiken sei aber nicht nur auf die Kirchenaustritte zurückzuführen, meinte Ladstätter. Auch der Zuzug aus dem Ausland spiele hier eine Rolle. (Standard, 17.10.02)

    Schweiz

    • (3206) Zürich. Eine Umfrage des Zürcher GfS-Forschungsinstituts im Februar hat ergeben, dass rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung kaum noch oder gar keine Erwartungen mehr an die Kirchen haben. Befragt wurden 718 Personen aus 70 Gemeinden, 75 Prozent aus der Deutschschweiz und 25 Prozent aus der Romandie. Die Resultate sehen für die Kirchen nicht allzu verheißungsvoll aus. So antworteten über 50 Prozent der Befragten, dass sie von den Kirchen überhaupt nichts erwarteten. Über weitere 20 Prozent beantworteten die entsprechende Frage nicht. "Zusammen ergibt dies gut 70 Prozent, die eigentlich keine Erwartungen gegenüber den Kirchen äußern", schreibt das Institut. Die Umfrage zeige auch, dass Protestanten noch weniger von ihren Kirchen erwarten als Katholiken oder Mitglieder anderer Konfessionen. Frauen äußerten mehr Erwartungen gegenüber den Kirchen als Männer, Westschweizer erwarten öfter überhaupt nichts von den Kirchen als die Deutschweizer. Die Stadt-Land-Unterschiede seien eher gering. Nehme man die Werte für "keine Antwort" und "erwarte nichts" zusammen, dann zeige sich, dass auch ältere Menschen kaum mehr von den Kirchen erwarten als die jüngeren Generationen, schreibt die GfS.

      Doch gibt es auch noch die Minderheit, von der 16 Prozent von den Kirchen mehr Offenheit und Toleranz erwartet. Etwa 10 Prozent wünschen sich mehr kirchliches Engagement in der Jugendarbeit oder der "Übernahme sozialer Aufgaben durch die Kirchen", etwas seltener wurden eine bessere Seelsorge sowie mehr Anpassung an modernes Denken genannt. Kaum auf Interesse stoßen Engagement in der Entwicklungshilfe, in der Asylpolitik sowie Unterstützung und Betreuung alter Menschen. Anstoß zur Umfrage gab nach Angaben des Instituts die in verschiedenen Kantonen zur Diskussion stehende Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche und die Frage nach der staatlichen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Leistungen der Kirchen. In diesem Zusammenhang sei die Frage von Interesse, in welchen Aufgabenbereichen die Bürger mehr Engagement der Kirchen erwarteten. (Reformierte Nachrichten, 29.3.02)

    Frankreich

    • (3207) Paris. Der französische Autor Michel Houellebecq darf auch weiterhin den Islam als "dümmste Religion" bezeichnen, wenn er denn will. Ein Gericht in Paris sprach den Schriftsteller vom Vorwurf der rassistischen Beleidigung frei. Gleich vier muslimische Verbände Frankreichs hatten Houellebecq, Autor der provokanten Bestseller Elementarteilchen und Plattform verklagt. Rassistische Beleidigung und Beihilfe zur Anstiftung zum Rassenhass lauteten die Anklagepunkte, von denen der 44-Jährige nun frei gesprochen wurde. Houellebecq wurde vor einem Jahr in einem Interview mit den Worten zitiert: "Die dümmste Religion ist doch der Islam." Er empfinde nur Hass dem Islam gegenüber, er sei "eine gefährliche Religion". Diese Einschätzung rief die muslimischen Institutionen auf den Plan. Der Rektor der Pariser Moschee, Daniel Boubakeur, sah in den ­Äußerungen eine Erniedrigung der Muslime und eine Beleidigung seiner Religion. Die Staatsanwaltschaft schloss sich Mitte September in der mündlichen Verhandlung jedoch der Auffassung Houellebecqs an, die Äußerungen richteten sich gegen den Islam, nicht gegen einzelne Gläubige.

      Intellektuelle und Künstler sahen ob des Gerichtsverfahrens gegen den Autor die Meinungsfreiheit gefährdet. In einer Petition für Houellebecq hieß es: "Eine Meinung über die Religion zu haben, eine der anderen vorzuziehen oder alle abzulehnen fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung." Die Unterstützer des in Irland lebenden Autors erklärten weiter, in dem Interview in der Zeitschrift Lire seien abschwächende Sätze Houellebecqs nicht wiedergegeben worden. Zudem habe sich das Gespräch um Romanfiguren gedreht. (Spiegel online, 22.10.02)

    Großbritannien

    • (3208) London. Mehr als drei Monate vor der Amtseinführung des neuen Erzbischofs von Canterbury ist in der anglikanischen Kirche ein heftiger Streit über die theologischen Positionen von Rowam Williams entbrannt. Evangelikale Gruppen verlangen von dem künftigen geistlichen Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, dass er traditionelle Lehrsätze bekräftigt, sich gegen Sex außerhalb der Ehe ausspricht und verspricht, keine Homosexuellen als Priester zu weihen. In einem Antwortbrief an die konservative Kirchengruppe Reform schrieb Williams jetzt: "Ich werde pflichtgemäß festhalten, was die mehrheitlich vertretene Lehre der Kirche darstellt. Aber ich kann nicht darüber hinausgehen und sagen, dass ich etwas glaube, was ich nicht glaube." Im Juli hatte Williams zugegeben, einen Priester geweiht zu haben, von dem er wusste, dass er in einer homosexuellen Partnerschaft lebt. In der Zeitschrift Churchman rief der anglikanische Theologe Gerald Bray dazu auf, sich dem neuen geistlichen Oberhaupt nicht zu beugen. Der "Fan-Club" von Williams sei "infiltriert von Feministen und homosexuellen Aktivisten", schrieb Bray. Widerstands ist bereits auszumachen. So kündigte der Priester der evangelikalen Gemeinde von St. Helen im Zentrum von London, William Taylor, an, er werde aus Protest keine Mittel der Kirche von England für die Bezahlung von Priestern mehr annehmen. Williams ist bisher Erzbischof von Wales. Er wurde im Juli von Premierminister Tony Blair zum Nachfolger von George Carey ernannt, der mit 66 Jahren in den Ruhestand geht. Der Erzbischof von Canterbury ist traditionell das Oberhaupt der anglikanischen Kirche mit weltweit 70 Millionen Mitgliedern (Yahoo, 10.11.02)

    • (3209) London. Das Terrornetzwerk El Kaida hat offenbar zwei Mal versucht, Papst Johannes Paul II. auf den Philippinen zu ermorden. Das berichtete die Zeitung Sunday Times. Der erste Versuch sei 1995 gescheitert; 1999 habe der Papst seinen Besuch in Manila abgesagt. In beiden Fällen seien die Anschläge von Chalid Scheich Mohammed, einem engen Vertrauten von Osama bin Laden, vorbereitet worden. Die Zeitung berief sich dabei auf philippinische Geheimdiensterkenntnisse. (Yahoo, 10.11.02)

    Italien

    • (3210) Viterbo. Einen Strafantrag wegen der "Nichtexistenz von Jesus" hat der Buchautor Luigi Cascioli am 13. September 2002 gestellt. Die Anzeige beim Gericht von Viterbo richtet sich gegen den Gemeindepfarrer Don Enrico Righi, der im Gemeindeblättchen die Existenz von Jesus behauptet hatte. Mit der Vorspiegelung, bei dem illusionären Jesus handele es sich um eine reale Person, sieht Cascioli Bestimmungen des italienischen Strafgesetzbuchs verletzt: über den Missbrauch des guten Glaubens (Vertrauensbruch) und über die Vertauschung von Personen/Kindesunterschiebung.

      Als Beweis übergab Cascioli dem Gericht sein Buch Das Märchen von Christus (La fable du christ), welches er in seinem Selbstverlag in italienischer, englischer und französischer Sprache herausbrachte. Darin stellt er den Behauptungen der Bibel die historischen Wahrheiten gegenüber. In seiner historischen Studie führt er allerdings, außer der Bibel, keinerlei Literaturangaben an. Seine Zusammenschau der wenigen gesicherten Fakten, die die Geschichtsschreibung aus der Zeit verfügt, in der Jesus gelebt haben soll, bietet wenig Neues. Neu ist allerdings sein Versuch, die Auseinandersetzung darüber mit der Kirche strafrechtlich zu führen. Seine Anzeige hatte Cascioli lange zuvor angekündigt und sich um internationale Unterstützung bei Freidenkern und Atheisten bemüht. Auf der Website www.anti-religions.org wird laufend über den Fortgang des Strafantrags informiert. (www.antireligious.org, Oktober 2002)

    • (3211) Rom. In Italien haben Juden, Muslime und die Mitte-Links-Opposition gegen den Plan des Bildungsministeriums protestiert, in Schulklassen wieder Kruzifixe aufzuhängen. Der Präsident der jüdischen Gemeinden Italiens, Amos Luzzatto, sagte, er habe sich in seiner Jugend von Kreuzen an Schulen diskriminiert gefühlt. Für die Grünen verletzt das Vorhaben die Trennung von Kirche und Staat. Bildungsministerin Letizia Moratti will das Kreuz als Symbol für die Wurzeln der europäischen Kultur wieder einführen. Die rechtspopulistische Liga Nord brachte gleichzeitig einen Gesetzentwurf ein, nach dem in allen öffentlichen Räumen Kruzifixe aufgehängt werden sollen. Wer sich weigert, in öffentlichen Gebäuden das Kreuz aufzuhängen, soll danach eine Geldstrafe zahlen. In Italien wurden Kruzifixe nie per Gesetz aus den Schulen verbannt. Sie wurden jedoch in den vergangenen Jahren aus den meisten Schulen stillschweigend entfernt. (neue bildpost, 26.9.02)

    Vatikan

    • (3212) Vatikanstadt. Der Vatikan bekräftigte seine kompromisslose Haltung in der Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS. Monsignore Javier Lozano Barragan, Präsident des Pontifical Council for Health Workers, meinte, dass - auch wenn manchen die Position des Vatikans "lächerlich" erscheine - nur ein Weg wirklich Wirkung zeigen würde: Keuschheit. Die kirchliche Argumentation hat auf den unzureichenden Schutz von Kondomen (Pearl Index) hingewiesen. Sie würden, so Monsignore Barragan, nur eine "pan-sexuelle" Gesellschaft fördern, die den geschlechtlichen Akt auf Lust reduziere und von der Zeugung völlig trenne. (Kath.net, 7.11.02)

    • (3213) Vatikanstadt. Josemaria Escriva hat es geschafft: Der Opus Dei-Gründer ist ein Vierteljahrhundert nach seinem Tod in die exklusive Loge der Heiligen der Katholischen Kirche aufgenommen worden. Die Feierlichkeiten fanden Anfang Oktober im Vatikan statt. Am Vormittag des 6. Oktober feierte Papst Johannes Paul II. mit Hunderttausenden von Pilgern auf dem Petersplatz die Eucharistiefeier zur Heiligsprechung. Nach Angaben der Berichterstatter handelte es sich um eine der größten Heiligensprechungszeremonien, die jemals stattgefunden haben. In 15 Sprachen feierten Kardinäle und Bischöfe Danksagungsmessen für die Heiligsprechung Escrivás. Allein am 8. und 9. Oktober fanden 29 Danksagungsmessen in verschiedenen römischen Kirchen statt. (Frankfurter Rundschau 6/7.10.02, Trierischer Volksfreund 6.11.02, ZDF-online 6.11.02)

      Anm. MIZ: Es ist zu befürchten, dass die Anhänger des heiligen Bußgürtelfetischisten nun ihre bereits errungene Machtposition innerhalb der Katholischen Kirche noch ungestörter ausbauen können. Entsprechend enthusiastisch feierte das "Werk Gottes" die Heiligsprechung des Ordensgründers. In der deutschen Medienlandschaft hingegen wurde überwiegend kritisch berichtet. Es scheint so, als ob die massive Aufklärungsarbeit zu Opus Dei, an der sich auch die MIZ beteiligt hat (siehe beispielsweise MIZ 1/00 und 2/02), erste Früchte tragen würde. Hier gilt es im Falle der anstehenden Seligsprechung von Mutter Teresa anzusetzen, denn bisher herrscht noch das Meinungsbild vor, der vermeintliche "Engel von Kalkutta" habe ein vorbildliches Leben im Dienste der Armen und Kranken geführt. Dass sie in Wahrheit eine Freundin menschenverachtender Diktatoren war, die die gespendeten Millionen nicht für die Armen verwendete, sondern für den Vatikan hortete etc., wird man der deutschen Öffentlichkeit erst mühsam beibringen müssen.

    • (3214) Vatikanstadt. Der Vatikan will alle Akten der Berliner Nuntiatur von 1922 bis 1939 zugänglich machen. In dieser Zeit war der Kardinal Eugenio Pacelli, der 1939 zum Papst Pius XII. gewählt wurde, Nuntius in Deutschland. Die Dokumente könnten ab Januar kommenden Jahres eingesehen werden, kündigte der für die vatikanische Bibliothek zuständige Kardinal Jorge Maria Mejia auf einer Pressekonferenz an. Pius XII. wird von vielen Historikern vorgeworfen, seit seiner Zeit in Deutschland dem Nationalsozialismus wohlwollend begegnet zu sein. Der Vatikan weist hingegen diese Vorwürfe zurück und hat ein Verfahren zur Seligsprechung von Pius XII. eingeleitet. Papst Johannes Paul II. hatte im Februar alle Dokumente aus der Zeit des Pontifikats von Pius XI. (1922-1939) zur Veröffentlichung freigegeben. Die Sichtung und Katalogisierung aller Dokumente aus dieser Zeit könnten nicht vor 2005 abgeschlossen werden, betonte Kardinal Mejia. Alle vatikanischen Dokumente ab 1939 bleiben weiter unzugänglich. (Newsbote, 29.10.02)

    Spanien

    • (3215) Madrid. Gewalt durch den Ehepartner ist nach Ansicht der katholischen Kirche in Spanien kein Grund, eine Ehe zu annullieren. Die Kirche verurteile zwar "kategorisch" Misshandlungen, das Kirchenrecht sehe darin aber keinen Grund, das Ehebündnis aufzuheben, teilte der Sprecher des spanischen Episkopats, Juan José Asenjo, mit. In Spanien wurden nach Regierungsangaben in der ersten Hälfte dieses Jahres 26 Frauen von ihren Ehemännern getötet und zwölf Männer von ihren Ehefrauen. Mehr als 16.000 Personen zeigten nach Angaben des Sozialministeriums in diesem Zeitraum ihre Partner wegen Gewaltbereitschaft an, die meisten Anzeigeerstatter waren Frauen. (Frankfurter Rundschau, 19.9.02)

    Weißrussland

    • (3216) Minsk. In Weißrussland hat die russisch-orthodoxe Kirche nun auch offiziell eine Vormachtstellung gegenüber allen anderen Religionsgemeinschaften. Deren Handlungsspielräume werden in einem neuen Gesetz, das Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete, erheblich eingeschränkt. Zur Begründung hieß es, der Verbreitung destruktiver Sekten und des Okkultismus müsse Einhalt geboten werden. Menschenrechtsgruppen sprachen indessen von der restriktivsten Religionsgesetzgebung in ganz Europa. Beobachter werten die Privilegien für die russisch-orthodoxe Kirche als Schachzug Lukaschenkos, um die Bevölkerung noch stärker für seine autokratische Politik zu gewinnen. Religiöse Minderheiten dagegen könnten von dem Präsidenten, der sich selbst als "russisch-orthodoxen Atheisten" bezeichnet, jetzt noch massiver unterdrückt werden. Dem neuen Gesetz zufolge dürfen etwa Religionsgemeinschaften mit weniger als 20 Mitgliedern in einer bestimmten Region keine Gottesdienste mehr abhalten. Auch dürfen sie überhaupt nicht mehr öffentlich in Erscheinung treten, wenn sie nicht schon länger als 20 Jahre in Weißrussland verankert sind. Vor allem Protestanten und Juden wehrten sich gegen diese Vorschriften. (Yahoo 1.11.02)

    Nordamerika

    Kanada

    • (3217) Ottawa. Ein kanadisches Gericht hat die anglikanische Kirche des Landes von der Verantwortung für in kirchlichen Schulen oder Heimen erfolgten sexuellen Missbrauch von Ureinwohnern freigesprochen. Die Kirchenleitung könne für die zwischen 1916 und 1983 begangenen Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da die Einrichtungen im Auftrag der Regierung betrieben worden seien, so das Gericht. Gegen diesen Spruch will die Regierung in Ottawa Einspruch einlegen. Tausende ehemalige Schüler oder Heimbewohner haben in den vergangenen Monaten Klage auf Entschädigung eingereicht. Die Regierung fürchtet, durch den Gerichtsentscheid allein für derartige Zahlungen, die sich auf eine Milliardensumme belaufen, verantwortlich zu sein. Die anglikanische Kirche wiederum würde durch Zahlungsverpflichtungen in den Bankrott getrieben. Das Gericht in Alberta erklärte, eine kirchliche Verantwortung könne nur der damals direkt für die Schulen und Heime zuständigen Missionary Society zugewiesen werden, einer kleinen selbstständigen Organisation ohne finanzielle oder andere Rücklagen. Daher sei allein die Regierung für Entschädigungszahlungen zuständig. (Frankfurter Rundschau, 28.10.02)

    Lateinamerika

    Chile

    • (3218) Santiago de Chile. Die katholische Kirche in Chile hat die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester um Vergebung gebeten. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Francisco Javier Errazuriz Ossa, sagte, die Kirche schäme sich für ihren "nicht angemessenen Umgang mit dem Problem", berichteten lateinamerikanische Zeitungen am Wochenende. Bereits vor Jahren sei der Fall eines jetzt wegen sexuellen Missbrauchs angezeigten Priesters in der Kirche bekannt geworden. Man habe den Fall jedoch intern zu regeln versucht, erklärte der Erzbischof weiter. Vor wenigen Wochen war dem Geistlichen einer Gemeinde nördlich von Santiago de Chile zur Last gelegt worden, mehrere Kinder sexuell missbraucht zu haben. (Frankfurter Rundschau, 28.10.02)

    Brasilien

    • (3219) Rio de Janeiro. Es sollte der schönste Tag im Leben des Brautpaares werden. Leider wurde nichts daraus, da der Pfarrer die Trauung unmittelbar vor Beginn der Zeremonie verweigerte. Die Braut sei "übertrieben" geschminkt gewesen, meinte der Geistliche erklärend. Jetzt muss er umgerechnet knapp 17.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Geistliche habe dem Brautpaar durch die Absage der Heirat kurz vor Beginn der Zeremonie "moralische Schmerzen und Angstgefühle" zugefügt und es in "Verlegenheit gebracht", erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung in Sao Paulo. Medienberichten zufolge handelt es sich um "eine einmalige Entscheidung in der Geschichte der brasilianischen Justiz".

      Der Pfarrer Carlos Trevisan habe im Sommer 2000 die weinende Braut Simara Azevedo (22) sehr schlecht behandelt und das Brautpaar sowie die 250 Hochzeitsgäste regelrecht aus der evangelischen Kirche in Sao Paolo verjagt, sagte Anwalt Walter Wolmes. "Wenn Sie so heiraten wollen, gehen sie zur katholischen Kirche, die ist gleich um die Ecke!", habe der Pfarrer geschrieen und auch den "tiefen Halsausschnitt am Kleid" bemängelt. Der Richter ließ sich indes vom Beweismaterial überzeugen. Fotos hätten gezeigt, dass sowohl das Make-up als auch der Halsausschnitt in Ordnung gewesen seien, hieß es. (Rheinische Post, 31.10.02)

    Asien

    Kambodscha

    • (3220) Phnom Penh. Drei Anhänger einer buddhistischen Gruppe haben sich in Kambodscha auf grausame Weise das Leben genommen: In Badewannen übergossen sie sich mit 60 Litern Benzin und verbrannten sich. Daraufhin wurde der Anführer der Gruppe festgenommen. Der 54 Jahre alte Anführer, der nach den Selbstmorden geflohen war, wurde in Handschellen zum Verhör geführt, teilte die Polizei in der im Osten des Landes gelegenen Provinz Prey Veng mit. Er habe sich für unschuldig erklärt. "Ich habe nichts Falsches getan, ich habe sie nicht gezwungen. Es war ihr Fehler", zitierte ihn die Polizei. Drei weitere Mönche, die sich durch Messerstiche töten wollten, konnten gerettet werden. Der Anführer der Gruppe sagte der Polizei zufolge, er habe keinen Selbstmord begangen, da er schon heilig genug sei. In den Abschiedsbriefen der Opfer hieß es nach Angaben der Beamten, der rituelle Freitod sei der einzige Weg in den Himmel: "Bitte lacht nicht über uns. Wir begingen im Interesse Gottes Selbstmord." (Spiegel online, 2.10.02)

    Afghanistan

    • (3221) Herat. Ein Jahr nach dem Sturz der Taliban in Afghanistan ist die Provinz Herat zum Verbot von Hochzeitsfeiern mit Musik und Tanz zurückgekehrt. Feste in Hotels, bei denen Männer und Frauen miteinander reden, gelten von nun an wieder als gesetzeswidrig. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 14.11.02)

    2003 - Meldungen 3222-3260

    2003 - Meldungen 3222-3260 rhartmann Mi, 2003-12-31 09:00
    Organisationen, Aktivitäten, Persönlichkeiten

    Europa

    Deutschland

    • (3222) München. In deutschen Kinderzimmern herrscht Unkenntnis über den Grund des Weihnachtsfestes. Das hat eine Umfrage des Münchener Jugendforschungsinstituts iconkids&young bei der Befragung von über 700 Kindern ergeben. Danach haben 39 von hundert Kindern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren keine Ahnung, welchen religiösen Ursprung das Fest hat. Der befragte Nachwuchs begründete die Feierlichkeiten u.a. damit, "dass Winter ist", weil "der Weihnachtsmann gestorben ist", weil "Ferien sind und die Oma kommt" oder (durchaus clever!) "damit die Geschäfte mehr verkaufen". (idea, 14.12.02)

    • (3223) Dietzenbach/Darmstadt. Das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt hat in einer Eilentscheidung den Vorsitzenden des Kreistages Offenbach, Walter Faust (CDU) angewiesen, ein Jesus-Kreuz aus dem Plenarsaal - zumindest während der laufenden Sitzungen - wieder abzuhängen. Dagegen geklagt hatte ein Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion. "Damit wird dem Gebot der staatlichen Neutralität entsprochen", sagte Gerichtssprecherin Sabine Seidler in Darmstadt.

      Das Kreuz war von dem christdemokratischen Landrat Peter Walter ohne Absprache angebracht worden. Nach Auskunft von Seidler entspricht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts der gängigen Rechtsprechung. Das Kreuz müsse abgehängt werden, sobald ein Abgeordneter der Grünen an der Sitzung des Kreistages teilnehme. Mit dem abschließenden Urteil rechnet Seidler nicht vor Mitte des Jahres. Der Streit um das Kreuz war im September 2002 eskaliert. Sechs Abgeordnete der Grünen verließen die Sitzung des Offenbacher Kreistags aus Protest gegen das christliche Symbol, nachdem Kreistagsvorsitzender Walter Faust (CDU) im Vorfeld keinerlei Kompromissbereitschaft gezeigt hatte. Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen, Ursula Chmelnik, reichte daraufhin Klage ein. (FR, 3.12.02, Mannheimer Morgen, 3.12.02)

    • (3224) Stuttgart. Die künftige europäische Verfassung soll einen eindeutigen Bezug auf Gott enthalten. Dafür macht sich Erwin Teufel als Vertreter der Bundesländer stark. "Begrüßenswert wäre, wenn in Verbindung mit der Erwähnung der religiösen Grundlagen Europas eine Bezugnahme auf Gott Eingang in die Verfassung finden könnte". Das schrieb Ministerpräsident Erwin Teufel, Vertreter des Bundesrats im Konvent zur Zukunft Europas, in einem Brief zur Jahreswende an den Präsidenten des Konvents, Frankreichs Ex-Staatschef Giscard D'Estaing.

      Dies wäre neu auf europäischer Ebene. Weder in Giscards Rohentwurf vom Oktober vergangenen Jahres noch in der unter Leitung des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeiteten Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird das Wort "Gott" erwähnt. In der Charta ist lediglich vom "geistig-religiösen und sittlichen Erbe" die Rede.

      Nun sind die im Konvent vertretenen Christdemokraten auf eine Wendung gestoßen, die einerseits einen Gottesbezug herstellt, andererseits Andersgläubige wie Muslime sowie auch humanistische Atheisten nicht direkt ausschließen soll, sofern sie die Wertegrundlage der EU anerkennen. Diese Formel entstammt der Präambel der polnischen Verfassung: "Die Werte der Union beinhalten die Werte derer, die an Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, Güte und Herrlichkeit glauben ebenso wie jener, die diesen Glauben nicht teilen, aber diese fundamentalen Werte abgeleitet aus anderen Quellen respektieren". Die Vertreter der C-Parteien im Konvent haben sich im italienischen Frascati auf einen Verfassungsentwurf geeinigt, der diese Passage enthält. Sogar die bisher gegenüber einem Hinweis auf Gott skeptischen Franzosen sind damit einverstanden. Daneben bleibt es bei der Berufung auf das geistig-religiöse Erbe. Da eine solche Formulierung nicht als Verpflichtung auf das Christentum interpretiert werden müsse, hat der Vorschlag auch Chancen auf Billigung durch die sozialdemokratischen Vertreter des Konvents. "Eine Darstellung der Werte Europas zu Beginn der Verfassung wäre zugleich ein wichtiges Signal an die Beitrittsländer", schreibt Teufel an Giscard. Zumindest die Polen, deren Verfassung Pate steht für den angestrebten Bezug auf Gott, könnten dazu nur Ja und Amen sagen. (suedwest-aktiv.de, 11.1.02)

      Anm. MIZ: Es mag ja angehen, dass Konfessionsfreie an die Werte der "Wahrheit" und "Gerechtigkeit" glauben, vielleicht sogar an Güte (im Sinne von Empathie und Freundlichkeit), aber an "Herrlichkeit"? Nein, Herr Teufel, so "dämlich" sind wir sicherlich nicht! Außerdem darf nicht übersehen werden, dass der weltliche Wahrheitsbegriff auf Logik und Empirie beruht, d.h. auf Kriterien, gegen die die göttlichen "Wahrheitssucher" in ihren Heilserzählungen meist radikal verstoßen. Und auch der weltliche Gerechtigkeitsbegriff hat mit dem religiösen nur wenig gemeinsam. Insofern ist der Vereinnahmungsversuch Teufels und seiner Mitstreiter aufs Energischste zurückzuweisen. Angesichts der kulturellen Vielfalt in Europa kann eine europäische Verfassung nur auf laizistischem Fundament gedeihen. Alles andere wäre ein Verrat an den Idealen der Aufklärung, die bekanntlich erst den Boden für den europäischen Einigungsprozess bereitet hat.

    • (3225) München. An den neun Theologischen Fakultäten in Bayern herrschen "paradiesische Zustände". So jedenfalls sieht es der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem jüngsten Jahresbericht. Ihren Eindruck belegen Bayerns oberste Kassenprüfer mit handfesten Zahlen. Danach ist an den sieben katholischen Theologischen Fakultäten seit 1986 die Zahl der Studenten im Diplomstudiengang um 60 Prozent zurückgegangen. Bei der evangelischen Theologie (zwei Fakultäten) fällt das Minus mit 78 Prozent noch drastischer aus. Den insgesamt 987 Studenten stehen 364 wissenschaftliche Fachkräfte - darunter 131 Professoren - gegenüber. Das Fazit des ORH: "Auf eine Professorenstelle entfällt jährlich eine Diplom-Abschlussprüfung." Fakultäten anderer Fachrichtungen können da nur vor Neid erblassen.

      Der Rechnungshof begnügt sich freilich nicht nur mit einer Situationsbeschreibung, sondern er fordert auch Konsequenzen. Mindestens drei Katholisch-Theologische Fakultäten an den Universitäten Augsburg, Bamberg und Passau sollten aufgelöst werden, schlägt er in seinem Prüfbericht vor. Auch auf evangelischer Seite müsse man sich von wissenschaftlichem Personal trennen. Auf diese Weise könnten pro Jahr rund sieben Millionen Euro Steuergelder eingespart werden, rechnet der ORH in seinem Report vor.

      Mit seinen Forderungen begibt sich der Rechnungshof auf heikles Gebiet. Denn die Staatsregierung kann in dieser Frage nicht frei entscheiden. Die Theologischen Fakultäten sind auf katholischer Seite durch ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl und auf evangelischer Seite durch einen Kirchenvertrag mit der Evangelischen Landeskirche abgesichert. Sollen Fakultäten abgebaut werden, müssten Konkordat und Kirchenvertrag neu verhandelt werden. Schon 1997 hatte der ORH gerügt, die Fakultäten für Theologie an den Universitäten in Bayern seien "mit Personal überreichlich ausgestattet". Auf Drängen des Landtags entwickelte daraufhin die Staatsregierung 1998 mit den beiden Kirchen einen Strukturplan. Danach sollen bis 2019 schrittweise insgesamt 90 Stellen abgebaut werden. Das sei zu wenig, findet jetzt der ORH, denn inzwischen gebe es noch weit weniger Theologie-Studenten als 1997 vorausberechnet worden war. (Süddeutsche Zeitung, 5.12.02)

    • (3226) Erfurt. Fast zwei Drittel der Bevölkerung Thüringens sind konfessionslos Unwichtig, sagt die CDU-Landesregierung: Die Universität in der Landeshauptstadt erhält Ostdeutschlands einzige staatliche Fakultät für katholische Theologie. Mit dem Vertrag soll das vor 50 Jahren gegründete "Philosophisch-Theologische Studium" im Priesterseminar Erfurt, das 1999 kirchliche Fakultät wurde, in die staatliche Universität eingegliedert werden. An der kirchlichen Hochschule werden zur Zeit Priester, Diplom-Theologen und Religionslehrer ausgebildet.

      Jahrelang zogen sich die Verhandlungen zwischen Thüringen und dem Vatikan hin. Immer wieder ging es darum, ob die neue Fakultät in Erfurt so wie diejenigen in Westdeutschland funktionieren solle und der Bischof eine entscheidende Rolle bekommt. Nachdem die CDU bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit errungen hatte, ging es voran: Wissenschaftsminister Gerd Schuchardt (SPD), ein strikter Gegner der Eingliederung, schied damals aus der Regierung aus. Schuchardt ist auch heute noch gegen den Kirchenvertrag.

      In Thüringen sind laut Statistik 8,5 Prozent der 2,4 Millionen Einwohner Katholiken. 27,9 Prozent gehören der evangelischen Kirche an. 63 Prozent der Thüringer sind konfessionslos. Was Schuchardt "Bauchschmerzen" bereitet, ist in westdeutschen Bundesländern, die mit dem Vatikan Verträge geschlossen haben, längst Alltag. Es geht um die Verquickung von kirchlichen und staatlichen Befugnissen: Theologieprofessoren erhalten künftig nur dann vom Freistaat Thüringen einen Lehrauftrag, wenn der Bischof von Erfurt keine Einwände hat. Außerdem verlieren sie ihren Posten, wenn sie gegen "die Erfordernisse eines Lebenswandels nach der Ordnung der katholischen Kirche" verstoßen und der Erfurter Bischof das beanstandet. Ein Priester im Hochschuldienst, der heiratet, wäre untragbar. Gegen diese "Nihil obstat"-Regelung ("Nichts steht entgegen") bei der Besetzung von Professorenstühlen und bei der Lehrbefugnis wendet sich die Landtagsopposition von SPD und PDS. "Thüringens Steuerzahler müssten einen neuen Professor bezahlen, außerdem den aus dem Amt entfernten Professor bis zur Pensionierungsgrenze", kritisiert Schuchardt. Staatliches Beamtentum und Dienstaufsicht der Kirche würden vermischt. Für kritikwürdig hält Schuchardt auch die Tatsache, dass der Vertrag nichts über eine mögliche Schließung der Fakultät sagt. "Was ist, wenn die Studenten ausgehen? Der Freistaat hat die Dinge nicht mehr in der Hand", bemängelt Schuchardt. "Geht es schief, dann müssen wir auf ewig eine Fakultät vorhalten." (FR, 20.11.02)

    • (3227) Bremen. Mit einem klaren Rückzug hat die Bremische Evangelische Kirche (BEK) vor dem Oberverwaltungsgericht einen Streit mit den Zeugen Jehovas beigelegt. 1996 hatte die BEK in einer Broschüre des Sektenbeauftragten Pfarrer Helmut Langel die Zeugen Jehovas als "destruktiven Kult" beschrieben und diverse Tatsachenbehauptungen aufgestellt, gegen die die Zeugen Jehovas gerichtlich vorgingen. Nun musste die Evangelische Kirche vor Gericht zusichern, ihre Broschüre nicht weiter zu verbreiten.

      Der Sektenbeauftragte und Autor Langel erklärte dem Gericht freimütig, er würde heute "fast keinen einzigen Satz" mehr so schreiben wie damals. Die Broschüre sei im Übrigen "sehr schnell vergriffen" gewesen, auf eine zweite Auflage verzichtete die Kirche. Langel findet nicht alles falsch, was er damals geschrieben hat, aber er müsse die umstrittenen Behauptungen neu überprüfen und würde vermutlich "vieles anders formulieren", sagte er. Da über eine Unterlassungsklage verhandelt wurde, ging es vor Gericht nicht darum, ob die Behauptungen damals gerechtfertigt gewesen waren.

      Langel hatte in seiner Broschüre "verpönte oder verbotene Tätigkeiten" aufgelistet und fälschlicherweise behauptet, seine Liste sei ein "Auszug aus einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas". "Sehr verpönt" sei beispielsweise das Studium an einer Hochschule, heißt es in der Liste. Der Anwalt, der die Zeugen vor Gericht vertrat, bekannte sich als Anhänger der Religionsgemeinschaft und lebendiger Gegenbeweis - er hatte 1987 sein Jura-Examen abgelegt.

      "Kinder dürfen nicht basteln, keine Gesellschaftsspiele spielen", heißt es weiterhin in der Broschüre der BEK. "Unsinn", sagt der Anwalt, der selbst Vater ist. "All das, was Jugendlichen Spaß macht, ist streng untersagt", hatte Langel formuliert. Die Wiederholung solcher Behauptungen würde die Kirche nach dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich 5.000 Euro kosten. Was Spaß macht, soll in der strengen Religionsgemeinschaft hinter dem Dienst an Jahwe zurückzutreten, das wäre korrekt gewesen - eine Einstellung, die es vereinzelt auch noch in der Evangelischen Kirche geben soll. Vor Gericht erklärte Langel, die Sitten bei den Zeugen Jehovas hätten sich in den letzten Jahren "liberalisiert". Das Bastelverbot beziehe sich zudem auf die christlichen Feiertage wie Weihnachten oder Ostern.

      Dies ist allerdings ein pikanter Punkt, denn das Weihnachtsfest etwa ist eine späte Erfindung, die Teilnahme daran wurde von der katholischen Kirche über Jahrhunderte verboten - bis sie dem Zeitgeist nachgab und dem Fest den christlichen Segen gab. Der Weihnachtsbaum wurde erst im 19. Jahrhundert dazu gestellt. Weihnachtsbasteleien werden von den Zeugen Jehovas als wenig christliche Betätigung angesehen. Auch das Osterfest oder die Geburtstagsfeier sind Anpassungsleistungen der Kirchen an nichtchristliche Traditionen. Was die Bremer Evangelische Kirche den Zeugen Jehovas also vorwirft, ist deren fehlende Anpassung an den Zeitgeist. "Klerikaler Absolutismus" wird da als Kennzeichen von Sekten definiert, "destruktives Merkmal" ist der Glaube, dass die kirchliche "Organisation im Besitz der einzig gültigen Wahrheit" ist. Langel bekannte schon in der Broschüre, dass "auch die Großkirchen in ihrer Geschichte ähnliche Strukturen entwickelt haben" wie das, was er als "destruktiver Kult" heute kleinen Konkurrenten vorwirft. (taz, 15.11.02)

    • (3228) Bielefeld. Ein Biologiebuch auf der Grundlage des christlichen Schöpfungsglaubens ist mit dem Schulbuchpreis 2002 ausgezeichnet worden. Die Autoren des bisher in den meisten Bundesländern für den Schulunterricht nicht freigegebenen Buches "Evolution - ein kritisches Lehrbuch", Siegfried Scherer und Reinhard Junker, erhielten den Preis des Vereins "Lernen für die deutsche und europäische Zukunft" am 17. November in Bielefeld.

      Der Vorsitzende des "Kuratoriums Deutscher Schulbuchpreis", Wolfram Ellinghaus (Harsewinkel bei Gütersloh), erklärte, mit dem Buch könne Schülern eine mündige Beurteilung der unterschiedlichen Vorstellungen über die Entstehung der Welt ermöglicht werden. Für viele junge Menschen sei die Evolutionslehre Anlass, Gott aus ihrem Lebenskonzept zu streichen. Daher sei eine kritische Auseinandersetzung notwendig. Der CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende in Thüringen, Dieter Althaus (Erfurt), würdigte das Lehrbuch als ausgezeichnetes Beispiel dafür, dass Werte-Erziehung und Bildung zusammengehören. Das Buch ermögliche, auch im naturwissenschaftlichen Unterricht über den Glauben an Gott zu sprechen. Althaus, der auch lange Kultusminister in Thüringen war, hofft, dass das Buch in vielen Schulen Anwendung finde. Bisher ist das Buch von den Kultusministern nicht für den Schulgebrauch zugelassen. Auch der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Diethardt Roth (Hannover), äußerte in einem Grußwort die Hoffnung, dass das Lehrbuch in den Schulen eine weite Verbreitung finden werde. Die Ehrenvorsitzende des Elternvereins Nordrhein-Westfalen, Gisela Friesecke (Bonn), nannte das Buch eine Alternative zu den Lücken der Naturwissenschaft. Die sachliche Toleranz gegenüber christlichem Schöpfungsglauben müsse gestärkt werden.

      Preisträger Scherer, Direktor des Mikrobiologischen Instituts an der Technischen Universität München, erklärte, das Buch sei aus der Spannung entstanden, Wissenschaftler und Christ zu sein. Die Biowissenschaften seien weitgehend zu einer Domäne des Atheismus geworden. Es habe viel Gegenwind zu dem Lehrbuch gegeben, auch von Theologen. Das Buch wolle die sachliche Auseinandersetzung mit der Evolutionstheorie aufnehmen und Schülern auch helfen, über die Schöpfung "neu zu staunen". Scherer dankte der evangelikalen Studiengemeinschaft Wort und Wissen, ohne die Buch nicht habe entstehen können. Der Koautor des Buches, der promovierte Biologe Reinhard Junker, ist hauptamtlicher Mitarbeiter der Studiengemeinschaft. Das Buch ist im Weyel Lehrmittelverlag (Gießen) erschienen. (idea.de, 20.11.02)

      Anm. MIZ: Zur Einordnung des Preises: Den Schulbuchpreis 2001 des Vereins "Lernen für die deutsche und europäische Zukunft" erhielt Christa Meves, ultrakonservative, christlich-fundamentalistische Psychologin und Publizistin mit besten Verbindungen in die rechte Szene. In ihren Schriften heißt es u.a.: "Die Frau hat von ihrer biologischen Aufgabe her ein natürliches Bedürfnis nach Unterwerfung, der Mann nach Eroberung und Beherrschung." Auch die Preisverleihung an Christa Meves wird vom Elternverein NRW auf seiner Homepage gewürdigt.

    • (3229) Bonn. Klaus Wowereit outete sich im Sommer 2001 mit einem einzigen Satz: "Ich bin schwul, und das ist auch gut so." Der Berliner SPD-Parteitag applaudierte seinem Spitzenmann. Der homosexuelle Pfarrer Nulf Schade aus dem Frankfurter Gallusviertel sagte es in zwei Sätzen: "So wie ich bin, hat mich Gott erschaffen. Ich bin sehr froh darüber." Schades Bekenntnis vor der Synode der evangelischen Kirche von Hessen-Nassau in Frankfurt (noch mehr aber sein Zusatz "Ich habe geheiratet" und das gleichzeitige Votum der Kirchenparlamentarier für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften) löste einen Proteststurm im deutschen Protestantismus aus.

      Die Evangelische Kirche hat ein Problem: Was sich in Frankfurt abspielte, lässt sich nicht als lokaler "Ausrutscher" abtun. Auch die Synoden von Berlin-Brandenburg und der Pfalz haben Segnungshandlungen zugestimmt. Die Voten sind eine schwere Niederlage für den Rat der EKD unter Präses Manfred Kock. Er hatte in einer Orientierungshilfe für die Landeskirchen die Meinung bekräftigt, dass Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare nicht dem Willen Gottes entsprächen. Gleichzeitig bat er darum, Kirchengesetze zu diesem Thema solange nicht zu ändern, bis man einheitliche Regelungen gefunden habe.

      Drei Synoden hielten sich nicht daran. Der Konsens, noch im Sommer von der Kirchenkonferenz festgehalten, sei brüchig geworden, bedauerte daraufhin der Vizepräsident des Kirchenamtes in Hannover, Hermann Barth. Das wurde in Frankfurt als Einmischung ausgelegt. "Wir sind nicht katholisch, und Hannover ist nicht der Vatikan", zürnte der Präses der hessen-nassauischen Synode, Karl Heinrich Schäfer. Im Rat der EKD ist von einer "tiefen Depression" die Rede. Denn die "kirchenspalterischen Beschlüsse", wie die Segnungs-Entscheidungen von Pietisten genannt werden, treffen die EKD zu einer Zeit, in der lauthals über eine Stärkung dieses "Daches" des landeskirchlichen Protestantismus debattiert wird.

      Dieses Dach erweist sich als porös. Im Rat sitzt auch der Berliner Bischof Wolfgang Huber; er hat offenbar in seinem Sprengel die eigene Ratsempfehlung ignoriert. Vom Ratsvorsitzenden Kock ist bekannt, dass er der Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften ablehnend gegenüber steht. Dass sich jetzt Landeskirchen über seine Empfehlungen hinwegsetzen, verdüstert die letzten Monate von Kocks Amtszeit. Eine neue Austrittswelle rollt an. Als erstes prominentes Mitglied verabschiedete sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach von ihrer Kirche. "Das Maß ist voll", schrieb sie Kirchenpräsident Peter Steinacker. "Kirche ist lächerlich geworden", tönt es auch von pietistischer Seite. Diskriminiert würden die Christen, welche die Bibel ernst nähmen. Die Verwerfung homosexueller Praktiken im Alten und Neuen Testament sei eine Konsequenz aus der unbedingten Geltung der Gebote Gottes, gibt der schaumburg-lippische Oberkirchenrat Werner Führer zu bedenken. Führer, Mitglied der Synode der EKD, nennt den Segnungsbeschluss eine "Irrlehre". So gewiss die Seelsorge an Homosexuellen zur Aufgabe der Kirche gehört, so gewiss dürfe sie Homosexuelle auf ihrem Weg nicht bestärken. Hessen-Nassau habe sich ökumenisch isoliert und "außerhalb der Lehrbildung der Kirche" gestellt. Die gesamte EKD steht nun an einem Scheideweg. (Die Welt, 16.12.02)

    • (3230) Fulda. Die evangelischen Wochenzeitungen müssen ums Überleben kämpfen. Ihre Strukturprobleme sind noch existenzieller als die aktuelle Krise in der gesamten Medienbranche. Während bei Tageszeitungen vor allem Anzeigen-Einnahmen eingebrochen sind und es immerhin Hoffnung auf eine Belebung der Konjunktur gibt, sterben bei den kirchlichen Wochenblättern die Leser langsam aus. Die Stammklientel wird älter und weniger. Und unter Jüngeren sind - sofern sie sich überhaupt noch kirchlich engagieren - nur schwer neue Leser zu gewinnen.

      Professor Will Teichert, der die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in Medienfragen berät, schlägt Alarm: "Wenn jetzt nicht gehandelt wird, ist dieser gesamte Sektor der Publizistik in Frage gestellt", sagte er bei einer Fachtagung des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik in Fulda. Der Wissenschaftler fordert mehr Kooperation in der föderal zersplitterten evangelischen Presselandschaft.

      Die verkaufte Auflage der 16 regionalen evangelischen Zeitungen ist seit Ende 1991 um 38 Prozent gesunken und liegt derzeit bei 431.000 Stück. Das kleinste Blatt, Die Kirche für die Kirchenprovinz Sachsen und Anhalt, verkauft weniger als 4.000 Exemplare. Und der auflagenstärkste Titel, das Evangelische Gemeindeblatt für Württemberg, sank 2001 unter die 100.000er Marke. In den vergangenen zwölf Monaten verlor es weitere sieben Prozent - das entspricht dem bundesweiten Durchschnitt. Ein Ende der Talfahrt ist nicht in Sicht. (EKD, 20.11.02)

    • (3231) Viechtach. Durch ein Schüler-Votum ist an einem Gymnasium in Niederbayern ein Streit um ein Kruzifix in einem Klassenzimmer gelöst worden. Bei einer geheimen Abstimmung hätten die Schüler einer 11. Klasse mit knapper Mehrheit gegen das Anbringen des Kreuzes gestimmt, sagte der Leiter der Schule in Viechtach (Landkreis Regen). Der Direktor hatte auf Antrag eines konfessionslosen Lehrers die Kreuze in zwei Klassenzimmern einige Tage nach Allerheiligen abhängen lassen.

      "Die Situation war rechtlich eindeutig, dennoch schlugen die Wellen der Empörung hoch", sagte der Schulleiter. Zahlreiche Eltern hätten Beschwerde gegen die Entfernung des Kreuzes eingelegt. Nach einer Diskussionsveranstaltung hätten sich die Betroffenen auf den Kompromiss geeinigt, die Schüler der 11. Klasse selbst entscheiden zu lassen. Bei drei Enthaltungen stimmten dann elf Schüler gegen und zehn Jugendliche für ein Kreuz im Unterrichtsraum. (Nürnberger Nachrichten, 23.11.02)

    • (3232) Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen mehrere Personen in verschiedenen Teilen Deutschlands wegen zahlreicher "strafbarer sexueller Handlungen mit okkultem Hintergrund". Nach einem Fernsehbericht soll es dabei auch zu Morden oder Fällen von Kannibalismus gekommen sein. Zu den in der Sendung geschilderten Taten von Satanisten - etwa Mord und Kannibalismus - wollte sich die Staatsanwaltschaft "aus Ermittlungsgründen" nicht äußern. Es würden Namen von Tätern und Zeugen genannt, die an schwarzen Messen teilgenommen haben sollen, sagte der Trierer Staatsanwalt Jüngling. Einige der behaupteten rituellen Handlungen sollen sich in Trier zugetragen haben, lägen aber teilweise etwa 15 Jahre zurück. Dabei sollen jeweils mehrere Menschen beteiligt gewesen sein. "Nicht verjährten Verbrechen gehen wir nach", sagte Jüngling. Nach dem Eingang der Anzeige Mitte vorigen Jahres sei die Hauptbelastungszeugin vernommen worden, "damit Vorwürfe mit strafrelevantem Hintergrund von anderen getrennt werden konnten". Gegen sie werde nicht ermittelt. Zur Glaubwürdigkeit der Zeugin machte der Staatsanwalt keine Angaben, sagte aber: "Wir haben die Akte nicht gleich zugemacht, die Genauigkeit der Schilderungen erfordert eine intensive Ermittlungsarbeit." Viele der behaupteten Verbrechen hätten sich über mehrere Jahre hingezogen. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Verbrechen wie etwa Vergewaltigungen erst so spät angezeigt würden, weil die psychische Aufarbeitung Jahre dauern könne. (Trierischer Volksfreund, 16.1.03)

    • (3233) München. Gisela Forster, eine jener Frauen, die sich zur katholischen Priesterin weihen ließen und dafür mit der Exkommunikation bestraft wurden [vgl. IR-Meldung 3157], versuchte gemeinsam mit der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Offinger, am Finanzgericht München eine Klage gegen die Kirchensteuer einzubringen. In einer Pressemitteilung hieß es dazu: "Wenn die Katholische Kirche nicht bereit ist, die Gesetze des Deutschen Staates zu achten und zu befolgen, dann sollen ihr die Finanzmittel entzogen und die steuerlichen Vorteile genommen werden."

      Begründet wurde die Klage damit, dass es zu der Zeit, als der Staat sich bereit erklärte, einen Teil der Kirchenunkosten zu übernehmen, eine Grundbedingung gewesen sei, dass die Kirche die Grundrechte des Staates einhalte. Nur unter diesem Vorzeichen wäre der Staat damals bereit gewesen, die kirchlichen Aktivitäten zu unterstützen. Dies, so Forster, sei jedoch in der römisch-katholischen Kirche nicht gegeben. Die "Priesterin" wirft der Kirche ein Arbeitsrecht mit mangelndem Schutz, Sippenhaft und Verstoß gegen die Gleichwertigkeit von Mann und Frau vor. Desweiteren gebe es weder Gewaltenteilung noch demokratische Entscheidungen. (kath.net, 27.11.02)

      Anm. MIZ: Wie nicht anders zu erwarten, hat das Münchener Finanzgericht die Klage am 29.11.2002 abgewiesen.

    Frankreich

    • (3234) Paris. Spätestens seit dem 11. September 2001 haben sich islamisch-korrekte Cola-Getränke in Ländern des Nahen Ostens etabliert - doch auch in Frankreich wird seit Beginn des Ramadan die Marke Mecca-Cola vertrieben. Die erste Verkaufsbilanz ist erstaunlich. Der tunesisch-französische Unternehmer Tawfik Mathlouthi, der den Polit-Softdrink erfunden hat, konnte nach eigenen Angaben bis Mitte Dezember über 1,2 Millionen 1,5-Liter-Flaschen absetzen. Dabei war der Verkauf erst zum 6. November aufgenommen worden, dem Start des Fastenmonats Ramadan.

      Da in Frankreich, der Heimat des neuen Produktes, nur knapp fünf Millionen Muslime leben, zeugen die Zahlen von einem beachtlichen Erfolg. Schon im November hatte Mathlouthi seine eigenen Prognosen übertroffen. Er hoffte, in diesem Zeitraum rund 500.000 Flaschen zu verkaufen, tatsächlich hatte er schon bis Mitte des Monats 700.000 abgesetzt - und zwei Millionen Vorbestellungen gesammelt.

      Nachdem sich etwa in Saudi-Arabien die islamische Konkurrenz des US-Softdrink-Giganten Coca-Cola formiert hat, scheint das Konzept somit auch in Europa aufzugehen. Mathlouthi verkauft seine Mecca-Cola nach eigenen Angaben nicht nur in Frankreich, sondern auch in Großbritannien und Deutschland. Auf weitere Märkte in Europa wolle er noch vorstoßen. Und das alles, obwohl die Web-Site, auf der der Unternehmer die "Classic-Variante" seiner Cola und Ableger wie Mecca Orange und Mecca Tonic anpreist, bisher eher einen semiprofessionellen Eindruck macht.

      Mathlouthi fordert seine Glaubensgenossen faktisch auf, das braune Brause-Original aus den USA aus politischen Gründen zu boykottieren. Der Slogan "Ne buvez plus idiot, buvez engagé" ruft zu politisch bewusstem Konsum auf. Für ihre religiöse Überzeugung müssen Kunden allerdings einen Aufpreis zahlen: Eine Flasche Mecca-Cola kostet rund 1,50 Euro, rund 30 Cent mehr als eine Coke-Flasche in vergleichbarer Größe. Dafür verspricht der Unternehmer, 20 Prozent der Verkaufserlöse zu spenden, unter anderem für die Unterstützung palästinensischer Belange. Auf seiner Internet-Seite zeigt er neben Fotos verwundeter oder weinender palästinensischer Kinder auch Bilder von Intifada-Kämpfern, die sich nur mit Steinen bewaffnet israelischen Panzern gegenüberstellen.

      Seine Produkt-Idee hat sich Mathlouthi im Sommer von einem iranischen Vorbild abgeschaut: Die Abfüllfirma Samsam, früher der persische Partner des Coke-Konkurrenten Pepsico, hat bereits weit über zehn Millionen Flaschen ihrer politisch korrekten Cola in Länder wie Saudi-Arabien, Katar oder Bahrein exportiert. Auch in anderen arabischen Ländern verkaufen sich muslimische Softdrinks glänzend. In den Vereinigten Arabischen Emiraten etwa, berichtet der Economist, sei der Umsatz der in der West Bank hergestellten Star Cola allein im vergangenen Quartal um 40 Prozent angestiegen. Nicht immer jedoch sind es islamische Firmen, die vom religiösen Getränketrend profitieren. Die in Kairo beheimatete, hoch profitable Brauerei Al Ahram Beverages etwa, die "islamisches" Bier vertreibt, wurde erst kürzlich auf diskrete Weise vom niederländischen Heineken-Konzern aufgekauft. (Spiegel online, 16.12.02)

    Irland

    • (3235) Dublin. Dublins Kardinal Desmond Connell hat zugesichert, Akten von Fällen des sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen beschuldigten Priestern den Behörden zu übergeben. Die Polizei könne die Akten einsehen, sagte der Kardinal laut irischen Presseberichten. Zuvor hatte Connell fünf Stunden lang mit mutmaßlichen Missbrauchsopfern gesprochen. Daraufhin sagte eine Opfervereinigung einen bereits geplanten Protestmarsch gegen den Kardinal ab. Die irische Regierung hatte Anfang Dezember 2002 beschlossen, Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Geistliche in der Erzdiözese Dublin nachgehen zu wollen. Unter anderem wird Connell vorgeworfen, des Missbrauchs verdächtigte Priester in andere Pfarreien versetzt zu haben. Allein in der Erzdiözese Dublin liegen laut Schätzungen mehr als 400 Klagen wegen sexuellen Missbrauchs durch Priester vor. Der Kardinal hatte sich öffentlich bei allen Opfern entschuldigt und die rückhaltlose Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden angekündigt, Akteneinsicht jedoch bislang abgelehnt. (Radio Vatikan 2.1.02)

    Schweden

    • (3236) Stockholm. Am ersten Januar ist in Schweden eine Grundgesetzänderung in Kraft getreten, die einen Paragraphen gegen Diskriminierung aus sexuellen Gründen enthält. Demnach ist es nicht mehr erlaubt, Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Überzeugung verbal anzugreifen oder zu diskriminieren. Vor der Verabschiedung des Gesetzes im November hatten konservative Christen die Befürchtung geäußert, auch das Zitieren entsprechender Bibelstellen und die Verbreitung der Heiligen Schrift falle künftig unter Strafe. Der schwedische Justizminister Thomas Bodström betonte jedoch in einem Interview mit der christlichen Tageszeitung Nya Dagen (Stockholm), dass es auf den Zusammenhang ankommen werde, in dem die fraglichen Formulierungen benutzt werden. Es werde selbstverständlich weiterhin erlaubt sein, auch diskriminierende Passagen der Bibel etwa während einer Predigt zu zitieren, sich auf die Bibel zu berufen, Bibeln zu drucken oder zu verteilen. (idea, 9.1.03)

    Italien

    • (3237) Rom. Trotz starker Proteste [vgl. IR-Meldung 3211] hat das italienische Erziehungsministerium das Anbringen von Kruzifixen in allen staatlichen Schulen angeordnet. Ferner sollten nach Möglichkeit interkonfessionelle Gebetsräume für die Schüler eingerichtet werden. Das schreibt Erziehungsministerin Letizia Moratti in einem Rundschreiben an die Schulrektoren des Landes. Die gesetzliche Grundlage für die Kruzifix-Verordnung stammt aus den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, sie wurde bislang je nach Region und Schule unterschiedlich gehandhabt. (Radio Vatikan, 14.12.02)

    • (3238) Rom. Rekordjahr für Priester im italienischen Fernsehen: Staatliche und private Programme ließen im vergangenen Jahr katholische Geistliche so oft zu Wort kommen wie nie zuvor. Das stellt die Wochenzeitschrift l'Espresso fest. Unter ihnen sind vor allem Don Antonio Mazzi, dem mit einer Stunde und 18 Minuten Redezeit sogar mehr Raum gegeben wurde als dem Papst, welcher "nur" 46 Minuten zu hören war. Priester werden von italienischen Fernsehjournalisten nicht nur zu kirchlichen Fragen, sondern auch zu Themen wie Prostitution, Weltfriede oder ähnlichen Themen geladen. (Radio Vatikan, 9.1.03)

    Vatikan

    • (3239) Vatikanstadt. Italienischen Medienberichten zufolge plant die katholische Kirche nun Maßnahmen gegen das zunehmende "Verlottern der Sitten" [sic! angesichts der Vielzahl von Missbrauchsfällen in katholischen Kreisen] zu ergreifen. Laut der römischen Zeitung La Repubblica wird der Vatikan demnächst ein 500 Seiten starkes Dokument veröffentlichen. Unter dem Titel Lexikon der Familie und des Lebens stellt die Kirche u.a. die Beziehung von Mann und Frau als Grundlage der Gesellschaft heraus und wendet sich somit gegen das Tolerieren von Homo-Ehen. Des Weiteren begründet sie ihre Ablehnung jeglicher Art von Empfängnisverhütung und Praktiken der Sexualaufklärung, die ihr Augenmerk lediglich auf biologische Aspekte legt. Zum ersten Mal werden mit diesem Dokument die Ansichten schriftlich fixiert. (ntv.de, 17.12.02)

    • (3240) Vatikanstadt. Die Seligsprechungsfeier für Mutter Teresa von Kalkutta wird voraussichtlich am 19. Oktober 2003 auf dem Petersplatz in Rom stattfinden. Das wurde Ende Dezember im Vatikan bekannt gegeben. Vertreter der Kongregationen der Missionarinnen und Missionare der Nächstenliebe, die von der vor fünf Jahren verstorbenen Ordensfrau gegründet worden waren, zeigten sich über dieses Datum erfreut. Besonders bedeutsam sei, dass der Termin so nahe am 25. Jahrestag der Wahl von Papst Johannes Paul II. liege. Dieser war am 16. Oktober 1978 vom Kardinalskollegium zum Nachfolger Petri erwählt worden. (Radio Vatikan, 20/21.12.02)

      Anm. MIZ: Das Seligsprechungsverfahren für Teresa ist das bei weitem Kürzeste in der jüngeren Kirchengeschichte. (Der bisherige Rekordhalter, Opus Dei-Gründer Escriva, brauchte immerhin 17 Jahre!). Es liegt nun an den Konfessionslosenverbänden und den Medien, den hartnäckigen Mythos vom "Engel aus Kalkutta" zu dekonstruieren und aufzuzeigen, wer Teresa in Wirklichkeit war: eine Freundin von Diktatoren, die auf Kosten der Armen, die zu ihr kamen, die reichlich fließenden Spendengelder aus aller Welt für den Vatikan hortete.

    • (3241) Vatikanstadt. Johannes Paul II. sprach sich bei einem diplomatischen Neujahrsempfang ungewöhnlich heftig gegen einen möglichen Krieg gegen den Irak aus. Der Kirchenführer erklärte auf dem Empfang. "Krieg ist niemals ein unabwendbares Schicksal. Krieg bedeutet immer eine Niederlage für die Menschheit." Zugleich erinnerte das Oberhaupt der katholischen Kirche an das Leiden der Bevölkerung im Irak durch das UNO-Wirtschaftsembargo. Krieg sei kein Mittel zur Konfliktlösung. Nach der UNO-Charta könne Krieg lediglich unter bestimmten Bedingungen als letztes Mittel betrachtet werden. Dabei müssten aber auch "die Folgen für die Zivilbevölkerung" beachtet werden.

      Johannes Paul II. plant nach italienischen Zeitungsberichten, einen hohen Kurienkardinal zu Friedensmissionen nach Bagdad und Washington zu schicken. Falls sich die Gefahr eines militärischen Angriffs auf den Irak weiter zuspitze, solle der französische Kardinal Roger Etchegaray mit dem irakischen Staatschef Saddam Hussein und mit US-Präsident George Bush zusammentreffen. Der Kardinal solle dabei zugleich persönliche "Friedensbotschaften" des Papstes überbringen, berichtet die römische Zeitung Il Messaggero. Das Blatt verweist auf die Friedensversuche des Vatikans im Jahre 1991, als der Papst nur Stunden vor Beginn des Golfkrieges Botschaften an die Staatspräsidenten beider Länder schickte.

      Der Papst hatte bereits in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gemacht, dass er einen Angriff auf Bagdad ablehnt. Er rief alle "Menschen guten Willens" auf, sich dafür einzusetzen, einen Krieg zu verhindern. (Spiegel online, 13.1.03)

      Anm. MIZ: Es freut die Redaktion, zumindest dieses eine Mal dem Papst beipflichten zu können. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die Bemühungen des Kirchenoberhaupts von Erfolg gekrönt sein werden. (Hierzu müsste er wohl selbst nach Bagdad fliegen und die nächsten Monate dort verbringen?) In der politischen Landschaft Deutschlands sorgte der päpstliche Appell immerhin für Irritationen. So sah sich ausgerechnet CSU-Hardliner Peter Gauweiler bemüßigt, sich auf die Seite der Friedensbewegung zu stellen und seine Parteigenossen mit einer unangenehmen Gewissensfrage zu konfrontieren: Papst oder Bush? Da die Union aus taktischen Gründen eine Gegenposition zu Kanzler Schröder aufbauen musste, zog der Papst ausnahmsweise bei den Christparteien den Kürzeren...

    Spanien

    • (3242) Madrid. Bei einer Umfrage des spanischen Zentrums für Sozialforschung (CIS) gaben 46% der Spanier an, gar nicht mehr zu Gottesdienst zu gehen. Als regelmäßige Kirchgänger bezeichnen sich nur 18%. 1960 waren es noch 95% der vom CIS befragten Personen. (WAZ, 10.12.02)

    Griechenland

    • (3243) Athen. Der griechisch-orthodoxe Metropolit Ambrosios ist mit der Forderung nach religiös gemischten Ehen als Maßnahme gegen Rassismus auf Kritik aus den eigenen Reihen gestoßen. Der Metropolit hatte seine Forderung im Rahmen einer Diskussion der Heiligen Synode über Einwanderung erhoben. Die Kirche solle Ehen von griechisch-orthodoxen Gläubigen mit Anhängern anderer Religionen oder Konfessionen ermutigen und damit ihrer alten Praxis entsprechen, so Ambrosios. Das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche, Christodoulos, wies die Forderung jedoch barsch zurück. (Radio Vatikan, 11.1.03)

    • (3244) Athen. Der Primas der griechisch-orthodoxen Kirche, Christodoulos, hat eine mögliche Aufnahme der Türkei in die Europäische Union scharf kritisiert. Das Land habe nichts zur Zivilisation beizutragen, sagte der Erzbischof von Athen in einer Predigt. Der bisherige Beitrag der Türkei zur europäischen Geschichte habe in Barbarei und Raubzügen bestanden, so der Kirchenführer laut Nachrichtenagentur afp. Der EU-Beitrittskandidat sei nur daran interessiert, seine Märkte zu erweitern, nicht aber daran, zum Fortschritt der Kultur beizutragen. (Radio Vatikan, 19.1.03)

    Serbien

    • (3245) Vranje. Ein Skandal um sexuellen Missbrauch von jungen Ministranten, in den ein Bischof verwickelt sein soll, hat die Spitze der serbisch-orthodoxen Kirche erschüttert. Drei junge Männer, die zur Tatzeit minderjährig waren, haben den Bischof der Stadt Vranje, Pahomije, beschuldigt, sie sexuell misshandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geistlichen, berichten Belgrader Zeitungen. Die serbische Bischofskonferenz hat scharf auf die Anschuldigungen reagiert. Es gebe eine "gottlose Hetzjagd" gewisser "antikirchlicher Kreise", urteilte die Bischofskonferenz. Die Kirchenleitung verlangte zugleich die Aufklärung der Vorwürfe. (orf.at, 11.01.03)

    Polen

    • (3246) Warschau. Einen deutlichen Gottesbezug in der künftigen EU-Verfassung hat der Primas der katholischen Kirche des Landes, Kardinal Jozef Glemp, gefordert. Jede andere Entscheidung sei eine Verletzung der Demokratie, da die Mehrheit der Bürger in der Europäischen Union Christen seien. Das betonte Glemp gegenüber der polnischen katholischen Nachrichtenagentur (KAI). Daher könne er auch die Nervosität nicht verstehen, mit der über einen Gottesbezug in der Verfassung diskutiert werde. Der Sprecher der EU-Kommission hatte unlängst erklärt, die Mitglieder des Gremiums hätten das Thema noch nicht abschließend diskutiert. (Radio Vatikan, 4.1.03)

    Russland

    (3247) Moskau. Der katholischen Kirche in Russland ist Gefährdung der nationalen Sicherheit vorgeworfen worden. In einem von Regierungsmitarbeitern und Religionsvertretern erstellten Bericht wird empfohlen, sie gemeinsam mit anderen ausländischen Religionsgemeinschaften von den Sicherheitsbehörden überwachen zu lassen. Wie die Tageszeitung Moscow Times in ihrer Internet-Ausgabe berichtete, gilt die katholische Kirche als besonders gefährlich. An zweiter Stelle stehen die Protestanten, gefolgt von den Zeugen Jehovas, Scientology und den Satanisten. (Radio Vatikan, 9.12.03)

    Ukraine

    • (3248) Kiew. Staatspräsident Leonid Kutschma hat sich für eine engere Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen ausgesprochen. Bei einem Treffen mit katholischen Bischöfen sagte Kutschma, eine solche Kooperation würde die geistige und moralische Erneuerung der ukrainischen Gesellschaft unterstützen. Bei der Rückgabe des von den Kommunisten beschlagnahmten Eigentums an die Kirchen gebe es zwar noch immer eine Reihe von Hindernissen. Es würden aber viele Anstrengungen unternommen, um die Rückgabe zu beschleunigen, so Kutschma. (Radio Vatikan, 20.12.02)

    Nordamerika

    U.S.A

    • (3249) Tallahassee. Der Gründer der Restaurantkette "Domino Pizza", Tom Monaghan, will umgerechnet 200 Millionen Euro für den Aufbau einer katholischen Universität im Bundesstaat Florida zur Verfügung stellen. Sie soll die größte und modernste im Süden der USA werden. Daneben ist laut US-Medienberichten eine "Ave-Maria-Stadt" für rund 5.000 Studenten geplant. Es wäre die erste Neugründung einer katholischen Universität in den Vereinigten Staaten seit 40 Jahren. (Radio Vatikan, 24.11.02)

    • (3250) Boston. Gegen Priester der Erzdiözese Boston sind erneut schwere Vorwürfe erhoben worden - es ist von Missbrauch kleiner Mädchen und Drogenkonsum die Rede. Insgesamt acht Geistliche werden beschuldigt, wie aus 3.000 Seiten Akten hervorgeht, die von den Rechtsanwälten der Missbrauchsopfer veröffentlicht wurden. Der zuständige (mittlerweile zurückgetretene) Kardinal Bernard Law soll die Priester in andere Gemeinden versetzt haben, nachdem die Vorwürfe laut wurden, wie die Anwälte beweisen wollen.

      Rund 450 Opfer gehen jetzt vor Gericht und verlangen insgesamt eine Summe von 100 Millionen Dollar Strafen und Schadenersatz. Doch so wie es aussieht, wird das Geld wohl nicht gezahlt. Denn die katholische Kirche sagt, sie sei pleite. Wie für jedes Wirtschaftssubjekt gilt auch für die katholische Kirche das Konkursrecht. Wie Enron und Worldcom hat auch sie die Möglichkeit, sich unter den Schutz des Insolvenzrichters zu stellen, Konkurs nach Kapitel 11 des amerikanischen Insolvenzrechtes zu erklären und ohne Vermögensliquidation weiter zu wirtschaften. Die Diözese Boston, Zentrum des jüngsten Sexskandals, will diesen Schritt nun gehen, sollte der Vergleich mit den Opfern zu teuer werden.

      Das letzte Wort ist zwar noch nicht gesprochen, denn die Kirchenleitung muss dem Konkurs zustimmen, aber die Kirche lässt keinen Zweifel daran, im Notfall jedes Mittel auszunutzen, das eigene Vermögen zu schützen. "Wir wollen die Opfer unterstützen", zitiert der Boston Globe Kirchensprecherin Donna Morrissey, "gleichzeitig wollen wir aber auch die gute Kirchenarbeit aufrecht erhalten".

      Die katholische Kirche ist ein kompliziertes Gebilde von Holdings und Tochtergesellschaften, regional zersplittert und international nicht schadenersatzpflichtig. Als eigener Staat hat der Vatikan, also die Zentrale der katholischen Kirche, mit dem amerikanischen Schadenersatzrecht nichts zu tun. Für Amerika ist es bei Schadenersatzklagen schwerer, an die Kirche heranzukommen als beispielsweise an das Franchisesystem von McDonald's. Das Vermögen der katholischen Kirche Amerikas verteilt sich auf 178 Diözesen, die wiederum unzählige Tochtergesellschaften betreiben. Die Diözese Providence in Neuengland etwa hat nach Auskunft der Schadenersatzkläger 220 Tochterunternehmen, unter anderem die Vermögensverwaltung der vornehmen Aldrich Mansion, der Kinokulisse aus dem Hollywood-Film "Meet Joe Black". Aber auch die Priester in Providence sagen, sie könnten für alle Schadenersatzklagen nicht aufkommen.

      Es wäre nicht das erste Mal, dass die katholische Kirche hohe Schadenersatzsummen für ihre Priester zahlen soll. Die Diözese Santa Fe zahlte jüngst 25 Millionen Dollar, ebenfalls für sexuellen Missbrauch, Boston zahlte 30 Millionen Dollar und Dallas 31 Millionen Dollar. Aber diesmal scheint die Zahl der Kläger nicht mehr überschaubar, und in Amerika hat generell ein Wettlauf der Geschworenengerichte um die höchste Strafsumme begonnen.

      Der Konkurs nach Kapitel 11 kann Unternehmen vor zu hohen Belastungen retten. Trotzdem zögert die katholische Kirche noch. Und das hat einen Grund: Anders als gewöhnliche Unternehmen müssen kirchliche Einrichtungen bisher ihre Bücher nicht offen legen. Mit dem Gang zum Konkursrichter wäre es damit allerdings vorbei. "Man wird jede Buchung überprüfen", sagt Professor Fred Naffziger von der Universität Indiana. Und was jetzt bekannt ist, lässt unangenehme Enthüllungen erwarten. In der Diözese Stockton in Kalifornien etwa wurde jüngst bekannt, dass die viele Millionen Dollar teure Kathedrale noch mit 28.000 Dollar verbucht ist. Der jüngste Skandal könnte also weitere nach sich ziehen? (SZ, 4.12.02, Netzzeitung, 4.12.02)

    • (3251) Boston/Vatikanstadt. Pikanter Nachtrag zur Bostoner Missbrauchaffäre: In einem von Papst Johannes Paul II. unterzeichneten Brief vom 25. Mai 1999 rät dieser dem Sexualstraftäter und (inzwischen) laisierten Priester Robert Burns, er solle wegziehen und sich dort niederlassen, "wo seine Vergehen nicht bekannt sind". Das Schreiben fanden die Anwälte der Missbrauchsopfer in der Personalakte des Täters aus der Erzdiözese Boston. Robert Burns war bereits in den 80er Jahren zweimal von seinem Chef, Kardinal Law, versetzt worden. Experten hatten genau davor gewarnt. Die Anwälte sehen die Auffassung bestätigt, dass es der römischen Kirche um Täterschutz und Verschleierung gehe, nicht aber um die Opfer. (WAZ, 13.12.02)

    • (3252) Washington. Neuer Schock für die katholische Kirche: Vier von zehn Nonnen in den USA sind allem Anschein nach sexuell missbraucht worden - oft von einem Priester oder einer anderen Nonne. Wie die Tageszeitung St. Louis Post-Dispatch berichtete, wird die Studie der Universität St. Louis, die diese Zahlen belegt, seit 1996 unter Verschluss gehalten - weil die katholische Kirche einen neuen Skandal befürchte. Viele der Nonnen seien "Opfer der Strukturen in derselben Institution, der sie ihr Leben gewidmet haben", zitierte die Zeitung den Psychologen, der für die Studie insgesamt 1.164 Nonnen aus 123 US-Ordensgemeinschaften befragt hatte. Die Autoren der Studie gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele der Befragten aus Scham und Furcht vor einer Entdeckung möglicherweise nicht offen geantwortet hätten. Die von Nonnenorden mitfinanzierte Studie ist die einzige US-weite wissenschaftliche Erhebung über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. (20 Minuten [Zürich], 5.1.03)

    • (3253) Alabama. Ein US-Bundesrichter hat die Entfernung eines monumentalen Gedenksteins mit den "Zehn Geboten" aus einem Gerichtsgebäude in Montgomery im Bundesstaat Alabama angeordnet. Der rund 2,4 Tonnen schwere Stein in der Eingangshalle des Gebäudes verstoße gegen die verfassungsmäßige Trennung von Kirche und Staat, urteilte Richter Myron Thompson. Die Verantwortlichen, so berichtet Kathpress, hätten 30 Tage Zeit, um das Monument zu entfernen. Der Oberste Richter von Alabama, Roy Moore, hatte den Gedenkstein nach seiner Ernennung im November 2000 aufstellen lassen. Er argumentiert, dass die "Zehn Gebote" die moralische Grundlage der amerikanischen Gesetzgebung seien. Außerdem werde durch die bloße Anwesenheit des Denkmals niemand dazu gezwungen, an Gott zu glauben. In seiner 96-seitigen Begründung kam Thompson jedoch zu dem Schluss, dass das Monument in Montgomerys Gerichtsgebäude einen "heiligen Platz" darstelle und damit "ein religiöses Heiligtum" sei. Dies sei jedoch in einem öffentlichen Gebäude nicht gestattet. Moore kündigte umgehend Berufung an. (orf.at, 19.11.02)

    • (3254) Lewiston. Einen Hexenkult sieht der amerikanische Prediger Douglas Taylor in den Harry-Potter-Romanen. Deshalb inszenierte er einen öffentlichen "Bücher-Veriss". Der 33-jährige Taylor ist Gründer der "Jesus Partei" und schon seit längerem aktiv im Kampf gegen die Kinderbücher. Er hält sie schlicht für Teufelswerk. "Harry Potter ist voll von Hexerei", sagte Taylor der Zeitung Boston Globe. Unter dem Applaus von hundert Zuschauern zerriss er nun eines der Werke in Lewiston im Bundesstaat Maine. Allerdings war das Zerreißen nur eine Notlösung. Ursprünglich hatte er das Buch verbrennen wollen, was ihm aber die Stadtverwaltung wegen giftiger Emissionen untersagt habe. Taylor hatte schon bei der Premiere des ersten Potter-Films vor einem Jahr Proteste organisiert. Für ihn sei auch der neue Film Harry Potter und die Kammer des Schreckens eine Anleitung für Schwarze Magie. Er würde in Kindern eine verheerende Leidenschaft für das Okkulte wecken, ist sich Taylor sicher. (Spiegel-online, 16.11.02)

    • (3255) New York. Die Erzdiözese New York will gerichtlich gegen ein neues Gesetz vorgehen, nach dem sie im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge auch für Verhütungsmittel von Angestellten aufkommen müsste. Nach den neuen Bestimmungen sind zwar Kirchen und Seminare von dieser Verpflichtung ausgenommen; katholische Schulen und andere Sozialeinrichtungen fallen jedoch nicht unter die Ausnahmeregelungen. Für dort arbeitende Personen müssen auch Verhütungsmittel in den Katalog der vom Arbeitgeber zu bezahlenden ärztlich verschriebenen Präparate aufgenommen werden. Nach Auskunft eines Sprechers der Erzdiözese hält sich die Kirche derzeit "unter Protest" an die neuen Bestimmungen. Es könne jedoch nicht angehen, dass der Staat darüber befinde, "was katholisch ist und was nicht". So werde nicht allein in Gotteshäusern oder in Seminare die katholische Morallehre gelehrt, sondern selbstverständlich auch in Schulen. Juristen weisen allerdings darauf hin, dass katholische Schulen oder Krankenhäuser Menschen aller Glaubensgemeinschaften offen stehen und zudem öffentliche Gelder erhalten. Daher fielen sie nicht unter das Kirchen und Seminare zustehende Ausnahmegesetz. (Radio Vatikan, 6.1.03)

    Australien

    • (3256) Sydney. Der mutmaßliche indonesische Terroristenführer Abu Bakar Bashir hat heftige Drohungen gegen Australien geäußert. Bashir, der geistige Führer der muslimischen Organisation Jemaah Islamiyah, sagte der Zeitung Sydney Morning Herald, Australien werde in einen Krieg gezogen, falls die Regierung terroristische Ziele im Ausland angreife. Ministerpräsident John Howard hatte kürzlich erklärt, er sei zu solchen Angriffen bereit, wenn damit Terroranschläge in Australien verhindert werden könnten.

      "Falls die Australier John Howards Haltung folgen, wird es einen Krieg in der Welt geben, und so Gott will, wird Australien sofort zerstört werden wegen der verrückten Idee seines Ministerpräsidenten", sagte Bashir der Zeitung. Er steht derzeit in einem Krankenhaus in Jakarta unter Bewachung der indonesischen Behörden. Bashir lobte in dem Interview Selbstmordattentate, die zur Verteidigung des Islam eingesetzt würden. Die Jemaah Islamiyah gilt als Drahtzieher des Bombenanschlags von Bali. Bislang wird gegen Bashir aber lediglich wegen Anschlägen auf christliche Kirchen vor zwei Jahren ermittelt. Die australische Zeitung The Australian berichtete jedoch, er habe im Februar 2002 an einem Treffen in Bangkok teilgenommen, das der Vorbereitung des Bombenanschlags von Bali gedient habe. Bei dem Attentat vom 12. Oktober waren mehr als 180 Menschen getötet worden, darunter 88 Australier und sechs Deutsche. (Spiegel-online, 13.12.02)

    Asien

    Israel

    • (3257) Jerusalem. Der Direktor der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, Avner Shalev, hat den Vatikan aufgefordert, unverzüglich seine Archive über die Zeit des Zweiten Weltkrieges zu öffnen. In einer Erklärung heißt es, der Vatikan wolle zwar demnächst seine Akten zur Zeit bis 1939 zugänglich machen; viel wichtiger sei es aber, Erkenntnisse über die Haltung der katholischen Kirche während der kritischen Jahre danach zu erhalten. (Radio Vatikan, 31.12.02)

    Irak

    • (3258) Bagdad. Moslemische kurdische Autoritäten haben zu einem Heiligen Krieg gegen die "ungläubigen" Amerikaner aufgerufen. Am Ende einer Konferenz im Norden des Irak bezeichneten es die 600 dort versammelten Vertreter der Kurden als eine Pflicht der Moslems, den Dschihad zu unterstützen, wenn die "Ungläubigen ins Gebiet der Moslems eindringen". In ihrer Verlautbarung bekräftigen die Kurden - laut übereinstimmenden Meldungen - der ganze Irak und das gesamte arabische und kurdische Volk würden dem "amerikanisch-zionistischen" Feind die Stirn bieten. (Radio Vatikan, 24.12.03)

    Indien

    • (3259) Kilimanoor. Nach dem Anschlag auf einen christlichen US-Missionar sind im südindischen Bundesstaat Kerala drei militante Hindu-Aktivisten verhaftet worden. Die Männer, die mutmaßlich der fundamentalistischen Hindu-Organisation RSS angehören, hatten den 68-jährigen Joseph Cooper in der Stadt Kilimanoor durch mehrere Messerstiche verletzt. Fünf weitere Menschen wurden verwundet, darunter eine Pastorenfamilie. Zahlreiche christliche Gruppen, darunter der Indische Christenrat verurteilten den Anschlag. In Kerala ist es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Übergriffen militanter Hindus auf Angehörige anderer Religionsgemeinschaften gekommen. (Radio Vatikan, 16.1.03)

    Afrika

    Nigeria

    • (3260) Kaduna. "Was wir sagen, ist, dass der Heilige Koran klar festgelegt hat, dass jeder, der den Propheten des Islam, Mohammed, beleidigt, getötet werden muss", erklärte der Informationsminister des Bundeslandes Zamfara, Umar Dangaladima Magaji, der Nachrichtenagentur Reuters. Die Journalistin Isioma Daniel hatte in der Zeitung This Day Kritik von Muslimen an der ursprünglich in Nigeria angesetzten Miss-Wahl zurückgewiesen: Der Religionsgründer des Islam, Mohammed, hätte sicherlich eine der Schönheiten zur Frau genommen. Wegen dieser Äußerung war es zu Auseinandersetzungen zwischen Moslems und Christen in der nordnigerianischen Stadt Kaduna gekommen, bei denen mehr als 200 Menschen (!) getötet wurden. Daniel ist in die USA geflohen.

      Bei dem Aufruf zur Tötung Daniels handle es sich um eine Fatwa, ein Urteil nach islamischem Recht, sagte Magaji. "Sie basiert auf dem Wunsch des Volkes." Die Regierung halte die Fatwa für angemessen, weil sie zur Entschärfung der Lage und zum Vermeiden von weiterem Blutvergießen beitragen könne. (Spiegel online, 24.11.02)

    2003 - Meldungen 3261-3289

    2003 - Meldungen 3261-3289 rhartmann Mi, 2003-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3261) Berlin. Nur noch 39 Prozent der Deutschen, so wollen Meinungsforscher einer Online-Umfrage "Perspektive Deutschland" herausgefunden haben, bezeichnen sich als religiös. 36 Prozent stuften sich als Atheisten oder als eher nicht-religiös ein. Während Kardinal Karl Lehmann die Zahlen als "dramatisches Ergebnis" deutete, sehen es Religionssoziologen gelassener als Ausdruck einer säkularisierten Gesellschaft. Zwar kommen die beiden Großkirchen noch immer auf die stolze Zahl von 53 Millionen Mitgliedern (Katholiken: 26,66 Millionen; Protestanten 26,34 Millionen), aber vor allem im Osten gewinnt eine neue, "dritte Konfession", die der Konfessionslosen, an Boden. 22 Prozent der Deutschen glaubten, auf Religion verzichten zu können - meldete schon zu Jahresbeginn eine Allensbach-Studie.

      Statistiken sagen allerdings wenig aus über die tatsächliche Gläubigkeit. Konfessionslos gleich religionslos - diese Gleichung geht nicht auf. Jeder fünfte Konfessionslose in der "alten" Bundesrepublik, so hat der Pastoralsoziologe Michael Ebertz herausgefunden, betrachtet sich durchaus als religiös - in den "neuen Ländern" sind es acht Prozent. Und wer sich als "nichtreligiös" zu erkennen gibt, muss nicht unbedingt ein überzeugter Atheist sein. Umgekehrt können sich aber auch Protestanten und Katholiken durchaus als "nichtreligiös" verstehen. Professor Ebertz, der an der Katholischen Fachhochschule Freiburg lehrt, überraschte mit einem deutschen Ost-West-Vergleich: Von den Katholiken in Ostdeutschland bezeichnen sich demnach 95 Prozent als "religiös", im Westen sind es nur 66 Prozent. Außerdem: Nicht einmal drei Viertel der deutschen Katholiken beantworte die Gottesfrage mit Ja. Zwar fänden Vorstellungen, die Gott als (persönlichen) Schöpfer annähmen, unter Katholiken noch die höchste Zustimmung. Aber mittlerweile seien es doch mehr als 40 Prozent unter ihnen, die nicht an einen Schöpfer glaubten. Nur bei einem Viertel der Katholiken, so die Analyse von Ebertz, gehöre das Beichtsakrament noch zum festen Glaubensbestand. Selbst 20 Prozent der Kirchentreuen glaubten überhaupt nicht oder eher nicht an ein Leben nach dem Tod oder an die Auferstehung. Die Auferstehungsgläubigen sind damit zu einer Minderheit (45 Prozent) unter den Katholiken in Deutschland geworden, wenn auch nicht eine so krasse Minorität wie unter den evangelischen Christen (27 Prozent).

      In Ostdeutschland ist die Erosion des christlichen Glaubens am gravierendsten. Nach der internationalen Wertestudie aus dem Jahr 1990 hatten sich 32 Prozent der Menschen in den neuen Bundesländern als religiös eingeschätzt und 37 Prozent als areligiös, 17 Prozent nannten sich atheistisch. 1999, bei der letzten derartigen Studie, bezeichneten sich nur noch 29 Prozent als religiös, der Anteil der Areligiösen stieg um zwölf Punkte auf 49 Prozent und der der Atheisten auf 22 Prozent (Die Welt, 28.4.03)

    • (3262) Greifswald. Die Evangelischen Kirchen vor allem im Osten Deutschlands verlieren immer mehr Mitglieder. Allein in Vorpommern schrumpfte die Mitgliederzahl der Pommerschen Evangelischen Kirche von 700 000 im Jahr 1958 auf rund 120 000 im Jahr 2003. Mitten im "Tal der Konfessionslosen" wagen Theologen jetzt einen kühnen Schritt. In Greifswald, traditionsreicher Bischofssitz der Kirche, soll Deutschlands erstes "wissenschaftliches Missionsinstitut" entstehen. Spätestens zum Sommersemester 2004 werden Theologiestudenten und gestandene Pfarrer in diesem Institut der Greifswalder Universität lernen, wie man hart gesottenen Atheisten im eigenen Land erfolgreich das Evangelium verkündet. Der designierte Direktor und Theologieprofessor Michael Herbst versteht die missionarische Ausbildung als eine "Grundqualifikation".

      Statt in Burundi, China oder Kenia sollen nach dem Willen der Kirchen deutsche Missionare also künftig verstärkt in Pasewalk, Annaberg-Buchholz oder Neuruppin den Glauben an Jesus Christus vermitteln. Lange haben sich die Kirchen im Osten in der Überzeugung gewähnt, dass die Menschen sich nach der Wende wieder Gott zuwenden würden. Ein Trugschluss, wie sich herausstellte. Die Konfessionslosigkeit im Osten habe sogar einen ganz eigenen Charakter, stellt der Westfale Herbst nach sieben Jahren Ost-Erfahrung fest. "In der dritten Generation ohne Bindung an die Kirche sind Vokabular und Grammatik der Religion ausgelöscht." Deshalb sollen die Studenten eine kommunikative Kompetenz erwerben, die sie zum Umgang mit nicht kirchlich gebundenen Menschen befähigt, sagt Herbst. Vor allem aber sollen gemeindliche Angebote erarbeitet werden, die auch Konfessionslosen Antworten auf wichtige Fragen der Zeit geben. (Schweriner Volkszeitung, 27.1.03)

      Anm. MIZ: Auf diese "Angebote, die auch Konfessionslosen Antworten auf wichtige Fragen der Zeit geben", sind wir wirklich gespannt! Auf jeden Fall werden wir dieses "wissenschaftliche Missionsinstitut" (wozu doch die "Wissenschaft" heutzutage alles herhalten muss!) im Auge behalten. Bei Bedarf stellt sich die MIZ-Redaktion auch gerne als "wissenschaftlich-missionarisches" Versuchsobjekt zur Verfügung?

    • (3263) Karlsruhe. Kirchen müssen für ungerechtfertigte, abwertende Äußerungen ihrer Sektenbeauftragten über Dritte haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Prozess gegen die Diözese Bamberg, dass öffentlich-rechtlich verfasste Kirchen wegen ihres erhöhten Einflusses in Staat und Gesellschaft eine größere Sorgfaltspflicht treffe. Sektenbeauftragte dürften keine folgenschweren Warnungen äußern, "ohne sich zuvor hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Abqualifizierung verschafft zu haben".

      Der BGH wies ein Verfahren um Schadenersatzansprüche eines Psychotherapeuten an das Oberlandesgericht Nürnberg zurück. Der auch als Heilpraktiker und Sozialpädagoge ausgebildete Kläger hatte Einzel- und Gruppentherapien veranstaltet, in denen eine neuartige "Reittherapie" angeboten wurde. Ein bei der Diözese angestellter Sektenbeauftragter hatte den Mann seit Jahren wiederholt als "Sektenführer" bezeichnet und von einer "eindeutigen Psychosekte" gesprochen. In Artikeln und einer Rundfunksendung war von einer etwa 200 bis 300 Personen starken, hierarchisch strukturierten Gruppe die Rede, in der es Gruppendruck und Abhängigkeiten gebe.

      Der Therapeut sagte, er habe seine Klientel in keiner Weise organisiert und keine Weltverbesserungsideologie verfolgt. Er und ein Kollege machten einen Schaden in Millionenhöhe geltend, von dem ein kleiner Teil eingeklagt wurde. Die Kampagne habe zu erheblichem Verdienstausfall durch das Ausbleiben von Klienten, zur schweren Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts und zu einem Gesundheitsschaden geführt. Eine Querschnittslähmung sei Folge der Rufschädigung.

      Der BGH stellte klar, dass öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften im Wege der Amtshaftung für schuldhafte Pflichtverletzungen ihrer Bediensteten einstehen müssten. Im öffentlichen Meinungskampf hätten sie mehr als jeder Bürger auf das Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Existenz anderer zu achten. Bei amtlichen Äußerungen werde zwar keine Neutralität verlangt, wohl aber "ein angemessener Grad an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit". (Süddeutsche Zeitung, 25.2.03)

    • (3264) München. Die umstrittene Ausstellung "Körperwelten" ist doch eröffnet worden - allerdings in stark zensierter Form. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte kurzfristig das von der Stadt verhängte Verbot mit einer Art "Jein" zwar aufgehoben: Aber alle spektakulären Exponate durften nicht gezeigt werden. Auch der Souvenirverkauf war untersagt, abgesehen von Katalogen und Videos. Damit wurde alles aus dem Blickfeld der Besucher geräumt, was umstritten ist. Der 10. VGH-Senat hat in seinem Beschluss deutlich gesagt, dass Plastinate auf jeden Fall Leichen im Sinne des Bestattungsrechts seien. Anhand des Kataloges und von Videos haben die Richter die Ausstellung begutachtet und festgestellt, dass einige Bereiche zur populärwissenschaftlichen Vermittlung anatomischer Gegebenheiten geeignet sind. Im Sinne der Wissenschaftsfreiheit sei der didaktische Einsatz eines Leichnams als Mittel der Erkenntnis der Menschheit über sich selbst legitim - auch unter dem Blickwinkel der Menschenwürde. Der Einsatz von Toten zu künstlerischen Zwecken erschien den Richtern dagegen "höchst problematisch".

      Sie gingen deshalb das Angebot des Veranstalters zur Selbstzensur ein: Gunther von Hagens hatte nämlich in letzter Minute dem Gericht vorgeschlagen, besonders umstrittene Plastinate nicht zu zeigen. Dazu gehören unter anderem: der "Prayer", das "mystische Plastinat Harry Potter", der "Torwart nach unten", die "total expandierten Körper", der "Schubladenmann" sowie der "Fechter". Damit seien die unter dem Aspekt der Menschenwürde "durchaus problematische Plastinate" weggefallen, befanden die Richter. In anderen Fällen verlangten sie die "Entschärfung" der Präsentation: Etwa der "Basketballspieler" muss ohne Ball gezeigt werden. "Der Senat vermochte aber auch bei dem 'Scheuenden Pferd mit Reiter' kein wirklich didaktisches Anliegen zu erkennen." Dass es angeblich um den Vergleich zwischen Pferd und Mensch gehe, kritisierte er als "oberflächlich und vorgeschoben". Dieses Plastinat durfte deshalb ebenfalls nicht ausgestellt werden.

      Dem gegenüber erschien den Richtern der "Läufer" wegen des besonderen Anliegens, sowohl den Knochenapparat als auch die Muskulatur in der Dynamik der Bewegung festzuhalten, "noch tragbar". Gleiches gelte für den "Lassowerfer" sowie das "Ganzkörperplastinat mit Haut". Das Gericht: "Bei letzterem vermag die Gegenüberstellung von Haut und darunter liegendem Körper die gewählte Darstellung gerade noch zu rechtfertigen." Die "zwei schwangeren Frauen" mit offenem Blick auf den Fötus sehen die Richter dagegen "von dem pädagogischen Zweck getragen, die Entwicklung des vorgeburtlichen Lebens in enger Verbundenheit zwischen der Schwangeren und dem heranwachsenden Kind zu vermitteln" (sic!!). Der VGH ging aber auch auf die "von vielen Seiten zu Recht monierte" Werbestrategie von Hagens ein. Vor allem die "Geschmacklosigkeit", für eine Illustrierten-Reportage nachts mit plastinierten Leichen durch München zu touren, könne sogar strafrechtlich relevant sein, stellte der Senat fest. Zwar rechtfertige dieses "fragwürdige Verhalten" kein Totalverbot. Aber "solche Verhaltensweisen im Umgang mit Leichen können Anlass geben, dagegen im Einzelnen vorzugehen" (Süddeutsche Zeitung, 21.2.03)

      Anm. MIZ: Seltsamerweise hat das hohe Gericht die Ausstellung von Reliquien (u.a. Leichenteile sog. "Heiliger") in katholischen Kirchen nicht bemängelt. Wahrscheinlich weil sie einen so enormen Beitrag zur "populärwissenschaftlichen Vermittlung anatomischer Gegebenheiten" leisten?

    • (3265) Essen. Wegen des anstehenden Umzugs von Coca Cola von Essen nach Berlin hat der Betriebsratschef des Unternehmens, Gerhard Eisel, Mitarbeitern, deren Job wegfällt, einen Kirchenaustritt empfohlen. Die Mitarbeiter könnten so eine höhere Abfindung erzielen, begründet Eisel. Die Kirchen reagierten empört, signalisierten aber Entgegenkommen. Betroffenen, die der Kirche treu bleiben, wollen sie bei der Abfindung einen Großteil der Kirchensteuer erlassen. (Süddeutsche Zeitung, 23.2.03)

    • (3266) Düsseldorf. Zunächst unbemerkt von der Öffentlichkeit erging im Dezember 2002 ein skurriles, bei genauerer Betrachtung jedoch sehr viel sagendes Urteil, das möglicherweise noch weitreichende Folgen haben wird. Und zwar verurteilte das OLG Düsseldorf einen Steuerberater, weil dieser "den ihm obliegenden Beratungspflichten schuldhaft nicht nachgekommen" sei. Sein Vergehen: Er hätte von sich aus seinen Mandanten, einen Geschäftsmann, darauf hinweisen müssen, dass dieser eine höhere Gewinnausschüttung erzielen könnte, wenn er nicht der Kirche angehören würde. "Bei einer ordnungsgemäßen Beratung", so das Gericht, hätte sich der Mandant wahrscheinlich für einen Kirchenaustritt entschieden. Der Verurteilte muss seinem Mandanten nun die Kirchensteuer ersetzen.

      Da das OLG eine Revision nicht zuließ, werden sich kluge Kollegen des gestraften Steuerberaters auf einen neuen Sachverhalt einstellen müssen. Von nun an wird wohl die Gretchenfrage am Anfang jedes ordentlichen Fiskalgespräches stehen: "Also, bevor wir uns mit dem Kinderfreibetrag beschäftigen: Mandant, nun sag, wie hast du's mit der Religion?"

      Interessant ist die Begründung des Urteils. Offenbar ist es dem Geschäftsmann gelungen, glaubhaft zu versichern, dass er zuvor nichts von der Existenz der Kirchensteuer gewusst habe. Das Gericht erklärte, dass die Mitgliedschaft in der Kirche (Taufe) "ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen" erfolgt sei. Die lange Zeit, die seit Beginn seiner Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft vergangen sei, sei nicht im Sinne eines "schweigenden Einverständnisses" mit der "drohenden Kirchensteuerlast" zu deuten. (Süddeutsche Zeitung, 20.5.03)

      Anm. MIZ: Es ist zweifellos richtig, dass die durch die Taufe hervorgerufene Aufnahme in eine exklusive Steuergemeinschaft rechtlich höchst fraglich ist, da dieser finanziell durchaus folgeträchtige Akt in der Regel ohne bewusste Mitwirkung des Steuerpflichtigen in spe erfolgt. Die Unterstellung, der 48-jährige Kläger habe zuvor noch nie etwas von der Exis-tenz der Kirchensteuer gehört und bedürfe daher der Aufklärung durch den Steuerberater, klingt aber doch etwas merkwürdig. Entsprechend süffisant fiel auch der Kommentar der Süddeutsche Zeitung aus: "Der Mensch, lässt sich folgern, wird ungefragt getauft und danach von den Verhältnissen daran gehindert, sich an seine Taufe zu erinnern - bis ein Steuerberater ihn aus dem Schlaf der Ahnungslosigkeit weckt."

    • (3267) Mainz. Weil sie sich weigert, ihre Vollverschleierung abzulegen, erhält eine junge Muslimin künftig keine Sozialhilfe mehr. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Die Begründung des Gerichts: Wegen der Vollverschleierung sei die Frau auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Da sie sich weigere, dieses "Vermittlungshindernis" zu beseitigen, habe sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt (Az.: 1 L 98/03.MZ). Das Urteil bestätigte die Stadt Mainz in ihrer Weigerung, der Muslimin weiterhin Sozialhilfe zu zahlen. Die Frau tritt in der Öffentlichkeit stets voll verschleiert auf, indem sie ihren gesamten Körper mit einem schwarzen Kleid bedeckt, schwarze Handschuhe sowie ein Kopftuch und einen Schleier vor ihrem Gesicht trägt. (Frankfurter Rundschau, 7.3.03)

    • (3268) Berlin. Bei der großen Friedensdemonstration am 15. Februar in Berlin zeigte die Analyse einer Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin, dass die meisten der 500.000 Demonstranten ziemlich gottlos waren. 1400 Fragebögen hatten die Politforscher an unterschiedlichen Punkten des Protestzugs verteilt. Jeder zweite Bogen kam ausgefüllt zurück. Das Ergebnis: Mit einem Anteil von 65 Prozent waren überdurchschnittlich viele Teilnehmer ohne jede Religionszugehörigkeit. Überwiegend verorteten sie sich politisch links. Fast 53 Prozent würden Grün wählen, 21 Prozent SPD, 20 Prozent PDS. CDU und FDP erhielten keine zwei Prozent. Noch frappierender war der Bildungsgrad der Friedensdemonstranten. Gut Dreiviertel von ihnen hatte Abitur. Die Hälfte konnte sogar einen Hochschulabschluss vorweisen. Auch die These, der drohende Irak-Krieg habe viele erstmals auf die Straße getrieben, relativierten die Forscher. Nur 22 Prozent hätten sich in den vergangenen fünf Jahren nicht an Demonstrationen beteiligt. (Frankfurter Rundschau, 14.3.03)

    • (3269) Rüsselsheim. "Damit hat die Islamische Föderation auf der ganzen Linie verloren", erklärte der aus Rüsselsheim stammende SPD-Europaabgeordnete Ozan Ceyhun nach einem für ihn positiven Entscheid des Landgerichts Berlin. Das hat jener in Berlin ansässigen Föderation untersagt, "unwahre und verleumderische Behauptungen" über Ceyhun zu verbreiten. In der von dem aus der Türkei stammenden SPD-Politiker herausgegebenen Broschüre Politik im Namen Allahs werden kritisch die Verbindungen islamischer Gruppen hierzulande zu politisch extremistischen und auch fundamentalistischen Gruppierungen aufgezeigt. Deswegen war Ozan Ceyhun mit einer Vielzahl gerichtlicher und auch außergerichtlicher Verfahren überzogen worden. Dazu zählten auch die Bemühungen der islamischen Förderation in Berlin. Nunmehr hat der Rüsselsheimer Europaabgeordnete nach eigener Auskunft alle Verfahren gewonnen. Alle gegen ihn erhobenen diffamierenden Behauptungen seien untersagt worden. Durch jene Behauptungen fühlte sich Ceyhun als Terrorist und Straftäter diffamiert. Weil außerdem seine Privatanschrift in Rüsselsheim in diesem Zusammenhang veröffentlicht worden war, waren Ceyhun und seiner Familie wochenlang unter Polizeischutz gestellt worden. Denn Übergriffe gegen ihn und seine Familie konnten nicht ausgeschlossen werden. Ceyhun wurde wegen alledem gerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugebilligt. Nach Abzug seiner Prozesskosten will er den übrig bleibenden Betrag einer Organisation spenden, die sich für Frauenrechte in der islamischen Gesellschaft einsetzt. (Frankfurter Rundschau, 17.3.03)

    • (3270) Dortmund. Priester und Nonnen misshandelten in den fünfziger und sechziger Jahren Tausende Jugendliche, die ihnen in Heimen anvertraut waren. 1960 trimmten katholische und evangelische Erzieher in rund 3000 Heimen mit 200.000 Plätzen die ihnen Anvertrauten. Sobald sich die Tore der konfessionellen Besserungsanstalten hinter ihnen schlossen, mussten viele von ihnen schmerzhaft erfahren, was damals Buße bedeutete: Misshandlungen, Ungerechtigkeiten, soziale Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen im Namen Gottes und der Kirche, die bis heute unangeklagt und damit ungesühnt sind.

      Erst ein Kinofilm beendete vor kurzem die Sprachlosigkeit der Opfer: The Magdalene Sisters des britischen Regisseurs Peter Mullan über die Demütigungen und Qualen "gefallener Mädchen" in katholischen Magdalenen-Heimen Irlands. Viele ehemalige Heimkinder verstanden die Botschaft des Films, begriffen, dass die Traumata ihrer Kindheit auch deshalb oft noch heute andauern, weil es hier zu Lande keine Aufarbeitung ihres Schicksals gegeben hat. Jetzt wollen sie reden über jene, die sie heute noch in ihren Träumen verfolgen und die der deutsche Filmtitel benennt: "Die unbarmherzigen Schwestern".

      In Amerika und England verlangen seit kurzem ehemalige Opfer katholischer Heime Entschuldigung und Wiedergutmachung. Sollten sich auch die deutschen Heimkinder dazu entschließen, müssen sie sich wohl auf einen schweren Kampf gegen die Institution Kirche einrichten. Der Vatikan reagierte bislang ähnlich abweisend wie vor zehn Jahren, als die ersten Missbrauchsvorwürfe gegen Priester laut wurden. Und bei der Deutschen Bischofskonferenz, den Ordensgemeinschaften, bei Caritas und Diakonie will man angeblich nicht wissen, was jahrzehntelang unter ihrer Verantwortung geschehen ist.

      Nur ein Fall unter vielen: das Heim der "Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul", Dortmund. Den Fluch der Erbsünde bekämpften die Schwestern in Dortmund vor allem mit akkordähnlicher Arbeit. Gisela Nurthen wurde schon bald in jenen Trakt beordert, in dem Dutzende Mädchen mit gesenktem Blick nähten und stopften, wuschen, mangelten und bügelten. Dabei herrschte Sprechverbot, nur Marienlieder waren erlaubt. Arbeitsbeginn war sechs Uhr. Bis zu zehn Stunden schuftete die 15-Jährige fortan im immer gleichen Takt - erst beten, dann mangeln. Schon die geringsten Verfehlungen, erinnert sich die Frau, hätten Schläge oder andere Bestrafungen durch die Nonnen nach sich gezogen. "Wir wurden nummeriert und durften nur in Zweierreihen durchs Haus marschieren - zur Kirche, zur Toilette, zum Essen." Als sie im Schlafraum ein Elvis-Lied summte, musste Nurthen zur Einzelhaft in die "Klabause", eine Isolationskammer mit Pritsche und Eimer.

      Die hauseigene Großwäscherei war für die Schwestern ein lukratives Geschäft. Dortmunder Hotels, Firmen, Krankenhäuser und viele Privathaushalte zahlten gut - und fragten nicht, wer da fürs Reinwaschen missbraucht wurde. "Die Kunden bekamen uns nie zu sehen, es gab einen Abholraum, zu dem war uns der Zutritt streng verboten." Lohn für die Mädchen gab es keinen, nicht mal Taschengeld - und als Folge auch keinen Rentenanspruch für diese Jahre. "Wir waren jugendliche Zwangsarbeiter", sagt Gisela Nurthen. "Jede Minute des Tages wurden wir bewacht, auch während des Entkleidens zur Nacht, jede Schamgrenze wurde verletzt. Sie spielten mit Schlüsseln oder Rosenkränzen und fixierten unsere jungen Körper." Die "Barmherzigen Schwestern" referierten dann gern darüber, wie man sich wirklich "unten reinwäscht", und kontrollierten es auch.

      Es gibt heute kaum noch zugängliche Unterlagen über die düstere Realität in den Erziehungsheimen. Auch Gisela Nurthen hat sich vergebens bemüht, irgendeine Spur ihrer Leidenszeit im Dortmunder Vincenzheim zu finden. Die Akten der beteiligten Institutionen - vom Jugendamt bis zum Vormundschaftsgericht - sind angeblich unauffindbar oder vernichtet worden. Die Geschädigten wollen dennoch nicht klein beigeben. Gemeinsam wollen sie die Konfrontation mit (den Peinigern) ihrer Vergangenheit suchen. (Der Spiegel 21/2001, 19.5.03)

    • (3271) Essen. Nach einer neuen Studie des Zentrums für Türkeistudien an der Universität Essen ist die Integrationsbereitschaft von türkischen MigrantInnen seit den Anschlägen vom 11. September zurückgegangen. Dabei zeigten sich gegenläufige Entwicklungen: Während bei Jugendlichen schon seit längerem eine zunehmende Abkapselung zu beobachten sei, legten die Erwachsenen verstärkt Wert auf gute Kenntnisse der deutschen Sprache und eine Erfolg versprechende Ausbildung der Kinder. Als Veränderungen seit dem 11. September beschreibt die Studie des ZfT, dass 38 Prozent der Türken eine Verschlechterung im Verhältnis zu Deutschen empfinden und ein Drittel sich mehr als vorher fremd in Deutschland fühlen. Bei 25 Prozent bewirkten die Anschläge und deren Folgen, dass sie sich stärker mit dem Islam identifizierten. (REMID-Newsletter, 22.5.03)

    • (3272) Trier. Wegen ihrer Hochzeit mit einer Frau darf eine Pädagogin des Trierer Hindenburg-Gymnasiums künftig keinen Religionsunterricht mehr erteilen. Die 33-jährige Frau hatte selbst das Bistum über die "Homo-Ehe" informiert. Daraufhin entzog ihr das Generalvikariat die "Missio canonica". Ohne diese kirchliche Lehrbefugnis dürfen Katholiken auch an einer staatlichen Schule wie dem Trierer Hindenburg-Gymnasium keinen Religionsunterricht erteilen. Nach Angaben der Organisation Homosexuelle und Kirche (HuK) ist dies bundesweit erst der zweite Fall, bei dem einem katholischen Lehrer wegen einer eingetragenen Le-benspartnerschaft die Lehr-Erlaubnis entzogen worden sei. "Menschenverachtend und unbarmherzig", nennt die HuK das Vorgehen. Die deutschen Bischöfe sehen in der Homo-Ehe indes einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß", der der katholischen Lehre über Ehe und Familie widerspreche. Der Entzug der Lehr-Erlaubnis hat für die Trierer Pädagogin allerdings keine schwerwiegenden Konsequenzen. Ab kommendem Schuljahr unterrichtet sie Ethik statt Religion. (Trierischer Volksfreund, 22.5.03)

    • (3273) Berlin. Neben dem islamischen und alevitischen Religionsunterricht wird es ab dem Schuljahr 2003/2004 in Berlin auch einen Bekenntnisunterricht für Buddhisten geben. An zwei Schulen soll das Pilotprojekt starten. Den Antrag dazu hatte die Buddhistische Gesellschaft Berlin (BGB) im Auftrag der Deutschen Buddhistischen Union (DBU) am 19. Dezember 2002 an die Berliner Schulbehörde gestellt. Den Rahmenplan für den Unterricht der Klassen 1 bis 13 hat die AG Buddhismus und Schule in Berlin mit Unterstützung der DBU, der BGB und der Buddhistischen Akademie Berlin-Brandenburg auf Basis der Pläne für Österreich erarbeitet. In Berlin leben rund 6.000 SchülerInnen aus asiatischen Ländern. An sie sowie an alle anderen am Buddhismus Interessierten richtet sich das Angebot. Dabei gelten folgende Grundsätze: Kein Teilnehmer des Unterrichts muss zum Buddhismus konvertieren; angesichts der Vielfalt der buddhistischen Strömungen der Herkunftsländer von MigrantInnen sollen die gesamte Vielfalt buddhistischer Lehre vermittelt werden; andere Religionen und die Orientierung auf Dialog und Konfliktlösung sind Bestandteile des Unterrichts. Durch Evaluation unter Beteiligung der AG Buddhismus und Schule soll versucht werden, das Berliner Projekt zum Modell auch für andere Bundesländer zu machen. Die Ausbildung der LehrerInnen soll unter wesentlicher Einbeziehung der DBU länderübergreifend konzipiert werden - zurzeit denkt man an eine mehrjährige Zusatzausbildung von BuddhistInnen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen durch Selbststudium und Ferienkurse. Religiöse Grundlage bildet das Bekenntnis der DBU, durch das die verschiedensten Traditionslinien des Buddhismus von den Lehrkräften respektiert und entsprechend vermittelt werden sollen. Die DBU ist ein Zusammenschluss von 50 Gemeinschaften und Landesorganisationen, die den Anspruch vertritt, den Buddhismus in Deutschland, zunehmend einschließlich der Verbände von MigrantInnen, nach Außen zu repräsentieren. (REMID-Newsletter, 22.5.03)

    • (3274) Düsseldorf. In der Diskussion um die von CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers geforderte Ausländer-Quote an NRW-Schulen fordern die Grünen die Öffnung der kirchlichen Schulen für ausländische Kinder. "Vielerorts lehnen konfessionelle Schulträger noch immer die Aufnahme von Migrantenkindern ab", sagte die Grüne-Landtagsabgeordnete Sybille Hausmann. So gebe es etwa in Essen eine Grundschule mit einem Ausländeranteil von 97 Prozent. "An der gegenüberliegenden konfessionellen Schule liegt er unter zehn Prozent. Hier ist der Hebel anzusetzen", sagte Hausmann.

      Der IBKA hat dagegen darauf hingewiesen, dass eine solche "Öffnung" von Konfessionsschulen für anders- oder nichtgläubige Kinder auf eine "Bestands- und Ausweitungsgarantie des staatlichen Konfessionsschulunwesens zu Lasten der Gemeinschaftsschulen" hinauslaufen würde. Ohnehin bleibe ein solcher Appell an Kirche und Privatschulen politisch folgenlos - abgesehen davon, dass nun einzelne Politiker auch islamische Konfessionsschulen forderten. Das sei aus der "herrschenden Logik staatlicher Subvention weltanschaulicher Käseglocken" zwar konsequent, richte sich aber gegen die pluralen Bildungsinteressen der Schüler. (Süddeutsche Zeitung, 24.2.03; IBKA-Rundbrief, Mai 2003)

    • (3275) Berlin. Auf seiner Sitzung im März hat sich nun auch die Kultusminis-terkonferenz offiziell für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache ausgesprochen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) seien die Kultusminister von der Linie abgerückt, dass es für den Unterricht einen einheitlichen Ansprechpartner auf muslimischer Seite geben müsse, wenngleich die Muslime weiterhin angehalten werden, landesweite Religionsgemeinschaften zu bilden, die den Unterricht mittragen. Diskussionen wird es sicherlich weiter über die Inhalte geben. Nach Angaben der SZ präferierten die Kultusminister weiterhin das Fach Islamkunde, wie es in Nordrhein-Westfalen seit Jahren als Modellversuch eingerichtet ist. Diese Islamkunde betont jedoch den religionskundlichen Charakter und ist kein bekennender Religionsunterricht. Gleichwohl zeigen neuere Entwicklungen, dass über den Weg der Modellversuche an einigen Schulen eine Flexibilisierung und Regionalisierung einsetzt: In Rheinland-Pfalz und in Bayern wird es einen islamischen Religionsunterricht geben, der von örtlichen Initiativen getragen ist. Ungelöst ist hingegen weiterhin das Problem der Lehrerausbildung. Der erste Lehrstuhl für die Ausbildung islamischer Lehrer wird erst 2004 an der Universität Münster eingerichtet werden. (Süddeutsche Zeitung, 25.3.03; REMID-Newsletter, 22.5.03)

    Frankreich

    • (3276) Paris. Die Idee gab es schon 20 Jahre, doch erst die konservative Regierung Frankreichs setzte das Projekt um: Im April diesen Jahres wurde der Französische Rat des moslemischen Kults (Conseil français du culte muselman, CFCM) gewählt. Der Rat soll zentraler Ansprechpartner für die französische Regierung sein. Dringlichstes Vorhaben ist eine Regelung zur Ausbildung von Imamen. Bislang werden sie noch zumeist aus den jeweiligen Herkunftsländern nach Frankreich entsandt, in Zukunft möchte die Regierung, dass in Frankreich ausgebildete Imame in den Moscheen auf Französisch lehren. Dieses Vorhaben gilt zugleich als wichtiger Baustein für die Etablierung eines "französischen Islam" auf den Grundlagen der Werte und Gesetze der französischen Republik. Weitere offene Fragen, die zwischen dem Islam-Rat und der Regierung geklärt werden sollen, sind der Bau von neuen Moscheen, die Berufung von islamischen Seelsorgern für Krankenhäuser und Gefängnisse, islamische Begräbnisstätten, die Zulässigkeit des rituellen Schächtens und nicht zuletzt die Auseinandersetzungen um das Kopftuch in staatlichen Einrichtungen.

      Es entspricht der Tradition des laizistischen Frankreichs - wie der vieler Staaten, in denen eine strikte Trennung von Religion und Staat etabliert ist -, dass die Regierung auf die Religion Einfluss nimmt. So hat der französische Innenminister bereits im Vorhinein ausgehandelt, wer Präsident des zu wählenden Islam-Rats sein soll: der liberale Vorsteher der algerischen Moscheegemeinde von Paris, Dalil Boubakeur. Nur ihn werde die Regierung wie auch das französische Volk als repräsentativen Ansprechpartner der fünf Millionen Muslime Frankreichs akzeptieren. Dafür holte sich die Regierung vorab die Unterstützung aus dem Ausland, aus dem bestehenden französischen islamischen Vereinigungen finanzielle und ideologische Unterstützung erfahren.

      Allerdings hat sich die Repräsentanz der gemäßigten algerischen Muslime im Islam-Rat nicht in der Weise widergespiegelt, die sich die Regierung und der designierte Ratsvorsitzende erhofft hatten. Nur sechs der 41 Sitze gingen an den algerisch dominierten Verband der Pariser Moschee. 16 Mandate errang die von Marokko unterstützte Nationale Föderation der Muslime Frankreichs (FNMF), und 13 Sitze entfielen auf die Union der Islamischen Vereine Frankreichs (UOIF), die als islamistisch gilt, da sie Verbindungen zu den arabischen Muslimbrüdern unterhält.

      Ob die vom französischen Staat erzwungene bzw. maßgeblich mitbestimmte nationale Vertretung der Muslime für andere Länder ein Vorbild ist, ist fraglich. Angesichts des Ergebnisses der Wahlen, die sich in den zeitgleich bestimmten Räten der Regionen ähnlich abbildeten, dürfte die Sorge von einem "islamistischen" oder "fundamentalistischen" Einfluss solcher Gremien gewachsen sein; Zeitungsberichte über die Wahlen in Frankreich heben genau auf diesen Punkt ab. Die Befürchtung, ein solch unerwünschtes Wahlergebnis könnte eintreten, hat frühere Regierungen das Projekt des einheitlichen Islam-Rates immer wieder verzögern lassen.

      Ob als Reaktion auf die nunmehr eher nicht genehme Vertretung der Muslime Frankreichs oder ob aus grundsätzlichen Erwägungen: der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat eine Woche nach der Wahl zum Islam-Rat den bereits so genannten "Schleier-Krieg" angezettelt. Auf einer Versammlung von 10.000 Anhängern der UOIF hat er angekündigt, dass zukünftig per Gesetz festgeschrieben sein soll, dass in amtlichen Identitätspapieren wie Personalausweis oder Führerschein der Inhaber - und vor allem die Inhaberin - mit unbedecktem Kopf zu sehen sein müsse. Ebenso gibt es Überlegungen, per Gesetz vorzuschreiben, dass in öffentlichen Gebäuden - vor allem in Schulen, Universitäten, Gerichtssälen - kein Kopftuch mehr getragen werden dürfe. Hierüber hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichtsurteile gegeben. Meist gingen sie zu Gunsten der Kopftuchträgerinnen aus, da das Gebot der Trennung von Staat und Kirche das Tragen des Kopftuches so lange nicht verhindere, wie es nicht als Ausdruck von Unterdrückung oder religiöser Propaganda anzusehen sei. Während der Innenminister mit solchen Plänen bei den Muslimen auf heftigste Proteste trifft, gräbt er der rechtsextremen Nationalen Front Le Pens das Wasser ab und sichert der Regierung die Unterstützung derer, die immer wieder Angst vor Überfremdung und dem Untergang der französischen Kultur äußern. (REMID-Newsletter, 22.5.03)

    Vatikan

    • (3277) Vatikanstadt. Was ist "safer sex"? Wie kann man die Formulierung "Schwangerschaftsunterbrechung" verstehen, und was bedeutet "die Pille danach"? Solchen und ähnlichen Fragen widmet sich ein jetzt vom päpstlichen Familienrat im Vatikan herausgebrachtes Lexikon. Das rund 900 Seiten dicke Werk soll kirchlichen Würdenträgern moralische Argumentationshilfen im neuzeitlichen Wörterdschungel geben. Deshalb befasst sich das Lexikon gezielt mit "zweideutigen und umstrittenen Begriffen über das Familienleben und ethische Fragen". In 78 Stichworten werden nach Meinung der Herausgeber verharmlosende Formulierungen zu Fragen der Abtreibung und der Geschlechterrollen behandelt, es geht um Homo-Ehen, sexuelle Erziehung und das Patriarchat. Unter den Autoren des Lexikons, das zunächst nur in italienisch vorliegt, in Kürze jedoch auch in Deutschland herauskommen soll, sind bekannte Namen wie der Münchner Kardinal Leo Scheffczyk und der päpstliche Haustheologe George Cottier.

      Das Buch sei "kein amtliches Moralbuch", sagt Erzbischof Karl-Josef Romer, der Sekretär des päpstlichen Familienrates. Entsprechend wurde das Lexikon im Vatikan auch nicht offiziell vorgestellt, obgleich der Buchtext von der päpstlichen Glaubenskongregation offiziös abgesegnet worden war. Doch wollen die Herausgeber den Bischöfen, kirchlichen Beratern und Seelsorgern vor Ort "Prinzipien für eine moralische Bewertung" im Themenbereich Familie und Bioethik an die Hand geben. In unserer heutigen Zeit sei so viel "Boshaftigkeit in den Worten", klagt Bischof Romer, "so viel zweideutiges Gerede, mit dem die unmenschlichsten Dinge schön verbrämt werden." Deshalb sei eine Klarstellung der Begriffe vonnöten.

      Beispiel Schwangerschaftsunterbrechung: "Das klingt doch, als würde der Strom mal kurz unterbrochen", meint Romer, dabei gehe es um die Tötung eines Menschen. Beispiel Diskriminierung: "Natürlich darf ich einen Homosexuellen nicht diskriminieren", so Romer, "ich muss ihn ernst nehmen als vollwertigen Menschen". Aber deshalb dürfe man die Homo-Beziehungen der Hetero-Ehe noch lange nicht gleichstellen - "das diskriminiert die Ehe". Im Buch wird die gleichgeschlechtliche Liebe hart angegriffen: Homosexualität sei eine "psychische Notlage" und "kein Rechtssubjekt", heißt es. Es handele sich dabei um ein "psychisches Problem" einer kleinen Minderheit.

      Italienische Homosexuellen-Verbände kritisierten die päpstliche Moralkeule bereits. Aber auch die deutsche Schwangerenberatung kommt in dem Lexikon nicht gut weg, der Verein Donum Vitae, so heißt es darin, sei jedenfalls "in keiner Weise von der Kirche anerkannt". (Süddeutsche Zeitung, 4.4.03)

    Slowakei

    • (3278) Bratislava. Das Parlament der Slowakei hat die dortige Regierung beauftragt, einen Sondervertrag mit dem Vatikan über die Gewissensentscheidung seiner Bürger abzuschließen. Dies würde den Einfluss der katholischen Kirche stark erweitern. Auf Basis des geplanten Abkommens könnten zum Beispiel Ärzte die Teilnahme an einer Abtreibung in ihrem Spital ablehnen, ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen. Auch Richter könnten sich weigern, Scheidungsfälle zu verhandeln, wenn das gegen ihr Gewissen ginge. Lehrer könnten eine gegen die Lehre der Kirche gerichtete Sexualaufklärung in den Schulen verhindern.

      Das Abkommen zur Gewissensfreiheit ist ein Pakt, den erstmals zwischen dem Vatikan und einem europäischen Staat geschlossen wird. Er hat viel weitreichendere Auswirkungen als alle Konkordate, die in den letzten Jahren mit Staaten wie Kroatien oder Litauen abgeschlossen wurden. Der Papst hat bei seinen Bemühungen um eine Re-Evangelisierung Europas verstärkt auf die Ausweitung seines Einflusses in den ehemals kommunistischen Ländern gesetzt. Zuletzt verlangte Polen im Rahmen seiner Beitrittsgespräche mit der EU eine Ausstiegsklausel bei all jenen EU-Entscheidungen, die Gesetze mit moralischen Implikationen betreffen. Kritiker sehen in der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Vatikan und den neuen Demokratien im europäischen Osten die politische Trennung von Kirche und Staat gefährdet. (kath.net, 24.4.03)

      Anm. MIZ: Ist die Slowakei auf dem Weg zurück ins Mittelalter? Es hat zumindest den Anschein. Ein Richter, der eher den moralischen Appellen des Papstes folgt als der Gesetzgebung seines Landes, hat auf seinem Posten nichts verloren.

    Nordamerika

    U.S.A.

    • (3279) Washington. Ein offizieller Gebets- und Fastentag soll den US-Soldaten im Irak nach Auffassung der Abgeordneten in Washington göttlichen Beistand sichern. Mit 346 gegen 49 Stimmen verabschiedete das Repräsentantenhaus einen Aufruf an Präsident George W. Bush, einen solchen Tag der Einkehr anzusetzen. "Ein Tag des Fastens und des Gebetes ist notwendig, um den Segen und den Schutz der göttlichen Vorsehung für das Volk der Vereinigten Staaten und unsere Streitkräfte während des Konfliktes in Irak und der Bedrohung durch den Terrorismus zu Hause zu sichern", heißt es in dem Text.

      Der Senat hatte zuvor bereits eine ähnliche Resolution beschlossen. Beide Kammern des Kongresses wiesen darauf hin, dass solche Appelle auch in anderen schweren Zeiten ergangen seien. So habe Präsident Abraham Lincoln 1863 während des amerikanischen Bürgerkriegs das Volk aufgefordert, "vor Gott Buße für die Sünden der Nation" zu tun. (Tagesschau, 28.3.03)

    • (3280) San Francisco. Ein US-Berufungsgericht hat den an US-Schulen geleisteten Treueschwur erneut für verfassungswidrig erklärt und damit eine Eingabe der Regierung von Präsident George W. Bush abgelehnt. Der Eid bringe Schüler in "die unhaltbare Lage", sich zwischen der Teilnahme an einem religiösen Akt oder dem Protest dagegen entscheiden zu müssen, begründete das Berufungsgericht von San Francisco im Bundesstaat Kalifornien sein Urteil. In der Schule stünden die Kinder schon wegen ihres Alters und ihrer Beeinflussbarkeit in einer Zwangssituation. Der Streit um den täglich von Millionen Schülern geleisteten Treueschwur könnte nun vor dem Obersten Gericht in Washington weitergehen. Im Juni vergangenen Jahres hatte das Berufungsgericht von San Francisco den 110 Jahre alten Treueschwur für verfassungswidrig erklärt und damit bei der Regierung in Washington einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. US-Präsident George W. Bush nannte die Entscheidung "lächerlich". Die Richter hatten erklärt, die Schwurformel "eine Nation unter Gott" verstoße gegen die in der Verfassung verankerte Trennung zwischen Kirche und Staat. Ein Atheist hatte dagegen geklagt, dass seine Tochter jeden Morgen an der Schwur-Zeremonie teilnehmen musste.

      In neun westlichen US-Bundesstaaten leisten jeden Tag Millionen Schüler zwischen fünf und elf Jahren vor der gehissten Fahne den Eid: "Ich schwöre Treue auf die Fahne der Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik, für die sie steht, eine Nation unter Gott, unteilbar mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle." Dabei legen die Kinder die Hand aufs Herz.

      Der Baptistenprediger Francis Bellamy hatte den Schwur auf die Flagge 1892 zum 400. Jahrestag der Entdeckung Amerikas durch Christopher Columbus an Schulen verfasst. Die Formulierung "Nation unter Gott" wurde 1954 vom Kongress hinzugefügt. (Karlsruher Nachrichten, 1.3.03)

    • (3281) Pierre. Sechs Indianer vom Volk der Sioux haben eine Entschädigungsklage über 25 Milliarden Dollar gegen die US-Regierung wegen geistiger, körperlicher und sexueller Misshandlung von Schülern in Internaten für Ureinwohner eingereicht. Die sechs Kläger fordern die Entschädigung im Namen aller indianischen Schüler, die im 20. Jahrhunderts landesweit in den Internaten misshandelt worden sein sollen. Die meisten der Schulen wurden von Kirchen oder Religionsgemeinschaften betrieben, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

      Die Kläger im US-Staat South Dakota machen geltend, die Regierung habe ihre Fürsorgepflicht verletzt. In Verträgen mit verschiedenen Indianervölkern habe die Regierung zugesichert, Ureinwohnern Wiedergutmachung für Schäden zu zahlen, die Nicht-Indianer ihnen zugefügt hätten, heißt es in der Klageschrift. Weitere Klagen würden gegen die Betreiber der Internate eingereicht. Die Kläger wurden nach eigenen Angaben in den Schulen von Priestern oder Nonnen geschlagen und sexuell misshandelt. Sie fordern die Einstufung ihrer Klage als Sammelklage. (Spiegel-Online, 12.4.03)

    • (3282) Concord. Der caritative Auftrag, für Bedürftige zu spenden, hat einen US-Geistlichen offenbar dazu verleitet, sich selbst zum Hauptbedürftigen zu erklären. Seiner Kirche stahl er 1,6 Millionen Dollar. Der ehemalige Schatzmeister einer Kirche in New Hampshire hat vor einem Gericht in Concord (New Hampshire) gestanden, die Summe über einen Zeitraum von sechs Jahren veruntreut zu haben. Er leistete ganze Arbeit: Auf dem Konto seiner Kirche verblieben schließlich weniger als hundert Dollar. Der Geistliche hatte von 1995 bis 2002 als Schatzmeister in der Kirche gearbeitet. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft hat er in dieser Zeit ursprünglich für die Kirche bestimmte Schecks an sich selbst ausgezahlt, finanzielle Sicherheiten der Kirche verscherbelt und dem Kirchenvorstand Lügengeschichten über seine Transaktionen und die finanzielle Situation der Gemeinde aufgetischt. "Ich kenne keinen vergleichbaren Fall von Diebstahl in einer religiösen Organisation", sagte der Staatsanwalt. Der gierige Geistliche muss mit bis zu 41 Jahren Gefängnis und bis zu 2,1 Millionen Dollar Geldstrafe rechnen. (Spiegel-Online, 15.4.03)

    Lateinamerika

    Haiti

    • (3283) Port-au-Prince. Knapp 200 Jahre nach der Unabhängigkeit Haitis wird Voodoo dort als Religion offiziell anerkannt. Eine entsprechende Verfügung gab Präsident Jean-Bertrand Aristide bekannt. In einem Gesetz solle der Voodoo den christlichen Konfessionen gleichgestellt werden, hieß es. Rund drei Viertel der acht Millionen Einwohner Haitis gelten als Anhänger des Voodoo-Kultes. Aus Afrika verschleppte Sklaven brachten diese Religion im 18. Jahrhundert mit und vermischten sie in Haiti mit christlichen Elementen. (RZ, 8.4.03)

    Asien

    Tibet

    • (3284) Sikkim. Vor kurzem überraschte der Dalai Lama seine Zuhörer mit einer sensationell erscheinenden Stellungnahme. "Ich bin der Ansicht, dass das System der Reinkarnation abgeschafft werden sollte, weil es eine Menge Streitigkeiten hervorgerufen hat", erklärte er. Sein fortschrittlicher Vorschlag schien sich allerdings ausschließlich auf das Reinkarnationssystem zu beziehen, mit dem im Rungtek-Kloster von Sikkim der Karmapa identifiziert zu werden pflegt. Gegenwärtig erheben nicht weniger als vier angebliche Reinkarnationen Anspruch auf die Position des Karmapa. Das Reinkarnationssystrem sei ein traditioneller Volksglaube, nicht ein von der Buddhistischen Lehre vorgeschriebenes Ritual, erklärte der Dalai Lama weiter. Wenn die Bevölkerung von Tibet es abschaffen will, könne sie das einfach machen.

      Eine Kleinigkeit "vergaß" der religiöse Führer allerdings in seinen offenen Betrachtungen: nicht nur der Titel des Karmapa - auch der Titel des Dalai Lama wurde durch die Zeiten ausschließlich mittels eines Sets von Ritualen auf der Basis des Reinkarnationsglaubens weitergegeben. Eine generelle Ablehnung der Reinkarnation, so wünschenswert sie im Interesse wissenschaftlichen Denkens ist, würde auch seine persönliche Inthronisation als Dalai Lama für ungültig erklären. (Rationalist International Bulletin/108, 6.5.03)

      Anm. MIZ: Der Dalai Lama erklärte bereits vor geraumer Zeit, dass er selbst nicht noch einmal wiedergeboren werde. Hinter diesem Bekenntnis (wie auch hinter seinem Angriff auf das Reinkarnationssystem zur Ermittlung des Karmapa) steht vor allem politisches Kalkül: Es zielt darauf ab, dass die chinesischen Besatzer seit langem versuchen, Tibet mittels eingesetzter Lamas und Kamapas noch besser kontrollieren zu können. Dies jedoch versucht der Dalai Lama mit allen Mitteln zu verhindern - selbst wenn er hierfür einige zentrale Mythen des Tibetanischen Buddhismus (nach Ansicht von Lästerern eher eine Höhenkrankheit als eine Religion) aufopfern muss.

    Irak

    • (3285) Kerbela. Irakische schiitische Geistliche haben die Errichtung eines islamischen Staates im Irak gefordert, wie er im Nachbarland Iran besteht. Die Anhänger der schiitischen Religionsgelehrten haben inoffiziell bereits vereinzelt staatliche Funktionen übernommen. Der von ihnen organisierte reibungslose Ablauf der religiösen Zeremonien in Kerbela, zu der Hunderttausende von Schiiten angereist waren, beweise, dass die Iraker sehr wohl in der Lage seien, ihre Angelegenheiten ohne die Amerikaner zu regeln, zitierte ein Radiosender aus dem Iran Abd al-Asis al-Hakim, den Sprecher des vom Iran unterstützten Hohen Rates für die Islamische Revolution im Irak (SCIRI).

      US-Soldaten waren während der Feierlichkeiten in der Umgebung der südlich von Bagdad gelegenen Stadt nicht zu sehen gewesen. Die schiitischen Geistlichen haben inzwischen auch die Rückgabe eines Teils der Güter organisiert, die von Plünderern seit dem Einmarsch der Amerikaner aus öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Privathäusern und Geschäften gestohlen worden waren. Außerdem haben sie die Verteilung von Nahrungsmitteln an besonders Bedürftige gestartet.

      Offiziell zeigen sich die Amerikaner nicht sonderlich beunruhigt über die erstarkte Rolle der religiösen Schiiten. Doch die jüngsten Vorwürfe gegen den Iran zeugen von einer großen Anspannung. Die Washington Post zitierte hohe Beamte, denen zufolge die US-Regierung den Organisationsstand der Schiiten unterschätzt habe und nicht darauf vorbereitet sei, den Aufstieg einer islamischen, anti-amerikanischen Regierung in Bagdad zu verhindern.

      Am Rande des größten Festes schiitischer Pilger seit 25 Jahren in der zentral-irakischen Stadt Kerbela hatten Demonstranten den Abzug der amerikanischen und britischen Truppen gefordert sowie "Tod Amerika" und "Tod Israel" skandiert. Die SCIRI rief allerdings zur Mäßigung auf. "Wir sind gegen die Besatzung, aber wir möchten keine Kämpfe", sagte Abd al-Asis al-Hakim dem arabischen TV-Sender al-Dschasira. Der bewaffnete Kampf liege nicht im Interesse der Iraker. Er sprach sich für Wahlen aus, als deren Ergebnis er ein islamisches System erwartet, für das die schiitische Mehrheit am Ende votieren werde.

      Hier zeigt sich die Ironie der Geschichte: Vor gut 20 Jahren machten die USA Saddam Hussein stark, um am Golf ein Bollwerk gegen den iranischen Gottesstaat des Ajatollah Khomeini zu schaffen. Dann führten sie zwei Kriege, jagten den Diktator aus dem Amt und besetzten den Irak. Nun, so scheint es, müssen sie den Einfluss von Khomeinis Erben wirklich fürchten. (Spiegel-Online, 24.4.03)

    Iran

    • (3286) Teheran. Der wegen Blasphemie angeklagte iranische Säkularist, Prof. Hashem Aghajari, hat die Anordnung des iranischen Obersten Gerichtshofes zurückgewiesen, sich einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, berichtet die Gruppe RA, eine neue Rationalistenorganisation in Iran, die sich im Januar 2003 geformt hatte. Aghajari lehnte die Entscheidung der 27. Kammer des Obersten Gerichtshofes als Beleidigung ab und erklärte, er sei ausschließlich bereit, sich in einem öffentlichen Gerichtsverfahren gegen die gegen ihn erhobene Anklage der Blasphemie zu verteidigen. Er würde niemals seine Einwilligung für eine Untersuchung im Gerichtsmedizinischen Institut geben, sagte er.

      Aghajari war im August vergangenen Jahres verhaftet und in einem Blasphemieverfahren hinter verschlossenen Türen zum Tode verurteilt worden, nachdem er dem Iranischen Shia-Klerus in einem Vortrag das Recht absprach, das Land zu regieren. Das Todesurteil löste einen Schrei der Empörung in Iran sowie in der ganzen Welt aus. Um den anhaltenden Massenprotest zur Ruhe zu bringen, ordnete Irans höchster religiöser Führer Ayatollah Ali Khamenei im November eine juristische Revision des Falles an. Das Revisionsgericht entschied im Februar 2003, das Todesurteil außer Kraft zu setzen. Aber Aghajari wurde nicht freigelassen. Seinen Antrag auf zeitweilige Freilassung gegen Bürgschaften würdigte das Gericht nicht einmal einer Antwort, sagt Aghajaris Ehefrau Zahra Behnoudi. Der Kriegsinvalide, der im Iran-Irak-Krieg ein Bein verlor, entbehrt immer noch ausreichender medizinischer Versorgung. (Rationalist International Bulletin/108, 6.5.03)

    Indien

    • (3287) Delhi. Für die Tantriks (Praktizierende der Schwarzen Magie) und Wunderheiler von Delhi sind schlechte Zeiten angesagt: Sie könnten bald gezwungen sein, ihre lukrativen Geschäfte aufzugeben oder im Untergrund zu betreiben. Eine Anordnung des High-Court von Delhi vom 30. April 2003 verpflichtet die Regierung des Stadtstaates Delhi, nach Männern und Frauen Ausschau zu halten, die sich wunderbarer Heilkräfte rühmen, und ihnen das Handwerk zu legen. Grundlage dieser Anordnung ist ein fast 50 Jahre altes Gesetz. In Reaktion auf eine Anzeige, im öffentlichen Interesse erstattet von Salek Chand Jain, blies der High-Court den Staub vom Drugs and Magic Remedies Objectionable Advertisements Act von 1954, nach dem es einen Straftatbestand erfüllt, jemandem Wunderlösungen für seine Probleme und Wunderheilung seiner Krankheiten zu versprechen. Egal ob die Straftat durch Werbeinserate in Zeitungen, auf Hausschildern und Wandschriften oder einfach durch verbale Bekanntmachungen begangen wird, derartige betrügerische Behauptungen können mit einer Geldbuße und einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten (im Wiederholungsfall einem Jahr) bestraft werden. Der High-Court hat die Regierung nun aufgefordert, auf der Grundlage von Adressen und Telefonnummern in Zeitungsinseraten in Aktion zu treten und nach spirituellen Betrügern zu fahnden. In Delhi operieren mindestens 200 selbsternannte Wunderheiler, die ihre Opfer mit Zeitungsinseraten und Wandschriften anlocken.

      Die Indian Rationalist Association (IRA) begrüßte die Anordnung des High-Court. "Maßnahmen gegen Wunderheiler dürfen allerdings nicht auf die indische Hauptstadt beschränkt bleiben", sagte Generalsekretär Sanal Edamaruku, "denn es ist hauptsächlich die arme und ungebildete Bevölkerung der ländlichen Gebiete, die den absurden und verhängnisvollen Behauptungen von Wunderheilern zum Opfer fällt". Hilflose Menschen, die sich auf deren übernatürliche Heilkräfte verlassen, sterben an Krankheiten, die mit wissenschaftlichen Mitteln leicht geheilt werden könnten.

      Lange in der Versenkung verschwunden, wurde das Gesetz von 1954 im August 1997 zur öffentlichen Aufmerksamkeit gebracht, als die Indian Rationalist Association einen groß angelegten öffentlichen Feldzug gegen ein "Mantra-Healing-Center" führte, das offiziell als Abteilung eines staatlichen medizinischen Colleges in Delhi eröffnet worden war und dort Heilung durch Handauflegen und Zauberformel-Murmeln anbot. Der Kampf war siegreich. Die Behörden konnten gezwungen werden, das Mantra-Center zu schließen. (Rationalist International Bulletin/108, 6.5.03)

    Afghanistan

    • (3288) Kabul. Im Kabuler Frauengefängnis Welayat werden Afghaninnen meist ohne Urteil und wegen Nichtigkeiten gefangen gehalten und gequält. Sie vegetieren unter unmenschlichen Bedingungen vor sich hin. Das berichteten die TV-Journalistin Bettina Böttinger und Medica-Mondiale-Gründerin Monika Hauser nach einer Afghanistan-Reise.

      Sie zeigten sich "geschockt" von den Verhältnissen in dem - in einem baufälligen Gebäude untergebrachten - Kabuler Frauengefängnis. Sie hatten die Inhaftierten in von Schimmel überzogenen, kalten Zellen angetroffen. Einige Frauen waren so unterernährt, dass sie ihre Neugeborenen nicht stillen konnten. Die Jüngste, die sie dort trafen, war nach ihren Angaben etwa elf Jahre alt, die Älteste ungefähr 70. Dort, in Welayat, so Monika Hauser vor Journalisten in Köln, "werden Frauen wegen Nichtigkeiten festgehalten". Die meisten sitzen wegen des Übertretens althergebrachter Gesetze nach der Scharia in Haft. "Nach europäischen Rechtsnormen ist die große Mehrzahl der Frauen keines Verbrechens schuldig", bestätigte eine von der Frauenorganisation Medica-Mondiale vorgelegte Untersuchung. So reicht es aus, wenn ihr Ehemann sie des Ehebruchs beschuldigt oder wenn ein Mädchen vor der Zwangsheirat mit einem 60-Jährigen Reißaus nimmt. Hierfür kann die Frau dann für Jahre ins Gefängnis kommen, oft ohne Prozess und ohne Aussicht auf juristischen Beistand. Die Ungehorsamen werden von ihren Familien oder Ehemännern regelrecht hierhin abgeschoben. "Im Gefängnis werden sie vergessen und vegetieren ohne Hoffnung vor sich hin", so Monika Hauser. Eine 22-Jährige, die vor ihrem gewalttätigen Ehemann zum Onkel geflohen war, wurde des Ehebruchs beschuldigt und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Eine 13-Jährige, die ihre Vergewaltigung anzeigen wollte, wurde statt ihres Peinigers ins Kabuler Frauengefängnis gesteckt. Bettina Böttinger berichtete von einer jungen Frau, die sich nach der Vergewaltigung durch ihre Cousins ins Kabuler Frauenministerium flüchtete. Dort wusste man nicht, wohin man sie vor der Rache ihrer Familie in Sicherheit bringen sollte. "Da bleibt dann nur das Frauengefängnis oder das Irrenhaus", erklärte die Journalistin.

      Traditionelles Feudalrecht breche nach wie vor das Menschenrecht dieser Frauen, berichtete Monika Hauser. Ermittlungen liefen schleppend, Beweisaufnahmen - wenn sie denn stattfänden - würden unprofessionell durchgeführt und könnten durch Geldzahlungen von Verwandten zu Ungunsten der Inhaftierten beeinflusst werden. Die seit einem Jahr von Medica-Mondiale in dem Welayat-Gefängnis betreuten 20 Frauen bekamen hierdurch erstmals juristischen Beistand. Gleichzeitig wurde das Frauenministerium auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht. Wobei Monika Hauser den Eindruck hatte, die afghanische Regierung statte das Frauenministerium nicht mit den nötigen Kompetenzen aus. Deshalb müsse der "Druck von außen bleiben, wenn nicht sogar stärker werden". (Frankfurter Rundschau, 4.4.03)

    Afrika

    Marokko

    • (3289) Casablanca. Bei mehreren Terror-Anschlägen sind im marokkanischen Casablanca mindestens 40 Menschen getötet worden. Aus den USA war zu hören, dass solche Anschläge nur von al-Qaida verübt werden könnten. Abstimmung, die effiziente Logistik und die Ziele der Selbstmordbomber wiesen auf Osama Bin Ladens Männer hin, sagten Geheimdienstler US-Nachrichtenagenturen.

      Marokko ist seit Jahren ein fester Verbündeter der USA. Die Regierung bedauerte jedoch, dass der Irak-Konflikt nicht friedlich gelöst wurde. In der marokkanischen Bevölkerung gab es heftigen Widerstand gegen den US-geführten Golfkrieg. An einer Demonstration in Rabat hatten vor Kriegsbeginn 200.000 Menschen teilgenommen. König Mohammed VI. hatte gewarnt, der Krieg könne den islamischen Fundamentalismus im Land schüren. Im April waren wegen der Sorge vor muslimischen Fundamentalisten Kommunalwahlen verschoben worden. (Spiegel-Online, 17.5.03)

    2003 - Meldungen 3290-3319

    2003 - Meldungen 3290-3319 rhartmann Mi, 2003-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3290) Mannheim. Ein kirchlich ausgerichtetes Krankenhaus darf einer leitenden Krankenschwester kündigen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn es sich bei der Angestellten um eine Schwerbehinderte handelt. Das geht aus einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim hervor. Gegen die Entlassung hatte der Landeswohlfahrtsverband geklagt, der laut Schwerbehindertengesetz der Entlassung zustimmen muss. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende des 9. Senats, dass das Gericht nicht darüber zu entscheiden hatte, ob es dem Arbeitgeber, einem evangelischen Krankenhaus, als christlicher Einrichtung nicht gut zu Gesicht gestanden hätte, die Schwester weiter zu beschäftigen. An ihrer fachlichen Qualifikation gab es zudem keinen Zweifel. Entscheidend sei allein der rechtliche Maßstab.

      Die Mannheimer Richter, die ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aufhoben, beriefen sich auf die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Wenn ein kirchlicher Arbeitgeber den Austritt einer Angestellten aus einer christlichen Kirche als Loyalitätsverletzung und damit Kündigungsgrund ansehe, müsse das akzeptiert werden. (Urteil des baden-württembergtschen VGH vom 26.5.2003, Aktenzeichen: 9 S 1077/02) (Mannheimer Morgen, 27.5. 03)

      Die Freigeistige Rundschau kommentierte: "Das Verhalten der Kirchen ist nicht nur moralisch widersprüchlich, weil sie sich bei anderen gern als Garant der Grundrechte darstellen, sondern auch unlogisch, weil sie mit Recht betonen, dass der Kircheneintritt durch die Taufe erfolgt und daher ein beim Standesamt erklärter "Kirchenaustritt" in Wirklichkeit nur ein Austritt aus der Kirchensteuerpflicht ist, der über den Glauben noch gar nichts besagt. Letztlich wird also nur die fehlende Zahlungsbereitschaft bestraft."

    • (3291) Leipzig. Die Kirche darf ausgetretene Mitglieder von einer Steuerermäßigung ausschließen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Mitte Mai in Leipzig. Laut Urteil gelten für die Kirchensteuer die gleichen Gebote wie für staatliche Steuern. Diese können nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erhoben oder erlassen werden. Eine entsprechende Regelung gibt es weder im Kirchensteuergesetz von Rheinland-Pfalz, wo die Klägerin wohnt, noch in der Steuerordnung der Kirche (Az.: BVerwG 9 C 12.02). Im konkreten Fall wollte die Klägerin von der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Teil ihrer Kirchensteuer erlassen bekommen. Diese war 1998 wesentlich höher als zuvor ausgefallen, weil sie ein Unternehmen verkauft hatte. Die Kirche lehnte eine Ermäßigung, wie sie sie anderen Mitgliedern gewährt hatte, ab. Ihre Ablehnung begründete die Kirche mit dem Austritt der Klägerin aus der Kirche 1999. Dies ist nach Auffassung der Leipziger Richter zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem Urteil bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. (Handelsblatt, 21.5.03)

    • (3292) Berlin. Gut ein Drittel der Deutschen würde zugunsten der Altersvorsorge aus der Kirche austreten, um die gesparte Kirchensteuer anzulegen. Dies geht aus einer Umfrage unter 5000 Usern der Internetplattform www.vorfreu.de hervor. Fast 20 Prozent würden auf einen modernen PC verzichten und 17 Prozent würden bei Urlaubsreisen sparen. (www.vorfreu.de, 22.5.03)

    • (3293) Kassel. Eltern müssen freiwillige Tischgebete in kommunalen Kindergärten akzeptieren. Dies entschied nun auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Das freiwillige Tischgebot verstößt nach diesem Urteil nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot, wenn es nicht auf staatliche Anordnung hin gesprochen werde, sondern nach Absprache zwischen Eltern und Kindergartenpersonal. Der Vater eines Kindergartenkindes hatte Klage eingereicht [siehe MIZ 4/02 u. 1/03)] mit der Begründung, christliche kultische Handlungen im Kindergarten verletzten das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit. (Fuldaer Zeitung, 3.7.03)

    • (3294) Berlin. Der "Ökumenische Kirchentag zu Berlin wurde zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Obwohl die Stadt Berlin hochverschuldet ist, machte sie 1,8 Mio Euro aus dem Senatshaushalt locker. Weitere 5,6 Mio Euro kamen von der landeseigenen Klassenlotterie hinzu. Schließlich erhielten die Kirchentags-Veranstalter noch 120.000 Euro aus Landesmitteln (Brandenburg) und 1,5 Mio Euro aus Bundesmitteln (Innenministerium). Bei einem Gesamtetat von 18,2 Mio Euro hat die öffentliche Hand somit etwa die Hälfte der Kosten getragen. Da unter den zahlreichen Spendern neben der Kirche zuzuordnenden Firmen wie der HUK Coburg auch die IHK Berlin oder die Bundeswehr aufgelistet sind, ist der Ökumenische Kirchentag zu weniger als der Hälfte durch Geld aus dem kirchlichen Bereich finanziert worden. (Märkische Allgemeine, 28.4.03; Evangelisches Sonntagsblatt 23/03)

    • (3295) Berlin/Vatikanstadt. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel war Ende Mai zu Besuch bei Papst Johannes Paul II. Die Privataudienz bei dem Kirchenoberhaupt dauerte ungefähr 15 Minuten. Anschließend bezeichnete die Protestantin Merkel diese Unterredung als ein "bewegendes Erlebnis". Die CDU-Chefin sprach auch mit Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano und mit dem Präfekten der Glaubenskongregation, dem deutschen Kardinal Joseph Ratzinger. Danach wurde Merkel zu einem Besuch bei Kardinal Walter Kasper, dem Präsidenten des Päpstlichen Einheitsrates, erwartet. Ihre Gespräche im Vatikan seien sehr erfolgreich gewesen, erklärte Merkel nach den Treffen vor Journalisten. Sie betonte, dass sich die CDU "mit aller Kraft" für einen Gottesbezug in der EU-Verfassung einsetzen wolle. Außerdem hätten sich die Gespräche um das Thema Krieg und Frieden gedreht; vor allem eine Unterstützung der CDU für den Schutz der christlichen Minderheit im Irak soll Angela Merkel bei den Unterredungen zugesichert haben. (Radio Vatikan, 27.5.03)

    • (3296) Rottenburg. Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat den in Isny (Kreis Ravensburg) geplanten "Friedwald" scharf kritisiert. Solch eine Einrichtung bedeute eine Absage an die "christlich-humane" Begräbnis und Auferstehungskultur, sagte der katholische Oberhirte. Die Friedwald GmbH aus Darmstadt will in einem Wald bei Isny-Neutrauchburg Urnengräber unter Bäumen anlegen. Die Asche der Toten soll dabei als Nährstoff für die Bäume dienen.

      Die katholische und die evangelische Kirchengemeinden der Allgäustadt haben sich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen. Sie kritisierten, dass hinter der Bestattungsform in einem Friedwald eine "naturreligiöse Weltvorstellung" stehe. Bischof Fürst monierte, die Friedwald GmbH mache ihre weltanschauliche Ausrichtung nicht transparent. Offenkundig handle es sich um eine "Hinwendung zur Natur als quasi-göttlicher Instanz". Das christliche Kreuz als Zeichen der Erlösung werde durch den Baum ersetzt. "An die Stelle der christlichen Hoffnung auf ewiges Leben bei Gott", meinte Fürst "tritt die Rückkehr in den naturhaften Kreislauf des Stirb und Werde." Beim Einrichten von Friedwäldern seien Anklänge an esoterische oder neuheidnische "Naturvergötzung" unverkennbar.

      Friedwälder gibt es bereits im hessischen Michelstadt und in Kassel. Die Bewegung stammt aus der Schweiz, wo bereits 19 Friedwälder bestehen. (Südwestpresse Ulm, 27.5.03)

    • (3297) Hagen. Zum 70. Jahrestag des Reichskonkordates forderte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die sofortige Kündigung des Reichskonkordates durch die Bundesregierung. Dieser Schritt wäre ein begrüßenswerter Einstieg, das durch so genannte "Staatskirchenverträge" geprägte Verhältnis zwischen Staat und Kirchen zu beenden. Alles, was im Verhältnis zwischen bestimmten Religionsgesellschaften und staatlichen Gliederungen zu regeln ist, könne ebenso gut im Wege allgemeiner Gesetzgebung geregelt werden. Staatskirchenverträge seien Ausdruck einer altertümlichen Verbindung von Staat und Kirchen, von Thron und Altar. Trennung von Staat und Kirchen sei jedoch das zugrundeliegende Leitmotiv des Grundgesetzes. "In einer modernen, demokratischen Gesellschaft sollten Religionsgesellschaften keine Extrarolle für sich fordern, sondern als selbständige gesellschaftliche Gruppen neben Parteien, Gewerkschaften und anderen Verbänden ihre Angelegenheiten verfolgen" erklärte Rudolf Ladwig, stellvertretender Vorsitzender des IBKA, in Hagen. Daher sei das Reichskonkordat zügig zu kündigen, das Staatskirchenvertragssystem aufzulösen. Es gäbe schließlich auch keine Staatsparteien- oder Staatsvereinsverträge.

      Hintergrund: Am 20. Juli 1933 schlossen das Deutsche Reich und der Heilige Stuhl als Vertreter des internationalen Katholizismus das so genannte Reichskonkordat, einen "internationalen" Vertrag. Dem NS-Regime verschaffte es seinerzeit einen erheblichen Ansehensgewinn und trug dazu bei, die vorhandene Skepsis in der katholischen Bevölkerung Deutschlands gegenüber der Hitlerdiktatur zu entschärfen. Der katholischen Kirche wurden von Seiten Hitlers erhebliche Zugeständnisse gemacht, die ihnen zuvor in den 14 Jahren der Weimarer Republik von demokratischen Regierungen zu Recht nicht eingeräumt wurden.

      Dieser Vertrag ist als einziger "internationaler" Vertrag aus der NS-Zeit noch heute gültig, wenn auch z.B. die Schulartikel keine Anwendung finden. Auch heute noch dient das Reichskonkordat als Rechtfertigung verschiedenster kirchlicher Privilegien. So wird beispielsweise die ersatzlose Einstellung der so genannten "Staatsleistungen" durch die Knebelartikel 18 und 33 des Reichskonkordates erschwert, obwohl sie sachlich gerechtfertigt wäre. Diese "Staatsleistungen", jährliche Zahlungen der Bundesländer (aber auch Zahlungen verschiedenster Kommunen), stellen tatsächlich heute nichts anderes dar als Kichensubventionen in einem Staat, der eigentlich weltanschaulich neutral sein sollte. Allein diese Maßnahme könnte einen jährlichen Einspareffekt von ca. 420 Millionen Euro für die Länder bewirken und einen hohen, aber schwer zu beziffernden Einspareffekt auf kommunaler Ebene. (Presseerklärung des IBKA, 14.7.03)

    • (3298) Berlin. Zur Veröffentlichung der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erklärte der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Kues, dass die "Erwägungen" aus Rom und auch die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz die klare Position der Union bestätigten, wonach eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau mit der vom Grundgesetz gewollten Bevorzugung von Ehe und Familie nicht vereinbar sei. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hätten Anspruch auf Toleranz und Respekt und rechtliche Absicherung ihrer Beziehung. Allerdings sei eine Gesellschaft, die heterosexuellen Beziehungen keinen Vorrang einräume, nicht zukunftsfähig. Insofern könne es konsequenterweise nicht sinnvoll sein, die Mitversicherung in den Sozialsystemen für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (Presseerklärung der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, 1.8.03)

    • (3299) Trier. Schon im Jahr 2000 wurde ein Trierer Priester wegen des amtskirchlich verbotenen Feier eines ökumenischen Abendmahls scharf gemaßregelt. Der neue Trierer Bischof Reinhard Marx folgte nun dem Vorbild seines Vorgängers Spital und suspendierte den abtrünnigen Theologen Gotthold Hasenhüttl vom Priesteramt. Hasenhüttl hatte am 29. Mai am Rande des ökumenischen Kirchentages einen Gottesdienst zelebriert, bei dem der "Leib Christi" auch an evangelische Christen verteilt wurde. Eine Handlung, die nach dem Kirchenrecht streng verboten ist. Außerdem hatte Hasenhüttl unerlaubterweise das Hochgebet geändert und den Papst darin nicht ausdrücklich erwähnt - dafür aber "Bischöfe und Bischöfinnen". Vor zahlreichen Pressevertretern rechtfertigte Marx die Suspendierung des 69-jährigen Theologen mit seiner bischöflichen Pflicht, für die Einheit der katholischen Kirche Sorge zu tragen: "Ich habe die Verantwortung, dort einzuschreiten, wo offensichtlich und demonstrativ die Ordnung der Kirche verletzt wird." Marx unterstrich, er sei nach wie vor überzeugt von der Notwendigkeit der Ökumene, der Hasenhüttl geschadet habe. Der Bischof sagte, er werde Hasenhüttl auch die kirchliche Lehr-Erlaubnis entziehen. Hasenhüttl erklärte, er habe mit der Entscheidung gerechnet, sei aber gleichwohl enttäuscht über die Machtdemonstration der Kirche. Hasenhüttl ist der zweite Geistliche, der nach dem Berliner Kirchentag wegen eines verbotenen Gottesdienstes bestraft wird. Zuvor war schon der Pfarrer Bernhard Kroll aus der Diözese Eichstätt suspendiert worden. Wir sind Kirche und die Initiative Kirche von unten solidarisierten sich mit Hasenhüttl. Die Suspendierung sei "völlig überzogen". Auch im Bistum Trier regte sich der Widerstand: Die kirchenkritische Zeitschrift Imprimatur protestierte in einem offenen Brief an Bischof Marx gegen dessen Entscheidung. Der Theologe Hans Küng forderte in einem Interview mit dem Trierischen Volksfreund alle Priester im Bistum Trier zum Widerstand gegen die Suspendierung Hasenhüttls auf. Doch dieser Aufruf verhallte ungehört im Raum. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) stärkte Bischof Marx den Rücken. "Wir bedauern, dass Hasenhüttl durch Dialogverweigerung den Konflikt dramatisiert hat", sagte ZdK-Präsident Meyer. (Trierischer Volksfreund, 18.7.03)

      Anm. MIZ: In der hitzigen Diskussion um die verbotene Abendmahl-Zeremonie tat sich der Eichstätter Bischof Mixa besonders hervor. Er bezeichnete das evangelische Abendmahl u.a. als "geselliges Brötchenessen". Auch seine Floskel "Sonntagsbrunch mit Alkoholausschank" stieß - obwohl aus katholischer Sicht gut begründet - bei Protestanten auf wenig Gegenliebe. Die meisten Journalisten konnten sich keinen Reim auf die Sache machen. Der Kommentator des Trierischen Volksfreundes etwa meinte, dass das ganze Geschehen "mit gesundem Menschenverstand" kaum zu verstehen sei. Wohl wahr. Aber alles andere wäre auch sehr verwunderlich gewesen, denn schon das Ritual des "christlichen Abendmahls", das dem Streit zugrunde liegt, hat mit "gesundem Menschenverstand" rein gar nichts zu tun. Die Zeremonie wurde schon von Sigmund Freud als Form des "rituellen Kannibalismus" beschrieben. In der Tat glauben sowohl Katholiken als auch Lutheraner, ihre spirituellen Kräfte dadurch stärken zu können, dass sie während des Abendmahls wahrhaftig (nicht bloß symbolisch!) den "Leib des Herrn" verspeisen. Der derzeitige Streit entzündet sich allein an der Frage, wer für die seltsame Wandlung (Transsubstantiation) der vegetarischen Oblate in die jesusfleischhaltige Hostie verantwortlich ist. Gläubige Katholiken nehmen an, dass sich hierbei die Priester als Brotverwandlungskünstler betätigen (fehlen diese, ist das Abendmahl aus katholischer Sicht tatsächlich nur ein "geselliges Brötchenessen"!), Luther hingegen meinte, das mache der liebe Gott persönlich. Es ist schon sehr erstaunlich, dass mehr als 200 Jahre nach Einsetzen der Aufklärung die Gemüter immer noch durch diesen christlichen "Hokuspokus" (das Wort leitet sich pikanterweise ab von der Konsekrationsformel, die vor der vermeintlichen Verwandlung des Brotes in den Leib Christi gesprochen wird: "Hoc est corpus meum"/ "Dies ist mein Leib") erregt werden.

    • (3300) Bochum. Der Bochumer Theologieprofessor Joachim Wiemayer unterstützt angesichts der Kostenexplosion im Gesundheitswesen den Vorschlag, die besonders kostspielige Behandlung von über 75-Jährigen einzuschränken. Besonders pikant: Wiemayer ist offizieller Berater der katholischen Bischofskonferenz, die sonst so vehement für den "Schutz des Lebens" eintritt. Deren Vorsitzender, Kardinal Lehmann, distanzierte sich von dem Vorschlag erst zwei Tage später, als die öffentliche Empörung ihm gar keine andere Wahl mehr ließ. Nach einem persönlichen Gespräch ließ er den Theologen in seiner herausgehobenen Beratungsfunktion. (Report Mainz, 2.6.03; Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz, 4.6.03)

    • (3301) Augsburg. Der bfg Bayern hat die katholische Kirche aufgefordert, analog zu den Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern nun auch in einer Untersuchungskommission die teilweise menschenunwürdige Behandlung von Kindern in katholischen Heimen aufzuarbeiten und den Opfern Schmerzensgeld zu zahlen. Nach dem großen Echo des Films Die unheiligen Schwestern über die Zustände in katholischen irischen Kinderbewahranstalten häuften sich in Leserbriefen die Klagen von Betroffenen, die in ihrer Jugendzeit von strengen Nonnen und Patres psychisch geschädigt wurden (vgl. dazu die SZ vom 19.4. und vom 3.5.03 sowie den Spiegel vom 12. und 26.5.03). Opfer berichteten, dass sie sogar, wenn sie das z.T. miserable Essen nicht behalten konnten, gezwungen wurden, das Erbrochene nochmals zu essen.

      Nachdem sich die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von sexuell mißbrauchten Kindern im letzten Jahr lawinenartig vermehrt hatte, konnte die Bischofskonferenz unter dem Druck der Öffentlichkeit nicht umhin, Nachforschungen im Klerus anzustellen. Die Frage von Entschädigungen ist indessen noch ungeklärt. Zu den kaum weniger schlimmen Erziehungsmißständen äußerten sich die Bischöfe hingegen bisher nicht. Der bfg stellte darüber hinaus die Frage, warum die Erziehung von Heimkindern überhaupt so oft den Nonnen überlassen wurde. "Besondere Frömmigkeit ist jedenfalls noch lange kein Qualitätsmerkmal für besondere pädagogische Fähigkeiten, zumal den Schwestern in den meisten Fällen jegliche sozialpädagogische Ausbildung fehlte." (Freigeistige Rundschau 3/2003, 22.7.03)

    Großbritannien

    • (3302) London. Sechzehn Bischöfe der Kirche von England protestierten gegen die Ernennung eines bekennend homosexuellen Mannes zum Bischof. Die Tageszeitung The Guardian berichtete von einem offenen Brief, in dem die überwiegend evangelikalen Bischöfe die Rücknahme der umstrittenen Bischofsberufung fordern. Beobachter bezeichnen den Brief auch als eine Kampfansage an den anglikanischen Primas, Rowan Williams, der als ein Befürworter der Gleichbehandlung Homosexueller gilt. Nach Bekanntwerden des Briefes forderten Anglikanische Bischöfe aus der ganzen Welt den homosexuellen Priester Joffrey John dazu auf, auf sein Bischofsamt zu verzichten. Der anglikanischen Kirche drohe eine Spaltung, wenn John, der nach eigenen Angaben über Jahrzehnte mit einem männlichen Partner zusammengelebt hat, im Oktober zum Bischof von Reading geweiht werde. Laut BBC äußerten sich insgesamt 35 anglikanische Bischöfe in dieser Richtung. Die Ernennung verstoße gegen die von der Mehrheit der anglikanischen Kirche vertretene Morallehre. (Radio Vatikan, 17.6.03, KNA/BBC 26.6.03)

    Vatikan

    • (3303) Vatikanstadt. Der Entwurf der künftigen EU-Verfassung ist im Vatikan auf Kritik gestoßen. Zwar begrüßt er, dass der Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufrechterhalten werden soll. Vatikansprecher Joaquin Navarro Valls zeigte sich aber enttäuscht über das Fehlen einer ausdrücklichen Erwähnung des Christentums. Der "Heilige Stuhl" wiederholte daher die Forderung, in der Präambel aus Gründen der geschichtlichen Wahrheit und einer besseren Ausgewogenheit einen derartigen Passus einzubinden. Der vatikanische Wirtschaftsminister Kardinal Sergio Sebastiani betonte in der Turiner Tageszeitung la Stampa: "Das Christentum aus der neuen Verfassung zu streichen hieße, die 2.000-jährigen Wurzeln Europas abzuschneiden". Nach Ansicht des vatikanischen Außenministers, Erzbischof Jean-Louis Tauran, sei der Entwurf der Präambel "unausgeglichen". Die Tatsache, dass philosophische Strömungen der Aufklärung, nicht aber das Christentum erwähnt würden, sei eine "ideologische Entscheidung mit der dreisten Absicht, die Geschichte umzuschreiben", erklärte er dem Corriere della Sera. Auch das Argument, eine Erwähnung des Christentums hätte für die anderen Religionen die gleichen Konsequenzen gefordert, will Tauran nicht gelten lassen. (Radio Vatikan, 30.5.03)

    • (3304) Vatikanstadt. Die ursprüngliche Darstellung des Vatikan, wonach der Schweizergardist Cedric Tornay am 4. Mai 1998 seinen Chef Alois Estermann und dessen Frau ermordet und dann sich selbst getötet haben soll, ist eindeutig unhaltbar. Ein Abschiedsbrief Tornays erwies sich als gefälscht, und als Täter kommt er nicht in Frage, sondern er wurde von einem Dritten umgebracht. Warum Vatikan-Sprecher und Opus-Dei-Mitglied Navarro Valls bereits drei Stunden nach der Tat ohne jede Untersuchung diese Version aufgetischt hat, bleibt bis heute unklar, denn der Vatikan verweigert jede unabhängige gerichtliche Nachprüfung, obwohl seinerzeit die üblichen gerichtsmedizinischen und richterlichen Ermittlungen weitgehend unterblieben waren.

      Die Theologin und Vatikan-Expertin Valesca von Roques sieht in ihrem Buch Mord im Vatikan Indizien, dass Estermann umgebracht wurde, weil er in einem internen Machtkampf eine zentrale Rolle gespielt hat. Er stand dem Opus Dei nahe, dessen Gegner eine völlige Kontrolle dieses Geheimbunds über den Papst verhindern wollten. Auch andere Schweizergardisten meinten, Tornay sei der Mord in die Schuhe geschoben worden, weil persönliche Spannungen zwischen ihm und seinem Vorgesetzten bekannt waren.

      Aufsehen erregte, dass Estermanns Nachfolger im letzten Jahr völlig überraschend seinen Abschied nahm und ein Angebot als Chef der Luzerner Polizei annahm (vgl. SZ, 6.5.02). Schon damals wurde ein Zusammenhang mit dem Fall Estermann angenommen. (DreiSat Schweiz, 16.6.03; Phoenix-Dokumentation, 20.6.03; Freigeistige Rundschau 3/2003)

    Spanien

    • (3305) Madrid. Der Nachrichtendienst der spanischen Bischofskonferenz hat unter dem Titel "Die Errichtung Europas und das christliche Erbe" einen Artikel über einen "Zehnpunkteplan für die Errichtung eines neuen Europa" veröffentlicht. Dieser "Zehnpunkteplan" sieht folgendermaßen aus: "1. Europa ist in Vergangenheit und Gegenwart zutiefst vom Christentum durchwirkt. Der christliche Glaube hat die europäische Kultur gestaltet und sie und trotz der schmerzlichen Trennung zwischen Ost und West zu einem harmonischen Ganzen zusammengebildet? 2. Die vom Evangelium gepredigten Werte werden zu einem neuen geistigen Europa, einem Europa der Hoffnung beitragen. Die Union hätte keinen Bestand, würde sie nur auf eine wirtschaftliche oder geografische Größe reduziert werden. Sie muss vor allem in einer Eintracht der Werte bestehen. 3. Christliche Inspiration kann auch die politische, kulturelle und wirtschaftliche Integration in ein Zusammenleben verwandeln, bei dem sich alle Europäer heimisch und als eine Familie der Nationen fühlen. So werden sie auch zum Vorbild für andere Kontinente. 4. Die christlichen Wurzeln sind Hauptgarantie für Europas Zukunft. Europas christliches Erbe zu ignorieren, zu verhehlen oder zu vergessen, wäre eine schwerwiegende Ungerechtigkeit und ein Zeichen von beklagenswerter Verarmung, die früher oder später schlimme Folgen zeitigen wird. 5. Daher muss das Christentum auch unbedingt in der künftigen EU-Verfassung als besonderes kulturelles und religiöses Erbe Erwähnung finden. 6. In einem von Laizismus, Materialismus und Konsumismus geprägten Umfeld wie dem heutigen muss die Kirche konsequent die transzendente Dimension menschlicher Existenz bezeugen. 7. Europa muss weiterhin die unverletzliche Würde der menschlichen Person von der Zeugung bis zum natürlichen Ableben hinsichtlich aller unveräußerlicher Rechte verteidigen und fördern. 8. Das Europa der Zukunft wird ein Europa der Liebe und des Dienstes an den Armen und Notleidenden sein, ein Europa, das Kultur und Solidarität fördert. 9. Das Fundament des vereinten Europa muss von Offenheit, Achtung, Dialog und Brüderlichkeit geprägt sein. 10. Fürchte dich also nicht, Europa. Das Evangelium ist nicht gegen dich, sondern für dich. Im Evangelium, das Jesus selbst ist, wirst du die feste und dauerhafte Hoffnung finden, die du suchst." (ZENIT, 25.7.03)

      Anm. MIZ: In der Sozialpsychologie wird der Begriff "groupthink" benutzt, um das Verhalten einer Gruppe zu beschreiben, die durch ihre besondere innere Einmütigkeit von Überzeugungen zu völlig unangemessenen Beurteilungen der Außenwelt verleitet wird. In der Regel wird zu Illustration dieses Phänomens Kennedys Beraterteam herangezogen, das fälschlicherweise von einem Erfolg der Schweinebuchtinvasion überzeugt war. Die spanische Bischofskonferenz scheint jedoch ein noch besseres Anschauungsobjekt für dieses interessante Phänomen einer gruppendynamischen Wahrnehmungsverzerrung zu sein?

    Dänemark

    • (3306) Kopenhagen. Ein protestantischer Pastor ist von seinem Amt suspendiert worden, weil er nicht mehr an Gott glaubt. Der Mann hatte seine Zweifel einer Tageszeitung anvertraut und rief damit seine lutherische Bischöfin auf den Plan. Es sei inakzeptabel, dass der Priester unter anderem von einem "kindischen Glauben der Christen" gesprochen habe. (Radio Vatikan, 4.6.03)

    Polen

    • (3307) Wladyslawowo. Die geplante Ankunft des niederländischen "Abtreibungsschiffs" in einem polnischen Ostseehafen ist auf starken Protest der katholischen Kirche gestoßen. Der polnische Bischof Tadeusz Pieronek bezeichnete die durch einen Sturm verschobene Landung des Schiffes in Wladyslawowo als "Piraterie". Zwei an Bord befindliche Ärzte führen für Frauen aus Ländern mit restriktiven Abtreibungsgesetzen in internationalen Gewässern Schwangerschaftsabbrüche durch. Das niederländische Schiff war von polnischen Feministinnen als Protest gegen den strengen "Lebensschutz" im Land eingeladen worden. Die Hafenpolizei beschlagnahmte bei der Landung des Schiffs alle in Polen verbotenen Abtreibungsmittel. (Radio Vatikan, 21.6.03, AFP 24.6.03)

    Russland

    • (3308) Moskau. Via Handy können Vergessliche in Zukunft Gebetstexte empfangen. Die russische Mobiltelefongesellschaft Megaphon bietet ab sofort einen Service an, der den Gläubigen die Texte eines Gebetes direkt ins Ohr souffliert. Vom gleichen Anbieter kann man auch Informationen über orthodoxe Kirchengeschichte oder Glaubensartikel erhalten. Die Telefongesellschaft betonte, dass diese Initiative den Segen des orthodoxen Metropoliten von Sankt Petersburg habe. (AFP, 22.7.03)

    Nordamerika

    USA

    • (3309) Washington. Weil die Geschworenen während ihrer Beratungen die Bibel konsultierten, hat ein US-Richter das Todesurteil gegen einen überführten Mörder aufgehoben. Der Mann war bereits 1995 für die Ermordung einer Kellnerin und eines weiteren Gewaltverbrechens zum Tod verurteilt worden. Der Richter nannte die Taten nun zwar besonders verabscheuungswürdig, verwies jedoch auf schwere Verfahrensfehler. Die Geschworenen hätten in einem Hotelzimmer beraten, wo sie zwar keinen Zugang zu Zeitungen und sonstigen Medien, jedoch zur Bibel gehabt hätten. Die Anwälte des Mörders argumentierten, Bibelzitate wie "Auge um Auge" und weitere alttestamentliche Rechtstexte hätten möglicherweise Einfluss auf das Urteil gehabt. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden. (Stuttgarter Nachrichten, 27.5.03)

    • (3310) Massachusetts. Vermutlich über 1.000 Kinder sind in der Erzdiözese Boston in den vergangenen 40 Jahren Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Das steht in dem Bericht des Generalstaatsanwalts von Massachussetts, der Mitte Juli veröffentlicht wurde. Nach 16 Monaten Recherche sei klar, dass die Übergriffe von Kirchenleuten gegen Kinder alle Befürchtungen an Ausmaß und Gewicht noch übertroffen hätten, so Staatsanwalt Tom Reilly. Dabei sprach er auch von einem "unentschuldbaren" Verhalten der Kirchenleitung unter dem inzwischen zurückgetretenen Bostoner Kardinal Bernard Law. Dennoch wird die Bundesstaatsanwaltschaft voraussichtlich keine Klage gegen Law erheben. Reilly begründete seine Entscheidung mit Hinweis auf die schwache Gesetzeslage. Diese habe es ihm nicht erlaubt, die Vorgesetzten von pädophilen Priestern in der Erzdiözese Boston zur Verantwortung zu ziehen. Dem zurückgetretenen Erzbischof Bernard Law wird vorgeworfen, pädophile Priester von einer Pfarrei in die andere versetzt zu haben. (AP, 23/24/25.7.03)

    • (3311) Minneapolis. Nach Anschuldigungen sexueller Belästigung hat die anglikanische Kirche in den USA die Ernennung des ersten praktizierenden homosexuellen Bischofs, Gene Robinson, aufgeschoben. Primas Frank Griswold sagte vor der in Minneapolis tagenden Generalversammlung der Episkopalkirche, Robinson sei beschuldigt worden, einen Mann sexuell belästigt zu haben. Bis zur Klärung der Vorwürfe wird nun die Ernennung Robinsons als neuer Bischof von New Hampshire zurückgestellt. Nachdem Robinsons Wahl im Juni bereits von den Kammern der Laien und der Kleriker bestätigt worden war, hätte die Kammer der Bischöfe über die Ernennung des 56-Jährigen abstimmen sollen. Doch nun haben führende Bischöfe der anglikanischen Weltgemeinschaft ultimativ gefordert, die Ernennung Robinsons zurückzunehmen. Andernfalls wolle man handeln - eine Zerschlagung der Kirchengemeinschaft will der evangelikale Flügel der rund 75 Millionen Anglikaner nicht ausschließen (vgl. Meldung 3302). Der Ehrenprimas der anglikanischen Weltgemeinschaft, Erzbischof Rowan Williams von Canterbury, hatte wiederholt alle nationalen Kirchen ermahnt, in strittigen Fragen keine Alleingänge zu unternehmen. (KNA, 5.8.03)

    Kanada

    • (3312) Ontario. Die katholischen Bischöfe haben die Einführung der Homosexuellenehe in Kanada scharf kritisiert. Sie wandten sich gegen das jüngste Urteil des Berufungsgerichts in Ontario, das die Ehe als Lebensgemeinschaft von zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht definiert. Die Bischofskonferenz forderte Justizminister Martin Cauchon auf, Einspruch zu erheben. Der Gerichtshof hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Generalstaatsanwalt keine substanziellen Gründe dargelegt habe, aus denen die Ehe als ausschließlich heterosexuelle Institution aufrecht erhalten werden müsse. (Radio Vatikan, 15.6.03)

    Afrika

    Ägypten

    • (3313) Kairo. Aus religiösen Gründen darf der amerikanische Erfolgsfilm Matrix Reloaded in ägyptischen Kinos nicht gezeigt werden. Der Film setze sich in einer dem Islam widersprechenden Art und Weise mit der Frage der Schöpfung auseinander, heißt es in der Begründung des 14-köpfigen Zensurkomitees. Außerdem verherrliche der Science-Fiction-Thriller Gewalt. (Radio Vatikan, 11.6.03)

    Asien

    Indien

    • (3314) Neu Delhi. Wegen angeblicher Hexerei ist im ostindischen Bundesstaat Jharkhand eine 65-jährige Frau bei lebendigem Leibe verbrannt worden. Das berichtete die Tageszeitung Hindustan Times. Tage zuvor waren in demselben Bundesstaat bereits zwei Frauen erschlagen und ihre Leichen verbrannt worden, weil ein Dorfrat sie der Hexerei für schuldig befunden hatte. In Jharkhand ist seit zwei Jahren ein Gesetz in Kraft, dass das Töten angeblicher Hexen verbietet. Das Gesetz wird aber nicht angewendet. (dpa, 6.7.03)

    • (3315) Ayodhya. Hindus wollen in Ayodhya auf den Ruinen eines moslemischen Gotteshauses einen Tempel bauen. Die Resolution ist von der Regierungspartei von Ministerpräsident Atal Behari Vajpyee angenommen worden. Wie die französische Agentur AFP berichtet, wird allerdings nicht mit einer baldigen Umsetzung des Vorhabens gerechnet. Der Tempelbau in Ayodhya ist seit Jahren umstritten und hat mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Moslems und Hindus geführt. (AFP, 19.7.03))

    • (3316) Kalkutta. Die von Mutter Teresa von Kalkutta gegründeten "Missionarinnen der Nächstenliebe" haben das "Copyright" für den Namen der Gründerin ihrer Kongregation beantragt, um so eine Vermarktung [durch andere!!] zu verhindern. "Solange Mutter Teresa lebte, hat sie immer wieder gesagt, sie wolle nicht, dass ihr Name von anderen Personen und Organisationen ohne ihre Zustimmung und nach ihrem Tod ohne die Zustimmung ihrer Nachfolgerin gebraucht würde", so Schwester Nirmala, die Generaloberin des Ordens. Viele Organisationen sind dieser Bitte bereits gefolgt und verwenden den Namen Teresas nicht mehr, so die Generaloberin. "Wir danken allen, die den Namen Mutter Teresas aus der Bezeichnung ihrer Einrichtungen herausgenommen haben, wie das Mother Teresa Institute of Management". (ZENIT, 20.7.03)

      Anm. MIZ: Mit der "Copyright"-Sicherung ist der Weg frei für eine (geld-)segenreiche, innerkirchliche Vermarktung der "Scheinheiligen von Kalkutta" (vgl. MIZ 4/99). Im Jahr ihrer Seligsprechung auf vielfältige Weise verewigt werden: Das Erzbistum Kalkutta will ein Mutter-Teresa-Denkmal in Kalkutta errichten. Zudem soll eine Straße nach der Ordensgründerin und Friedensnobelpreisträgerin benannt werden. Zur Seligsprechung am 19. Oktober in Rom sollen alle Armen in den von ihrem Orden betreuten Zentren Geschenke erhalten. Ferner ist ein gemeinsamer Umzug von Straßenkindern geplant, die zum Grab von Mutter Teresa pilgern sollen usw. usf.

    Irak

    • (3317) Nadschaf/Teheran/London. Hussein Chomeini, Enkel von Ajatollah Chomeini, hat den heutigen geistlichen Führern in Iran den Kampf angesagt. Wie 1979 sein Großvater, der Revolutionsführer, plant er derzeit von der irakischen Stadt Nadschaf aus den Umsturz. Die in London erscheinende Zeitung al-Sharq al-Awsat zitierte den 46 Jahre alten Hussein Chomeini mit den Worten: "Iran braucht ein neues demokratisches Regime, das die Religion nicht benutzt, um die Menschen zu unterdrücken." Staat und Religion sollten in Iran voneinander getrennt werden. Alle Nachfolger seines Großvaters an der Spitze des iranischen Staates hätten seinen Namen zur Legitimierung ihrer ungerechten Herrschaft missbraucht. Er rechne bald mit einer neuen Revolution in Iran. "Freiheit ist wichtiger als Brot", sagte er laut al-Sharq al-Awsat. Wenn die Amerikaner Iran die Freiheit bringen könnten, dann sei ihm auch das recht. Hussein Chomeini, der mit den Reformern und der iranischen Studentenbewegung sympathisiere, habe in Nadschaf im schiitischen Südirak ein einst von seinem Großvater genutztes Haus bezogen, berichtete die Zeitung weiter.

      Das Chomeini-Büro in Teheran dementierte allerdings die Berichte über ein Exil des Enkels im Irak und erklärte, er sei wohl von al-Sharq al-Awsat und einer niederländischen Zeitung falsch zitiert worden. Hussein Chomeini habe lediglich erklärt, dass die von seinem Großvater einst geforderte Gedankenfreiheit in Iran auch umgesetzt werden müsse. Hussein Chomeini befinde sich derzeit auf einer Pilgerreise im Irak. Nadschaf ist neben Kerbela nicht nur das wichtigste Ziel schiitischer Pilger im Irak, sondern auch Sitz der einflussreichen Religionsakademie Hauza Ilmija. (Spiegel-online, 4.8.03)

    Afghanistan

    • (3318) Kabul. Die neue, USA-gestützte Regierung von Afghanistan hat die Wochenzeitschrift Aftaab wegen Veröffentlichung "blasphemischer" Artikel verboten. Alle Hefte wurden von Zeitungsständen und Verkäufern beschlagnahmt. Chefredakteur Sayed Mir Hussein Mahdavi und sein iranischer Assistent Ali Reza Payam Sistany wurden am 17. Juni auf Anordnung der Regierung in Kabul verhaftet und von der Generalstaatsanwaltschaft verhört. Zur Zeit der Verhaftung lag kein schriftlicher Haftbefehl vor. Die beiden Journalisten werden seither im zentralen Untersuchungsgefängnis von Kabul festgehalten und harren ihres Schicksals. Sie werden beschuldigt, das Pressegesetz des islamischen Staates verletzt zu haben, das in seinem Artikel 31 die "Beleidigung des Islam" verbietet. Der Oberste Gerichtshof von Afghanistan kann auf Vorschlag der Regierung direkt Blasphemie-Prozesse gegen angebliche Delinquenten eröffnen und ihnen ihre Strafe zumessen.

      Rationalist International hat die Inhaftierung der Journalisten und den Akt von Pressezensur schärfstens verurteilt. In einem Brief an den Afghanischen Präsidenten Hamid Karzai schrieb der Präsident von Rationalist International, Sanal Edamaruku: "Nach der langen und dunklen Phase des religiösem Despotismus braucht Afghanistan nichts dringender als Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, um zu genesen und eine positive Zukunft für seine Bevölkerung zu schaffen. Wir fordern Sie auf, Ihr hohes Amt zu nutzen, diese Grundrechte zu garantieren und die Rückkehr zu den alten Taliban-Praktiken brutaler Unterdrückung, ausgeübt im Namen von Religion, zu verhindern. Wir fordern Sie dringend auf, alle Anklagen gegen Sayed Mir Hussein Mahdavi und Ali Reza Sistany zurückzuziehen und beide unverzüglich freizulassen." Protestbriefe, die die sofortige Freilassung der Journalisten fordern, wurden auch vom Journalisten-Schutz-Komitee CPJ mit Sitz in den USA und von den Journalisten ohne Grenzen in Frankreich geschickt.

      "Religion plus Verwaltung ist gleich Despotismus", lautet nach Angaben des Informations- und Kulturministers Abdul Hamid Mubariz einer der "blasphemischen" Sätze, die zum Arrest der Journalisten führten. "Dies sind sensitive blasphemische Themen, denen gegenüber wir nicht gleichgültig bleiben können," sagte der Minister. Mahdavis Unterstützer hingegen erklärten, die Regierung missbrauche eindeutig das Pressegesetz und versuche, unter dem Deckmantel religiöser Betroffenheit private Rechnungen zu begleichen.

      Mahdavi hatte gefordert, Afghanistan brauche eine säkulare, religionsneutrale Regierung. Er warf den Führern der Taliban (viele wieder in Amt und Ehren) und vielen Anti-Taliban-Politikern gleichermaßen vor, "auf Kosten des Blutes des Volkes" zu handeln. In seinem Artikel "Heiliger Faschismus", am 11.Juni in Aftaab erschienen, klagte er prominente Führer der Nördlichen Allianz, darunter den ehemaligen Präsidenten Rabbani und den amtierenden Vizepräsidenten Khalini, für die Rolle an, die sie im Bürgerkrieg von 1992-1996 spielten, der mehr als 50.000 Menschen das Leben kostete und schließlich die Taliban an die Macht brachte. (Rationalist Bulletin 111, 15.7.03)

    Pakistan

    • (3319) Peshawar. Am 2. Juni 2002 verabschiedete das Provinz-Parlament in Peshawar das Shariat-Gesetz und machte damit die Nord-West-Grenz-Provinz (NWFP) zur ersten Provinz Pakistans unter Islamischem Recht. Nach einer offenen Abstimmung begrüßten die Abgeordneten die Entscheidung mit Triumphrufen wie "Allah ist groß! Allah ist mächtig!" Die schwache Opposition war zu verängstigt, sich dem religiösen Vormarsch entgegenzustellen.

      Die NWFP an der Grenze zu Afghanistan ist eine traditionelle Brutstätte des Islamischen Fundamentalismus. Seit den Wahlen Ende Oktober 2002 von der radikalen Sechs-Parteien-Koalition Mutahida Majlis-e-Amal (MMA) regiert, marschiert sie in rasendem Tempo in Richtung Talibanisierung. Die Einsetzung von Shariat-Recht bedeutet das Ende bürgerlicher Rechte und Freiheiten. Sie bedeutet die Schaffung eines parallelen Rechtssystems auf der Grundlage von Religion und bringt dramatische Veränderungen im Erziehungs- und im Finanzsystem mit sich, die beide durch spezielle Ausschüsse in Einklang mit dem Koran gebracht werden. Die nationale Regierung in Islamabad zögert ganz offensichtlich, gegen die alarmierenden Vorgänge in der NWFP in Aktion zu treten. So schritt die unter Kommando der zentralen Regierung stehende Polizei nicht ein, als fundamentalistische Gruppen zur Feier der Vorlage des Shariat-Gesetzes randalierend durch die Straßen zogen, Kabelfernseh-Verbindungen zerstörten und Werbeplakate niederrissen, auf denen Frauen abgebildet waren.

      Nur wenige Tage nach Verabschiedung des Shariat-Gesetzes kam das Hisba-Gesetz, das die Grundlage zur Schaffung eines Hisba-(Rechenschafts-)Ministeriums bildet - eine Kopie des gefürchteten Talibanministeriums "zur Verhütung von Laster und zur Förderung von Tugend". Mit dem Aufbau paralleler Rechts-, Regierungs- und Polizeistrukturen gerät die NWFP unter totale Kontrolle der Fundamentalisten. In ihrer sechsmonatigen Regierungszeit hat die MMA bereits Alkohol verboten, Musik von öffentlichen Plätzen und Bussen verbannt, die Schuluniformen für Jungen von "westlichen" Hemden und Hosen zur traditionellen Kurta verändert und Mädchen gezwungen, die traditionelle Kopfbedeckung zu tragen. Männliche Ärzte dürfen in Krankenhäusern keine weiblichen Patienten mehr behandeln. Seit 1. Juni müssen alle Büros, Schulen und Geschäfte während der Gebetszeiten geschlossen werden, damit alle Männer in die Moschee gehen können. Staatsbedienstete sind verpflichtet, fünfmal am Tag zu beten.

      Auf der Welle weit verbreiteter anti-amerikanischer Gefühle zum Sieg reitend, hat die MMA in den Oktoberwahlen nicht nur die Regierung in der NWFP erobert. Sie konnte auch fast ein Viertel der Sitze im nationalen Parlament besetzen. Sie wirbt für ein Taliban-Pakistan und fordert, dass Shariat-Recht im ganzen Lande eingesetzt wird. (Rationalist-Bulletin 110, 10.6.03)

    2003 - Meldungen 3320-3347

    2003 - Meldungen 3320-3347 rhartmann Mi, 2003-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3320) Köln. Die europäische Werteordnung ist nach Meinung des Kölner Kardinals Meisner gefährdet. Gift für die europäische Gesellschaft seien Drogensüchtige, Terroristen und Wissenschaftsgläubige. Auch Homosexualität verurteilte Meisner bei einem Vortrag in Budapest indirekt, denn sie widerspreche der Schöpfungsordnung. Die Frage laute: "Kann der europäische Mensch aus eigener Kraft all diese Gifte ausschwitzen oder überwinden?" Einen Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers über die heftigen Äußerungen des Kardinals bestätigte das Erzbistum. Der Mensch solle nicht "aus Zweckmäßigkeitsberechnungen Moral erfinden", sagte Meisner. Der Kölner Lesben- und Schwulentag (KLuST) nannte Meisner einen "Hetzer auf dem Bischofsstuhl", den das liberale Köln nicht gebrauchen könne. Der Kardinal habe eine Grenze überschritten, deren Respektierung Konsens der Gesellschaft sei. "Der Kardinal sollte bedenken, dass er mit seinem unqualifizierten Urteil Mitglieder seiner Kirche trifft, als vergiftet bezeichnet und sie damit verstößt", hieß es in der KLuST-Mitteilung. In seinem Referat hatte Meisner weiter gesagt, wenn humanistische Werte allein auf sich, ohne einen Bezug zu Gott gestellt seien, "dann ist das nicht nur bedauerlich, sondern gefährlich". "Unsere europäische Gegenwart trägt darum auf vielfältige Weise solche Todeskeime in sich, die den gesunden Organismus vergiften, ja zum Kollabieren kommen lassen." Die Entkoppelung der Werte von Gott sei nicht eine neutrale Erscheinung, sondern eine Bedrohung. "Sie scheiden dann nämlich gleichsam auf natürliche Weise giftige Stoffe aus, die langsam das lebendige Gewebe unseres christlichen Abendlandes verseuchen und vergiften und schließlich zerstören." (Spiegel online, 28.10.03)

    • (3321) Weiden. Wegen sexuellen Missbrauchs und Untreue muss ein 47-jähriger Pfarrer aus der Oberpfalz drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Weiden verurteilte den katholischen Geistlichen zudem zu einem lebenslangen Berufsverbot für seelsorgerische Tätigkeiten in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen. Zur Begründung sagte der Vorsitzender Richter, der Priester habe sich über einen langen Zeitraum und wiederholt an Jungen vergangen und damit einen erheblichen Vertrauensbruch begangen. Der inzwischen vom Dienst suspendierte Pfarrer hatte 45 Fälle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie die Veruntreuung von 76.000 Euro aus Kirchengeldern eingeräumt.

      Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie ein Berufsverbot gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Als Pfarrer in der Gemeinde Georgenberg fasste der 47-Jährige laut Anklage über Jahre Ministranten sowie Schülern im Religionsunterricht durch die Kleidung an die Genitalien und missbrauchte sie zu "Reiterspielen". Die Übergriffe geschahen auch in der Öffentlichkeit, etwa bei einem Kindergartenfest oder während der Busfahrt zu einer Jugendfahrt. Vor Gericht sagte der Pfarrer, er bedauere die Taten zutiefst und hoffe, dass keiner der Jungen in seiner persönlichen Entwicklung Schaden nehme. Ein Psychiater stellte bei ihm eine "sexuelle Abwegigkeit" fest. Der Priester sei pädophil und damit krank. Auf unbestimmte Zeit absolviert er derzeit eine Therapie in einer psychosomatischen Klinik.

      Der Prozess war im Februar ausgesetzt worden, weil noch ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeholt werden sollte. Kurz darauf wurden auch Betrugsvorwürfe gegen den Geistlichen laut. In dem neu aufgerollten Verfahren gab der Pfarrer auch zu, in zehn Fällen Geld von Konten der Kirchengemeinde zu Privatzwecken unterschlagen zu haben. Er sei mit seinem Verdienst nicht ausgekommen, weil er sich eine Eigentumswohnung gekauft habe. Den Betrag zahlt er durch monatliche Abzüge von seinem Gehalt zurück.

      Während des Prozesses war auch Kritik am Umgang mit den Opfern durch die Diözese Regensburg laut geworden. Der Vater eines der missbrauchten Jungen sagte, er verstehe nicht, wie ein pädophiler Pfarrer so lange unbehelligt Karriere in der Kirche machen könne. Die ersten Missbrauchsfälle datieren aus dem Jahr 1992, wurden aber zum Teil erst Jahre später angezeigt. Damals war der Angeklagte Kaplan in einer Pfarrei im oberpfälzischen Nittenau und verging sich mehrmals bei Ministrantenausflügen und in Jugendherbergen an Jungen. (N24.de, 18.8.03)

    • (3322) Hagen/Potsdam. Rotstift, Sozialabbau, Subventionsstreichungen - Begriffe, die in Brandenburg bekannt und verbreitet sind. Jeden trifft diese Politik - oder besser: fast jeden, denn die katholische Kirche im Bundesland Brandenburg mit einem Katholikenanteil von 3,2% in der Bevölkerung kann sich in dieser Hinsicht wahrlich nicht beklagen. Ministerpräsident Matthias Platzeck unterzeichnete am 12. November ein so genanntes Konkordat mit dem "Heiligen Stuhl", in dem etliche neue Zahlungen und Privilegien für die brandenburgische katholische Kirche vereinbart werden, Subventionen, die ein Vielfaches der direkt aus dem Vertrag ersichtlichen 1,15 Millionen Euro jährlich betragen werden.

      Auf diesen Umstand haben im Vorfeld der Brandenburgische Freidenker-Verband (BFV), der Deutsche Freidenker-Verband (DFV), der Dachverband der Freien Weltanschauungsgemeinschaften (DFW), der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg (HFB), der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVBB) und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in einer gemeinsamen Stellungnahme, gerichtet an Ministerpräsident und Landtagsabgeordnete hingewiesen.

      Der Vertrag weist zahlreiche Merkwürdigkeiten auf: Er läuft unbefristet und enthält keine Kündigungsklausel, obwohl er fast ausschließlich nur Rechte für die katholische Seite und fast nur Pflichten für das Land Brandenburg enthält. Eine öffentliche Diskussion um das Konkordat fand ebenso wenig statt wie eine Anhörung im brandenburgischen Landtag. Es gab auch keine zureichende Information der Öffentlichkeit. Um diesen "Geheimverhandlungen" Transparenz für eine möglichst wache Öffentlichkeit entgegenzusetzen, hatten sich die sechs beteiligten Verbände entschlossen, eine ihnen anonym zugegangene Fassung des Vertragstextes im Internet zu publizieren. Der Abschluss des Konkordates konnte dadurch jedoch nicht verhindert werden (Presseerklärung der Verbände, 29.10.2003, dpa 12.11.03)

    • (3323) Köln/Berlin. Der Islamistenführer Metin Kaplan darf vorerst in Deutschland bleiben. Er habe zwar kein Recht auf Asyl mehr, dürfe aber auch nicht abgeschoben werden, entschied das Verwaltungsgericht in Köln. Denn in der Türkei drohe ihm ein Strafverfahren, das nicht rechtsstaatlich sei. Der als "Kalif von Köln" bekannte Kaplan hatte wegen eines Mordaufrufs vier Jahre im Gefängnis gesessen und war im Mai entlassen worden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Stadt Köln wollen ungeachtet des Abschiebeverbots die Ausweisung Kaplans vorantreiben. Eine Sprecherin der Stadt Köln wertete das Urteil als Fortschritt, weil klar sei, dass Kaplan keinen Asylstatus mehr genieße. Sobald die Bedenken mit Blick auf die Türkei nicht mehr bestünden, könne er abgeschoben werden.

      Kaplan habe den Asylstatus durch seine Straftat verwirkt, außerdem bestehe die Gefahr, dass er wieder straffällig werde, entschieden die Kölner Richter (Aktenzeichen 3 K 629/02.A und 3 K 8110/02.A). Deshalb sei die Aberkennung des Asylstatus, gegen die Kaplan geklagt hatte, gerechtfertigt. In der Türkei droht Kaplan ein Hochverratsprozess. Es bestehe die Gefahr, dass dabei Aussagen von Personen verwendet würden, die gefoltert worden seien. Dies verstoße gegen das Antifolterabkommen der Vereinten Nationen und die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte das Verwaltungsgericht. Darum dürfe er nicht abgeschoben werden. Schily hatte im Dezember 2001 Kaplans Organisation "Kalifatsstaat" verboten. Es war die erste islamistische Organisation, die nach der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz verboten wurde. Schily hatte danach mehrfach mit der Türkei über die Modalitäten einer Abschiebung Kaplans verhandelt. (Trierischer Volksfreund, 28.8.03)

    • (3324) Kassel. Im langjährigen "Kopftuchstreit" zwischen der Lehrerin Fereshta Ludin und dem Land Baden-Württemberg ist die Entscheidung gefallen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte in seine Urteilsbegründung fest, dass Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen. Mit 5:3 Stimmen hoben sie damit die Urteile von drei Verwaltungsgerichten auf. Nicht Behörden und Gerichte sollten über die Kopftuchfrage entscheiden, sondern der Gesetzgeber. Drei (konservative) Richter gaben ein Sondervotum ab.

      Die Karlsruher Richter taten sich mit der Entscheidung offenkundig schwer und formulierten zurückhaltend. Nach jahrelangem erbitterten Rechtsstreit mussten sie zwischen dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht auf freie Religionsausübung entscheiden; hinzu kommt zum Beispiel auch das Recht auf freie Berufswahl. "Das Grundgesetz lässt den Ländern im Schulwesen umfassende Gestaltungsfreiheit", so die Richter in der Urteilsbegründung.

      Nach ihrer Auffassung hat der Gesetzgeber grundsätzlich auch das Recht, auch das Tragen von Kopftüchern im Unterricht zu verbieten. Allerdings fehle es bisher an einer "hinreichend präzisen gesetzlichen Grundlage": Aus der gegenwärtigen Gesetzeslage lasse sich ein Verbot des Kopftuchs und die Einschränkung der Religionsfreiheit jedenfalls nicht begründen, so die Richtermehrheit. Nun müssen die Parlamente nachlegen - nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in den 15 anderen Bundesländern. Wie sie die strittige Kopftuchfrage im Detail regeln, liegt in ihrer Hand, sofern die Begründung nachvollziehbar ist. Die Karten werden also neu gemischt, und das Bundesverfassungsgericht hat das Blatt zurück in die Hand der Politik gegeben.

      Somit feiert die streitbare Lehrerin zunächst einen Teilerfolg. Der Konflikt ist damit allerdings keineswegs vom Tisch: Sobald die Länder klare Regeln für den Umgang mit religiösen Symbolen und der Kleidung von Lehrern aufgestellt haben, ist ein Kopftuchverbot wieder möglich. "Auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit" seien denkbar, so das Bundesverfassungsgericht.

      Wieweit der Gesetzgeber dabei auf den gesellschaftlichen Wandel und die "gewachsene religiöse Vielfalt" reagiere, bleibe den Ländern überlassen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das sei nicht die Aufgabe der Exekutive. Letztlich reagiert das Bundesverfassungsgericht damit auch auf die starke Neigung der Politik in den letzten Jahren, unbequeme Sachverhalte nach Karlsruhe abzuschieben und politische Entscheidungen juristisch klären zu lassen. (Spiegel-online, 24.9.03)

    • (3325) Lohne. Jeden Morgen, kurz vor acht, liefert der Schulbus ein Rudel quirliger Kinder vor einem roten, nüchternen Backsteinbau am Rande der Stadt ab. Tag für Tag findet dann eine merkwürdige Szene statt. Die Schüler laufen zur gläsernen Eingangstür der Schule, plötzlich teilen sich ihre Wege. Die blonden Schüler strömen zum rechten Flügel des Gebäudes, in die katholische Franziskus-Schule. Die eher dunkelhäutigen Knirpse müssen sich links halten, Richtung Grimm-Schule. Sie ist für "Schüler aller Bekenntnisse" gebaut worden. "Aller Bekenntnisse" - das heißt hier: keine katholische Taufe. Es sind öffentliche Grundschulen, in denen die Kinder tagtäglich selektiert werden. Finanziert von den Steuern aller Bürger.

      Für die Zustände in den Grundschulen von Lohne haben sich bislang nur Lokalzeitungen interessiert. Doch nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat sich die Situation verändert. Die Zeit berichtete von nichtreligiösen Lohner Müttern, die ihr Kind katholisch hatten (um)taufen ließen, damit es einen guten Platz in einer öffentlichen, katholischen Bekenntnisschule und mehr Anerkennung in der Nachbarschaft bekommt. Hintergrund der seltsamen Geschehnisse: Aufgrund des Konkordates von 1965 ist das Land Niedersachsen verpflichtet, in der Gegend um Oldenburg einige öffentliche Schulen nur für katholisch getaufte Kinder bereitzuhalten. Die Kirche muss dafür bis heute nichts bezahlen. 130 staatliche katholische Bekenntnisschulen gibt es in Niedersachsen. In manchen Enklaven, wo das Schulwesen traditionell in katholischer Hand lag, sollten die kleinen Christenmenschen nicht von gottlosen protestantischen Beamten unterrichtet werden. So war es die letzten 200 Jahre. So stand es bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts in der Verfassung des damaligen Freistaates Oldenburg. So ist es heute noch.

      Die Auswirkungen dieses Regelwerkes sind zementiert und folgenreich: Nur eine von insgesamt fünf Grundschulen in Lohne, eben die Grimm-Schule, darf von nichtkatholischen Kindern besucht werden. Die anderen vier katholischen Grundschulen müssen nur 15 Prozent andere Kinder aufnehmen. Vor allem eine gebildete Schicht protestantischer Bürger will das nicht mehr hinnehmen. "Die Integration wird ausgebremst. Die Kinder werden vier Jahre hermetisch voneinander abgeriegelt. Russische Aussiedler und Türken verlernen Deutsch, weil sie nur unter sich sind", sagt die Protestantin Kerstin Sommer. In der Grimm-Schule, wo alle büffeln dürfen, würden die Zustände langsam unerträglich, erklären die Eltern. Hinten im Schulhof hat die Verwaltung bereits Baucontainer aufgestellt, die nun als Klassenzimmer dienen sollen. Die Sortierung der Kinder nach ihrer Konfession ist zugleich auch ein Mittel zuur Ausgrenzung von Ausländern: "Der Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache beträgt in einer Klasse erstmals 100 Prozent", erzählt Claudia Menschel, die Elternratsvorsitzende.

      In fünf Jahren, so die Berechnung, werden in der Industriestadt nur noch 50 Prozent aller Schüler Katholiken sein. Am liebsten würde Walter Becker, der zuständige Beamte im Lohner Rathaus, die Schulen schon morgen für alle öffnen. "Dass diese Situation nicht zeitgemäß ist, darüber sind sich alle einig", sagt er. Doch die staatlichen Bekenntnisschulen können laut Gesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Eltern geöffnet werden. Eine nicht abgegebene Stimme zählt als Nein. Allerdings gibt es eine Voraussetzung für das aktive Wahlrecht in dieser Frage: die katholische Taufe. (Die Zeit, 42/03)

    • (3326) Paderborn. Ein Plus von 6,5 Prozent bei den Einnahmen aus Vermächtnissen verzeichnet das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken 2002. Das entspreche einer Mehreinnahme von rund 170.000 Euro, teilte der Generalsekretär des Diaspora-Hilfswerks, Prälat Clemens Kathke, in Paderborn mit. Insgesamt hätten die Spenden aus diesem Bereich rund 2,8 Millionen Euro betragen. Die Zahlen verdeutlichten, dass die Arbeit des Werkes gerade bei Älteren einen hohen Stellenwert habe, erklärte Kathke. (Radio Vatikan, 27.8.03)

      Anm. MIZ: Diese Zahlen sprechen wohl eher dafür, dass die kirchlichen Institutionen (nicht nur das Bonifatiuswerk!) in Zeiten knapper werdender Kassen sich wieder stärker auf eine Strategie besinnen, für die sie schon in der Vergangenheit berüchtigt waren: die Erbschleichstrategie. Der MIZ-Redaktion sind Fälle bekannt geworden, in denen kirchliche Seelsorger noch auf dem Sterbebett mit sanftem Druck daran erinnerten, wie sinnvoll es doch sei, zumindest einen Teil des Vermögens (gerne auch mehr!) den kirchlichen Werken zu vererben.

    Schweiz

    • (3327) Lausanne. In der Kirche von Thal in der Schweiz darf auch weiterhin um sechs Uhr am Morgen das Angelus-Läuten stattfinden. Dies berichtet das St. Galler Tagblatt. Damit wurde vom Bundesgericht in Lausanne die Klage eines Ehepaares aus Thal abgewiesen, die die Pfarrgemeinde verpflichten wollten, das Läuten um sechs Uhr abzustellen oder zu verschieben. In der Begründung verwies das Gericht darauf, dass die gemessenen Maximalwerte des Kirchengeläutes zu gering seien. Es widerspreche auch nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das öffentliche Interesse am Beibehalten einer gewachsenen Tradition höher zu bewerten als das Ruhebedürfnis der Kläger, so die Meinung der Lausanner Bundesgerichts. (Kath.net, 6.7.03)

    Österreich

    • (3328) Sankt Pölten. Nicht der Islam ist die größte Herausforderung für die Kirche in Europa, sondern der Atheismus. Dieser Ansicht ist der St. Pöltener Bischof Kurt Krenn. Die beste Antwort auf die Angriffe der Moderne sei die persönliche Bekehrung jedes Katholiken, meinte Krenn gegenüber der Internetzeitung Kath.net. Erfreut zeigte sich der Bischof über das wachsende Interesse am Priesteramt in seiner Diözese. In Sankt Pölten hätten sich für das kommende Ausbildungsjahr mindestens 15 neue Seminaristen gemeldet. Die angehenden Priester müssten spüren, dass sie von der Kirche gebraucht und geliebt würden, erklärte Krenn. Dann gebe es auch Nachwuchs. (Kath.net, 28.8.03)

    Frankreich

    • (3329) Paris. Der Minister für Kultur und Kommunikation der französischen Regierung, Jean-Jacques Aillagon, ist der Ansicht, dass das Übergehen des Christentums in der künftigen EU-Verfassung einem Akt der "Undankbarkeit", ja sogar der "Feindseligkeit" gleichkomme. So drückte sich der Kultusminister während eines Interviews mit dem katholischen Magazin France Catholique aus, bei dem es um den Europäischen Tag des Kultur-erbes am 20./21. September ging. Die Tagung wird dieses Jahr unter dem Thema "das spirituelle Erbe" stattfinden.

      "Das Christentum hat die europäische Kultur über mehrere Jahrhunderte lang geprägt und zwar sehr tiefgreifend, das ist eine Tatsache." Das Prinzip der Autonomie des Staates gegenüber der Kirche, so Aillagon, schließe eine exklusive Bezugnahme auf das religiöse Erbe aus, was gerechtfertigt sei. "Seinen spezifischen Charakter [den des religiösen Erbes] und seine Kraft jedoch zu verschweigen, ist meines Erachtens ein Versäumnis, ein Akt der Undankbarkeit, ja sogar der Feindseligkeit", so der Kulturminister. "Ich persönlich hätte einen großzügigeren und realistischeren, allerdings auch dynamischeren Text [der EU-Verfassung] bevorzugt".

      Die Tatsache, dass das Christentum nicht erwähnt werde, sei auf ein lückenhaftes Verständnis des Prinzips der Autonomie des Staates gegenüber der Kirche zurückzuführen: "Die Autonomie des Staates ist niemals mit der Negierung des Glaubens oder der Religion einher gegangen, sondern hat in Frankreich die Ablehnung einer Staatsreligion bedeutet [?] So verstandene Staatsautonomie schafft einen neutralen Raum, in dem ein Austausch verschiedener Bekenntnisse stattfinden kann. Auf diese Weise wird das gesamte kulturelle Erbe mit einbezogen, Kirchen, Synagogen, Tempel und Moscheen". [?] Aufgrund des Prinzips der Staatsautonomie kann jeder, ob er sich zu einem Glauben bekennt oder nicht, das gesamte Kulturerbe bewundern". (Zenit.org, 18.9.03)

    Großbritannien

    • (3330) London. Eine detaillierte wissenschaftliche Langzeit-Studie, durchgeführt von Forschern in England, weist nach, dass das zentrale Prinzip der Astrologie jeder Gültigkeit und Grundlage entbehrt. Die Studie widerlegt die Behauptung, dass die Konstellation von Sternen und Planeten zur Zeit der Geburt Charakterentwicklung und Lebenslauf eines Menschen beeinflussen oder gar bestimmen könnte.

      Die "Time-Twin"-Studie wurde 1958 in London als medizinisches Forschungsprojekt begonnen. In ihrem Rahmen wurden mehr als 2.000 Babys registriert, die alle innerhalb von wenigen Minuten an einem bestimmten Tag Anfang März 1958 geboren waren. Die Studie hatte das Ziel, die gesundheitliche Entwicklung dieser "Zeit-Zwillige" zu vergleichen. Bald wurde das Untersuchungsfeld erweitert. Das Forscherteam beobachtete die Testpersonen über mehrere Jahrzehnte hinweg und erfasste Beobachtungsergebnisse in mehr als hundert Parametern im Zusammenhang mit Gesundheit, Beruf, Partnerbeziehung, Grade von Angst, Aggressivität, sozialer Aktivität, Intelligenz, Fähigkeiten im Bereich Musik, Kunst, Sport, Mathemathik, Sprache usw. Es wurde versucht, Belege für Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen zwischen den "Zeit-Zwilligen" zu finden. Solche konnten jedoch nicht festgestellt werden!

      "Die Testbedingungen hätten kaum erfolgversprechender sein können, aber die Ergebnisse waren gleichförmig negativ", schreibt der Wissenschaftler und ehemalige Astrologe Dr. Geoffrey Dean von Perth (Australien) in einem Bericht über die Studie, der gerade in der Zeitschrift Journal of Consciousness Studies erschien. Dr. Dean und sein Kollege Prof. Ivan Kelley, Psychologe an der Universität Saskatchewan (Kanada) haben die Ergebnisse der Studie ausgewertet und analysiert. Sie stellten fest, dass die "Zeit-Zwillige" keinerlei Merkmale oder Tendenzen miteinander teilen.

      Die Behauptung, die Konstellation von Sternen und Planeten könnte Einfluss auf Charakter und Leben der Menschen nehmen, hat sich nie auf eine wissenschaftliche Theorie stützen können, die in der Lage wäre zu erklären, wie und mittels welcher Art von Mechanismus dieser Einfluss möglicherweise wirken könnte. Nun ist schließlich der empirische Beweis erbracht, dass er überhaupt nicht wirkt. Die Studie zeigt in aller Klarheit, dass astrologische Voraussagen auf der Basis der Geburtskoordinaten nicht mit der Realität korrespondieren. Sie sind nichts anderes als Täuschungsmanöver. (Rationalist International Bulletin Nr. 112, 4.9.03)

    • (3331) London. Wie die britische Zeitung Observer berichtete, ist der Regierungschef Tony Blair entschlossen, den Säkularismus auszufegen und "Gott dazu einzuladen, mitten auf der Bühne politischer Entscheidung Platz zu nehmen". In einem schwerwiegenden "Bruch mit der britischen Tradition, dass Religion und Regierung nicht vermischt werden sollen", schreibt der Observer, hat Blair eine hoch profilierte religiöse Arbeitsgruppe aus Vertretern christlicher und anderer Glaubensvereinigungen als mächtiges Regierungsberatungskomitee berufen. Die "Faith Community Liaison Group" (Gruppe der vereinten Glaubensgemeinschaften) ist Teil des Innenministeriums. Ihre Einflusssphäre umfasst offiziell die Ministerien für Erziehung, Kultur, Medien, Sport, Handel und Industrie.

      Vorsitzender der ministeriellen Arbeitsgruppe ist Fiona Mactaggert, Minister für "Zivile Erneuerung" im Innenministerium. Mactaggert beschreibt die Zielsetzung des Komitees folgendermaßen: "Es hat zur Aufgabe, die effektivsten Mittel auszuarbeiten, um eine stärkere Beteiligung der Glaubensgemeinschaften an der Entwicklung politischer Richtlinien und deren Umsetzung in ganz Whitehall [im gesamten Regierungsbereich] zu erreichen. Dazu gehört es auch herauszufinden, in welchen speziellen Bereichen ein solcher Beitrag [der Glaubensgemeinschaften] am wertvollsten wäre. Der Premierminister kennt unsere Pläne und misst der Sache große Bedeutung bei. Das Komitee wird die Grundlage schaffen für eine wirkungsvolle Einbringung der Perspektiven und Bedürfnisse der Glaubensgemeinschaften in die Entwicklung politischer Konzepte in allen Regierungsbereichen."

      Christliche Gruppen frohlocken über die Initiative des Premierministers. Graham Dale, Direktor des Christian Socialist Movement, dessen Mitglied Blair ist, sagt: "Die Gruppe wird die Freiheit haben, sich mit politischen Angelegenheiten in allen Bereichen befassen. Sie wird sich aber auch anderen, weniger greifbaren Dingen zuwenden wie der Frage der Werte im öffentlichen Leben. Es hebt die Anerkennung des Glaubens als eines Faktors in der Beratung der Regierung auf eine neue Ebene und zeigt die Bereitschaft der Regierung an, sich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mit Gläubigen einzulassen." Neben verschiedenen christlichen Gruppen sind in dem Komitee auch Hindu, Muslim, Sikh und jüdische Glaubensgemeinschaften vertreten.

      Säkularisten in Großbritannien schlagen Alarm. "Wir haben den Eindruck, dass dies ein weiteres Beispiel für den Wunsch der Regierung darstellt, religiöse Organisationen zu bevorzugen und mit Sonderrechten zu bedenken. Und wir fragen uns, wann wohl die Ansichten und Bedürfnisse von Religionslosen in vergleichbarer Weise berücksichtigt werden", schrieb Keith Wood, Geschäftsführer der National Secular Society in London an Mactaggert. Trotz wiederholter Bitten, beklagt sich Wood, wurden nicht-religiöse Gruppen von jeder Beteiligung an der religiösen Arbeitsgruppe ausgeschlossen. (Rationalist International Bulletin Nr. 112, 4.9.03)

    Belgien

    • (3332) Brüssel. Der Präsident der Europäischen Kommission, Romano Prodi, hat sich für die ausdrückliche Nennung des Christentums in der künftigen europäischen Verfassung ausgesprochen. Die unlösbare Verbindung zwischen Europa und dem Christentum verlange das, betonte Prodi in einem Beitrag für Dialoghi, die Quartalsschrift der italienischen Katholischen Aktion. Die monotheistischen Religionen, vor allem das Christentum, seien "einer der Faktoren der Entwicklung des Kontinents". Nach Ansicht Prodis hindert eine Anerkennung der christlichen Wurzeln Europas nicht daran, auch die Wurzeln zu entdecken, die Europa mit dem Volk Israel verbinden und "den Willen zum Dialog mit dem Islam zu betonen". (Kathpress, 6.9.03)

    Vatikan

    • (3333) Vatikanstadt. Der Papst spricht Kondome löchrig. Entgegen dem wissenschaftlichen Konsens, wonach das Verhütungsmittel für das HI-Virus undurchlässig ist, propagiert der Vatikan, die Gummis hätten kleine Löcher, durch die das Virus dringen könne. Diese Überzeugung herrscht in den Führungsgremien der Kurie vor. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einem leitenden Pressesprecher in Rom, der die Behauptung, Kondome seien virendurchlässig, unterstützt. Dabei scheint es die geistlichen Herren herzlich wenig zu interessieren, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versichert, die Beurteilung des Vatikans sei falsch.

      Der für Familienfragen zuständige Kardinal in Rom, Alfonso Lopez Trujillo, sagte gegenüber dem britischen Sender BBC: "Das Aids-Virus ist grob 450 Mal kleiner als ein Spermium. Und das Spermium kann leicht durch ein Kondom dringen." Diese "Margen der Unsicherheit", so der Kardinal, sollten für die Gesundheitsministerien Verpflichtung sein, auf Kondomverpackungen - wie etwa auf Zigarettenschachteln - darauf hinzuweisen, dass der Inhalt Gefahren birgt.

      Bei der Weltgesundheitsorganisation ist man über die Thesen aus dem Vatikan empört: "Diese falschen Aussagen über Kondome und HIV sind gefährlich. Wir haben mit einer weltweiten Seuche zu tun, der schon mehr als 20 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind. Derzeit sind mindestens 42 Millionen Menschen von dem Virus befallen." Laut WHO reduzieren ordnungsgemäße Kondome das Risiko einer HIV-Infektion um etwa 90 Prozent. Ein Kondom könne reißen oder verrutschen, es gebe jedoch keine Löchlein, durch die das Virus dringen könnte. (Spiegel online, 9.10.03)

      Anm. MIZ: Wenn man belegen wollte, wie stark Erkenntnis aus Interesse gespeist wird, beim Vatikan würde man leicht fündig: Hinter der pseudowissenschaftlichen vatikanischen Kondomkritik verbirgt sich natürlich die rigide Sexualmoral der Katholischen Kirche. Nach deren Vorstellung ist jede Form der künstlichen Empfängnisverhütung abzulehnen, da der Sex (gottgewollt) im Dienste der Zeugung stehe.

    Polen

    • (3334) Warschau. In Polen erfährt die zeitgenössische Kunst derzeit einen massiven Angriff aus der rechtsgerichteten Politikecke. Im August dieses Jahres wurde Dorota Nieznalska, eine Künstlerin aus Gdansk, von einem Gericht dafür verurteilt, dass sie mit einem ihrer Kunstwerke angeblich die "religiösen Gefühle" einiger Leute verletzt habe. Dies war das erste solche Gerichtsverfahren im "freien" Polen.

      Kunst und Kunstinstitutionen sind ein leichtes Opfer für politische Angriffe. Diese einfache Wahrheit wurde in jüngster Zeit von polnischen Rechtskonservativen entdeckt. Zuerst fanden die Medien Interesse an junger Kunst, dann folgten Politiker, die mit ihren Angriffen auf die Kunst Unterstützung in den Medien und bei den ungebildeteren Bevölkerungsschichten erhielten. Schon im Dezember 2000 hatte der Parlamentsabgeordnete der rechten Polnischen Allianz (PP), Witold Tomczak, erwirkt, dass eine Skulptur von Maurizio Cattelan aus einer Schau in der Warschauer Galerie Zacheta entfernt und die Direktorin Anda Rottenberg entlassen wurde. Er forderte außerdem, dass die Verletzung religiöser Gefühle vor Gericht gestellt werden solle. Sein Brief an den Premierminister und Kulturminister enthielt antisemitische Anwürfe gegen Rottenberg. Tomczak schlug vor, dass sie "besser in Israel als in Polen" Ausstellungen organisieren solle und verlangte die Entlassung der "Angestellten jüdischer Abstammung" von ihrem Posten als Direktorin der Nationalgalerie. Am 21. Dezember ging Tomczak zur Galerie Zacheta und beschädigte Cattelans Skulptur.

      Dies ermutigte andere Politiker und Staatsbedienstete dazu, Künstler und Galerieleiter in anderen Städten zu beschuldigen, ihre Position und öffentliche Gelder zu missbrauchen. Zeitgenössische polnische Kunst wurde zu einem Schimpfwort und Vorwürfe wie "öffentliche Provokation", "Beleidigung" von Kirche, Religion und sogar von kommerziellen Unternehmen wurden zu Schlagwörtern in den polnischen Medien.

      Dorota Nieznalska ist von Sympathisanten der Polnischen Familienliga (LRP), einer im Parlament vertretenen rechtsgerichteten Partei, angezeigt worden. Unterstützt von Mitgliedern der so genannten Gesamtpolnischen Jugend - einer nationalistischen Organisation mit neofaschistischen Tendenzen - warfen sie der Künstlerin die Verletzung ihrer religiösen Gefühle vor. Nieznalska hatte in einer Ausstellung eine Installation gezeigt, bei der das Foto eines Penis auf einer Lichtbox in Form eines griechischen Kreuzes und ein Video mit einem jungen Mann beim Muskeltraining gezeigt wurden. Nach Ansicht der Künstlerin bezog sich das - in Anspielung auf ein christliches Motiv - "Passion" betitelte Werk auf einen männlichen Masochismus als Preis für den idealen Männerkörper. Schon in früheren Werken hatte die Künstlerin die Themen männlich-weibliche Beziehungen, männliche Aggression, Gewalt und Sadismus behandelt.

      Die Ankläger behaupteten, dass die Angeklagte "die Würde aller Gläubigen mit Füßen trete, indem sie sage: hier ist euer Kreuz, euer Glaube, seht her, was ihr anbetet - das männliche Glied". Obwohl Nieznalskas Anwalt das Recht auf freien künstlerischen Ausdruck reklamierte, befand Richter Zielinski nach sieben Anhörungen von Experten, Lehrern und Künstlern die Künstlerin der Verletzung religiöser Gefühle für schuldig. "In Polen", sagte der Richter "steht das Kreuz direkt für Christi Martyrium". Außerdem warf er der Künstlerin vor, ihre Beleidigung aus niedrigen Absichten - des künstlerischen Erfolgs wegen - inszeniert zu haben und verurteilte sie zu sechs Monaten Sozialarbeit und 2.000 Sloty (etwa 450 Euro) Geldbuße.

      Das Urteil provozierte eine Lawine des Protests unter den Kulturschaffenden landesweit. Es scheint, dass polnische Künstler und Intellektuelle zum ersten Mal eine direkte Bedrohung ihrer zivilen Freiheiten erfuhren, die von politischen Extremisten ausging und durch ein Gerichtsurteil abgesegnet wurde. Sogar ein Repräsentant der katholischen Kirche, Vater Krzystof Niedaltowski aus Gdansk, lehnte das Urteil ab: "Dieser Fall ist ein Propagandamanöver der Polnischen Familienliga, die durch den Prozess politische Ziele verfolgt." (Berliner Zeitung, 2.8.03)

    Russland

    • (3335) Moskau. Ein Gericht in Moskau hat die Einstellung eines Strafverfahrens gegen zwei junge Männer angeordnet, die im Januar eine religionskritische Kunstausstellung verwüstet hatten. Während der Ermittlungen seien erhebliche Formfehler begangen worden, urteilte das Gericht. Die russische orthodoxe Kirche begrüßte die Entscheidung. "Wie die Mehrheit der Geistlichen und Kirchen-Hierarchen bin ich absolut gegen Provokationen, die Menschen unterschiedlicher Religion oder Nationalität gegeneinander aufhetzen", wird Metropolit Kirill, der Leiter des kirchlichen Außenamtes, in der Presse zitiert. Orthodoxe Gläubige hatten die Ausstellung "Vorsicht, Religion!" scharf kritisiert, weil sie ihre religiösen Gefühle verletzt sahen. In den Räumen des Moskauer Sacharow-Museums waren die Arbeiten von über 40 Künstlern ausgestellt worden. Darunter ein Bild, das Christus als Coca-Cola-Verkäufer zeigt, sowie Ikonen, in denen anstelle des Heiligengesichts ein Loch klaffte, in das die Besucher ihre Köpfe stecken konnten. Die Ausstellung war von einer Gruppe strenggläubiger Orthodoxer überfallen worden, die einen Großteil der Ausstellungsstücke zerstörten oder beschädigten. Der Direktor des Sacharow-Museums, Jurij Samodurow, kündigte an, juristisch gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen. Er werde auch weiter darauf bestehen, dass die Schuldigen für den entstandenen Sachschaden aufkommen, sagte Samodurow dem Radiosender Echo Moskaus. (Russland-aktuell, 18.8.03)

    • (3336) Moskau. In Russland fordert die Wiedererstarkung der Religion Tribute an Freiheit und Selbstbestimmung. 1955 schuf die Sowjetunion eines der liberalsten Abtreibungsgesetze der Welt. Nun hat die Regierung Russlands den Rückwärtsgang eingelegt. Leise und ohne öffentliche Debatte wurde das Gesetz beachtlich verschärft. Seit August 2003 sind nur noch vier der vormals 13 so genannten "sozialen Indikationen" als Grund zur Abtreibung anerkannt. Im Falle von Vergewaltigung, Gefängnisstrafe, Entzug der Elternrechte und plötzlichem Tod des Ehemannes, darf eine Frau nach wie vor zwischen der 12. und der 24. Woche ihre Schwangerschaft abbrechen. Es ist dagegen nicht mehr als soziale Indikation anerkannt, wenn die Schwangere ledig, geschieden, Studentin oder Flüchtling ist oder wenn sie Armut, Arbeits- oder Obdachlosigkeit nachweist.

      Die neuen Restriktionen sind Ergebnis ständigen Druckes auf das Gesundheitsministerium, ausgeübt von der Russisch- Orthodoxen Kirche, die die Gesetzesverschärfung als "einen ersten Schritt" begrüßt und geschworen hat, den Kampf für weitere Restriktionen fortzusetzen. Die ­Ärzte der Russischen Familienplanungsgesellschaft befürchten, dass das grundsätzliche Recht auf Abtreibung bald noch weiter beschnitten werden könnte.

      1955 hob die Sowjetunion das von Stalin 1936 verhängte Abtreibungsverbot auf. Unter einer der liberalsten Abtreibungsregelungen stieg die Rate der Schwangerschaftsunterbrechungen erheblich und war lange eine der höchsten der Welt. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, als moderne Verhütungsmittel leicht zugänglich wurden, fiel der Rate drastisch. Die Gesamtzahl von Abbrüchen fiel von 4,6 Millionen im Jahre 1988 auf 1,7 Millionen im Jahre 2002. Dies geschah ganz ohne Gesetzesdruck und spiegelt offensichtlich die freie und verantwortliche Entscheidung für Verhütungsmittel als die bessere Methode der Geburtenkontrolle wider. Trotzdem wird die angebliche Sorge um die Gesundheit der Frauen und um die demographische Zukunft Russlands in Hinsicht auf die hohe Abtreibungsrate (und die sinkende Geburtenrate) immer wieder als Argument für eine Gesetzesverschärfung missbraucht. (Rationalist International Bulletin Nr. 115, 22.10.03)

    Nordamerika

    U.S.A

    • (3337) Malibu. Lange vor dem Kinostart sorgt der Jesus-Film von Hollywoodstar Mel Gibson in den USA für Schlagzeilen. Eine Gruppe Theologen prangert antisemitische Klischees und die Verdrehung von Apostel-Überlieferungen an. In Mel Gibsons neuem Film The Passion geht es um die letzten zwölf Stunden Jesu vor seinem Tod am Kreuz. Der strenggläubige Actionheld, siebenfacher Vater und in erster Ehe verheiratet, hat sich mit der Passions-Verfilmung einen lang gehegten Wunsch erfüllt. Das 25-Millionen-Dollar-Projekt finanzierte er aus eigener Tasche. Der Film über die letzten Stunden im Leben Jesu wurde in Latein und Aramäisch gedreht. Die Bilder sprechen für sich, erklärte Gibson. Wann der Film genau in die Kinos kommt, steht noch nicht fest: frühestens im nächsten Frühjahr, vielleicht aber auch erst später. Denn bis zum heutigen Tag hat Gibson (Mad Max, The Patriot) noch keinen Verleiher für sein Werk gefunden. Umso höher schlagen die Wellen um den Jesus-Film, den nur wenige vorab sahen, der von vielen aber kontrovers diskutiert wird. Die Reaktionen reichen von euphorischem Lob christlicher Fundamentalisten über detaillierte theologische Kritik an Gibsons Interpretation der Leidensgeschichte bis hin zu schwersten Antisemitismus-Vorwürfen aus Reihen der großen jüdischen Organisationen und Volkskirchen. Dabei ging es Alt-Katholik Gibson doch "nur" darum, "die Wahrheit zu erzählen". Die Wahrheit, wie sie Gibson sieht, schockte eine Gruppe von neun bekannten katholischen und jüdischen Theologen, die das Skript offenbar von einem besorgten Mitarbeiter der Produktionsfirma Icon zugespielt bekamen. Ihr Fazit nach eingehender Analyse: Gibsons Passions-Geschichte charakterisiere die Juden als Gottesmörder, die von "Blutgier, Rachegelüsten und Geldhunger" getrieben gewesen seien. Die katholische Theologin Paula Fredriksen, Expertin in Sachen Leidensgeschichte Jesu an der Boston University und Mitglied der Gruppe, schreibt in einer Wochenschrift, Gibson werde einiges zu erklären haben, "wenn sein Film Gewalt auslöst". Die Theologen versuchten Gibson auf vertraulichem Weg mit ihren Befunden zu konfrontieren. Die Reaktion: Gibson, der im kalifornischen Malibu gerade eine Kirche für 70 Mitgläubige baut, um dort nach altem Ritus sonntags die Messe in Latein zu lesen, drohte mit dem Kadi. Kritik nicht erwünscht. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die PR-Leute der Icon-Produktion die Vorschau auf den Film nur handverlesenen Gästen ermöglichten, darunter vorzugsweise ultrakonservativen Kommentatoren. (Weser Kurier, 18.8.03)

      Anm. MIZ: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Gibson die erste authentische Verfilmung der Evangelien geglückt ist, denn der antijüdische Grundzug dieser "heiligen Schriften" (insbesondere des Johannesevangeliums) ist unverkennbar. So verwundert es auch nicht, dass ein hochrangiger Kardinal des Vatikans die Kritik an Mel Gibsons Film über das Sterben Jesu zurückwies. Kardinal Dario Castrillon Hoyos erklärte, er habe bei Ansicht einer vorläufigen Fassung des Films "einige Momente tiefer geistlicher Nähe zu Jesus" erlebt.  (Radio Vatikan, 18.9.03)

    • (3338) Washington. In den USA haben naturalistisch denkende Wissenschaftler begonnen, sich unter dem Begriff "The Brights" zu formieren und den Aufstand gegen metaphysische Weltdeutungen zu erproben. Mit von der Partie sind: James "The Amazing" Randi, der Direktor der Randi Stiftung aus Florida, die einen Preis von einer Million Dollar für denjenigen ausgelobt hat, der ein übernatürliches Phänomen unter wissenschaftlich kontrollierten Bedingungen reproduzieren kann; der amerikanische Evolutions-Genetiker Massimo Pigliucci, der sich in den Essays und Kolumnen auf seiner Internetseite www.rationallyspeaking.org mit den neuesten pseudowissenschaftlichen Moden befasst; Michael Shermer, der Herausgeber des kalifornischen Skeptic Magazine; und natürlich Richard Dawkins, der berühmte Evolutionstheoretiker und Erfinder des "egoistischen Gens". Die Brights bilden eine freie Gemeinschaft von Gleichgesinnten. Sie sind "Naturalisten", also Anhänger einer naturwissenschaftlichen Weltanschauung. Sie sind Mystik, Metaphysik und allem Übernatürlichen abgeneigt, damit auch frei von Aberglauben - ja: von jedem Glauben. Das wäre zwar nicht viel an Gemeinsamkeit, aber immerhin ein kleinster gemeinsamer Nenner, als Grundlage, um es mit neuen Auswüchsen der Pseudowissenschaft und religiöser Bigotterie aufzunehmen.

      Jeder kann mitmachen: Auf der Webseite www.the-brights.com kann man sich als Bright registrieren lassen. Man kann Buttons und T-Shirts bestellen und andere Brights in seiner Stadt kennen lernen. Auch in Deutschland hat das internationale Netzwerk der Brights bereits Wurzeln geschlagen. Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, sollen die Brights auf der ganzen Welt ihre Stimme erheben. Doch zuvor muss noch die Vorarbeit geleistet werden. Der Kognitionswissenschaftler Daniel Dennett und Genforscher Dawkins haben damit schon begonnen - mit Aufrufen in der New York Times und im britischen Guardian. Der Begriff "Bright" muss unters Volk gebracht werden. Vorbild ist dabei die Diskurspolitik der Schwulenbewegung. Gleichgeschlechtlich Orientierte, die sich selbst nicht länger mit dem bei vielen Menschen negativ konnotierten Wort "homosexuell" bezeichnen wollten, kaperten vor dreißig Jahren das Adjektiv "gay", das in der Folge seine ursprüngliche Bedeutung im Sinne von "heiter" so gut wie verloren hat. Auf gleiche Weise wollen die Freidenker und Atheisten sich des Kunstworts "Bright" bemächtigen: "Bright" ist als Substantiv ein völlig neuer Begriff, der frei sein soll von historischen und kulturellen Konnotationen.

      Brights sind die Aufgeweckten, Aufgeklärten, die Hellen und Gescheiten. Diese Assoziationen soll die Wortneuschöpfung "Bright" wecken, ohne dabei allerdings allzu ausdrücklich zu werden. Die Webseite gibt Musterbeispiele dafür, wie der neue Ausdruck verwendet werden soll. Auf jeden Fall sollen die Brights die Verwendung von "bright" als Adjektiv vermeiden und auch auf Spielereien mit "ein Bright" verzichten. Allzu leicht könnte das einen eher arroganten als freundlich offenen Eindruck machen. Man muss kein knallharter Verfechter des Alleinerklärungsanspruches der Naturwissenschaften zu sein, um dazuzugehören. Trotz solcher Weitherzigkeit in Fragen der Wissenschaft ist die Spitze allerdings scharf gegen ein Ziel gerichtet: gegen die immer stärker religiös-fundamentalistischen Untertöne in der amerikanischen Politik und Kultur. Die Brights kämpfen für die Rechte der gottlosen Minderheit - der allerdings, wie Richard Dawkins weiß, immerhin 60 Prozent aller amerikanischen Wissenschaftler angehören und sogar 93 Prozent aller Mitglieder der National Academy of Sciences. Gegenwärtig würde die Mehrheit der Amerikaner eher jemanden zum Präsidenten wählen, der entweder schwarz, homosexuell, weiblich oder Mormone wäre, denn einen atheistischen Kandidaten. Dass sich dieser Trend aber ändern könnte, zeigt das Vorbild der Schwulenrechtsbewegung. 1978 konnten sich nur 26 Prozent der Amerikaner vorstellen, für einen schwulen Präsidenten zu votieren. 1999 waren es schon 59 Prozent. Wenn die Kampagne der Brights zündet, hofft Richard Dawkins, werde sein Land vielleicht auch einmal einen hellen, aufgeklärten, gescheiten Präsidenten bekommen. (tagesspiegel, 5.10.03)

      Anm. MIZ: Die Bewegung der "Brights" hat mittlerweile auch die MIZ-Redaktion "infiltriert". MIZ-Redakteur Michael Schmidt-Salomon gehörte zu den ersten deutschen Wissenschaftlern, die sich auf der Liste der "Brights" eingetragen haben. Die MIZ wird sich (auch in Vorbereitung auf die IBKA-Versammlung 2004, auf der dem Brights-Mitbegründer James Randy der Erwin-Fischer-Preis verliehen wird) intensiver mit der (in Amerika besonders heftig geführten) Kontroverse zwischen Religion und Wissenschaft auseinandersetzen.

    Lateinamerika

    Peru

    • (3339) Lima. Jahre nach den Diktaturen in Südamerika gibt es vorsichtige Ansätze, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region aufzuarbeiten. Letztes Beispiel für diesen Trend ist der Andenstaat Peru. Im September diesen Jahres stellte eine Kommission aus nationalen und internationalen Experten der Kommission zur Aussöhnung und Wahrheit (CRV) nach rund zwei Jahren Forschungsarbeit einen achttausend Seiten fassenden Bericht vor. In der laufenden Debatte um Schuld und Nutznießer des Terrors bewaffneter Akteure ist auch die katholische Kirche in die Kritik geraten.

      "Als die extralegalen Hinrichtungen und der Terror gegen die Zivilbevölkerung Mitte der neunziger Jahre den Höhepunkt erreichten, stellte sich der damalige Erzbischof Juan Luis Cipriani schützend vor Polizei und Armee", so die Anklage des oppositionellen Parlamentsabgeordneten der Peruanischen Union für die Dezentralisierung (UPD). Cipriani stand damals der katholischen Kirche im Verwaltungsbezirk Ayacucho vor, einem Zentrum des Terrors gegen die Zivilbevölkerung. Diez Canseco und andere Politiker in Peru weisen vor allem darauf hin, dass der heutige Kardinal von Lima der radikalen katholischen Organisation Opus Dei angehört.

      Als "besonders besorgniserregend" bezeichnete Diez Canseco, dass Cipriani trotz massiver Kritik nach dem Sturz Fujimoris im Jahr 2000 zum Kardinal von Lima ernannt wurde. Mehrere Vertreter der "Theologie der Befreiung" waren nach seiner Amtsübernahme aus Peru eilends ausgereist. Nach Ansicht von Diez Canseco ist die Ernennung Ciprianis gegen den Widerstand von fortschrittlichen Teilen der katholischen Kirche in Peru der Tatsache geschuldet, dass das "Werk Gottes" mit wachsendem Erfolg die Führungsebene im Vatikan unterwandere. Dass der Einfluss in Peru so groß ist, führt Diez Canseco auf die Struktur der katholischen Kirche in dem Andenstaat zurück: "Proportional zur Bevölkerung haben wir die meisten Bischöfe in Lateinamerika, es sind über sieben." Ein solcher "Wasserkopf" und die fehlende aufgeklärte Basis habe es Opus Dei einfach gemacht, ihre Macht unter der Diktatur von Alberto Fujimori in den neunziger Jahren auszuweiten. (heise.de, 5.10.03)

    Chile

    • (3340) Santiago. Mit Fernseh-Spots kämpft die Kirche gegen eine mögliche Einführung der zivilen Ehescheidung im Land. Die Spots, die das Erzbistum Santiago erstellt hat, weisen auf die angeblich unvermeidlichen, katastrophalen Scheidungsfolgen für Kinder hin. Unter anderem wird behauptet, dass Kinder aus Scheidungsfamilien in der Schule gewalttätiger sind und mehr zu Alkohol und Drogen neigen als andere Kinder. Die Spots sind auch innerkirchlich nicht unumstritten. Chile gilt als das letzte westliche Land, in dem es noch keine Scheidung gibt. (Radio Vatikan, 1.10.03)

    Asien

    Pakistan

    • (3341) Lahore. Naseem Bibi, 45, war seit Mai 2002 Insassin des Kotlakhpat Gefängnisses von Lahore in der Provinz Punjab. Der Gotteslästerung angeklagt, erwartete sie ihren Prozess. Sie starb am 25. August, gefoltert und zu Tode geprügelt von Mitgefangenen. Die Gefängnisbehörden versuchten, den Fall zu vertuschen, und gaben als Todesursache "Herzversagen" an. Naseem Bibis Rechtsanwalt Pervez Aslam teilte mit, dass seine Klientin sich eine Woche vor ihrem Tode über Drohungen und Angriffe beschwert hatte. Die Gefängnisbehörden seien alarmiert worden, hätten jedoch keine geeigneten Maßnahmen zu ihrem Schutze ergriffen. Er verlangt eine offizielle Untersuchung.

      Naseem Bibi lebte allein mit ihren beiden Söhnen im Teenage-Alter. Ihr Nachbar pflegte Annäherungsversuche zu machen, die sie zurückwies. Im Mai 2002 beschloss er, sich zu rächen. Er rief die Polizei und beschuldigte Naseem, eine Ausgabe des Koran verbrannt zu haben. Sie bestritt die Tat. Obwohl es keine weiteren Zeugen gab, reichte die falsche Anschuldigung des Nachbarn aus, ein Blasphemie-Verfahren gegen Naseem einzuleiten. Rationalist International kommentierte: "Pakistans Blasphemie-Gesetz ist eine schmutzige Vernichtungswaffe. Wenn sie einmal gegen jemanden gerichtet ist, hat er wenig Chancen zu entkommen, egal, ob sie im Namen Allahs von religiösen Fundamentalisten geschwungen oder von irgendwelchen anderen hassgetriebenen Fanatikern 'missbraucht' wird." (Rationalist International Bulletin Nr. 113, 24.9.03)

    • (3342) Nord-West-Frontier-Provinz. In Pakistans Nord-West-Frontier-Provinz (NWFP) sind Frauen neuerdings von medizinischen Standarduntersuchungen wie Ultraschalltest und EKG ausgeschlossen. Zum Schutze der "höchsten Islamischen Werte" hat die Regierung der fundamentalistischen Sechs-Parteien-Koalition Muttahida Majlis-e-Amal (MMA) beschlossen, männlichen Ärzten und Medizintechnikern zu verbieten, diese Untersuchungen an weiblichen Patienten durchzuführen. "Sie könnten sexuelle Lust beim Anblick des weiblichen Körpers verspüren, während sie es tun", sagte Maulana Gul Naseeb Khan, der Generalsekretär der MMA. "Ähnlich könnten einige Frauen Männer unter dem Vorwand von Ultraschalltest oder EKG verführen." Da es in der Provinz nur eine EKG-Technikerin gibt und keinen einzigen weiblichen Ultraschall-Spezialisten, sind diese wichtigen Methoden moderner medizinischer Diagnostik nun für den weiblichen Teil der Bevölkerung unerreichbar. Das bedeutet einen schweren Rückschlag für die Gesundheitsversorgung der Frauen.

      Die Nord-West-Frontier-Provinz ist eine traditionelle Hochburg islamischen Fundamentalismus. Seit Oktober 2002 unter der Regierung der MMA, wurde sie im Mai 2003 zur ersten Provinz in Pakistan unter Islamischer Gesetzgebung. Mit einem Drittel der Parlamentssitze in ihrer Kontrolle, arbeitet die MMA auf die Islamisierung des ganzen Landes hin. (Rationalist International Bulletin Nr. 115, 22.10.03)

    Indien

    • (3343) Bombay. Beim hinduistischen Kumbh-Mela-Fest im Westen Indiens sind mindestens 39 Menschen zu Tode getrampelt worden. Als Millionen Gläubige versuchten, sich im Godavari-Fluss ihrer Sünden zu entledigen, brach eine Panik aus. Augenzeugen berichteten, dass Tausende von Pilgern die Polizeisperren durchbrochen hätten, um ihrer rituellen Pflicht nachzukommen und im Godavari unterzutauchen.

      Das Festival, zu dem zwischen dem 30. Juli und dem 1. September rund 60 Millionen Hindus strömen, findet alle zwölf Jahre in Allahabad statt, immer dann, wenn sich Jupiter und Sonne in einer bestimmten Konstellation befinden. In kleinerem Umfang feiern die Gläubigen alle drei Jahre an anderen Orten, darunter in Nasik. Der Godavari gilt als heilig. Hindus glauben, dass man sich in ihm zu bestimmten Zeiten von Sünden reinwaschen kann. Das Fest geht auf einen hinduistischen Mythos zurück. Demzufolge erbeuteten Götter einen Topf mit Nektar, der sie im Kampf gegen Dämonen unbesiegbar machte. Ein Gott floh mit dem Nektar und verschüttete dabei an zwölf Stellen - vier in Indien und acht im Himmel - Tropfen des heiligen Nektars. (Spiegel online, 27.8. 03)

    • (3344) Kalkutta. Eine Gruppe von rund hundert Atheisten hat in der ostindischen Stadt Kalkutta gegen die Seligsprechung von Mutter Teresa durch den Papst protestiert. Die Demonstranten warfen der katholischen Kirche "Propaganda" vor, da sie der Ordensschwester "falsche Wunder" zuschreibe. Veranstaltet wurde die Aktion vom Indischen Verein für Wissenschaft und Rationalismus.

      Die Begründung für die Seligsprechung ist die angebliche Wunderheilung einer krebskranken Inderin durch Mutter Teresa. Der Verein für Wissenschaft und Rationalismus erstattete gegen Mutter Teresas Nachfolgerin Schwester Nirmala für diese Behauptung Anzeige. Die kranke Frau sei nicht durch die Ordensschwester, sondern durch Medikamente geheilt worden, sagte der Vereinsvorsitzende Prabir Ghosh. Er erkannte aber an, Mutter Teresa habe aufgrund ihres Einsatzes für die Armen über die Eigenschaften einer Heiligen verfügt.

      Dem wiederum widersprach Sanal Edamaruku, Generalsekretär der Indian Rationalist Association und Präsident von Rationalist International. Er sagte, Indien habe keinen Grund, Mutter Teresa dankbar zu sein. Mutter Teresa habe Kalkutta ein negatives Image gegeben, indem sie die schöne, interessante, lebendige und kulturell reiche indische Metropole in den Farben von Schmutz, Elend, Hoffnungslosigkeit und Tod malte. Ihr Orden sei nur eine der mehr als 200 gemeinnützigen Organisationen, die versuchen, den Slumbewohnern von Kalkutta zu helfen, eine bessere Zukunft aufzubauen. Vor Ort sei er nicht sonderlich sichtbar oder aktiv. Phantastische Behauptungen wie die jeder Grundlage entbehrende Geschichte von Mutter Teresas Slumschule für 5000 Kinder, hätten ihr enorme Publicity und Spenden eingebracht. Mutter Teresa habe viele Millionen Dollar im Namen der indischen Armen eingesteckt, diese aber nicht zu deren Nutzen ausgegeben.

      Die Legende von ihren Sterbeheimen habe die Welt zu Tränen gerührt. Die Wirklichkeit jedoch sei skandalös: "In den überfüllten und primitiven kleinen Heimen müssen Patienten oft ihr Bett mit anderen teilen. Obwohl viele an Tuberkulose, AIDS und anderen hoch ansteckenden Krankheiten leiden, ist Hygiene hier kein Thema. Die Patienten werden mit frommen Worten und ungenügenden Medikamenten behandelt. Bei der Verabreichung werden alte Spritzen benutzt, die jeweils vor dem nächsten Gebrauch in lauwarmem Wasser gewaschen werden. Man kann die Schreie von Menschen hören, denen Maden aus ihren offenen Wunden gezupft werden - ohne Betäubung. Aus Prinzip werden auch in harten Fällen keine starken Schmerzmittel gegeben."

      Mutter Teresa habe nicht den Armen von Kalkutta, sie habe den Reichen im Westen gedient. Sie habe ihnen geholfen, ihr schlechtes Gewissen zu vergessen, indem sie Milliarden von Dollars von ihnen angenommen hat: "Einige der edlen Spender waren Diktatoren und Verbrecher, die versuchten, ihre Weste weiß zu waschen. Mutter Teresa erwies ihnen Anerkennung gegen Geld. Die meisten ihrer Unterstützer jedoch waren ehrliche Menschen mit guten Absichten und einem warmen Herzen, der Illusion verfallen, dass die 'Heilige der Gosse' gekommen war, alle Tränen abzuwischen und alles Elend zu beenden und alles Unrecht wieder gut zu machen in der Welt. Wer sich in eine Illusion verliebt hat, weigert sich oft, die Wirklichkeit zu sehen." (Der Standard, 30.10.03; Rationalist International Bulletin Nr. 115, 22.10.03)

    Bali

    • (3345) Denpasar. Zum Auftakt seines Verteidigungsplädoyers hat der Drahtzieher der Bali-Anschläge der Staatsanwaltschaft für deren Antrag auf Todesstrafe gedankt. Damit hätte sie ihm "den Tod ins Bewusstsein gerufen, und nur durch den Tod kann ich Gott näher kommen", sagte Imam Samudra vor einem Gericht in der balinesischen Hauptstadt Denpasar. Er sei sich bewusst, dass ihn die Todesstrafe erwarte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Hinrichtung Samudras beantragt, weil er die Anschläge finanziert habe. "Ich habe keine Angst, zum Tode verurteilt zu werden, weil ich dem Pfad Allahs und der islamischen Lehre gefolgt bin", sagte Samudra. Er bedauerte erstmals, dass es bei dem Anschlag auf zwei gut besuchte Nachtclubs auch moslemische und indonesische Opfer gegeben habe. "Aber über diejenigen, die aus Ländern stammten, die mit den USA verbündet sind, freue ich mich", sagte der 33-Jährige. In früheren Aussagen hatte der ehemalige Computertechniker die Auswahl der Nachtclubs als Terrorziel damit begründet, dass sie von westlichen Ausländern besucht werden. Bei dem Anschlag waren 202 Menschen getötet worden. (Frankfurter Neue Presse, 12.8.03)

    Afrika

    Nigeria

    • (3346) Kano. Mädchen im Bundesstaat Kano im Norden des Landes müssen im Schulunterricht in Zukunft das islamische Kopftuch im Schulunterricht tragen. Der Bundesstaat hatte 1999 die islamische Rechtsordnung Sharia als Strafrecht eingeführt. Der Verantwortliche für Bildung und Erziehung in Kano wird mit den Worten zitiert, es sei nötig, die Scharia ohne Ausnahme im ganzen Staat durchzusetzen. Kano ist der dritte Bundesstaat Nigerias, der eine rigide Kleiderordnung für Schulkinder erlässt. (AFP, 30.8.03)

    • (3347) Katsina. Die in Nigeria wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilte Amina Lawal hat ihren Berufungsprozess gewonnen. Ein islamisches Gericht hat die zum Tod verurteilte junge Mutter frei gesprochen. Die heute 32 Jahre alte Lawal wurde im März 2002 zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie ein nicht-eheliches Kind zur Welt gebracht hatte. Sie wurde nach dem islamischen Gesetz, der Scharia, des Ehebruchs für schuldig befunden. Das Urteil sollte vollstreckt werden, sobald Lawals Tochter Anfang kommenden Jahres abgestillt ist.

      Der Fall sorgte in aller Welt für Aufsehen. Ein Gremium von fünf islamischen Richtern sprach Lawal schließlich frei. Der Schuldspruch vom März vergangenen Jahres wurde verworfen mit der Begründung, Lawal habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen. (Spiegel online, 25.9.2003)

    2004 - Meldungen 3348-3380

    2004 - Meldungen 3348-3380 rhartmann Fr, 2004-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3348) Hamburg. Eine streng muslimische Erziehung ist kein Grund für eine Freistellung vom Biologieunterricht, wenn Sexualkunde auf dem Lehrplan steht. Das haben Hamburger Richter im Fall von zwei 14 und 15 Jahre alten Mädchen entschieden. Dass ihre beiden Töchter am Sexualkunde-Unterricht teilnehmen sollten, wollte eine türkische Mutter aus dem Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg nicht hinnehmen. Der Sexualkundeunterricht werde die beiden Neuntklässlerinnen in schwere Gewissenskonflikte stürzen, argumentierte die Mutter. Denn Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, und deshalb gebe es vorher auch keinen Bedarf, muslimische Schülerinnen darüber aufzuklären.

      Bei der Schule beantragte sie zunächst die Befreiung von der Sexualkunde - erfolglos. Dann klagte sie. Doch das Hamburger Verwaltungsgericht entschied jetzt, das Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Wie die Richter ausführten, können Schulen zwar Schüler "aus wichtigem Grund" von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien; auch gewähre das Grundgesetz die Glaubensfreiheit, das Recht der ungestörten Religionsausübung sowie das Erziehungsrecht der Eltern. Dafür gebe es jedoch Einschränkungen. So sei der Erziehungsauftrag des Staates dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgestellt: "Die Relevanz der Sexualität und der sexuellen Aufklärung sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft begründen ein berechtigtes Interesse an einer die elterliche Erziehung ergänzenden Behandlung des Themas im schulischen Unterricht."

      Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung" müssten die Eltern hinnehmen, so die Hamburger Richter. Sie wurden in der Urteilsbegründung noch deutlicher: Der Elternverantwortung werde eine Erziehung nicht gerecht, "die unter Berufung auf religiöse Dogmen bereits bloßes Wissen vorenthalten will". Es sei ein legitimes staatliches Erziehungsziel, Kindern durch Aufklärung die Chance zu vermitteln, "eine eigenverantwortliche denkende und handelnde Persönlichkeit zu werden". Zudem habe die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, und eine Unterrichtsbefreiung fördere gerade das Gefühl der Andersartigkeit. Auch das Kindeswohl sieht die Kammer nicht gefährdet. Zwar könnten "nicht unerhebliche Probleme" entstehen, wenn die Schülerinnen sich zwischen Loyalität zur Mutter mit ihren "rigiden weltanschaulichen Stan-dards" und den Anforderungen im Unterricht hin- und hergerissen fühlten. Aber die Mutter habe es selbst in der Hand, den "weltanschaulich-religiösen Druck" auf ihre Töchter zu mindern (Aktenzeichen 15 VG 5827/2003).

      Die Hamburger Bildungsbehörde sieht in dem bemerkenswert klaren Urteil eine Erleichterung für Lehrer in Diskussionen mit Eltern. "Das ist sehr hilfreich", so Bildungssenator Reinhard Soltau (FDP). Schulleiter zeigten sich erleichtert, auch die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßte die Teilnahmepflicht. "Die Entscheidung ist richtig", sagte der Vorsitzende Hakki Keskin. Es gäbe ein Chaos, wenn jeder seine eigenen Regeln aufstelle. Ähnlich äußerte sich Ahmet Yazici, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinden Norddeutschlands: "Wir leben in diesem Land, unserer Wahlheimat." Es sei selbstverständlich, den geltenden Regeln und Gesetzen zu folgen. "Der Islam eröffnet den Moslems keine Möglichkeit, sich Parallelgesetze zu schaffen", betonte Yazici und verwies aber zugleich darauf, dass es auch nicht religiöse Eltern gebe, die Besonderheiten für ihre Kinder durchsetzen wollten.

      Ähnliche Konflikte wie in Hamburg gibt es auch in anderen Städten mit einem hohen Einwandereranteil. So steigt in Berlin die Zahl muslimischer Eltern, die ihre Töchter aus religiösen Gründen vom Sport- oder Biologieunterricht abmelden oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen lassen wollen. Streit um die Sexualkunde gibt es allerdings nicht nur mit muslimischen Eltern. In den siebziger Jahren waren die Lehrinhalte überall umstritten, und wo streng christliche Lehrer unterrichten, wollen sie sich nicht immer an die Lehrpläne halten - wie im Jahr 2002 jene Nonnen im bayerischen Auerbach, die an einer Realschule vermeintlich anstößige Kapitel kurzerhand aus dem Biologiebuch herausrissen (vgl. MIZ 1/03). In Hessen weigerten sich unlängst bibeltreue Eltern, ihre fünf schulpflichtigen Kindern in eine staatliche Schule zu schicken. Das Ehepaar nahm Anstoß daran, dass die Schüler zu "sexueller Freizügigkeit" erzogen würden und dass statt der Schöpfungsgeschichte ausschließlich die Evolutionslehre gelehrt werde. Um ihre Kinder "keusch und rein zu erziehen, wie es die Bibel vorgibt", unterrichtete die Mutter fortan selbst. Das Landgericht Gießen urteilte allerdings, die Schulpflicht gelte für alle - auch für die Kinder streng religiöser Eltern. (Spiegel online, 20.1.04)

    • (3349) Karlsruhe. Im Rechtsstreit um Religions- und LER-Unterricht im Bundesland Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich gezogen. Erwartungsgemäß nahmen die Karlsruher Richter die Klage von sechzig evangelischen Eltern gegen einige Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht an. Damit sind alle Gerichtsverfahren zu LER erledigt. "Lebenskunde, Ethik, Religion" ist daher - wie im Gesetz von 2002 festgelegt - ordentliches Lehrfach, von dem sich Schüler nur abmelden können, wenn sie stattdessen konfessionellen Religionsunterricht belegen. (KNA, 21.1.04)

    • (3350) Wiesbaden. Hessen plant, nicht nur das Schulgesetz, sondern auch das Beamtengesetz zu ändern. Damit gehe das Land weiter als alle anderen Bundesländer, sagte CDU-Fraktionschef Franz-Josef Jung. Das Kopftuch stehe im Widerspruch zu den elementaren Grundwerten der Verfassung. Es gehe nicht an, dass in den Schulen Kruzifixe verboten würden, während das demonstrative Tragen von Kopftüchern geduldet werden müsse. Nach Überzeugung der CDU wird das "Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität" den Landtag noch vor der Sommerpause passieren.

      Das Kopftuch sei nicht in erster Linie Ausdruck eines Glaubens, sondern eine politische Demonstration und ein Symbol der Unterdrückung und Unfreiheit, sagte Jung zur Begründung. Künftig sollen Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale, die das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung gefährden könnten, für hessische Beamte tabu sein. Allerdings dürfte ein kleines Kreuz an einer Halskette davon nicht betroffen sein. Bei der Bewertung sei jeweils "der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen", formuliert die Union in ihrem Gesetzentwurf. Die CDU verfügt im hessischen Landtag über die absolute Mehrheit. Im September 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Länder Lehrerinnen das Tragen per Gesetz verbieten können. (Spiegel online, 10.2.04)

    • (3351) Düsseldorf. Die SPD plant in Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen. Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Edgar Moron, sagte bei der Vorlage eines Gutachtens des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis, die Schule müsse ein politik- und ideologiefreier Raum bleiben. Er forderte die anderen Parteien im Landtag zu einer einvernehmlichen Lösung auf.

      Das islamische Kopftuch symbolisiere grundsätzlich auch eine Ungleichbehandlung der Frau und sei damit grundrechtswidrig, sagte Battis. Zugleich müsse aber den Grundrechten der Kopftuchträgerin Rechnung getragen und diese gegen die Grundrechte von Eltern und Schülern abgewogen werden. Deshalb soll nach den Worten von Moron im Ausnahmefall das Tragen des Kopftuches auch erlaubt werden können, wenn die Frau das Tragen nicht weltanschaulich, sondern religiös begründen könne.

      Nach Battis' Vorschlag soll ein Gesetz Lehrerinnen und Lehrern verbieten, im Dienst "Kleidung oder Zeichen zu tragen oder in Schulräumen aufzustellen oder anzubringen", deren vom Bundesverfassungsgericht festgestellter "objektiver Erklärungsgehalt" zu Grundwerten der Verfassung, insbesondere der Menschenwürde sowie den Freiheits- und Gleichheitsrechten, im Widerspruch stehe und geeignet sei, den Schulfrieden zu beeinträchtigen. Im Einzelfall muss die Schulleitung das prüfen und zusammen mit der Elternkonferenz eine Empfehlung aussprechen. Die abschließende Entscheidung solle dann aber die zuständige Schulaufsichtsbehörde, also die Regierungspräsidenten, fällen.

      Die Grünen im Landtag lehnten ein solches Gesetz umgehend ab. Das bestehende gesetzliche Instrumentarium reiche "vollkommen aus, um gegen fundamentalistische Indoktrinationen in der Schule vorzugehen", sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Sybille Haußmann. Fraktionsgeschäftsführer Johannes Remmel meinte, ein "Kulturkampf wäre das Letzte, was unsere Schulen jetzt brauchen". Beifall kam dagegen von der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion und von der FDP. Das Gutachten betone, dass ein Kopftuchverbot nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern sogar geboten sei, erklärte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Kufen. (Spiegel online, 10.1.04)

    • (3352) Stuttgart. Der baden-württembergische Ministerrat hat sich einstimmig für das neue Kopftuchgesetz ausgesprochen. Das bestätigte die Landesregierung in Stuttgart. Laut Gesetzentwurf sollen an Schulen "politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen", die den Schulfrieden gefährden könnten, verboten werden. Bekundungen christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen sollen hingegen erlaubt sein. Der Entwurf ist dem Landtag weitergeleitet worden. Nach der zweiten Lesung Ende März soll das Gesetz beschlossen werden. (KNA, 13.1.04)

    • (3353) Erfurt. In Zeiten zunehmender Verweltlichung beobachten Experten auch einen veränderten Umgang der Deutschen mit ihren Toten. Die Bedeutung der Kirchen und Gemeinden bei Beerdigungen sinkt, Kosten spielen eine größere Rolle als früher. Die Individualisierung zeigt sich in der bunteren Gestaltung von Trauerfeiern, die persönliche Noten bekommen.

      Während sich die professionellen Bestattungsunternehmen auf zunehmend extravaganten Wünsche der Hinterbliebenen (z.B. knallige Farben, eigene Bemalungen oder Unterschriften auf Särgen) einstellen, tun sich die Kirchen mit dieser Entwicklung schwer. Zwar sei die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zu Zugeständnissen bereit, meint Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth. Wenn aber beispielsweise nur Musik gespielt werde, die zu einer christlichen Bestattung keine Verbindung mehr habe, sei eine Grenze erreicht. Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz glaubt dabei eine "Sinnentleerung von Riten und Bräuchen" beobachten zu können. Deren Vorsitzender, der Erfurter Bischof Joachim Wanke, räumt ein, dass die Kirche Angebote schaffen müsse, die über ihre Klientel hinausgingen. Denkbar seien beispielsweise Trauerfeiern für Verstorbene ohne Kirchenzugehörigkeit. Er warnt jedoch davor, Bestattungen vollkommen zur "Privatsache" werden zu lassen: "Wir werden uns zurückentwickeln zu einer Horde rivalisierender Indianerstämme", beschreibt er das Szenario einer "kulturlosen Gesellschaft" (sic!).

      Der Bundesverband Deutscher Bestatter zählt in Deutschland jährlich rund 830.000 Beerdigungen. Davon sind etwa 40 Prozent Feuerbestattungen - mit steigender Tendenz. Auch die Zahl der anonymen Beerdigungen nimmt nach Angaben des Verbraucherschutzvereins aeternitas in Bonn zu und liegt jetzt bei etwa 14 Prozent. Zocher hat eine Erklärung: Die Feuerbestattung gelte als modern, praktisch und besonders pflegeleicht. Zudem sei eine Einäscherung deutlich preisgünstiger als ein Familiengrab. Bei 18 Millionen Single-Haushalten in Deutschland gebe es auch immer weniger Menschen, die bereit seien, ein aufwändiges Grab zu pflegen.

      Unterdessen sind die Bundesländer dabei, ihre Bestattungsgesetze zu überprüfen. So ist es seit dem 1. September 2003 in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Asche eines Toten unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. (dpa, 21.11.03)

    • (3354) Bremen. Die katholische Kirche und das Land Bremen haben ein Konkordat geschlossen. Die feierliche Unterzeichnung im Rathaus der Freien Hansestadt nahmen Bürgermeister Henning Scherf (SPD) und der Apostolische Nuntius in der Bundesrepublik, Erzbischof Giovanni Lajolo, vor. Die katholischen Christen seien ein "gutes Stück Bremen", stellte Scherf fest. Die protestantische Stadt sei nicht immer freundlich mit den Katholiken umgegangen. Nun aber seien sie "hoch geschätzt".

      Der Vertrag muss noch vom bremischen Parlament ratifiziert werden. Dies gilt als sicher. In der Vereinbarung werden sämtliche Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche in Bremen geregelt. In der Präambel heißt es, die Partner seien sich "einig in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Freien Hansestadt Bremen in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern".

      Neben Selbstverständlichkeiten wie der Zusicherung der Freiheit der Glaubensausübung sind Abschnitte zum Schutz der Feiertage, zu Seelsorge und Denkmalpflege sowie zum Religionsunterricht vorgesehen. Diesen gibt es in Bremen nur in konfessionellen Schulen. Die katholische Kirche hat in der Hansestadt fünf Schulstandorte. An den staatlichen Schulen wird laut Verfassung lediglich ein "biblischer Geschichtsunterricht auf allgemein christlicher Grundlage" angeboten.

      Die Verhandlungen über das Konkordat waren zu Beginn des Jahres auf Wunsch der katholischen Kirche aufgenommen worden, nachdem Bremen 2001 mit der jüdischen Gemeinde und ein Jahr später mit der evangelischen Kirche Verträge abgeschlossen hatte. Verhandlungsführer waren der bremische Dekan Propst Ansgar Lüttel sowie Bürgermeister Scherf, der zugleich "Senator für Kirchenangelegenheiten" ist. Die Verhandlungen seien wesentlich zügiger geführt worden als bei vergleichbaren Verträgen, hob Lajolo hervor.

      Bremen ist das vorletzte deutsche Bundesland, das ein Konkordat mit der katholischen Kirche schließt. In Hamburg haben entsprechende Verhandlungen begonnen. Zuletzt war in Brandenburg ein Staatsvertrag unterzeichnet worden. Im Land Bremen, das die Städte Bremen und Bremerhaven umfasst, sind von 660.000 Menschen etwa 80.000 katholisch, das sind rund zwölf Prozent. (KNA, 22.11.03)

    • (3355) Münster. Erstmals werden an einer deutschen Hochschule Lehrer für islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache ausgebildet werden. An der Universität Münster wurde das Projekt vorgestellt: zwei neue Studiengänge gibt es am "Zentrum für Religiöse Studien". Neben Religionslehrern für den Islam sollen auch solche für christliche Orthodoxie ausgebildet werden. Studieren können dort Studenten aller Bekenntnisse, wer aber später Religion unterrichten will, muss auch der dementsprechenden Religionsgemeinschaft angehören, sagt Thomas Bauer, Gründungsdirektor des Zentrums. Er rechnet, dass mit Beginn des kommenden Sommersemesters die ersten Studenten für islamische Religionslehre eingeschrieben werden. (Radio Vatikan, 9.12.03)

    • (3356) Bamberg. Schon seit längerem war bekannt, dass die katholischen Diözesen überhöhte Mitgliederzahlen an das Statistikreferat der Bischofskonferenz melden. Über das Ausmaß herrschte jedoch bis vor kurzem Rätselraten. Früher ging die Zentrale von einer Differenz von rund einer Million aus, 1997 bezifferte sie die Fehlerquote auf rund 370.000. Ursache sind Doppeltzählungen aufgrund mehrerer Wohnsitze.

      Nun hat die Erzdiözese Bamberg auf die Daten der Einwohnermeldeämter umgestellt - und siehe da: Während die Katholiken in Bayern 2002 insgesamt 52.000 Mitglieder verloren, waren es allein in dem mittelfränkischen Erzbistum gut 32.000. Davon entfielen nur 7000 auf echte Einbußen, doch musste der tatsächliche Bestand um über 25.000 bereinigt werden - was bei nunmehr 763.000 Mitgliedern immerhin 3,3 % ausmacht. Da es in Bayern insgesamt nunmehr 7,329 Millionen Katholiken gibt, ist selbst bei vorsichtiger Hochrechnung von einer Überhöhung zwischen 100.000 und 200.000 Katholiken auszugehen. Problematisch ist dies weniger wegen einer Verfälschung der Statistik, sondern weil die katholische Kirche (wie alle anderen weltanschaulichen Körperschaften) einen Staatszuschuss von derzeit gut 5 Euro je Mitglied erhält. Damit haben die bayerischen Diözesen seit vielen Jahren mindestens eine halbe, wenn nicht eine ganze Million Euro pro Jahr zu viel kassiert. Und so löblich die Umstellung auf eine korrekte Datenbasis in Bamberg ist, so geht doch aus der Meldung der Katholischen Nachrichten Agentur hervor, dass in anderen Diözesen wie Regensburg die Praxis unverändert bleibt. (Heinrichsblatt, Kirchenzeitung der Erzdiözese Bamberg, 16.11.03, Freigeistige Rundschau, 1/2004)

    • (3357) Berlin. Auch im Jahr 2002 setzte sich die Talfahrt der beiden Großkirchen fort. Die evangelische Kirche verlor nach einer vorläufigen Erhebung 243.000 Mitglieder, davon je die Hälfte durch Kirchenaustritt und durch Überalterung. (Nähere Angaben liegen noch nicht vor.) Die katholische Kirche, die bereits ihre offiziellen Daten vorstellte, verlor 190.000 Mitglieder, während die Gesamtbevölkerung um 96.000 wuchs. Rechnet man von der offiziell angegebenen Mitgliederzahl von 26,466 Millionen noch jene 351.000 Doppeltzählungen ab, die sich aus der Fortschreibung der Angaben des Statistikreferats der katholischen Bischofskonferenz ergeben [siehe vorige Meldung] hat die katholische Kirche allerdings nur 26,115 Millionen Mitglieder. Das sind 31,64% der Bevölkerung. (Bei der evangelischen Kirche sind es 26,211 Millionen = 31,76%. Damit ist der Anteil der beiden Kirchen binnen eines Jahres um exakt 0,6% geschrumpft.)

      Während die katholischen Kirchenaustritte bundesweit nur unwesentlich zunahmen, sank die Teilnahme der Katholiken am Sonntagsgottesdienst wie in allen Vorjahren, diesmal aber ungewöhnlich stark von 15,9 auf 15,2%. Besonders dramatisch verlor die katholische Kirche in Bayern an Boden. Dort stieg die Kirchenaustrittszahl um 10% und damit doppelt so stark wie im gesamten Bundesgebiet, und auch die Kirchgangsquote schrumpfte dort um das Doppelte - von 19,4 auf 17,9%. (Statistische Eckdaten der katholischen Kirche 2002; EKD-Pressemitteilung vom 2.12.03; Freigeistige Rundschau, 1/2004)

    • (3358) Berlin. Der Bund wird den Weltjugendtag (WJT) 2005 in Deutschland mit 7,5 Millionen Euro unterstützen. Das bekräftigte der zuständige Haushaltsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Hagemann, in Berlin. Nach einem Gespräch mit dem Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, erklärte Hagemann, beide Koalitionsfraktionen hätten sich auf die finanzielle Förderung geeinigt. Der WJT biete Deutschland eine eindrucksvolle Gelegenheit, "seine Gastfreundlichkeit und Weltoffenheit zu präsentieren". Zu dem Großereignis im August 2005 werden bis zu einer Million Teilnehmer aus aller Welt erwartet. Der Gesamtetat wird nach offiziellen Angaben auf hundert Millionen Euro geschätzt. Hagemann unterstrich, Rot-Grün wolle einen wesentlichen Beitrag leisten, um den WJT in Deutschland zu ermöglichen. Über die finanzielle Förderung hinaus werde sich der Bund an dem Großereignis mit Technischem Hilfswerk und Bundesgrenzschutz "in einem erheblichen Umfang" beteiligen. (Deutsche Tagespost, 11.12.03)

    • (3359) Dresden. Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen der CDU-Fraktion ein überarbeitetes Schulgesetz verabschiedet. Zuvor war es im Plenum zu heftigen Diskussionen zwischen Regierung und Opposition über den neu eingefügten Verweis auf die "christliche Tradition im europäischen Kulturkreis" im ersten Paragraphen des Gesetzes über die Bildungsziele gekommen. Der bildungspolitische Sprecher der PDS, André Hahn, sagte, für seine Partei komme die Verankerung christlicher Werte einem "Missionsauftrag an die Schule" gleich. Dies sei eindeutig verfassungswidrig. Der SPD-Abgeordnete Cornelius Weiß äußerte, mit der eingefügten Passage werde die weltanschauliche Neutralität der Schule in Sachsen aufgehoben. Bei dem Vorhaben der CDU handele es sich um "die staatlich verordnete Christianisierung unserer Schulen". PDS und SPD kündigten an, vor das sächsische Verfassungsgericht zu ziehen.

      Der CDU-Abgeordnete Thomas Colditz sagte, es gehe darum, deutlich zu machen, dass der im bisherigen Schulgesetz aufgeführte, gesellschaftlich akzeptierte Wertekanon "christliche Wurzeln" habe. "Wir werden uns erhobenen Hauptes einem Urteil des Verfassungsgerichts stellen", äußerte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Fritz Hähle. Er verwies darauf, dass die Anfügung niemanden ausschließe. Ein Kopftuch-Verbot ist im neuen sächsischen Schulgesetz nicht verankert. Die sächsische Regierung sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf, da im Freistaat so gut wie keine Muslime leben. (FAZ,16.1.04)

    • (3360) Berlin. In der Union ist das Nachdenken über Alternativen zur Kirchensteuer offenbar keine Tabu mehr. Gegenüber der Welt am Sonntag meinte der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kues, dass es Sache der Kirche sei, sich im Rahmen der steuerpolitischen Diskussion Gedanken über neue Finanzierungsformen zu machen. Der evangelische Theologe und Wirtschaftsexperte im CDU-Bundesvorstand, Kurt Lauk, sprach sich dabei für die völlige Abschaffung der Kirchensteuer aus. Im Zuge der Verfassungsreform solle die Zuständigkeit von Bund und Ländern neu geordnet werden. Das Verhältnis von Kirche und Staat solle entzerrt werden. "Um die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Kirchen zu erhöhen, wird es Zeit, dass sie auch für ihre Einnahmen eigene Verantwortung übernehmen. Dann tritt an die Stelle der bisherigen Kirchensteuer der Kirchenbeitrag, den die Kirchen selbst bestimmen und erheben."

      Gegen solch progressive Vorschläge, zumal wenn sie ausnahmsweise einmal von der CDU kommen, musste sich die SPD natürlich verwehren: Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck erteilte der CDU-Forderung zur Abschaffung der Kirchensteuer postwendend eine Absage. Was hier gefordert werde, sei höchst erstaunlich aus christdemokratischem Mund und wirke sich unsozial aus. Ferner widerspreche diese Forderung dem Abkommen mit den Kirchen. Er sehe keine unzulässige Verflechtung zwischen Kirche und Staat, sagte Beck. "Im Zusammenwirken mit Land und Kommunen nehmen die Kirchen auch wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn die CDU ihre Forderung aufrechterhält." (Welt am Sonntag, 18.1.04; SPD-Presseerklärung, 19.1.04)

      Anm. MIZ: Ob Kurt Beck noch nicht gemerkt hat, dass das konfessionslose Drittel der deutschen Bevölkerung auch zu Wahlen geht - und selbst in den Reihen der (nominellen) Kirchenmitglieder eine große Anzahl potentieller SPD-Wähler mit einer Abschaffung der Kirchensteuer einverstanden wäre? Seine scheuklappenblinde Erwiderung auf die CDU-Initiative lässt zumindest vermuten, dass die SPD gewillt ist, noch den letzten Rest ihrer konfessionsfreien Mitglieder zu vergraulen?

    • (3361) Lampoldshausen. Die Schäfchen waren einigermaßen schockiert. In einer baden-württembergischen Kirchengemeinde bei Heilbronn sind aus Versehen Porno- statt Jesus-Videos verteilt worden. Mitarbeiter der evangelischen Gemeinde Lampoldshausen im Landkreis Heilbronn hatten bereits rund 25 Videos verteilt, bis der Fehler auffiel, räumte Pfarrer Frithjof Schwesig der Nachrichtenagentur AP gegenüber ein. Die Filme seien sofort wieder eingesammelt worden, nachdem "fünf bis sieben" Haushalte das Video angesehen hätten, so Schwesig. Kurz darauf seien die richtigen Filme verteilt worden. Verantwortlich für die peinliche Panne war wohl eine Video-Kopierfirma: Von 300 gelieferten Exemplaren hätten 200 nicht den bestellten Lehrfilm über das Lukas-Evangelium, sondern Pornos enthalten. Schwesig nahm die Affäre mit Humor: "Derjenige, der ursprünglich den Porno bestellt hat, hat jetzt einen Jesus-Film im Recorder", sagte er der Heilbronner Stimme, die über den Fall berichtete. (Spiegel online, 5.12.03)

    • (3362) Frankfurt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen (DGB) hat den Ausstieg der Protestanten des Landes aus der Rentenkasse kritisiert. Die Kirche setze ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn sie Solidarität predige und gleichzeitig die solidarische Finanzierung der Rentenversicherung verlasse, sagte der DGB-Landesvorsitzende Stefan Körzell in Frankfurt. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hatte beschlossen, das Altersruhegeld der 2000 Kirchenbeamten privat abzusichern. Damit will sie rund sieben Millionen Euro sparen. Künzell forderte das Kirchenparlament auf, seine Entscheidung zu korrigieren. Viele Kirchenmitglieder könnten den Beschluss nicht nachvollziehen.

      Die EKHN war der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) 1973 beigetreten. Diese sichert derzeit ein Drittel der Pensionen ab. Der Rest wird von der Kirchlichen Versorgungsstiftung der EKHN getragen. Die Synode hatte bereits vor drei Jahren über den Ausstieg debattiert. Damals war der Antrag mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden. Bei der jetzigen Abstimmung hatten sich die Mehrheitsverhältnisse deutlich verändert (170 zu 103). Daraufhin trat der SPD-Sozialpolitiker Armin Clauß als Synodaler zurück. (FAZ-NET, 2.12.03)

    • (3363) Berlin. Die GEW Berlin protestierte gegen die Unterzeichnung eines Konkordates zwischen der Landesregierung Brandenburg und dem Vatikan, welche am 12. November 2003 durch Ministerpräsident Platzeck und dem Vertreter des Vatikans erfolgte. Das Konkordat ist nicht befristet und enthält keine Kündigungsklausel. Die GEW rief alle Mitglieder des Landtages Brandenburg auf, dieses geheim und ohne Beteiligung des Landtages zustandegekommene Konkordat nicht zu bestätigen und stattdessen über die Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine breit angelegte öffentliche Debatte zu führen. Die GEW vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass die christlichen Kirchen in der gleichen Weise den Haushaltsgesetzen unterliegen müssen, wie andere freie Träger. Zudem ist nach der Verfassung eine Privilegierung der christlichen Kirchen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften und gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften verfassungswidrig. Die besondere Relevanz des Konkordates für Berlin besteht darin, dass es dem Grundsatz widerspricht, dass im Vorfeld der Fusion der Länder Berlin und Brandenburg jegliche unbefristete vertragliche Vorfestlegungen sowohl seitens des Landes Brandenburg als auch des Landes Berlin zu vermeiden sind. (GEW-Presseerklärung, 27.11.03)

    Österreich

    • (3364) St. Pölten. Ein Kruzifix sorgt in St. Pölten, dem Sitz des niederösterreichischen Landtags, für Aufregung. St. Pöltens ultrarechter Bischof Kurt Krenn hatte dem Landtag ein Kruzifix zum Aushang im Sitzungssaal geschenkt. Die SPÖ- und Grünen-Fraktion lehnten dankend ab. Die konservative ÖVP, Inhaber der absoluten Mehrheit, befürwortet dagegen diese christliche Propaganda. Der ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner gegenüber der SPÖ: "Wir sind entsetzt und betroffen über die Heimatfremde vor allem der SPÖ Niederösterreichs in dieser Frage." Die SPÖ verteidigte die weltanschauliche Neutralität des Staates und sprach dagegen von "faschistoider Polemik", wie sie zuletzt in den 30er Jahren üblich gewesen sei. Völlig richtig spielte sie damit auf die Zeit des Austrofaschismus an, in der die SPÖ verboten war, das klerikalfaschistische Regime dagegen offen den Katholizismus gefördert hatte. Die Grünen-Landesvorsitzende und frühere Bundessprecherin Dr. Madeleine Petrovic kündigte an, sie werde das Kruzifix abnehmen, falls es im Sitzungssaal angebracht würde. (Heidenheimer Neue Presse, 6.12.03)

    Frankreich

    • (3365) Paris. Frankreich steht vor einem Kopftuchverbot. Eine von Präsident Jacques Chirac eingesetzte Kommission setzt sich dafür ein, islamische Kopftücher oder Schleier sowie vergleichbare religiöse Symbole per Gesetz aus den Schulen zu verbannen. Das Verbot würde Lehrern und Schülern in öffentlichen Schulen auch das Tragen von größeren christlichen Kreuzen verbieten. Außerdem setzen sich die Experten für einen jüdischen und einen islamischen staatlichen Feiertag ein. Der Bericht der Kommission, in Paris veröffentlicht, widerspricht mit seinem Ruf nach Kopftuchverbot Vertretern der großen Religionen in Frankreich. Die katholischen Bischöfe etwa halten nichts von einem solchen Gesetz, das viele Moslems als gegen sich gerichtet interpretieren könnten; sie würden Streitfälle lieber im Einzelfall lösen. Bischof Gérard Defois von Lille: "Das scheint uns völlig überzogen, diese Frage mit einem förmlichen Gesetz lösen zu wollen. Allerdings rühren wir hier an ein typisches Problem: Die Franzosen halten sich oft für die Garanten der Freiheit von anderen. Sie glauben andere von Unterdrückung, also auch Frauen vom Schleier befreien zu müssen." Bischof Defois kritisierte, wichtige religiöse Fragen würden in Frankreich oft willkürlich, je nach der gerade herrschenden gesellschaftlichen Stimmung (Anmerkung MIZ: So etwas nennt man Demokratie!), entschieden.

      Der Pariser Kardinal Jean-Marie Lustiger warnte die französische Regierung gar vor einem "neuen Religionskrieg". Das geplante Gesetz gegen religiöse Symbole biete "unfreiwilligen Brandstiftern" wegen seiner mangelnden Sensibilität die besten Voraussetzungen, sagte der Erzbischof im Rundfunk. Die Befürworter des Gesetzes machten sich nicht klar dass auf das in der Praxis nicht umzusetzende Verbot der religiösen Symbole in der Schule eine "lange dauernde Krise" folgen werde. Außerdem werde in dem Gesetz fälschlich eine Einwanderergruppe mit einer Religion gleichgesetzt. Hinzu komme, dass es ein Erwachen einer antireligiösen Aggressivität gebe, die auch katholische Gruppierungen zu spüren bekommen. Regierungssprecher Cope wies die Vorwürfe zurück. Es handele sich um ein sensibles Gesetz, das ausgewogen sei. Die weltanschauliche Neutralität des Staates sei "keine Verneinung der Religion", sondern die "Freiheit, seinen Glauben im Respekt der anderen auszuüben". (Radio Vatikan 11.12.03; KNA, 15.1.04)

    Italien

    • (3366) Rom. In Italien gelten fortan strenge Regeln zur künstlichen Befruchtung. Nach hitzigen Debatten, geheimen Abstimmungen und heftigem Streit in der Opposition ist es durch: Italiens neues Gesetz zur künstlichen Befruchtung. Der Senat verabschiedete sämtliche vom Parlament vorgeschlagenen Artikel mit 169 gegen 90 Stimmen und nur fünf Enthaltungen. Das Gesetz sieht nicht nur strenge Richtlinien für die Befruchtung im Reagenzglas vor, es verbietet auch die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an so genannten überzähligen Embryonen. Damit gehören die italienischen Bestimmungen zu den strengsten in Europa. Nur verheiratete Paare und stabile Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau dürfen in Italien zur in-Vitro-Fertilisation greifen. Spendersamen und fremde Eizellen sind ebenso verboten wie Leihmütter und künstliche Befruchtung bei Homosexuellen, Minderjährigen und Singles. Um die Abtreibung von Mehrlingen zu verhindern, dürfen höchstens drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Die für die Befruchtung gewonnenen Embryonen sind unantastbar, das heißt: keine Untersuchungen auf Erbkrankheiten durch PID, keine Forschung, kein Einfrieren. Auch die rund 27.000 existierenden und bereits auf Eis gelegten Embryonen dürfen nicht zur Forschung verwendet werden. Für die Generalsekretärin der Bewegung für das Leben, Olimpia Tarzi, ist das Gesetz ein voller Erfolg: "Ich halte das für eine ungeheuer wichtige politische und kulturelle Umwälzung. Denn es war versucht worden, Katholiken und Laizisten gegeneinander auszuspielen. Aber dieses ideologisch motivierte Treiben ist gescheitert. Stattdessen hat sich eine breite Allianz von Menschen unterschiedlichster politischer Bekenntnisse gebildet, denen vor allem eines am Herzen lag: nämlich das wichtigste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben." Für die Abstimmung über das heftig umstrittene Gesetz war sowohl im Parlament als auch jetzt im Senat der Fraktionszwang aufgehoben worden. Während die Regierungsparteien praktisch einstimmig für die Regelungen votierten, gab es einen Riss durch die Fraktion des Mitte-Links-Bündnisses. Vor allem die katholisch geprägte Partei Margherita musste sich von ihren laizistischen Bündnispartnern den Vorwurf anhören, sie habe sich von den kirchlichen Hierarchie unter Druck setzen lassen. Gegner des neuen Gesetzes kündigten den Aufruf zu einem Referendum an. (Radio Vatikan, 11.12.03)

    • (3367) Rom. Immer weniger Paare lassen sich kirchlich trauen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Italienischen Bundesamtes für Statistik (ISTAT). Demnach ist die Zahl der kirchlichen Eheschließungen innerhalb von vier Jahren um knapp sieben Prozent gefallen. Im Gegensatz dazu erreichten die standesamtlichen Trauungen im vergangenen Jahr einen Rekordanteil von 28,1%. Anders als in Deutschland wird die kirchliche Eheschließung vom Staat anerkannt und ist damit der standesamtlichen Trauung gleichwertig. (Radio Vatikan, 5.2.04)

    Vatikan

    • (3368) Vatikanstadt. Mehr als zwei Jahre lang wurde Erzbischof Emanuel Milingo vom Vatikan in einem Kloster in Zagarola in der Nähe von Rom unter Arrest gehalten. Nun ist er entkommen. Das vatikanische Pressebüro schweigt sich über den Untergetauchten aus. Im Mai 2001 brachte Erzbischof Milingo aus Zambia den Vatikan in Verlegenheit, als die Nachricht von seiner Heirat in New York mit einem koreanischen Mitglied der Mun-Sekte internationale Schlagzeilen machte. Unter dem Druck des Vatikans distanzierte er sich von der Heirat und wurde unter Arrest gestellt. Nun ist er verschwunden und hat sich angeblich zusammen mit der italienischen Malerin Alva Vitali nach Lecco in Norditalien abgesetzt.

      Der rebellische Kleriker war im Jahre 1983 aus Zambia entfernt worden, angeblich weil er Exorzismus betrieb, sich als religiöser Wunderheiler betätigte und in seinen Messen Stammesriten und Hexenzauber durchführte. Milingo verlor daraufhin sein Amt und wurde als Erzbischof Emeritus von Lusaka in vatikanischen Gewahrsam genommen. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

    • (3369) Vatikanstadt. Der Papst warnt vor einer einfachen Übertragung demokratischer Denkmuster auf die Kirche. Die kirchliche Hierarchie sei von Christus selbst gewollt, betonte Johannes Paul II. in einer Ansprache an die vatikanische Kleruskongregation. Die Mitglieder der Kongregation hatten sich bei ihrer Vollversammlung u.a. mit den beratenden Laiengremien in Pfarreien und Diözesen auseinander gesetzt. "Keinesfalls darf es dahin kommen, dass die Priester sich nur noch demokratischen Mehrheitsbeschlüssen kirchlicher Versammlungen zu beugen haben", erklärte das Oberhaupt der Katholischen Kirche. "Die Kirche kann nicht nach menschlich-politischen Vorbildern gestaltet werden. Ihre hierarchische Struktur ist Teil jenes Glaubensgutes, das über die Jahrhunderte hinweg bewahrt bleiben muss. Die Entwicklung der Laiengremien sollte deshalb aufmerksam beobachtet und immer wieder anhand der Maßgaben des Lehramtes überprüft werden." (Radio Vatikan, 10.1.04)

    Griechenland

    • (3370) Athen. Gegen einen EU-Beitritt der Türkei hat sich das Oberhaupt der orthodoxen Kirche Griechenlands, Erzbischof Christodoulos, ausgesprochen. Der Erzbischof bezeichnete die Türken als Barbaren. Bei einem Gottesdienst sagte er, die überwiegend muslimische Türkei solle nicht in die Union aufgenommen werden, denn "wir können nicht miteinander leben". (Radio Vatikan, 4.12.03 )

    Finnland

    • (3371) Helsinki. Seit dem vergangenen Jahr hat die Evangelisch Lutherische Kirche in Finnland einen scharfen Anstieg von Austritten ihrer Mitglieder zu verzeichnen. Die Kirchenführung ist alarmiert. 2003 entschlossen sich in der Hauptstadt Helsinki 4100 Mitglieder zum Austritt; 2002 waren es nur 2700. Die Entwicklung ist landesweit und begann im August - mit einer Änderung des Religionsfreiheits-Gesetzes. Nach der Gesetzesänderung ist es sehr einfach geworden, die Kirche zu verlassen: man muss nicht mehr persönlich zum Registeramt, um Formulare auszufüllen - ein Brief genügt. Und man braucht seine Entscheidung auch nicht nach einem Monat Bedenkzeit noch einmal zu bestätigen - einfach nur noch den Austritt erklären und fertig. Da tun viele Leute, was sie schon lange hatten tun wollen. Noch ein weiteres Ergebnis der Gesetzesänderung mag zum gegenwärtigen Exodus beitragen: Kirchenmitglieder haben ihr altes Privileg der reduzierten Beerdigungskosten verloren. Die letzten Ausgaben sind jetzt für jedermann gleich. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)

    Nordamerika

    U.S.A.

    • (3372) Alabama. In einer außerordentlichen Entscheidung hat ein eigens formiertes Ethik-Gremium von Richtern in Alabama den Obersten Richter des Staates, Roy S. Moore, seines Amtes enthoben, da er "sich über das Gesetz stellte". Moore, besser bekannt als Alabamas "Zehn-Gebote-Richter", hatte ein großes Granit-Monument mit dem Dekalog in der Halle des Höchsten Gerichtshofes von Alabama installieren lassen. Atheistenorganisationen und Bürgerrechtsgruppen nahmen den Kampf gegen diese "monumentale Verletzung der Verfassung" auf. Die amerikanische Verfassung verbietet die Anbringung religiöser Symbole auf öffentlichem Besitz. Im September 2003 ordnete ein Bundesgericht die Entfernung des verfassungswidrigen Steinstückes an. Moore widersetzte sich hartnäckig. Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Entscheidung. Der Höchste Gerichtshof der USA weigerte sich, Moores Berufung anzunehmen.

      Das zweieinhalb Tonnen schwere Granitmonument, von Moore persönlich entworfen und in der Nacht des 31. Juli 2000 heimlich ins Gerichtsgebäude geschoben, wurde inzwischen in einen Vorratsraum gerollt. Nun ist auch der Höchste Richter selbst draußen, wegen vorsätzlicher und öffentlicher Missachtung des Gesetzes. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

    • (3373) Milwaukee. In Milwaukee ist ein achtjähriger Junge, der unter Autismus litt, bei einer Teufelsaustreibung ums Leben gekommen. Die Mutter des Jungen hatte so versucht, die Krankheit ihres Sohnes zu heilen. Die Mutter habe ihren Sohn drei Mal in der Woche in die Faith Temple Church of the Apostolic Faith in Milwaukee gebracht in der Hoffnung, seinen Autismus zu heilen, erklärte Bischof David Hemphill. Der Junge sei in Decken gewickelt worden. Nach "einer Stunde des Gebets" habe ein Gläubiger schließlich bemerkt, dass das Kind sich nicht mehr bewegte und einen Rettungswagen gerufen. Die Großmutter des Jungen sagte, das Kind sei gewaltsam ruhig gestellt und niedergedrückt worden. Dies bestritten Vertreter der Kirche. "Wir haben Gott gebeten, den Geist zu vertreiben, der diesen kleinen Jungen zu Tode quälte", sagte Hemphill. Die Decken seien benutzt worden, damit das Kind sich selbst und andere nicht kratze. Es habe jedoch bequem sitzen können. Nach dem Tod des Jungen wurde ein Verdächtiger festgenommen, die Vorwürfe gegen ihn wurden jedoch nicht veröffentlicht. (Rheinische Post, 25.8.03)

      Anm. MIZ: Der Geist, "der diesen kleinen Jungen zu Tode quälte", war offensichtlich nicht der ominöse "Satan", sondern realiter ein gutgläubiges Mitglied der Faith Temple Church of the Apostolic Faith. Absurderweise erfreuen sich solche "Teufelsaustreibungen", die in der Regel an geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen vorgenommen werden, in manchen religiösen Zirkeln noch heute große Beliebtheit. Im katholischen Kontext hat vor allem Papst Johannes Paul II. den "Teufelsaustreibern" durch die von ihm verantwortete Neuauflage des Exorzismus neuen Auftrieb gegeben.

    • (3374) Boston. Der Erzbischof von Boston, Sean O'Malley, sieht die Institution Ehe und Familie in den USA gefährdet. Deshalb müssten sich katholische Anwälte und Richter gegen Homo-Ehen auszusprechen. Mit dieser Warnung wandte sich O'Malley beim Sonntagsgottesdienst an die Gläubigen. Erst im November hatte der Oberste Gerichtshof im US-Bundesstaat Massachusetts die Verweigerung der Ehe für homosexuelle Paare als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung war vor allem von der Kirche kritisiert worden. (Radio Vatikan, 12.1.04)

    • (3375) Connecticut. Die meisten amerikanischen College-Studenten wissen nicht, dass Religionsfreiheit in der Bill of Rights, der US-Verfassung garantiert ist! In einer nationalen Umfrage bewiesen mehr als zwei Drittel der teilnehmenden Studenten und Verwaltungskräfte von Colleges und Universitäten in den USA einen schockierenden Grad von Ahnungslosigkeit über die rechtlichen und moralischen Grundlagen von Religionsfreiheit in ihrem Lande.

      Mit anderen Bürgerrechten sah es nicht viel besser aus: Ein Viertel der Teilnehmer erinnerte sich nicht, dass Redefreiheit ein im First Amendment verbrieftes Grundrecht ist. Zwei Drittel wussten nichts von einer Verfassungsverankerung der Pressefreiheit. Drei Viertel hatten keine Ahnung von Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit und wussten auch nicht, dass jeder Bürger das Recht besitzt, sich mit Beschwerden auf dem Petitionswege direkt an die Regierung zu wenden.

      Die Umfrage wurde vom Institut für Umfragenforschung und -analyse an der Universität Connecticut durchgeführt, das während des vergangenen Jahres 1037 Studenten und 306 Verwaltungskräfte an 339 privaten und öffentlichen Colleges und Universitäten über die Grundlagen der Bürgerrechte in den USA befragte. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)

      (3376) Ohio. Der US-Bundesstaat Ohio hat eines der am weitesten gehenden Gesetze des Landes gegen Ehen zwischen Homosexuellen verabschiedet. Gouverneur Bob Taft unterzeichnete die Regelung, die verhindern soll, dass gleichgeschlechtliche Partner, die in anderen Bundesstaaten geheiratet haben, in Ohio als Ehepaare anerkannt werden. In Massachusetts hatte ein Gericht zuvor mit knapper Mehrheit entschieden, dass Homosexuelle heiraten können und denselben Status genießen, wie heterosexuelle Ehepaare. (KNA, 8.2.04)

    Asien

    Indien

    • (3377) Kalkutta. Das neue Buch der vom IBKA mit dem Erwin Fischer-Preis ausgezeichneten Schriftstellerin Taslima Nasrin Dwikhandita ("Zwiegespalten") ist durch die westbengalische Links-Regierung unter Führung der Kommunistischen Partei Indiens verboten worden. "Das Verbot von Büchern stellt eine Verletzung der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit dar und widerspricht dem Geist der Indischen Verfassung sowie dem Geist der Zivilisation", schrieb die International Rationalist Association (IRA) in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Buddhadev Bhattarcharjee. "Es kann keineswegs als Rechtfertigung für diesen Akt der Zensur gelten, dass er in der 'guten Absicht' begangen wurde, religiöse Gewalt zu verhüten: Bücher rufen niemals Gewalt hervor. Der Mob liest nicht. Gewisse Kräfte missbrauchen Bücher, um den Mob in Rage zu versetzen und zum Gewalteinsatz zu bringen. Wenn kein 'blasphemisches' Buch zur Hand ist, finden sie eine andere Provokation."

      Dwikhandita erschien kürzlich in bengalischer Sprache als dritter Teil von Taslima Nasrins Autobiographie. Einige muslimische Intellektuelle in Kalkutta waren der Ansicht, es könne religiöse Unruhen auslösen und drängten, es zu verbieten. Ministerpräsident Bhattacharjee verhängte ohne Zögern ein Verbot gemäß Paragraph 153a des Indischen Strafgesetzbuches, zur Verhinderung kommunaler Spannungen. In der Nacht vom 28. November ließ er eine Razzia in Kalkuttas Buchläden durchführen und alle Exemplare des Buches beschlagnahmen. Die Opposition (Kongress-Partei) begrüßte die Aktion. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

    • (3378) Charada. Die Indian Rationalist Association (IRA) hat das Indische Verteidigungsministerium und die National Aeronautics and Space Administration (NASA) der USA kritisiert, Leichtgläubigkeit in Indien zu fördern und die Entwicklung einer positiven Grundeinstellung zur Wissenschaft zu unterminieren. "Das Indische Verteidigungsministerium und die NASA sind offensichtlich den absurden Behauptungen eines Dorf-Scharlatans auf den Leim gegangen", schrieb Sanal Edamaruku, Generalsekretär der Indian Rationalist Association, in einem Brief an Verteidigungsminister George Fernandes. "Es ist schockierend zu sehen, dass Regierungsvertreter und Wissenschaftler so einfältig sein können zu glauben, dass ein Mensch 60 Jahre lang ohne Essen und Trinken leben kann. Die Behauptung widerspricht nicht nur Erfahrung und gesundem Menschenverstand, sondern auch unserem gut gesicherten biologischen und medizinischen Wissen über das Funktionieren des menschlichen Körpers. Es ist absolut unmöglich, dass das stimmt - stimmte es, wären die Gesetze der Physiologie widerlegt und wir müssten unsere wissenschaftlichen Lehrbücher umschreiben."

      Das Verteidigungsministerium hatte ein Team von Ärzten in das Dorf Charada im Staate Gujarat geschickt, um medizinische Tests an einem gewissen Prahlad Jani vorzunehmen, einem 78-jährigen Mann, der behauptet, seit 60 Jahren nicht gegessen und getrunken zu haben. "Wir versuchen zu verstehen, wie er in der Lage gewesen ist, 60 Jahre lang ohne Essen und Trinken zu leben", sagte der Neurophysiologe Dr. Sudhir Shah, Leiter des Teams, in vollem Ernst. "Die NASA ist an dem Projekt beteiligt, das vom Indischen Verteidigungsministerium koordiniert wird, und hat spezielle Richtlinien herausgegeben, keine Einzelheiten über Jani bekannt werden zu lassen."

      "Dadurch dass der Mann zehn Tage lang 'getestet' wurde, ohne dass das Geheimnis seines angeblichen Dauerfastens gelüftet worden wäre, hat die mysteriöse Operation von Verteidigungsministerium und NASA seinen absurden Behauptungen enorme Glaubwürdigkeit verliehen. Warum diese Geheimniskrämerei? Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Art der Tests und ihre Ergebnisse zu erfahren. Es ist eine öffentliche Angelegenheit wie jedes Verbrechen", schrieb Edamaruku. "Falls Ihre Ärzte in der Lage waren, die falschen Behauptungen zu entlarven, ist es Ihre Pflicht, mit der Wahrheit herauszukommen. Falls sie aus Unerfahrenheit und Mangel an skeptischem Vermögen noch immer über das 'unerklärliche Wunder' staunen sollten, fordern wir Sie dringend auf, den Spezialisten der Indian Rationalist Association Gelegenheit zu geben, die Untersuchungen zu übernehmen und zu einem schlüssigen Ende zu bringen." Die IRA hat erfahrene Spezialisten für derartige Fälle und kann ein langes Register von erfolgreichen Untersuchungen ähnlicher Behauptungen vorweisen. Bis jetzt haben sie sich alle als Betrug erwiesen. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

    Afghanistan

    • (3379) Kabul. Afghanistans neue Verfassung garantiert gleiche Rechte für Männer und Frauen - aber nur auf dem Papier. In Wirklichkeit benutzen die alten Fundamentalisten, die in der US-gestützten Regierung viele Schlüsselpositionen innehalten, noch immer Religion als eine Waffe, mit der sich Menschenrechte verletzen und insbesondere Frauen unterdrücken lassen.

      Am 12. Januar gab kurzfristig einen Silberstreif am Horizont: Das Gesangsverbot für Frauen im Fernsehen wurde aufgehoben, und das Staatliche Fernsehen in Kabul überraschte seine Zuschauer mit einer alten Aufnahme der berühmten Sängerin Parasto (die mittlerweile im Ausland lebt). Sie trug - unverschleiert - einige ihrer beliebten Lieder vor. "Wir bemühen uns, bei der Aufführung unserer Kunstwerke die Frage des Geschlechtes auszuklammern", sagte Informations- und Kulturminister Sayed Makdoom Raheen. Aber schon drei Tage später gab es einen peinlichen Rückschlag für die Reformisten: Das Gesangsverbot wurde in aller Eile wieder eingesetzt, nachdem der von religiösen Konservativen kontrollierte Höchste Gerichtshof Protest angemeldet hatte.

      Von Präsident Karzai berufener Oberrichter des Höchste Gerichtshof ist der 80-jährige islamische Hardliner Fazl Hadl Shinwari, dessen Entscheidungen die geltende Verfassung offen verletzen. Er hat sogar das gefürchtete "Amt für Sünde und Tugend" der Taliban unter dem Namen Ministerium für religiöse Angelegenheiten wiedereingeführt. Auch die gesetzlichen Regelungen, die während der vergangenen Monate erlassen wurden, könnten von den Taliban stammen: Verbot gemischter Schulklassen, Reisebeschränkungen für Frauen, Verbot der Hochschulzulassung für verheiratete Frauen, Verbot öffentlichen Singens für Frauen und vieles mehr. Nach dem Fall der Taliban hat sich das Leben der Frauen nicht wesentlich verändert.

      Die wenigen Verbesserungen bleiben auf Kabul beschränkt. Außerhalb der Hauptstadt ist die Situation so schrecklich wie zuvor: Mädchenschulen werden abgebrannt, männlichen Lehrern ist es verboten, Frauen und Mädchen zu unterrichten, männlichen Ärzten ist es verboten, weibliche Patienten zu behandeln, die Polizei zwingt Frauen, die mit Männern gesehen wurden, die nicht ihre Verwandten sind, sich Keuschheitstests zu unterziehen. Das neue Ministerium für Frauenangelegenheiten, das international als große Errungenschaft gefeiert wurde, sieht alledem hilflos zu. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

    Afrika

    Nigeria

    • (3380) Damaturu. Die Al Sunna Wal Jamma (Nachfolger des Propheten), eine militante Gruppe islamischer Extremisten, versuchen im Nordosten Nigerias die Macht zu ergreifen. Am 31. Dezember 2003 griffen 200 bewaffnete Rebellen die Sicherheitskräfte im Staat Yobe an und steckten in der Hauptstadt Damaturu Regierungsgebäude in Brand. Sie überfielen Polizeistationen, raubten Waffen und Munition und besetzten die Kleinstadt Kanamma an der Grenze zum Staat Niger als ihr zeitweiliges Hauptquartier. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung von Kanamma ist geflohen. Die Regierung schickte Soldaten zur Unterstützung der örtlichen Polizei.

      Seit der versuchten Besetzung fanden in der Gegend immer wieder Kämpfe zwischen Extremisten und Sicherheitskräften statt. Während der ersten Tage gab es einen Exodus von Flüchtlingen aus den Städten Geidam, Babangida und Dankalawa. Nach Angaben der staatlichen Notstands- und Hilfsmittelzentrale von Yobe hat die Zahl der Flüchtlinge zehntausend überschritten. Die Extremisten entführten 30 Bauern und zwangen sie zum Transport von Raubgut und Waffen in ihr Camp. In einigen Fällen versuchten sie, ihre Opfer zu überreden sich ihnen anzuschließen.

      Die "Nachfolger des Propheten" traten erstmals vor etwa zwei Jahren in Erscheinung. Sie sollen viele Anhänger unter den Studenten der Universität von Maiduguri haben. Sie bezeichnen sich selbst als die "Taliban von Nigeria" und wollen hier einen fundamentalistischen islamischen Staat errichten. Zumindest zwei ihrer Anführer sind für ihre Beziehungen zu den Taliban von Afghanistan bekannt. Während der Besetzung von Kanamma hissten sie eine Taliban-Flagge. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)

    2004 - Meldungen 3381-3398

    2004 - Meldungen 3381-3398 rhartmann Fr, 2004-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3381) Bremen. Der Kopftuchstreit ist noch nicht ausgefochten, da sorgt in Bremen die Diskussion um muslimische Bibelkunde-Lehrer für neuen Zündstoff. Anfang des 19. Jahrhunderts war das konfessionsunabhängige Fach "Biblische Geschichte" geschaffen worden. Damals hatten sich Reformierte und Lutherische nicht darüber einigen können, wer für den Religionsunterricht an Bremer Schulen zuständig sei. Seit 1947 ist es auch in der Landesverfassung festgeschrieben: "Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen mit bekenntnismäßig nicht gebundenem Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage", heißt es in Artikel 32. Nun studieren die ersten Muslime Religionspädagogik, um später "Biblische Geschichte" zu unterrichten. Ein erster Absolvent bewirbt sich derzeit um ein Referendariat, eine junge Frau folgt in diesem Jahr.

      Diese Entwicklung alarmiert die Kirchen. 1947 wurde in der Landesverfassung festgeschrieben, dass der Unterricht in "Biblischer Geschichte" (BGU) zwar bekenntnismäßig nicht gebunden sei, aber auf christlicher Grundlage erfolgen müsse. "Es wäre schizophren, wenn Muslime christlichen Religionsunterricht geben würden. Christen bringen Moslems doch auch nicht den Koran bei", wird Wilhelm Tacke, Sprecher der Katholischen Kirche in Bremen, zitiert. Theoretisch könne die Kirche klagen, sollte künftig ein Muslim Biblische Geschichte lehren. Auch Andreas Quade, Leiter der Religionspädagogischen Arbeitsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche, kann sich einen solchen Unterricht "nicht gut vorstellen". Die Kirche sei zwar nicht an einer Klage interessiert. Ein juristisches Gutachten, das den Fall überprüft, habe sie aber trotzdem bereits in Auftrag gegeben. Quade deutet vorsichtig an, dass Muslime als BGU-Lehrer möglicherweise "nicht vereinbar mit der Verfassung" sein könnten. Der Widerstand der Kirchen erzürnt die Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/ Religionskunde Bremen. Den jungen Muslimen nach jahrelangem Studium Steine in den Weg zu legen, sei "schäbig" und "unanständig". "Das geht in Richtung Berufsverbot", betont der Vorsitzende Manfred Spieß, der selbst BGU unterrichtet. Spieß ist überzeugt, dass die muslimischen Lehrer in spe ihren persönlichen religiösen Hintergrund nicht mit ins Klassenzimmer bringen werden. Besonders "delikat" ist nach Auffassung des Bremer Religionswissenschaftlers Christoph Auffarth, dass eine der künftigen Bewerberinnen überzeugte Kopftuchträgerin ist. Auffarth rechnet damit, dass die muslimischen Absolventen den Eintritt in den Schuldienst gegebenenfalls vor Gericht einfordern werden. Über die Einstellung der muslimischen Nachwuchslehrer muss das Bildungsressort als Arbeitgeber entscheiden. Der Behörde ist indes noch keine Bewerbung bekannt. Allerdings fragt sie weder Lehrer noch Schüler nach ihrer Konfession. (Spiegel-online, 22.3.04)

    • (3382) Frankfurt/Main. Mit Steuervorteilen für Katholiken und Protestanten will die CDU den dramatischen Mitgliederschwund der beiden großen christlichen Kirchen stoppen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr nannte an Ostern die wachsende Zahl von Kirchenaustritten aus Steuergründen eine unheilvolle Entwicklung, die dringend gestoppt werden müsse: "Kirchenaustritt darf kein Steuersparmodell sein." Daher sollten entsprechende steuerliche Anreize für den Verbleib in der Kirche geschaffen werden.

      Böhrs Vorschlag sieht vor, dass Katholiken und Protestanten künftig 20 Prozent der Kirchensteuer direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen können. Dadurch könnten leicht rund 100 Euro im Jahr gespart werden, sagte der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende. Er forderte die Bundesregierung auf, dieses Modell zu prüfen. Zurzeit gehören nur noch 63,8 Prozent der rund 82 Millionen Deutschen der katholischen oder evangelischen Kirche an. Seit langem bewegt sich die jährliche Zahl der Austritte für beide Kirchen jeweils im sechsstelligen Bereich. (Memminger Zeitung, 14.4.04)

      Anmerkung MIZ: Der promovierte (!) CDU-Vize Christoph Böhr versucht schon seit vielen Jahren das intellektuelle Niveau seines großen Vorbilds, des ebenfalls promovierten (!) Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl, zu unterschreiten. Mit diesem Vorschlag, der sämtliche Staats-Subventionen zugunsten der Kirchen (aus Steuergeldern auch der Konfessionslosen!) außer Acht lässt, ist es ihm endlich gelungen. Die MIZ-Redaktion gratuliert?

    • (3383) München. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller profiliert sich immer wieder als Rechtsaußen der katholischen Kirche und scheut auch nicht davor zurück, verfassungsmäßig garantierte Rechte auszuhebeln. Im kirchlicehn Amtsblatt des Bistums verbot er jüngst die "Anrufung eines weltlichen Gerichts im Rahmen kirchlicher Ämter und Aufgaben": "Kraft meiner bischöflichen Vollmacht untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen stellten "bei kirchlichen Mitarbeitern ein Dienstvergehen" dar, dass "mit einer gerechten Strafe, ggf. Disziplinarmaßnahmen, belegt werden" könne.

      Als Journalisten anfragten, ob das Bistum dadurch die Rechtswegegarantie der deutschen Verfassung aushebeln wolle, lautete die Antwort: Man habe nur auf einen unschönen Fall reagiert, wo ein Pfarrer seinen Kaplan verklagt habe. Wenn Formulierungen missverständlich seien, würden sie geändert. Da drei Monate lang nichts an dem Dekret geändert wurde, sieht es so aus, als ob der Bischof sein Geschriebenes auch so meine. Das wiederum hat bei Verfassungs- und Kirchenjuristen für Verwunderung gesorgt. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde erklärte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung: "Die Kirche darf ihre internen Verhältnisse regeln, aber nicht einfach bürgerliche Rechte einschränken." [Anmerkung MIZ: Was Sie dennoch nachweislich in vielen Fällen tut!] Wenn so etwas mit dem schwammig formulierten Edikt gemeint sei, sei es "schlicht unwirksam". Auch die Mainzer Kirchenrechtlerin Ilona Riedel-Spangenberger staunte nicht schlecht über Müllers Anweisungen: "Das sind ja Vorstellungen aus dem 19. Jahrhundert." Mit dem Kirchenrecht von 1983 lasse sich der Erlass nicht begründen. Trotzdem erklärte Bistumssprecher Gregor Tautz gegenüber der Presse, dass eine Änderung des Edikts nicht geplant sei? (Süddeutsche Zeitung, 18.2.04)

    • (3384) München. Die Osterbotschaft des CSU-Generalsekretärs, Markus Söder, die Abkehr von religiösen Wertvorstellungen in Bayern zu stoppen, christliche Wertvorstellungen in den Schulen verbindlich vorzuschreiben und nationalistische Rituale zu fördern, ist nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit ein Anschlag auf die Religionsfreiheit und auf die im Grundgesetz und auch der Bayerischen Verfassung verankerte weltanschauliche Neutralität des Staates.

      Hintergrund der Osterbotschaft war offenbar eine 2003 veröffentlichte Studie (vgl. Materialdienst der EZW, Juni 2003), der zufolge sich in Deutschland nur noch 39% der Bevölkerung als religiös einstuft. In Bayern liegt dieser Anteil mit 53% zwar noch knapp über der Hälfte, aber weit unter früheren Werten. Auch unter Kirchenmitgliedern lässt die Konfessionsbindung nach: Obwohl seit 1990 über eine halbe Million Bayern aus der Kirche ausgetreten sind (nach Abzug der Eintritte), ist die sonntägliche Kirchgangsquote auch unter den verbliebenen Katholiken dramatisch von 26,1 auf 17,9% gesunken, bei Protestanten (trotz Umstellung auf günstigere Zählsonntage) von rund 8 auf 6%. Inzwischen sind noch 58% der Bayern nominell katholisch und 22% evangelisch, aber schon 18% konfessionslos.

      Diesen auf freier Entscheidung der Menschen beruhenden Trend haben die politischen Parteien nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit zu respektieren. Die Aussagen des CSU-Generalsekretärs laufen hingegen auf den Versuch hinaus, das Christentum in Bayern als Staatsreligion wieder einzuführen. Zwar ist "nur" von der "christlichen Werteordnung" die Rede, aber auch diese darf nicht als verbindlich festgeschrieben werden, da konfessionelle Morallehre - nach übereinstimmender Auffassung aller Religionspädagogen - stets die Folgerung aus der jeweiligen konfessionellen Glaubenslehre darstellt. Daher kann eine für alle geltende Werteordnung nur eine säkulare sein, die nicht einen bestimmten Glauben voraussetzt.

      "Jetzt wird offenbar, welch fürchterlichen Fehler die Konfessionsfreien und Nichtreligiösen gemacht haben, als sie bei der letzten Landtagswahl erstmals mehrheitlich die Union gewählt haben", stellte der Bund für Geistesfreiheit in seiner Pressemitteilung fest. "Wenn auch SPD, Grüne und andere Parteien oft unbefriedigende Lösungen anbieten - die C-Parteien sind für Nichtreligiöse allemal der Tod der Religionsfreiheit." (Pressemitteilung des bfg-Bayern, 14.4.04)

    • (3385) Bad Herrenalb. Die evangelische Landeskirche Baden plant die Einführung eines flächendeckenden Kirchengelds. Auf der diesjährigen Frühjahrstagung der Landessynode in Bad Herrenalb haben die Vertreter über ein entsprechendes Kirchgeldgesetz beraten. Betroffen sind davon Protestanten aller 560 Gemeinden der badischen Landeskirche, die keine Lohn- oder Einkommensteuer und daher auch keine Kirchensteuer zahlen. Sie sollen künftig 0,5 Prozent ihrer Jahreseinkünfte entrichten, maximal 150 Euro im Jahr.

      Verglichen mit dem bisherige Höchstbetrag des jährlich anfallenden Kirchgelds von 18 Euro ist das ein riesiger Sprung. Marc Witzenbacher, Pressesprecher der evangelischen Landeskirchen, betonte gegenüber ka-news jedoch ausdrücklich, dass es sich um eine freiwillige Abgabe handle. Rentner und geringfügig Beschäftigte müssten nicht damit rechnen, von der Kirche abgemahnt zu werden, für den Fall, dass sie die Abgabe nicht zahlen würden. Im Gegensatz zum bisher geltenden Kirchgeld, würde die neue Abgabe von den Kirchen in den einzelnen Gemeinde direkt eingezogen und diesen auch sofort zufließen. Die Gelder kämen so den kirchlichen Institutionen unmittelbar zu Gute.

      Hintergrund für die Überlegungen zur Einführung des flächendeckenden Kirchengelds ist die allgemeine Finanzknappheit, die angeblich auch vor der Kirche nicht Halt macht. Witzenbacher sieht keine Gefahr für die allgemeine Akzeptanz der Kirche seitens ihrer Mitglieder. Wer nicht bereit sei, die freiwillige Abgabe zu leisten, werde nicht dazu gezwungen. Aber "wer sich entscheidet, seinen Beitrag zu leisten, weiß, was er damit tut und macht dies gerne", so der Pressesprecher der Kirche. (ka-news, 20.4.04)

    • (3386) Karlsruhe. Als Konsequenz aus dem Kopftuchurteil erwartet der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, dass religiöse Glaubenssymbole nach und nach aus den Schulen verschwinden könnten. "Es kann durchaus sein, dass wir am Ende eine größere Zurückhaltung gegenüber religiösen Symbolen entwickeln", sagte Hassemer in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus. Hassemer betonte, dass der Staat nicht nur einen Glauben für richtig halten und sich "schon gar nicht" mit dem Glauben identifizieren dürfe. (AFP, 20.2.04)

    • (3387) Berlin. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel hat sich für ein offensives Bekenntnis zu christlichen Überzeugungen in Europa ausgesprochen. Sie halte nichts von einer falsch verstandenen Toleranz, nach der die eigenen Wertüberzeugungen nicht benannt werden dürften, sagte sie bei einer Buchvorstellung in Berlin. Ohne die geistigen und religiösen Wurzeln habe Europa nicht die Kraft, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Neben dem griechisch-römischen Erbe und der Aufklärung gehört laut Merkel auch das Christentum zur Identität Europas. (kna, 8.3.04)

    Frankreich

    • (3388) Paris. Mit großer Mehrheit hat das französische Parlament einem Gesetz, das die Laizität der Schule gewährleisten soll, zugestimmt. Auffällige religiöse Zeichen sind damit in öffentlichen Schulen untersagt. Neben der rechtsliberalen Regierungspartei UMP stimmten auch die oppositionellen Sozialisten in der Nationalversammlung dem von Staatspräsident Jacques Chirac geforderten Verbot zu. Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kippa und größere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Es gilt nicht für Privatschulen.

      Die kleine bürgerliche Regierungspartei UDF hatte angekündigt, sich zu enthalten. Grüne und Kommunisten lehnen das Gesetz ab, weil es ihrer Ansicht nach die Diskriminierung der fünf Millionen Muslime in Frankreich verstärkt. Premierminister Jean-Pierre Raffarin hatte im Parlament versichert, das Verbot richte sich gegen keine bestimmte Religion. Die Sozialisten setzten durch, dass das Gesetz nach einem Jahr überprüft wird. Sie wollen alle "sichtbaren" Zeichen der Religionszugehörigkeit verbieten, um jeden Streit über die Auslegung zu vermeiden.

      Bislang stand es im Ermessen der Schulleitung, Zeichen der Religionszugehörigkeit zu untersagen. In Thann in den Vogesen beispielsweise wurde ein türkischstämmiges Mädchen wieder zum Unterricht zugelassen, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, das Kopftuch gegen ein Baumwolltuch (Bandana) auszutauschen. Das neue Gesetz wird auch im Elsass gelten, wo es aus historischen Gründen im Gegensatz zum Rest Frankreichs keine strikte Trennung von Staat und Kirche gibt. (Spiegel-Online, 10.2.04)

    Schottland

    • (3389) Edinburgh. Die fast 500jährige Tradition, bei ihren Abschlussfeiern zu beten, ist von der Universität Edinburgh abgeschafft worden. Unter Hinweis auf die moderne multikulturelle Gesellschaft teilte deren Vize-Rektor mit, würden künftig säkulare Gedanken in den Ablauf der Feiern eingebaut, berichtete die Tageszeitung The Scotsman. Die katholische Kirche kritisierte die Entscheidung und betonte, Schottland sei nach wie vor ein christliches Land. Auch die protestantische Kirche verurteilte den Schritt. Laut der Zeitung verlangten mehr als die Hälfte der 14 Studentenseelsorger, darunter auch Juden und Muslime, die Beibehaltung des traditionellen Gebetes. Die Studentenvertretung hingegen wies darauf hin, dass die Mehrheit der Studierenden eine rein säkulare Feier befürworte. (kath.net, 19.2.04)

    Italien

    • (3390) Rom. Möglicherweise wird zukünftig nicht mehr allen italienischen Grundschülern die Darwinsche Evolutionslehre beigebracht. Dies könnte langfristig die Folge einer Verordnung von Italiens Bildungsministerin Letizia Brichetto Arnaboldi Moratti sein, die allgemein als ein Zugeständnis an die katholische Bischofskonferenz gesehen wird. Zwar hat massiver öffentlicher Protest dazu geführt, dass die Richtlinie in einer deutlich abgeschwächten Fassung in Kraft treten wird, es wird jedoch davon ausgegangen, dass religiöse Kreise den Schritt der Regierung zumindest als Anfangserfolg werten und ihre Bemühungen, das wissenschaftliche Weltbild aus der Schule zu verdrängen, fortsetzen werden.

      Sollten sich die Konservativen in dieser Frage durchsetzen, bekäme der eigentlich in den USA sehr viel virulentere Kreationismus auch ein europäisches Standbein. In den USA gibt es nach einem Bericht des Wissenschaftsmagazins Science mittlerweile juristische und politische Auseinandersetzungen über die Darstellung der Evolutionslehre in 31 Bundesstaaten. Nachdem das oberste US-Gericht 1987 entschieden hatte, dass Kreationismus als religiöse Überzeugung keinen Platz im naturwissenschaftlichen Unterricht habe, versuchten die Gegner der Evolutionslehre unter dem Stichwort Intelligent Design eine "wissenschaftliche Kritik" der Darwinschen Lehre in den Unterricht zu drücken. Randy Moore, Biologe an der University of Minnesota schätzt, dass mittlerweile 15 bis 20 Prozent aller Lehrer an US-Highschools kreationistische Konzepte in ihrem Unterricht behandeln. (Deutschlandradio, 15.4.04)

    Vatikan

    • (3391) Vatikanstadt. Der umstrittene Seligsprechungsprozess für den letzten österreichischen Kaiser Karl I. geht voran, auch wenn selbst Gläubige Unbehagen empfinden angesichts eines selig gesprochenen Herrschers, der in einen Krieg verwickelt war. Um Bedenken wie diese auszuräumen, fand in Wien ein dreitägiges Historikersymposion über Karl I. statt, an dem sich auch die Historikerin Elisabeth Kovacs, Autorin einer Biografie Karls, beteiligte. Ob grundsätzlich ein Herrscher ein vorbildlicher Christ sein kann, auch wenn er einen Krieg führte, hängt Kovacs zufolge von der Haltung der Kirche zum Krieg ab: "Die Kirche hat bis nach dem Zweiten Weltkrieg den Krieg nicht ganz verurteilt. Sie hat ihn als gerechten Krieg bezeichnet, wenn er in Verteidigung und Notwehr geführt worden ist."

      Das europäische Herrschertum lebte bis nach der Wende zum 20. Jahrhundert im Bewusstsein eines Gottesgnadentums, so Kovacs. Das heißt, sie waren der Ansicht, dass sie ihre Macht von Gott erhalten und daher auch vor Gott zu verantworten hätten. "Das was Karl meiner Meinung nach zum Seligen qualifiziert," meint Kovacs, "ist, dass er dafür alles eingesetzt und geopfert hat. Er hat diese Verbindung zwischen Herrscher und Volk, das die Historiker 'mariage mystique' nennen, also mystische Heirat, als unauflöslich betrachtet, und dafür alles eingesetzt: Finanzen, Macht, Leben, Möglichkeiten für die Dynastie. Er hat sich geopfert im christlichen Sinn, in der Nachfolge des Kreuzes, um die Völker wieder zusammen zu bringen." [Anmerkung MIZ: Wie wahr! Einer seiner erfolgreichen Versuche, "die Völker wieder zusammen zu bringen" ist gemeinhin bekannt als der "Erste Weltkrieg"!] Der Vatikan hat bereits die beiden prozessual notwendigen Wunder anerkannt. Nach dem Kanonisationsgesetz muss jeder Anwärter auf den Heiligenschein ein Wunder zu Lebzeiten vollbracht haben und eines nach seinem Tode. Kaiser Karls posthumes Wunder sieht demjenigen recht ähnlich, das der Seligen Teresa zugeschrieben wurde. In seinem Falle war es eine todkranke Nonne in Brasilien, die in den 70er Jahren behauptete, dass sie eines schönen Nachts für die Seligsprechung des verstorbenen Österreichischen Kaisers gebetet habe und plötzlich - man mag es glauben oder nicht - auf wundersame Weise von all ihren Leiden kuriert war.

      Weitaus bekannter als dieser passive Akt von Faith Healing, ist ein anderes Wunder, das Karl zugeschrieben wird. In österreichischen Geschichtsbüchern wird es das "Wunder von Karfeit" genannt - und es hat vierzigtausend italienischen Soldaten das Leben gekostet: Es geschah während des ersten Weltkrieges, am 24. Oktober 1917: Das 1. Corps der 14. Armee der österreichisch-deutschen Truppen unter dem Kommando Kaiser Karls I. durchbrach die Barrikaden der italienischen Armee nahe Karfeit in Slowenien. Niemand hatte diesen Durchbruch für möglich gehalten. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, Radio Vatikan, 12.2.04)

      Anmerkung MIZ: Der sensationelle militärische Erfolg war allerdings nicht allein durch die Macht der Heiligkeit zustandegekommen, sondern nicht zuletzt dank der "Segnungen" des Giftgases. (Der Kaiser hatte in einem massiven vierstündigen Bombardement 100.000 Gasgranaten auf die Feinde abfeuern lassen.) So wird der österreichische Kaiser vielleicht schon bald als der "Selige Karl der Massenvernichtungswaffen" in den Gebetsbüchern Einzug halten?

    Slowakei

    • (3392) Bratislava. Das slowakische Parlament hat mit großer Mehrheit, aber auch gegen starke Opposition, einen Vertrag mit dem Vatikan ratifiziert. Das Konkordat garantiert der römisch-katholischen Kirche beachtlichen Einfluss im Erziehungswesen und unterläuft damit die säkulare Verfassung. Der Vatikanvertrag verpflichtet Schüler zwischen 6 und 18 Jahren an Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Teilnahme an religiösem oder ethischem Unterricht. Religiöse Erziehung wird in Zukunft auch im Kindergarten angeboten, wenn es genügend Teilnehmer dafür gibt. Der religiöse Unterricht, der mit dem neuen Schuljahr im September beginnen wird, kostet den Staat 2.46 Millionen Euro für Bücher und zusätzliche Lehrergehälter.

      Das Konkordat sieht einen besonderen Status für Kirchenschulen vor. Obwohl zu einem Teil durch Staatsgelder finanziert, sind sie nicht an die offiziell verbindlichen Erziehungsrichtlinien gebunden. Es steht ihnen insbesondere frei, die staatlichen Lehrpläne zu zensieren, d.h. ganz nach Wunsch in allen Fächern all jenes zu streichen, was nicht mit den Kirchenlehren übereinstimmt.

      Neben der römisch-katholischen Kirche wurden die gleichen Rechte auch elf anderen in der Slowakei registrierten Kirchen zugestanden. Zusammen mit dem Konkordat ratifizierte das Parlament auch hier entsprechende Verträge. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder repräsentiert christliche Parteien und stimmte zu Gunsten der Kirchenverträge. Die liberale Neue Bürger-Allianz, die Oppositionspartei Smer und die Kommunistische Partei haben allerdings ihren Protest zum Ausdruck gebracht und angekündigt, die Sache vor das Verfassungsgericht zu bringen. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, 12.2.04)

    Finnland

    • (3393) Tampere. Nie war es so einfach, die Evangelisch-Lutherische Kirche von Finnland zu verlassen: Die Freidenker von Tampere haben eine Website entwickelt, in der man nur seinen Namen und seine Sozialversicherungsnummer in ein elektronisches Formular einträgt, es ausdruckt und ans Registeramt schickt. Amen! 

      Die Website hat die Adresse www.eroakirkosta.fi (zu deutsch: www.trete-aus-der-kirche-aus.fi). Vom Tag ihrer Einsetzung am 21.11.2003 bis zum Ende des Jahres haben 1400 Leute die Site benutzt, um ihren Kirchenaustritt zu erklären.

      Wie bereits in MIZ 1/04 [Meldung 3371] berichtet, erlebt die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands einen scharfen Anstieg von Austritten, seit eine Änderung des Religionsfreiheitsgesetzes im vergangenen Jahr den Austritt mit sofortiger Wirkung und per Brief ermöglichte. Im Jahr 2003 traten 26 857 Finnen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche aus - 10 000 mehr als im Jahre 2002. Die finnischen Medien berichteten ausführlich über diese historische Entwicklung. (Rationalist International Bulletin Nr. 121, 6.3.04)

    Nordamerika

    U.S.A.

    • (3394) Kansas-City. Der Erzbischof von Kansas City, James Keleher, hat Abtreibungsbefürwortern Hausverbot für alle katholischen Einrichtungen erteilt. Demnach darf niemand, der sich öffentlich für ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch einsetzt, in einer katholischen Institution einen Vortrag halten. Das schreibt der Erzbischof in der neuesten Ausgabe seiner Bistumszeitung. Damit reagierte Keleher auf einen Vortrag der katholischen Gouverneurin und Abtreibungsbefürworterin Kathleen Sebelius an der katholischen Universität von Leavenworth. (Radio Vatikan, 20.2.04)

    Asien

    Irak

    • (3395) Bagdad. Die US-kontrollierte provisorische Regierung des Irak hat beschlossen, das säkulare Familienrecht in ein islamisches zu verwandeln. Sie hat bereits ein Komitee gebildet, diesen Plan zu verwirklichen. Aber der "Beschluss Nr.137" stößt auf vehementen Protest. Irakische Frauen demonstrierten am Ferdus Square in Zentral-Bagdad, um die provisorische Regierung und die US-geführte Koalition wissen zu lassen, dass sie nicht bereit sind, die ihnen bisher garantierten gleichen Rechte aufzugeben und ihre Familienangelegenheiten künftig religiöser Rechtsprechung zu unterwerfen. Sie trugen Transparente mit Aufschriften wie: "Hände weg vom säkularen Familienrecht!" und "Keine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen im neuen Irak!"

      "Ich bin empört, dass so eine Entscheidung getroffen werden konnte!" sagte Nesrine al Barwari, eine der Wortführerinnen der Protestbewegung. Sie erinnerte daran, dass der Irak ein multi-ethnischer und multi-konfessioneller Staat ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch Iraks von 1959, das bisher alle familienrechtlichen Angelegenheiten regelte, gilt als das fortschrittlichste im Mittleren Osten. Einige Veränderungen, 1991 von der damaligen Regierung vorgenommen, um es mehr mit muslimischem Recht in Einklang zu bringen, haben seinen Grundcharakter bislang nicht verändert.

      In Irak genossen Frauen mehr Freiheit und Gleichheit als in den meisten anderen arabischen Staaten. Sie konnten sich frei und ohne Kopfbedeckung und Kleiderordnung bewegen, Auto fahren, von gleich zu gleich mit Männern sprechen, allein oder mit männlichen oder weiblichen Freunden ein Restaurant besuchen. Ihnen stand jede Ausbildung und jeder Beruf offen. Sie konnten als Lehrerinnen, Professorinnen, Ärztinnen, Fabrikarbeiterinnen, Busfahrerinnen oder Regierungsbeamtinnen arbeiten. Sie konnten in Positionen ohne Kampfeinsatz in der Armee dienen und sogar im nationalen Frauen-Fußballteam spielen. Bereits 1922 begann die erste Ärztin in Irak zu praktizieren. Im Jahre 2002 waren 54 Prozent der Studenten an der Universität von Basra weiblich. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, 12.2.04)

    • (3396) Bagdad. Seit dem vergangenen Sommer haben neun in den USA ansässige Evangelische Kirchen Filialen in Bagdad eröffnet. Unter ihnen sind die National Biblical Christian Federation Church (NBFC), die Southern Baptist Convention, die Association of Baptists for World Evangelization and die Voice of the Martyrs. Amerikanische Spenden fließen großzügig. In wenigen Monaten haben die meisten der Gruppen bereits sechsstellige Dollarbeträge gesammelt.

      Die Iraker reagieren bis jetzt nicht mit dem gleichen Enthusiasmus auf die Versuche, ihre Seelen zu retten. Die meisten der hastig gedruckten eine Million Bibeln auf arabisch warten noch auf Abnehmer. Die NBFC, eine der größten unter den neuen Kirchen in Bagdad, zählt sonntags bis zu 400 Besucher. Viele von ihnen kommen allerdings aus profanen Gründen. Alte Frauen wollen die Nahrungsmittelpakete abholen, die ihnen versprochen wurden. Andere benötigen Medikamente oder hoffen auf Hilfe bei der Suche nach einem Job. Jesus löst viele Probleme, war ihnen gesagt worden.

      Care-Pakete werden reichlich verteilt. "Während der Essensausgabe ist die beste Zeit, mit Ungläubigen über Jesus zu sprechen", erklärt einer der Pastoren. Die NBFC hat bis jetzt 60.000 Pakete verteilt. Tonnen von Nahrungsmitteln und medizinischem Bedarf kommen laufend aus den USA. Trotzdem sind die christlichen Brigaden im Irak nicht willkommen. Die Medien sprechen von "christlicher Verschwörung" und "Kreuzzügen" und kündigen Hass und Gewaltausbrüche zwischen den Religionsgemeinschaften an. Religiöse Führer werden in diesem Zusammenhang noch deutlicher: "Die Iraker sehen bereits die amerikanische Besetzung ihres Landes als religiösen Krieg an", sagte Schiitenführer Shaik Fatih Kashif Ghitaa, der sich sogar mit Sunni-Klerikern traf, um die Möglichkeit einer gemeinsam von beiden Muslimfraktionen verhängten Fatwa zu besprechen. (Rationalist International Bulletin Nr. 123, 12.2.04)

    Sri Lanka

    • (3397) Colombo. Wo sich religiöse Führer in der Mehrheit glauben, ist ihnen die Macht wichtiger als der Frieden. Diese Erkenntnis bestätigte nun die einflussreiche Vertretung der buddhistischen Mönche auf Sri Lanka, die sich kurz vor den Wahlen gegen den von der Regierung erwogenen Plan stellten, einen Teil der Macht an die (überwiegend hinduistische) tamilische Minderheit abzugeben. "Die nationale Einheit hat Vorrang, eine Teilung kann keinesfalls hingenommen werden", meinte ihr Sprecher, Reverend Sobitha. Bisher hatte die (buddhistische) singhalesische Mehrheit die Tamilen faktisch ausgeschlossen, was aber seit 20 Jahren zu einem Guerillakrieg mit bisher 64.000 Toten führte.

      Die Mönche haben zwar keine eigene Partei gebildet, stellen aber rund 200 Kandidaten für die nationalistische Jathika Hela Urumaya Partei. (Reuter, 3.4.04)

    Afrika

    Südafrika

    • (3398) Johannesburg. In Südafrika wurde eine sechsköpfige Familie entdeckt, die aus "religiösen Gründen" mehr als 20 Jahre ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt gelebt hatte. Eine Verständigung mit der Frau oder den Kindern sei nicht möglich gewesen, berichtete die Polizei. Weder die Mutter noch die Kinder sprechen eine der elf offiziellen Landessprachen - untereinander und mit dem Vater kommunizierten sie nur in Zeichensprache oder Grunzlauten. Nur der Vater sei regelmäßig in die Stadt gefahren, seine heute 26, 22, 18 und 14 Jahre alten Kinder habe er stets in die Wildnis geschickt, wenn ein Besucher kam. Eines der Kinder sei auf allen Vieren gelaufen, sagte eine Beamtin des Gesundheitsministeriums. Als Begründung für die totale Abschottung seiner Familie habe der Vater angegeben, er folge damit einem religiösen Pfad eines regionalen Stammes. Die Mutter und die Kinder wurden in die Obhut des Staates genommen und von Ärzten untersucht. (Spiegel-Online, 18.2.04)

    2004 - Meldungen 3399-3418

    2004 - Meldungen 3399-3418 rhartmann Fr, 2004-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3399) Frankfurt/Main. Auch wenn der Unterrichtsstoff an staatlichen Schulen nicht den Glaubensgrundsätzen der Eltern entspricht, müssen die Kinder die Schule besuchen. Das entschied das Hessischen Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 2 Ss 139/04). Im vorliegenden Fall gehörten die Eltern einer Glaubensgemeinschaft an, die wortgetreu der Bibel folgt. Seit August 2001 hatte die Mutter ihre damals fünf schulpflichtigen Kinder zu Hause unterrichtet, weil die Eltern mit den Inhalten des Religions- und Sexualkunde-Unterrichts nicht einverstanden waren.

      Die Richter urteilten nun, dass die Lehrinhalte an staatlichen Schulen nicht den elterlichen Ansichten entsprechen müssen. Aus der Glaubensfreiheit folge kein Anspruch, sich nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen befassen zu müssen, die der eigenen religiösen Überzeugung widersprechen. Die Richter beließen es jedoch bei einer Verwarnung mit Strafandrohung, weil die Eltern aus ihrer Sicht das Beste für ihre Kinder wollten. Das Hessische Schulgesetz sieht für Eltern, die ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, Geld- oder Haftstrafen von bis zu sechs Monaten vor. (Tagesschau, 29.7.04)

    • (3400) München. Obwohl der Landesrechnungshof die luxuriöse Ausstattung der Theologie an den bayerischen Universitäten gerügt hat und Bayern auch das einzige Bundesland ist, in dem (in der 3. und 4. Jahrgangsstufe) der Religionsunterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, hat sich die bayrische Landesregierung nicht dazu durchringen können, auch im religiösen Bereich ihren angeblich so eisernen Sparwillen zu demonstrieren. Die vorgeschlagene Streichung von vier theologischen Fakultäten in Passau, Augsburg, Bamberg und Nürnberg-Erlangen wurde von der Staatskanzlei konterkariert. Einzig die Zusammenlegung der letztgenannten Fakultäten in Bamberg scheint sicher. Entgegen der ursprünglichen Absicht wird auch die dritte Religionsstunde nicht gestrichen, weil die bayerischen Bischöfe und katholische Verbände massiven Druck gemacht und die Kraftprobe gewonnen haben. Ihr Hauptargument klang auch allzu plausibel in christlich-sozialen Köpfen: Nach den wiederholt publik gewordenen Ausbrüchen von Gewalt an der Schule brauche es dort mehr moralische Orientierung, und diese könne eben nur der Religionsunterricht garantieren. (Süddeutsche Zeitung, 3.4. und 7.4.04)

      Die Freigeistige Rundschau kommentierte: Dass die Gewalttäter in Bad Reichenhall, Metten und Freising allesamt Katholiken waren - der Mörder einer Lehrerin an einem katholischen Gymnasium in Görlitz hatte sogar tags zuvor in einer Kirche für das Gelingen seiner Tat gebetet - scheinen die staatlichen wie kirchlichen Würdenträger ebenso zu ignorieren wie den Umstand, dass ausgerechnet gläubige Katholiken an gefälschten Beitrittserklärungen in der Münchner CSU mitgewirkt haben. Der nun verurteilte und aus dem Finanzministerium ausgeschiedene Christ(ian) Baretti hatte sich sogar in den Pfarrgemeinderat wählen lassen, und jener langjährige niederbayerische Landtagsabgeordnete, der vom Landtag aus für rund 10.000 Euro Sextelefonate geführt hatte, litt nicht unter einem Mangel, sondern offenbar unter einem Überfluss an religiöser Erziehung.

    • (3401) Berlin. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) will einheitliche Anforderungen an die kirchliche Bindung von Mitarbeitern formulieren, die für alle Einrichtungen der Kirche und Diakonie gelten sollen. Während Diakonie-Präsident Jürgen Gohde die Pläne begrüßte, halten Mitarbeitervertretungen und ver.di sie für überflüssig und schädlich.

      Der Rat der EKD wollte ursprünglich im September über den vom Kirchenamt erarbeiteten Entwurf für eine "Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (...) über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihres Diakonischen Werkes" entscheiden. Nach den Protesten aus der Mitarbeiterschaft werde sich die Beschlussfassung aber mindestens auf Ende des Jahres verschieben, sagte der Leiter des Arbeitsrechtsreferats im EKD-Kirchenamt, Detlev Fey.

      Die Loyalitätsrichtlinie soll dem Entwurf zufolge für alle Beschäftigten gelten, die nicht Amtsträger (z. B. Pfarrer) oder Kirchenbeamte sind, also für rund 620.000 der 650.000 in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In den sechs Paragrafen des Entwurfs wird geregelt, in welcher Form die Beschäftigten daran mitwirken sollen, "im Rahmen ihrer Arbeit das Evangelium zu verkünden": "Diese Verpflichtung bildet die Grundlage der Pflichten und Rechte von Anstellungsträgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern."

      Im Einzelnen geht es in dem Papier um Einstellungsvoraussetzungen, Anforderungen an Beschäftigte während des Arbeitsverhältnisses sowie mögliche Sanktionen. Es werden allgemeine Grundsätze definiert und differenzierte Anforderungen an bestimmte Gruppen von Mitarbeitern benannt. Ursprünglich wurde von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet, dass sie "Schrift und Bekenntnis wahren und ihrem Handeln zugrunde legen", so der Entwurf. Nach einem Treffen der EKD-Juristen mit Vertretern aus den Landeskirchen, der Diakonie und der Arbeitnehmerschaft soll die Richtlinie an dieser Stelle jedoch differenziert werden, da eine solche Forderung an alle Mitarbeitenden realitätsfern sei. Deshalb werde man drei Gruppen unterscheiden, an die unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt würden. So erwarte man von konfessionslosen Mitarbeitern in der Diakonie lediglich, die christliche Prägung ihrer Einrichtung zu respektieren. Mitglieder der evangelischen Kirche sollen dagegen "in ihrem Dienst das Evangelium bezeugen".

      Grundsätzlich sollen alle Mitarbeiter in Kirche und Diakonie einer Gliedkirche der EKD oder einer anderen Kirche angehören, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Das sind zum Beispiel die anglikanische Kirche und die evangelisch-methodistische Kirche. Unabdingbar ist diese Voraussetzung aber nur für Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung (als z.B. für Religionslehrer) oder leitendes Personal. Diese Gruppe von Beschäftigten hat ihre Loyalität auch durch ihre "inner- und außerdienstliche Lebensführung" zu erweisen. In den anderen Bereichen reicht als Einstellungsvoraussetzung die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), der auch die katholische Kirche angehört. Über die Einstellung konfessionsloser Mitarbeiter sagt die Richtlinie nichts aus. Als ungeeignet gilt, wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, ohne in eine Kirche der ACK übergetreten zu sein. Der Austritt aus einer Kirche der ACK kann, muss aber nicht ein Hinderungsgrund sein, einen Bewerber einzustellen.

      Kritiker beurteilen die geplante Loyalitätsrichtlinie als "Verschärfung bereits bestehender Regelungen". Das normale Arbeitsrecht biete genügend Möglichkeiten, auch Loyalitätspflichten im kirchlichen Bereich zu formulieren, argumentierte beispielsweise Renate Richter, die ver.di-Kirchenbeauftragte. Der Vorsitzende der Gesamt-Mitarbeitervertretung der Diakonie in Hessen-Nassau, Erhard Schleitzer, erklärte, er registriere in den Belegschaften eine "breite Ablehnung". Im Berufs-alltag, so die Befürchtung, werde die Frage der Kirchenmitgliedschaft zur Disziplinierung eingesetzt. "Diese Erfahrung machen wir schon", sagt der langjährige Mitarbeitervertreter. "In einer Reihe von Einrichtungen werden konfessionslose Mitarbeiter stets befristet eingestellt. Verlängert wird der Vertrag nur, wenn der- oder diejenige in die Kirche eintritt." In den neuen Ländern hingegen gehe die Frage der Kirchenmitgliedschaft häufig an der Realität vorbei. Manche Einrichtung im Osten Berlins oder in Mecklenburg arbeite mit weniger als zehn Prozent kirchlichen Mitarbeitern. Zudem, argumentiert Schleitzer, "passt die Richtlinie nicht in die Beschäftigungsstruktur der Diakonie". Krankenhäuser und Kindergärten würden aus öffentlichen Mitteln und nicht aus Kirchengeldern refinanziert. Die Zeit, in der Diakonissen die Einrichtungen prägten, sei vorbei. Die Richtlinie stelle nur einen weiteren Versuch dar, "die Sonderstellung der Kirche zu festigen". (epd, 17.8.04)

    • (3402) Hamburg. Der katholische Sozialverband Caritas hat angekündigt, aufgrund der Hartz-IV-Regelung mehrere tausend neuer Jobs schaffen zu wollen. Vor allem junge Langzeitarbeitslose könnten, so die Caritas, in der Alten- und Krankenpflege tätig werden. Die Pläne sind jedoch nicht auf einhellige Zustimmung gestoßen. Bei einem Stundenlohn von zwei Euro sei das Ausbeutung, erklärte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland, gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel sprach in diesem Zusammenhang von einer "Zwangsverpflichtung mit Almosenaufschlag". Die Leistungsbezieher würden "unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit" ausgenutzt. (NDR, 6.8.04)

    • (3403) München. Der 1992 seines Amtes enthobene Pfarrer Willibald Glas (76) ist mit dem Versuch gescheitert, sich durch eine Klage vor einem weltliche Gericht gewissermaßen rehabilitieren zu lassen. Das Verwaltungsgericht München hat Ende Juni seine Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter abgewiesen. Glas, der bereits in den 1980er Jahren einige der seltsamsten Glaubenssätze der katholischen Kirche in seinem Buch Der Pfarrer von Arget hinterfragt hatte, warf in der Klageschrift dem Kardinal vor, er verletze die unantastbare Würde des Menschen: "Er erzwingt von seinen Mitarbeitern die totale Unterwerfung im Denken mit dem Druckmittel sofortiger Suspendierung vom Amt und mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses." Die katholische Kirche wies jegliche Kritik zurück und forderte von ihrem ehemaligen Funktionär Besinnung und Umkehr.

      Das Gericht sah sich jedoch als nicht zuständig an, über solcherart Menschenrechtsverletzung und auch nicht über den Vorwurf der "Missachtung der Fürsorgepflicht an seinen Mitarbeitern" zu urteilen. Bereits am Tag vor dem Prozesstermin hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass die Klage vielleicht doch besser vor einem Kirchengericht verhandelt werden solle. Die konkrete Forderung von Willibald Glas veranlasst denn auch eher zum Schmunzeln: der 76-Jährige wünschte, wieder ins seit seiner Suspendierung leer stehende Pfarrhaus von Arget einziehen zu dürfen. (AZ, 24.6.04, kath.net, 25.6.04)

    • (3404) Essen. Weil ein Unbekannter im Internet die Nachricht verbreitet hat, im Essener Universitätsklinikum sei ein muslimischer Messias geboren, ist das Klinikgelände zur Pilgerstätte für Muslime geworden. In einem Chatroom wurde die Behauptung aufgestellt, dass eine türkische Frau bei der Geburt ihres Kindes gestorben, nach 41 Tagen aber von den Toten wiederauferstanden sei, um ihren von Allah auserwählten Sohn zu stillen und die Menschen zu mahnen, nicht mehr zu sündigen. Daraufhin besuchten in den darauf folgenden Wochen hunderte Muslime das Krankenhaus, um selbst mit der Frau zu sprechen und das "heilige" Kind zu sehen.

      Da der Zahl der Pilger zunahm und sie sich auch auf die Versicherung der Klinikleitung, dass es weder ein solches Kind noch eine "wiedergeborene" Frau gebe, nicht abweisen ließen, versuchte das Hospital zunächst, die teilweise sogar aus dem Ausland angereisten Gläubigen durch einen Wachmann am Betreten des Gebäudes zu hindern. Letztlich wandte sich das Klinikum um Unterstützung an den örtlichen Ausländerbeirat, der eine Erklärung abgab, dass es sich um eine Legende handele, und machte die Geschichte öffentlich. Erst danach ebbte der Pilgerstrom ab. (spiegel.de, 23.6.04)

    • (3405) Ulm. Nach Ende des Katholikentags wird den Bürgerinnen und Bürgern das dicke Ende präsentiert. Um den Millionenzuschuss der Kommune an die Veranstalter zu decken, mussten Gebühren erhöht und Leistungen gestrichen werden. Die Kindergarten- und -krippengebühren wurden erhöht, der Zuschuss zur Schülerbeförderung gesenkt, 250.000 Euro für die Jugendarbeit gestrichen, die Rabatte für kinderreiche Familien beim Besuch der Musikschule reduziert.

      Anm. MIZ: Diese wahrhaft "sozialen Errungenschaften" des Kirchentags können die Betroffenen allerdings durch ein "Dreiecksgeschäft" ausgleichen: Die Kirche lässt die Stadt zahlen, diese wälzt die Kosten auf ihre Bürger ab - und diese stoppen ihre monatlichen Zahlungen an die Kirche. Dann hätte der Katholikentag sogar sein Gutes gehabt. (Eigenmeldung MIZ)

    Schweden

    • (3406) Stockholm. Weil er Schwule als "Perverse" bezeichnet hat, muss der Pastor einer Pfingstgemeinde in Schweden für einen Monat hinter Gittern. Im vergangenen Jahr hatte Ake Green in einer Predigt Homosexualität als "schreckliches Krebsgeschwür im Körper der Gesellschaft" gebrandmarkt und gesagt, der Teufel benutze bei Schwulen den Sexualtrieb als "seine stärkste Waffe gegen Gott". Laut einem Bericht der ökumenischen Nachrichtenagentur ENI (Genf) sah ein Gericht diese Aussage als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz an. Es verbietet, Stimmung gegen Minderheiten aufgrund von deren Rasse oder sexueller Orientierung zu machen. Green bestritt vor Gericht seine Aussagen nicht. In seiner Predigt habe er die biblische Sicht gleichgeschlechtlicher Liebe darstellen und keineswegs Verachtung gegenüber Homosexuellen zum Ausdruck bringen wollen. Er wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen.

      Es ist das erste Mal, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf einen Fall angewandt wurde, in dem es um die Beleidigung Homosexueller geht. Einwände, das Urteil bedrohe die Religionsfreiheit wies der Vorsitzende des Schwedischen Bundes für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen, Soren Anderson, zurück. Religionsfreiheit könne nicht dazu benutzt werden, Menschen zu beleidigen, sagte er. (kath.net, 6.7.04)

    Großbritannien

    • (3407) London. Biblischer Glaube kann offensichtlich (Geld-)Berge versetzen. Eine Gruppe christlicher Unternehmer aus England bemühte sich bei den israelischen Behörden um eine Angel-Lizenz am Toten Meer. Dort hielt man dies zunächst für einen Scherz, denn in dem Salzsee gibt es bekanntlich bis auf wenige Bakterienarten kein Leben. Die Unternehmer verwiesen jedoch auf eine eindeutige Fundstelle - eine Stelle in der Bibel: Der Prophet Hesekiel (Kap. 47, Verse 9-10) sagt darin voraus, dass "die Wasser des (Toten) Meeres gesund werden": "Von En Gedi bis En Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze", und die Fische werden "sehr zahlreich" sein.

      Das überzeugte die israelischen Behörden allem Anschein nach. Nun dürfen die Geschäftsleute die Angelscheine für je 100 Dollar an ihre gläubige Kundschaft verkaufen, müssen darauf aber anmerken, dass die Angler nicht mit einem Fang rechnen dürfen. (dpa, 10.10.03, Freigeistige Rundschau 2/04)

    Türkei

    • (3408) Istanbul/Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 29. Juni entschieden, dass das Verbot muslimischer Kopftücher in staatlichen Schulen nicht die Religionsfreiheit verletzt. Die sieben Richter erklärten in ihrem einstimmigen Urteil, dass das Kopftuch-Verbot eine angemessene Maßnahme zum Schutze der säkularen Natur des Staates sei, insbesondere gegen extremistische Forderungen. Im Namen der Trennung von Kirche und Staat erlassen, könnten derartige Verbote als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" erachtet werden.

      Die Entscheidung erging im Fall Leyla Sahin vs. Republik Türkei. Sahin, eine ehemalige Studentin der medizinischen Hochschule an der Universität von Istanbul, war nicht zur Ablegung eines Examens zugelassen worden, weil sie darauf bestand, ein Kopftuch zu tragen, was die offizielle Bekleidungsordnung in staatlichen Einrichtungen der Türkei verletzt. Nachdem sie ihre Klage vor dem Höchsten Gerichtshof der Türkei verloren hatte, legte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein. Dieses Gericht ist Teil des Europarates in Straßburg, zu dessen Mitgliedern auch die Türkei gehört.

      "Das Prinzip des Säkularismus war mit Sicherheit eines der Gründungsprinzipien des türkischen Staates", führte das Gericht im Urteil aus. "Dieses Prinzip zu gewährleisten, kann als notwendig zum Schutze des demokratischen Systems der Türkei angesehen werden". Die regierende Gerechtigkeits-und-Entwicklungs-Partei (AKP), die islamische Wurzeln hat, hatte in Erwägung gezogen, das Kopftuch-Verbot aufzuheben, gab das Vorhaben jedoch auf, nachdem sie auf harte Opposition im Lande stieß.

      Da Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes eine Vorrangstellung gegenüber nationalen Gerichtsurteilen einnehmen und richtungweisend für diese sind, stärkt das Urteil auch die Position der französischen Regierung, die ähnliche Verfahren zu erwarten haben dürfte. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wird das Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen in den staatlichen Schulen Frankreichs wirksam werden. Das Straßburger Urteil dürfte auch laufende Verfahren in einigen deutschen Bundesländern beeinflussen, in denen muslimische Lehrer gegen Kopftuch-Verbots-Gesetze Berufung eingelegt haben. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)

    Nordamerika

    Kanada

    • (3409) Ontario. Der Plan, in der kanadischen Provinz Ontario Islamische Gerichte einzurichten und die muslimische Minderheit einer an der Scharia orientierten Gerichtsbarkeit zu überlassen, hat eine Protestwelle ausgelöst. Muslimische Frauen sind entsetzt darüber, dass eine säkulare westliche Demokratie wie Kanada archaische religiöse Gesetze, die auf der Ungleichheit der Geschlechter beruhen, in ihr Rechtssystem zu integrieren. Wachsender Widerstand gegen die drohende Menschenrechtskrise hat die Regierung von Ontario nun gezwungen, die Sache noch einmal zu überdenken.

      "Wir sehen keinen zwingenden Grund, in Kanada unter irgendeiner anderen Form von Gesetz zu leben, und wir wollen, dass für uns die gleichen Gesetze gelten wie für andere kanadische Frauen", fordert das nationale Kanadische Konzil Muslimischer Frauen. Aber einige selbsternannte Muslimführer haben andere Pläne, und die Regierung von Ontario schien willig, diese zu unterstützen.

      Der Schiedsgerichts-Akt von Ontario aus dem Jahre 1991 erlaubt religiösen und anderen Gruppen, bürgerrechtliche Streitfälle zwischen ihren Mitgliedern nach ihren eigenen Regeln und Schiedsverfahren selbst zu lösen (vgl. MIZ 1/04). Unter diesem Gesetzesakt führen Hassidische Juden seit Jahren ihre Beit-Din-Gerichte durch, die nach jüdischem Recht urteilen. Auch Katholiken, Ismailische Muslime (Nachfolger von Aga Khan) und kanadische Ureinwohner nehmen ihre traditionellen Schiedsgerichte in Anspruch. Im Oktober 2003 entdeckten konservative Sharia-Propagandisten, dass sich dieses rechtliche Schlupfloch benutzen ließ, um in Kanada islamisches Recht einzuführen. Sie sicherten sich das Einverständnis von Vertretern einiger wichtiger muslimischer Gruppen, Sekten und nationaler Gemeinschaften, und schufen rasch das sog. Islamische Institut für Gesetzliche Gerechtigkeit, das sie zum höchsten Islamischen Schiedsgericht des Landes erklärten.

      Wenn die Regierung von Ontario nicht schnell reagiert, werden Scharia-Gerichte in der Provinz bald beginnen, ihre Urteile zu verhängen. Diese Urteile werden endgültig und verbindlich sein, denn ihnen ist die volle Autorität der kanadischen Justiz verliehen. Sie garantiert ihre Durchsetzung mit Hilfe der kanadischen Polizei und der örtlichen kanadischen Gerichte - ohne dass diesen irgendein Entscheidungsspielraum in der Angelegenheit bliebe. Das heißt nicht, dass Ehebrecher zu Tode gesteinigt werden könnten, beeilt sich die Regierung zu versichern. Sie glaubt, sie habe bereits genug getan, indem sie gewisse "Sicherheitsgarantien" gegen derartige Exzesse einführte. Scharia-Gerichte werden - bis auf weiteres - nicht für den strafrechtlichen, sondern nur für zivilrechtlichen Bereich zuständig sein (Scheidung, Trennung, Sorgerecht für Kinder, Güteraufteilung usw.). Ihre Urteile müssen mit kanadischem Recht und den geltenden Menschenrechtsabkommen in Einklang stehen. Und schließlich können sie nur unter der Bedingung in Aktion treten, dass alle betroffenen Parteien ihr Einverständnis dazu geben. (Es wird also möglich sein, sich den religiösen Tribunalen zu entziehen, allerdings müssten "Apostaten" dies wohl mit hohem sozialem Druck, familiärer Ächtung etc. bezahlen.)

      Was mit dem modischen Etikett eines "multikulturellen Ethos" und als Geste der Großzügigkeit gegenüber Kanadas eine Million starker muslimischer Minderheit daherkommt, ist bei Licht betrachtet ein Ausverkauf des Rechtssystems, das die Kanadier in verschiedene Klassen aufteilt. In Zukunft könnte es Frauen geben, deren Gleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht, und andere - weniger glückliche -, deren Ungleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht.

      Das "Modell Ontario", einmal Praxis geworden, wird neue Standards setzen. Es wird dazu beitragen, die Forderungen fundamentalistischer religiöser Führer zu untermauern, die autonome Ghettos Islamischen Rechts in der ganzen säkularen Welt einrichten wollen. Delegierte der Internationalen Islamischen Konferenz im April in Kairo forderten bereits die Aufnahme des Scharia-Kodex und seiner moralischen Werte ins Internationale Recht. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)

    U.S.A

    • (3410) Wisconsin. Die Freedom From Religion Foundation in Wisconsin hat wegen Präsident Bushs "Religionsgruppen-Initiative" Klage gegen die US-Regierung erhoben. Das Programm, das Bush gleich in den ersten Wochen seiner Präsidentschaft ins Leben rief, bevorzugt bei der Vergabe staatlicher Dienstleistungsverträge religiöse Gruppen gegenüber säkularen, professionellen Organisationen. Dies stellt eine Verletzung des First Amendment, der ersten Zusatzerklärung zur US-Verfassung dar. Obwohl Bushs Vorschläge nie vom Kongress bestätigt und in Gesetzesrang erhoben wurden, werden sie dennoch auf der Grundlage von Exekutiv-Vorschriften und Verordnungen praktiziert. Es wurden spezielle Institutionen eingerichtet, die religiöse Gruppen ermutigen, sich um staatliche Förderungen und Verträge zu bewerben, und ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

      Die Freedom From Religion Foundation kämpft für ein striktes Verbot des Einsatzes von Steuergeldern zur Finanzierung derartiger Initiativen zur Förderung religiöser Gruppen. Sie fordert auch, dass Sozialdienst-Organisationen, bei denen Religion eine integrale Komponente des Dienstes darstellt, generell von der Bewerbung um staatliche Förderungen und Verträge ausgeschlossen werden sollen. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)

    • (3411) Chicago. Trotz aller religiösen Aufrüstung in der amerikanischen Politik, ist auch in den USA eine leichte Tendenz zur Säkularisierung festzustellen. Gemäß einer Studie der National Organization for Research an der Universität von Chicago ist der Anteil der Protestanten an der Bevölkerung der USA von 62,5 Prozent im Jahr 1972 auf 52,4 Prozent in 2002 gefallen. Der Anteil der Katholiken ging im gleichen Zeitraum von 27,4 Prozent auf 25,5 Prozent zurück. Die jüdischen Gemeinden haben die Hälfte ihrer Mitglieder verloren und machen nur noch 1,5 Prozent der Bevölkerung aus. Zugenommen haben die "Anderen", von 1,9 auf 6,9 Prozent, und insbesondere die Gruppe der Religionslosen, von 5,1 auf 13,8 Prozent. (Yahoo.com, 20.7.04)

    • (3412) Washington. Am Montag, dem 14. Juni 2004, haben die USA eine historische Chance verpasst, den nationalen Treue-Eid mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Genau ein halbes Jahrhundert zuvor - am "Tag des Sternenbanners", dem 14. Juni 1954 - entschied der Congress unter Präsident Eisenhower unter dem Druck religiöser Lobby, die USA auf der Höhe des Kalten Krieges von den "gottlosen Kommunisten" zu unterscheiden, indem sie Gott in den Treue-Eid einbauten. Im Original, geschrieben 1892, hatte es keinen Gott gegeben. Fünfzig Jahre später, erwarteten viele, der Supreme Court würde diese Entscheidung rückgängig machen und die täglichen Rezitationen des Treue-Eides durch Tausende von amerikanischen Schulkindern mit dem First Amendment in Einklang zu bringen, dem ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung, der es staatlichen Schulen und anderen Regierungsinstitutionen untersagt, Religion zu "etablieren". Aber der oberste Gerichtshof wählte einen einfachen Ausweg und wies den Fall Elk Grove Unified School District vs. Newdow aus technischen Gründen ab.

      Im Juni 2002 hatte ein Ausschuss des 9. US-Berufungsgerichtes entschieden, dass die Formulierung under God eine "Annerkennung Gottes" bedeutete und ihr Vortrag in staatlichen Schulen gegen das First Amendment verstieß. Der Atheist Michael A. Newdow gewann den Prozess, den er im Namen seiner damals fünfjährigen Tochter gegen die Schulbehörden angestrengt hatte, weil sie verfassungswidrig zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen wurde.

      Die Entscheidung, von Säkularisten begrüßt, löste einen Sturm der Verurteilung und des religiösen Eifers aus - besonders in den höheren Etagen der Regierung. Als Präsident Bush sich persönlich ereiferte und der Kongress alle gesetzlichen Register zog, das Urteil rückgängig zu machen, entwickelte sich die Angelegenheit zum nationalen Affäre. Der Treue-Eid, so die offizielle Position, sei keine religiöse Handlung, sondern eine zeremonielle Anerkennung des Christlichen Erbes der Nation usw. Die Regierung versuchte, das Berufungsgericht dazu zu bringen, die kontroverse Entscheidung seines Ausschusses zu revidieren, aber das Gericht weigerte sich. Der Fall ging vor den Supreme Court.

      In ihrer unbequemen Lage sahen sich die acht Richter nach einem Ausweg um und tatsächlich fanden sie einen: der Kläger hatte "keine Rechtsstellung". Der Entscheid eines Vormundschaftsgerichtes in Kalifornien tauchte genau zur rechten Zeit auf, um zu belegen, dass Newdow nicht das volle Recht besaß, Entscheidungen über die Erziehung seiner Tochter zu treffen. Dieses Recht lag bei der unverheirateten Mutter des Kindes. Es konnte eine kurze Erklärung der Dame beschafft werden, die besagte, sie habe keine Einwände dagegen, dass ihre Tochter den Treue-Eid aufsage - einschließlich der Gottesnennung. Diese unerwartete Wende des Falles bedeutete das Ende aller Verlegenheit, die der Prozess ansonsten in einem Wahljahr hätte verursachen können. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)

    • (3413) New York. Rabbiner in New York haben das Wasser in den öffentlichen Leitungen der Stadt als "nicht koscher" beanstandet. Seitdem das Wasser nicht mehr gefiltert sondern lediglich chemisch gereinigt wird, beinhaltet es mikroskopische Copepoden, die den strengen Vorschriften des Talmuds nicht genügen. Die harmlosen Schalentiere, die häufig in Leitungs- und Grundwasser vorkommen, wurden entdeckt, als geprüft wurde, ob Gemüse, die von Rabbinern als einwandfrei (d.h. frei von Insekten) zertifiziert wurde, eventuell durch das Waschen in New York kontaminiert werden konnte. Orthodox jüdische Schulen und Privathaushalten rüsten jetzt mit Filtern nach. (Süddeutsche Zeitung, 14.6.04)

    • (3414) Washington. Am 23. März ließ sich der koreanische Sektenführer und Zeitungsverleger Sun Myung Moon in einem Bürogebäude des US-Senats offensichtlich zum "Messias" krönen. In Gegenwart von Kongressmitgliedern wurden ihm und seiner Frau Kronen aufgesetzt, woraufhin Moon einen koreanischen Text verlas. In der englischen Übersetzung, die zugleich verteilt wurde, hieß es, Kaiser, Könige und Präsidenten hätten "dem Himmel und der ganzen Erde erklärt, dass Sun Myung Moon nicht anderes sei als der Retter der Menschheit, Messias, Wiederkehrender Herr und Wahrer Vater". Bald darauf distanzierten sich die anwesenden Abgeordneten von der Zeremonie und behaupteten, sie hätten nicht gewusst, was dahinter stecke, oder seien nur vorbeikommen. Einer verglich die Zeremonie mit der Krönung der Königin eines Schul-Abschlussballs oder einer Karnevalsveranstaltung. (International Herald Tribune, 25.6.04)

    • (3415) Morgantown. Rhianna Rose Schmidt starb am 19. August 2003. Sie war weniger als zwei Tage alt. Eigentlich hätte ihr mit Antibiotika geholfen werden können, aber ihre Eltern DeWayne and Maleta Schmidt ließen keinerlei medizinische Behandlung zu. Stattdessen riefen sie die Kirchenältesten der Church of the Firstborn in Morgantown, deren Mitglieder sie sind, zusammen und baten sie, für das Baby zu beten. Die 150-köpfige Gemeinde der Kirche vertraut darauf, "dass Gott alle Krankheit kuriert" und verweigert jede medizinische Behandlung. Nun wird der Fall von einem großen gerichtlichen Untersuchungsausschuss in Johnson County, Indiana, geprüft, der entscheiden soll, ob die Schmidts für den Tod ihres Babys vor Gericht gestellt werden. In ähnlichen Fällen wurden in den 1980er Jahren mehrere Eltern wegen Vernachlässigung des Kindes, Totschlag oder fahrlässiger Tötung verurteilt. Derartige Fälle von Kindestod als Folge von religiösem Fanatismus der Eltern ereigneten sich selbstverständlich auch in den letzten Jahren, aber oftmals wurden sie nicht angezeigt oder von Polizei und Justiz auf die leichte Schulter genommen. Aus jüngster Zeit sind mindestens zwei weitere Fälle bekannt, in die die kleine Gemeinde der Church of the Firstborn in Morgantown verwickelt ist. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)

    Asien

    Iran

    • (3416) Teheran. Der iranische Historiker und prominente RegimekritikerProf. Sayyed Hashem Aghajari wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt und für weitere fünf Jahre mit einem Lehrverbot sowie dem Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter belegt. Ein Gericht in Teheran befand ihn schuldig, in einer öffentlichen Rede in Hamedan im Jahre 2002 "heilige religiöse Werte beleidigt" zu haben. Prof. Aghajari bestreitet jede Beleidigung der Religion. Wie sein Verteidiger ankündigte, wird er gegen das Urteil Berufung einlegen.

      Das Urteil in dem Blasphemie-Verfahrens, das für landesweite Aufmerksamkeit gesorgt hatte, erging am 20. Juli. Nach seiner Hamedan-Rede, in der er dem Klerus das Recht absprach, Iran zu regieren, wurde Aghajari zweimal von einem Provinzgericht zum Tode verurteilt. Mehr als eineinhalb Jahre lang saß der invalide Kriegsveteran in der Todeszelle von Teherans Evin-Gefängnis, während der brutale Versuch, ihn mundtot zu machen, in Iran zu anhaltenden Protest führte und die Regierung gegenüber dem Ausland in große Verlegenheit brachte.

      Schließlich gaben Regierung und Justiz nach. Um die Protestbewegung zu besänftigen, verwarf der Oberste Gerichtshof am 1. Juli das Todesurteil und ordnete eine Wiederaufrollung des Falles durch ein Gericht in Teheran an. Alle Anklagepunkte, die zu einem Todesurteil führen konnten, wurden nun fallengelassen. Der neu gefassten Anklage entsprechend, schöpfte das Gericht das Strafmaß von fünf Jahren Gefängnis voll aus, erließ aber zwei Jahre. Nach Anrechnung der bisherigen zwei Jahre im Evin-Gefängnis, bliebe also noch ein Jahr übrig. Prof. Aghajari wurde Haftentlassung gegen Hinterlegung einer Bürgschaft zugestanden. Er kann gegen eine Kaution von einer Milliarde Rials (etwa 100.000 Euro) freigelassen werden. Gegen das Urteil hat er Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegt.

      Nachdem die drohende Hinrichtung schon sehr nahe gekommen schien, sind Aghajaris Unterstützer erleichtert über den Ausgang des neuen Verfahrens, weigern sich jedoch, Kompromisse zu akzeptieren. "Der Fall stellt eine schwere Verletzung der Rede- und Meinungsfreiheit dar. Die Herrschenden haben die Justiz missbraucht, um einen einflussreichen Kritiker zum Schweigen zu bringen", sagte ein Vertreter der iranischen Rationalistenorganisation Gruppe RA, die einen "Freispruch Erster Klasse" ohne alle Beschränkungen für Aghajari fordert und seine Wiedereinsetzung in alle früheren Ämter und Positionen. (Rationalist International Bulletin Nr. 129, 29.7.04)

    Afrika

    Nigeria

    • (3417) Abuja. Islam Online, eine internationale islamische Website für Nachrichten und Glaubensangelegenheiten, hat einen irreführenden und gefährlichen Bericht aus Nigerias Hauptstadt Abuja verbreitet, der Hass und Gewaltausbrüche gegen Atheisten in Nigeria auslösen könnte. Afrikas dichtest bevölkerter Staat herrscht seit vielen Jahren ein blutiger, auch religiös motivierter Bürgerkrieg, der bis heute Tausende von Leben gefordert hat.

      Islam Online berichtete, neun nigerianische Atheisten seien festgenommen worden, weil sie in einer Moschee in Abuja am 18. Juli friedliche Gläubige "mit Messern und Äxten" angegriffen hätten, und stünden nun "vor dem Obersten Gerichtshof im Staate Osun, angeklagt der Stiftung öffentlicher Unruhe, Beschädigung öffentlicher Einrichtungen, Bruch der Religionsfreiheit und Auslösung sektiererischen Aufruhrs". Der Artikel provoziert muslimische Leser weiterhin, indem er behauptet, dass "atheistische Kultgruppen" mit Rückendeckung einer "amerikanischen, christlich-atheistischen Koalition" (sic!) in der Vergangenheit bereits mehrere derartige Angriffe verübt hätten und verantwortlich seien für Tötungen und planvoll verübte Attentate auf Muslime in Nigeria.

      "Dies ist ein kalkulierter Versuch, nigerianische Atheisten zu erpressen und als gewalttätig zu brandmarken", sagte Leo Igwe, Sekretär des Nigerian Humanist Movement (NHM), einer Allianz von Atheisten, Rationalisten und Humanisten in Nigeria. Die NHM ist islamischen Hardlinern schon lange ein Dorn im Auge, denn sie verhilft Menschen, die nach islamischem Scharia-Recht der Blasphemie oder des Ehebruches angeklagt sind, zu einem Rechtsbeistand. Obwohl das Rechtssystem Nigerias aus einer Kombination von traditionellem Recht und britischem Recht besteht, haben die muslimischen Provinzen im Norden die Scharia eingeführt.

      "Wir sind schockiert von der schwerwiegenden Geschichtsfälschung", sagte Loe Igwe, "und wir legen Wert darauf, kategorisch festzustellen, dass es in Nigeria keine atheistischen Kultgruppen gibt und dass es in der Geschichte des Landes keinen einzigen Fall von Angriffen oder Tötungen durch Atheisten gegeben hat." Auf der anderen Seite habe Nigeria eine blutige Geschichte von Bürgerkriegen zwischen Muslimen und Muslimen, Muslimen und Christen, Muslimen und Animisten, Christen und Christen, Christen und Muslimen, Christen und Animisten. In allen Fällen von religiösem Blutvergießen im Lande seien auch Atheisten Opfer gewesen. Igwe forderte den Islam-Online-Korrespondenten in Abuja mit allem Nachdruck auf, "diese Kampagne der Verleumdung, der Lüge und der Geschichtsfälschung zu beenden." (Rationalist International Bulletin Nr. 129, 29.7.04)

    • (3418) Abuja. Die Nationale Rundfunk-Kommission Nigerias (NBC) hat ein Verbot der Darstellung von "Wundern" und "religiösen Wunderheilungen" für alle Fernsehprogramme erlassen. Die Sendeanstalten wurden ermahnt, den Erlass strikt zu respektieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldstrafen, erzwungenen Sendepausen oder gar Lizenzentzug rechnen.

      NBC-Generaldirektor Dr. Silas Yisa initiierte die Aktion, um damit den Praktiken christlicher Wunderpriester und Tele-Evangelisten Einhalt zu gebieten, die die Fernsehkanäle mit dramatischen Präsentationen der angeblich sensationellen Erfolge ihrer Heildienste überschwemmten. Die NBC habe die Pflicht, die Interessen der Nigerianer gegen solchen Betrug zu verteidigen, sagte Yisa.

      Die Fernsehanstalten haben große finanzielle Einbußen zu verzeichnen, seit die Wunderprogramme verschwunden sind. Sie hatten früher von Kirchen und Tele-Evangelisten Millioneneinnahmen eingebracht. Das Senden eines einstündigen Programms via Satellit kostete 10.000 US-Dollar, einige der Kirchen finanzierten 20 Stunden pro Woche. Nun sind die Programmlücken mit Musik und Dokumentarfilmen gefüllt.

      Viele Nigerianer sind erleichtert über den Wechsel zu "unvergifteten" Fernsehprogrammen. Es herrscht eine große Verärgerung über die Kirchen vor, die weithin als skrupellose Geschäftsunternehmen angesehen werden. Einige fordern, die Kirchen sollten steuerpflichtig werden. Die christlichen Kirchen allerdings laufen Sturm gegen das "Wunder"-Verbot. Sie haben versucht, den Senat dagegen zu mobilisieren. Dieser hat eine offizielle Untersuchung der Angelegenheit eingeleitet, aber bis jetzt noch nicht Stellung bezogen. Die Christ Embassy, eine der größten Kirchen Nigerias, hat bereits ein Gerichtsverfahren gegen das Verbot angestrengt. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)

    2004 - Meldungen 3419-3439

    2004 - Meldungen 3419-3439 rhartmann Fr, 2004-12-31 09:00

    Europa

    Deutschland

    • (3419) Berlin. Das Jahr 2003 brachte der katholischen Kirche Deutschlands mit einem Minus von 295.000 Mitgliedern ihren stärksten Rückgang seit 1949. Entscheidend waren nicht die rund 130.000 Austritte (plus 18.000 gegenüber 2002), sondern der immer größer werdende Überhang der Bestattungen gegenüber den Taufen. Offiziell wird die Katholikenzahl bundesweit mit 26,165 Millionen angegeben, doch tatsächlich dürften es gut 300.000 weniger sein, weil viele Diözesen immer noch nicht die amtlichen Meldedaten berücksichtigen und deshalb Personen mit doppeltem Wohnsitz oft auch doppelt gezählt werden. Die evangelische Kirche, von der ansonsten noch keine Daten zu erhalten waren, verlor 2003 sogar 375.000 Mitglieder. Demnach waren Ende 2003 effektiv noch 31,3 % der Einwohner katholisch und nahezu ebenso viele evangelisch. (Inzwischen dürften es jeweils glatt 31 Prozent sein.)

      Die katholischen Kirchensteuereinnahmen stiegen 2003 trotzdem um 55 Millionen auf 8,499 Milliarden Euro, was das Wehklagen über angeblich sinkende Einnahmen doch in einem eher fragwürdigen Licht erscheinen lässt. (Eigenmeldung auf Basis der statistischen Daten des Statistikreferats der katholischen Bischofskonferenz und der EKD sowie des Statistischen Jahrbuchs 2004)

    • (3420) Hamburg. Mit der Demokratie sei das Modell einer multikulturellen Gesellschaft nur schwer zu vereinbaren, erklärte Altkanzler Helmut Schmidt in einem Interview des "Hamburger Abendblatts". Die durch Migration entstandenen Probleme seien in Deutschland, aber auch in ganz Europa vernachlässigt worden. Bislang funktionierten multikulturelle Gesellschaften nur dort friedlich, wo es einen starken Obrigkeitsstaat gebe, sagte Schmidt und nannte Singapur als Beispiel. Die entscheidende Ursache für das Misslingen der Integration liegt nach Schmidts Worten in der Feindseligkeit gegen andere Religionen, zu der die christlichen Kirchen die Europäer über Jahrhunderte erzogen hätten. Das gelte insbesondere gegenüber dem Judentum und dem Islam. "Wir haben eine Grundhaltung der Abwehr gegenüber diesen Religionen erzeugt, und wenn jetzt einige Idealisten von Toleranz reden, kommt dieser Appell Hunderte von Jahren zu spät", sagte der Altkanzler. (Handelsblatt online, 24.11.04)

    • (3421) Bad Kreuznach. Christoph Böhr, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU, hat auf dem Sonderparteitag der rheinland-pfälzischen CDU, auf dem er zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im Frühjahr 2006 gekürt wurde, den Kulturkampf gegen "gott- und vaterlandslosen Gesellen" ausgerufen. In seiner Rede, die den diskreten Charme einer Kreuzzugspredigt von George W. Bush versprühte, würdigte Böhr sein Heimatland Rheinland-Pfalz als "Wiege der christlichen Kultur in Europa". Als steinerne Zeugnisse für diese These mussten die Dome in Mainz, Trier und Speyer herhalten, die Wegkreuze überall und "die schlanken Kirchtürme in unseren schmucken Dörfern". Deutschland sei, so führte der christliche Patriot Böhr aus, eben "keine AG, wie der Bundeskanzler meint, sondern unser Vaterland, das wir ins Herz geschlossen haben".

      Seinem Plädoyer für den Erhalt der "Werte des christlichen Abendlandes" schob Böhr noch eine Solidaritätsadresse an den verhinderten EU-Kommissar Rocco Buttiglione nach. Nur wegen seines christlichen Glaubens sei der "Mann ohne Fehl und Tadel" von den Linken im EU-Parlament "über die Reling geschubst worden". Danach gab es stehende Ovationen der 440 Delegierten für Böhr. Ein seltenes Glücksgefühl für den Mann, dem die mächtigen Bezirksfürsten der Partei zuvor alle Fähigkeiten abgesprochen hatten, die Union nach 16 Jahren der Abstinenz wieder zurück an die Fleischtöpfe der Macht in Mainz zu führen. Knapp 80 Prozent der Delegierten stimmten in geheimer Wahl für den nun wohl unumstrittenen Herausforderer des SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck.

      Nach der Grundsatzrede von Böhr dürfte einigermaßen klar sein, wohin die Reise bei der Union gehen wird: scharfe Polarisierung auf allen politischen Ebenen, inszeniert vor dem Hintergrund der Beschwörung der Werte des christlichen Abendlandes und zusätzlich gewürzt mit einer ordentlichen Prise Islamophobie: Das Kopftuchtragen aus politischen und religiösen Gründen jedenfalls, stellte Böhr schon einmal fest, werde von der CDU "niemals akzeptiert". (taz,15.11.04)

    • (3422) München. Die Forderung des CSU-Generalsekretärs Söder nach Wiedereinführung von flächendeckenden Schulgebeten ist ausgerechnet bei der katholischen Kirche auf Ablehnung gestoßen. Prälat Pfanzelt, Leiter des Katholischen Schulkommissariats Bayern, begrüßte zwar freiwillige Schulgebete, wollte diese aber "nicht als Instrument eines politischen oder gar religiös motivierten Kampfes gegen Andersdenkende und Andersglaubende" missbraucht wissen. Zwang sei "keine Dimension des Evangeliums". (Süddeutsche Zeitung, 16.11.04)

      Anm. MIZ: Abgesehen davon, dass die Behauptung, Zwang sei keine Dimension des Evangeliums, jeder halbwegs soliden Textinterpretation der "frohen Drohbotschaft" widerspricht, ist es doch bemerkenswert, dass alle bayrischen Bischöfe (mit Ausnahme des Regensburger Oberhirten) diese Position billigten. Dies zeigt, dass die Kirche aus der Schulkreuz-Diskussion und dem dort erfolgten Missbrauch des Kreuzes durch die CSU (als "Kultursymbol") offensichtlich gelernt hat.

    • (3423) Düsseldorf. Einmal mehr hat die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Marieluise Beck, eine "Einbürgerung des Islam" gefordert. Auf einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag warnte sie vor sich verstärkenden kulturellen Konflikten, wenn die Kommunikationsstörungen zwischen Deutschen und muslimischen Einwanderern nicht behoben würden. In diesem Zusammenhang regte Beck an, das im Grundgesetz festgeschriebene Staatskirchenrecht zu überprüfen. Um die Zusammenarbeit des Staates auch mit muslimischen Gemeinschaften zu ermöglichen, müsse nach entsprechenden Rechtsformen gesucht werden.

      Ausdrücklich begrüßt wurde von Beck der Vorschlag der Fraktion der Grünen, ein Moschee-Register in Nordrhein-Westfalen einzurichten. In dieses Verzeichnis sollten sich (freiwillig) alle islamischen Gemeinden aufnehmen lassen, die sich zum Grundgesetz und den Strafgesetzen bekennen. (Frankfurter Rundschau, 9.10.04)

    • (3424) Berlin. Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat sich für die flächendeckende Einführung von islamischem Religionsunterricht an deutschen Schulen ausgesprochen. "Warum soll man die Inhalte der Bibel, nicht aber des Koran vermitteln?", so die Ministerin in der Berliner Zeitung. Der Unterricht böte die Chance, einen aufgeklärten Islam zu entwickeln, der sich in eine offene Gesellschaft einfügen lasse. Das Fach solle auf Deutsch unterrichtet werden. Sie forderte für die nächste Legislaturperiode zudem eine Ergänzung des Zuwanderungsgesetzes. "Ein Zuwanderer, der gut Deutsch kann, sollte im Rahmen eines Punktesystems mit einem Bonus dafür belohnt werden." Dies gelte auch für gute Qualifikationen. (Tagesschau, 3.12.2004)

    • (3425) Berlin. Im mehr als zehnjährigen Rechtsstreit um die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas strebt das Berliner Oberverwaltungsgericht eine "friedliche Einigung" an. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp legte einen Vergleichsvorschlag vor. Bei einer Einigung könnte das sehr schwierige Verfahren um die Anerkennung der Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Dauer beendet werden.

      Das Land Berlin versagt der Gemeinschaft bislang die Anerkennung, womit Vergünstigungen verbunden wären. Der Vorschlag muss zunächst von beiden Seiten beraten werden. Sollte keine Einigung zu Stande kommen, will das Gericht im März nächsten Jahres ein Urteil verkünden. Dieses könnte jedoch wieder angefochten werden. Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht an Berlin zurückverwiesen. In dem Vergleich schlägt das Gericht vor, dass die Zeugen Jehovas bei einer Anerkennung als öffentliche Körperschaft auf Beamtenverhältnisse, den Einzug von Kirchensteuer sowie Religionsunterricht an Schulen verzichten. Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben in Deutschland rund 210.000 Mitglieder. Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas nicht an ihrem Glauben und ihrer Lehre, sondern an ihrem tatsächlichen Verhalten zu messen seien. Die vom Land Berlin beanstandete mangelnde Staatsloyalität sei kein Grund für eine Statusverweigerung.

      Für das Land Berlin betonte Rechtsanwalt Stephan Südhoff in der Verhandlung, die Zeugen Jehovas setzten körperliche "Zuchtmittel" gegen Kinder von Gemeindemitgliedern ein und übten psychischen Druck aus. Verboten seien auch Bluttransfusionen für Minderjährige. Dies solle nicht privilegiert werden. Die Religionsgemeinschaft wies diese Darstellung als unwahr zurück. (dpa, 3.12.04)

    • (3426) Würzburg. Der Würzburger Bischof Hofmann sprach sich für nur noch zwei statt der bisher sechs katholisch-theologischen Fakultäten in Bayern aus, die ihren Standort in Würzburg und München haben sollten. "Ich werde alles tun, um andere Bischöfe zu überzeugen, die großen Standorte zu stützen und ihre Leute dahin zu schicken, statt alles auf ein niedriges Niveau herunterzuschrauben." Obwohl direkter Widerspruch ausblieb, steht ein solch radikaler Schnitt noch nicht an. Die Bischöfe und die Hochschulleitungen von Regensburg und Passau vereinbarten in einem ersten Gespräch, dass in Passau künftig nur noch die Religionslehrerausbildung stattfinden solle, nicht aber mehr der Studiengang für Diplom- und Priesteramtstheologie angeboten wird. Bamberg und Augsburg sollen dem Passauer Beispiel folgen. Ferner beschlossen die bayerischen Bischöfe auf ihrer Herbsttagung die Schließung der zur kirchlichen Uni Eichstätt gehörenden Münchner Abteilung der Fakultät Religionspädagogik. Noch im Frühjahr hatten sie dies abgelehnt. (Süddeutsche Zeitung, 12.11.04; Kirchenzeitung der Erzdiözese Bamberg, 21.11.04)

    • (3427) Gersthofen. Einer bundesweit einmaligen Verletzung der religiös-weltanschaulichen Neutralität durch eine Kommune kam der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg dank der Aufmerksamkeit eines Mitglieds auf die Spur. Die Stadt Gersthofen bei Augsburg übernahm einen renovierungsbedürftigen Kindergarten der katholischen Kirche, den diese aus Kostengründen nicht weiter betreiben wollte. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt dort künftig nur Personal einzustellen, das einer Kirche angehört.

      Gegen diese Praxis lief der bfg Sturm und drohte eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof an. Gleichzeitig forderte er das Landratsamt Augsburg-Land auf, diesen Passus des Vertrags wegen Rechtswidrigkeit nicht zu genehmigen. (Eine Antwort hierzu steht noch aus.)

      Nach der erheblichen Presseresonanz verteidigte der zweite Bürgermeister den Deal zunächst, doch später rückte der 1. Bürgermeister (ebenfalls CSU) davon etwas ab, indem er betonte, nicht die Kommune, sondern die Kirche habe auf dem umstrittenen Passus bestanden, der "ganz unproblematisch nicht" sei. Daher habe er die Kirche um Stellungnahme gebeten. Sollte diese aber auf der Vereinbarung bestehen, gelobte er Nibelungentreue: "Dann stehen wir das gemeinsam durch." Beiläufig wurde bekannt, dass die genannte Regelung bereits bei zwei anderen Kindergärten unbeanstandet praktiziert wurde, weil sie - anders als diesmal - nicht in der Presse erwähnt wurde. (Augsburger Allgemeine, 26./27./28.8.04 sowie 17.9.04)

      Anm. MIZ: Der Verdacht liegt nahe, dass der Kindergarten nur vorübergehend in städtische Hand übergehen soll, um nach der Sanierung wieder von der Kirche betrieben zu werden. Dies entspräche auch dem kirchlichen Bestreben, möglichst viele Sozialeinrichtungen zu betreiben - aber mit möglichst wenig Eigenanteil.

    • (3428) Saarbrücken. Der Vatikan hat den Einspruch des Saarbrücker Priesters und emeritierten Theologen Gotthold Hasenhüttl gegen seine Amtsenthebung endgültig zurückgewiesen. Mit der Zustellung des Beschlusses, den Hasenhüttl nach eigenen Angaben erhielt, ist die Suspendierung rechtskräftig. Damit würden evangelische Gläubige zu Christen zweiter Klasse gestempelt, sagte Hasenhüttl. Der amtsenthobene Priester hatte beim Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin eine gemeinsame Abendmahlsfeier mit evangelischen Christen geleitet und auch Nicht-Katholiken zum Empfang der Kommunion eingeladen (vgl. hierzu das Editorial "Die Kannibalen kommen!" in MIZ 3/03). (kna, 5.12.04)

    • (3429) Paderborn. Das Erzbistum Paderborn wird mit seinem strikten Sparkurs auch vor den Kindergärten nicht Halt machen. In Zukunft soll eine Förderung aus Kirchensteuermitteln in bisherigem Umfang nur noch dann erfolgen, wenn in den Einrichtungen mindestens 75% der Kinder katholischen Glaubens sind. Dies geht aus einem Brief hervor, den der Paderborner Generalvikar Manfred Grothe an alle Kirchengemeinden geschickt hat, die Träger eines oder mehrerer katholischer Kindergärten sind. Danach sollen die neuen Förderrichtlinien bereits ab dem 1. August 2006 in Kraft treten. Ob es dann zu Schließungen von Gruppen oder Einrichtungen komme, hänge vom Einzelfall ab, so ein Sprecher des Erzbistums. Auch betriebsbedingte Kündungen von Erziehern und Erzieherinnen seien nicht ganz auszuschließen.

      Von der neuen Förderrichtlinie, die die übrigen Bistümer in NRW teilweise noch schärfer anwenden wollen, werden landesweit tausende von Kindergärten betroffen sein. So hatte das Erzbistum Köln angekündigt, die Zuschüsse für insgesamt 900 Kindergartengruppen zu kippen. Ziel sei es, für die betroffenen Einrichtungen einen Trägerwechsel herbeizuführen. Das kirchliche Streichkonzert bringt allerorten die Kommunen noch mehr in Zugzwang. Denn sie haben letztlich die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, für jedes drei- bis sechsjährige Kind einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen.

      Der Städtetag NRW ist daher bereits in Stellung gegangen. Er sieht "Grundsatzfragen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und kirchlichen Trägern" tangiert. Einen "flächendeckenden Rückzug der kirchlichen Träger" könnten die Kommunen "unmöglich kompensieren", teilte der Vorsitzende des NRW-Städtetages, Gerhard Langemeyer, mit. (nw-news, 30.11.04)

    • (3430) Wolfsburg. In Niedersachsen steht eine Ausweitung der "Konkordatsschulen" bevor. Durch eine Änderung der schulgesetzlichen Bestimmungen wird es den zusammengefassten Haupt- und Realschulen in katholischer Trägerschaft ermöglicht, ein gymnasiales Angebot zu schaffen. Die in den 1970er Jahren gegründeten 13 so genannten Konkordatsschulen in Niedersachsen unterscheiden sich von herkömmlichen (auch katholischen) Privatschulen durch eine bessere staatliche Subventionierung (volle Übernahme der Personalkosten, Beteiligung des Landes und der kommunalen Schulträger an den Sachkosten). Entstanden sind diese Schulen als Nachfolgerinnen der katholischen Bekenntnisschulen. Der besondere Charakter wurde dadurch unterstrichen, dass ursprünglich nur 10% der Schülerinnen und Schüler nicht-katholisch sein durften.

      Die Forderung nach einem gymnasialen Zweig begründen die Konkordatsschulen mit einer Veränderung im niedersächsischen Schulgesetz, die zum Wegfall der Orientierungsstufe führt. Damit, so ihre (nicht unbegründete) Befürchtung, würde die Mehrzahl der lernstarken katholischen Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule auf ein öffentliches Gymnasium überwechseln. Die Folge ist, dass nun Konkordatsgymnasien gegründet werden, die - finanziell besser ausgestattet - in Konkurrenz zu den öffentlichen Gymnasien treten. Denn eine weitere von CDU und FDP vollzogene Änderung im Schulgesetz verbietet die Neugründung von Gesamtschulen; eine solche wäre aber entstanden, wenn an die bestehenden zusammengefassten Haupt- und Realschulen ein gymnasialer Zweig angegliedert worden wäre.

      Zum Schuljahresbeginn 2004/05 waren zunächst drei Konkordatsgymnasien geplant: in Duderstadt, in Göttingen und in Wolfsburg. Allerdings stießen die Pläne auf breiten Widerstand. Die Landtagsopposition stimmte unter Hinweis auf die Ungleichbehandlung freier Schulträger gegen das Gesetz; der Landesrechnungshof monierte, dass eine finanzielle Privilegierung der Konkordatsschulen fragwürdig geworden sei, weil sie sich "immer weiter von ihrem ursprünglichen Leitbild der Volksschule und Bekenntnischule entfernt" hätten. Und die (zustimmungspflichtigen) öffentlichen Schulträger in Duderstadt und Göttingen lehnten die Gründung eines Konkordatsgymnasiums in ihrer Stadt schlicht ab. Lediglich in Wolfsburg ist zum neuen Schuljahr bereits ein Gymnasium des Sekundarbereichs I (Klassen 5 bis 7) entstanden. (E&W Niedersachsen, 8/2004)

    • (3431) Bamberg. Erzbischof Ludwig Schick hat sich gegen die Banalisierungen der Heiligen ausgesprochen. Bei der Eröffnung der Sonderausstellung "St. Nik'laus komm in unser Haus. Vom Heiligen zum Weihnachtsmann" im Historischen Museum Bamberg kritisierte er, dass das Heilige zum Niedlichen verkürzt und die Heiligen zweckentfremdet werden: "So ist der heilige Nikolaus entweder zu einem außerirdischen Hilfs- oder Ersatzerzieher für hilflose Eltern geworden, der zusammen mit Knecht Ruprecht in der Weihnachtszeit Lob und Tadel, Belohnung und Strafe der Eltern ersetzt beziehungsweise verstärkt oder er wird gar zu einer Werbefigur, die das vorweihnachtliche Geschäft belebt, zu einem Werbespot in den Konsumtempeln unserer Gesellschaft".

      Diese Banalisierungen, so der Erzbischof, beraubten besonders unsere Kinder einer Dimension, die sie unbedingt für ihr Leben, ihr Wachsen, ihr Menschwerden bräuchten. Unsere Welt, unsere Zeit und unsere Zukunft bräuchten das Religiöse, sie bräuchten das Evangelium Jesu Christi, in dem vor allem die menschenfreundliche, barmherzige, gütige und alle umfassende Liebe Gottes im Mittelpunkt stehe. Die Heiligen seien Evangelium auf Füßen."

      Schick verwies in diesem Zusammenhang auf die Patentämter, die darüber wachten, dass keine Erfindung geraubt oder zweckentfremdet werde. Die Patentämter garantierten die Rechte des Ersterfinders. Die Justiz bestrafe jeden Etikettenschwindel bei Wein, Kleidung, Möbeldesign, Nahrungsmitteln. Die Rechte der Kirche auf die christlichen Symbole schütze niemand: "Um den Etikettenschwindel im Heiligen und Religiösen kümmert sich bei uns kein Gericht. Die Schäden, die diese Missbräuche, dieser Schwindel und diese Nachlässigkeiten anrichten, sind aber viel schlimmer und nachhaltiger als Patentbetrug und die Etikettenschwindel in unserem Alltagsleben. Sie berauben uns dessen, was den Menschen zutiefst angeht, ihn prägt und heiligt - das Religiöse." In der Weihnachtszeit seien Etikettenschwindel und Patentverstöße im Religiösen besonders schlimm. Sie machten selbst vor Jesus, dem "menschgewordenen Gottessohn", keinen Halt. Erzbischof Schick: "Ich hoffe sehr, dass diese Ausstellung vor allem die wahre Gestalt des heiligen Nikolaus neu ins Bewusstsein bringt und den Heiligen der Banalisierung, Vermarktung und Zweckentfrem-dung entreißt". (kath.net, 26.11.04)

      Anm. MIZ: Selbst wenn man ignoriert, dass das Urheberrecht gemeinhin 70 Jahre nach dem Tod des Wortschöpfers endet, ist Schicks Vorstellung von einer originellen und daher patentierungswürdigen, christlichen Märchen- und Mythenwelt reichlich absurd, schließlich ist das Christentum - was für religionswissenschaftlich Kundige nicht sonderlich verwunderlich ist - nichts weiter als eine "Second-Hand-Religion", die erwiesenermaßen selbst ihre zentralsten Ideen und Dogmen anderen Religionen und Kulturen abgekupfert hat.

    • (3432) Bremen. Im November hat sich eine neue Partei gegründet, die laut Grundsatzprogramm die "deutschen christlichen Konservativen und Patrioten" als Wählerschaft im Auge hat. Obwohl sie unter dem Namen Deutsche Christliche Partei firmiert, finden sich in ihren ersten programmatischen Aussagen allerdings nur wenige konkrete Bezüge auf explizit christliche oder gar kirchliche Vorstellungen. Lediglich allgemein wird auf die bedeutung der "christlich-abendländischen Kultur" für die "Wiedergewinnung von verbindlichen Werten" verwiesen.

      Dafür erinnern viele Passagen an altbekannte Positionen rechter Parteien, was angesichts des Personals nicht überrascht: Parteigründer Reinhold Thiel war bislang bei der Deutschen Partei und in der Pommerschen Landsmannschaft politisch engagiert. (heise.de, 29.12.04, Antifaschistische Nachrichten, 16.12.04)

    Österreich

    • (3433) Wien. Die SPÖ hat am derzeit laufenden Bundesparteitag auf Antrag der Sozialistischen Jugend einen Antrag "zur Absicherung und Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch" beschlossen. Der Antrag geht auf die Initiative von Stefanie Vasold, Frauensprecherin der Sozialistischen Jugend Österreich (SJÖ) zurück. Im Antrag ist die Forderung nach einer Bannmeile für Lebensrechtsgruppen im Umfeld von Abtreibungskliniken enthalten. Außerdem möchte die SPÖ, dass das Abtreibungsgesetz aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird und dass in Landesspitälern eine anonyme Abtreibung vorgenommen werden kann. Wörtlich meinte Vasold laut SPÖ-Pressedienst: "Die SPÖ geht in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs damit wieder in die Offensive. Nicht nur das Bewahren des Erreichten, sondern ergänzende Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, verbessern. All jenen, die fordern, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen oder einzuschränken, sei gesagt, dass das mit der SPÖ nicht zu machen ist. Denn: Ob wir Kinder kriegen oder keine, das entscheiden wir alleine!" (kath.net, 1.12.04)

    Frankreich

    • (3434) Paris. Taslima Nasrin, die 2002 den Erwin-Fischer-Preis des IBKA entgegennahm, wurde mit dem Mandajeet-Singh-Preis 2004 der UNESCO für die Förderung von Toleranz und Gewaltfreiheit ausgezeichnet. Geehrt wurde sie für ihren mutigen und unermüdlichen Kampf für Menschenrechte, Freiheit und Gleichberechtigung der Frauen in islamischen Ländern. Die in Bangladesch geborene ­Ärztin, Dichterin und Autorin hatte 1994 ihr Land verlassen müssen, als islamische Fundamentalisten schworen, sie zu töten. Seither lebt sie im Exil in Europa und den USA. Zur Zeit forscht sie an der Harvard-Universität über Säkularisation und Emanzipation von Frauen in islamischen Ländern.

      Der Preis, der 1995 mit der Hilfe des indischen Schriftstellers und UNESCO-Goodwill-Ambassadors Mandajeet Singh geschaffen wurde und der alle zwei Jahre vergeben wird, ist mit 100.000 Dollars dotiert. Er wurde Taslima Nasrin am 16. November in einer Feier im UNESCO-Hauptquartier in Paris von UNESCO-Generaldirektor Koiichi Matsuura überreicht. Zuvor war der Preis im Jahr 2002 der Friedensnobelpreis-Trägerin Aung San Suu Kyi verliehen worden. (Rationalist International Bulletin Nr. 135, 2.12.04)

    Großbritannien

    • (3435) Liverpool. Eine christliche Privatschule in Großbritannien hat eine Sondergenehmigung zur Wiedereinführung der Prügelstrafe beantragt. Die Züchtigung von Kindern sei Teil ihrer religiösen Überzeugungen, erklärten Vertreter der Christian Fellowship School in Liverpool. Der Antrag wurde beim Oberhaus eingereicht, dessen fünf Lordrichter die höchste Rechtsinstanz im Vereinigten Königreich darstellen. Zwei Gerichtsinstanzen hatten die Argumentation der Schule zuvor zurückgewiesen. Die Lehranstalt kämpft seit insgesamt fünf Jahren vor diversen Gerichten für das Recht auf Erziehung mit dem Rohrstock.

      Die Prügelstrafe an Schulen wurde in Großbritannien 1996 verboten. Die Liverpooler Schule sieht darin jedoch eine Einschränkung ihres Rechts auf freie Religionsausübung, wie Direktor Philip Williamson erklärte. Sein Anwalt James Dingemans machte geltend, dass es nach britischem Gesetz Eltern gestattet sei, ihre Kinder zu züchtigen. Dieses Recht müssten sie auf Lehrer übertragen können. Schon im Buch der Sprüche stehe geschrieben: "Bestrafe das Kind mit der Gerte und rette seine Seele vor dem Tod."

      Die Ansicht der Traditionalisten ist in Großbritannien allerdings auch innerhalb der Kirche umstritten. Zahlreiche Funktionsträger und kirchliche Organisationen erklärten, Kinder zu schlagen sei ein Akt der Gewalt. Kinderorganisationen und moderne Pädagogen sind über die handfesten Pläne erzürnt. Ein Bündnis mit dem Namen "Kinder sind unschlagbar" kämpft seit Jahren für ein absolutes Züchtigungsverbot. Nach britischem Recht ist es Eltern nach wie vor gestattet, ihre Kinder zu züchtigen.

      Auch in amerikanischen Schulen ist das gefürchtete "Paddling" weit verbreitet, vor allem in den religiös geprägten Bundesstaaten des "Bible Belt". Dort ist das gefürchtete Instrument rund einen Meter lang und ähnelt einem Paddel. Mit Wucht auf den Hintern geschlagen, hinterlässt es Striemen oder sogar Blutergüsse. Zur Züchtigung müssen sich Schüler nach vorne beugen - eine ebenso schmerzhafte wie erniedrigende Prozedur.

      Nur 28 amerikanische Bundesstaaten haben die Prügelstrafe offiziell abgeschafft, in den übrigen 22 ist sie noch erlaubt. Laut US-Bildungsministeriums bekamen im Bundesstaat Mississippi 9,8 Prozent der Schüler den Hintern versohlt. Auf den weiteren Plätzen folgen Arkansas mit 9,1 Prozent, Alabama mit 5,4 Prozent und Tennessee mit 4,2 Prozent.

      Hinter der Initiative der Liverpooler Schule stehen 40 weitere Privatschulen, die allesamt das Verbot der Prügelstrafe als Beschneidung der Religionsfreiheit ablehnen. Der Vorstoß werde auch von den Eltern unterstützt, behauptet der Direktor. Die Gerichtskosten in sechsstelliger Höhe hoffen die streitbaren Pädagogen durch Spenden zu decken. Die Privatschule verlangt ein Schulgeld von mehr als 3000 Euro pro Jahr.

      Das höchste Appellationsgericht des Landes hatte zuvor erklärt, Lehrer könnten bei Problemen mit Kindern deren Eltern kontaktieren, die dann eine etwaige Bestrafung selbst ausführen könnten. Für den Fall, dass die Christian Fellowship School mit ihrer Argumentation vor Gericht durchkommt, liegen bereits konkrete Gebrauchsanweisungen für das Instrument der Prügelstrafe vor. Kleine Kinder könne man "auf die Hände oder die Beine" schlagen. Größere Schüler gehörten auf den Hintern geschlagen, "mit einem Gegenstand, der einem Lineal ähnelt, aber etwa 10 Zentimeter breit ist". (Spiegel online, 6.12.04)

    Niederlande

    • (3436) Den Haag. Der Mord an Theo van Gogh hat in den Niederlanden zu einer ersten politischen Entscheidung geführt - nämlich lieber gar nichts zu entscheiden. Nach wochenlanger Koalitionskrise beschloss das Parlament in Den Haag, dass der Straftatbestand der "herabsetzenden Gotteslästerung" unverändert bleibt. Das Gesetz wird weder verschärft noch wird es abgeschafft.

      Seit 70 Jahren existiert der Straftatbestand der "herabsetzenden Gotteslästerung". Doch die Paragrafen 147 und 147a wurden nur äußerst selten angewandt - und die wenigen Verfahren endeten fast immer mit Freisprüchen. Kein Wunder, wie Juristen finden: "Schließlich vertreten selbst Theologen die 'Gott-ist-tot'-Theorie. Damit ist auch strafrechtlich eine Periode abgeschlossen."

      Doch das Relikt wurde unerwartet aktuell: Nach dem Mord an van Gogh schlug der christdemokratische Justizminister Piet Hein Donner vor, Gotteslästerung künftig härter zu bestrafen. Filme wie van Goghs "Submission" sollten dann nicht mehr möglich sein. Das Werk hatte viele Muslime gekränkt, weil Teile des Korans auf die nackte Haut einer Frau gemalt wurden.

      Die Kunstwelt protestierte mit einem offenen Brief an den Justizminister: "Müssen Menschen, die Religionen und deren extreme Übersteigerungen verspotten, nun neben den Terroristen auch noch Ihre Beamten fürchten?", wollten fast alle namhaften Schriftsteller und Filmemacher wissen. Auch die Koalitionspartner konterten umgehend. So ein Gesetz, das sei ja "wie eine Belohnung für islamistische Mörder", befand etwa die Integrationsministerin Rita Verdonk von der rechtsliberalen VVD. Die linksliberale Regierungspartei D66 wiederum wollte nicht einsehen, warum ausgerechnet religiöse Gefühle besonders zu schützen seien. Dann müsste es künftig auch Sondergesetze für Homosexuelle, Behinderte, Frauen oder Ausländer geben. "Absurd", befand D66 und kündigte einen Gegenantrag an: Der Straftatbestand Gotteslästerung sollte komplett aus dem Gesetzbuch gestrichen werden.

      Der Koalitionskrach war da. Zugleich bildeten sich im Parlament ganz neue Allianzen. Der Gegenantrag von D66 hatte beste Aussichten angenommen zu werden. Denn die oppositionellen Sozialisten, Sozialdemokraten und Grüne waren ebenfalls geneigt, den Straftatbestand Gotteslästerung ganz zu streichen. Und nicht nur sie: Auch die Fortuyn-Partei LPF zeigte sich begeistert. Die Populisten fanden es schon immer unnötig, Rücksicht auf die Gefühle von Muslimen zu nehmen. Schließlich hatte doch bereits Parteigründer Fortuyn verkündet, der Islam sei "rückständig".

      Es begann eine Phase der intensiven Diplomatie, besonders die Christdemokraten machten Druck. Schließlich war D66 bereit, den Gegenantrag abzuschwächen: Man wollte nicht mehr fordern, den Straftatbestand Gotteslästerung abzuschaffen - es wurde nur noch verlangt zu "überprüfen", ob das Gesetz nicht geändert werden könnte. Doch selbst diese Mini-Version fand schließlich keine Mehrheit. Grüne, Soziallisten und Sozialdemokraten fürchteten nun doch die symbolische Wirkung. "Von der Abschaffung der Strafbarkeit könnte die Botschaft ausgehen, dass Gotteslästerung künftig erlaubt ist", erläuterte der sozialdemokratische Fraktionsführer Wouter Bos. "Das wäre jetzt ein falsches Signal gegenüber den Muslimen." (taz, 25.11.04)

    Spanien

    • (3437) Madrid. Spanien verwandelt sich in raschem Tempo in ein säkulares Land, seit die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero im März 2004 die Macht übernahm. Jetzt hat die Regierung einen Zeitplan aufgestellt, nach dem die staatliche Finanzierung der Römisch-Katholischen Kirche auf die Hälfte reduziert werden soll - ein erster Schritt auf dem Wege zu ihrer völligen Abschaffung. Bisher sind jedes Jahr mehr als 136 Millionen Euros aus der Staatskasse in den Klingelbeutel der Katholischen Kirche geflossen. Die Regierung hat auch eine Übereinkunft gekündigt, die spanischen Steuerzahlern bisher erlaubte, einen gewissen Prozentsatz ihrer Steuern der Kirche zu spenden. Und sie setzte eine Kommission ein, die das Verbot von Kruzifixen auf öffentlichen Gebäuden durchsetzen soll. Obwohl Spanien gemäß seiner Verfassung von 1978 ein laizistischer Staat ist, wurde die Römisch-Katholische Kirche bisher mit öffentlichen Mitteln finanziert und genoss viele Privilegien, die nun Schritt für Schritt gestrichen werden.

      Selten hat die spanische Bischofskonferenz so einmütig an einem Strang gezogen wie in den vergangenen Wochen und Monaten. Seit die sozialistischen Reformprojekte auf der Tagesordnung stehen, sind binnenkirchliche Streitthemen quasi über Nacht vergessen. Nationalistisch gefärbte Vorstöße einzelner Prälaten im Baskenland und Katalonien oder gar Erwägungen der Regionalkonferenzen, aus der spanischen Bischofskonferenz auszusteigen, sind derzeit kein Thema. Die Regierung Zapatero hat mit ihren Initiativen zu Abtreibung, Sterbehilfe, Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und einer Reform des Religionsunterrichts paradoxerweise erreicht, was die spanische Kirche seit Francos Tod nicht zustande brachte: eine nationale Phalanx zu schmieden, in der regionale Interessen eine untergeordnete Rolle spielen.

      Wie geschlossen die Bistümer derzeit agieren, zeigte kürzlich eine Kirchenkampagne gegen die Sterbehilfe. Mehr als sieben Millionen Faltblätter hatte die Bischofskonferenz drucken lassen, um die Gläubigen über die kirchliche Position zur Sterbehilfe zu informieren. Nahezu alle Gemeinden verteilten die Prospekte, obwohl es noch kurz vor Beginn der Kampagne Gerüchte über einen Boykott der baskischen Bistümer gab. Viele Geistliche riefen in den Sonntagsmessen zum Engagement für den "Lebensschutz" auf. Die Aktion bildete den Auftakt der Kampagne "Das ganze Leben leben". Themen sind der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, Abtreibung und die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.

      Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Spanier nicht vor Tatsachen gestellt werden, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären: etwa der Vorschlag, einen Lehrstuhl für Öffentliche Freiheit und Laizität an der Madrider Universität Carlos III. einzurichten, oder der Plan der katalanischen Gesundheitsbehörden, Abtreibungen zu hundert Prozent über die Krankenkassen zu finanzieren. Vor allem die Verdrängung traditioneller christlicher Zeremonien und Bräuche zeigt die schwindende Bedeutung des Katholizismus in Spanien. Überregionales Aufsehen erregte am 7. November die erste Ziviltaufe im katalanischen Igualada. Die so genannte "Zeremonie der Namensgebung" geht auf die Französische Revolution zurück. In Igualada las der Standesbeamte dem Baby ein Kapitel aus der spanischen Verfassung und der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen vor, "um es mit demokratischen Grundsätzen willkommen zu heißen".

      Auch der Streit eines Schulleiters in Castejón mit dem lokalen Elternverband sorgt für Schlagzeilen. Die Schule hatte die Proben für das traditionell von Schülern aufgeführte Krippenspiel in diesem Jahr abgesagt mit dem Hinweis, weder Weihnachtsgeschichte noch -lieder seien in einer Schule, die einen Muslimenanteil von 25 Prozent aufweist, zumutbar - und damit heftige Proteste bei den Eltern ausgelöst.

      Ein Hauch von Melancholie liegt daher über den jüngsten Erklärungen spanischer Würdenträger. Der Primas des Landes, Erzbischof Antonio Cañizares, klagte, die Christen befänden sich gegenwärtig in einem kulturellen Exil, das Ähnlichkeit mit der Situation der Urchristen habe.

      Auch wenn Spaniens Bewegung in Richtung Säkularismus die Bischöfe zu neuer Zusammenarbeit treibt, ihr Aufschrei über den "moralischen Niedergang" der Legislativen und über den "allgemeinen Glaubensabfall" des Landes findet wenig Resonanz in der Bevölkerung. Umfrageergebnisse zeigen, dass es eine starke Mehrheit zugunsten der geplanten Gesetze gibt. 72% der Bevölkerung wünschen zu sehen, dass die Kirche sich selbst finanzieren muss. Obwohl etwa 90% der Spanier formal Katholiken sind, üben nur 25% ihre Religion aus, darunter nur wenige Jugendliche. Die neue Politik, sagt Ministerpräsident Zapatero, sei genau das, wofür die Leute bei der Wahl gestimmt haben. "Was die Regierung dem Parlament vorlegen wird, ist im strengsten Sinne eine Widerspiegelung dessen, was am Wahltag Unterstützung fand." (Rationalist International Bulletin Nr. 133, 6.11.04, Die Tagespost, 20.11.04)

    Nordamerika

    U.S.A.

    • (3438) Hollywood. Ein zehn Jahre altes Käsebrot, auf dem ein angeblich Wunder bewirkendes Antlitz der Jungfrau Maria erkennbar sein soll, hat in den Vereinigten Staaten für 28.000 Dollar (21.392 Euro) den Besitzer gewechselt. Das halbe Sandwich mit einer abgebissenen Ecke wurde beim Internet-Auktionshaus Ebay vom Online-Kasino GoldenPalace.com erstanden, wie Kasinochef Richard Rowe mitteilte. Rowe will jetzt das Sandwich zusammen mit dessen bisheriger Besitzerin Diana Duyser auf Welttournee schicken, damit das Wort von den mystischen Kräften dieses Käsebrots sich über den Erdball ausbreitet.

      Duyser berichtete auf Ebay, dass sie die Heilige Jungfrau aus dem Sandwich anblickte, nachdem sie den ersten Bissen getan hatte: "Ich habe das Sandwich vor zehn Jahren getoastet. Als ich reinbiss, sah ich ein Gesicht, das mich anblickte; es war die Jungfrau Maria, die mich anstarrte. Ich war total unter Schock." Die Schmuckdesignerin aus Florida merkte zudem als Beweis für die Besonderheit Grillsandwichs an, dass das Brot nicht verschimmelt sei. Außerdem habe es ihr "Segen" gebracht: Bei mehreren Besuchen in einem Spielkasino habe sie insgesamt 70.000 Dollar gewonnen; sie könne die Belege zeigen.

      Da Duyser soviel Geld im Glücksspiel gewonnen habe, sei es nur passend, dass das Brot nun von einem Kasino erstanden worden sei, erklärte GoldenPalace.com auf seiner Webseite. Dort wird auch ein "Virgin Mary Grilled Cheese T-Shirt" zum Verkauf angeboten. Auf der Welttournee soll Geld für wohltätige Zwecke gesammelt werden, kündigte Rowe an. Außerdem solle das Sandwich "die Lebensgeister der Menschen beflügeln".

      Das Marien-Brot löste nicht nur Klickreflexe aus - das Höchstgebot lag zwischenzeitig bei wohl nicht ernst gemeinten 70 Millionen Euro -, es animierte auch Scherzkekse: So gab es bei Ebay auch ein Käsebrot, auf dem angeblich ein Bild von Elvis Presley zu sehen ist, ein "Schnitzel mit Ariel Scharon", ein "Falafel mit Jassir Arafat" und "ein Panini mit Madonna". Das wohl seriöseste (und wahrscheinlich auch schmackhafteste) Angebot fand allerdings keine Abnehmer: Für den "echten Käsetoast ohne Jungfrau Maria" wollte sich kein Ebay-Aktionär erwärmen. (Südkurier 18.11.04, WZ-Online, 18.11.04, FAZ, 23.11.04)

    Asien

    Pakistan

    • (3439) Islamabad. Die Nationalversammlung von Pakistan hat - gegen die Stimmen der fundamentalistischen Koalition Muttahida Majlis-e-Amal (MMA) - ein ergänzendes Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, den Missbrauch der pakistanischen Blasphemie-Gesetze einzuschränken, die in Artikel 295 B, C und 298 A, B, C des Pakistanischen Strafgesetzbuches niedergelegt sind. Der neue Gesetzes-Zusatz fordert, dass Beschuldigungen von einem Polizeibeamten gehobenen Ranges auf ihren Tatsachengehalt überprüft werden müssen, bevor ein Strafverfahren eröffnet werden kann. Momentan gelten bereits vage Behauptungen gegen eine Person als zureichende Grundlage für sofortige Verhaftung und Anklage. Untersuchungen werden, wenn überhaupt, erst später und von rangniederen Beamten durchgeführt. Wegen dieser willkürlichen Verfahrensregelungen sind die Blasphemie-Gesetze nicht nur ein tödlicher Dolch in der Hand religiöser Fanatiker, sondern auch ein billiges und brutales Instrument, mit dem Skrupellose persönliche Rache üben, sich Besitztümer aneignen und viele andere Angelegenheiten auf eigene Faust regeln können, die überhaupt keine Verbindung zu Religion haben.

      Der Gesetzes-Zusatz wird wirksam, sobald das Gesetz vom Senat gebilligt ist. Die Novelle könne vielleicht tatsächlich den Missbrauch der Blasphemie-Gesetze reduzieren, aber das allein genüge nicht, erklärte Tahir Muhammed Khan, der Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan. Ziel müsse es sein, das Blasphemie-Gesetz ganz abzuschaffen. Er kritisierte, dass die Nationalversammlung, indem sie ausschließlich Veränderungen auf Verfahrensebene berücksichtigte, ganz nebenbei bestätigt habe, dass die Todesstrafe auf Blasphemie obligatorisch bleibe.

      Die pakistanischen Blasphemie-Gesetze sind ein Überbleibsel des britischen Kolonial-Strafrechtes. Zunächst religionsneutral, wurden sie 1986 von der Militärregierung des General Zia-ul Haq "islamisiert" und an das Sharia-Recht angepasst. 1991 machte der gewählte Premierminister Nawaz Sharif die Todesstrafe obligatorisch. Durch die Islamisierung der Gesetze stieg die Zahl der Blasphemie-Verfahren gewaltig in die Höhe: Während es in den sechzig Jahren zwischen 1927 und 1987 nur ganze 7 Fälle gegeben hatte, schoss die Anzahl der Fälle zwischen 1987 und heute (knapp 16 Jahre) auf 4000 empor.

      Präsident General Musharraf hat die drakonischen Blasphemie-Gesetze mehrfach in öffentlichen Reden kritisiert, ergriff aber nie entschlossen die Initiative, sie zu ändern. Als die Fundamentalisten seiner liberalen Vision des Islam im Mai 2000 mit wütenden Demonstrationen entgegentraten, versprach er ihnen sogar, dass alle Pläne aufgegeben seien, die Blasphemie-Gesetze zu ändern. Aber der internationale Druck auf seine Regierung wuchs, als der Blasphemieprozess gegen den Rationalisten Dr. Younus Shaikh eine weltweite Welle von Protest hervorrief. Shaikh, zum Tode verurteilt und mehr als zwei Jahre lang in Einzelhaft in einer winzigen Todeszelle im Gefängnis von Rawalpindi eingesperrt, wurde schließlich freigesprochen. (Rationalist International Bulletin Nr. 135, 2.12.04)