2004 - Meldungen 3381-3398

2004 - Meldungen 3381-3398 rhartmann Fr, 2004-12-31 09:00

Europa

Deutschland

  • (3381) Bremen. Der Kopftuchstreit ist noch nicht ausgefochten, da sorgt in Bremen die Diskussion um muslimische Bibelkunde-Lehrer für neuen Zündstoff. Anfang des 19. Jahrhunderts war das konfessionsunabhängige Fach "Biblische Geschichte" geschaffen worden. Damals hatten sich Reformierte und Lutherische nicht darüber einigen können, wer für den Religionsunterricht an Bremer Schulen zuständig sei. Seit 1947 ist es auch in der Landesverfassung festgeschrieben: "Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen mit bekenntnismäßig nicht gebundenem Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage", heißt es in Artikel 32. Nun studieren die ersten Muslime Religionspädagogik, um später "Biblische Geschichte" zu unterrichten. Ein erster Absolvent bewirbt sich derzeit um ein Referendariat, eine junge Frau folgt in diesem Jahr.

    Diese Entwicklung alarmiert die Kirchen. 1947 wurde in der Landesverfassung festgeschrieben, dass der Unterricht in "Biblischer Geschichte" (BGU) zwar bekenntnismäßig nicht gebunden sei, aber auf christlicher Grundlage erfolgen müsse. "Es wäre schizophren, wenn Muslime christlichen Religionsunterricht geben würden. Christen bringen Moslems doch auch nicht den Koran bei", wird Wilhelm Tacke, Sprecher der Katholischen Kirche in Bremen, zitiert. Theoretisch könne die Kirche klagen, sollte künftig ein Muslim Biblische Geschichte lehren. Auch Andreas Quade, Leiter der Religionspädagogischen Arbeitsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche, kann sich einen solchen Unterricht "nicht gut vorstellen". Die Kirche sei zwar nicht an einer Klage interessiert. Ein juristisches Gutachten, das den Fall überprüft, habe sie aber trotzdem bereits in Auftrag gegeben. Quade deutet vorsichtig an, dass Muslime als BGU-Lehrer möglicherweise "nicht vereinbar mit der Verfassung" sein könnten. Der Widerstand der Kirchen erzürnt die Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/ Religionskunde Bremen. Den jungen Muslimen nach jahrelangem Studium Steine in den Weg zu legen, sei "schäbig" und "unanständig". "Das geht in Richtung Berufsverbot", betont der Vorsitzende Manfred Spieß, der selbst BGU unterrichtet. Spieß ist überzeugt, dass die muslimischen Lehrer in spe ihren persönlichen religiösen Hintergrund nicht mit ins Klassenzimmer bringen werden. Besonders "delikat" ist nach Auffassung des Bremer Religionswissenschaftlers Christoph Auffarth, dass eine der künftigen Bewerberinnen überzeugte Kopftuchträgerin ist. Auffarth rechnet damit, dass die muslimischen Absolventen den Eintritt in den Schuldienst gegebenenfalls vor Gericht einfordern werden. Über die Einstellung der muslimischen Nachwuchslehrer muss das Bildungsressort als Arbeitgeber entscheiden. Der Behörde ist indes noch keine Bewerbung bekannt. Allerdings fragt sie weder Lehrer noch Schüler nach ihrer Konfession. (Spiegel-online, 22.3.04)

  • (3382) Frankfurt/Main. Mit Steuervorteilen für Katholiken und Protestanten will die CDU den dramatischen Mitgliederschwund der beiden großen christlichen Kirchen stoppen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr nannte an Ostern die wachsende Zahl von Kirchenaustritten aus Steuergründen eine unheilvolle Entwicklung, die dringend gestoppt werden müsse: "Kirchenaustritt darf kein Steuersparmodell sein." Daher sollten entsprechende steuerliche Anreize für den Verbleib in der Kirche geschaffen werden.

    Böhrs Vorschlag sieht vor, dass Katholiken und Protestanten künftig 20 Prozent der Kirchensteuer direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen können. Dadurch könnten leicht rund 100 Euro im Jahr gespart werden, sagte der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende. Er forderte die Bundesregierung auf, dieses Modell zu prüfen. Zurzeit gehören nur noch 63,8 Prozent der rund 82 Millionen Deutschen der katholischen oder evangelischen Kirche an. Seit langem bewegt sich die jährliche Zahl der Austritte für beide Kirchen jeweils im sechsstelligen Bereich. (Memminger Zeitung, 14.4.04)

    Anmerkung MIZ: Der promovierte (!) CDU-Vize Christoph Böhr versucht schon seit vielen Jahren das intellektuelle Niveau seines großen Vorbilds, des ebenfalls promovierten (!) Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl, zu unterschreiten. Mit diesem Vorschlag, der sämtliche Staats-Subventionen zugunsten der Kirchen (aus Steuergeldern auch der Konfessionslosen!) außer Acht lässt, ist es ihm endlich gelungen. Die MIZ-Redaktion gratuliert?

  • (3383) München. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller profiliert sich immer wieder als Rechtsaußen der katholischen Kirche und scheut auch nicht davor zurück, verfassungsmäßig garantierte Rechte auszuhebeln. Im kirchlicehn Amtsblatt des Bistums verbot er jüngst die "Anrufung eines weltlichen Gerichts im Rahmen kirchlicher Ämter und Aufgaben": "Kraft meiner bischöflichen Vollmacht untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen stellten "bei kirchlichen Mitarbeitern ein Dienstvergehen" dar, dass "mit einer gerechten Strafe, ggf. Disziplinarmaßnahmen, belegt werden" könne.

    Als Journalisten anfragten, ob das Bistum dadurch die Rechtswegegarantie der deutschen Verfassung aushebeln wolle, lautete die Antwort: Man habe nur auf einen unschönen Fall reagiert, wo ein Pfarrer seinen Kaplan verklagt habe. Wenn Formulierungen missverständlich seien, würden sie geändert. Da drei Monate lang nichts an dem Dekret geändert wurde, sieht es so aus, als ob der Bischof sein Geschriebenes auch so meine. Das wiederum hat bei Verfassungs- und Kirchenjuristen für Verwunderung gesorgt. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde erklärte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung: "Die Kirche darf ihre internen Verhältnisse regeln, aber nicht einfach bürgerliche Rechte einschränken." [Anmerkung MIZ: Was Sie dennoch nachweislich in vielen Fällen tut!] Wenn so etwas mit dem schwammig formulierten Edikt gemeint sei, sei es "schlicht unwirksam". Auch die Mainzer Kirchenrechtlerin Ilona Riedel-Spangenberger staunte nicht schlecht über Müllers Anweisungen: "Das sind ja Vorstellungen aus dem 19. Jahrhundert." Mit dem Kirchenrecht von 1983 lasse sich der Erlass nicht begründen. Trotzdem erklärte Bistumssprecher Gregor Tautz gegenüber der Presse, dass eine Änderung des Edikts nicht geplant sei? (Süddeutsche Zeitung, 18.2.04)

  • (3384) München. Die Osterbotschaft des CSU-Generalsekretärs, Markus Söder, die Abkehr von religiösen Wertvorstellungen in Bayern zu stoppen, christliche Wertvorstellungen in den Schulen verbindlich vorzuschreiben und nationalistische Rituale zu fördern, ist nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit ein Anschlag auf die Religionsfreiheit und auf die im Grundgesetz und auch der Bayerischen Verfassung verankerte weltanschauliche Neutralität des Staates.

    Hintergrund der Osterbotschaft war offenbar eine 2003 veröffentlichte Studie (vgl. Materialdienst der EZW, Juni 2003), der zufolge sich in Deutschland nur noch 39% der Bevölkerung als religiös einstuft. In Bayern liegt dieser Anteil mit 53% zwar noch knapp über der Hälfte, aber weit unter früheren Werten. Auch unter Kirchenmitgliedern lässt die Konfessionsbindung nach: Obwohl seit 1990 über eine halbe Million Bayern aus der Kirche ausgetreten sind (nach Abzug der Eintritte), ist die sonntägliche Kirchgangsquote auch unter den verbliebenen Katholiken dramatisch von 26,1 auf 17,9% gesunken, bei Protestanten (trotz Umstellung auf günstigere Zählsonntage) von rund 8 auf 6%. Inzwischen sind noch 58% der Bayern nominell katholisch und 22% evangelisch, aber schon 18% konfessionslos.

    Diesen auf freier Entscheidung der Menschen beruhenden Trend haben die politischen Parteien nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit zu respektieren. Die Aussagen des CSU-Generalsekretärs laufen hingegen auf den Versuch hinaus, das Christentum in Bayern als Staatsreligion wieder einzuführen. Zwar ist "nur" von der "christlichen Werteordnung" die Rede, aber auch diese darf nicht als verbindlich festgeschrieben werden, da konfessionelle Morallehre - nach übereinstimmender Auffassung aller Religionspädagogen - stets die Folgerung aus der jeweiligen konfessionellen Glaubenslehre darstellt. Daher kann eine für alle geltende Werteordnung nur eine säkulare sein, die nicht einen bestimmten Glauben voraussetzt.

    "Jetzt wird offenbar, welch fürchterlichen Fehler die Konfessionsfreien und Nichtreligiösen gemacht haben, als sie bei der letzten Landtagswahl erstmals mehrheitlich die Union gewählt haben", stellte der Bund für Geistesfreiheit in seiner Pressemitteilung fest. "Wenn auch SPD, Grüne und andere Parteien oft unbefriedigende Lösungen anbieten - die C-Parteien sind für Nichtreligiöse allemal der Tod der Religionsfreiheit." (Pressemitteilung des bfg-Bayern, 14.4.04)

  • (3385) Bad Herrenalb. Die evangelische Landeskirche Baden plant die Einführung eines flächendeckenden Kirchengelds. Auf der diesjährigen Frühjahrstagung der Landessynode in Bad Herrenalb haben die Vertreter über ein entsprechendes Kirchgeldgesetz beraten. Betroffen sind davon Protestanten aller 560 Gemeinden der badischen Landeskirche, die keine Lohn- oder Einkommensteuer und daher auch keine Kirchensteuer zahlen. Sie sollen künftig 0,5 Prozent ihrer Jahreseinkünfte entrichten, maximal 150 Euro im Jahr.

    Verglichen mit dem bisherige Höchstbetrag des jährlich anfallenden Kirchgelds von 18 Euro ist das ein riesiger Sprung. Marc Witzenbacher, Pressesprecher der evangelischen Landeskirchen, betonte gegenüber ka-news jedoch ausdrücklich, dass es sich um eine freiwillige Abgabe handle. Rentner und geringfügig Beschäftigte müssten nicht damit rechnen, von der Kirche abgemahnt zu werden, für den Fall, dass sie die Abgabe nicht zahlen würden. Im Gegensatz zum bisher geltenden Kirchgeld, würde die neue Abgabe von den Kirchen in den einzelnen Gemeinde direkt eingezogen und diesen auch sofort zufließen. Die Gelder kämen so den kirchlichen Institutionen unmittelbar zu Gute.

    Hintergrund für die Überlegungen zur Einführung des flächendeckenden Kirchengelds ist die allgemeine Finanzknappheit, die angeblich auch vor der Kirche nicht Halt macht. Witzenbacher sieht keine Gefahr für die allgemeine Akzeptanz der Kirche seitens ihrer Mitglieder. Wer nicht bereit sei, die freiwillige Abgabe zu leisten, werde nicht dazu gezwungen. Aber "wer sich entscheidet, seinen Beitrag zu leisten, weiß, was er damit tut und macht dies gerne", so der Pressesprecher der Kirche. (ka-news, 20.4.04)

  • (3386) Karlsruhe. Als Konsequenz aus dem Kopftuchurteil erwartet der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, dass religiöse Glaubenssymbole nach und nach aus den Schulen verschwinden könnten. "Es kann durchaus sein, dass wir am Ende eine größere Zurückhaltung gegenüber religiösen Symbolen entwickeln", sagte Hassemer in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus. Hassemer betonte, dass der Staat nicht nur einen Glauben für richtig halten und sich "schon gar nicht" mit dem Glauben identifizieren dürfe. (AFP, 20.2.04)

  • (3387) Berlin. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel hat sich für ein offensives Bekenntnis zu christlichen Überzeugungen in Europa ausgesprochen. Sie halte nichts von einer falsch verstandenen Toleranz, nach der die eigenen Wertüberzeugungen nicht benannt werden dürften, sagte sie bei einer Buchvorstellung in Berlin. Ohne die geistigen und religiösen Wurzeln habe Europa nicht die Kraft, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Neben dem griechisch-römischen Erbe und der Aufklärung gehört laut Merkel auch das Christentum zur Identität Europas. (kna, 8.3.04)

Frankreich

  • (3388) Paris. Mit großer Mehrheit hat das französische Parlament einem Gesetz, das die Laizität der Schule gewährleisten soll, zugestimmt. Auffällige religiöse Zeichen sind damit in öffentlichen Schulen untersagt. Neben der rechtsliberalen Regierungspartei UMP stimmten auch die oppositionellen Sozialisten in der Nationalversammlung dem von Staatspräsident Jacques Chirac geforderten Verbot zu. Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kippa und größere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Es gilt nicht für Privatschulen.

    Die kleine bürgerliche Regierungspartei UDF hatte angekündigt, sich zu enthalten. Grüne und Kommunisten lehnen das Gesetz ab, weil es ihrer Ansicht nach die Diskriminierung der fünf Millionen Muslime in Frankreich verstärkt. Premierminister Jean-Pierre Raffarin hatte im Parlament versichert, das Verbot richte sich gegen keine bestimmte Religion. Die Sozialisten setzten durch, dass das Gesetz nach einem Jahr überprüft wird. Sie wollen alle "sichtbaren" Zeichen der Religionszugehörigkeit verbieten, um jeden Streit über die Auslegung zu vermeiden.

    Bislang stand es im Ermessen der Schulleitung, Zeichen der Religionszugehörigkeit zu untersagen. In Thann in den Vogesen beispielsweise wurde ein türkischstämmiges Mädchen wieder zum Unterricht zugelassen, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, das Kopftuch gegen ein Baumwolltuch (Bandana) auszutauschen. Das neue Gesetz wird auch im Elsass gelten, wo es aus historischen Gründen im Gegensatz zum Rest Frankreichs keine strikte Trennung von Staat und Kirche gibt. (Spiegel-Online, 10.2.04)

Schottland

  • (3389) Edinburgh. Die fast 500jährige Tradition, bei ihren Abschlussfeiern zu beten, ist von der Universität Edinburgh abgeschafft worden. Unter Hinweis auf die moderne multikulturelle Gesellschaft teilte deren Vize-Rektor mit, würden künftig säkulare Gedanken in den Ablauf der Feiern eingebaut, berichtete die Tageszeitung The Scotsman. Die katholische Kirche kritisierte die Entscheidung und betonte, Schottland sei nach wie vor ein christliches Land. Auch die protestantische Kirche verurteilte den Schritt. Laut der Zeitung verlangten mehr als die Hälfte der 14 Studentenseelsorger, darunter auch Juden und Muslime, die Beibehaltung des traditionellen Gebetes. Die Studentenvertretung hingegen wies darauf hin, dass die Mehrheit der Studierenden eine rein säkulare Feier befürworte. (kath.net, 19.2.04)

Italien

  • (3390) Rom. Möglicherweise wird zukünftig nicht mehr allen italienischen Grundschülern die Darwinsche Evolutionslehre beigebracht. Dies könnte langfristig die Folge einer Verordnung von Italiens Bildungsministerin Letizia Brichetto Arnaboldi Moratti sein, die allgemein als ein Zugeständnis an die katholische Bischofskonferenz gesehen wird. Zwar hat massiver öffentlicher Protest dazu geführt, dass die Richtlinie in einer deutlich abgeschwächten Fassung in Kraft treten wird, es wird jedoch davon ausgegangen, dass religiöse Kreise den Schritt der Regierung zumindest als Anfangserfolg werten und ihre Bemühungen, das wissenschaftliche Weltbild aus der Schule zu verdrängen, fortsetzen werden.

    Sollten sich die Konservativen in dieser Frage durchsetzen, bekäme der eigentlich in den USA sehr viel virulentere Kreationismus auch ein europäisches Standbein. In den USA gibt es nach einem Bericht des Wissenschaftsmagazins Science mittlerweile juristische und politische Auseinandersetzungen über die Darstellung der Evolutionslehre in 31 Bundesstaaten. Nachdem das oberste US-Gericht 1987 entschieden hatte, dass Kreationismus als religiöse Überzeugung keinen Platz im naturwissenschaftlichen Unterricht habe, versuchten die Gegner der Evolutionslehre unter dem Stichwort Intelligent Design eine "wissenschaftliche Kritik" der Darwinschen Lehre in den Unterricht zu drücken. Randy Moore, Biologe an der University of Minnesota schätzt, dass mittlerweile 15 bis 20 Prozent aller Lehrer an US-Highschools kreationistische Konzepte in ihrem Unterricht behandeln. (Deutschlandradio, 15.4.04)

Vatikan

  • (3391) Vatikanstadt. Der umstrittene Seligsprechungsprozess für den letzten österreichischen Kaiser Karl I. geht voran, auch wenn selbst Gläubige Unbehagen empfinden angesichts eines selig gesprochenen Herrschers, der in einen Krieg verwickelt war. Um Bedenken wie diese auszuräumen, fand in Wien ein dreitägiges Historikersymposion über Karl I. statt, an dem sich auch die Historikerin Elisabeth Kovacs, Autorin einer Biografie Karls, beteiligte. Ob grundsätzlich ein Herrscher ein vorbildlicher Christ sein kann, auch wenn er einen Krieg führte, hängt Kovacs zufolge von der Haltung der Kirche zum Krieg ab: "Die Kirche hat bis nach dem Zweiten Weltkrieg den Krieg nicht ganz verurteilt. Sie hat ihn als gerechten Krieg bezeichnet, wenn er in Verteidigung und Notwehr geführt worden ist."

    Das europäische Herrschertum lebte bis nach der Wende zum 20. Jahrhundert im Bewusstsein eines Gottesgnadentums, so Kovacs. Das heißt, sie waren der Ansicht, dass sie ihre Macht von Gott erhalten und daher auch vor Gott zu verantworten hätten. "Das was Karl meiner Meinung nach zum Seligen qualifiziert," meint Kovacs, "ist, dass er dafür alles eingesetzt und geopfert hat. Er hat diese Verbindung zwischen Herrscher und Volk, das die Historiker 'mariage mystique' nennen, also mystische Heirat, als unauflöslich betrachtet, und dafür alles eingesetzt: Finanzen, Macht, Leben, Möglichkeiten für die Dynastie. Er hat sich geopfert im christlichen Sinn, in der Nachfolge des Kreuzes, um die Völker wieder zusammen zu bringen." [Anmerkung MIZ: Wie wahr! Einer seiner erfolgreichen Versuche, "die Völker wieder zusammen zu bringen" ist gemeinhin bekannt als der "Erste Weltkrieg"!] Der Vatikan hat bereits die beiden prozessual notwendigen Wunder anerkannt. Nach dem Kanonisationsgesetz muss jeder Anwärter auf den Heiligenschein ein Wunder zu Lebzeiten vollbracht haben und eines nach seinem Tode. Kaiser Karls posthumes Wunder sieht demjenigen recht ähnlich, das der Seligen Teresa zugeschrieben wurde. In seinem Falle war es eine todkranke Nonne in Brasilien, die in den 70er Jahren behauptete, dass sie eines schönen Nachts für die Seligsprechung des verstorbenen Österreichischen Kaisers gebetet habe und plötzlich - man mag es glauben oder nicht - auf wundersame Weise von all ihren Leiden kuriert war.

    Weitaus bekannter als dieser passive Akt von Faith Healing, ist ein anderes Wunder, das Karl zugeschrieben wird. In österreichischen Geschichtsbüchern wird es das "Wunder von Karfeit" genannt - und es hat vierzigtausend italienischen Soldaten das Leben gekostet: Es geschah während des ersten Weltkrieges, am 24. Oktober 1917: Das 1. Corps der 14. Armee der österreichisch-deutschen Truppen unter dem Kommando Kaiser Karls I. durchbrach die Barrikaden der italienischen Armee nahe Karfeit in Slowenien. Niemand hatte diesen Durchbruch für möglich gehalten. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, Radio Vatikan, 12.2.04)

    Anmerkung MIZ: Der sensationelle militärische Erfolg war allerdings nicht allein durch die Macht der Heiligkeit zustandegekommen, sondern nicht zuletzt dank der "Segnungen" des Giftgases. (Der Kaiser hatte in einem massiven vierstündigen Bombardement 100.000 Gasgranaten auf die Feinde abfeuern lassen.) So wird der österreichische Kaiser vielleicht schon bald als der "Selige Karl der Massenvernichtungswaffen" in den Gebetsbüchern Einzug halten?

Slowakei

  • (3392) Bratislava. Das slowakische Parlament hat mit großer Mehrheit, aber auch gegen starke Opposition, einen Vertrag mit dem Vatikan ratifiziert. Das Konkordat garantiert der römisch-katholischen Kirche beachtlichen Einfluss im Erziehungswesen und unterläuft damit die säkulare Verfassung. Der Vatikanvertrag verpflichtet Schüler zwischen 6 und 18 Jahren an Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Teilnahme an religiösem oder ethischem Unterricht. Religiöse Erziehung wird in Zukunft auch im Kindergarten angeboten, wenn es genügend Teilnehmer dafür gibt. Der religiöse Unterricht, der mit dem neuen Schuljahr im September beginnen wird, kostet den Staat 2.46 Millionen Euro für Bücher und zusätzliche Lehrergehälter.

    Das Konkordat sieht einen besonderen Status für Kirchenschulen vor. Obwohl zu einem Teil durch Staatsgelder finanziert, sind sie nicht an die offiziell verbindlichen Erziehungsrichtlinien gebunden. Es steht ihnen insbesondere frei, die staatlichen Lehrpläne zu zensieren, d.h. ganz nach Wunsch in allen Fächern all jenes zu streichen, was nicht mit den Kirchenlehren übereinstimmt.

    Neben der römisch-katholischen Kirche wurden die gleichen Rechte auch elf anderen in der Slowakei registrierten Kirchen zugestanden. Zusammen mit dem Konkordat ratifizierte das Parlament auch hier entsprechende Verträge. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder repräsentiert christliche Parteien und stimmte zu Gunsten der Kirchenverträge. Die liberale Neue Bürger-Allianz, die Oppositionspartei Smer und die Kommunistische Partei haben allerdings ihren Protest zum Ausdruck gebracht und angekündigt, die Sache vor das Verfassungsgericht zu bringen. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, 12.2.04)

Finnland

  • (3393) Tampere. Nie war es so einfach, die Evangelisch-Lutherische Kirche von Finnland zu verlassen: Die Freidenker von Tampere haben eine Website entwickelt, in der man nur seinen Namen und seine Sozialversicherungsnummer in ein elektronisches Formular einträgt, es ausdruckt und ans Registeramt schickt. Amen! 

    Die Website hat die Adresse www.eroakirkosta.fi (zu deutsch: www.trete-aus-der-kirche-aus.fi). Vom Tag ihrer Einsetzung am 21.11.2003 bis zum Ende des Jahres haben 1400 Leute die Site benutzt, um ihren Kirchenaustritt zu erklären.

    Wie bereits in MIZ 1/04 [Meldung 3371] berichtet, erlebt die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands einen scharfen Anstieg von Austritten, seit eine Änderung des Religionsfreiheitsgesetzes im vergangenen Jahr den Austritt mit sofortiger Wirkung und per Brief ermöglichte. Im Jahr 2003 traten 26 857 Finnen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche aus - 10 000 mehr als im Jahre 2002. Die finnischen Medien berichteten ausführlich über diese historische Entwicklung. (Rationalist International Bulletin Nr. 121, 6.3.04)

Nordamerika

U.S.A.

  • (3394) Kansas-City. Der Erzbischof von Kansas City, James Keleher, hat Abtreibungsbefürwortern Hausverbot für alle katholischen Einrichtungen erteilt. Demnach darf niemand, der sich öffentlich für ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch einsetzt, in einer katholischen Institution einen Vortrag halten. Das schreibt der Erzbischof in der neuesten Ausgabe seiner Bistumszeitung. Damit reagierte Keleher auf einen Vortrag der katholischen Gouverneurin und Abtreibungsbefürworterin Kathleen Sebelius an der katholischen Universität von Leavenworth. (Radio Vatikan, 20.2.04)

Asien

Irak

  • (3395) Bagdad. Die US-kontrollierte provisorische Regierung des Irak hat beschlossen, das säkulare Familienrecht in ein islamisches zu verwandeln. Sie hat bereits ein Komitee gebildet, diesen Plan zu verwirklichen. Aber der "Beschluss Nr.137" stößt auf vehementen Protest. Irakische Frauen demonstrierten am Ferdus Square in Zentral-Bagdad, um die provisorische Regierung und die US-geführte Koalition wissen zu lassen, dass sie nicht bereit sind, die ihnen bisher garantierten gleichen Rechte aufzugeben und ihre Familienangelegenheiten künftig religiöser Rechtsprechung zu unterwerfen. Sie trugen Transparente mit Aufschriften wie: "Hände weg vom säkularen Familienrecht!" und "Keine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen im neuen Irak!"

    "Ich bin empört, dass so eine Entscheidung getroffen werden konnte!" sagte Nesrine al Barwari, eine der Wortführerinnen der Protestbewegung. Sie erinnerte daran, dass der Irak ein multi-ethnischer und multi-konfessioneller Staat ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch Iraks von 1959, das bisher alle familienrechtlichen Angelegenheiten regelte, gilt als das fortschrittlichste im Mittleren Osten. Einige Veränderungen, 1991 von der damaligen Regierung vorgenommen, um es mehr mit muslimischem Recht in Einklang zu bringen, haben seinen Grundcharakter bislang nicht verändert.

    In Irak genossen Frauen mehr Freiheit und Gleichheit als in den meisten anderen arabischen Staaten. Sie konnten sich frei und ohne Kopfbedeckung und Kleiderordnung bewegen, Auto fahren, von gleich zu gleich mit Männern sprechen, allein oder mit männlichen oder weiblichen Freunden ein Restaurant besuchen. Ihnen stand jede Ausbildung und jeder Beruf offen. Sie konnten als Lehrerinnen, Professorinnen, Ärztinnen, Fabrikarbeiterinnen, Busfahrerinnen oder Regierungsbeamtinnen arbeiten. Sie konnten in Positionen ohne Kampfeinsatz in der Armee dienen und sogar im nationalen Frauen-Fußballteam spielen. Bereits 1922 begann die erste Ärztin in Irak zu praktizieren. Im Jahre 2002 waren 54 Prozent der Studenten an der Universität von Basra weiblich. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, 12.2.04)

  • (3396) Bagdad. Seit dem vergangenen Sommer haben neun in den USA ansässige Evangelische Kirchen Filialen in Bagdad eröffnet. Unter ihnen sind die National Biblical Christian Federation Church (NBFC), die Southern Baptist Convention, die Association of Baptists for World Evangelization and die Voice of the Martyrs. Amerikanische Spenden fließen großzügig. In wenigen Monaten haben die meisten der Gruppen bereits sechsstellige Dollarbeträge gesammelt.

    Die Iraker reagieren bis jetzt nicht mit dem gleichen Enthusiasmus auf die Versuche, ihre Seelen zu retten. Die meisten der hastig gedruckten eine Million Bibeln auf arabisch warten noch auf Abnehmer. Die NBFC, eine der größten unter den neuen Kirchen in Bagdad, zählt sonntags bis zu 400 Besucher. Viele von ihnen kommen allerdings aus profanen Gründen. Alte Frauen wollen die Nahrungsmittelpakete abholen, die ihnen versprochen wurden. Andere benötigen Medikamente oder hoffen auf Hilfe bei der Suche nach einem Job. Jesus löst viele Probleme, war ihnen gesagt worden.

    Care-Pakete werden reichlich verteilt. "Während der Essensausgabe ist die beste Zeit, mit Ungläubigen über Jesus zu sprechen", erklärt einer der Pastoren. Die NBFC hat bis jetzt 60.000 Pakete verteilt. Tonnen von Nahrungsmitteln und medizinischem Bedarf kommen laufend aus den USA. Trotzdem sind die christlichen Brigaden im Irak nicht willkommen. Die Medien sprechen von "christlicher Verschwörung" und "Kreuzzügen" und kündigen Hass und Gewaltausbrüche zwischen den Religionsgemeinschaften an. Religiöse Führer werden in diesem Zusammenhang noch deutlicher: "Die Iraker sehen bereits die amerikanische Besetzung ihres Landes als religiösen Krieg an", sagte Schiitenführer Shaik Fatih Kashif Ghitaa, der sich sogar mit Sunni-Klerikern traf, um die Möglichkeit einer gemeinsam von beiden Muslimfraktionen verhängten Fatwa zu besprechen. (Rationalist International Bulletin Nr. 123, 12.2.04)

Sri Lanka

  • (3397) Colombo. Wo sich religiöse Führer in der Mehrheit glauben, ist ihnen die Macht wichtiger als der Frieden. Diese Erkenntnis bestätigte nun die einflussreiche Vertretung der buddhistischen Mönche auf Sri Lanka, die sich kurz vor den Wahlen gegen den von der Regierung erwogenen Plan stellten, einen Teil der Macht an die (überwiegend hinduistische) tamilische Minderheit abzugeben. "Die nationale Einheit hat Vorrang, eine Teilung kann keinesfalls hingenommen werden", meinte ihr Sprecher, Reverend Sobitha. Bisher hatte die (buddhistische) singhalesische Mehrheit die Tamilen faktisch ausgeschlossen, was aber seit 20 Jahren zu einem Guerillakrieg mit bisher 64.000 Toten führte.

    Die Mönche haben zwar keine eigene Partei gebildet, stellen aber rund 200 Kandidaten für die nationalistische Jathika Hela Urumaya Partei. (Reuter, 3.4.04)

Afrika

Südafrika

  • (3398) Johannesburg. In Südafrika wurde eine sechsköpfige Familie entdeckt, die aus "religiösen Gründen" mehr als 20 Jahre ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt gelebt hatte. Eine Verständigung mit der Frau oder den Kindern sei nicht möglich gewesen, berichtete die Polizei. Weder die Mutter noch die Kinder sprechen eine der elf offiziellen Landessprachen - untereinander und mit dem Vater kommunizierten sie nur in Zeichensprache oder Grunzlauten. Nur der Vater sei regelmäßig in die Stadt gefahren, seine heute 26, 22, 18 und 14 Jahre alten Kinder habe er stets in die Wildnis geschickt, wenn ein Besucher kam. Eines der Kinder sei auf allen Vieren gelaufen, sagte eine Beamtin des Gesundheitsministeriums. Als Begründung für die totale Abschottung seiner Familie habe der Vater angegeben, er folge damit einem religiösen Pfad eines regionalen Stammes. Die Mutter und die Kinder wurden in die Obhut des Staates genommen und von Ärzten untersucht. (Spiegel-Online, 18.2.04)