10. Medien

10. Medien rhartmann So, 2000-10-01 10:00

In den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten genießen die christlichen Großkirchen Privilegien, die ihnen nach dem Grundgesetz nicht zustehen. Nicht nur, daß sie über ihre Präsenz in den Rundfunkräten auf die Programmgestaltung einwirken, es werden ihnen vielmehr noch Sendezeiten zugeteilt, die sie vollkommen eigenverantwortlich gestalten können: Tagebuch aus dem kirchlichen Leben, Zuspruchsendungen, Wort zum Sonntag, Gottesdienstübertragungen und - wenn auch unauffälliger - Spiel- und Fernsehfilme mit christlicher Prägung. Neben diesem beträchtlichen Anteil von kircheneigenen bzw. kirchlich/religiös beeinflußten Sendungen wird von klerikaler Seite ständig darauf hingewirkt, insbesondere kirchenkritische Themen aus dem Programm auszublenden, in ungünstige Sendezeiten abzudrängen oder verantwortliche Journalisten einzuschüchtern. Christliche Politiker versuchen seit Adenauers ZDF-Abenteuer eigene Sendeanstalten speziell zur Unterstützung einer klerikalen, rechtslastigen Politik einzurichten. Die ursprünglich hemmungslosen Verkabelungs- und gegenwärtigen Privatfunkpläne sind gleichfalls auf eine entsprechende klerikale Zielsetzung zurückzuführen. Auch im Verlagswesen haben die Kirchen eine Schlüsselposition inne; sie betreiben eine große Zahl von Verlagshäusern bzw. beeinflussen durch Kapitalbeteiligungen deren Produktion. So erscheint regelmäßig eine Flut von christlichen Publikationen, von der Tageszeitung über das Wochen- und Kirchenblatt bis zum christlichen Erbauungsbuch, und es gibt nicht wenige Veröffentlichungen, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden. Hinzu kommt, daß es den Kirchen immer wieder gelingt, die Verlags- und Vertriebsrechte an kirchenkritischen Büchern über "Strohmänner" zu erwerben, das betreffende Buch vom Markt verschwinden zu lassen oder es über die Bundesprüfstelle (in der u. a. seit Mitte der achtziger Jahre ein Militärdekan der katholischen Kirche rigoros seines Amtes waltet) indizieren zu lassen.

Forderungen des IBKA:

  • In einem zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichteten Staat (Land, Gemeinden) haben kirchliche VertreterInnen in Institutionen (wie Rundfunkräten, Bundesprüfstelle, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u. ä.) nichts zu, suchen, die auch nur mittelbar öffentliche Gewalt ausüben.
  • Das Recht der Kirchen auf eigene Sendezeiten in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten ist auf bezahlte Sendezeiten zu beschränken.
  • Die Finanzierung und Bezuschussung kircheneigener oder theologischer Beiträge in den Medien aus öffentlichen Mitteln (einschließlich aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft) ist einzustellen.
  • Die Bundesprüfstelle ist abzuschaffen.
  • Keinen MitarbeiterInnen (PublizistInnen, RedakteurInnen, JournalistInnen usw.) darf wegen ihrer weltanschaulichen Haltung an öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ein beruflicher Nachteil entstehen. Aus vorgenannten Gründen vorgenommene Kündigungen sind verfassungswidrig und aufzuheben.